Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf noch einmal aus dem schon mehrmals erwähnten Urteil zitieren. In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover steht - ich zitiere -: "Das Gericht hält den Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Hannover für formell rechtmäßig und auch in der Sache für gerechtfertigt." - Das zeigt, es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil. Ich möchte auch sagen, dass eine fachliche Wertung enthalten ist. Auch hier darf ich zitieren: "Nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung erschien die Umweltzone geeignet, die NO2Belastung relevant zu reduzieren." - Auch hier wurde eine fachliche Stellungnahme abgegeben.
Ich ziehe folgendes Fazit: Der gewünschte Bericht wird selbstverständlich alle zwei Jahre vorgelegt. Darüber hinaus werden andere Maßnahmen geprüft und, soweit geeignet, aufgenommen. Ihnen, Herr Dr. Fahn, darf ich zum Schluss kurz sagen, auch zum Klimaprogramm 2020 habe ich einen Bericht für den Landtag im nächsten Jahr angeboten.
- Entschuldigung, Herr Dr. Fahn. Frau Staatssekretärin, darf ich Sie bitten, noch einmal kurz ans Pult zu kommen.
Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank, dass Sie anbieten, dem Landtag im nächsten Jahr Bericht zu erstatten. Wir sehen, es geht doch noch etwas.
Ich wollte noch etwas zu Herrn Thalhammer sagen. Das Gericht in Hannover hat schon auch in fachlicher Hinsicht ein Urteil abgegeben. Es ist zu lesen, es kann zu einer Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung um bis zu 15 % kommen. Das Gericht teilte diese Einschätzung. Interessant war die Aussage des Gerichts, dass die Fahrbeschränkung keinen bzw. kaum einen Einfluss auf die Feinstaubbelastung hatte.
Das wurde gestern so entschieden, und es handelt sich hier durchaus um eine inhaltliche Sache, Herr Thalhammer. Das wollte ich zur Erläuterung ausführen. Vielleicht können Sie sagen, ob die FDP die Anhörung durchführen will. Das würde uns interessieren.
Wir führen hier keine Dialoge zwischen zwei Kollegen, sondern Sie haben die Zwischenbemerkung an die Frau Staatssekretärin gerichtet. Frau Staatssekretärin Huml hat jetzt das Wort. Bitte schön.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1143 der Fraktion der FDP seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die FDP, die CSU, die Freien Wähler und die GRÜNEN sowie einige Mitglieder der SPD-Fraktion. Oder war das ein Irrtum?
- Das war ein Irrtum. Dann stelle ich noch einmal fest: Es sind die Mitglieder der CSU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion der Freien Wähler und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme bei der SPD. Enthaltungen? - Bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Dann ist dieser Antrag angenommen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Dr. Fahn und anderer und Fraktion, betreffend einen jährlichen Klimaschutzbericht, Drucksache 16/1141, bekannt: Mit Ja haben 71 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 98 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Renate Dodell, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) Bürokratie für Handwerker abbauen - Ausweitung der 50-Kilometer-Umkreis-Begrenzung im Fahrpersonalrecht (Drs. 16/1144)
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner ist Herr Kollege Breitschwert vorgesehen. Bitte schön, Herr Kollege. - Der Kollege ist nicht hier. Dann hat Herr Kol
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen und jedem falschen Zungenschlag vorzubeugen: Angesichts des zunehmenden Drucks auf Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Bereich darf es im schutzwürdigen Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und im Interesse der Verkehrssicherheit durch Lockerungen im Fahrpersonalrecht nicht zu einer Aufweichung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten kommen. Arbeitnehmerschutzrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Aber dort, wo diese Vorschriften keine praktische Wirkung entfalten, gleichwohl unverhältnismäßige Kosten und administrativen Aufwand verursachen, ist es in der Tat richtig, über ihren Anwendungsbereich nachzudenken.
Worum geht es innerhalb dieser im Übrigen höchst komplizierten Materie? Erstens: Gegenüber der früheren Regelung haben sich durch die jetzt erfolgte Streichung der 50-Kilometer-Grenze für klassische Handwerkerfahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen und die Einbeziehung der Auslieferungsfahrten des Handwerks, also um das zu transportieren, was selbst produziert wurde, deutliche Verbesserungen ergeben.
Zweitens: Die Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten entfällt bei Fahrten von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen im Umkreis von 50 Kilometern, wenn das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt und soweit nur Material, Ausrüstung und Maschinen sowie im Betrieb hergestellte Güter transportiert werden oder - dieser Fall ist hier aber nicht einschlägig - es sich um Verkaufswagen von Metzgern, Bäckern oder sonstigen Händlern handelt.
Dieser Ausnahmetatbestand, der bisher nur gilt für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und bis zu einer Grenze von 50 Kilometern vom Betriebssitz entfernt, soll nun auf Fahrten bis mindestens 150 Kilometer ausgedehnt werden, wobei dies aus der Sicht der SPD-Fraktion allerdings die Obergrenze darstellen sollte. Er soll ausgedehnt werden auf 150 Kilometer, um zu vermeiden, dass diese Fahrzeuge je nach Anschaffungsdatum mit digitalem oder analogem Technografen ausgestattet und die Aufzeichnungen über viele Monate aufbewahrt werden müssen.
Auch bei einer einfachen Entfernung von 150 Kilometern werden die Grenzen der Lenkzeit von neun Stunden pro Tag nicht erreicht, und spätestens nach 4,5 Stunden, nach denen eine 45-minütige Fahrtunterbrechung eingelegt werden muss, dürfte das Ziel in aller
Regel erreicht sein. Im Übrigen bleiben die arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit unberührt.
Auch wir sind - entgegen der vom Finanzminister heute verbreiteten anders lautenden Gerüchte - für Entbürokratisierung, und darum werden wir dem Dringlichkeitsantrag zustimmen. Dieser entspricht übrigens fast wörtlich den Ausführungen auf Seite 3, Absatz 4 des Schreibens der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern an die damalige Sozialministerin Stewens, ein Schreiben, das allerdings ziemlich alt ist, nämlich vom April 2007 stammt, nachzulesen auf der Homepage der Handwerkskammer für Unterfranken. Es hat doch sehr lange gedauert, bis das damit verbundene Anliegen im Landtag angekommen ist.
Ich verfahre nun wie in einem vergleichbaren Fall vorher bei einem Kollegen der Freien Wähler und erteile dem Kollegen Breitschwert das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal kurz auf das Thema eingehen: Fahrer, die in Betrieben Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Höchstgewicht einschließlich der Anhänger fahren, müssen, wie Sie wissen, bestimmte Lenk- und Ruhezeitbestimmungen einhalten. Diese zulässigen Lenk- und notwendigen Ruhezeiten des Fahrpersonals von Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie die dazugehörigen Aufzeichnungen dieser Zeiten mittels eines Kontrollgeräts sind EU-weit einheitlich in Verordnungen geregelt, und das ist extrem kompliziert. Ich kann es nur so sagen. Das müssen Sie lesen, um davon eine Vorstellung zu bekommen.
Diese Verordnungen gelten im Übrigen für alle EU-Mitgliedsstaaten. So müssen auch alle neu zum Verkehr zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden, auch wenn damit zum Beispiel nur Materialien, hier für die Handwerker, transportiert werden. Die Lenk- und Ruhezeiten werden vollelektronisch in einem Kontrollgerät sowie auf einer Fahrerkarte aufgezeichnet, die der Fahrer statt des bisherigen Schaublattes zum Betrieb des Kontrollgerätes benötigt.
Diese Betriebe haben aber auch weitere sogenannte Unternehmenskarten sowie Hard- und Software, um die elektronischen Daten regelmäßig aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und der Fahrerkarte herunterzuladen, auszuwerten, zu kontrollieren und aufzu
Meine Damen und Herren, die Beschaffung des digitalen Kontrollgeräts, der erforderlichen Hard- und Software und der Kontrollgerätekarten ist - das wird hinzugefügt - auch mit einem großen Kostenaufwand verbunden. Auch der Umgang mit dem neuen Kontrollgerät und die Auswertung der Software erfordern einen Schulungsaufwand - auch wieder zusätzlich.
Während der Fahrt müssen die Fahrer ihren Tätigkeitsnachweis für den laufenden Tag sowie für die letzen 28 Tage mit sich führen, um sie bei einer Kontrolle lückenlos vorlegen zu können. Für Tage, die nicht mit einem Schaublatt oder den elektronischen Speicherdaten belegt werden können, sogenannte arbeitsfreie Tage, benötigt der Fahrer eine Bescheinigung vom Unternehmer mit Angabe der Gründe: ob Krankheit, Urlaub oder sonstige Tätigkeiten.
Von diesen Regelungen gibt es auch nur wenige Ausnahmen. So sind in Deutschland Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiges Höchstgewicht ausgenommen, mit denen Material transportiert wird, das die Fahrer beruflich oder an einem sonstigen Einsatzort benötigen, sogenannten Handwerkerausnahmeregelungen. Der Einsatzbereich ist auf einen Umkreis von 50 Kilometern beschränkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, und setzt voraus, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein darf. Sie erkennen, welche Schwierigkeiten im Detail für einen kleinen Handwerker vorliegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass die Staatsregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die von der Europäischen Union vorgeschriebene Umkreisbegrenzung für die Handwerkerausnahmeregelung im Fahrpersonalrecht von 50 auf mindestens 150 Kilometer ausgedehnt wird. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Handwerksbetriebe in vielen Regionen gezwungen, sich, wie Sie wissen, auch weiter entfernt um Aufträge zu bemühen. Das dann vorgeschriebene Betreiben eines Kontrollgeräts und die damit verbundenen sonstigen Unternehmerpflichten belasten gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe im besonderen Maße.
Hier können sich die Betriebe von Bürokratie entlasten. Auch vor dem Hintergrund der Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen - das wäre ein klassischer Fall - auch europäischer Ebene halten wir die im Antrag dargestellte Forderung, die Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge auf einen Einsatzradius von 150 Kilometer auszudehnen, für richtig.
Ich möchte aber auch ankündigen, dass wir, natürlich in Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner, weitere
Vorschläge des Handwerks für alltagstaugliche Lösungen einbringen. Hierfür gibt es detaillierte Vorlagen, wo man sieht, wie man Bürokratie und Schwierigkeiten reduzieren kann.
Das Handwerk ist zu diesen Punkten auch in anderen Bundesländern - das darf ich anmerken - vorstellig geworden. Deshalb sehe ich, sehen wir auch gute Chancen, dass wir auf Bundesebene und später auch in Europa mit einer solchen Initiative Erfolg haben könnten. Deshalb darf ich Sie, meine Damen und Herren, um Ihre Zustimmung bitten.
Beim Präsidenten und dem Hohen Haus bedanke ich mich für die freundliche Möglichkeit, hier noch zu sprechen.