Das Ausspionieren von persönlichen Daten muss endlich wirksam unterbunden werden. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher wirklich selbst entscheiden können, wem sie zu welchen Daten Zugang erlauben wollen. Dementsprechend müssen auch die Voreinstellungen von Apps konzipiert werden. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat daher für die Unternehmen einen Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vorgestellt. Darin wird dargelegt, wie die Nutzer durch plakative Hinweise über Ortungsfunktionen informiert werden sollen, wie Warnsignale in die Geräte eingebaut werden sollen, die eine Ortung optisch oder akustisch melden, sodass man es sieht. Die Ortung soll nur bei ausdrücklich gewünschter Freigabe durch den Nutzer aktiviert werden können. Dem Nutzer soll es ermöglicht werden, die Ortungsfunktion leicht und jederzeit zu deaktivieren. Die Standortdaten sollen nicht gespeichert werden, soweit die Nutzer nicht ausdrücklich einwilligen und dies für die Nutzung des Dienstes, der vom Nutzer gewünscht ist, erforderlich ist. Soweit der derzeitige Katalog.
Zudem müssen Privatheit und Datenschutz im Design präventiv gesetzlich festgeschrieben werden. Dies geschieht in der Regel am besten europaweit. Herr Kollege Fischer, nur europaweit können wir auf diesem Gebiet ausreichenden Datenschutz verankern. Wir brauchen auch für die Standortdaten europaweit einheitliche, strenge Vorgaben, um dem Missbrauch mit Handystandortdaten und sonstigen gesammelten Daten wirksam entgegenzutreten.
Das, was Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP, auf Bundesebene vorschlagen, ist größtenteils in § 98 des Telekommunikationsgesetzes bereits enthalten. Mich hat es etwas irritiert, Herr Kollege Fischer, dass Sie infrage gestellt haben, ob ein rechtlicher Handlungsbedarf gegeben ist. Vielleicht können Sie das noch einmal klarstellen, weil diese Äußerung schon etwas irritierend war. Besteht Handlungsbedarf, oder besteht er nicht? Ich meine, dass es schon notwendig ist, bei bestimmten Punkten nachzubessern. Wir müssen aber auch bei der Kontrolle und im Vollzug nachbessern. Am wirksamsten geschieht dies durch stringente Vorgaben auf europäischer Ebene. Momentan ist ein europäisches Datenschutzgesetz in Vorbereitung, welches das regeln soll. Wir müssen feststellen, dass Hunderte von Lobbyisten auf europäischer Ebene, aber auch auf nationaler Ebene unterwegs sind, um von der Selbstregulierung beim Datenschutz zu überzeugen. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine einstimmige Zustimmung zu diesem An
Unlängst hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zu einer Tagung über Datenschutz im 21. Jahrhundert eingeladen. Hier wurden hauptsächlich Redner aktiv, die dargelegt haben, dass der Datenschutz überflüssig sei, zu viel Geld koste und dass es eigentlich ein Bürokratismus sondergleichen sei, die Leute ständig zu fragen, ob sie die Daten weitergeben wollen oder nicht. Von daher ist es wichtig, dass wir gemeinsam Kante zeigen, dass wir gemeinsam zeigen, dass wir einen wirklichen Datenschutz wollen, dass wir den Bürger tatsächlich zum Bestimmer darüber machen wollen, wohin seine persönlichen Daten gelangen.
Wer digitale Kundendaten gesammelt hat, kann derzeit mit einem der über 1.200 Händler ins Geschäft kommen. Persönliche Daten gelten im Bereich der digitalen Welt als besonders lukrativ. Hier gilt es, dafür zu sorgen, dass endlich europaweit ein einheitlicher wirksamer Datenschutz auf den Weg gebracht wird; denn nur so kann man diesen Bestrebungen wirksam entgegentreten. − Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kamm. Für die Staatsregierung bitte ich Frau Staatssekretärin Hessel ans Mikrofon.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem hier steht, die Redezeit sei bereits seit 17 Minuten abgelaufen, nur ganz kurz: Der Antrag ist wichtig, weil zwar die gesetzliche Grundlage vorhanden ist, es aber in der Auslegung, in der Restriktion, wohl noch Verbesserungspotenzial gibt. Diese Impulse geben wir gern aus Bayern nach Berlin. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie können versichert sein: Die Bundesjustizministerin braucht hier nicht die Hilfestellung, sie braucht höchstens ein Stück Unterstützung, und die geben wir ihr gerne. Die Anliegen des Datenschutzes sind nämlich unseren Regierungsfraktionen ganz wichtig. Darum ist das ein guter Antrag. Ich bitte um Unterstützung.
(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU - Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Das war aber eine tolle Rede! Danke!)
Ja, ja. Man muss sich immer stützen. − Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Dringlichkeitsantrag nicht vor. Wir können deshalb die
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/14725 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen frage ich trotzdem ab! − Keine. Stimmenthaltungen? − Sehe ich auch keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich den nächsten CSU/FDP-Dringlichkeitsantrag 16/14726 und den nachgezogenen SPD-Dringlichkeitsantrag 16/14733 nicht mehr aufrufen und diskutieren. Wir könnten über ihn nicht mehr abstimmen.
Ich denke, das ist Konsens, sodass ich Ihnen noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger,
Streibl, Reichhart und Fraktion (FREIE WÄHLER), betreffend "Weiterbildungsprämie für die Meisterausbildung", Drucksache 16/14723, bekannt geben kann. Mit Ja haben 49 gestimmt, mit Nein haben 90 gestimmt, Stimmenthaltungen: 19. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Die Dringlichkeitsanträge auf Drucksachen 16/14728 mit 16/14730 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse überwiesen. Außerdem verweise ich die Dringlichkeitsanträge auf der Drucksache 16/14726 und auf der Drucksache 16/14733 ebenfalls in die federführenden Ausschüsse.