Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Das ist in dieser Biografie so nachzulesen. Es würde mich im Übrigen auch nicht wundern, wenn der jetzige Ministerpräsident demnächst verkünden würde, dass es wahrscheinlich auch ein Fehler war, 32 Zweigstellen von Amtsgerichten zu schließen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Jawohl! - Heiterkeit bei der SPD)

Wo immer man ihn treffen wird an den ehemaligen Standorten der Zweigstellen, wird er das, so nehme ich an, sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Versuch, zusätzlich zum Bayerischen Obersten und den amtsgerichtlichen Zweigstellen auch noch mehr als die Hälfte aller Insolvenzgerichte abzuschaffen, ist bereits im Ansatz gescheitert. Was also heißt hier "starke Justiz"? Ich stelle fest, dass die Justiz in Bayern während der Amtszeit der Frau Ministerin an Haupt und Gliedern amputiert worden ist.

(Widerspruch bei der CSU)

Jedenfalls wird man die Abschaffung des Bayerischen Obersten und die Schließung fast aller Zweigstellen wohl nicht als Stärkung der Justiz in Bayern verkaufen können.

(Beifall bei der SPD)

Ein Weiteres, meine Damen und Herren: Die Forderungen nach Selbstverwaltung der Justiz wollen nicht verstummen, im Gegenteil. Selbst eher konservative Vereinigungen wie der Bayerische Richterverein fordern eine weitgehende Selbstverwaltung, weil sie den Glauben daran verloren haben, von der Exekutive und der Legislative ihrem Stellenwert entsprechend respektiert, behandelt und ausgestattet zu werden. Natürlich weiß ich, dass alles relativ ist und dass die Personal- und Sachmittelausstattung in Bayern besser ist als in vielen anderen Bundesländern. Das weiß ich wohl. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Aber

auch, wenn es besser ist als anderswo, ist es doch noch nicht gut. Die neuesten mir vorliegenden Erhebungen zum 31. März dieses Jahres zeigen, dass 174,10 Amtsrichter, 102,72 Richter an Landgerichten, 24,57 Richter an Oberlandesgerichten und 159,68 Staatsanwälte, insgesamt also 461,07 Richter und Staatsanwälte, in Bayern fehlen. Außerdem fehlen etwa 180 Rechtspfleger, mindestens 50 Bewährungshelfer und eine nicht genau bekannte Zahl von Mitarbeitern im mittleren Dienst.

Ich verkenne nicht und lobe ausdrücklich, dass in den letzten Jahren zusätzliche Stellen geschaffen worden sind. Es wird aber auch erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass die jetzige Koalition schön langsam und gemächlich - aber jedenfalls; das gebe ich zu - genau das umsetzt, was die Opposition in den letzten neun Jahren immer gefordert hat und was immer abgelehnt worden ist. Dennoch herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der SPD)

Das gilt im Übrigen auch für die Justizwachtmeister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wäre doch für die Opposition ein Leichtes gewesen, im Jahr 2009 und im Januar 2012 nach den tödlichen Schüssen am Landgericht in Landshut und später auch am Amtsgericht Dachau laut aufzuschreien und Vorwürfe zu erheben, dass das Problem der Sicherheit in Gerichtsgebäuden lange Zeit verkannt und nicht ernst genommen worden ist. Wir haben es nicht getan. Man wird aber auch daran erinnern dürfen, dass wir schon Jahre vorher gefordert hatten, Zugangsschleusen zu bauen, die Zugangskontrollen zu verstärken und die hierfür erforderlichen Justizwachtmeister auszubilden und einzustellen, und man wird auch daran erinnern dürfen, dass noch im Jahr 2009 entsprechende Anträge abgelehnt worden sind. Dennoch werden wir jetzt Ihrem Vorschlag, 140 neue Stellen zu schaffen, selbstverständlich zustimmen, auch wenn die Einsicht leider etwas spät kommt.

(Beifall bei der SPD)

Aber das nur nebenbei, meine Damen und Herren.

