Protocol of the Session on July 18, 2013

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Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Sinner! Überhaupt nicht alles ist so eindeutig, darin kann ich Herrn Kollegen Werner nur zustimmen, sondern das Problem ist sehr kompliziert. Mit dem Leistungsschutzrecht

hat es überhaupt nichts zu tun. Es gibt sehr viele gute Gründe, Ihr Leistungsschutzgesetz in der verabschiedeten Form abzulehnen. Das Gesetz schafft eben keine Rechtssicherheit, und es dient nicht der Vielfalt, und es war nur ein Lobbygeschenk an die großen Verlage – so viel dazu.

Jetzt komme ich zu dem Thema, das wir heute hier behandeln. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht - ZAK - hat nur festgestellt, dass diese Frage in die Landeszuständigkeit fällt. Sie hat in der Sache überhaupt nichts entschieden. Die Klage, die momentan geführt wird, wird uns deshalb auch nicht abschließend Rechtssicherheit bringen. Damit wird nämlich nur geprüft werden, ob die Regionalisierung mit Landesrecht vereinbar ist. Insoweit herrscht immer noch keine Klarheit.

Die Staatskanzlei vertrat bisher auch immer die Meinung, gesetzliche Regelungen vornehmen zu müssen. Das haben Sie richtig vorgetragen. Auch wir sind dieser Meinung. Der Medienrat hat bisher noch überhaupt keine Entscheidung getroffen. Auch die CSUMedienräte haben sich bisher nicht positioniert, weil es noch gar keine Gelegenheit gab, sich im Medienrat eindeutig zu positionieren. Sie gehören nicht dem Medienrat an, Herr Sinner. Ich gehöre dem Medienrat an; glauben Sie mir, die Tischvorlagen gab es nicht. Es gab eine Ausgestaltung von Bedingungen für einen Probelauf für eine Regionalisierung. Dazu bemerke ich: Nachtigall, ick hör dir trapsen. Die BLM arbeitet als erste aus, wie ein solcher Versuch gelingen kann, ist aber nicht einmal in der Lage, die Rechtsgrundlage so darzustellen und die Vorlage so zu formulieren, dass wir eindeutig erkennen, dass wir zu Recht ablehnen können. Deshalb bin ich aufgeschreckt und wirklich unsicher, ob die Rechtsgrundlage, auf die Sie sich zwar immer berufen, die Sie uns aber nicht nennen können, wirklich trägt. Mir ist noch nicht klar, dass sie trägt.

Ich wäre froh, wenn wir eine klare gesetzliche Regelung hätten. Ich finde es deshalb richtig, dazu einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Allerdings muss ich hervorheben, dass uns der Gesetzentwurf der SPD nicht überzeugt. Wir werden uns enthalten, weil damit nach unserer Auffassung - zumindest meinen wir das nach einer ersten Prüfung, alles ereignete sich ja relativ kurzfristig – auch eine regionale Werbung, die von einem Sender, der auf nationaler Ebene ausstrahlt, verboten wäre. Hier bestehen Unsicherheiten, über die wir diskutieren müssen. Wir halten den Ansatz für richtig, aber für die Ausarbeitung trifft das nicht ganz zu. Wir werden uns deshalb enthalten. Ich betone noch einmal ganz klar: Wir GRÜNE wollen am liebsten eine bundesweite Regelung oder zumindest eine bundesweit gleiche Regelung in den Ländern zu die

ser Frage. Wir sind gegen die Regionalisierung der Werbung in der Form, wie sie jetzt beantragt ist. Wir sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und dabei wird es bleiben. Ich bin gespannt auf die Entwicklung, die wir in der BLM erleben werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Die nächste Rednerin in der Debatte ist Julika Sandt für die FDP-Fraktion. Bitte schön.

(Von der Rednerin nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtslage ist doch klar, auch wenn Sie immer wieder versuchen, dies anders darzustellen. Dass überregionale Sender keine regionale Werbung schalten dürfen, ist vollkommen klar. Daher ist dieser Gesetzentwurf komplett überflüssig.

ProSiebenSat 1 klagen dagegen, also ist ein Verfahren anhängig. Wir greifen hier üblicherweise nicht in laufende Gerichtsverfahren ein. Ich wiederhole: Der Gesetzentwurf ist komplett deplatziert.

