Für die Beurteilung der Verfahrensweise darf man nicht den Fehler machen, die heutige Wissenslage mit den damals vorliegenden Kenntnissen der Ermitt lungsbehörden gleichzusetzen. Man muss die Vor gänge vielmehr aus Ex-ante-Sicht betrachten. Wenn man eine Ex-ante-Sichtweise für die Sachentschei dungen anlegt, müssen diese deshalb als vertretbar eingestuft werden. Ein Fehlverhalten kann man daher nicht feststellen. Das gilt übrigens auch für den viel zi tierten Bericht der Innenrevision der HypoVereinsbank - HVB - aus dem Jahr 2003 und den Umgang mit ihm.
In dem Bericht gibt es gerade keine deutlichen Hin weise auf Steuerhinterziehung. Schwarzgeld konnte durch die Revision nicht festgestellt werden. Der Be richt dreht sich vielmehr zentral um die Frage der Ver
letzung arbeitsvertraglicher Informations- und Verhal tenspflichten. Allen genannten Mitarbeitern der HVB waren zwar Verfehlungen beziehungsweise Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften an zulasten, das viel zitierte zusammenfassende Ergeb nis hat aber zu keinem Zeitpunkt einen Bezug zum Vorwurf der Steuerhinterziehung hergestellt. Der Be richt hat die wiederkehrende Behauptung von Herrn Mollath, es handle sich um den dreistesten und größ ten Schwarzgeldverschiebungsskandal in die Schweiz in Milliardenhöhe, gerade nicht bestätigt. Der viel zi tierte Satz "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt" ist falsch, da er von den Feststellungen des Berichts nicht getragen wird.
Das hat uns übrigens auch der Revisor, der damals den Bericht gefertigt hat, bestätigt. Er hat angegeben, dass es sich um eine interne Abrechnung zwischen Eheleuten gehandelt habe, wobei die Vorwürfe des Herrn Mollath in einigen Punkten durchaus wahr, in anderen aber auch übertrieben bzw. nicht verifizierbar waren. Es besteht demnach zwischen den getroffe nen Feststellungen und der anschließenden Ergebnis darstellung im HVB-Bericht eine eindeutige Diskre panz. So haben sich gerade nicht alle nachprüfbaren Behauptungen des Zeugen Mollath als richtig heraus kristallisiert. Vielmehr stellt der Sonderrevisionsbericht fest, dass auch eine Vielzahl nachprüfbarer Anschul digungen gerade nicht zutrifft.
Der in den Medien als Kronzeugensatz verwendete Auszug aus dem Sonderrevisionsbericht entbehrt folglich seiner Grundlage. Den von Herrn Mollath vor laufend behaupteten größten und dreistesten Schwarzgeldverschiebeskandal in die Schweiz in Mil liardenhöhe gibt es eben nicht.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinwei sen, dass die jetzigen Ermittlungen nur möglich sind, da mittlerweile neue Erkenntnisse bestehen, zum Bei spiel durch Selbstanzeigen, und sich zwischenzeitlich neue Ermittlungsmöglichkeiten in die Schweiz aufge tan haben, die es in den Jahren 2003 und 2004 noch nicht gegeben hat. Trotzdem konnten auch die aktuel len Steuerfahnder keine Schwarzgeldverschiebungen feststellen. Die bislang nicht erheblichen Nachzahlun gen resultieren lediglich aus nicht versteuerten Kapi talerträgen. Teilweise wurden Steuern auf die Anzei gen des Herrn Mollath hin sogar rückerstattet.
Vorwerfbare Nachlässigkeiten wären drittens und letz tens auch passiert, wenn die Justizministerin Erkennt nisse gehabt hätte oder hätte haben müssen, auf grund derer sie die Staatsanwaltschaft früher, als sie es tatsächlich getan hat, hätte anweisen können, die
Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Aber frühere Erkenntnisse in diese Richtung waren nicht vorhanden. Damit gab es auch keine unvollständige oder unrichtige Information durch Staatsministerin Dr. Beate Merk. Sie hat den Landtag und seine Gremien zu jedem Zeitpunkt vollständig und korrekt informiert.