Zurück zum Ruf nach der Selbstverwaltung der Justiz. Diese Forderung hat auch etwas damit zu tun, dass die Besetzung von Führungspositionen in der bayerischen Justiz nach wie vor nicht transparent ist. Nach wie vor macht eigentlich ein ganz kleiner Kreis unter sich aus, wer welche Positionen in der bayerischen Justiz einnehmen darf und soll. Ein bisschen Sand ins Getriebe ist allerdings dadurch gekommen, dass neuerdings auch die FDP Ansprüche auf höchste Positionen in der bayerischen Justiz erhebt und nach einigem Gewürge - ich erinnere an Bamberg und Nürnberg - auch bekommt. Die nicht nur von der Opposition

immer wieder erhobene Forderung, dass hohe und höchste Stellen transparent vergeben werden sollten, ist, aus welchen Gründen auch immer, stets abgelehnt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der ersten Regierungserklärung der Justizministerin nach neun Jahren Amtszeit muss auch an die vielen Pannen erinnert werden, die in diesen Jahren in der bayerischen Justiz durchaus auch vorgekommen sind von Nürnberg über Augsburg bis hin zu der Tatsache, dass nicht nur ein gefährlicher Straftäter in den letzten Jahren freigelassen werden musste, weil der zuständige Richter Fristen hatte verstreichen lassen. Ich mag mir das Geschrei gar nicht vorstellen, das Sie angestimmt hätten, wenn so etwas in einem Land passiert wäre, in dem ein SPD-Minister Verantwortung getragen hätte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man müsste auch über die zunehmende Tendenz zur Auseinanderentwicklung in unserer Justiz reden, darüber, dass wir auf der einen Seite eine Fließbandjustiz haben im Bereich des Strafrechts mit Strafbefehlen und Anklagen - und auf der anderen Seite, jedenfalls bei großen Strafsachen, eine zunehmende Tendenz hin zum Abschluss der Verfahren durch sogenannte Deals. Man müsste auch darüber reden, wem eigentlich die Zunahme von Mediation und Güterichtern letztlich zugute kommt, wem sie dient, ob wirklich Krethi und Plethi diese neuen Instrumente in Anspruch nehmen können oder ob letztlich nur ein bestimmter Teil der Bevölkerung von diesen neuen Methoden profitieren kann. Man müsste auch an die Geiselnahme in der JVA Straubing und daran erinnern, dass sich ein veritabler Kammervorsitzender vor einem verurteilten Straftäter und ehemaligen CSU-Staatssekretär in aller Demut verneigt hat. Meine Damen und Herren, ich will es nicht vertiefen, weil ich weiß, dass Sie, Frau Ministerin, unmittelbar keine Verantwortung hierfür tragen. Aber diese Dinge sind jedenfalls auch in Ihrer Amtszeit geschehen.

Ich will aber noch über die Situation in den Justizvollzugsanstalten reden. Trotz zusätzlicher Stellen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes fehlen immer noch mindestens 600 Bedienstete des allgemeinen Vollzugdienstes, obwohl nach allgemeiner Überzeugung die Zusammensetzung der Gefangenen immer problematischer wird und obwohl die Anforderungen an den Strafvollzug gewachsen sind. Ich erkenne ausdrücklich an, dass mit dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz und dem Bayerischen Jugendstrafvollzugsgesetz ehrgeizige Ziele formuliert worden sind, insbesondere was die Schaffung von Therapieangeboten betrifft, und wir erkennen ausdrücklich auch an, dass sich die Vollzugs

bediensteten und Fachkräfte redlich bemühen. Dennoch: Das nach wie vor vorrangige Ziel der Resozialisierung wäre viel leichter zu erreichen, stünde genügend Personal zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, dass wir heute auch noch über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung reden müssen, hat auch, aber nicht nur damit zu tun, dass auch in Bayern jahrzehntelang kaum ein Unterschied zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung gemacht worden ist. Gerade einmal fünf Artikel war Ihnen der Vollzug der Sicherungsverwahrung im Strafvollzugsgesetz von 2007 wert. Jetzt bekommen wir ein Gesetz mit über 100 Artikeln. Gerade weil es fast keinen Unterschied gemacht hat, ob jemand als Strafgefangener oder als Sicherungsverwahrter in seiner Zelle gesessen ist, ist es zu der jetzigen Problemlage gekommen. Der jetzt aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts entstandene Reformdruck wäre nicht entstanden, wenn das Rechtsinstitut der Sicherungsverwahrung vorsichtig und wirklich nur als "Ultissima Ratio" behandelt worden wäre und wenn es nicht wegen Ihres ständigen Drängens zunehmend ausgeweitet worden wäre.

