Protokoll der Sitzung vom 18.07.2013

Die Beteiligung der Bürger möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal erklären. Wenn wir unsere Ziele nicht mit einem gesamtgesellschaftlichen Konsens erreichen, sondern dies mit einem ideologischen Hintergrund versuchen, dann gelingt es nicht. Für mich ist völlig unerklärlich, wie man zwei Energieformen ideologisch so unterschiedlich bewerten kann nach dem Motto: Wasser pfui, Wind hui. Ohne ins Detail zu gehen, merke ich an, dass ich diese grundsätzliche Festlegung manchmal fast für lächerlich halte. Wenn sich irgendwo Fische beunruhigt fühlen, muss man angeblich dort eine Technologie komplett ächten. Wenn man dann aber die Bedenken der Menschen betrachtet, die sich durch große Windkraftanlagen beeinträchtigt fühlen, wird gefordert: Sie sollen nicht so empfindlich sein, das ist im Rahmen der Energiewende einfach zu tolerieren. – Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, meine Kolleginnen und Kollegen. An dieser Stelle wollen wir anders an die Problematik herangehen. Wir wollen die Verhältnisse sauber regeln. Wir wollen das Schutzgut Natur berücksichtigen, zu dem der Schutz von Vogelarten und Fledermäusen gehört,

und das Schutzgut Landschaft, das Bayern prägt, aber auch das Schutzgut Mensch.

Aus diesem Grund legen wir gerade im Umgang mit der Windkraft besonderen Wert auf das Schutzgut Mensch. Sie müssen zugeben, dass wir uns in den Neunzigerjahren in der Debatte um die Windenergieanlagen auf das Thema Lärm fixiert haben. Das Bundesbaugesetzbuch bezieht sich auf den Störungsfaktor Lärm. Die Anlagen waren damals 80 oder 90 Meter hoch. Aus neueren Erkenntnissen resultieren heute andere Abstände, und die Anlagen weisen nunmehr eine Höhe von 200 oder 220 Metern auf. Um die Bedrängungs- und Umzingelungswirkung ist es also anders bestellt. Wir wollen die Nöte der Menschen aufgreifen und eine höhenabhängige Abstandsregelung schaffen. Wir wollen die Umzingelungswirkung definieren, sodass die Menschen sich in ihrem Lebensumfeld nicht mehr unwohl fühlen, weil sie überall nur noch sich drehende Windanlagen sehen. Diese Vorgehensweise ist legitim und dient dazu, die Akzeptanz dieser Technologie in der Bevölkerung zu erhöhen. Genau an dieser Stelle befinden wir uns.

(Beifall bei der CSU)

Derzeit bringen wir ein Paket auf den Weg, das die Genehmigung im Konsens mit den Bürgern vor Ort voranbringt, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Sorgen und Nöte, ohne eine Technologie aus ideologischen Gründen gänzlich voranzustellen oder abzuwürgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind zwar gut unterwegs, aber vor uns liegen viele Hausaufgaben: Netzausbau, Reservekraft, Speichermöglichkeiten, Demand-Side-Management und ein Marktdesign, das es ermöglicht, die erneuerbaren Energien in den Markt zu überführen. All diese Hausaufgaben liegen vor uns. Wir wollen sie gemeinsam anpacken, und ich fordere Sie auf, uns in der nächsten Legislaturperiode dabei behilflich zu sein;

(Volkmar Halbleib (SPD): Oder umgekehrt!)

denn das werden wir nur gesamtgesellschaftlich schaffen. Die Anträge, die Sie heute hierzu hochgezogen haben, helfen dabei nicht.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der jeweils federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit empfiehlt die Ablehnung aller fünf Anträge. Kolleginnen

und Kollegen, besteht damit Einverständnis, dass wir über die Anträge insgesamt abstimmen? Ich beziehe mich auf die Tagesordnungspunkte 31 mit 34; den Tagesordnungspunkt 35 nehme ich aus, weil wir über ihn namentlich abstimmen werden. Besteht damit Einverständnis, dass insgesamt abgestimmt und der Abstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit zugrunde gelegt wird? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Umwelt und Gesundheit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Damit sind die vier Anträge abgelehnt.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 35. Das ist die Drucksache 16/17301. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich dies im Rahmen der namentlichen Abstimmung zu tun. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte Sie, die Stimmkarten einzuwerfen. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 16.21 bis 16.26 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten wie immer draußen auszuzählen. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen.

Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Keine Abschaffung der Luftverkehrssteuer" auf der Drucksache 16/15521 bekannt geben. Mit Ja haben 61 gestimmt. Mit Nein haben 80 gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 8)

Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 2 auf:

Offen ist noch die Nummer 218 der Anlage zur Tagesordnung, über die nur noch abgestimmt werden muss.

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unverzügliche Aufklärung über Missstände an der Privaten Fachoberschule Schweinfurt ("EPFOS") (Drs. 16/17550)

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt auf Drucksache 16/17826 Zustimmung mit der Maßgabe, dass im zweiten Absatz nach

dem Komma die Worte "im Rahmen des rechtlich Möglichen" eingefügt werden. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Unruhe)

Ich muss noch abstimmen lassen. Ich bitte um Nachsicht, dass ich noch über diesen Antrag im Plenum abstimmen lassen muss. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Antrag angenommen. Das ist so beschlossen. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 2 als erledigt betrachten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf:

Schluss der Tagung und Einsetzung eines Zwischenausschusses (s. a. Anlage 10)

Bevor wir über die Einsetzung eines Zwischenausschusses Beschluss fassen, muss gemäß § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung geklärt werden, ob auch diesmal wie in früheren Wahlperioden vor dem Ende der Legislaturperiode mit dem Beginn der sitzungsfreien Zeit die Tagung geschlossen werden soll. Ich frage deshalb, ob damit Einverständnis besteht, dass wir am Ende der Sitzung die Tagung schließen? – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Einsetzung des Zwischenausschusses. Nach Artikel 26 der Verfassung des Freistaates Bayern muss zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gegenüber der Staatsregierung und zur Behandlung dringlicher Staatsangelegenheiten für die Zeit außerhalb der Tagung vom Landtag ein Zwischenausschuss bestellt und dabei gemäß § 21 Absatz 1 der Geschäftsordnung auch dessen Stärke bestimmt werden.

Im Ältestenrat bestand Einvernehmen darüber, dass der Zwischenausschuss aus 47 Abgeordneten, also wie in den vorhergehenden Legislaturperioden aus einem Viertel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, bestehen sollte. Außerdem ist für jedes Mitglied des Zwischenausschusses ein Stellvertreter zu bestellen. Besteht Einverständnis darüber, dass ein Zwischenausschuss mit 47 Mitgliedern eingesetzt wird? – Das ist der Fall. Dann ist das auch so beschlossen.

Nach § 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung richtet sich die Zusammensetzung des Zwischenausschusses

nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Danach entfallen auf die Fraktionen der CSU 23 Mitglieder, auf die SPD-Fraktion 10 Mitglieder, auf die Fraktion der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils fünf Mitglieder und auf die FDP-Fraktion vier Mitglieder. Außerdem haben die Fraktionen das Recht, für jedes Mitglied einen Stellvertreter vorzuschlagen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Vorschläge der Fraktionen wurden in geänderter Form in einer Liste auf gelbem Papier aufgelegt.

(Siehe Anlage 10)

Wer damit einverstanden ist, dass die benannten Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Zwischenausschusses bestellt werden, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Die von den Fraktionen benannten Kolleginnen und Kollegen sind damit zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Zwischenausschusses bestellt worden.

Ich darf jetzt noch das Ergebnis der letzten namentlichen Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion "Windenergieausbau weiterhin ermöglichen – Keine überzogenen Abstandsregelungen für Windkraftanlagen", Drucksache 16/17301, bekannt geben. Mit Ja haben 59 gestimmt, mit Nein haben 78 gestimmt, Stimmenthaltungen gab es drei. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 9)

Wir kommen jetzt zu den Schlussworten, das heißt, wir sind fast am Ende unserer Sitzung und unserer Legislaturperiode angekommen.

