Protocol of the Session on June 4, 2013

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Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Runge?

Ich spreche nur noch eine Minute. Das kann er abwarten.

Als Fazit sage ich: Wir von der FDP sind weiterhin gegen einen flächendeckenden gesetzlichen branchenunabhängigen Mindestlohn; das ist überhaupt keine Frage. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht so, dass er das Ziel, das er verfolgt, auch erreicht. Deswegen sehen wir die weiteren Beratungen sehr kritisch.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Erwin Huber (CSU))

Vielen Dank, Herr Kollege Rohde. Jetzt kommt die Bemerkung von Herrn Kollegen Dr. Runge. Bitte schön.

Herr Kollege Rohde, meinen Sie denn nicht, dass Sie im Schulterschluss mit dem geschätzten Kollegen Huber das Konnexitätsprinzip sehr weit interpretieren bzw. es überstrapazieren? Nach Ihrer Interpretation müsste bei jeder arbeitsrechtlichen und bei jeder sozialrechtlichen Änderung das Konnexitätsprinzip greifen. Wenn beispielsweise der Gesetzgeber die Grenzwerte für Luftschadstoffe verschärft, ist es mitnichten so, dass dann die Kommune sagen kann: Konnexitätsprinzip – wer anschafft, zahlt! – In solchen Fällen greift das eben nicht.

Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Kollege Runge, ich habe ja auch nur zunächst einmal festgestellt, dass das ein sehr interessanter Punkt ist, den man prüfen muss. So weit, so gut. Ich bin nicht in jedem Punkt der Konnexitätsexperte und weiß daher nicht, ob das greift.

Aber für mich ist nachvollziehbar, dass gesagt wird: Schaut euch das einmal an! Da sind Kommunen, die Ausschreibungen machen und deswegen aufgrund einer Regelung, die der Bayerische Landtag getroffen hat, möglicherweise mehr zahlen müssen. Diese könnten auf uns zukommen. Dann muss das geprüft werden, und das muss man berücksichtigen. Wir sollten zumindest wissen, ob wir betroffen sind und ob wir Geld hinterherschicken müssen. Das muss berücksichtigt werden, und das müssen wir wissen, bevor wir diese Entscheidung treffen. Ganz einfach!

Wir sind in der Debatte. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Die Grundpositionen sind bekannt.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rohde. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall, und damit ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) zur Förderung des Klimaschutzes in Bayern und zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (Drs. 16/16927) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Der Kollege Wörner hat dafür einschließlich Aussprache zehn Minuten Zeit. Bitte schön, Herr Kollege Wörner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns heute bereits mit den Auswirkungen des Klimawandels beschäftigen dürfen. Diese Erscheinungen des Klimawandels, die sich unter anderem in solchen Starkregenfällen zeigen, kann man heute nicht mehr wegdiskutieren. Wer bisher glaubte, das sei eben so eine Erscheinung, der muss jetzt wahrnehmen, dass wir es mit einer Qualität zu tun haben, die wir bisher noch nicht erlebt haben. Wer jetzt noch immer behauptet, das habe nichts mit Klima und mit CO2 zu tun, lebt offensichtlich in einer anderen Welt.

Wie es der Zufall will, haben wir uns auf den Weg gemacht, die Freiwilligkeit des CO2-Einsparens zu beenden, weil wir damit nicht so weit gekommen sind, wie wir das erhofft haben, wie die Statistiken zeigen. Wir wollen das in Gesetzesform gießen und damit sicherstellen, dass erstens die Einsparziele tatsächlich erreicht werden und dass zweitens die Parameter, die man für diese Ziele zunächst sauber definieren und erheben muss, sorgfältiger ausgewählt werden als bisher.

Meine Damen und Herren, unstrittig ist, dass die Temperaturen weltweit steigen. Unstrittig ist, dass der Ausstoß von CO2 weltweit zugenommen hat. Unstrittig ist, dass wir viele Anstrengungen unternommen haben, das zumindest bei uns zu korrigieren. Aber auch wir sind da noch lange nicht am Ende dessen, was wir in Bayern selbst leisten können. Andere Bundesländer machen sich da ebenfalls auf den Weg; deswegen unser Gesetzentwurf. Wir wollen damit erreichen, dass sich Bayern bis 2050 auf Ziele festlegt, und zwar nicht nach dem Motto "Sagen wir einmal, schauen wir einmal!", sondern auf Ziele, die konkret definiert sind. Dazu gehört ein Stück Wahrheit.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass etwa 80 % der CO2-Problematik energiebedingt, also durch Verbrennungsvorgänge hervorgerufen sind. Diese kennen wir. Um die restlichen 20 %, die nicht durch Energieerzeugung, sondern durch andere Dinge entstehen, drücken wir uns herum und lassen sie vorsichtshalber gleich aus den Statistiken heraus. Wir wissen erstens nicht, wie viel das ist; zweitens wissen wir nicht, woher dieser Anteil jeweils in der Mischung kommt. Wir wissen es zwar in Einzelfällen, aber nicht in der gesamten Breite. Daran muss dieser Gesetzentwurf auch arbeiten. Er muss sicherstellen, dass all dies in die Bilanz hineinkommt. Es kann doch nicht sein, dass man rund 20 % des CO2 einfach außen vor lässt, nur weil man es gar nicht so genau wissen will. Wenn wir wollten, wüssten wir es sehr wohl.