Weil Sie in Ihrer Regierungserklärung auch von den Erfolgen der bayerischen Rechtspolitik gesprochen haben, sehr geehrte Frau Staatsministerin, ist festzuhalten, dass die Reform der Sicherungsverwahrung sicherlich nicht zu den Erfolgen der Staatsregierung, sondern eher zu ihren großen Niederlagen gezählt werden muss.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Beim Thema "starke Justiz" muss auch die Frage erlaubt sein, was eigentlich aus den vielen Ankündigungen von einer großen Justizreform geworden ist, außer dass ganze Heerscharen von Ministerialbeamten jahrelang in Arbeitskreisen und bei Fachkonferenzen zusammengesessen sind. Ein Systemwechsel bei den Gerichtsvollziehern ist angekündigt worden; nichts ist daraus geworden. Die Übertragung von Aufgaben der Nachlassgerichte auf Notare ist angekündigt worden, nichts ist daraus geworden. Die Straffung der Gerichtsorganisation ist angekündigt worden, nichts ist daraus geworden. Die Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten ist angekündigt worden; fast nichts ist daraus geworden; jetzt gibt es lediglich eine Länderöffnungsklausel. Eine einheitliche Verfahrensordnung ist angekündigt worden; nichts ist daraus geworden. Es gab fast nur Ankündigungen, im Speziellen auch im Bereich der Opferhilfe. Es wird doch niemand behaupten können, dass eine Stiftung "Op

ferhilfe" mit einem Kapital von 20.000 Euro tatsächlich die Opferhilfe in Bayern nennenswert voranbringt. Dieser Betrag ist so lächerlich, dass man sich fast schämen muss.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wichtig ist mir aber auch noch, darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung mit Beteiligung der CSU und der FDP aktuell dabei ist, die nachträgliche Sicherungsverwahrung bzw. Unterbringung hoch gefährlicher psychisch gestörter Straftäter völlig abzuschaffen. Wenn es stimmt, was Sie uns früher immer entgegengehalten haben und was die Frau Staatsministerin gestern in der Pressemitteilung 262/12 verkündet hat, dass nämlich die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung bzw. Unterbringung unbedingt erforderlich ist, um die Menschen vor hoch gefährlichen Straftätern zu schützen, dann gefährdet diese Bundesregierung mit Beteiligung der CSU die innere Sicherheit in unserem Land und versagt beim Schutz der Bevölkerung vor hoch gefährlichen Straftätern;

(Beifall bei der SPD)

wenn es stimmt. Wenn es nicht stimmt, dann waren Ihre bisherigen Anwürfe gegen uns und im Übrigen auch gegen die FDP falsch.

Wenn es stimmt, was Sie den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung vorgeworfen haben, dass es nämlich ohne Vorratsdatenspeicherung nicht möglich ist, schwere und schwerste Verbrechen - genannt werden in diesem Zusammenhang immer Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern - aufzuklären, dann stellt die Unfähigkeit der jetzigen Bundesregierung mit Beteiligung der CSU, eine neue Regelung der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden, ein Sicherheitsrisiko für dieses Land dar, das noch dazu wegen der Strafzahlungen an die EU teuer bezahlt werden muss;

(Beifall bei der SPD)

wenn es stimmt, meine Damen und Herren. Wenn es nicht stimmt, dann haben Sie uns etwas Falsches erzählt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dort, wo sich die Staatsregierung auf rechtspolitischem Gebiet durchsetzen konnte, kann man dies nur bedauern. Ich meine die Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht und die Einführung des sogenannten Warnschussarrests. Beides ist nicht geeignet, auch nur ein Problem zu lösen, aber sehr wohl dazu, Stimmungen zu erzeugen. Man müsste jetzt auch darüber reden, dass im Mietrecht Änderungen vorgenommen wer

den, die nicht im Interesse der Mieter sein können, sondern ihnen im Gegenteil schaden werden.

Die Justiz in Bayern ist nicht stark. Das haben Sie auch selbst gesagt. Man sollte sich darunter keinen Muskelprotz vorstellen. Sie ist aber auch nicht schwach. Vielmehr ist sie Gott sei Dank kompetent, hoch angesehen, meistens auch schnell. Die Justiz gewährt nicht nur Rechtsschutz, sorgt für die Verurteilung von Straftätern, schafft Rechtssicherheit und Rechtsfrieden und kümmert sich zusammen mit den Justizvollzugsanstalten um die Wiedereingliederung von Straftätern, sondern ist mittlerweile auch ein wichtiger Standortfaktor innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb Europas geworden. Das zeichnet die Justiz aus.

