Und nun einige Kritikpunkte für die Beratung: Kollege Wörner, ich hoffe, Sie nehmen sie ernst. Dieser Sechs-Tonnen-CO2-Ausstoß pro Kopf bis zum Jahre 2020 soll im Gesetz verankert werden. Wir meinen, das müsste noch weiter nach unten geschraubt werden. Wenn wir das Zwei-Grad-Ziel, das wir alle anerkennen, wirklich erreichen wollen, genügt es nicht, wenn wir nur formulieren, "unter 6 Tonnen". Wir haben errechnet, dass man dann auf zwei oder höchstens drei Tonnen kommen dürfte.
Bei den Zielvorstellungen könnte man auch von absoluten Werten beim CO2-Ausstoß in Bayern ausgehen. 2007 waren es 75 Millionen Tonnen, dann stieg der Wert auf 80 Millionen Tonnen, und heute sind wir bei 76 Millionen. Das heißt, es gibt in Bayern eine Stagnation. Das ist kein Erfolg, von dem wir sagen könnten, die CO2-Emissionen seien stark zurückgegangen.
Positiv empfinde ich die Überlegungen zum Vorbild der öffentlichen Hand. Auch dazu haben wir bereits Anträge gestellt, die ebenfalls leider abgelehnt wurden. Ich denke da nur an den ökologischen Fußabdruck der Bayerischen Staatsregierung. Dabei wissen
Sie schreiben: Die Staatsregierung soll sich weitgehend klimaneutral verhalten. Wir schlagen Ihnen, Herr Wörner, vor: Streichen Sie das Wort "weitgehend". Wir haben nämlich auch geschaut: In NordrheinWestfalen ist das im Januar 2013 verabschiedet worden, da steht es auch nicht drin. Schreiben Sie hinein: Bis 2030 muss das erreicht werden; lassen Sie das "weitgehend" heraus.
Und dann steht in einem Teil des Gesetzentwurfs noch drin, das Ziel soll bis 2040 erreicht werden. Da fragen wir uns, warum 2040? Hessen hat mit CDU und FDP bis 2030 klimaneutral zu sein, NordrheinWestfalen auch bis 2030. Deshalb: Überprüfen Sie das noch einmal, ob es nicht möglich ist, auch hier, in einem bayerischen Gesetz, 2030 zu schreiben.
Bei der allgemeinen Verpflichtung schreiben Sie auch wieder: Die Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten über den Klimaschutz aufklären. Ja, im Rahmen ihrer Möglichkeiten? Das ist uns auch wieder zu wenig, weil Sie da gleich von der Staatsregierung die Antwort bekommen werden: Das machen wir schon die ganze Zeit. Ich habe auch einmal eine Schriftliche Anfrage gestellt. Da bekommen Sie massenweise Antworten, was alles im Moment gemacht wird; wir brauchen eine Bildungsoffensive beim Klimaschutz.
Zum Beirat – er steht auch drin – möchten wir fragen: Ist er das richtige Instrument? Ein Beirat ist vielleicht wichtig, aber nicht, wenn er zu viele Mitglieder hat; dann ist es nämlich wieder das Problem, dass eben die wichtigen Dinge nicht herausgearbeitet werden.
Eine Stabsstelle für den Klimaschutz ist grundsätzlich schon wichtig und richtig. Aber die Frage ist – das haben wir immer wieder gesagt -, ob vielleicht in der nächsten Wahlperiode ein Energieministerium geschaffen wird. Das wäre für uns insgesamt zielführender.
Und dann schauen Sie noch einmal in Ihren Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz. Da haben Sie wieder ein Doppelsicherungsverbot drin – und das wollen wir von den FREIEN WÄHLERN nicht, da haben wir negative Erfahrungen gemacht. Wir sagen, das Landesentwicklungsgesetz soll das regeln, was es regeln will, und soll nicht von vornherein eine Vorgabe haben.
Fazit: Der Gesetzentwurf der SPD ist gut, er könnte aber noch besser sein. Deswegen bitten wir die SPD, unsere Anregungen ernsthaft zu prüfen und diese Zeit im Ausschuss zu nutzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fahn. Nächster Redner ist Herr Kollege Hartmann. Dann kommt noch Herr Thalhammer.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Starkregenfälle, was ja auch Thema der Aktuellen Stunde heute war, weiter zunehmen, ist genau das, was die Klimaforscher die letzten Jahre immer wieder vorausgesagt haben: dass mehr Extremwetterverhältnisse kommen werden. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde wiederholt gehört: Ein Jahrhunderthochwasser jagt das nächste – mit den gravierenden Folgen für die Menschen in den betroffenen Gebieten.
