Protokoll der Sitzung vom 26.06.2007

(Beifall bei der CSU)

Als nächstem Redner darf ich Herrn Kollegen Strobl das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so euphorisch wie Herr Kollege Fischer sehe ich die Geschichte nicht, aber es ist Tatsache, dass die Stadt Neumarkt und die Mehrheit des Neumarkter Stadtrates ein Interesse daran haben, dass das Museum für Oldtimer der Marke Maybach hier in Neumarkt errichtet wird. Die Frage ist natürlich, ob das ein angemessener Preis ist, aber es ist Tatsache, dass in der Angelegenheit eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom Landratsamt abgewiesen worden ist, dass die Einschätzung auch der Gutachterausschuss geteilt hat und dass der Verkaufspreis dem aktuellen Verkehrswert entspricht. So ist es gesagt worden. Ob das wirklich so ist, muss die Bevölkerung von Neumarkt entscheiden.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Die wird nicht gefragt!)

Ich kann mir vorstellen, dass es in Neumarkt auch eine politische Diskussion gibt.

Das Innenministerium hat festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte für rechtsaufsichtliches Einschreiten gibt und dass ein Verkauf auch unter Wert möglich ist, wenn es der Kommune dienlich ist. Tatsache ist, dass die Stadt Neumarkt ein kulturelles Interesse an der Sache hat. Auch in unserer Fraktion in Neumarkt hat es eine Diskussion gegeben. Die Auffassungen waren sehr unterschiedlich, aber mehrheitlich war man der Meinung, dass die Errichtung des Museums in Neumarkt gefördert werden soll.

Erwähnen möchte ich noch, dass der Käufer doch erhebliche Zugeständnisse gemacht hat. Es ist eine Vertragsstrafe vereinbart worden. Es ist vereinbart worden, dass das Museum mindestens 25 Jahre lang betrieben werden muss und dass Räume der Stadt mietzinslos zur Nutzung überlassen werden müssen.

Aufgrund dieser Gegebenheiten sehen wir die Eingabe als erledigt an. Ob das Museum das für Neumarkt bringen wird, was Herr Kollege Fischer so euphorisch dargestellt hat, wird die Zukunft zeigen. Für uns gibt es aber keinen Anlass, uns hier anders zu verhalten. Für uns ist die Eingabe erledigt.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Her- bert Fischer (CSU))

Für die Staatsregierung darf ich Herrn Staatssekretär Schmid das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist hochemotional diskutiert worden, und ich darf nur noch zwei oder drei Bemerkungen aus rechtlicher Sicht machen.

Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Veräußerung unter Wert vorliegt oder ob es sich um eine versteckte EUrechtswidrige Subvention handelt. Um diese Fragen geht es ausschließlich. Ich darf gleich an dieser Stelle feststellen: Das Landratsamt hat sich völlig korrekt verhalten. Es hat zunächst eine Stellungnahme der Kommune eingeholt. Es hat auch eine Stellungnahme des Gutachterausschusses eingeholt. Der Gutachterausschuss ist ein für die Bewerber entscheidendes Gremium. Er wird in Tausenden von Fällen beigezogen. Der Kaufpreissammlung werden Vergleichswerte entnommen, um einen Vergleich anzustellen. Parallel kann man aber zusätzliche Elemente einer Wertung unterziehen. In diesem Fall gab es die Besonderheit, dass sich der Käufer dazu verpfl ichtet hat, 25 Jahre lang das Museum und das Restaurant zu betreiben. Das musste in die gesamte Entscheidungsfi ndung miteinbezogen werden.

Der Gutachterausschuss – das ist bisher nicht bestritten worden – hat festgestellt, dass der Verkehrswert in der genannten Größenordnung liegt und dass deswegen die Veräußerung in Ordnung ist, dass es also keine unzulässige Veräußerung unter Wert ist. Das ist die Feststellung des Gutacherausschusses. Ich denke, damit hat sich das Landratsamt korrekt verhalten. Das Innenministerium hat das in einer Stellungnahme noch einmal bestätigt. Wenn diese Argumentation zutrifft, ist das auch keine EUrechtswidrige Förderung des Projekts.

Deswegen darf ich an dieser Stelle noch einmal bestätigen, was heute wiederholt gesagt wurde: Dieser Rechtsvorgang ist korrekt abgewickelt worden, weil der Gutachterausschuss seine Feststellung nach sachlicher Überprüfung getroffen hat und der Verkehrswert in dieser Größenordnung liegt. Deswegen bitte ich heute darum, dass die Petition aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt wird.

