Eine Schlüsselrolle spielt dabei der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber. Er leitet den Beirat des Medienkonzerns, kämpft für die dezentrale Werbung und verneint jede Vertriebskonkurrenz.
Ich denke, wir müssen heute hier im Landtag Zeichen setzen und die regionalen Werbemärkte für die regionalen Medien sichern und erhalten. Deswegen hat auch jeder Abgeordnete die Möglichkeit, persönlich zu zeigen, was er macht. Wir wollen nämlich namentliche Abstimmung. Damit können wir dann auch als Abgeordnete beweisen, dass wir uns für die regionalen Medien starkmachen. – Danke schön.
Ich darf es noch einmal offiziell wiederholen – Herr Kollege Dr. Rabenstein hat es schon gesagt -: Für diesen Tagesordnungspunkt wurde seitens der SPD namentliche Abstimmung beantragt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist ein reiner Schaufensterantrag der SPD; denn das, was sie fordert, gibt es ja. Warum wohl ist der Antrag von ProSieben/Sat1 von der Kommission für Zulassung, Aufsicht und Kontrolle der Landesmedienanstalten, die genau darüber zu entscheiden hat, abgelehnt worden? Der Sender ist gegen diese Ablehnung mit einer Feststellungsklage vor Gericht gegangen. Jetzt kommen Sie und fordern, dass wir in einer namentlichen Abstimmung den Landesmedienanstalten sozusagen den Boden unter den Füßen wegziehen, indem der Landtag bestätigt, dass die gesetzliche Grundlage, auf die sich die Landesmedienanstalten berufen, nicht existiert. Blöder kann man sich eigentlich in einer solchen Angelegenheit nicht anstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das heißt also, das Gericht muss entscheiden. Aber nicht nur die Landesmedienanstalten, sondern auch der Medienrat, der in Bayern zuständig ist, vertritt exakt diese Meinung und hat sich auch im Grundsatzausschuss des Medienrats, der dafür zuständig ist, schon in diese Richtung geäußert. Wenn Sie heute diese Meinung nicht vertreten, dann fallen Sie allen Kollegen im Medienrat in den Rücken, die die Forderung von ProSieben/Sat1 ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie bringen den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber ins Gespräch. Er ist ein Medienpolitiker, wie er in Ihren Reihen seit Jahrzehnten nicht vorhanden ist. Er ist im Beirat. Gott sei Dank ist er im Beirat, weil er dort versucht, bei den privaten Sendern etwas von Public Value durchzubringen. Diesbezüglich hat er auch schon sehr gute Ergebnisse erzielt. Es ist eigentlich eine bösartige Unterstellung, dem Ministerpräsidenten a. D. Stoiber vorzuwerfen, dass er Lobbyist ist.
Herr Kollege Rabenstein, Sie sagen, Sie haben ein ungutes Gefühl, wenn ehemalige Politiker Lobbyismus betreiben. Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn Politiker, die noch im Amt sind, Nebenerwerbsmillionäre werden, weil sie Vorträge bei Verbänden halten und sich dies hoch dotieren lassen.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt. Warum stimmen Sie eigentlich, wenn Sie für die Vielfalt der Medien sind, im Bundestag nicht dem Leistungsschutzrecht zu? Es tritt jetzt, weil die schwarz-gelbe
Koalition dies beschlossen hat, am 1. August in Kraft und schützt die Kreativen in den kleinen Verlagen. Was macht Ihr Kanzlerkandidat? – Und verstehen Sie vielleicht Google auch als kleinen Verlag, als eine kleine Einrichtung, die es zu schützen gilt? – Peer Steinbrück knickt vor Google ein, stimmt im Bundestag gegen das Leistungsschutzrecht, sattelt dann die große oder die kleine Kavallerie, macht einen Ausritt im Bundesrat und sagt: Ich stoppe dieses Gesetz auch noch im Bundesrat.