Eins ist natürlich auch klar, was Kollege Blume vorhin gesagt hat: Bayern allein kann den Klimawandel nicht bekämpfen oder aufhalten; das ist vollkommen richtig.
Weltweit betrachtet ist Bayern auch nur für einen Bruchteil der CO2-Emission verantwortlich. Aber als hoch entwickeltes Industrieland hat Bayern nicht nur die Pflicht, sondern auch die Verantwortung, beim Schutz vor dem Klimawandel vorauszugehen und nicht hinterherzulaufen.
Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf, den die SPD heute in Erster Lesung eingebracht hat, richtig und auch gut. Er ist nicht nur deswegen richtig und auch gut, weil er in den größten Passagen faktisch wörtlich vom Gesetzentwurf des baden-württembergischen Umweltministers, Franz Untersteller, abgeschrieben worden ist.
In diesem Zusammenhang wäre auch interessant – Leider ist Umweltminister Huber heute nicht anwesend. Er hat ja oft in Reden hier im Hohen Haus die Gemeinsamkeiten mit dem Kollegen aus Baden-Württemberg betont. Mich würde einmal interessieren, wie da die Gemeinsamkeiten sind. Bei diesem Thema könnte er auch einmal seinen Worten Taten folgen lassen und in diesem Bereich vorangehen.
Kollege Blume hat es etwas abgetan, wobei diese Rede durchaus besser war als die letzte zum Klimaschutz, dass nichts Konkretes im Gesetzentwurf stehe. Es steht durchaus Konkretes drin. Auf eine konkrete Zielmarke beim Thema CO2-Reduzierung möchte man sich festlegen; man möchte weg von dieser pauschalen Aussage "nicht richtig definiert, … irgendetwas unter sechs Tonnen pro Kopf". Man setzt eine genaue Zielmarke fest.
Wir alle wissen: Bayerns CO2-Ausstoß pro Kopf lag 2007, dem Jahr vor der Wirtschaftskrise, bereits unter
6 Tonnen. Aktuell sind wir wieder bei 6,4 Tonnen angelangt. Das zeigt auch ganz deutlich: Wir brauchen ein klares Konzept, dass definiert wird - und in dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf wäre das dann auch unter dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept zu finden -, was die konkreten Maßnahmen sind.
Ich komme zu einem weiteren Bereich, und das ist in Bayern immer wieder schon erstaunlich: In Bayern ruht man sich oft auf dem geringeren CO2-Ausstoß im Vergleich zu anderen Bundesländern aus. Da muss man sich aber ganz ehrlich anschauen: Ein Großteil hat natürlich mit dem hohen Atomstromanteil Bayerns zu tun. Wir alle wissen aber auch, dass dieser immer weiter abgeschmolzen wird, und wir alle wissen auch aus der Energiedebatte, und das möchte ich hier deutlich betonen: Wir haben eine Stromschwemme durch bayerischen Atomstrom und deutschen Kohlestrom, was natürlich die CO2-Bilanz in Bayern vorübergehend in einem besseren Licht erscheinen lässt.
Wir alle wissen aber auch aus der Energiedebatte um die Gaskraftwerke, die wir in der Übergangszeit brauchen werden: Diese werden den CO2-Ausstoß im Stromsektor vorübergehend anheben; dessen müssen wir uns bewusst sein. Umso wichtiger ist es, auf anderen Ebenen – zum Beispiel im Verkehrssektor, in der Agrarpolitik – ein Konzept zu haben, die CO2Emission dort deutlich zu senken. Das ist mit einem Klimaschutzgesetz machbar. Deshalb ist es ein richtiger Ansatz.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der auch so komisch angesprochen worden ist: Es sei leider nichts Konkretes im Gesetzentwurf enthalten. Was konkret gefordert wird und was ganz entscheidend ist, um beim Thema Klimaschutz voranzukommen, ist ein gescheites Monitoring, welche Ziele man bereits erreicht hat, wo man auf dem Weg ist, die CO2-Emission zu reduzieren.
