Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

So ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass es genügt, wenn das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

wenn der Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt werden soll. Wir halten hier beispielsweise die Regelung des schleswig-holsteinischen Landesgesetzes für besser, das ein rechtliches Interesse verlangt. Auch was Artikel 7 des Gesetzentwurfs der SPD betrifft, sind wir der Auffassung, dass zwischen den Interessen von Firmen und dem Interesse an Informationsfreiheit noch genauer abgewogen werden muss.

Insgesamt kann man sagen, wir Liberale werden nicht zulassen, dass hier der Datenschutz ins Hintertreffen gerät; denn wir sind nicht nur die Partei der Informationsfreiheit, sondern auch die Datenschutzpartei.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir haben die Fraktionen abgefragt. Bis 21.00 Uhr ist geladen. Alle Fraktionen haben erklärt, dass sie keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr aufgerufen haben wollen. Ich sage nur noch als Anmerkung: Sie sehen, dass wir unsere Zeit brauchen. Wenn wie heute, Interessensverbände zu parlamentarischen Abenden neben einer Plenarsitzung einladen, ist das parlamentsfeindlich.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Danke schön.

(Schluss: 20.51 Uhr)