(Beifall bei der CSU)

Nachdem mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist bei Eingaben, über die die Vollversammlung zu beschließen hat, der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen.

Wer dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPDFraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Übereinstimmung aller Fraktionen. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe zur gemeinsamen Behandlung die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 auf:

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für weitere Branchen (Drs. 15/7226)

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schaffung von Rechtsgrundlagen für soziale und umweltbezogene Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Drs. 15/7227)

Antrag der Abg. Franz Josef Pschierer, Dr. Jakob Kreidl u. a. (CSU) VOB weiter fl exibilisieren (Drs. 15/7528)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Ich darf Herrn Kollegen Dr. Runge um das Wort bitten. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die beiden Anträge der GRÜNEN sind Teil eines Initiativenpaketes zum Thema Vergaberecht und öffentliche Aufträge. Der Rest des Pakets wurde auf Bitten der CSU-Fraktion und der Staatsregierung zurückgestellt, bis die Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, was mittlerweile geschehen ist.

Anlass für unser Antragspaket sind zum einen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreueregelung und zum anderen die beiden neuen EU-Vergaberichtlinien und deren Umsetzung bzw. eben Nicht-Umsetzung.

Ich möchte den Hintergrund kurz skizzieren: Das europäische Vergaberecht gibt, konkretisiert und klargestellt mit den beiden EU-Vergaberichtlinien – einmal der Richtlinie für Bau – Liefer- und Dienstleistungsaufträge und zum anderen der Richtlinie für Sektorenauftraggeber – der öffentlichen Hand durchaus die Möglichkeit, sozial- und umweltbezogene Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Das gilt sowohl als Ausschreibungsbestandteil als auch als Zuschlagskriterium und als Ausführungsbedingung. Allerdings sind hierfür die entsprechenden nationalen Grundlagen zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte im letzten Jahr im Fall der Berliner Regelung zur Tariftreue im Bau klar, dass eine solche Rechtsgrundlage auch im Landesrecht verankert werden darf, sofern der Bundesgesetzgeber nicht abschließend von den einschlägigen Gesetzgebungsregelungen Gebrauch gemacht hat. Für das Vergaberecht trifft das zu.

Ich will das Urteil in zwei Sätzen zusammenfassen: Der erste wesentliche Satz war, dass Tariftreueregelungen keinen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit darstellen. Der zweite Satz besagt, dass die Länder entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen dürfen.

Meine Damen und Herren, die GRÜNEN sagen klar, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, wie im öffentlichen Beschaffungswesen generell, soziale und umweltbezogene Aspekte verstärkt eine Rolle spielen sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unseres Erachtens sollte es sich von selbst verstehen, dass die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und sie eine Vorreiterrolle übernimmt, wenn es um ihre eigenen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zielsetzungen geht. Für den Umwelt- und den Klimaschutz sollte selbstverständlich Gleiches gelten.

Aus der wirtschaftspolitischen Perspektive betrachtet, kommt hinzu, meine Damen und Herren, dass fairer Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht herrscht, wenn zum Beispiel ein Unternehmen ausbildet und das andere nicht, wenn ein Unternehmen Tarifl ohn zahlt und das andere nicht, wenn das eine Unternehmen besonders hohe Umweltstandards erfüllt und das andere nicht. Hier gilt es, für mehr Wettbewerbsgleichheit zu sorgen.

Mit dem Antrag „Schaffung von Rechtsgrundlagen für soziale und umweltbezogene Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ wollen wir dafür Sorge tragen, dass der Bund seine Hausaufgaben macht und entsprechende Rechtsgrundlagen für die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien schafft. Ich darf Sie daran erinnern, meine Damen und Herren, dass sich exakt die gleiche Forderung in unserem interfraktionellen Antrag

betreffend den Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit fi ndet.

Kollege Franz Pschierer, der momentan nicht anwesend ist, hat im federführenden Ausschuss in seiner Begründung zur Ablehnung unseres Antrags ausgeführt, dass es für die CSU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur um die Eignung und den Wert gehe. Mit „Wert“ hat er wohl den Preis gemeint. Das sei jedoch dahingestellt. In derselben Sitzung hat nämlich derselbe Franz Pschierer wenig später zu einem Antrag aus Kreisen der CSU betreffend „VOB weiter fl exibilisieren“ von den Prozentsätzen gesprochen. Was meint er mit den Prozentsätzen? – Er meint nichts anderes als die Zuschlagskriterien, die Wertungskriterien. Ich möchte ein ganz konkretes Beispiel darlegen: Eine gute Wartung darf noch einmal mit drei zusätzlichen Prozentpunkten bewertet werden, also darf die Arbeit 103 Prozentpunkte des jeweils günstigsten Bieters kosten. Das ist geltendes Recht. Das ist also nix Eignung und nix Preis, sondern das ist etwas anderes. Wie kann man denn bei einem Antrag sagen, es zählten nur die Eignungskriterien und der Preis, und beim nächsten Antrag von den Prozentsätzen und damit von den Zuschlagskriterien reden?