Er bedenkt nicht, dass das Urheberrecht in der Zuständigkeit des Bundes und nicht der Länder liegt. Er schafft es nicht einmal, den Vermittlungsausschuss anzurufen und scheitert kläglich mit seinem Kavallerieausritt im Bundesrat. Es wäre besser gewesen, dem Leistungsschutzrecht zuzustimmen und damit etwas für die kleinen Verlage zu tun, statt sich vor den Karren von Google spannen zu lassen und heute zu sagen: Jetzt tun wir etwas, indem wir das Mediengesetz mit dem Rundfunkstaatsvertrag ändern.
Zum Schluss: Wenn Sie das ändern wollten, Herr Kollege Rabenstein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dann hätte das für diesen Fall, um den es jetzt geht, null Komma null Bedeutung. Wichtig ist, dass wir den entscheidenden Gremien, nämlich den Medienräten den Rücken stärken. Ich fordere auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD auf, im Medienrat in Bayern diese Position zu vertreten. Das ist das Gebot der Stunde, anstatt Schaufensteranträge zu beschließen, die letztendlich genau das Gegenteil von dem erreichen, was Sie wollen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Zunächst einmal, Herr Sinner, ich bin sehr enttäuscht von Ihrem Beitrag, der zeigt, dass Sie zum Ersten nicht informiert sind und zum Zweiten solche Ausdrücke wie "blöde" usw. verwenden. Das ist nicht der Stil des Hohen Hauses und sollte es nicht sein.
Zunächst einmal: Es ist richtig, dass ein Gerichtsverfahren läuft. Sie haben vollkommen recht. Das wird wohl vor dem Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Jetzt warten wir einmal ab, wie das Ganze ausgeht. Ich habe heute mit der BLM Kontakt aufgenommen. Es wird wohl vor der Sommerpause in Berlin entschieden. Natürlich werden wir dann sehen, was dabei herauskommt.
Das Zweite, was Sie überhaupt nicht erwähnt haben: In Baden-Württemberg, Hessen und Bayern wurden Lizenzanträge bei den jeweiligen Landesmedienanstalten eingereicht. Deswegen ist es eine Landessache und daher haben Sie mit zu entscheiden. Wir wollen im Parlament entscheiden und nicht allein die Medienräte entscheiden lassen. Wir wollen im Parlament Akzente setzen; deswegen unser Antrag. Sie können sicher sein, dass wir uns im Medienrat, der vermutlich erst in der nächsten Legislaturperiode darüber debattieren wird, eindeutig in der Richtung positionieren werden, wie ich es hier dargelegt habe.
Zum Schluss: Sie haben das von mir Zitierte mir in den Mund gelegt. Ich habe gesagt, dass ich entsprechend meine Probleme habe. Das, was ich über Herrn Stoiber zitiert habe, das hat Christian Deutschländer im "Münchner Merkur" veröffentlicht. Sie müssen ihm sagen, dass er blöd ist, und nicht mir. Das nur zu dieser Wortwahl, die ich mir von Ihnen in dieser Art nicht erwartet hätte. Wir wollen hier eine sachliche Debatte führen, aber nicht auf diesem Niveau.
Ich führe natürlich eine sachliche Debatte. Man muss aber etwas, was gut gemeint ist, aber einen Schaden anrichten und das Gegenteil erreichen kann, so benennen, wie es zu benennen ist. Sie sind deshalb unglaubwürdig, weil Sie mit Ihrer Argumentation den Landesmedienanstalten in den Rücken fallen. Natürlich gibt es einen Antrag. Ich habe ausführlich über den Antrag gesprochen, der der BLM auch vorliegt. Sie können nicht verhindern, dass jemand Anträge stellt. Wir müssen sicherstellen, dass die Medienräte jetzt aufgrund der Gesetzeslage entscheiden. Alle bisherigen Entscheidungen sind so gestaltet, dass das, was ProSieben/Sat1 fordert, nicht zugelassen wird. Ich sage in aller Deutlichkeit: Regionale Werbemärkte sind natürlich hochinteressant, und Werbung ist Bestandteil des Programms. Wenn eine Zulassung regional nicht gegeben ist, dann gibt es auch keine Zulassung für die Werbung. Werbung als einziges Programm ist kein Grund für eine Zulassung. Das heißt also: Werbemärkte dienen dazu, regionale Medien zu finanzieren, und nicht dazu, regionale Medien auszuschalten, weil Google andere Märkte übernimmt.