Staatsministerin Dr. Merk hat ganz im Gegenteil un verzüglich gehandelt. Sie hat das schärfste Schwert gezückt, das einer Justizministerin zur Verfügung steht; denn sie hat die Staatsanwaltschaft sofort an gewiesen, das Wiederaufnahmeverfahren zu beantra gen, als sie die dafür notwendigen Hinweise hatte. Sie hat darüber hinaus beispielsweise für die gleiche In formationslage aller Behörden und Gerichte gesorgt oder eine neue psychiatrische Begutachtung von Herrn Mollath angestoßen. Die Entscheidung des OLG Bamberg von gestern gibt ihr insoweit recht; denn es wurde dort an das Landgericht Bayreuth zu rückverwiesen mit dem Hinweis, dass es nicht korrekt ist, keine neue Begutachtung anzuordnen. Also, das Gericht hat der Ministerin insoweit recht gegeben.
Übrigens ist die Ministerin wegen der richterlichen Un abhängigkeit an der Bewertung, Beeinflussung, Kon trolle oder gar Veränderung gerichtlicher Entscheidun gen gehindert und hat sich daran auch gehalten. Die Rücktrittsforderungen gegenüber der Justizministerin entbehren daher jeder sachlich nachvollziehbaren Grundlage, schießen weit über das Ziel hinaus und sind unverschämt.
Das Fazit des Schlussberichts aufgrund des Studiums der über 90 Akten und der Einvernahme der über 30 Zeugen lautet deshalb: Das Verfahren gegen Herrn Mollath und seine Anzeigen wurden von Staats anwaltschaft, Steuerfahndung und Gerichten im übli chen Geschäftsgang behandelt. Die Anzeigen wurden ganz normal behandelt, möglicherweise auch mit Un zulänglichkeiten, die in der Praxis vorkommen kön nen. Die Entscheidungen der Behörden waren aber gleichwohl allesamt menschlich und fachlich nachvoll ziehbar und rechtlich vertretbar. Eine Einflussnahme seitens der Politik oder gar eine Verschwörung hat es nicht gegeben. Ob es Unzulänglichkeiten in dem Ge richtsverfahren gegen Herrn Mollath gegeben hat und sie dann so gravierend sind, dass es sich wirklich um das behauptete Fehlurteil des Landgerichts NürnbergFürth handelt, kann nur das Wiederaufnahmeverfah ren zeigen. In diesem sind auch neue Tatsachen zu berücksichtigen, die bei der ersten Gerichtsentschei dung im Jahr 2006 noch nicht bekannt waren. Genau das aber war aufgrund der richterlichen Unabhängig keit nicht unser Untersuchungsgegenstand.
Zeit nicht möglich war, zumindest zu versuchen, die Mehrheits- und Minderheitenberichte gegeneinander abzuschichten und zu sehen, ob man nicht zumindest teilweise zu einem gemeinsamen Bericht kommt. Das war aber eine Frage der Zeit, die einfach sehr knapp bemessen war, sodass wir das nicht angehen konn ten.
Wenn man aber den Minderheitenbericht in seinem Inhalt und in seinem Duktus genau studiert, bekommt man Zweifel, ob der Versuch, gemeinsam einen Be richt auf den Weg zu bringen, wirklich gelungen wäre. Die Opposition hätte verbal gewaltig abrüsten und auch dazu bereit sein müssen, die im Ausschuss er mittelten Fakten zur Kenntnis zu nehmen.
Man höre und staune: Die richterliche Unabhängigkeit und das Prinzip der Gewaltenteilung scheinen für die Opposition nicht zu gelten. Die Opposition kritisiert im Eifer des Wahlkampfgefechts ohne Beachtung dieses Verfassungsgrundsatzes in ihrem Minderheitenbericht alles, was ihr nicht gelegen kommt.
