auch überörtlich haben muss, völlig aufgegeben wird. Wir haben diese Frage schon bei der Diskussion über das Landesplanungsgesetz diskutiert. Die erste Idee der Staatsregierung war, hier nur bestimmte sektorale Regelungsbereiche überhaupt der Landesplanung zu überlassen. Wir haben in dieser Debatte schließlich doch erreicht, dass das Landesplanungsgesetz den umfassenden Gestaltungsanspruch an die Landesentwicklung weiter öffnet und zulässt.
Aber im weiteren Verfahren erleben wir jetzt nach all dem, was wir bislang von dem Landesentwicklungsprogramm kennen und wissen, dass von dieser Möglichkeit nicht annähernd umfassend Gebrauch gemacht wird. Vielfach bleiben nur noch einzelne Sätze für so wesentliche Themenbereiche wie Kultur, Bildung und auch Soziales übrig. Das ist nicht gemäß dem Gestaltungsauftrag der Landesplanung. Das ist auch unangemessen, weil man dann, selbst wenn man als Alternative fachliche Planungsüberlegungen zugrunde legt oder auf solche verweist, ein unkoordiniertes fachliches Nebeneinander hat. Demgegenüber ist gerade die Konfliktfreiheit oder auch einmal die Konfliktlösung in der Landesplanung verortet und muss auch dort bewältigt werden. Allerdings sehen wir, dass dieser Anspruch seitens des federführenden Ressorts, des Wirtschaftsministeriums, bislang nicht annähernd angenommen und umgesetzt wird.
Deswegen unterstützen wir - das darf ich auch an dieser Stelle sagen - natürlich den Antrag der SPD. Frau Kollegin Karl hat noch einmal die eigentliche Ambition und die Gesamtaufgabe der Landesplanung dargelegt. Sie sind auch in dem Antrag umfassend dargestellt.
Wir unterstützen auch den Antrag der GRÜNEN. Lieber Kollege Mütze, wir sind auch dankbar dafür, dass über diesen Dringlichkeitsantrag heute wiederum die Gelegenheit besteht, die Bedeutung der Landesplanung im Plenum zu unterstreichen. Das ist zugegebenermaßen kein sonderlich sexy Thema, aber es ist ein ganz wesentliches und wichtiges Thema und eine wichtige Aufgabe, die wahrgenommen werden muss.
An die Adresse der GRÜNEN darf ich nur ein paar Anmerkungen zu deren Antrag machen. Was die Forderungen an die Landesentwicklung angeht, darf es beim Verkehr nach unserer Überzeugung nicht nur um Aufgabenstellungen im Bereich der Mobilität jenseits des motorisierten Individualverkehrs gehen. Auch das ist gerade im ländlichen Raum eine unverzichtbare Aufgabenstellung, die man bewältigen muss. Selbst aus der Sicht der GRÜNEN wird die Frage der Elektromobilität, die auch Individualverkehr ist, ein lohnendes Thema sein müssen.
Dass daneben auch aus dem Antrag der GRÜNEN die Frage, ob Ziele regionale und bauleitplanerische Konkretisierungen vorwegnehmen können oder dürfen, an anderer Stelle so beurteilt wird, dass gerade in der Landesplanung auch enge Leitplanken an die Bauleitplanung adressiert werden müssen - das ist im Detail durchaus widersprüchlich, wobei hoffentlich das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Das wird uns aber wegen der grundsätzlich richtigen Zielsetzung nicht daran hindern, auch diesen Antrag zu unterstützen.
Bei diesem Antrag sind im Unterschied zum Entwurf der Staatsregierung jedenfalls der Wille und die Bereitschaft erkennbar, auch an Inhalten zu arbeiten und klarzumachen, wo und wie das Land weiterentwickelt werden soll.
Unserem eigenen Antrag 16/14310 ist besonders die Sorge eigen, dass das jetzt gültige Landesplanungsgesetz und dort das Doppelsicherungsverbot letztlich ein Einfallstor dafür ist, vieles ungeregelt und unbeantwortet zu lassen. Da wollen wir uns zumindest an dieser Stelle schon einmal berichten lassen, wie denn aus Sicht der Staatsregierung dieses Doppelsicherungsverbot bewertet wird, ob es nicht auch ein Einfallstor dafür ist, bestimmte Fragen gar nicht mehr beantworten zu wollen, möglicherweise auch ein Einfallstor dafür, dass man die Landesplanung der Kontrolle oder Mitwirkung des Parlaments entziehen will.
