Ich möchte allerdings bereits an dieser Stelle anmerken, dass aus Sicht der CSU-Fraktion schon im Rahmen diverser Berichte im Rechtsausschuss umfassende Aufklärungsarbeit geleistet worden ist.
Wir haben zu den Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses, auch zum Vorsitzenden, dem Kollegen Schindler, großes Vertrauen. Wir sind überzeugt davon, dass sie das Vorgehen von Behörden und Personen umfassend in den Fokus genommen haben. Aus unserer Sicht wäre es daher nicht nötig gewesen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Da aus der Sicht der Opposition aber noch nicht alle offenen Fragen geklärt sind, soll der Untersuchungsausschuss seinen Beitrag zur weiteren gründlichen und zügigen Aufklärung leisten. Hieran wirken wir auch aktiv mit.
Die Fraktionen konnten sich auch auf unseren Anschub hin und unter Verzicht auf Einhaltung aller Formvorschriften und Fristen der Geschäftsordnung innerhalb kürzester Zeit auf einen gemeinsamen Fragenkatalog verständigen. Mit über 50 umfangreichen Fragen sollen sechs Themenkomplexe abgehandelt werden. Zum Fragenkomplex oder zum Katalog selbst möchte ich betonen: Der Untersuchungsausschuss kann und muss den Umgang der Exekutive mit dem Fall Mollath beleuchten.
Es handelt sich dabei beispielsweise um die Frage, wie staatliche Stellen mit schriftlichen Stellungnahmen von Herrn Mollath umgegangen sind, oder um Fragen, die das Vorfeld der Beantragung des Wiederaufnahmeverfahrens durch die Staatsanwaltschaft betreffen. Es geht um den Umgang der Staatsanwaltschaft bzw. der Finanzbehörden mit dem Revisionsbericht der HypoVereinsbank. Der Untersuchungsgegenstand ist also klar definiert. Das Handeln der Regierung sowie die Abläufe bei den Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden können und sollen unter die Lupe genommen werden. Das machen wir sehr intensiv. Ich möchte aber an dieser Stelle der Beweisaufnahme nicht vorgreifen und bitte darum alle, die an der Aufklärung mitwirken, in folgender Reihenfolge vorzugehen: Erst Beweisaufnahme und anschließend Würdigung.
Ich will auch betonen, dass der Untersuchungsausschuss nicht in laufende Gerichtsverfahren eingreifen kann, und zwar nicht deswegen, weil wir es nicht wollen, sondern deshalb, weil wir es schlichtweg nicht dürfen. Nur Gerichte dürfen über Gerichte zu Gericht sitzen. Das Prinzip der Gewaltenteilung verbietet es dem Parlament, in die Unabhängigkeit einzugreifen, in der die Gerichte ihre Entscheidungen finden. Unsere Verfassung verbietet uns das. Der Untersuchungsausschuss kann und darf deshalb weder das laufende Wiederaufnahmeverfahren noch das anhängige Vollstreckungsverfahren beeinflussen oder gar deren Ausgang vorwegnehmen.
Ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht von unabhängigen Gerichten in die Psychiatrie eingewiesen wurde, kann durch unseren Untersuchungsausschuss nicht geklärt werden. Ich möchte daher vor zu großen Erwartungen an unseren Untersuchungsausschuss warnen. Wir können und dürfen nicht darüber befinden, ob Herr Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben muss oder ob er entlassen werden kann. Das ist Sache der Gerichte, namentlich der Landgerichte in Bayreuth und Regensburg. Alles andere, das Handeln der Regierung und von Ministern und Behörden, können wir selbstverständlich genauestens betrachten und hinterfragen und dadurch Antworten auf die vorliegenden Fragen des Katalogs finden. Das ist unser Auftrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Ziel als designierter Vorsitzender dieses Ausschusses ist es, diesen Auftrag zielstrebig und konsequent zu erfüllen und dem Hohen Haus in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause den Schlussbericht vorzulegen. Daher müssen wir alle mit höchster Konzentration und Disziplin ans Werk gehen.
Ich habe daher keine Zeit verloren, sondern mich darum gekümmert, dass wir uns im Rechtsausschuss nur zwei Tage nach der Veröffentlichung des Fragenkatalogs der Opposition auf einen gemeinsamen Fragenkatalog verständigen konnten. Dieser Fragenkatalog liegt heute dem Hohen Haus vor. Aufgrund der Kürze der verbleibenden Zeit habe ich außerdem die letzten Tage intensiv genutzt und in mehreren Gesprächen mit den Ausschussmitgliedern des Koalitionspartners und der Opposition die nötigen inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen erledigt. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die Zusammenarbeit.