Ich nenne ganz speziell ein Thema, das nicht allen gefällt. Wir geben beispielsweise rund fünf Millionen Euro für die Renaturierung von Mooren aus. Damit haben wir ein paar Moore gerettet bzw. wieder zur Bindung von CO2 aktiviert. Wir haben uns bei mir im Büro einmal den Spaß gemacht und die Freisetzung von CO2 durch Grünlandumbruch gegengerechnet und festgestellt: Da hätten wir die fünf Millionen Euro ruhig genausogut wegschmeißen können, denn wir haben durch Gründlandumbruch mehr CO2 freigesetzt, als wir durch den Einsatz von fünf Millionen Euro bei Mooren gespeichert haben.

Meine Damen und Herren, es kann doch nicht wahr sein, dass wir auf der einen Seite Steuergelder ausgeben, um CO2 zu binden, und auf der anderen Seite zulassen, dass gesetzwidrig Grünland umgebrochen wird, und zwar auch mit den Folgen, die wir gerade jetzt wieder bei Hochwasser erleben, dass nämlich fruchtbares Erdreich weggeschwemmt wird, dass die Verschlammung zunimmt – die jetzt Hochwasser in den Kellern haben, bekommen ja den Schaden irgendwo ab – und vieles mehr. Da müssten sich die Landwirte selbst gut überlegen, ob sie sich ihr Erdreich wegschwemmen lassen oder ob sie es lieber festhalten.

Deswegen müssen wir uns völlig ideologiefrei darüber unterhalten, ob das so weitergehen kann oder ob wir das kontrollieren. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzentwurfs die Aussage, welche Maßnahmen möglicherweise ohne Geldeinsatz durch rechtliche Rahmenfestlegungen greifen, um sicherzustellen, dass die CO2-Bilanz ausgeglichen wird bzw. bis 2050 dorthin kommt, wohin wir sie haben wollen, wobei das Ziel ist, sie um 10 % zu senken.

Das ist im Übrigen das Ziel der Staatsregierung. Aber die Staatsregierung bezieht diese 10 % nur auf die 80 %, während 20 % außen vor bleiben. Deswegen ist unser Ziel ehrgeizig – das gebe ich zu -; denn wir wollen von der 100-Prozent-CO2-Bilanz 10 % absenken. Deswegen fordern wir etwas mehr als die Staatsregierung heute in ihren Plänen. Das ist aber ehrlicher; denn wir lügen uns dabei nicht in irgendeine Tasche, sondern wir sagen: Es gibt so viel CO2, und diesen Anteil wollen wir in der Bilanz senken. Daran, ob wir das schaffen, müssen wir uns messen lassen.

Dafür gibt dieses Gesetz den notwendigen Rahmen. Wir wollen damit erreichen, dass Klimaschutz auch in Bayern wieder ganz weit vorn ist. Wir wollen stolz darauf sein, dass wir in Bayern weiter sind als alle anderen Bundesländer. Dazu reicht eben die Freiwilligkeit manchmal nicht ganz aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das wissen Sie so gut wie ich. Um zumindest die Parameter zu sichern, um eine saubere Datengrundlage zu haben, bedarf es gesetzlicher Rahmen und Grundlagen, die dann auch sichern, dass wir uns selber ein ehrgeiziges Ziel stecken: 10 % Absenkung auf die Gesamtbilanz.

Sie wollen – so steht es zumindest in den Papieren – 10 % durch freiwillige Vereinbarungen erreichen. Wir haben festgestellt, dass das bisher nicht erreicht wurde. Die gesetzten Ziele wurden in Bayern verfehlt. Jetzt kommt noch etwas Fatales hinzu, was die Insider schon wussten. Wenn man sich die Ergebnisse der Volkszählung anschaut, stellt man fest, dass wir tatsächlich etwas weniger sind, als wir angenommen

haben. Wenn ich das jetzt in Beziehung setze zu dem Anteil von CO2 pro Kopf, weiß ich auch, dass wir in Wirklichkeit mehr pro Kopf haben, weil wir weniger sind. Auch das führt dazu, dass wir etwas tun müssen.