Es gibt einige weitere Aspekte, die in unserem Dringlichkeitsantrag aufgelistet sind. In seinem wesentlichen Inhalt ist er ein Berichtsantrag, um noch einmal die Frage zu beantworten, welche Aufgabenstellung sich das Wirtschaftsministerium denn eigentlich bei der Landesplanung und bei der Erarbeitung des Landesentwicklungsplanes gesetzt hat. Wir fürchten - und das scheint auch durch das Ergebnis des bisher diskutierten Entwurfs bestätigt zu werden -, dass sich das Wirtschaftsministerium seiner umfassenden Aufgabe, Fachplanungen zu koordinieren, überfachlich zusammenzuführen, entzieht. Die Beispiele, die Frau Kollegin Karl gebracht hat, will ich an dieser Stelle nicht wiederholen. Die Energiewende ist sicherlich das prominenteste und das dringendste, bei dem es dringend erforderlich gewesen wäre, dies zu tun. Deswegen bitten wir noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir nüchternen Wirtschaftspolitiker können natürlich nicht die gleiche Leidenschaft entfachen, von der die letzten Stunden hier in diesem Hohen Haus geprägt waren. Aber es schadet vielleicht auch gar nichts, hier kühlen Kopf zu bewahren. Ich habe Verständnis für die drei Dringlichkeitsanträge aus den Reihen der Opposition, weil sie ein wichtiges Thema aufgreifen, das gerade breit in der Diskussion ist, und dabei Vorschläge bringen, denen wir zustimmen können, während wir andere Vorschläge nicht unterstützen werden.
Wenn wir heute Ihre drei Anträge ablehnen, hat das in erster Linie folgenden Grund: Ihre Initiativen sind aus meiner Sicht nach Zeitpunkt und Form nicht geeignet, einen nutzbringenden Beitrag für das LEP zu leisten. Die Staatsregierung hat im Mai den Entwurf beschlossen, der in eine breite Verbandsanhörung gegangen ist. Kollege Mütze hat darauf hingewiesen. Dazu gibt es 1.000 bis 2.000 Einwände, Vorschläge und Stellungnahmen. Vielfach handelt es sich auch um Wiederholungen. Das, was die Verbände vorgeben, wird von vielen Kommunen übernommen. Wir sind gerade in einem Prozess, das Ganze auszuarbeiten. Dann wird es einen zweiten Entwurf der Staatsregierung geben, der in eine zweite Anhörung geht, die wahrscheinlich Ende dieses Jahres stattfinden wird, und dann wird im neuen Jahr der Entwurf des LEP dem Landtag zugeleitet. Dafür werden wir uns auch die entsprechende Zeit nehmen.
Das Ganze wird in Form einer Rechtsversordnung der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags verabschiedet. Das heißt, der Bayerische Landtag wird noch alle Möglichkeiten haben, in langen Diskussionen all die Punkte, die Sie heute vorgebracht haben, zu diskutieren. Nur, im Grunde bebrüten Sie im Moment ungelegte Eier; denn der Entwurf, der heute vorliegt, wird nicht der sein, der im neuen Jahr dem Parlament zugeleitet wird.
Es hat natürlich auch keinen Sinn, meine Damen und Herren, in jeder Plenarsitzung, die jetzt folgt, dazu zwei oder drei Dringlichkeitsanträge einzubringen. Das LEP hat mit Begründung einen Umfang von etwa 80 Seiten. Da nimmt man punktuell dieses und jenes heraus. Das macht als Beschluss des Landtags keinen Sinn. Es ist Ihnen völlig unbenommen, als einzel
ne Abgeordnete und Fraktionen Ihre Vorschläge an den Wirtschaftsminister, an die Staatsregierung herantragen. Das muss auch entsprechend bewertet werden. Das heiß also, Ihre Ideen können in der Tat schon heute in die weitere Arbeit der Staatsregierung eingehen; und ich würde das auch empfehlen.
Aber, meine Damen und Herren, es macht doch keinen Sinn, einzelne Punkte, ohne den Gesamtzusammenhang zu haben, nun durch einen Beschluss des Landtags festzulegen. Wenn man so punktuell vorgeht, kann daraus eigentlich kein sinnvoller Gesamtentwurf entstehen. Deshalb ist die Vorgehensweise, die Sie vorschlagen, nicht zielführend. Daher sage ich: Mit einem gewissen Bedauern, auch wenn Sie mir das nicht glauben, müssen wir die Anträge heute ablehnen.