Ich kann dem Hohen Haus daher mitteilen, dass der Untersuchungsausschuss bereits mit seiner ersten Sitzung am Freitag, also übermorgen, seine Arbeit aufnehmen wird. Ebenso ist bereits die erste Zeugenvernehmung für den 14. Mai terminiert. Die Hauptarbeit wird dann in den ersten drei Juni-Wochen erledigt. Sie sehen, wir haben bereits die wenigen Tage seit Bekanntwerden des Fragenkatalogs genutzt, um die uns gestellte Aufgabe zügig anzugehen und erfolgreich zu erledigen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss ist keine Superrevisionsinstanz, kein Wächterrat, kein Tribunal und keine Wahlkampfarena. Dafür werde ich als Vorsitzender sorgen. Dieser Untersuchungsausschuss bietet aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit auch keinen Raum für politische Winkelzüge. Wir müssen uns immer wieder das Ziel des Untersuchungsausschusses im Hinblick auf seinen engen zeitlichen Horizont vor Augen führen. Bei der Durchführung müssen wir uns streng an den vorgelegten Fragenkatalog halten und durch eine Beschränkung auf die wesentlichen Beweismittel konsequent bei der Sache bleiben.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diesen sehr umfassenden Arbeitsauftrag zu erfüllen. Ich möchte alle Fraktionen zu einer intensiven und konzentrierten Zusammenarbeit einladen. Die bisherige Arbeitsatmosphäre bei den Vorgesprächen lässt mich der Ausschussarbeit am Freitag zuversichtlich entgegensehen.
Dem Landtagsamt, namentlich Frau Hohagen und ihrem Team, danke ich bereits heute für die große Unterstützung, die wir bisher erfahren haben und auch in den nächsten Wochen brauchen werden.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Mollath ist ein schwieriger Fall und ein Fall mit vielen Facetten. Kaum ein Justizthema hat in den letzten Jahren Medien und Öffentlichkeit so sehr berührt, um nicht zu sagen aufgewühlt, wie dieser Fall. Obwohl das Thema seit Monaten diskutiert wird, sind die Fragen nicht weniger geworden, im Gegenteil: Immer wieder tauchen neue Aspekte auf. Im Raum stehen Vorwürfe, die geeignet sind, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern. Das muss uns zu denken geben. Das fordert Transparenz und Aufklärung.
Nun könnte man es sich leicht machen und auf die richterliche Unabhängigkeit verweisen. Zumindest in Teilbereichen wäre das nicht falsch; denn zum Fall Mollath gehört auch, dass nicht nur bayerische Gerichte, sondern auch der Bundesgerichtshof die Unterbringung geprüft haben und dass einmal im Jahr eine gerichtliche Überprüfung stattfindet. Zur Wahrheit gehört auch, dass Gerichte und Sachverständige in freier richterlicher Beweiswürdigung entscheiden.
Man könnte auch darauf verweisen, dass alle Möglichkeiten einer Überprüfung ausgeschöpft werden. Was die Unterbringung und das Urteil gegen Herrn Mollath betrifft, wäre auch das nicht falsch; denn die Staatsanwaltschaft Regensburg und Herr Mollath selbst haben inzwischen die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Dieser Wiederaufnahme-Antrag wird überprüft.
Ein Verfahren findet also statt. Unabhängig von diesem Verfahren prüft die Vollstreckungskammer auch jetzt wieder, ob die weitere Unterbringung im Bezirksklinikum Bayreuth noch gerechtfertigt ist. All das ist aber nur die eine Seite des Falles, und nur diese Seite betrifft die richterliche Unabhängigkeit; denn zum Fall Mollath gehört natürlich auch das Verhalten der Exekutive, der Behörden, der Regierung und aller, die in der Exekutive im Bereich Finanzen tätig waren. Hier gilt die richterliche Unabhängigkeit nicht. Hier findet auch keine Aufarbeitung statt; denn die entsprechenden Handlungen sind verjährt. Diese Verjährung verhindert eine neue Aufarbeitung.
Deswegen ist es richtig und wichtig, dass eine Aufarbeitung in den parlamentarischen Gremien und im Bayerischen Landtag stattfindet. Deswegen stimmt die FDP-Fraktion dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu; denn der Fall Mollath ist zu einer Bewährungsprobe für den Rechtsstaat geworden. Die Grenze zwischen tatsächlichen Merkwürdigkeiten und Verschwörungstheorien ist eine fließende. Es ist aber auch zu beachten, dass die Aufgabe, vor der der Untersuchungsausschuss steht, nicht
leicht sein wird, nicht nur deshalb, weil es einen schmalen Grat im Spannungsverhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Wahrheitsfindung gibt, und nicht nur, weil der Untersuchungsausschuss unter einem erheblichen Zeitdruck arbeitet, sondern auch deshalb, weil die Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit enorm hoch ist. Der Untersuchungsausschuss kann dieser Erwartungshaltung vielfach gar nicht gerecht werden, weil er nur Teilaspekte überprüfen kann. Mehr ist nicht möglich.