Viele Investoren fragen zum Beispiel: Wie funktioniert bei euch das Grundbuch? Kann man sich darauf verlassen, dass ein Kaufvertrag erfüllt wird und eine Forderung notfalls eingetrieben werden kann? - In Bayern ist das so. Dafür muss man der Justiz danken.

(Beifall bei der SPD)

Die Justiz ist gut. Sie könnte aber noch besser sein, wenn die Staatsregierung sie nicht immer wieder genauso behandeln würde wie irgendeinen anderen, xbeliebigen Teil der Staatsverwaltung, sondern sie in ihrer Bedeutung als dritte Gewalt respektierte und entsprechend ausstattete. Dann würden die Rufe nach Selbstverwaltung wieder etwas leiser werden.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es beim Doppelhaushalt gelingt, berechtigte Forderungen endlich zumindest teilweise umzusetzen, was man schon lange hätte machen können.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentribüne haben Gäste aus der Volksrepublik China Platz genommen. Im Namen des Hohen Hauses darf ich die Delegation des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses Shanghai herzlich begrüßen. Die Delegation unter der Leitung der Vorsitzenden des Komitees für Auswärtige Angelegenheiten, Frau Ying, befindet sich derzeit zu Gesprächen in Bayern. Ich freue mich, dass Sie dabei die Gelegenheit nutzen, auch eine Plenardebatte zu besuchen, und wünsche Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt bei uns im Bayerischen Landtag. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort erteile ich der Kollegin Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein starkes Rechtssystem ist ein starkes Fundament für jeden einzelnen Bürger, für das Zusammenleben, letztendlich auch für jede Investition, sei es durch inländische oder ausländische Investoren. Damit ist das Rechtssystem auch ein starkes Fundament für ein wirtschaftlich erfolgreiches Bayern sowie eine Basis für das, was wir uns in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern leisten können.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, die Opposition weiß an der Regierungserklärung nicht mehr zu bemäkeln, als zu sagen: Es ist zu früh; es ist zu spät; vielleicht ist es ein bisserl "Bund", um damit gleich wieder den Bund einfließen zu lassen. Es handelt sich um eine Aussage, die aus unserer Sicht voll und ganz trifft. Sie bescheinigt nämlich der Justizministerin eine hervorragende Arbeit.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Justiz und Verbraucherschutz - ich kann mich noch an die Worte erinnern: Wie kann man beides zusammenlegen! Wie kann man die Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz bloß beim Justizministerium ansiedeln! Es zeigt sich, dass wesentliche Schritte, die jetzt im Rechtsbereich für die Verbraucher getan werden, gerade erst aufgrund dieser Zusammenlegung besonders effizient getan werden konnten. Es zeigt sich also, dass genau diese Entscheidung absolut richtig war. Auch zeigt sich, dass Verbraucherschutz und Rechtssystem eng miteinander verknüpft sind. Sie stellen keine Gegensätze dar, wie es von der Opposition immer behauptet wurde.

In der Regierungserklärung wurde das Bild einer effizienten, starken, schnell arbeitenden Justiz gezeichnet, einer Justiz, die zum Rechtsfrieden im Interesse der Bürger beiträgt. Dies kommt nicht von ungefähr, sondern hat mehrere Ursachen. Ich nenne als Beispiel das hervorragend ausgebildete, engagierte Personal, nämlich die engagierten Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, eine gut funktionierende Bewährungshilfe, einen hervorragend funktionierenden Bereich mit den Gerichtsvollziehern. Soweit es den Justizvollzug betrifft, nenne ich die dort tätigen hervorragenden Mitarbeiter. Das Zusammenwirken all dieser Bereiche führt dazu, dass die Justiz eine wichtige Basis des Rechtssystems darstellt.

Wir machen dabei etwas ganz anders als alle anderen Bundesländer. In allen anderen Bundesländern schmilzt man das Personal der Justiz peu a peu ab. In Bayern gehen wir einen anderen Weg: Im Koalitions

vertrag wurden für den Bereich der Justiz 400 Stellen festgelegt. Nun werden den bereits geschaffenen 234 Stellen 226 neue hinzugefügt. Jeder, der rechnen kann, merkt, dass das, gemessen am Koalitionsvertrag, ein Plus ist.