Aber ich sage ausdrücklich, Herr Mütze: Den Vorschlag, den Entwurf zurückzuziehen und von Neuem zu beginnen, würde ich eindeutig zurückweisen; denn wenn man dies tun würde, dann bestünde in dieser Legislaturperiode für diesen Landtag keine Chance mehr, zu einem LEP zu kommen. Ich halte es aber für richtig, Herr Ministerpräsident, dass die Staatsregierung vorsieht, noch in dieser Legislaturperiode dem Landtag einen Entwurf vorzulegen und zu verabschieden, und wir sollten heute gemeinsam den Willen fassen, uns im nächsten Jahr in einer intensiven, vielleicht auch breiten, möglicherweise kontroversen Diskussion darauf zu konzentrieren, das LEP aber noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Herr Kollege Mütze, wenn Sie jedwede Weisheiten einbringen: Sturheit ist nicht Klugheit. Respekt, muss ich sagen! Ich werde das öfter verwenden - nicht gegen Sie, aber auch ohne Quellenangabe, weil mir das so gut gefällt. Ich muss sagen, der vorliegende Entwurf ist aus meiner Sicht eine brauchbare Grundlage. Ich teile Ihre Meinung, dass es noch viele Möglichkeiten gibt, diesen Entwurf zu verbessern. Ich appelliere auch an den federführenden Wirtschaftsminister, viele Vorschläge, die von Verbänden und Fachorganisationen gekommen sind, nicht zurückzuweisen, sondern so klug zu sein, diese guten Vorschläge zu prüfen, abzuwägen und sie, wo immer es geht, in den Entwurf aufzunehmen.
Eine brauchbare Grundlage ist dieser Entwurf schon. Auch die neue Zielrichtung, die enthalten ist - Demografie, Energiewende und Klima -, ist richtig gesetzt. Aber natürlich werden auch Konflikte angesprochen, und diese sind nicht harmonisch zu lösen, sondern es wird auch Kontroversen geben. Deshalb ist es sehr fruchtbar, wenn wir uns intensiv damit beschäftigen.
Wenn ich dies zusammenfasse, dann rufe ich allen zu: Wer gute Ideen hat, wer gute Vorschläge hat - ich habe ebenfalls schon einige unterbreitet -, der soll sie jetzt einbringen. Dann arbeiten wir dies in den nächsten Entwurf ein, und zum Schluss hat der Bayerische Landtag die Möglichkeit, in den abschließenden Beratungen das Votum einzubringen; aber dies stückchenweise, schrittchenweise und schnipselweise zu tun, wäre eine falsche Vorgehensweise. Deshalb bitte ich das Hohe Haus, die drei Dringlichkeitsanträge abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor ich in der Debatte fortfahre, gebe ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Professor Dr. Piazolo und Fraktion interjection: (FREIE WÄHLER) sowie der Abgeordneten Rinderspacher, Kohnen, Aures und Fraktion (SPD) sowie der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und Fraktion interjection: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern - sofort!", Drucksache 16/14267, bekannt. Mit Ja haben 65 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 82 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist Kollege Dietrich Freiherr von Gumppenberg für die FDP-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist zum Thema LEP schon gesagt worden, und ich kann eigentlich nur wiederholen, was auch Kollege Huber hier gesagt hat: Es ergibt wenig Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen, in unregelmäßigen Abständen jeweils neue Anträge zu einem gegenwärtig in der Gesamtdiskussion befindlichen Prozess der Erörterung und Formung eines LEP-Programmes zu stellen. Es ist sicherlich als Anregung zu verstehen, aber ich kann es aus Sicht der Opposition nachvollziehen.
Ich würde an Ihrer Stelle wahrscheinlich ähnlich verfahren und sagen: Wir treiben die Regierung und beanstanden das eine oder andere. Sie geben aber einen falschen Eindruck wieder, weil Sie den Eindruck, vermitteln, dass Sie sagen: Sie tun ja gar nichts, Sie haben überhaupt kein Landesplanungsgesetz, Sie haben überhaupt kein LEP, sondern wir sind gegenwärtig in der Beratung. Wir prüfen. Liebe Kollegin Karl, Sie wissen sehr wohl, dass wir im Wirtschaftsausschuss durchaus sehr ernsthaft über jewei
lige Vorschläge gerade aus Ihrem Bereich diskutieren und sie integrieren. Wir wollen ein gesamtes Programm haben, das diesem Lande dient. Wir wollen aber sicherlich kein Regelwerk konstruieren, das einem Brockhaus gleichkommt - ich sagte das vorhin als Zwischenruf -, in dem wir versuchen, Vorgaben wirklich bis ins Detail zu machen und Anweisungen zu erteilen. Das entspricht nicht dem LEP, das ich mir vorstelle. Das hat nicht den Freiraum, den wir in einem LEP benötigen, sondern das ist ein Maßregelwerk für Menschen, die in einem anderen Staatssystem leben wollen, als ich es will. Das ist ein Regelwerk, das im Grunde genommen dem Anspruch, den ein LEP erhebt, nicht gerecht wird.
Lassen Sie mich zu den drei Anträgen etwas sagen: Wir werden als FDP-Fraktion diese Anträge ablehnen aus den von mir bereits genannten Motiven. Ich bin der Auffassung, es ist der falsche Zeitpunkt, hier über konkrete Anweisungen zum LEP zu diskutieren und zu beraten. Wir werden diese drei Anträge ablehnen, und ich will die Diskussion nicht weiter in die Länge ziehen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Als nächster Rednerin darf ich für die Staatsregierung Staatssekretärin Katja Hessel das Wort geben. Bitte schön.