Was müssen wir also tun? Wir müssen einerseits umfassend und lückenlos aufklären. Ich warne sehr davor, Ergebnisse vorwegzunehmen, wie ich auch davor warne, irgendetwas unter den Tisch zu kehren. Noch mehr warne ich aber davor, diesen ernsten und schwierigen Fall politisch zu instrumentalisieren. All das wird die FDP-Fraktion nicht mitmachen. Wir stehen für eine sachliche, umfassende und lückenlose Aufklärung. Daran wollen wir engagiert und konzentriert mitarbeiten.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt, den Einsetzungsantrag auf Drucksache 16/16408 neu zu fassen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 16/16467. Wer dieser Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Ich sehe eine Stimmenthaltung bei der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und eine Stimmenthaltung bei der Fraktion der CSU. Wir nehmen das so zu Protokoll. Damit ist der Einsetzungsbeschluss gefasst und der Untersuchungsauftrag so beschlossen.
Mit der Annahme des Antrags in der soeben beschlossenen Fassung hat der interfraktionelle Änderungsantrag auf Drucksache 16/16454 seine Erledigung gefunden.
Nach dem soeben gefassten Beschluss besteht der Untersuchungsausschuss aus insgesamt neun Mitgliedern. Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für vier Mitglieder, die SPD-Fraktion für zwei Mitglieder und die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der FDP für jeweils ein Mitglied. Für jedes Mitglied ist von den jeweils vorschlagsberechtigten Fraktionen ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Hinsichtlich der von den Fraktionen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Ich gehe davon aus, dass über die vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gemeinsam abgestimmt werden soll. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Entsendung der in der aufgelegten Übersicht genannten Kolleginnen und Kollegen in den Untersuchungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe? – Ich sehe niemanden. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine Stimmenthaltung. Es ist so beschlossen. Ich wünsche eine gute Beratung.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags bestellt die Vollversammlung den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Vorsitzender und Stellvertreter müssen jeweils verschiedenen Fraktionen angehören. Das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden steht nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags der CSU-Fraktion zu. Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitzenden steht der Fraktion der FREIEN WÄHLER zu.
Als Vorsitzenden hat die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Florian Herrmann vorgeschlagen; als dessen Stellvertreter wurde von der Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Streibl benannt. Ich gehe davon aus, dass wir auch über diese beiden Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer mit den Vorschlägen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist es so beschlossen. Die beiden Kollegen werden den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führen.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt. Ich wünsche dem Untersuchungsausschuss intensive Beratungen und einen guten Erfolg, um diese zum Abschluss zu führen.
Ich möchte die Geschäftsleitung darauf hinweisen, dass zu Tagesordnungspunkt 12 – Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrecht für Tierschutzvereine – die Aussprache entfällt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt. Es soll aber eine namentliche Abstimmung erfolgen. Damit haben wir derzeit noch vereinbarte Debatten zu den Tagesordnungspunkten 10, 11, 14, 15 b, 15 d, die ankündigte Erste Lesung zum Ab
geordnetengesetz und die Dringlichkeitsanträge. Wir kommen damit so ungefähr auf 1.00 Uhr. Ich appelliere an alle, noch einmal in sich zu gehen, ob diese Debatten in dieser bzw. dieser vollen Länge geführt werden müssen. Ich wünsche eine gute Beratung hinter den Kulissen. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/15220 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/16474 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 10 in Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juni 2013" und in Absatz 2 im Einleitungssatz als Datum des Außerkrafttretens der "31. Mai 2013" eingefügt werden. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe! – Da sehe ich niemanden. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier sehe ich niemanden. Dann ist das einstimmig so beschlossen, und dem Gesetzentwurf ist zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Niemand. Wer sich enthalten möchte, möge sich jetzt erheben. – Auch niemand. Dann ist auch in der Dritten Lesung einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Zuständigkeitsgesetz".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes (Drs. 16/15327) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/15327 und
die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/16471 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 5 in Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juni 2013" und in Absatz 2 im Einleitungssatz als Datum des Außerkrafttretens der "31. Mai 2013" eingefügt werden. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe! – Ich sehe niemanden. Enthaltungen? – Auch hier sehe ich niemanden. Dann ist dem Gesetzentwurf einstimmig so zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Auch hier erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das waren die Abgeordneten aus allen Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Da sehe ich vermutlich niemanden. Ich bin relativ sicher, dass ich niemanden sehe. – Ja. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist das Gesetz ebenso einstimmig angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Klein, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) zur Änderung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern (Drs. 16/15359) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/15359 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/16473 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/16473. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch da sehe ich niemanden. Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Auch hier erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Ich sehe Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ebenfalls nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern".
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (Drs. 16/15436) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 16/15436 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/16481 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Hände aus allen Fraktionen. Oder? – Da hat eben jemand gezuckt. Ich sehe die Hände aus den Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte nun, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dem Staatsvertrag bei Gegenstimmen der GRÜNEN zugestimmt worden.