Wenn wir im Gesetz die Möglichkeit schaffen, dass die Stiftung kein Personal bezahlen oder Räume und Ähnliches mehr anmieten muss, sondern dafür die Möglichkeit bieten, Overheads aus dem Justizministerium zur Verfügung zu stellen, dann ist das der richtige Weg, um sparsam und gezielt im Sinne der Opfer zu arbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern sind Äußerungen wie "lächerlich" und Ähnliches nicht in Ordnung. Ich denke mir: Wenn man nichts hören und sehen will und immer nur meckert, dann ist das nicht der richtige Weg, um den Opfern entgegenzukommen. Mit irrationalen Forderungen schaffen wir das auch nicht.
Deshalb sage ich es noch einmal: Wir bekommen diese Finanzierung hin. Sie haben auf die Unabhängigkeit der Richter verwiesen. Es sind nicht nur die Richter, sondern es sind auch die Staatsanwälte, von denen wir Bußgelder bekommen. Nachdem wir genau diesen Weg einschlagen, wird das nicht dazu führen, dass andere Opferverbände darunter leiden müssen, weil wir ganz klar aus den Zuweisungen für den Staat genug haben könnten. Die Politik ist hierbei die Kunst des Möglichen und nichts anderes. Wir sind auf einer Zielgeraden, um Gutes zu bewerkstelligen. Im Herbst könnten wir beginnen. Man kann das Ganze natürlich auch wieder vertagen, aber ich glaube nicht, dass wir dann im Interesse der Opfer arbeiten werden.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie sehr herzlich, diesem Beschluss zu folgen, sodass wir im Herbst an die Opfer die ersten Zahlungen ausweisen können.
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Frau Staatsministerin, einen Moment bitte. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Stahl.
Es ist nur eine Frage. Frau Justizministerin, wenn Sie davon sprechen, dass circa fünf Millionen Euro an Geldbußen und Verwarnungsgeldern eingehen, dann ist das ein Betrag, den es 2008 gab. Dann gab es 272 Millionen Euro, und jetzt ist von 319 Millionen Euro im Haushalt die Rede, die an das Justizministerium gehen. Darf ich Sie so verstehen, dass Sie bereit sind, im nächsten Doppelhaushalt eine Haushaltsstelle einzurichten? Und wenn ja: Welchen Betrag wird diese Haushaltsstelle umfassen?
Ist Ihnen bekannt, wie hoch diese Schäden teilweise sind? Wenn ich zum Beispiel an das demolierte Auto der Opfer aus rechtsextremistischen Übergriffen in Fürth denke, dann war das ein Schaden von 8.000 Euro, der nur zu einem Bruchteil von der Versicherung übernommen wurde. Sehen Sie eine Chance, dass zukünftig Beträge in dieser Höhe fließen? Bei einem Grundstockvermögen von 20.000 Euro?
Es gibt besonders für die Schäden aus rechtsextremistischen Taten einen Fonds beim Bund. Das wissen Sie wahrscheinlich, Frau Stahl. Ich gehe nicht von dem Grundstockvermögen aus, sondern ich gehe von dem Vermögen aus, das wir durch die Geldbußen bekommen werden. Ich werde im Moment natürlich keine Stellung dazu nehmen, ob es einen weiteren Haushaltsansatz, in welcher Höhe auch immer, geben wird. Das ist der Unterschied: Wir sind in der Verantwortung. Wir machen Haushaltspolitik nach den Bedürfnissen, die dann da sind, und warten jetzt ab, was wir mit diesem Gesetz erreichen können. Wir warten auch ab, wie sich die Haushaltssituation dann gestalten wird, und ich werde deswegen dazu jetzt nichts sagen.
Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Stiftungsgesetz das erreichen können, was wir Ihnen dargestellt haben. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann - das ist richtig - werden wir uns darum bemühen, anderweitig mehr Geld zu bekommen. Aber jetzt gehe ich erst einmal davon aus, nachdem die Zahl der Verfahren auch ansteigt, dass wir die entsprechenden Geldbußen requirieren können.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. - Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf, Drucksache 16/11626, und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz, Drucksache 16/13145, zugrunde. Der endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/13145.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die CSU, die FDP und die SPD. Gegenstimmen? - Das sind die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN. Stimmenthaltungen?
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind wieder die CSU, die FDP und die SPD. Gegenstimmen? - FREIE WÄHLER und GRÜNE. Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich nicht. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz über die Errichtung der ‚Stiftung Opferhilfe Bayern’".
Nach Artikel 7 Absatz 1 des soeben beschlossenen Gesetzentwurfs besteht der künftige Stiftungsrat aus mindestens 15 Mitgliedern. Davon kann der Landtag in dieser Wahlperiode fünf Mitglieder bestimmen, wobei jede Fraktion ein Mitglied benennen kann.
Um die erste Stiftungsratssitzung rechtzeitig vorbereiten zu können, hat die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, die fünf Mitglieder des Bayerischen Landtags noch vor der Sommerpause zu bestimmen. Hierüber soll heute bereits im Vorgriff Beschluss gefasst werden. Hinsichtlich der von den Fraktionen benannten Mitglieder verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Ich gehe davon aus, dass wir hierüber nicht einzeln abstimmen müssen, sondern über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen können. - Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich darüber abstimmen.
Wer damit einverstanden ist, dass der Landtag die von den Fraktionen benannten Mitglieder des Landtags zu Mitgliedern des Stiftungsrates bestimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das scheint einstimmig zu sein. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Damit bestimmt der Landtag die von den Fraktionen benannten Mitglieder des Landtags zu Mitgliedern des künftigen Stiftungsrats der "Stiftung Opferhilfe Bayern".
Meine Damen und Herren, mit Ihrem Einverständnis rufe ich noch die Tagesordnungspunkte 16 und 17 auf, zunächst Tagesordnungspunkt 16:
Der Staatsminister für Unterricht und Kultus hat mitgeteilt, dass der Vorstand des Bayerischen Jugendrings beschlossen hat, dass Herr Michael Voss die Vertretung für den Bayerischen Jugendring im Landessportbeirat als Nachfolger von Herrn Eduard Schäffler übernimmt. Herr Staatsminister Dr. Spaenle hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen.
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine.
Dem Vorschlag ist zugestimmt worden. Der Landtag bestätigt damit gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat Herrn Michael Voss als neues Mitglied des Landessportbeirats.
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats (KGRE)
Der Ministerrat hat am 17. Juli 2012 beschlossen, sowohl den Sitz als auch den stellvertretenden Sitz im
Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats, die Bayern in der kommenden Sitzungsperiode von 2012 bis 2016 zustehen, dem Landtag anzubieten. Nach § 48 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung besitzt die CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für das offizielle Mitglied. Das Vorschlagsrecht für das stellvertretende Mitglied steht nach dem Sainte-Laguë/ Schepers-Verfahren der SPD-Fraktion zu.
Die CSU-Fraktion hat als ordentliches Mitglied die Kollegin Angelika Schorer benannt. Vonseiten der SPD-Fraktion wurde als stellvertretendes Mitglied der Kollege Dr. Linus Förster vorgeschlagen. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich gehe davon aus, dass über beide Vorschläge gemeinsam Beschluss gefasst werden kann. - Auch dazu erhebt sich kein Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Benennung von Frau Schorer als Mitglied und von Herrn Dr. Förster als stellvertretendes Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Den Vorschlägen ist damit zugestimmt worden.
Ich darf die Sitzung für heute beenden. Ich gebe aber noch den Hinweis: Die Busse fahren ab 18.30 Uhr.