Meine Damen und Herren, die Belastungssituation bei Richtern und Staatsanwälten an den verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften wird auch nach der Schaffung der angekündigten neuen Stellen angespannt bleiben. Richter und Staatsanwälte werden weiterhin über Gebühr belastet sein mit der Konsequenz, dass Verfahren länger dauern, als sie eigentlich dauern müssten, mit der weiteren Konsequenz, dass Beschlüsse zwar gefällt und Verfügungen erlassen werden, die Vorgänge aber liegen bleiben, wenn ein Mitarbeiter krank wird und keine Vertretung vorhanden ist.
Konsequenz der jahrelang andauernden Belastung ist nicht nur, dass Mitarbeiter ausgebrannt sind, sondern auch, dass die Neigung zunimmt, große Strafverfahren durch eine Absprache zu beenden. Das mag im Einzelfall vernünftig sein, ist aber dann unerträglich, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass mit den Großen und Reichen über das Strafmaß verhandelt
Es ist auch dann bedenklich, wenn der Anspruch auf der Strecke bleibt, im Strafprozess die Wahrheit zu erforschen.
Vor Kurzem hat die "Wirtschaftswoche" unter der Überschrift "Große Show, kleines Kaliber" berichtet, dass im Nachgang zur Finanzkrise eine Klagewelle auf die Justiz zurollt und die umfangreichen Zivil- und Strafverfahren nicht mehr zeitgerecht erledigt werden können. Ich verkenne nicht, dass sich insbesondere die Staatsanwaltschaft und die Justiz in München große Verdienste bei der Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen erworben haben, weiß aber auch, dass dort die Belastung so hoch ist, dass viele Täter bereits auf Verjährung hoffen können.
Es wird so bleiben, dass bayerische Bewährungshelfer mehr Probanden betreuen als in anderen Bundesländern; und es wird so bleiben, dass in den Justizvollzugsanstalten auf einen Bediensteten mehr Gefangene kommen als in den anderen Bundesländern. Das ist problematisch, weil unstrittig ist, dass die Zusammensetzung der Strafgefangenen immer schwieriger wird und weil in den neuen Strafvollzugsgesetzen ambitionierte Vorgaben für Therapien gesetzt wurden.
Es bleibt auch so, dass bei der Justiz Hunderte von Mitarbeitern oft mehrfach hintereinander oder immer wieder mit kurzen Unterbrechungen nur befristet beschäftigt werden. Die Justiz ist leider ein schlechter Arbeitgeber und duldet prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Trotz aller Fortschritte, die ich durchaus anerkenne, ist der vorliegende Justizhaushalt kein ganz großer Wurf, sondern nur der Versuch, den durch die bekannten Kürzungsbeschlüsse in den letzten Jahren entstandenen Schaden zu beheben, mehr aber auch nicht.
Leider habe ich nicht mehr genügend Redezeit, um auf rechtspolitische Fragen einzugehen, deswegen sage ich nur ein, zwei Sätze dazu: Die Sicherungsverwahrung fällt uns auf die Füße. Das jetzige Problem ist die Folge davon, dass sich auch in Bayern der Vollzug der Sicherungsverwahrung viel zu lange nicht vom Vollzug der Strafhaft unterschieden hat.
Mich ärgern besonders die von der schwarz-gelben Koalition in Berlin mit Unterstützung der hiesigen gleichfarbigen Koalition vorgenommenen Eingriffe in das soziale Mietrecht. Das Äquivalenzprinzip soll plötzlich nicht mehr gelten. Obwohl bei Umbau und Modernisierungsmaßnahmen lediglich ein Teil der geschuldeten Leistung durch die Vermieter erbracht wird, sollen die Mieter die volle Miete bezahlen. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie skrupellos die Interessen von Lobbyisten, in diesem Fall die der großen Immobilienspekulanten, bedient werden.