Allerdings ist es durchaus richtig und sinnvoll, dass wir uns mit den Entwicklungen auf den Medienmärkten auseinandersetzen und sie mitgestalten. Natürlich haben wir die Aufgabe, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, aber das trifft nicht nur für einzelne Teilmärkte zu. Selbstverständlich fällt es auch in unsere Verantwortung, die digitale Zukunft nicht zu verschlafen. Ihr Gesetzentwurf hat jedoch diese digitale Zukunft mitnichten im Blick. Wo gehen denn die Werbegelder hin? - Herr Sinner hat erklärt, dass sie ins Internet fließen und vor allen Dingen Google zugute kommen. Herr Werner, Google weiß doch schon längst nicht nur, dass Sie gerne lila-grün gestreifte Krawatten tragen, wie viele Dioptrien Sie brauchen und welche Schuhgröße Sie haben. Google weiß auch, dass Sie über 7.000 Euro verdienen, und weiß es, falls Sie zum Beispiel am liebsten Hansi Hinterseer oder Elvis Presley hören. Das weiß Google nicht nur über Sie, sondern das weiß Google auch über Ihre Freunde. Die regionalisierte und individualisierte Werbung ist doch längst Realität. Diese Tatsache müssen wir im Blick haben. Wir müssen darauf achten, dass unsere bayerischen Medien auf diesem Markt wettbewerbsfähig sind. Das muss unser Anspruch an eine zukunftgewandte und verantwortungsbewusste Medienpolitik sein.

Menschen leben lokal und regional. Dort hat alles einen Wettbewerbsvorteil, was Orientierung bietet und Identität stiftet. ProSiebenSat 1 können das gar nicht in dieser Form leisten. Das wollen sie auch gar nicht. Ich erinnere auch noch einmal daran, dass ProSieben angeboten hat, 5 % der Erlöse durch dezentrale Wer

bung in die Refinanzierung unserer regionalen und lokalen Landschaft zu investieren. Das gilt für Süddeutschland und Sachsen, also für einen Bereich, der sehr viel größer ist als Bayern. Man sollte ernsthaft prüfen, welche Chancen die Synergien zwischen den Sendern bieten. Als Beispiel nenne ich die großen Elektronikmärkte. Im Fernsehen machen diese eine reine Imagewerbung: "Geiz ist geil", "Ich bin doch nicht blöd". Im Hörfunk machen sie eher eine absatzorientierte Werbung. Im Printbereich – jeden Tag in fast jeder Zeitung, die wir haben – wird Werbung geschaltet, die auf Absatz und einzelne Produkte abzielt. Jede Firma, die professionell ist, nutzt diesen Medienmix. Das wird auch auf lokaler Ebene zunehmen. Wenn ein Elektronikkonzern in Oberfranken einen Markt eröffnet, wird er mit Sicherheit eine Anzeige in den Printmedien schalten, welche Produkte was kosten. Das wird nicht wegfallen, auch wenn die Konzerne in Zukunft noch eine zusätzliche Fernsehplattform haben. Vielleicht wird dann ein Spot für Oberfranken produziert, weil dieser auf mehreren Plattformen gesendet werden kann. Das ist durchaus ein Vorteil für die regionalen Sender.

Bitte schauen Sie auf die Uhr, Frau Kollegin.

- Okay.

Wir sollten uns nach der Sommerpause außerhalb der Hitze des Wahlkampfes am besten im Rahmen einer Anhörung, zu der ich einlade, mit dem Thema auseinandersetzen. Wir sollten alle Beteiligten einbeziehen, um wettbewerbsfähige Medienlandschaften zu gestalten, und nicht nur auf einzelne Teilmärkte blicken.

(Beifall bei der FDP)

Das war fünf Sekunden über meiner Toleranzgrenze. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 16/17115 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 16/17860 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Enthaltung aus den Reihen der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:

Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD) Gerecht. Solidarisch. Inklusion: Sonderinvestitionsprogramm "Bayern Barrierefrei 2025" auflegen! (6) (Drs. 16/16878)

Dazu ist laut meiner Unterlagen eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Christa Steiger für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Schwerpunkt unserer Arbeit im sozialpolitischen Ausschuss war die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Wir wissen, dass wir erst am Anfang stehen; denn Inklusion, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind ein Menschenrecht und Aufgaben, die die gesamte Gesellschaft fordern, und zwar alle ohne Ausnahme.