Schlussworte

Ich schaue natürlich auf die Uhr und weiß, wie ich mich zu verhalten habe. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen zur Statistik dieser Legislaturperiode sind sehr beeindruckend. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass wir ein fast papierloser Landtag werden wollten, dann ist interessant, wie viele Drucksachen es in dieser Legislaturperiode gegeben hat. Es ist eindrucksvoll, sich die Zahlen zu vergegenwärtigen.

Wir hatten in dieser Legislaturperiode 250.000 Besucherinnen und Besucher in diesem Hohen Haus. Sie kamen zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen einschließlich der der pädagogischen Arbeit des Bayerischen Landtags. Auch sind die Veranstaltungen der Fraktionen mit eingeschlossen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein paar kurze Worte, mitunter persönliche Bemerkungen. Wir haben in dieser Legislaturperiode vieles gemeinsam und auch fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht. Allerdings waren die letzten Wochen, in denen letztlich das Ansehen des Parlaments gelitten hat, für jede und jeden von uns schwierig, wenn auch, wie ich betonen darf, aus verschiedenen Blickwinkeln. Auch für mich persönlich war das keine einfache Zeit. Ich verstehe, dass die Erwartungen an mich und mein Handeln sehr unterschiedlich waren. Sie alle zu erfüllen, war mir unmöglich, und diejenigen, die ich besonders enttäuscht habe, vor allem diejenigen, denen ich persönlich zu viel zugemutet habe, bitte ich um Verzeihung.

Wir haben in der Vergangenheit – auch das wollen wir heute hervorheben – nicht immer die Sensibilität gezeigt, die die Menschen zu Recht von uns erwarten. Das müssen wir uns eingestehen, und das tun wir auch. Wir haben es als Ansporn gesehen, uns neu aufzustellen. Ich betone dies in dieser Stunde zum Schluss dieser Legislaturperiode ganz besonders, weil das mein Anliegen und das Anliegen des gesamten Präsidiums in dieser Legislaturperiode gewesen ist. Unser Auftrag ist, dem Stellenwert des Parlaments gerecht zu werden. Abgeordnete müssen für ihre Aufgaben als Volksvertreter angemessen ausgestattet sein, um den Auftrag der Bayerischen Verfassung erfüllen zu können. Ich wünsche mir deshalb, dass dies auch in der neuen Legislaturperiode die Richtschnur für gemeinsames Handeln darstellt: immer transparent, immer offen zu sein, aber den Stellenwert des frei gewählten Abgeordneten wiederum in den Mittelpunkt zu stellen.

Ich danke jeder und jedem Einzelnen von Ihnen für Ihren Beitrag zur Arbeit des Parlaments und für Ihren Einsatz im Hohen Haus, in den verschiedenen Gremien und in Ihrem Stimm- und Wahlkreis. Besonders danke ich den 48 Kolleginnen und Kollegen, die nicht mehr kandidieren und aus dem Landtag ausscheiden. Wir konnten in diesen Tagen und in den letzten Stunden dieser Legislaturperiode, auch bei den Reden der Kollegen am Redepult eine gewisse Wehmut spüren. Dies gilt für diejenigen, die diesem Hohe Hause jahrelang angehört haben und sich entschieden haben, nicht mehr zu kandidieren, und im neuen Parlament nicht mehr vertreten sein werden. Unter ihnen sind Kolleginnen und Kollegen, die die Politik Bayerns über Jahrzehnte hinweg in den unterschiedlichsten Ämtern mit geprägt haben. Stellvertretend für sie nenne ich den früheren Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein.

(Allgemeiner Beifall)

Ich nenne den Vizepräsidenten Franz Maget und bedanke mich auch für die Zusammenarbeit im Präsidium.

(Allgemeiner Beifall)

Ich nenne Frau Vizepräsidentin Christine Stahl und bedanke mich auch für die gute Zusammenarbeit im Präsidium.

(Allgemeiner Beifall)

Ich danke den ehemaligen Staatsministerinnen Christa Stewens

(Allgemeiner Beifall)

und Professor Ursula Männle,