Meine Damen und Herren, ich kann nicht mehr zum Opferschutz und vielen anderen Dingen reden. Lassen Sie mich zum Schluss aber doch noch Folgendes sagen: Die bayerische Justiz ist bedauerlicherweise ins Gerede gekommen. Sie muss es aushalten, dass ihre Entscheidungen in der Öffentlichkeit erörtert und infrage gestellt werden. Wir haben keine Geheimjustiz, Verhandlungen finden öffentlich statt, und Urteile werden im Namen des Volkes und nicht im Namen der Staatsregierung gefällt und verkündet. Wenn man die Bürgerinnen und Bürger fragt, zu welchen Berufsgruppen sie Vertrauen haben und zu welchen nicht, dann rangieren Richter und Staatsanwälte ziemlich weit oben, Gebrauchtwagenhändler und Politiker ziemlich weit unten. Die nur dem Gesetz und dem Recht unterworfene Justiz genießt nicht nur bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern hohes Ansehen, sondern auch im Ausland und bei international tätigen Unternehmen. Sie ist ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Die Justiz ist systemrelevant, mehr als manche Bank.
Die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Gerichte sind mehr als nur Ordnungsvorschriften oder Bestimmungen in irgendeiner Geschäftsordnung. Die richterliche Unabhängigkeit ist auch kein Standesprivileg von Halbgöttern in Schwarz oder Violett. Sie ist vielmehr eine zivilisatorische Errungenschaft, zu der wir bedauerlicherweise erst gezwungen werden mussten. Es ist deshalb aus meiner Sicht zumindest grob fahrlässig, an diesem Prinzip zu rütteln und zu verlangen, dass sich die Politik, ob in Gestalt des Landtags, der Justizministerin oder gar des Ministerpräsidenten, einmischt und Urteile korrigiert und aus eigener Machtvollkommenheit echte oder vermeintliche Justizopfer entlässt. Es war ein Sündenfall, dass der Ministerpräsident diesen Eindruck zumindest erweckt hat. Die bayerische Justiz pauschal in Bausch und Bogen zu kritisieren und ihr Wahnsinn zu attestieren kann sich nur leisten, wer selber im Besitz der göttlichen Gabe der Unfehlbarkeit ist. Das sind wir
nicht, auch nicht die Justiz. Deshalb gibt es den Instanzenzug und die Möglichkeit der Wiederaufnahme sowie der Anrufung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Darüber waren wir uns über Jahrzehnte hinweg immer einig. Es wäre gut, wenn es so bliebe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, Frau Ministerin! Wir reden heute über den Haushalt der Justiz und über die Basis der Justiz in finanzieller Sicht für die nächsten Jahre. Wie alle Redner bisher betont haben, ist unsere Justiz leistungsfähig, genießt ein hohes Ansehen, ein hohes Vertrauen und ist unabhängig. Dies ist Konsens und richtig und wichtig für Bayern. Dafür danke ich den Mitarbeitern der Justiz. Ich danke ausdrücklich auch der Ministerin für ihre Arbeit, die in den letzten Jahren und dieser Legislaturperiode dafür gekämpft hat, dass die Justiz in Zeiten der Haushaltskonsolidierung durch notwendige Sparmaßnahmen dazu beigetragen hat, dass sich auch in Zeiten der Sparmaßnahmen Wachstum entwickeln kann.
Die Ministerin hat hier entsprechende Zahlen genannt. Im Doppelhaushalt 2013/14 haben wir eine Steigerung um 5,7 % auf 2 Milliarden Euro zu verzeichnen. Wenn wir die Zahl mit 2009 vergleichen, liegt die Steigerung bei über 10 %. Der Haushalt setzt Schwerpunkte bei Personal und Gebäuden. Bei Gerichten und den Justizvollzugsanstalten gibt es einen hohen Deckungsbeitrag. Die gesamten Mehrungen beim Personal machen in diesem Jahr 745 zusätzliche Stellen aus. Nimmt man die privaten Sicherheitsdienste hinzu, kommt man auf über 1.000.