Aktuell ist der Fall: Bayern meldet die Zahlen relativ spät; offiziell liegen die Zahlen von 2010 vor. Aber die Bayerische Staatsregierung ist die einzige Landesregierung in Deutschland, die sich weiterhin weigert, die CO2-Bilanz nach dem Verursacherprinzip öffentlich zu machen und darzustellen. Da gibt es den Arbeitskreis Energiebilanzen, seine Veröffentlichungen kann man sich anschauen. Von Bayern tauchen Zahlen dazu nicht auf, von den anderen Bundesländern tauchen sie auf. Man möchte sich nach meiner Auffassung bei dem Thema nicht vergleichbar machen, damit nicht herauskommt, dass Bayern immer noch eher eine Klimashow hat statt einer ernsthaften Klimapolitik.
Ausschüssen dann zeigen -, dass das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept, das Teil des Gesetzentwurfs ist, wirklich Hand und Fuß hat. Das muss konkret ausgelegt werden, da müssen die Maßnahmen mit hinein, und das ganzheitlich: der Strombereich, der Wärmebereich, die Verkehrspolitik; die Landwirtschaft gehört genauso dazu wie die Naturschutzpolitik. Das geht bis hin zur Landesplanung. Das würde dann gewährleisten, es könnte ein erster Schritt sein, in der Klimapolitik weiterzukommen. Der "Allheilweg" allein wird es natürlich nicht sein.
Vielen Dank, Herr Kollege Hartmann. Herr Thalhammer, Sie sind der nächste und, ich glaube, vorläufig der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt. Bitte schön, Herr Kollege Thalhammer.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hartmann, weil Sie gerade auf die Abwesenheit des Umweltministers so offensichtlich hingedeutet haben, muss ich feststellen, dass zum einen das Umweltministerium durch Frau Staatssekretärin Huml vertreten ist und zum anderen Staatsminister Huber gerade dieser Tage deutlich wichtigere Dinge zu tun hat, als Ihnen bei Ihrer Rede zu einem Gesetzentwurf zuzuhören.
- Manche Dinge müssen ausgesprochen werden, wenn sie auch manchem nicht passen werden, so vermutlich auch meine Stellungnahme zu Ihrem Gesetzentwurf. Sie haben viele hehre Ansätze, allgemeine Floskeln vor allem, aber wenig Konkretes dabei. Dagegen wollen Sie ein Ungetüm an neuer Bürokratie schaffen, Sie wollen einen Beirat für Klimaschutz gründen, Sie wollen eine Stabsstelle für Klimaschutz etablieren. Dies sind alles Dinge, die nach meiner derzeitigen Meinung entbehrlich sind.
Ich glaube, dass der Freistaat Bayern mit seinem Klimaschutz-2020-Programm vom März 2013 hier einen umfassenden Aufschlag gemacht hat. Sollte uns da tatsächlich ein wichtiges Anliegen entgangen sein, so können Sie es dann bitte in den Ausschussberatungen vortragen. Wir werden entsprechend im Detail Ihren Antrag im Ausschuss weiter kritisch verfolgen.
Danke, Herr Kollege. - Damit ist die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf geschlossen. Ich schlage vor, ihn dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit federführend zu überweisen. Damit besteht selbstverständlich Einverständnis. – So beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christa Stewens, Oliver Jörg, Markus Blume u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Dr. Annette Bulfon, Prof. Dr. Georg Barfuß u. a. und Fraktion (FDP) zur Reform der Hochschule für Politik München (Drs. 16/16932) - Erste Lesung
Eine Begründung ist nicht vorgesehen. Daher eröffne ich die interfraktionelle Aussprache. Es beginnt Herr Kollege Jörg. Bitte sehr, Herr Kollege.
Geschätztes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Heute fällt mir ein Stein vom Herzen, weil ein langwieriger Reformprozess im Landtag die erste Hürde nimmt, um insgesamt einen guten Abschluss zu finden.
Es ist fast genau eineinhalb Jahre her, als uns – wir erinnern uns – die LMU mit ihrem klaren Senatsbeschluss, die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Politik in München aufzukündigen, doch erheblich aufgerüttelt hat. Wir waren alle gemeinsam hier im Hohen Hause ziemlich erschrocken darüber, weil die HfP, wie wir immer salopp sagen, die Hochschule des Bayerischen Landtages ist. Unsere Landtagspräsidentin hat uns allen gemeinsam den Auftrag gegeben, uns dieses Themenfeldes interfraktionell anzunehmen und eine Zukunftsvision für die Hochschule für Politik zu erarbeiten.