Ich habe heute mit großer Freude wahrgenommen, dass der Ministerpräsident, als ich dieses Thema angerissen habe, freundlich genickt hat. Das heißt, er hat diese CO2-Problematik sehr wohl auch wahrgenommen und aufgenommen. So wie ich ihn kenne, wird er sich darüber mit uns zusammen einen Kopf machen. Ich kann mir nur wünschen, dass wir in den Debatten gemeinsam versuchen, diesen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, dass wir auch unter dem Eindruck des jetzigen Ereignisses versuchen, die Gemeinsamkeit fortzuführen und zu sagen: Das ist es uns Bayern wert, wir wollen hier Vorreiter sein und für Bayern und darüber hinaus alles tun, um die Folgen solcher Katastrophen möglichst zu reduzieren – wir werden sie nicht verhindern können – oder sie im Zaum zu halten.

Das kostet weniger als der Bau von vielen Dämmen. Wenn wir auf die CO2-Bilanz achten und dem bestehenden Klimawandel Einhalt gebieten, kostet das weniger als die zahlreichen geplanten Baumaßnahmen. Das ist den Schweiß der Edlen wert. Deshalb bitte ich Sie, nicht so pauschal über unseren Gesetzentwurf hinwegzugehen, sondern die Gemeinsamkeit, die zu Beginn der Sitzung herrschte, weiterzuführen und bereit zu sein, über den Gesetzentwurf zu diskutieren. Wir sollten versuchen, gemeinsam ein Gesetz zum Wohle dieses Landes und der Menschen in diesem Lande zu entwickeln, das langfristig zur Schonung der Natur und der Ressourcen beiträgt, die für andere Dinge sehr viel notwendiger sind als für das, wofür wir sie heute verwenden. Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Kollege Wörner. Nächster Redner ist Kollege Blume. Ihm folgt Herr Dr. Fahn. Bitte sehr, Kollege Blume.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Wörner, Sie haben in Ihrer Rede mehrfach die Gemeinsamkeit im Hohen Hause betont. Ich glaube, dieser Gedanke wird nicht nur dem Thema der Aktuellen Stunde, sondern auch dem Thema dieses Tagesordnungspunktes gerecht.

In der Vergangenheit gab es nie eine Differenz darüber, dass wir uns in der Grundannahme, nämlich der Notwendigkeit, das Klima zu schützen, ehrgeizige Ziele bei der Treibhausgasminderung zu setzen hat

ten. Die jüngere Geschichte der Bundesrepublik zeigt, dass die gemeinsamen Errungenschaften wie die Einhaltung des Zwei-Grad-Zieles, das in anderen Ländern höchst umstritten ist, in Deutschland unbestritten sind. Das kann man jedenfalls von allen etablierten Kräften behaupten. Es ist ein gutes Timing, dass wir heute über das Thema Klimaschutz in Fortführung der letzten Aktuellen Stunde, die wir in der vergangenen Sitzung hatten, erneut diskutieren. Wir wollen hier nicht nur warme Worte austauschen, sondern uns auch mit der Frage beschäftigen, wie wir bei Dingen, die bisher auf dem Papier stehen, in Zukunft einen Schritt weiterkommen hin zu konkreten Verbesserungen. Das ist letztlich auch die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes.

Die Frage, über die wir möglicherweise bei der Beratung des Gesetzentwurfes streiten werden und wo wir möglicherweise auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, geht dahin, ob die Instrumente, die wir heute haben und die Sie in Ihrem Entwurf erneut vorschlagen, geeignet sind, die große Belastbarkeit in puncto Zielsetzung zu erreichen, oder ob andere Instrumente vielleicht sinnvoller wären. Darüber lohnt sich eine Auseinanderzusetzung. Das wäre den Schweiß der Edlen wert.

Es ist zu fragen, ob es der richtige Ansatz ist, anzunehmen, dass wir in Bayern mit einer Festlegung verbindlicher Klimaschutzziele, eingedenk der begrenzten Einflussmöglichkeiten, die wir auf europäischer Ebene haben, wo die Messe im Wesentlichen gelesen wird, im Rahmen gesetzlicher Selbstverpflichtung richtig liegen.

Sie haben recht, meine Damen und Herren, wir liegen in der Zielsetzung nicht sehr weit auseinander. Ich will mich jetzt nicht auf Detaildiskussionen darüber einlassen, auf welcher Basis man eine Punktlandung hinbekommen könnte; denn so genau wird man am Ende nie zielen können. Dass unser Senkungsziel sehr ehrgeizig ist, steht außer Frage. Es lautet bis zum Jahre 2020: eine Senkung deutlich unter 6 Tonnen. Dieses Ziel könnte angesichts der neuen Bevölkerungsprognose noch etwas ambitionierter ausfallen.

