Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Runge, zunächst ein Wort zum Thema der Aktuellen Stunde: „Stillstand schadet Bayern – Mittelstandsförderungsgesetz jetzt!“ Mit diesem Titel erwecken Sie einen Eindruck, der einfach nicht stimmt. In diesem Land gibt es unabhängig vom Fortgang der Beratungen zum Mittelstandsförderungsgesetz keinen Stillstand.
Ich will auch deutlich zum Ausdruck bringen, dass das Mittelstandsförderungsgesetz ein wesentlicher Baustein der mittelstandsfreundlichen Politik der CSU-Mehrheitsfraktion ist. Dazu gehört für uns das Mittelstandskreditprogramm, dazu gehören für uns Infrastrukturmaßnahmen und viele weitere Punkte. Bitte, machen Sie die Mittelstandspolitik des Freistaates Bayern auch am Mittelstandsförderungsgesetz fest, aber eben nicht nur daran.
Zunächst zum Gesetz selbst. Das Gesetz stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahre 1974. Da haben Sie recht. Zugegebenermaßen ist dies ein sehr gutes Gesetz. Werfen Sie einmal einen Blick auf die Zeit nach der Wie
dervereinigung. Da gab es etliche neue Bundesländer, die das als ein hervorragendes Gesetz betrachtet haben. In den Jahren 1990 folgende ist dieses Gesetz auch Teil der Mittelstandspolitik in den fünf neuen Bundesländern gewesen. Dieses Gesetz hatte im Jahr 1990 noch Vorbildcharakter für viele andere Bundesländer.
Ein weiterer Punkt: Dieses Gesetz hat sich bis zum heutigen Tag bewährt. Sprechen Sie doch einmal mit den Wirtschaftsverbänden und der Wirtschaft insgesamt. Es ist ein gutes Gesetz.
Es ist ein Gesetz, das 30 Jahre lang gehalten hat. Unser Ziel ist und bleibt es, dieses Gesetz anzupassen.
Aber nochmal ein Wort zum Zeitplan, Herr Kollege Dr. Runge. Die Erste Lesung war am 19. Mai 2006. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte dann im federführenden Ausschuss eine Anhörung. Diese hat am 26. Oktober des letzten Jahres stattgefunden. Das Protokoll dieser Anhörung ist den Verbänden und auch den Fraktionen Anfang Dezember zugestellt worden. Die Anträge der SPD haben mich und meinen Schreibtisch am 19.04., also vor ein paar Wochen, erreicht.
Zu Ihrem Dringlichkeitsantrag, Herr Dr. Runge, Folgendes, damit wir uns gleich richtig verstehen: Herr des Verfahrens in diesem Gesetzgebungsverfahren ist nicht die Staatsregierung, sondern der Bayerische Landtag.
Da lässt sich weder der Ausschuss noch unser Arbeitskreis weder von Ihnen noch von der Staatsregierung drängen. Wenn ich das Gefühl habe, es besteht noch Beratungsbedarf, komme ich dem nach, ob es Ihnen passt oder nicht.
Ich habe es Ihnen doch gesagt, wann die Anträge eingegangen sind. Sie werden Gesetze fi nden, die wesentlich länger in der Pipeline waren. Sie, Herr Dr. Runge, haben
angedeutet, dass dieser Gesetzentwurf auch innerhalb der Staatsregierung sehr lange diskutiert wurde. Das war übrigens nicht nur innerhalb der Staatsregierung der Fall, sondern es wurde auch sehr kontrovers und kritisch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Organisationen der Wirtschaft diskutiert. Das Gesetz ist schließlich kein Selbstzweck, sondern dient der Förderung der mittelständischen Wirtschaft im Freistaat Bayern. Es ist damit auch ein Gesetz, das maßgebliche Auswirkungen auf die Kommunen sowie auf die Landkreise und andere Gebietskörperschaften hat.