Was bei Ihnen das Unglaubwürdige ist, ist die Tatsache, dass Sie einknicken, wenn ein Mediengigant wie Google kommt, der nichts für die Vielfalt der Medien übrig hat. Es ging um eine konkrete Gesetzgebung. Heute kommen Sie mit einem Schaufensterantrag, der an dem Sachverhalt überhaupt nichts ändert. Sie sagen selbst, dass über die Sache in der nächsten Legislaturperiode entschieden wird. Es gilt aber doch
die Rechtslage, die bei der Antragstellung gegeben ist. Das bedeutet, dass natürlich im Medienrat darüber entschieden wird. Im Augenblick passiert aber gar nichts, außer dass die Medienräte so entscheiden sollen und müssen, wie die ZAK jetzt schon entschieden hat.
Warum bringen Sie jetzt einen Antrag ein, ein Gesetz zu ändern, und unterminieren damit die Rechtsauffassung, die von allen Landesmedienanstalten vertreten wird? Ich nehme den Ausdruck, der Ihnen nicht gefällt, zurück, aber es ist absurd, den Antrag zu stellen und gleichzeitig zu behaupten: Wir sind für die Vielfalt der Medien, und wenn ihr nicht dafür stimmt, dann seid ihr dagegen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie sind mit dieser Angelegenheit völlig auf dem falschen Dampfer, Herr Halbleib.
Sie liefern eine Argumentation, die gegen die Absichten der Landesmedienanstalten läuft. Das machen wir nicht mit, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir können die Aufregung und die Schärfe, die von Herrn Sinner in diese Debatte hineingekommen ist, nicht verstehen. Wir haben den Antrag der SPD gelesen und befinden, dass er gut und vernünftig ist. Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen.
Ich verstehe auch nicht, warum es ein Schaden sein soll, wenn wir dem Antrag zustimmen. Natürlich wissen wir, dass ein Gericht und der Medienrat bzw. die BLM entscheiden müssen. Wir aber vom Bayerischen Landtag können doch ein Signal setzen, um das Ganze zu unterstützen. So sehen wir auch diesen Antrag. Die Vertreter des Bayerischen Landtags sollen sich dazu äußern und ein Signal setzen, damit die Absichten in dieser Form nicht umgesetzt werden.
Wir orientieren uns an Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes. Dort steht ganz klar, dass die lokalen und regionalen Fernsehangebote gefördert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung Bayerns flächendeckend und gleichwertig mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten neben dem bestehenden Hörfunkangebot versorgt wird. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Das wollen wir, und deswegen unterstützen wir den Antrag der SPD. Die bayerischen Lokalfernsehsender sind ein starkes Stück Heimat und dafür setzen wir uns ein. Sie tragen zur medialen Vielfalt und zur regionalen Identität bei.
Herr Rabenstein hat bereits auf die Neuerungen hingewiesen und darauf, dass TV-Anbieter ihre Werbung regional auseinanderschalten können. Darin sehen wir eine Gefahr. Darüber haben wir schon im Hochschulausschuss diskutiert. Es wurden bereits Zahlen von Einbußen im Umfang von 115 Millionen Euro genannt, wenn Sat.1 in fünf Regionen wirbt. Auch Privatradios sollen Umsatzeinbußen von bis zu 24 Millionen Euro im Jahr haben. Das sind Zahlen, über die wir diskutieren müssen. Wenn es so kommt – wir hoffen es natürlich nicht -, gefährden Sie die regionalen Medien und Anbieter. Das wollen wir nicht, und deshalb unterstützen wir den Antrag der SPD. Wir stehen dazu, dass die kleinen Fernsehsender nicht ernsthaft mit den Preisen der großen nationalen Anbieter konkurrieren können.