Wenn wir über die Instrumente reden, habe ich bei der Sichtung Ihres Gesetzentwurfes allerdings das Gefühl, dass Sie Klimaschutz zu sehr am bloßen Ziel festmachen und hoffen, dass die Beschwörung von Zielen tatsächlich dazu führt, dass weniger CO2 ausgestoßen wird. Daran habe ich erhebliche Zweifel.

Außerdem ist der Hinweis notwendig, dass Klimaschutz mehr ist als die Senkung von Treibhausgasemissionen, auch nicht in der ambitionierten Weise, wie von Ihnen vorgeschlagen. In wesentlichen Teilen

geht es auch um Anpassungsmaßnahmen, um sich auf den in manchen Teilen leider unvermeidlichen Klimawandel einzustellen.

Wir glauben, dass wir mit dem "Klimaprogramm Bayern 2020", der Klimaanpassungsstrategie und dem damit verbundenen bayerischen Energiekonzept nicht die verkehrten Instrumente haben und auch nicht bei null anfangen, wie das in der Argumentation der Opposition hin und wieder anklingt. Das alles gehört integral zusammen, wenn man über Klimaschutz spricht.

Generell ist die Frage zu stellen, ob es überhaupt ein solches Instrumentarium braucht, wie Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf vorlegen, haben wir doch beispielsweise in der Bayerischen Verfassung als dem obersten Rechtsgut die Verankerung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen sowie den sparsamen Umgang mit Energie. Bayern verfolgt eine sehr vorausschauende nachhaltige und in sich schlüssige Klimaschutzstrategie, die sich nicht nur an den Zielen festmacht, sondern gerade durch das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept sehr viel weitgreifender ist, als das in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt.

Sie reden in Ihrem Gesetzentwurf nicht nur über den Klimaschutz, sondern mahnen auch an, dass das Bayerische Landesplanungsgesetz unzureichend sei. Darüber werden wir uns noch im Detail auseinanderzusetzen haben. Sie formulieren im Grunde Dinge, die heute bereits im Landesplanungsgesetz enthalten sind. Ich denke da an den Ausbau der Energienutzung. Das ist im aktuellen Text des Bayerischen Landesplanungsgesetzes bereits vorgesehen.

Auch weitere Hinweise, Vorgaben eines Bayerischen Klimaschutzgesetzes ergänzend zu berücksichtigen, erschließen sich in ihrem Mehrwert nicht für uns. Wir werden genügend Zeit haben, diese Dinge und die weiteren Aspekte in den Ausschussberatungen zu diskutieren. Das machen wir gerne unter Hinweis auf die weiteren Gemeinsamkeiten; denn dieses Thema ist allemal ernst, insbesondere eingedenk der Aktualität heute.

(Beifall bei der CSU)

Danke, Herr Kollege Blume. Nächster Redner ist wie angekündigt Herr Kollege Dr. Fahn. Ihm folgt Kollege Hartmann. Bitte sehr, Herr Dr. Fahn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was Herr Blume gesagt hat, ist durchaus positiv zu bewerten. Er hat die Gemeinsam

keiten beschworen. In der letzten Aktuellen Stunde, die die GRÜNEN beantragt hatten, waren Sie, Herr Kollege Blume, viel aggressiver, als dies heute der Fall war. Das ist in meinen Augen ein guter Ansatz.

Zum Gesetzentwurf Folgendes: Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Es ist ein Lösungsansatz mit der Absicht, eine gewisse Verbindlichkeit für die Klimaschutzmaßnahmen herzustellen. Eine solche Verbindlichkeit beim Klimaschutz fehlt bei der Staatsregierung bisher. Wir haben dazu schon verschiedene Anträge gestellt, die leider meist abgelehnt wurden. Das wachsweiche Einsparziel von unter sechs Tonnen soll nun konkretisiert werden. Die Monitoringberichte für Bayern sind insgesamt eine gute Idee. Auch das integrierte Energie- und Klimaschutzgesetz soll eine Brücke zur Energieversorgung der Zukunft schlagen.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Kernenergie als Voraussetzung für die CO2-Einsparziele ausgeklammert werden soll. Es ist zu begrüßen, dass die Staatsverwaltung in die Pflicht genommen wird, sich klimaneutral zu verhalten, und dass der Bericht alle drei Jahre fortgeschrieben wird. Auch hierzu hatten die FREIEN WÄHLER bereits Anträge gestellt, die leider ebenfalls abgelehnt wurden. Ähnliches gilt für die Unterstützung der Kommunalverwaltungen. Nicht zuletzt soll die Bildung im Bereich Klimaschutz verstärkt betrieben werden. Die Umweltbildung ist für uns ein ganz wichtiger Aspekt.