Vor einiger Zeit habe ich in einer seriösen Zeitung mit Freude gelesen, dass Sozialministerin Haderthauer bis zum Jahre 2025 ein Sonderinvestitionsprogramm des Freistaats für ein barrierefreies Bayern fordert. Staatliche Investitionszuschüsse sollten bewirken, dass Bayern in allen Landesteilen bis 2025 barrierefrei wird, so die Ministerin. Natürlich sei Barrierefreiheit nicht von heute auf morgen zu erreichen. Umso wichtiger sei ein kraftvoller Einstieg. So wird Frau Haderthauer zitiert. Mit dem Programm will Frau Haderthauer Kommunen und freie Träger dabei unterstützen, Barrieren in Einrichtungen und Gebäuden, auf Straßen und Plätzen und in den Kommunikationssystemen abzubauen. Ich habe mir gedacht: Sehr sinnvoll. Super. Toll. Die Ministerin wird sozialpolitisch. Das ist richtig gut. Das unterstützen wir doch glatt. Vorsichtshalber habe ich in den Aktionsplan geschaut. Das könnte ja schon drinstehen. Im Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht dazu aber nichts. Das ist nicht verwunderlich; denn konkrete Zielvorgaben, bis wann etwas zur Umsetzung passieren soll, fehlen weitgehend.

Wenn die Sozialministerin jedoch einmal konkret wird, schreiben wir einen Antrag, der heute zur Abstimmung vorliegt. Wir unterstützen die Staatsregierung, wenn etwas Sinnvolles vorgeschlagen wird. Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, ein Sonderinvestitionsprogramm "Bayern Barrierefrei 2025" aufzulegen. Was passiert? - Im Ausschuss lehnen CSU und FDP diesen Antrag ab. Genau das, was die Ministerin fordert, wird von ihrer eigenen Koalition abgelehnt. Was ist das für eine Politik gegenüber den betroffenen Menschen, den Trägern und

den Kommunen? Das ist doch, mit Verlaub, nicht seriös.

(Beifall bei der SPD)

Es steht nichts im Aktionsplan. Die Forderung der Ministerin wurde im Rahmen einer Sonntagsrede – es war an einem Sonntag – angekündigt. CSU und FDP haben ein Werktagshandeln an den Tag gelegt. Die Ankündigung zerplatzte wie eine Seifenblase. Kolleginnen und Kollegen, was wäre das für ein tolles Ergebnis am Ende der Legislaturperiode gewesen: ein einstimmiger Beschluss "Bayern Barrierefrei 2025". Noch hätten Sie die Chance, Ihre Ablehnung zu revidieren. Dazu gehört natürlich ein bisschen Mut. Das ist klar. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, diesen Mut – ich sehe schon das große Interesse – haben Sie offensichtlich nicht.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Für mich ist es heute der letzte Tag in diesem Landtag. Nach 21 Jahren Landtagstätigkeit regt es mich immer noch auf, dass gute Anträge und wichtige Dinge von Ihnen abgelehnt werden, weil sie von der Opposition kommen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Ich hoffe, Sie denken endlich einmal um, damit wir gemeinsam etwas für die gesamte Gesellschaft bewirken können. Das wünsche ich mir für diejenigen, die dem neuen Landtag angehören werden.

(Anhaltender Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Die letzte Rede im Parlament muss gebührend mit Applaus bedacht werden. - Die nächste Rednerin ist Angelika Schorer für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, hochgeschätzte Frau Kollegin Steiger! Wir haben im Sozialausschuss sehr intensiv über dieses Thema diskutiert. Sie haben einiges ausgeführt. Das, was Ministerin Haderthauer in dieser Presseerklärung kundgetan hat, ist die richtige Zielsetzung.

(Christa Steiger (SPD): Warum machen Sie nicht mit?)

Ich möchte Ihnen erklären, warum dieser Antrag aus meiner Sicht nicht als warm und nicht als kalt bezeichnet werden kann.

Liebe Frau Kollegin, Sie haben unter anderem erwähnt, das stehe nicht im Aktionsplan. Den Aktionsplan haben wir am 4. Juli im Ausschuss behandelt

und beschlossen. Sie können nicht erwarten, dass heute dazu schon ein Sonderinvestitionsprogramm bereitsteht, das mit allen Verbänden abgestimmt worden ist.

(Christa Steiger (SPD): Das steht noch nicht einmal drin!)

- Frau Steiger, dazu komme ich gleich. Sie haben erwähnt, dass es noch nicht einmal im Aktionsplan stehe. Während Ihrer Rede habe ich nachgeschaut. In das Behindertengleichstellungsgesetz sind all diese Zielsetzungen zur Barrierefreiheit aufgenommen. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2003 erlassen und novelliert. Insofern sind die Forderungen schon enthalten.

