Protokoll der Sitzung vom 04.06.2013

Besteht damit Einverständnis, dass wir über diese Nummer insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung die Voten des jeweils federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zu den einzelnen Buchstaben zugrunde legen? – Das scheint der Fall zu sein. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ist damit in allen Punkten zugestimmt.

Nach der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen

soll der Landtag gemäß Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung feststellen, dass die Empfehlungen des Obersten Rechnungshofes bereits in die für den Grundstücksverkehr geltenden Vorgaben Eingang gefunden haben. Die Staatsregierung soll außerdem ersucht werden, die Beachtung dieser Vorgaben weiterhin sicherzustellen.

Über diesen Punkt ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich lasse sie jetzt durchführen. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Wir haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 18.28 bis 18.33 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Abstimmungszeit ist vorbei. Ich beende die Abstimmung und bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales zu ermitteln.

Ich bitte, wieder die Plätze einzunehmen. Wir müssen weiter über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 abstimmen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, nach der Nummer 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll der Landtag gemäß Artikel 114 Absatz 5

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

- ich bitte um ein wenig mehr Konzentration – der Bayerischen Haushaltsordnung missbilligen, dass die Staatsregierung bei der Errichtung des neuen Meteomasts auf dem Gelände der Technischen Universität München gegen Haushaltsrecht verstoßen und das Budgetrecht des Landtags missachtet hat.

Wer der Nummer 4 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Also, wenn der Haushaltsausschuss das in seiner Beschlussempfehlung drin hat, dann könnte es sein, dass es auch in Ihrem Sinne ist – ich weiß es nicht, ich war nicht dabei.

(Unruhe)

Ich entnehme, dass die CSU zustimmt, die FDP, die FREIEN WÄHLER, die SPD und die GRÜNEN. Sehe ich das richtig? – Danke schön. Damit ist das so beschlossen.

Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen sowie der beschlossenen Feststellung und Missbilligung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt.

Ich lasse nun abstimmen über den Tagesordnungspunkt 4.

Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 16/16508 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt werden.

Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FDP, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Oder gar Enthaltungen? – Nein. Also einstimmig so beschlossen.

Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ist gemäß Artikel 101 der Bayerischen Haushaltsordnung damit ebenfalls die Entlastung erteilt.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3 Nummer 3 bekannt, Antrag der Staatsregierung auf Entlastung aufgrund der Haushaltsordnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2011. Mit Ja haben gestimmt 88 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 67. Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des federführenden Haushaltsausschusses auf Drucksache 16/16515 zugestimmt worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Damit sind auch die Tagesordnungspunkte 3 und 4 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 7. Sie sollte ursprünglich einzeln beraten werden. Mittlerweile ist mir gesagt worden, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass auf die Beratung verzichtet wird. Aber wir müssen trotzdem, weil es so in der Tagesordnung ist, im Anschluss gesondert darüber abstimmen. Darum ist jetzt von der Abstimmung die Nummer 7 ausgenommen.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch wieder alle. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine.

Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5, Nummer 7 auf: Die Beratung entfällt, wie gesagt, aufgrund der Vereinbarung der Fraktionen. Es handelt sich um den Antrag der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und andere und Fraktion betreffend "Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Bayerischen Polizei fördern" auf der Drucksache 16/15863.

Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU und FDP. Und Enthaltungen? – Die Fraktion FREIE WÄHLER.

Damit ist der Antrag abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 5 auch erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Bestätigung eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Landesgesundheitsrats

Mit Schreiben vom 30. April 2013 hat der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit mitgeteilt, dass das Bayerische Rote Kreuz Herrn Leonhard Stärk, BRKLandesgeschäftsführer, als neues stellvertretendes Mitglied im Landesgesundheitsrat für die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern benannt hat. Herr Staatsminister Dr. Marcel Huber hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung des neuen stellvertretenden Mitglieds durch den Landtag herbeizuführen.