Die jetzt vorgelegte Novelle, die im letzten Jahr eingebracht worden ist, hat meiner Meinung nach wirklich gute Ansätze. Diese guten Ansätze werden von unserer Fraktion auch begleitet, sei es der Abbau investitionshemmender Vorschriften, sei es die mittelstandsfreundliche Gestaltung beim Erlass von Vorschriften oder sei es die Ausgestaltung des öffentlichen Auftragswesens und anderes.
Das sind Punkte, Herr Kollege Dr. Runge, über die wir uns nach wie vor auch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Wirtschaft austauschen.
Ich räume ein, dass wir bei diesem Gesetzentwurf möglicherweise in wesentlichen Teilen zu einem Konsens mit Ihnen kommen, denn Sie sind – das muss ich Ihnen zugestehen – in Sachen Mittelstandsförderung etwas weiter als die Kollegen von der roten Fraktion.
Herr Kollege Beyer, das ist so. Im Fokus der GRÜNEN steht – das muss man denen lassen – der kleine mittelständische Betrieb. Bei Ihnen ist es traditionell immer die Aktiengesellschaft, die Kapitalgesellschaft.
Tatsache ist, dass es zwei Bereiche gibt, die wirklich kritisch zu sehen sind. Schauen Sie sich einmal die Mittelstandsförderungsgesetze der einzelnen Bundesländer an. Es gibt Bundesländer, die heute soweit gehen, ihre Mittelstandsförderungsgesetze abzuschaffen. Das will ich nicht; denn es ist ein Markenzeichen bayerischer Wirtschaftspolitik. Aber zu den Kernpunkten ist doch Folgendes zu überlegen, Herr Dr. Runge: Zu hinterfragen sind die Artikel 7 und 18. Es ist zu fragen, was wir heute unter Daseinsvorsorge und unter privatwirtschaftlicher Tätigkeit von Kommunen verstehen. Wie weit wollen wir hier gehen, wie restriktiv, wie liberal wollen wir sein? Und es ist zu fragen, wie eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des öffentlichen Auftragswesens aussehen soll.
Das sind die beiden Kernpunkte, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, um die es in den Beratungen geht. Wir haben nach wie vor auch den Wunsch und die Absicht, Regelungen zustande zu bringen und in ein Gesetz zu schreiben, das wieder dauerhaft für lange Zeit Gültigkeit hat und trägt.
Weil Sie den Zeitplan so kritisch gesehen und kommentiert haben: Es sind ein paar Punkte drin, Herr Dr. Runge, bei denen absolut Konsens besteht. Das Thema Bürokratieabbau ist in keiner Fraktion umstritten, auch nicht
der Passus zu den mittelstandsfreundlichen Rahmenbedingungen. Es wird auch nicht der Kernbestandteil umstritten sein, was einzelne Fördermaßnahmen angeht: Förderung der Aus- und Weiterbildung, Betriebsberatung, Existenzgründungsberatung, Gründerzentren, Unternehmensnachfolge und vieles andere.
Aber, meine Damen und Herren, wir haben eben derzeit auch Diskussionen zu Themenbereichen, die dieses Gesetz schon maßgeblich beeinfl ussen.
Frau Kollegin Dr. Kronawitter, nehmen Sie beispielsweise allein das Thema Erbschaftssteuerregelung. Wie man das Thema Unternehmensnachfolge in einem Mittelstandsförderungsgesetz angeht, hängt ursächlich auch damit zusammen, wie eine Erbschaftssteuerregelung für betriebliches Vermögen aussieht. Das soll keine Schuldzuweisung sein, aber ich wüsste nicht, dass wir auf Bundesebene derzeit eine Regelung hätten, die tragfähig wäre.
Zum Thema Flexibilisierung und Vereinfachung des Vergaberechts: Von der Bundesregierung wird derzeit eine Umfrage bei den Ländern über die Vergabevorschriften durchgeführt. Es ist ein Gutachten vom Bund in Auftrag gegeben worden, um zu prüfen, wie sich einzelne Vergabeschritte monetär und zeitlich auf die Belastung der Betriebe auswirken. Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir, gerade was das Vergaberecht angeht, darauf achten sollten, dass wir Regelungen im Artikel 18 des Mittelstandsförderungsgesetzes haben, die den aktuellen Gesetzesstand auch auf Bundesebene, was die VOB was Erbschaftssteuerregelungen und Unternehmenssteuerrecht angeht, berücksichtigen.
Insofern dürfen Sie versichert sein, dass wir ein gutes Gesetz bekommen werden. Bei diesem Gesetz wird sicherlich im Bereich der Artikel 7 und 18 noch ein gewisser Diskussionsbedarf sein, nicht nur innerhalb der Fraktion. Ich sage das, weil Sie immer so ein bisschen freudestrahlend schauen und offenkundig denken: Jetzt haben die in der CSU einen Riesendissens. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, der Dissens ist weniger innerhalb dieser Fraktion, sondern Dissens oder Schnittstellen gibt es eher zwischen diesem Gesetzestext und seiner Interpretation, was die kommunalen Spitzenverbände und die Wirtschaftsverbände angeht. Da ist es guter Stil dieses Hauses, zu einer Regelung zu kommen, die den beiden Bereichen gerecht wird. Ich möchte ein Gesetz haben, mit dem unsere Landräte und unsere Bürgermeister und die ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte und Stadträte leben können, das aber auch auf der anderen Seite in der Wirtschaft auf hohe Akzeptanz stößt.
Kollege Dr. Beyer, Kollege Dr. Runge und Kollegin Dr. Kronawitter, Sie brauchen keine Angst zu haben, Mittelstandspolitik ist ein Schwerpunktthema der CSULandtagsfraktion. Ich könnte Ihnen zum Schluss noch mal
die Parameter aufzählen, bei denen der Freistaat Bayern glänzt. Wir sind einfach das Bundesland mit den meisten Selbstständigen im mittelständischen Bereich.
Wir haben die höchste Gründerquote. Und wir haben viele andere positive Parameter, weil wir damals unter Jaumann ein Mittelstandsförderungsgesetz auf den Weg gebracht haben, das für lange Zeit getragen hat, und weil diese Staatsregierung und diese Mehrheitsfraktion auch ansonsten immer eine mittelstandsfreundliche Politik gemacht haben und auch weiterhin machen werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes erweisen sich Staatsregierung und CSU-Fraktion als entscheidungsschwach, wenn nicht gar als entscheidungsunfähig.
Kein anderes Urteil kann man fällen, wenn man die Fakten aneinanderreiht, wie die Behandlung dieser anstehenden und notwendigen Novelle vor sich geht.
Ich habe mich auch heute wieder erinnert, Sie haben beim Ladenschlussgesetz wenigstens noch die Abstimmung in der Fraktion gewagt. Beim Mittelstandsförderungsgesetz wagen Sie nicht einmal die Abstimmung, sondern warten, bis zwischen dem zuständigen Minister für Kommunalwesen, Minister Beckstein, und Wirtschaftsminister Huber irgendeine Einigkeit zustande kommt, und Sie selber verfallen in Schlafstarre. Das muss man so konstatieren.
Herr Kollege Pschierer, Sie haben uns aber auch nicht wirklich darlegen können, dass es andere Gründe seien als der manifeste ideologische Dissens zwischen dem Minister für Kommunalwesen und dem Wirtschaftsminister.
Zugegeben, dass dahinter mächtige Gruppen stehen. Es ist dieser Dissens, der schon dazu geführt hat, dass der Entwurf drei Jahre lang innerhalb der CSU in der Schwebe geblieben ist. Sie haben es selbst angesprochen, der Casus Belli, also der Kriegsgrund, ist Artikel 7, nicht so sehr Artikel 18 – da würden Sie noch zu einem Konsens kommen können.
Lassen Sie mich doch noch an die Anhörung erinnern. Diese Anhörung hat sehr deutlich gemacht, dass der im Entwurf mühsam gefundene Kompromiss im Grunde genommen nicht tragfähig ist. Erinnern Sie sich genau: Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Kommu