Was die privaten Sicherheitsdienste betrifft, so konnte das Ministerium schnell auf die Ereignisse in Dachau reagieren. Es konnte durch eine Mischung von beamtetem Personal und privaten Kräften den Sicherheitsbedürfnissen schnell Rechnung tragen und mit dieser Mischung gut handeln. 2013/14 werden wir 80 zusätzliche Richter und Staatsanwälte, 48 neue Rechtspfleger, 38 zusätzliche Bewährungshelfer und 60 zusätzliche Stellen im Justizvollzug verwirklichen. Das ist die Konsequenz der Weiterentwicklung der Arbeit unserer Justizministerin und der Bayerischen Staatsregierung in den letzten Jahren.
Die Bereiche wurden Stück für Stück angegangen. Als Erstes ging es um die Bewährungshelfer und Justizwachtmeister. Über die ganze Periode hinweg wurde das Personal Stück für Stück aufgebaut. Man kann sagen: Am Ende dieser Legislaturperiode sollen die betreffenden Vereinbarungen des Koalitionsaus
schusses nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt werden. Somit steht die Justiz im Personalbereich hervorragend da.
Aber es geht nicht nur um die Schaffung zusätzlicher Stellen, sondern auch die Reduzierung der 42-Stunden-Woche musste erfolgreich abgefedert werden. Andererseits wurden Hebungen durchgeführt. Das heißt, die Motivation für die Mitarbeiter wurde verbessert. Gleichzeitig ist im Hochbau der Ansatz von 107 Millionen auf 162 Millionen Euro erhöht worden. Dazu zählen insbesondere viele kleine Maßnahmen, die der Sicherheit der Gerichte dienen, aber auch viele große Maßnahmen. Die JVA Gablingen und die Sicherungsverwahrung in Straubing wurden angesprochen. Der Bau des neuen Strafjustizzentrums in München wird im Jahr 2015 begonnen. In Stadelheim werden Maßnahmen für einen Hochsicherheitstrakt vorbereitet. Das alles dient einem effizienten Justizvollzug und der Gerichtsbarkeit in Bayern.
Der Verbraucherschutz bekommt im Ganzen 600.000 Euro hinzu. Der Verbraucherschutz gewinnt in der Breite immer mehr.
Wir arbeiten mit den Verbänden gut zusammen. Die Themen werden immer komplexer. Da geht es vom Internet über die Finanzdienstleistungen bis zu weiteren Themen. Für den mündigen Bürger ist es hier am wichtigsten, sich in den Informationen über diese komplexe Welt zurechtzufinden. Dabei leisten unsere Verbraucherschutzverbände hervorragende Arbeit.
Lassen Sie mich abschließend für die Arbeit unserer Justiz danken. Ich danke den Beamten und unserer Justizministerin. Wir können auf die Justiz in Bayern stolz sein. Das sollten wir alle so sehen und der Justiz für ihre schwere Arbeit entsprechende Rückendeckung seitens des Bayerischen Landtags geben.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Haushalt für die Justiz enthält viele Punkte, die endlich in Angriff genommen werden. Somit könnte er unter dem Motto stehen: Am Abend wird der Faule fleißig; denn seit Jahren wurde auf die Missstände hingewiesen. Jetzt wird das ausgeglichen, was vorher weggenommen wurde. Aber im Grunde muss hier noch weiter nachgebessert werden. Es handelt sich um den Versuch, Versäumtes nachzuholen und die Festlegungen des Koalitionsvertrags einzulösen, vielleicht auch übereinzulösen; aber das ist
Die bayerische Justiz verfügt über hervorragende und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist eine leistungsfähige Justiz. Deswegen ist die mangelhafte Finanzierung in den letzten Jahren nicht besonders aufgefallen; denn sie wurde durch den enormen Personaleinsatz und die hohe Motivation der Mitarbeiter wettgemacht. Daher ist diesem Personal für den Dienst zu danken, den es für die Justiz und damit für die Gesellschaft in Bayern geleistet hat.
