Protokoll der Sitzung vom 02.07.2013

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/16659)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Harald Schneider u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 16/17074)

Die Fraktionen haben einvernehmlich auf die Aussprache verzichtet. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/16440, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/16659 und 16/17074 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf der Drucksache 16/17259. Vorweg lasse ich über die vom endberatenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksache 16/16659 und 16/17074 abstimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/16659 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und Frau Kollegin Pauli. Die Gegenstimmen, bitte. – CSU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/17074 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gleiches Ergebnis wie vorhin: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER und Frau Kollegin Pauli. Die Gegenstimmen, bitte. – CSU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt worden.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von verschiedenen Änderungen; ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/17259. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Ich weiß jetzt nur nicht, ob auch Frau Pauli zustimmen will. – Danke. Frau Pauli stimmt auch zu. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist diesem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung, und zwar in namentlicher Abstimmung, durch. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 20.39 bis 20.44 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Abstimmungszeit ist beendet. Ich schließe die Abstimmung und bitte wie immer, das Ergebnis außerhalb zu ermitteln.

Ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir haben jetzt zwei Abstimmungen, eine davon namentlich.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 11 und 12 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Mannfred Pointner u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 16/10380) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 16/15922) - Zweite Lesung

Auf die zunächst vorgesehene Aussprache wurde im Einvernehmen mit allen Fraktionen verzichtet. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 11 abstimmen. Dieser Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 16/10380. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 16/17251 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne jetzt die namentliche Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich denke, Sie sind einverstanden, wenn wir jetzt drei Minuten Abstimmungszeit gewähren.

(Namentliche Abstimmung von 20.45 bis 20.48 Uhr)

Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Wir zählen das Ergebnis außerhalb des Saales aus und geben es Ihnen so schnell wie möglich bekannt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 16/15922 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 16/17248 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unverän

derte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den 1. August 2013 einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe die Hände aus CSU, FDP, FREIEN WÄHLERN und SPD. Richtig? – Kein Widerspruch. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das gleiche Ergebnis wie eben: Die CSU, die FDP, die FREIEN WÄHLER und die SPD haben sich entschlossen zuzustimmen. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist auch dieser Beschluss so gefasst. Das Gesetz ist angenommen und trägt den Titel "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes".

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Drs. 16/15696) - Zweite Lesung

Es wurde eine namentliche Schlussabstimmung über das Gesetz beantragt. Ich habe sie hiermit schon angekündigt. Vereinbart wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. Erste Rednerin ist Kollegin Christa Stewens von der CSU-Fraktion. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident!

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Durch die Änderung des Artikels 3 Absatz 1 des Feiertagsgesetzes soll der Beginn des Schutzes der stillen Tage, und zwar am Aschermittwoch, am Totensonntag, am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag und am Gründonnerstag, jeweils von 0.00 Uhr, also 24.00 Uhr, auf 2.00 Uhr verschoben werden. Das sind insgesamt acht Stunden. Am Karfreitag und ebenfalls am

Heiligen Abend bleibt der Schutz der stillen Tage unverändert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe für einen geordneten Wechsel zwischen Arbeit und Ruhe, zwischen Konsum und Verzicht, und ich stehe auch dafür, dass unser Lebensrhythmus von unterschiedlichen christlichen Feiertagen bestimmt ist. Diese christlichen Feiertage, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Vor diesem Hintergrund sage ich klipp und klar: Eine weitere Lockerung der stillen Tage wird es mit der CSU nicht geben.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Maria Noichl (SPD): Wer’s glaubt!)

Ich bin der festen Überzeugung, dass das Leben auch aus Trauer, aus Schmerz und aus Abschied besteht und dass wir diesem Umstand gerecht werden müssen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Frau Kollegin Stewens, kommen Sie bitte noch einmal kurz ans Mikrofon. Herr Kollege Streibl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Sehr geehrte Frau Kollegin Stewens, wenn ich höre, was Sie sagen, dann kann ich das nicht glauben, wenn ich sehe, was Sie tun.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir schützen die stillen Tage nicht dadurch, dass wir sie beschneiden. Wenn ich den Zeitpunkt auf zwei Uhr verlege, ist das das Einfallstor für den Relativismus, dem Sie hier Vorschub leisten. Das ist der Einstieg in den Ausstieg; denn es wird dann sehr schnell die Forderung nach drei Uhr oder vier Uhr kommen. Damit dienen Sie den stillen Tagen überhaupt nicht, sondern Sie werden zu ihrem Totengräber.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Frau Kollegin Stewens zur Erwiderung.

Herr Kollege Streibl, deswegen habe ich klar gesagt, dass damit für mich Schluss ist. Das sind acht Stunden im Jahr. Ich bin der festen Überzeugung: Mehr darf es nicht geben. Wir leben nun einmal in einer Zeit, in der wir die Situation der

Jugendlichen berücksichtigen müssen. Wir müssen die Öffnungszeiten verändern. Sie sind auch in den letzten Jahren verändert worden. Aber Sie kennen mich. Sie wissen, dass ich zu unseren christlichen Feiertagen stehe, nicht nur, weil sie Tradition sind, sondern weil ich als Christin lebe. Das ist aber jedermanns persönliche Angelegenheit.

(Beifall bei der CSU)

Bevor wir in der Debatte fortfahren, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen bekannt. Zur namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 auf der Drucksache 16/16440. Es gab 133 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen und keine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014".

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Ich gebe außerdem das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Mannfred Pointner und anderer der Fraktion der FREIEN WÄHLER zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf der Drucksache 16/10380 bekannt. Mit Ja haben 41 Abgeordnete, mit Nein 73 Abgeordnete gestimmt. Es gab 12 Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Wir fahren in der Debatte fort. Der nächste Redner ist Herr Kollege Maget für die SPD-Fraktion.