Umso mehr muss man diese Werte verteidigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man muss diese Werte verteidigen, wenn man sie für gut befindet. Nach unserer Auffassung ist schon viel zu viel auf dem Altar der Liberalisierung, der Privatisierung und der Deregulierung geopfert worden.
Ich halte das übrigens auch für ein gutes Argument, wenn man mit Gastronomen oder Diskothekenbesitzern diskutiert und diese argumentieren: Wir brauchen gerade diese Zeiten vor einem Feiertag, vor einem stillen Tag. Da machen wir unser Geschäft. Genau das ist aber doch das Argument für den Feiertag und für das Wochenende.
Nur weil es das Wochenende gibt, können die Leute am Freitag und am Samstag ausgehen. Deswegen ist diese zeitliche Strukturierung der Woche so sinnvoll, wie übrigens für den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.
Zweitens nun die praktische Erwägung. Im Grunde genommen gibt es nur zwei Positionen. Die eine besagt: Der stille Tag beginnt dann, wenn man am Morgen aufsteht. Das wäre denkbar. Machen Sie es dann so.
Zwischen diesen beiden Positionen muss man sich entscheiden. Was mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt wird, ist jedoch kein Kompromiss in dieser Entscheidungsfindung, sondern es ist total willkürlicher Unfug.
Es ist Unfug. Sie helfen damit niemandem, außer dass Sie wieder − Herr Staatsminister, Sie haben gesagt "scheibchenweise" - einem falsch verstandenen Liberalismus entgegenkommen.
Ich höre schon Ihre Argumentation: Das ist typisch sozialdemokratisch; eine Verbotskultur, eine Gängelung und eine Bevormundung. Nein, es ist keine Gängelung und keine Bevormundung, wenn man sagt, es muss nicht rund um die Uhr eingekauft werden dür
fen. Es muss nicht jeder Tag gleich sein. Es soll auch einen Sonntag geben. Es gibt gute Gründe für einen stillen Tag.
Die Haltung der Kirchen ist für mich in dieser Frage kein ausschlaggebendes Argument. Denn ich widerspreche in vielen wichtigen Fragen den Kirchen durchaus, gerade auch meiner katholischen Kirche. Es geht aber nicht, dass man die Kirchen hier als Kronzeugen zitiert und so tut, als wären diese mit dieser jetzt vorgeschlagenen Regelung einverstanden.
Deswegen darf ich Ihnen jetzt schon ankündigen, dass wir in der Zweiten Lesung, wenn es bei diesem Entwurf bleiben sollte, eine namentliche Abstimmung fordern werden. Dann können die Damen und Herren, die sich den christlichen Kirchen verbunden fühlen,
Sie haben aber noch eine andere Möglichkeit, die ich Ihnen anheimstelle: Wir haben jetzt März, und man kann noch eine Anhörung im Landtag durchführen, in der man diese Frage noch einmal in Ruhe erörtert. Damit lösen Sie keinen neuerlichen Koalitionskrach aus,
sondern Sie können das Ganze der Gesetzmäßigkeit der Diskontinuität anheimfallen lassen. Damit wären Sie dann aus dem Schneider.
Danke schön, Herr Kollege Maget. − Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Guttenberger. Bitte schön.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich doch endlich einmal die Vorteile dieses Bordes nutzen können. Ich habe gleich zweimal drauf geschaut und mir gesagt: Mein Gott, über welches Gesetz stimmen wir denn jetzt ab? Herr Maget sprach zur Abschaffung von Feiertagen. Das steht aber heute nicht auf der Tagesordnung.
Das wird mit uns auch nie auf der Tagesordnung stehen; denn es geht nicht darum, Feiertage abzuschaffen.
Es geht auch nicht darum, das Schließen von Lokalen zu verhindern. Auch das steht nicht zur Debatte. Es geht um die sogenannten stillen Tage.
Auch an stillen Tagen habe ich als Gastronom das Recht, meine Lokalität so lange geöffnet zu halten, wie ich das auch an einem nicht stillen Tag tue,
Das heißt in der Konsequenz, dass die Auswirkung bei den meisten Gastronomen − ob Sie das jetzt als stille Tage bezeichnen oder nicht − nicht zum Tragen kommen wird, weil nämlich Lounge-Musik im selbem Umfang auch immer an sogenannten stillen Tagen zulässig war.
Es geht hierbei also nur darum, dem geänderten Ausgehverhalten und der geänderten Lebenswirklichkeit − − Auch wenn Sie mir ständig ins Wort fallen, ändert das am Wahrheitsgehalt nichts, Herr Kollege.