Die jüngst durchgeführte Evaluation der bayerischen Justiz zeigt eines auf, was immer wieder kritisiert wird, nämlich die mangelnde Schnelligkeit. Damit soll nicht gesagt werden, dass ein schneller Prozess unbedingt ein guter Prozess sei. Ein guter Prozess muss in seinen Einzelheiten gesehen werden, egal, ob Strafoder Zivilprozess. Man muss sich auch die Ruhe nehmen, um einen Prozess qualitativ hochwertig durchzuführen. Wenn sich jedoch durch Personalmangel Prozesse hinziehen oder verschleppt werden, macht es sich letztlich auch an der Qualität bemerkbar. Nichts ist schlimmer als ein Verfahren, das sich über Jahre hinzieht, wobei es auch Richterwechsel gibt. Da kann man von hängen gebliebenen Verfahren reden. Einer solchen Entwicklung kann man entgegenwirken, indem man genug Personal schafft. Dazu gehört, dass die Sachmittelausstattung wie die Personalausstattung vorhanden ist.
Weiter wollen wir der Ausdünnung der Justiz in der Fläche entgegenwirken. Es gibt noch elf amtsgerichtliche Zweigstellen, die für eine Rechtsprechung vor Ort notwendig sind. Diese sollte man auf jeden Fall erhalten, statt die Ausdünnung fortzusetzen; denn es handelt sich um einen Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie ihre Rechtssprechung möglichst wohnortnah bekommen, also in einer Umgebung, die sie kennen und wo sie auch Vertrauen aufbringen können.
Des Weiteren darf die Justiz nicht, obwohl manchmal der gegenteilige Eindruck entsteht, als Teil der Staatsverwaltung gesehen werden. Die Justiz ist die dritte Säule, die dritte Gewalt im Staat. Sie muss uns auch etwas kosten dürfen. Im Haushalt ist das gerade mit 4,3 % berücksichtigt, die auf die Justiz entfallen. Betrachten wir aber einmal gesondert die ordentliche Gerichtsbarkeit. Diese finanziert sich selber mit ungefähr 75 %. Von daher kann man sagen: Man müsste für die Justiz noch mehr Mittel einstellen, damit sie ihre Unabhängigkeit besser bewahren und noch unabhängiger arbeiten kann.
Ich halte es für verfehlt, wenn man die Kosten der Justiz mit einer Pizza oder einer Maß Bier vergleicht. Ein solcher Vergleich ist der Justiz unangemessen. Man darf die Justiz nicht auf so etwas reduzieren. Wir sprechen immerhin von der dritten Gewalt im Staat.
(Dr. Andreas Fischer (FDP): Es sind Vergleiche! Petra Guttenberger (CSU): Es ist durchaus interessant! - Zurufe von der CSU)
Bei den Gerichtsvollziehern und Gerichtsvollzieherinnen besteht ein gewisser Ernennungsstau. Ungefähr 78 Beamtinnen und Beamte, die eine Prüfung abgelegt und somit die Qualifikation haben, werden aus Kostengründen nicht gleich übernommen, sondern müssen jetzt sieben oder acht Jahre auf ihre Ernennung warten. Hier muss gegengesteuert werden.
Des Weiteren ist der Strafvollzug zu nennen. Die Resozialisierung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Strafvollzugs, um die Täter, die ihre Strafe verbüßt haben, wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Es fehlen auch Bewährungshelfer, die die Strafgefangenen beim Übergang von der Haftstrafe in die Freiheit begleiten und die die Menschen, die aus der Haft entlassen werden, davor bewahren, wieder in die alten Strickmuster zu verfallen. Ein Bewährungshelfer muss in Bayern ungefähr 85 Probanden betreuen. Das sind zu viele, um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten. Die Belastung ist gestiegen und damit auch das Rückfallrisiko und die Belastung für den Staat und für die Gesellschaft. Deshalb muss man mehr Bewährungshelfer einstellen.