Liebe Frau Steiger, wir haben im Prinzip das gleiche Anliegen. Wir haben auch das gleiche Bestreben wie die FDP, hier weiterzukommen und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum voranzubringen. Sie haben den öffentlichen Raum und die kommunale Zuständigkeit angesprochen. Vonseiten des Freistaats Bayern werden bereits alle baulichen Maßnahmen barrierefrei gestaltet. Wir wollen auf diesem Weg intensiv weiterkommen. - Vielleicht hören Sie mir einmal zu.

In den vergangenen Jahren sind wir auch ohne Aktionsplan weitere Schritte gegangen. So sind zum Beispiel an Bahnhöfen Einstiegshilfen geschaffen worden, im ÖPNV sind Niederflurbusse in Betrieb genommen worden. Auch in anderen Bereichen ist vieles getan worden. Die komplette Umsetzung des Aktionsplans wird noch lange dauern. Es handelt sich um einen ständigen Prozess, und insofern stellen die Ziele auch eine große Herausforderung für die Zukunft dar.

Ich spreche als Vertreterin meiner Fraktion im Kommunalausschuss: Wir müssen auch Lösungen für die Kommunen finden. Das gilt nicht nur für ein Sonderinvestitionsprogramm. Es muss auch darüber nachgedacht werden, zum Beispiel im FAG eine Beteiligung vorzunehmen, oder zu fragen, ob eine Beteiligung der Kommunen vorhanden sein muss. Das Gleiche gilt für die Frage, ob eine vollständige Finanzierung erfolgen muss. Wir werden das in den nächsten Jahren mit Sicherheit auf den Weg bringen. Wir sind uns in der Zielsetzung einig, dass das in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt wird.

Auch im Hinblick auf den demografischen Wandel – Frau Steiger, Sie haben das im Ausschuss immer wieder angesprochen – brauchen wir die Barrierefreiheit. Wie Sie den Gesamtkontext eines Aktionsplans formuliert haben, kann das nur einen Teil umfassen. Die Umsetzung kann nicht allein durch das Sozialministerium gestaltet werden. Es wird ein Zusammenwirken vieler Ministerien geben müssen. Viele Einzelne

müssen mitwirken, um ein Gesamtprogramm zu gestalten. Dazu stehen wir, und das werden wir in der nächsten Legislaturperiode anpacken. Es handelt sich um ein wichtiges Zeichen an die Behindertenverbände und an alle Beteiligten. Meine Fraktion und ich werden aus diesen Gründen dem Antrag nicht zustimmen können.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben eine Zwischenbemerkung des Kollegen Pohl.

Frau Kollegin Schorer, ob warm oder kalt, in der Zielsetzung sind wir uns einig. Jetzt konkret zu barrierefreien Bahnhöfen: Ihre Bundesministerin Ursula von der Leyen sagt, jedes Jahr müssten 100 Bahnhöfe in Deutschland barrierefrei gestaltet werden. Das Staatsministerium für Wirtschaft hat mit der Bahn ein Programm für die Jahre 2013 bis 2018 aufgelegt, wonach in sechs Jahren 26 Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden sollen. Reicht das aus?

Die zweite Frage: 13 dieser Vorhaben betreffen die SBahn-Bereiche München und Nürnberg. Sie haben auch einen Stimmkreis außerhalb der Metropolen. Finden Sie es im Hinblick auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Ordnung, wenn in den ohnehin gut ausgebauten S-Bahnhöfen der Bereiche München und Nürnberg 13 Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden, während im gesamten Allgäu bis auf Buchloe kein einziger barrierefreier Bahnhof vorgesehen ist, und es im ganzen Allgäu außer Buchloe und Memmingen keinen barrierefreien Bahnhof gibt?

Bitte, Frau Schorer.

Ich antworte Ihnen gerne auf Ihre Fragen, soweit es mir möglich ist und es die Zuständigkeit des Freistaats Bayern betrifft. Ich habe die Einstiegshilfen und ich habe auch das Bemühen erwähnt, Barrierefreiheit an Bahnhöfen zu schaffen. Sie haben es angesprochen: In meinem Stimmkreis wird am Bahnhof Buchloe zeitnah Barrierefreiheit geschaffen werden. Ich kann nicht für die Bundesregierung sprechen. Wir können uns für Fortschritte einsetzen, und wir werden in der Zukunft Landesmittel für Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Ich denke, dass das auch bedeutet, den ländlichen Raum in besonderen Maße zu berücksichtigen.