Ich möchte noch einmal verdeutlichen, worum es bei öffentlichen Ausschreibungen geht: Es geht um den Ausschreibungsgegenstand. Es geht um die Eignungskriterien, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Es geht um die Zuschlags- und Wertungskriterien, und es geht viertens um die Ausführungsbestimmungen. Soziale und umweltbezogene Aspekte dürfen defi nitiv stattfi nden, wenn zum einen keine Diskriminierung stattfi ndet, zum anderen die Aspekte vorher bekannt und benannt sind und wenn drittens die entsprechenden nationalen oder staatlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sind. Um Letzteres geht es. Die GRÜNEN und im Übrigen auch die CSU wollen dafür sorgen, dass eine Klarstellung und Verdeutlichung erfolgt.

Zum Antrag betreffend „Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für weitere Branchen“ könnte man die Frage aufwerfen, ob Mindestlohnregelungen denn nicht reichen, wie sie beispielsweise seit einigen Monaten bei den Gebäudereinigern gelten und wie sie für andere Branchen gefordert und wahrscheinlich auch durchgesetzt werden. Die GRÜNEN sagen Nein, weil sich das Instrument „Tariftreue“ wegen seiner wesentlich stärkeren Durchsetzungskraft auszeichnet gegenüber der Mindestlohnregelung und weil es für mehr Transparenz und mehr Kontrollmöglichkeiten sorgt. Wir bitten dazu um Ihre Zustimmung.

Ich komme zum Antrag aus Kreisen der CSU, die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – zu fl exibilisieren. Für das Vergaberecht insgesamt gilt: Die VOL oder die VOF wurden nicht aus Jux und Tollerei geschaffen. Vielmehr geht es darum, die öffentliche Hand als öffentlichen Auftraggeber zu schützen, die Bieter und vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen zu schützen, was vor allem über die Vergabe im Wettbewerb und über größtmögliche Transparenz passieren soll.

Der Antrag aus Kreisen der CSU ist sehr verschwommen formuliert. Es wird nicht gesagt, was gemeint ist. Den

Hintergrund kann man sich eventuell aus den Diskussionsbeiträgen erschließen. Es heißt, über die Wertgrenzen müsse diskutiert werden, und es werden die Prozentpunkte angesprochen. Die GRÜNEN sagen klar: Wir wollen keine Erhöhung der Wertgrenzen für die freihändige Vergabe oder für die Vergabe im Verhandlungsverfahren – je nachdem, ob man es mit einer EU-weiten Ausschreibung zu tun hat. Wir wollen keine Erhöhung der Wertgrenzen für Vergaben nach beschränkter Ausschreibung, weil wir soviel wie möglich im fairen Wettbewerb, das heißt im offenen Verfahren stattfi nden lassen wollen.

Deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Außerdem wird nicht klar, was gemeint ist. Es handelt sich nicht um einen reinen Berichtsantrag. Die Diktion wird aber in der Diskussion angedeutet. Die GRÜNEN bitten, den Antrag abzulehnen und den beiden Anträgen der GRÜNEN zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Richter. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Runge hat seine Anträge relativ ausführlich dargelegt, sodass ich mich kurz fassen kann.

Beim Thema „Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für weitere Branchen“ sehe ich keinen Handlungsbedarf. Die CSU wird deshalb diesen Antrag ablehnen.

Herr Runge, was Ihren zweiten Antrag zur „Schaffung von Rechtsgrundlagen für soziale und umweltbezogene Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ betrifft, möchte ich nur kurz sagen, dass Ihrem Begehren bereits entsprochen wurde; denn der Ausschreibende kann die Kriterien im Rahmen der Ausschreibung bereits festlegen. Der Ausschreibende muss lediglich einen gewissen Kriterienkatalog aufstellen. Also sage ich „Nein danke“ zu einer zusätzlichen Bürokratie. Wir werden deshalb auch diesen Antrag ablehnen.

Zum dritten Antrag, zum Antrag der CSU, die VOB weiter zu fl exibilisieren, kann ich feststellen: Wir sind für eine Entbürokratisierung und für eine Verschlankung. Dies ist auch der Grund, warum wir die VOB weiter fl exibilisieren wollen, und dafür bitte ich um Zustimmung.