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind augenscheinlich wieder alle. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Keine. Dem Vorschlag ist damit zugestimmt worden, und der Landtag bestätigt Herrn Leonhard Stärk als neues stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrats.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Antrag der Abgeordneten Hans Joachim Werner, Dr. Christoph Rabenstein, Inge Aures u. a. (SPD) Sicherung regionaler Werbemärkte für regionale Medien (Drs. 16/15520)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Rabenstein. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Worum geht es bei diesem Antrag? Es ist etwas kompliziert. Die nationalen TV-Sender und namentlich ProSieben/Sat1 wollen die regionalen Werbemärkte erobern. Die jetzigen Regularien werden von diesen Medienhäusern, also vor allem ProSieben/Sat1, als anachronistisch und rückwärtsgewandt bezeichnet. Hinzu kommt – das ist das Neue -, dass es jetzt nach neuestem technischen Stand möglich ist, auch die Werbeangebote zu diversifizieren.

Wir Sozialdemokraten sagen ganz deutlich: Wir wollen das nicht. Deswegen unsere Initiative und unser Antrag.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER))

Wir wollen mit diesem Antrag die regionalen Werbemärkte für die regionalen Medien sichern. Damit stellen wir uns hinter sie und stärken die regionalen und lokalen Rundfunksender, die lokalen Fernsehstationen, aber auch die regionalen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenfalls betroffen sind. Auch ihnen wollen wir das ersparen. Denn eines ist klar: Dürfen die großen überregionalen Fernsehanbieter wie etwa der schon genannte Sender ProSieben/Sat1 ihr Werbeangebot regional splitten, dann geht das eindeutig zulasten der Anbieter vor Ort. Das wollen wir nicht; wir wollen nicht, dass die regionalen Anbieter zu Schaden kommen.

Wir haben insoweit die Möglichkeit über eine Fortschreibung des Rundfunkstaatsvertrages und – das ist ganz entscheidend – über eine Ergänzung des Bayerischen Mediengesetzes. Genau das fordern wir in unserem Antrag, und das ist auch möglich.

Auch Folgendes sage ich ganz deutlich: Wir müssen heute und hier Farbe bekennen und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, will heißen: wenn die ersten lokalen Sender pleitegegangen sind. Deswegen spreche ich mich auch gegen die 18-monatige Pilotphase aus, die der BLM-Präsident, unser ehemaliger Kollege Schneider, ins Gespräch gebracht hat. Auch das ist ein Einstieg, den wir nicht wollen.

Zu den Kollegen, die jetzt sagen, es sei ja noch ein Gerichtsverfahren anhängig oder es sei Sache des

BLM oder das könnten und brauchten wir hier nicht zu entscheiden – wir haben ja schon im Ausschuss darüber gesprochen -, muss ich sagen: Das ist natürlich falsch. Wir müssen die Richtung in der bayerischen Medienpolitik ganz klar vorgeben. Deshalb müssen wir heute entscheiden: Wollen wir die großen Medienkonzerne noch stärker machen, oder wollen wir die lokalen und regionalen Radiosender und die Fernsehlandschaft so erhalten, wie sie jetzt in Bayern sind? Wir Sozialdemokraten wollen die regionale Vielfalt auch der Zeitungen erhalten. Deswegen bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen und dadurch das, was wir in Bayern in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgebaut haben, zu erhalten.

Zum Schluss sei mir noch ein Hinweis erlaubt. Eines stimmt mich nachdenklich. Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber ist seit 2011 Vorsitzender des Beirats von ProSieben/Sat1 und berät das Gremium in wichtigen gesellschaftlichen und medienpolitischen Fragen. – Wunderbar! Ich muss dazu sagen, dass ich – das gibt es allerdings auch bei uns in den eigenen Reihen – kein Freund von Politikern bin, die später als Lobbyisten tätig sind. Das ist meine ganz persönliche Meinung. Denn natürlich sind die Kontakte und Netze, die ein Politiker hatte, nach wie vor vorhanden und die Gefahr des Missbrauchs ist groß.

Christian Deutschländer schreibt dazu im "Münchner Merkur" – ich zitiere -: