Melanie Huml

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Last Statements

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Sätze zum Abschluss. Wir sind uns alle einig, Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten ist strikt abzulehnen, solange Risiken für Mensch und Natur nicht sicher abschätzbar und beherrschbar sind. In dieser Frage besteht auch hier im Hause Einigkeit. Dafür hat sich Marcel Huber auch massivst eingesetzt; das können Sie in vielen Verlautbarungen nachlesen. Dr. Otto Hünnerkopf hat das gerade dezidiert ausgeführt.
Mein zweiter Satz dazu lautet aber: Ein generelles Verbot der Fracking-Technologie ist nicht notwendig und bei "konventionellem Fracking" auch nicht sinnvoll. Auch dazu haben wir schon einiges von den Kollegen gehört. Wir lehnen deshalb die Anträge ab. Fracking mit Gefährdung nein, aber konventionelles
Fracking ist durchaus sinnvoll. Deshalb sind diese Anträge abzulehnen.
Zur Frage Nummer eins: Sie wissen, in Bayern haben wir ein Wasserrecht. Mit diesem Wasserrecht können wir gewisse Frackingbereiche einschränken und verbieten. Ich gehe davon aus, dass das auch für die Bereiche möglich ist, die Sie angesprochen haben.
Dazu haben Sie gesagt, dass Ihr Antrag differenziere. Sie fordern uns zu etwas auf, worin wir einer Meinung sind. Damit stellen Sie einen Schaufensterantrag. Von daher lehnen wir diesen ab.
Selbstverständlich!
Es lag keine Frage vor. Es handelt sich um eine Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg sage ich, dass die Bayerische Staatsregierung zur Gentechnik eine ganz klare Haltung hat. In der Staatsregierung lehnen wir alle die kommerzielle Nutzung der grünen Gentechnik ab. Das ist ganz klar. Diese Haltung ist gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung in der kompletten Koalition zu finden.
Der Antrag wurde schon 2010 und dann auch 2011 gestellt. Jetzt wird er im Jahr 2012 ein drittes Mal gestellt. Wir werden dem Netzwerk aber deshalb nicht beitreten, weil wir es unehrlich fänden, zu sagen, dass wir komplett gentechnikfrei sind. Wir sind gentechnikanbaufrei. Deswegen haben wir in Bayern lieber ein Netzwerk der Kommunen. Wir wollen die Gentechnikanbaufreiheit mit den Kommunen und den Landkreisen umsetzen. Unser gemeinsamer Weg ist es in Bayern eben, die Kommunen mitzunehmen.
Dies bedeutet einen kleinen Unterschied. Darüber haben wir zurzeit, aber auch schon in den letzten Jahren mehrfach diskutiert. Das reicht aus.
Wir lehnen den Antrag, einem Netzwerk der Gentechnikfreiheit beizutreten, ab.
Nachdem Herr Minister Markus Söder gesagt hat, er überlege es sich, haben wir es im Umweltministerium sehr genau geprüft. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich nicht um etwas handelt, was wir uns vorstellen, und dass ein Beitritt unehrlich wäre. Von daher sind wir zu dem Entschluss gekommen, dem Netzwerk nicht beizutreten. Wir wollen lieber mit Taten überzeugen, nicht durch einen Beitritt zu einem Netzwerk.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Debatte schon ziemlich erschöpfend war, ist es mir wichtig, noch einige Sätze zum Gesetzentwurf zu sagen.
Ich freue mich, dass wir hier alle zu Kinderarbeit einer Meinung sind, dass diese schändlich und verwerflich ist, und wir uns dagegen wenden sollten. Die Staatsregierung lehnt jede Form von Kinderarbeit ab. Daher finden wir den Gesetzentwurf vom Anliegen her richtig. Aber wenn man sich die Genese anschaut, dann sieht man, dass der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2009 noch geurteilt hat, dass die Kommunen ohne gesetzliche Regelung kein Verbot erlassen können. Inzwischen hat aber der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Jahr 2011 entschieden, dass den Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet wird, das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit per Friedhofssatzung zu verbieten. Das ist der entscheidende Punkt. Eine Friedhofssatzung mit einem Verbot ist bereits möglich. Wir sind der Auffassung, dass Gesetze nur dann zu erlassen sind, wenn sie notwendig sind. Wir brauchen in diesem Fall keine zweite Gesetzesgrundlage.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass das eine deklaratorische Regelung ist, die im Grunde genommen appellierenden Charakter hat. Wir sind der Auffassung, dass die Kommunen das in ihrer Selbstverwaltung bereits regeln können. Wir lehnen den Gesetzentwurf der SPD deshalb ab, auch wenn wir bezüglich der uneingeschränkten Ächtung von Kinderarbeit völlig einig sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den FREIEN WÄHLERN zuhört, hat man den Eindruck, dass beim Hochwasserschutz des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen gar nichts geschieht. Dem ist aber gar nicht so. Im Gegenteil.
Wir haben 35 Hochwasserschutzmaßnahmen, die bereits beschlossen sind. Davon sind 24 Einzelmaßnahmen bereits weitgehend abgeschlossen. Hierfür wurden über 100 Millionen Euro verbaut. In den letzten Jahren ist also sehr viel getan worden.
Wenn man sich den Polder bei Sulzbach genau ansieht, dann stellt man fest: Auch in diesem Gebiet, Kollege Dr. Hünnerkopf hat das schon gesagt, ist viel getan und gebaut worden. Ich denke beispielsweise an den fertiggestellten Hochwasserschutz im Ortsbereich Mariaposching und an die Sanierung des Schöpfwerks. Die Deichrückverlegung am SulzbachAbleiter wird zurzeit geplant. Dort wird es auch in den nächsten Jahren selbstverständlich weitergehen. Man kann sich aber vorstellen, wenn man sich die 35 beschlossenen Maßnahmen ansieht, dass eine zeitliche Staffelung notwendig ist. Nach den 35 Maßnahmen wird es aber weitergehen. Dabei müssen wir beachten, dass wir hierfür die notwendigen Gelder brauchen, und wir müssen beachten, wie es beim Donauausbau weiter geht. Das müssen wir alles kombinieren können. Das ist doch alles selbstverständlich. Wir werden auch in diesem Bereich für die Menschen vor Ort am Hochwasserschutz weiterarbeiten.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag und die Zustimmung aller Fraktionen zeigen, dass es uns am Herzen liegt, eine angemessene Honorierung für die Pflegedienste zu ermöglichen. Probleme bestehen lediglich im juristischen Bereich. Die Probleme möchte ich noch ein
mal schildern: Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Leistungserbringerverbände in Bayern haben ein Schiedsverfahren über die Vergütung der Leistungen durchgeführt. Die Krankenkassen halten das Ergebnis für unbillig. Deshalb haben sie Klage vor dem Sozialgericht München erhoben. Bis zur gerichtlichen Entscheidung werden die Krankenkassen die Schiedsentscheidung nicht umsetzen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, damit der Schiedsspruch nach Ablauf des Schiedsverfahrens auch umgesetzt wird. Deswegen sind wir auf Bundesebene aktiv geworden. Denn wir sind der Meinung, dass die Gesetzeslage momentan nicht eindeutig ist. Deswegen können wir rechtsaufsichtlich nicht einschreiten und sehen keine Möglichkeit, die Krankenkassen zur sofortigen Umsetzung der Schiedsentscheidung zu verpflichten. Es ist jedoch noch nicht geklärt, welche Wirkung eine Klage auf die sofortige Umsetzung derartiger Schiedsentscheidungen hätte. Im Vorfeld wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Vertragsparteien dies vertraglich geregelt hätten. Hätten die Krankenkassen und die privaten Leistungserbringer dies vertraglich festgelegt, befänden wir uns nicht in dieser Lage und hätten die Entscheidung umsetzen können. Gleichzeitig wäre es wünschenswert, wenn das Bundesrecht eine eindeutige Vorgabe enthielte oder eine höchstrichterliche Entscheidung vorläge, die es eben noch nicht gibt. Das wäre ebenfalls eine Möglichkeit. Deswegen ist es so wichtig, dass in diesem vorliegenden Streitfall ein rechtskräftiges Urteil zur Sozialgerichtsbarkeit ergeht oder dauerhafte Rechtssicherheit über die Änderung des Sozialgesetzbuchs V auf Bundesebene geschaffen wird. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag auf bayerischer Ebene gestellt. Deswegen haben wir uns auch im Rahmen der Hausarztverträge im Schiedsverfahren dafür eingesetzt, dass eine Schiedsentscheidung sofort umgesetzt werden kann. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, weil wir das für notwendig halten.
Ziel des Änderungsantrags war es, diese Rechtssicherheit auf Bundesebene zügig durchzusetzen, damit die Entscheidung auch verbindlich gilt. Im Bundesrat sind wir mit der Mehrheit der Länder weitergekommen. Im Moment wird dieser Vorschlag von der Bundesregierung jedoch abgelehnt. Wir werden aber noch einmal nacharbeiten und dem nachgehen, weil wir das für notwendig halten. Mit dem Antrag der GRÜNEN wird gefragt, welche konkreten Schritte umgesetzt würden. Das hat Frau Steiger bereits angesprochen.
Wir werden alle Krankenkassen, alle Leistungserbringer und alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch einladen und auf der Gesprächsebene versuchen, die Fronten einander anzunähern. Noch lieber
wäre es uns, wenn wir eine Regelung fänden und eine Rechtssicherheit für ähnliche Fälle erhielten. Ich glaube, damit wäre allen gedient, sowohl denjenigen, die zu pflegen haben, als auch denjenigen, die gepflegt werden. Das Juristische ist zwar wichtig, aber in meinen Augen ist es für die Menschen vor Ort noch wichtiger, eine zügige Entscheidung zu erhalten, damit die Menschen gepflegt werden können und die Pflege bezahlt werden kann. Das ist für die Menschen in Bayern unwahrscheinlich wichtig. Deswegen setzen wir uns dafür ein.
Jetzt beantworte ich gerne noch eine Zwischenfrage.
In diesem Fall haben wir eine andere Rechtsauf
fassung. Die Schiedsentscheidung wurde von den Krankenkassen für unbillig erklärt. Weil die Umsetzungswirkung im SGB V nicht klar geregelt ist, ist Klage erhoben worden. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass es keine klare Regelung im SGB V gibt. Kollegin Stewens hat vorhin erklärt, dass es im Falle der Hausärzte anders sei. In diesem Falle gibt es eine klare Regelung im SGB V. Deswegen fordern wir eine ähnliche Regelung.
Wir hätten gerne eine klare Rechtsposition auch für die zukünftigen Verfahren. Sonst laufen ständig Schiedsverfahren und hinterher wird gesagt: Das ist ja ganz nett, aber jetzt klagen wir dagegen. Dann werden die Schiedssprüche wieder aufgehoben. Deswegen wollen wir eine klare Entscheidung herbeiführen. Deswegen setzt sich Bayern auf Bundesebene für eine klare, gesetzliche Regelung oder ein höchstrichterliches Urteil ein. Die Vertragsparteien hätten jedoch auch von Anfang an diesen Punkt in ihren Vertrag aufnehmen können: Wie gehen wir mit einer Klage um? Die Vertragspartner hätten die Chance gehabt, das in ihrem eigenen Vertrag zu regeln.
Hinsichtlich der privaten Träger haben die Krankenkassen Klage erhoben, da die im Schiedsverfahren ausgehandelten Regelungen unbillig gewesen wären. Deswegen haben die Kassen dagegen geklagt.
Christa Stewens hat eben dargelegt, dass es nicht nur, aber doch auch um die Honorierung geht. Wichtig ist, dass wir eine Regelung finden. Deswegen haben wir das Gesprächsangebot gemacht. Ich halte es auch für richtig, dass alle Fraktionen für diesen Antrag stimmen, denn dieser Antrag ist ein Zeichen dafür, dass wir eine Lösung wollen. Diesem Antrag werden wir uns nicht verschließen. Unsere Rechtsauffassung ist eine andere als die des Bundesgesundheitsministeriums. Wir werden auch versuchen, uns beim Bund einzubringen, damit wir eine Regelung in Buchstaben haben, die wir dann anwenden können.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe für das Anliegen des Antrags im Interesse der bayerischen Bevölkerung großes Verständnis, weil wir auch wissen, dass der nur 60 Kilometer von der bayerischen Grenze entfernte Bau dieser zwei Reaktorblöcke und der Betrieb der Blöcke 1 und 2 in Temelin den Bürgern natürlich Sorgen bereitet. Man muss aber auch sagen, dass das Umweltministerium dem Anliegen des heute gestellten Antrags bereits Rechnung trägt;
denn das bayerische Umweltministerium setzt sich gegenüber der tschechischen Regierung mit Nachdruck für die Belange der bayerischen Bürgerinnen und Bürger ein. Sie haben vorhin gesagt, wir hätten das erst getan, als dieser Antrag vorgelegen habe. Ich muss Ihnen klar widersprechen; denn die Gespräche, die Dr. Markus Söder sowohl mit dem aktuellen Umweltminister wie auch mit dessen Vorgänger geführt hat, fanden lange Zeit vor diesem Antrag statt.