Das sieht man schon auf den ersten Blick daran, dass für die Opposition das Ergebnis des Untersuchungs ausschusses von vornherein feststand. Zitat: Alle be teiligten Personen sind zu entlassen. - Diese Forde rung wurde von der Opposition vor Beginn der Beweisaufnahme, während der Beweisaufnahme und auch nach der Beendigung der Beweisaufnahme er hoben. Die Thesen der Opposition wurden durch die Beweisaufnahme gerade nicht bestätigt. Sie sind ob jektiv falsch.
Noch einmal: Ob Herr Mollath zu Recht oder zu Un recht untergebracht ist, ob das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 richtig oder falsch ist, war nicht unser Thema. Das wird sich im Wieder aufnahmeverfahren noch herausstellen. Aber die Sachbehandlung durch die befassten Staatsanwalt schaften, Steuerbehörden oder das Justizministerium haben dazu nicht in unbotmäßiger Weise beigetragen. Leider hat die Opposition aber auch die Fakten, die wir durch das Aktenstudium und die Zeugenbefragun gen herausgearbeitet haben, nicht in eine kritische Reflexion ihrer eigenen Ausgangsthesen einfließen lassen. Das mag der politischen Stimmungsmache dienen, redlich ist es jedenfalls nicht.
Mit ihren Äußerungen zeichnet die Opposition viel mehr ein Zerrbild der bayerischen Justiz und wird damit der Realität der bayerischen Rechtsfindung nicht gerecht.
Über 2.000 Richter und über 700 Staatsanwälte kom men in Bayern jeden Tag über Gebühr ihrer Aufgabe nach. 70 % der Bürgerinnen und Bürger sind mit deren Arbeit zufrieden. Der bayerischen Justiz kommt damit eine hohe Akzeptanz zu, die durch das rück haltlose Wahlkampfgetöse der Opposition gefährdet ist. Die Opposition spielt mit dem Feuer, da sie ohne Not einen polemischen und höchst einseitigen Blick auf die Geschehnisse im Fall Mollath wirft. Die baye rische Justiz hätte es verdient, dass man sich mit ihr sine ira et studio, ohne Zorn und Eifer, auseinander setzt. Sie tun das Gegenteil. Sie tragen auf dem Rü cken der Justiz Ihren Wahlkampf aus.
Weil Sie keine anderen gemeinsamen Themen haben, versuchen Sie, die Justizministerin als Symbol eines angeblich aus dem Ruder gelaufenen Justizsys tems zu brandmarken.
Dabei widerspricht sich die Opposition selbst. Einer seits fordern Sie immer wieder, auch im aktuellen Wahlprogramm, die Selbstverwaltung der Justiz, kon terkarieren diese Forderung aber andererseits selbst, wenn Sie die Justizministerin als Superstaatsanwältin für das Handeln der untergeordneten Behörden ver antwortlich machen. Sobald Ihnen eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht gefällt, fordern Sie die Justizministerin auf, diese zu revidieren. Das ist wirk lich sehr, sehr schwach.
So führen Sie den Begriff der Unabhängigkeit der Jus tiz gerne im Munde, tatsächlich aber führen Sie ihn ad absurdum. Dies gipfelt im Fazit des Minderheitenbe richts, Herr Mollath sei zu entlassen. Dass der Baye rische Landtag das nicht kann, ganz gleich, welche Fraktionen hier die Mehrheiten haben, dürfte auch der Opposition bekannt sein. Mit dieser Forderung stellt die Opposition aber den Landtag und somit die Politik an die Stelle unabhängiger Gerichte. Letztlich fordern Sie eine politisierte Justiz. Dies weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.
Was aber viel schlimmer ist: Der Wahlkampf und die verzweifelte Suche der Opposition nach gemeinsa men Themen wird letztlich auch auf dem Rücken von Herrn Mollath ausgetragen.