Zu nennen ist auch die Belastung im Strafvollzug. Hier fehlen immer noch 800 Stellen. Das Untersuchungshaftvollzugsgesetz hat Mehrbelastungen mit sich gebracht. Um dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen, benötigt man mehr Personal in den Justizhaftanstalten. Hierzu nenne ich zwei Zahlen: Allein im Jahr 2010 konnten die Bediensteten 36.500 Urlaubstage nicht einbringen. Bundesweit kommen auf einen Justizvollzugsangestellten 1,99 Strafgefangene; in Bayern sind es 2,46. Auch hier sind wir nicht unbedingt an der Spitze und können einiges nachbessern.
Hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit in den Justizgebäuden, hinsichtlich der Eingangskontrollen, wurde Gott sei Dank in letzter Zeit viel gemacht. Schade ist nur, dass erst das tragische Verbrechen in Dachau geschehen musste. Dazu fällt mir nur der Spruch von Demokrit ein, der sagte, der Einfältige werde klug nicht durch Worte, sondern durch Katastrophen. Diese Katastrophe hätte man verhindern können, wenn man zum Beispiel durch die Vorfälle in Landshut hellhörig geworden wäre.
Meine Damen und Herren, dass nun kurzfristig private Sicherheitskräfte eingestellt werden, um die Sicherheit an den Justizstandorten zu gewährleisten, ist gut, aber das darf keine Dauerlösung sein. Vielmehr müssen unsere Vollzugsbeamten diese Aufgaben auf Dauer lösen können. Deswegen wollen wir, dass die privaten Sicherheitskräfte evaluiert werden und dass untersucht wird, welche Vorteile sie bringen und welche Gefahren bestehen, sodass man mit der Zeit überleiten kann.
Außerdem fehlen ungefähr 185 Rechtspfleger in der bayerischen Justiz, die für den Ablauf und für die Strukturen in der Justiz absolut notwendig sind. Dies gilt umso mehr, als immer mehr Aufgaben auf die Rechtspfleger übertragen werden und sie mit ihrer qualitativ hochwertigen Arbeit auch weiterhin zum Rechtsfrieden in Bayern beitragen.
Es wurde schon gesagt: Richter und Staatsanwälte fehlen auch. Nach der "PEBB§Y-Umfrage" vom 30. April dieses Jahres sind es 301 Richter und 159 Staatsanwälte. Damit wir eine gute Justiz in Bayern haben, ist es notwendig, dass diese Stellen auf Dauer besetzt und die Lücken ausgefüllt werden. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf eine effektive, gerechte und gute Justiz.
Diese müssen sie auch wohnortnah bekommen. Wenn Richter, Staatsanwälte und Angestellte in der Justiz überlastet sind, so ist dies nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal. Ich kann die Justiz nicht nur nach ökonomischen Gesichtspunkten betrachten, sondern ich muss sie unter den Gesichtspunkten betrachten, die für eine Gesellschaft notwendig sind. Das sind letztlich auch Gesichtspunkte der Gerechtigkeit.
Die Einführung der neuen Techniken in der Justiz wie zum Beispiel von "E-Justice" muss ebenfalls vorangetrieben werden. Hierdurch können Arbeitsabläufe erleichtert werden. Eine große Herausforderung für die bayerische und deutsche Justiz ist auch das Programm, das unter dem Motto "Law − made in Germany" steht. Insoweit haben wir auch international den Auftrag, unser Justizsystem zu propagieren, um Standortvorteile für bayerische Unternehmen zu bekommen, die sich in diesem Rechtsrahmen sicherer bewegen können. Auch hierfür müsste wesentlich mehr getan werden, als bisher getan worden ist.
Unsere Anträge haben wir zum Wohl der Justiz und zum Ausbau der Justiz gestellt. Sie sind abgelehnt worden, obwohl deren Annahme bitter notwendig wäre. Von daher können wir dem jetzt vorgelegten Haushalt nicht zustimmen.