Für uns sind die bayerischen Ziele und Forderungen gegenüber der tschechischen Regierung wichtig, nämlich die Realisierung höchster Sicherheitsstandards, eine größtmögliche Transparenz im gesamten Verfahren, die Einhaltung internationaler Vorgaben und Klärung aller bayerischen Einwände.
Markus Söder hat mit dem Umweltminister auf tschechischer Seite nicht nur Gespräche geführt, sondern wir haben uns auch schriftlich an den tschechischen Umweltminister gewandt, um dem Begehren Nachdruck zu verleihen. In diesem Schreiben sind auch die Forderungen angeführt, zum Beispiel weiterhin alle Prüfungs- und Verfahrensschritte ohne Abstriche nach internationalen Vorgaben durchzuführen; ferner, dass wir uns selbstverständlich für einen Anhörungstermin einsetzen. Wir haben zwar keine rechtliche Handhabe, das Ganze auf bayerischem Boden stattfinden zu lassen, aber gebeten, dass es für die bayerische Bevölkerung möglichst erreichbar ist. Wir haben auch um eine Übersetzung gebeten, damit man sich wirklich austauschen kann; denn es gilt, die
bayerischen Anliegen vorbringen und umsetzen zu können.
Er darf mich gerne fragen.
Sie dürften in den letzten Wochen und Monaten mitbekommen haben, dass Tschechien und Bayern über die weitere Nutzung der Kernenergie unterschiedliche Auffassungen vertreten. Wir haben in diesen Gesprächen wie auch im jetzigen Schreiben unsere Forderung zum Ausdruck gebracht, dass alle Bedenken entsprechend aufgenommen werden können und wir uns im ganzen Verfahren wirklich Transparenz wünschen. Das ist wichtig und richtig. Sie wissen aber auch, dass wir in Bezug auf den EuratomVertrag und gewisse rechtliche Bereiche realistisch sein müssen und in diesem Sinne den Bürgern nichts vormachen sollten. Wir setzen uns dafür ein. Deswegen haben wir schon mehrmals geschrieben, um uns für die bayerischen Interessen einsetzen zu können und damit sie auch von der bayerischen Bevölkerung und nicht nur von der Bayerischen Staatsregierung vorgebracht werden können.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Fragen zur Thematik wurden im Ausschuss schon ausführlichst beantwortet, wie wir von den Kollegen schon gehört haben. Wir vom Umweltministerium sind selbstverständlich weiterhin bereit, Fragen dazu zu beantworten, wenn denn weiterer Erklärungsbedarf vorhanden sein sollte. Lieber Herr Fahn, wir stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung, wenn Sie denn weitere Auskünfte benötigen sollten. Ich bin aber der Auffassung, dass schon sehr ausführlich darüber debattiert wurde. Man muss auch sagen, dass zwischenzeitlich sowohl die Revision des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld als auch die Sonderund Sicherheitsprüfungen der Kernkraftwerke auf Landes- und Bundesebene durchgeführt wurden, dass dort neben dem TÜV Süd auch andere Gutachter unabhängig zugelassen waren, mit einbezogen wurden, dass also Ihrem Wunsch Rechnung getragen wurde. Ich denke an das Umweltministerium, das Landesamt für Umwelt und weitere unabhängige Expertengremien, die fachlich in die Prüfungen einbezo
gen waren. Daran merkt man, dass das, was Sie im Antrag aufgeführt haben, entsprechend umgesetzt wurde.
Ich denke an die Jahresrevision 2010 in Grafenrheinfeld, wo der Ausschuss "Druckführende Komponenten und Werkstoffe" der Reaktorsicherheitskommission fachlich mit einbezogen worden ist. Ich denke daran, dass auf Bundesebene bei den Sicherheitsüberprüfungen die Reaktorsicherheitskommission des Bundes und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mitgeprüft haben. Ich denke daran, dass bei den bayerischen Prüfungen die Bayerische Kommission für Reaktorsicherheit mitbegleitet und bewertet hat. Einige Herrschaften sind dabei gewesen, zum Beispiel Dipl.-Ing. Kurth vom Öko-Institut Darmstadt, Dipl.-Ing. Bandholz, Prof. Fischer, Prof. Schwarz, Dr. Kalkhof. Namhafte Personen aus unterschiedlichsten Professionen waren einbezogen und sind dabei gewesen. Deshalb meine ich, dass man bereits in Ihrem Sinne und auch im Sinne des Antrags gehandelt hat und dass dieses Thema damit sozusagen abgeschlossen ist. Wir sind aber, wie gesagt, jederzeit bereit, weitere Fragen zu beantworten.