Die Lebensgeschichte von Herrn Mollath lässt nie manden kalt. Herr Mollath ist seit mehr als sieben Jahren in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das ist wahrlich eine lange Zeit. Eine zu lange Zeit, falls er nicht straffällig, wahnkrank oder gemeingefährlich sein sollte. Ich bin mir sicher, dass sich im Jahr 2006 niemand, auch nicht der Vorsitzende Richter Brixner, vorgestellt hat, dass Herr Mollath heute noch unterge bracht ist. Um Herrn Mollath zu helfen, bringt es aber nichts, in aufwendiger Weise der Frage nachzugehen, welche Akten wann bei welchem Gericht eingegangen sind, ob eine handschriftliche Notiz ein Aktenvermerk ist und andere Wortklaubereien, oder sich in verleum derischer Weise zu Werturteilen hinreißen zu lassen, eine Staatsanwältin sei naiv oder eine andere Staats anwältin sei ahnungslos. Zu seiner Freilassung kön nen nur zwei Dinge beitragen: Erstens das Wiederauf nahmeverfahren, das auf Weisung der Justizministerin beantragt wurde, in dem neue Bewei se erhoben werden können, ob Herr Mollath die ihm zur Last gelegten erheblichen Straftaten begangen hat oder nicht, und zweitens die Überprüfung der Fort dauer der Unterbringung. Hierbei geht es um die Frage, ob Herr Mollath noch krank und/oder gemein gefährlich ist. Ich kann Herrn Mollath deshalb nur wärmstens ans Herz legen, bei der Begutachtung durch einen neuen, unabhängigen, erfahrenen foren sischen Psychiater mitzuwirken und dem Gericht die Möglichkeit zu geben, auf möglichst breiter und mög lichst aktueller Grundlage zu entscheiden. Ich wün sche ihm jedenfalls in dieser schwierigen Zeit Kraft und Durchhaltevermögen und dass er mit sich, seinen Mitmenschen und letztlich auch dem Rechtsstaat ins Reine kommen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die persönliche Frei heit ist eines der höchsten Güter unserer freiheitlichen Gesellschaft. Sie darf nur in sehr engen Grenzen, wenn es eben nicht mehr anders geht, durch unab hängige Gerichte eingeschränkt werden. Ein solch schwerwiegender Eingriff muss so schonend und so kurz wie möglich, letztlich eben verhältnismäßig, sein. Auch ein Rechtsstaat ist dabei nicht ohne Fehler, weil es eben Menschen sind, die Recht sprechen. Bei frei heitsentziehenden Entscheidungen sind Fehler aber nicht hinnehmbar.
Im Untersuchungsausschuss ist es gelungen darzule gen, dass es keine Verschwörung gegen Herrn Mol lath gegeben hat. Aus der Sicht des Rechtsstaats ist dies die wahrscheinlich wichtigste Erkenntnis. Die Bürgerinnen und Bürger, das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird, muss darauf vertrauen kön nen: In unserem Land wird niemand einfach so und ohne rechtsstaatliches Verfahren weggesperrt, weil er angebliche Machenschaften aufdecken will. Das Er gebnis unseres Untersuchungsausschusses lautet,
dass dieses Vertrauen auch gerechtfertigt ist. Ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht ist, müssen weiterhin unabhängige Ge richte entscheiden. Ich bin sicher, die Gerichte wer den alsbald für Klarheit sorgen. Die öffentliche Debat te im Fall Mollath ist seit Langem stark emotionalisiert, vielfach nicht mehr zielführend, teilweise persönlich diffamierend. Wenn der Untersuchungsausschuss durch seine objektiven Erkenntnisse dazu beiträgt, diese Debatte zu versachlichen, dann können wir als Parlamentarier darauf stolz sein.
Vielen Dank. Jetzt darf ich für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Aures das Wort erteilen. Bitte sehr, Frau Kollegin.
Liebe Frau Präsidentin, Herr Mi nisterpräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lie ber Herr Kollege Dr. Herrmann, bevor ich loslege, möchte ich deutlich machen, dass ich mir das, was Sie hier gesagt haben – dass wir Wahlkampf auf dem Rücken von Herrn Mollath machen -, verbitte.
Wenn eine Rede an Zynismus nicht zu übertreffen ist, so ist es die, die Sie hier abgeliefert haben. Man hat den Eindruck, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie waren in einer anderen Veranstaltung. Alles, was Sie hier schöngeredet und schöngebetet haben, hat wahr scheinlich woanders stattgefunden, aber nicht bei uns im Untersuchungsausschuss. Eines möchte ich vor allem für die SPD sagen: Wir haben lange geprüft, ob wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen sollen. Aber wenn wir, nachdem wir all diese Akten gesehen haben, von Ihnen immer noch hören müssen, es sei alles in bester Ordnung gewesen, dann muss ich sagen: Gute Nacht, schönes Bayern! Mit Ihnen kann man keine Wahl mehr gewinnen. Das garantiere ich Ihnen. Ihre Karriere ist damit heute auch beerdigt.
- Das regt mich auf. Es ist wirklich unmöglich, sich hier hinzustellen und zu sagen: Wir wollten einen ge meinsamen Bericht. Sie sind doch auf einem völlig anderen Trip gewesen. Sie haben doch nur vertuscht, getarnt und alles abgeschottet, damit möglichst nichts passiert.
- Hören Sie doch auf! Sie stellen sich hin und spre chen vom schärfsten Schwert der Ministerin. Das schärfste Schwert sind wir, das vom Volk gewählte
Parlament. Das ist der Untersuchungsausschuss ge wesen. Ihn haben wir gemeinsam eingesetzt, aber wir wollten Aufklärung und Sie eben nicht. Das unter scheidet uns.
(Beifall bei der SPD - Christa Stewens (CSU): Haben Sie schon einmal etwas von Gewaltentei lung gehört?)
Eines möchte ich noch einmal deutlich machen: Eine Akte ist uns vorenthalten worden. Das ist die Straf vollstreckungsakte. Wir haben nachgefragt. Wir haben sie nicht bekommen. Sie muss anscheinend über tau send Seiten haben. Wenn man so mit uns umgeht, werden wir das eben nach der Wahl erneut beginnen müssen.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit seiner gestri gen Entscheidung den Beschluss von Bayreuth auf gehoben. Es muss ein neues Gutachten eingeholt werden. Das ist ein Etappensieg für Herrn Mollath und nicht für die Ministerin. Es ist nur ein Etappensieg. Aber er will die ganze Tour gewinnen, und zwar die Tour heraus aus der Psychiatrie. Deshalb ist es richtig und gut gewesen, dass wir diesen Untersuchungsaus schuss eingesetzt haben, und es ist auch nachvoll ziehbar, dass es notwendig war, das Fehlverhalten der bayerischen Behörden aufzuklären. Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf; denn sie ist über einen solchen Fall, der sich jetzt schon seit dem Dezember 2011 hier im Landtag hinzieht, tief verunsichert. Selbst Ihnen ist es nicht gelungen – Sie haben es ein paar Mal versucht, aber ohne Erfolg -, Bewegung in die An gelegenheit zu bringen.
Man muss sehen: Es war ein kurzer, aber es war ein effektiver Untersuchungsausschuss. Das Schicksal des Herrn Mollath bewegt die Menschen von Nieder bayern bis nach Franken, es bewegt die Menschen in ganz Deutschland. Schauen Sie sich einmal die Mails an, die wir von überall her bekommen.
Lieber Herr Herrmann, es ist eine Unverschämtheit, wenn Sie sagen, wir machten Wahlkampf mit Herrn Mollath. Sie ziehen es dauernd in die Länge. Treffen Sie doch einmal Entscheidungen. Sie sind in der Re gierung. Aber Sie schauen zu und Sie schämen sich nicht, sich heute hier hinzustellen und auch noch so etwas zu sagen!
Am Anfang hatte ich den Eindruck, dass Sie es gut meinen. Sie haben versucht, kollegial mit uns umzu gehen. Deshalb möchte ich allen Kolleginnen und Kol legen des Untersuchungsausschusses auch im Namen von Professor Dr. Peter Paul Gantzer danken.