Das Anhörungsverfahren zum LEP-Entwurf ist vor Kurzem zu Ende gegangen. Wir haben daran 3.000 kommunale Gebietskörperschaften, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Vielzahl der Äußerungen - ich kann zu Ihrer großen Verwunderung sagen, es waren durchaus auch positive Äußerungen dabei - zeigt, wie ernst über die Zukunft der Landesentwicklung, der räumlichen Entwicklung Bayerns im ganzen Land diskutiert wird und wie ernst diese genommen wird.
Die pauschale Ablehnung und die Forderung, den Entwurf zurückzuziehen, helfen hier sicherlich nicht weiter. Wir würden damit Bayern und seinen Menschen einen Bärendienst erweisen. Lassen Sie uns, lassen Sie die Staatsregierung zunächst die Anregungen auswerten und daraus Konsequenzen ziehen, dann ist der Landtag, dann sind Sie an der Reihe.
Aber einige Worte möchte ich doch noch zu den Dringlichkeitsanträgen sagen. Ich habe manchmal den Eindruck, Sie verstehen nicht ganz, was Landesplanung ist, was sie leisten kann und was nicht; und ich würde mich sehr freuen, wenn ich als Vertreterin des bayerischen Wirtschaftsministeriums all das, was
Sie vorhin gefordert haben, in der Hand hätte und mit meiner Landesplanung die Gestaltung ganz Bayerns irgendwie planen könnte.
Ein Landesentwicklungsprogramm ist keine Wundertüte, aus der je nach Bedarf etwas gezaubert werden kann. Es ist auch kein Wunschkonzert, damit irgendwelche allgemeinpolitischen Forderungen verwirklicht werden können. Das Landesentwicklungsprogramm enthält vielmehr aus gesamtstaatlichem Interesse die Spielregeln, die in Bayern mittelfristig für die räumliche Ordnung und Entwicklung gelten sollen, regelt also, wo welche Nutzung unter welchen Bedingungen in der Fläche zulässig sein soll. Die bauleitplanerische Konkretisierung wird damit entgegen den Befürchtungen nicht vorweggenommen. Ich glaube, wir tun gut daran, das Landesentwicklungsprogramm nicht zu überfrachten.
Leitziele des LEP sind die gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land, und ich denke, das werden wir mit dem Entwurf auch gut vorlegen. Der vorliegende Entwurf ist nämlich der Beitrag, den die Raumordnung zur Lösung der großen Herausforderungen, wie demografischer Wandel, Klimawandel, Flächenverbrauch und den Umgang mit der Energieversorgung auf Landesebene, leisten kann. Es legt hierzu die Ziele und Grundsätze fest und erhält dann die Aufträge für die Regionalplanung, dies nach den Vorgaben des LEP räumlich zu konkretisieren und dann auch die spezifischen Gegebenheiten der Region anzupassen.
Herr Kollege Mütze, wenn das Problem nur darin liegt, dass der Plan für den Alpenraum zu klein gedruckt ist, dann kann man das sicherlich noch beheben und den Maßstab vergrößern. Wenn das Ihr einziger Angriffspunkt ist, was den Alpenplan angeht, dann kriegen wir das hin.
Meine Damen und Herren Kollegen! Die Äußerungen im Anhörungsverfahren haben gezeigt, dass wir mit dem LEP-Entwurf einen vernünftigen Mittelweg beschreiten und unterschiedliche Interessen möglichst angleichen. Diese unter einen Hut zu bekommen ist schwierig; das weiß jeder von Ihnen, der sich schon mit Landesentwicklungsplanung beschäftigt hat. Wir haben die Bevölkerung breit beteiligt und viele Anregungen erhalten. Lassen Sie uns den überarbeiteten Entwurf vorlegen; dann dürfen Sie darüber diskutieren.
verbot: Sie haben es schon mit einem Antrag zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes probiert; die doppelten Bemühungen haben wahrscheinlich auch heute keinen Erfolg. Worum geht es beim Doppelsicherungsverbot? Das Landesplanungsgesetz will Regelungen im LEP ausschließen, wenn der Sachverhalt bereits fachrechtlich hinreichend geregelt ist. Ich frage ganz trocken: Brauchen wir im LEP wirklich eine Aussage zur besonderen Schutzwürdigkeit eines Gebietes, wenn es bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist? Ich denke, das wäre überflüssig. Wir brauchen keine Doppelregelungen.
Wir werden die Reform der Landesplanung mit Inkrafttreten des LEP noch in dieser Legislaturperiode abschließen. Damit nehmen wir als Staatsregierung unsere Verantwortung für die räumliche Entwicklung in Bayern wahr.