- Natürlich. Weshalb sind wir denn hier im Landtag? Um Gesetze zu machen. Das ist unsere elementare Aufgabe.
Meine Damen und Herren, in vielen Bundesländern gibt es für den Bürgermeister keine Altersbegrenzung. Auch in den meisten europäischen Ländern gibt es keine Altersbegrenzung. Hier gibt es viele Beispiele. Wieso soll es also ausgerechnet in Bayern eine Altersbegrenzung geben? - Ich meine, wir haben mündige Bürger, die wissen, wen sie wählen. Wir haben mündige Kandidaten, die sich für Wahlen zur Verfügung stellen. Überlassen wir doch das Ganze der Bevölkerung, den Wählern und Kandidaten, dann ist die Sache sauber geregelt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gantzer, Sie haben uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es auch Bürgerinnen und Bürgern, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, ermöglichen soll, sich für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrats zur Wahl zu stellen. Um nichts anderes geht es. Es geht um die Möglichkeit, sich zur Wahl zu stellen. Sie wollen für hauptamtliche Kommunalbeamte die gleichen Möglichkeiten schaffen, wie es sie beispielsweise für Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete oder auch Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gibt. Auch wenn die Bewerbung des 72-jährigen John McCain in Amerika nicht erfolgreich war, wäre es doch falsch, eine Bewerbung einer älteren Person durch die Gemeindeordnung oder durch kommunale Wahlgesetze auszuschließen. Wir meinen, die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden, wen sie wählen wollen. Wir sollten Einschränkungen, die sachlich nicht begründet sind, im Sinne der Deregulierung abschaffen.
Derzeit gibt es in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland noch unterschiedliche Altersgrenzen und Altersgrenzenregelungen für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte. Bei der Wählbarkeit reicht die Altersgrenze von 58 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern dort darf man mit 59 Jahren schon nicht mehr für das Amt des Bürgermeisters kandidieren - bis zu 67 Jahren in Hessen. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Bürgermeister oder Landräte ihr Amt nicht mehr ausüben, wenn sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Anders ist es beispielsweise in Sachsen-Anhalt. Dort dürfen sie ihr Amt mit 72 Jahren noch ausüben. Es gibt hier also eine sehr heterogene Landschaft in Deutschland. Ich denke, diese Heterogenität zeigt, dass das Ganze nicht sonderlich sinnvoll ist. Wir halten es vielmehr für sinnvoll, auf solche Regelungen zu verzichten. Wir halten unsere Regelung auch für eine diskriminierende Altersgrenzenregelung.
Ich denke, wir müssen noch weiter gehen. Wir wollen diskriminierende Altersgrenzenregelungen in allen Bereichen des öffentlichen Engagements beseitigt wissen. Wir wünschen uns auch bessere Beteiligungsmöglichkeiten für andere Bevölkerungsgruppen. Überfällig ist beispielsweise eine Absenkung des passiven Wahlalters.
Angebracht ist auch die Ermöglichung einer wesentlich besseren politischen und gesellschaftlichen Teilhabe
aller lange bei uns lebenden Menschen, auch wenn sie derzeit noch nicht über einen deutschen Pass verfügen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die FDP-Fraktion darf ich unsere grundsätzliche Unterstützung für das Anliegen signalisieren, die Altersgrenze für Kommunalpolitiker ganz aufzuheben. Liberale freuen sich immer über Bürokratieabbau und das Lichten des Vorschriftendschungels. Auch ein kleiner Schritt wäre da willkommen. Warum können wir uns das vorstellen, meine Damen und Herren? - Damit ein Kommunalpolitiker in einem Alter von 65 Jahren überhaupt in ein politisches Amt kommt, sind erst mal drei Prüfungen fest vorgesehen: Zuerst mal prüft sich der Kandidat selbst, bin ich denn geeignet, traue ich mir das sechs Jahre zu, will ich das machen.