Wir haben schon gehört: Der TÜV Süd ist weltweit viertgrößter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister und international fachlich in höchstem Maße anerkannt. Ich meine, das sollte man auch nicht ganz außer Acht lassen. Nichtsdestotrotz: Sollten Sie Fragen haben, beantworten wir vom Umweltministerium sie gerne.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Dringlichkeitsantrag der CSU- und FDP-Fraktion befassen sich mit der Deckungsvorsorge bei nuklearen Unfällen. Dass wir heute hier über diese Frage diskutieren, ist angesichts der dramatischen Ereignisse in Fukushima naheliegend. Ich glaube, die Bilder aus Japan haben uns alle sehr berührt. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns im Bayerischen Landtag dieses Themas annehmen.
Meine Kollegen Hartmann und Blume haben bereits den Rückblick gewagt. Die bisherige Regelung geht auf die Atomgesetz-Novelle im Jahr 2002 in der Regierungszeit Schröder zurück. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat damals zugestimmt. In der Begründung heißt es, mit der Deckungsvorsorge von 2,5 Milliarden Euro - ich zitiere - " … wird unbegrenzte Haftung in einer risikoadäquaten Weise sichergestellt". Jetzt wird sie von den bayerischen GRÜNEN als absolut unbefriedigend angesehen.
Wir alle müssen uns überlegen, wie wir dazu stehen und ob wir uns nach Fukushima dieser Meinung anschließen können; denn Fukushima hat unseren Blick auf die Zukunft der Kernenergie in Deutschland und in Bayern grundlegend verändert. Als Lehre aus Fukushima wollen wir die Kernkraftnutzung auch in Bayern schneller als bisher vorgesehen beenden.
Aber wie sieht denn die Haftungsregelung momentan aus? - Die deutschen Haftungsregeln für Schäden durch die Nutzung der Kernkraft sind die schärfsten in Europa. Die Haftung in Deutschland ist, erstens, eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt, der Betreiber eines Kernkraftwerks haftet für alle Schäden unabhängig vom eigenen Verschulden. Im Gegensatz dazu steht das Pariser Abkommen; der Kollege von den FREIEN WÄHLERN hat schon darauf hingewiesen. Laut dem Pariser Abkommen ist die Haftung bei bewaffneten Konflikten oder schweren Naturkatastrophen ausgenommen. Im Dringlichkeitsantrag der CSU und der FDP wird deswegen darauf hingewiesen, dass man dieses Abkommen noch einmal genauer anschauen sollte. Nach dem Atomgesetz ist diese Regelung in Deutschland nicht anwendbar. Deshalb haften unsere Kernkraftwerkbetreiber auch für Schäden infolge schwerer Naturkatastrophen.
Zweitens. In Deutschland haftet jeder Kernkraftwerkbetreiber unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Dabei kann er nicht auf andere verweisen, zum Beispiel auf Zulieferer defekter Bauteile. In Deutschland gilt der international strengste Standard. Die deutsche Deckungsvorsorge ist die höchste in Europa.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der in Deutschland schon sehr hohen Standards wollen wir im Anschluss an die Prüfung durch die Reaktorsicherheitskommission die Deckungsvorsorge noch einmal prüfen, wie es in den Dringlichkeitsanträgen der GRÜNEN und der CSU- und FDP-Fraktion nahegelegt wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir wollen zudem so zügig wie möglich aus der Kernkraftnutzung in Bayern aussteigen und für sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Strom sorgen. Bayern soll bei der Nutzung von umweltfreundlichen Energien deutschlandweit weiter an der Spitze stehen.
Liebe Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein großer Teil der Menschen in Bayern lehnt die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft ab. Diese Haltung teilen wir. Wir lehnen auch den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen in Bayern ab. Wir wollen, dass unsere Landwirte gentechnikfreies Saatgut aussäen und sich dabei auf dessen Reinheit verlassen können.