Wir wissen natürlich, dass abschließend noch nichts entschieden ist. Wenn aber erst einmal der größte nationale Medienanbieter eine Genehmigung für eine regionalisierte Werbung hat, dann folgen die anderen Anbieter schnell nach. Darin liegt die Gefahr. Deswegen sind wir von den FREIEN WÄHLERN ganz klar der Meinung: Wir wollen den Plänen für eine regionalisierte Werbung eine Absage erteilen. Wir brauchen – das ist unser Ziel – einen Schutzwall für die lokale Medienlandschaft. Wir können nicht einerseits die lokalen und regionalen Fernsehsender mit staatlichen Mitteln fördern und Ihnen gleichzeitig durch die Öffnung der regionalen Werbemärkte für nationale Medienanbieter wirtschaftlich das Wasser abgraben.
Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Gleichzeitig mit den Landtagswahlen im Herbst sollen die gleichwertigen Lebensbedingungen in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden. Wir können nicht immer betonen, dass Regionalität und Dezentralität Bausteine der Politik sind – das sind für uns FREIE WÄHLER wichtige Punkte –, und auf der an
deren Seite sollen wir hier nichts dazu sagen. Wir sollten auf jeden Fall hier im Landtag Farbe bekennen.
Ich bitte Sie: Unterstützen Sie die Anträge zum Erhalt und zur Sicherung der regionalen Werbemärkte für lokale und regionale Fernsehsender! Die FREIEN WÄHLER stimmen dem Antrag der SPD zu.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer offen für skurrile Argumentationspirouetten; aber diese war sehr arg, Kollege Sinner. Da kann man eigentlich nicht mehr folgen.
Wir GRÜNE werden dem Antrag zustimmen. Ich fühle mir als Medienrätin nicht in den Rücken gefallen, wenn ich das hier im Parlament tue. Das ist eine konsistente Haltung im Medienrat und auch hier. Die geplante Regionalisierung der Werbung wird die ohnehin schon sehr eingeschränkte lokale Medienvielfalt noch weiter bedrohen. Die zusätzlichen Werbeeinnahmen, auf die die Sender mit bundesweiter Verbreitung hoffen, werden in jedem Fall an anderer Stelle fehlen. Die Studie der BLM – das wurde schon genannt – zu den Auswirkungen einer solchen Regionalisierung der Fernsehmärkte prognostiziert, dass die zu erwartenden Einbrüche bei den Werbeeinnahmen nicht ausschließlich die lokalen und regionalen Radio- und TVAnbieter treffen werden, sondern in erheblichem Maße die regionalen Printmedien.
Wir GRÜNE - dafür stehe ich oft alleine hier vorne erwarten nicht nur von den regionalen und lokalen Radio- und TV-Anbietern, dass sie sich selbst tragen können und nicht auf Subventionierungen aus öffentlichen Mitteln angewiesen sind; wir wollen selbstverständlich auch keine regionale Presse, die auf staatliche Mittel angewiesen ist; denn eine finanzielle Abhängigkeit birgt immer die Gefahr der politischen Einflussnahme.
Unser Anliegen, von staatlichen Hilfen unabhängige regionale Medien in Bayern zu erhalten, bedeutet jedoch zugleich, dass wir weder unseren bayerischen regionalen und lokalen Radio- und TV-Anbietern noch der regionalen Presse die wirtschaftliche Grundlage entziehen dürfen, um nationalen TV-Anbietern weitere Einnahmequellen zu erschließen. Zudem kann es nicht sein, dass die regionalen und lokalen Werbeeinnahmen von jenen generiert werden, die nicht für die regionalen und lokalen Inhalte sorgen. Wir dürfen uns