Als wir damit begonnen haben, uns im Hochschulausschuss damit zu beschäftigen, haben wir schnell gemerkt, dass – höflich formuliert – die Herausforderungen, die es zu meistern gilt, doch gewaltig sind: überalterter Lehrkörper, keine Anpassung an den Bologna-Prozess, schwere Differenzen zwischen der LMU und der HfP, persönliche Befindlichkeiten, keine Akkreditierung usw. Wir haben gesagt: Daran müssen wir gemeinschaftlich arbeiten, über alle Fraktionen hinweg, gemeinsam mit vielen, die uns von außen Rat geben, und mit allen Beteiligten, vor allem auch mit
den Studierenden der HfP, die wir in den gesamten Prozess so engmaschig eingebunden haben, wie Studierende bei Gesetzesnovellierungen wohl kaum je eingebunden waren, sogar mit einer Unterausschusssitzung an der Hochschule für Politik.
Was dabei herausgekommen ist, kann sich sehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen: ein Zukunftskonzept für die HfP, Hochschule für Politik, Bavarian School of Public Policy; praxisorientierte Politikausbildung, berufsbegleitend, Zugang auch ohne Abitur, wie es die Tradition der Hochschule ist, akademische Weiterbildung für Tätige in der Verwaltung, in der Wirtschaft, in Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen, Bachelor-/Masterabschluss und ein fester Lehrkörper. Ich denke, damit haben wir gemeinschaftlich etwas geschaffen, was der Hochschule für Politik für die Zukunft ein Alleinstellungsmerkmal im gesamten süddeutschen Raum bieten kann. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein.
Lassen Sie mich als Ausschussvorsitzender all jenen danken, die hieran beteiligt waren. Das sind einige. Deswegen ist es auch so gut geworden, weil viele Ratgebende am Ende einen sehr guten Kompromiss für uns alle, aber an manchen Stellen auch einen kompromisslosen Gesetzentwurf und eine kompromisslose Novellierung mit auf den Weg gebracht haben, der zukunftsweisend ist. Zuvorderst danke ich unserer Landtagspräsidentin, Barbara Stamm, vor allem auch, weil sie uns starke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Landtagsverwaltung zur Seite gestellt hat, allen voran Julius Heigl, den Leiter unseres Ausschussbüros. Ich danke den vielen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschul- und Bildungseinrichtungen aus dem Großraum München und weit darüber hinaus, namentlich noch einmal den Studierendenvertretern für ihr sehr engagiertes Mitkämpfen und die vielen guten Vorschläge, die sie gemacht haben. Ich danke Herrn Professor Stettner, ich danke Herrn Dr. Böddrich, unserem ehemaligen Kollegen, der sich als Kuratoriumsvorsitzender eingebracht hat, Präsident Huber, Präsident Herrmann, Dekan Brosius, GSI-Direktor Thurner, Frau Dr. Keidel, der Präsidentin der Bundeswehr-Universität, Professor Niehus, Direktorin Professor Münch, dem Direktor des CAP, dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Unterstützung, die wir auch von dort erfahren durften, namentlich vor allem von Dr. Zeitler und Dr. Strietzel, und ich danke den externen Sachverständigen, die sich mit viel Mühe eingearbeitet haben, Professor Korte von der NRW School of Governance, Professor Zürn vom WZB in Berlin, Frau Professorin Holzinger aus Konstanz. Das sind noch lange nicht alle. Aber am allermeisten danke ich den Kolleginnen und Kollegen, die sich mit einem hohen Arbeitsaufwand über ein Jahr lang intensiv mit der
Hochschule für Politik und den politischen Wissenschaften befasst haben. Das war einfach gigantisch und hat einen Riesenspaß gemacht. Ich danke dir, liebe Isabell Zacharias, vor allem als stellvertretende Vorsitzende, ich danke Professor Piazolo, dir Michael, Dr. Dürr, aber auch den Kolleginnen Schopper und Dr. Bulfon sowie dem Kollegen Blume, die sich enorm engagiert haben.
Am Ende zählt der Erfolg. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gemeinschaftsgeist weit über das Parlament hinaus eine Schubkraft für die Hochschule für Politik entwickeln können, sodass sie zukunftsfest ist. Wir werden auch weiterhin mit Argusaugen schauen, dass das läuft, und entlassen die HfP jetzt nicht gänzlich in die Eigenverantwortung, sondern werden als Parlament auch weiterhin Verantwortung tragen.
Vielen Dank an alle Beteiligten. Danke auch dem Finanzministerium für den dezenten Wink, dass wir auch die monetäre Unterstützung bekommen. – Merci.