So. Wenn er das mit Ja beantwortet, braucht er noch eine Partei. Die Partei prüft dann auch: Trauen wir das dem Kandidaten zu? Soll der das noch einmal machen? Mindestens braucht er eine Wählergruppe oder ein paar Unterstützer. Also ganz alleine darf er dann auch nicht. Und zuletzt gibt es dann die dritte Prüfung, nämlich den Wähler. Es kommt dann die Wahl. Auch die Wähler und Bürger können entscheiden, ob sie es ihm sechs Jahre zutrauen oder nicht. Da wird sich mancher Altgediente nach einer fünften Amtszeit noch wundern, warum er auf einmal nicht mehr gewählt wird.
Wir erkennen aber auch die Argumente für eine gewisse Altersgrenze an. Wenn wir als Abgeordnete auch in hohem Alter noch kandidieren dürfen, aber während einer Legislaturperiode mal durch gesundheitliche Probleme gehandicapt sind, können uns die Fraktionskollegen zeitweise schnell ersetzen. Bei einem kommunalen Wahlbeamten in der Spitzenfunktion ist das schon ein bisschen schwieriger. Man muss zumindest die Argumente berücksichtigen, die hier genannt werden.
Wir werden diese Frage also sehr verantwortungsbewusst diskutieren. Wir wären in Bayern dann das zweite Bundesland, das die Altersgrenze abschafft; denn die meisten anderen Bundesländer haben diese Altersgrenze noch. Ein Betroffener könnte auch mal nach
Europa vors Gericht ziehen und sagen, er fühle sich altersdiskriminiert; dieses Gesetz hindere ihn an der Berufsausübung und so weiter; auch das muss man berücksichtigen. Unter Umständen muss im Rahmen einer neuen Gesetzgebung hier in Bayern etwas getan werden.
Allerdings besteht kein Anlass zur Eile. Liebe Antragsteller, bitte warten Sie etwas; denn wir wollen erstens in die Beratungen noch die Berichte und Auswertungen zur letzten Kommunalwahl einbringen. Die werden im Innenministerium in den nächsten Wochen zusammengefasst. Vielleicht kommt die eine oder andere Anregung noch aus einem anderen Bereich auf uns zu, die wir dann gerne aufgreifen würden. Auch im Koalitionsvertrag sind bereits einige Änderungen an den Wahlgesetzen verankert. Ich sage nur: Hare-Niemeyer statt d'Hondt. Diese Änderungen wollen wir natürlich in einem großen Paket verabschieden und diskutieren und deswegen nicht kleine, salamitaktikmäßige Änderungen am Gesetz vornehmen. Das würde nur zum Drucken vieler Gesetzblätter führen und Verwirrung stiften. Wir brauchen einen großen Wurf, und dafür nehmen wir uns Zeit, um zu beraten. Sie haben jetzt die Position der FDP zu diesem Thema gehört; wir werden diese Anregung wohlwollend mit einbringen.
Vor der Kommunalwahl haben wir noch genügend Zeit. Wir müssen uns natürlich rechtzeitig positionieren, damit sich alle Kandidaten darauf einrichten können. Ich denke mal, dass wir zur Hälfte der Legislaturperiode so weit sein sollten. Da ist noch genug Zeit zur Kommunalwahl. Bis dahin können wir neue Ideen gemeinsam beraten. Die FDP freut sich auf die Diskussion mit Ihnen. Für kurzfristigen Aktionismus besteht kein Anlass. Wir werden dieses Thema verantwortungsvoll mit dem Koalitionspartner diskutieren, und wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Kollege Gantzer vorhin mit seinem Redebeitrag anhub, hatte ich zunächst erwartet, dass er sich gegen die rigiden Altersgrenzen für Reserveoffiziere der Bundeswehr aussprechen würde; denn ich halte es in der Tat für völlig unerträglich, dass jemand mit seiner Tatkraft nicht mehr voll der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland dienen kann.
Was die Kommunalwahlgesetze betrifft, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat der Kollege Rohde gerade zu Recht darauf hingewiesen: Wir sind derzeit im Innenministerium dabei, einen umfassenden Erfahrungsbericht hinsichtlich der letzten Kommunalwahlen zusammenzustellen. Dazu sind wir auch ausdrücklich beauftragt. Wir werden diesen Bericht sicherlich im Laufe dieses Jahres in dieses Hohe Haus einbringen. Er wird eine Fülle von Punkten, was das Wahlrecht im Engeren anbetrifft, was Erfahrungsberichte mit der einen oder anderen Wahlanfechtung anbetrifft, enthalten. Es ist sinnvoll, dann auch auf solche möglichen Änderungsthemen einzugehen. Wir werden aber auch sehr sorgfältig in die kommunalen Spitzenverbände hineinhorchen, damit wir aufnehmen, was dort darüber gesprochen wird. Ich denke, es ist richtig im Rahmen einer solchen grundsätzlichen Diskussion über die Weiterentwicklung des Kommunalwahlrechts auch über Altersgrenzen zu sprechen. Aber eine solche singuläre Aktion, jetzt nur eine Frage des entsprechenden Alters herauszugreifen, erscheint mir nicht unbedingt sachgerecht. Aber darüber werden wir uns ja noch in den Ausschüssen austauschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Nun folgen einige Bekanntmachungen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, WernerMuggendorfer, Naaß und anderer und Fraktion (SPD), betreffend Gleichstellung von Frauen endlich auch in Bayern verwirklichen, Drucksache 16/750, bekannt. Mit Ja haben 51 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 96, der Stimme enthalten haben sich 10 Abgeordnete. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Freller, Unterländer und anderer und Fraktion (CSU) sowie Hacker, Brigitte Meyer, Will und anderer und Fraktion (FDP), betreffend Chancenpotenziale für Frauen und Männer konsequent ausbauen, Drucksache 16/783, bekannt. Mit Ja haben 103 Kollegen gestimmt, mit Nein 23, der Stimme enthalten haben sich 27 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Ich komme jetzt zurück auf Tagesordnungspunkt 2 und nehme insoweit die Sitzung wieder auf. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Einzelplan 15 bekannt. Mit Ja haben 87 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 60; der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit ist der Einzelplan 15 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.
Außerdem schlägt der Ausschuss für den Staatshaushalt und für Finanzfragen folgende Beschlussfassung vor: "Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen." Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Alle bitte! Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Damit ist das so beschlossen.
- Entschuldigung, Frau Gote, ich bitte ausdrücklich um Entschuldigung. Davon bin ich nicht ausgegangen. Die ganze Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN? - Gut. Die ganze Fraktion enthält sich.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen - Drucksache 16/659 - weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/486, 511 mit 516, 567 und 569 ihre Erledigung gefunden haben. Die Beratung des Einzelplans 15 ist damit abgeschlossen.
Ich gebe das Ergebnis der vorhin durchgeführten Richterwahl bekannt. Das war Tagesordnungspunkt 6. Zur Wahl vorgeschlagen war Dr. Herbert Veh. An der Wahl haben 139 Abgeordnete teilgenommen. Davon war kein Stimmzettel ungültig. Auf Herrn Dr. Veh entfielen 117 Stimmen, mit Nein stimmten 4 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 18 Abgeordnete. Ich stelle damit fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Dr. Herbert Veh zum berufsrichterlichen Mitglied des Baye
Gesetzentwurf der Abg. Thomas Kreuzer, Eberhard Rotter, Gerhard Eck (CSU) , Tobias Thalhammer, Thomas Dechant (FDP) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 16/662) - Erste Lesung
Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass hierzu keine Aussprache stattfindet und keine Begründung abgegeben wird. Ich schlage deshalb vor, den Gesetzentwurf im Einvernehmen mit dem Ältestenrat dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Damit besteht Einverständnis. Keine Gegenstimmen. - So beschlossen.