Deswegen halten wir an der Nulltoleranz bei Saatgut fest. Deswegen ist auch die ganze Aufregung ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Denn der Antrag, den wir gestellt haben und der morgen im Bundesrat ansteht, hat einen ganz anderen Hintergrund. Unser Ziel ist, mit dem Entschließungsantrag eine Änderung der Haftungsvorschriften im Gentechnikrecht zu erreichen. Denn wir wollen die Landwirte unterstützen und davor bewahren, ungewollt GVOverunreinigtes konventionelles Saatgut auszusäen und dann auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Dafür streben wir Klarheit und eine Unterstützung unserer Landwirte an. Es ist zum Beispiel im Frühjahr 2010 96 bayerischen Landwirten passiert, dass sie verändertes Saatgut ausgesät haben und hinterher nur auf dem zivilrechtlichen Klageweg weitergekommen sind. Aber so darf es in unseren Augen nicht bleiben.
Deswegen liegt dem Bundesrat der Änderungsantrag vor. Er formuliert unser gemeinsames Ziel.
Bei der Saatgutverunreinigung mit nicht zugelassenen GVO greifen im Moment die Haftungsvorschriften des Gentechnikgesetzes nicht. Wir brauchen eine Regelung, die die Landwirte vor Schaden besser bewahrt. Deswegen wollen wir über den Bundesrat diese Klarstellung erreichen.
Zu dem Antrag, den wir eingebracht haben, gibt es jetzt einen Ergänzungsantrag, dem wir von Bayern aus aber nicht zustimmen werden. Ich drücke es nochmals klar aus: Wir stimmen dem nicht zu. Das heißt, meine Damen und Herren von der Opposition: Wir lehnen ihn ab. Wir wollen nämlich hier nicht die Nulltoleranzproblematik aufmachen. Uns geht es vielmehr darum, Rechtssicherheit für die Landwirte zu erreichen.
Über diesen Antrag wird morgen abgestimmt. Im Bundesrat gibt es auch Änderungsanträge. Dann wird gefragt: Wer stimmt zu? Wer stimmt nicht zu? Wir werden dann dem Änderungsantrag nicht zustimmen, sondern nur unserem eigenen Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle in diesem Hohen Hause einig, dass wir gegen Kinderarbeit sind. Ich glaube, wir lehnen wirklich alle gemeinsam Kinderarbeit ab und selbstverständlich auch wir von der Bayerischen Staatsregierung. Aber die Frage ist der Weg. Der Weg über das Bayerische Bestattungsgesetz ist eben in unseren Augen nicht möglich. Deswegen, weil der Gesetzentwurf auf das Bayerische Bestattungsgesetz gerichtet ist, stehe ich hier und nicht die Vertreter des Wirtschaftsministeriums. Darum ist das Umwelt
und Gesundheitsministerium zuständig. Zum Berichtsantrag wird das Wirtschaftsministerium im Ausschuss entsprechend berichten, weil es dort nicht nur um den Teil des Bestattungsgesetzes gehen wird, sondern eben um diese Handelsbeziehungen und Kinderarbeit. Dann wird das Wirtschaftsministerium entsprechend Stellung beziehen.
In meinen Augen ist es richtig, langfristige Lösungen zu suchen. Ich weiß, dass wir gemeinschaftlich daran gearbeitet haben, was wir tun können, um die Kinderarbeit weiter zurückzudrängen. Da gehört es dazu, dass wir einerseits die Armut in den Herkunftsländern zu mildern versuchen und auch dort für Bildung zu sorgen.
Bitte schön.
Wenn ich meinen Ministerkollegen Zeil richtig verstanden habe, ganz schnell.
Ich darf jetzt wieder zu unserem heutigen Thema kommen, nämlich der Änderung des Bestattungsrechts. Es ist so, dass wir uns bei aller Ablehnung von Kinderarbeit auf rechtssicherem Terrain befinden
müssen. Eine Änderung der Friedhofssatzung eignet sich dafür nicht. Im vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, dass Artikel 9 des Bayerischen Bestattungsgesetzes um den Absatz 4 ergänzt werden soll, wonach die Friedhofsträger in ihrer Friedhofsordnung selbst festlegen können, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel ohne ausbeuterische Kinderarbeit stammen. Da müssen wir eben sagen, dass diese Änderung in unseren Augen nicht in eine kommunale Satzung aufgenommen werden kann, weil eben der spezifische örtliche Bezug fehlt, weil nicht die Kommune selbst die Friedhofssteine einkauft, sondern der Grabnutzer. Weil der örtliche Bezug fehlt, kann die örtliche Selbstverwaltung dem nicht zugeordnet werden. Von daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Wir sind der Meinung, dass wir uns damit nicht auf rechtssicherem Terrain befinden.
Das hat uns auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Er stellt in seinem Urteil - das kennen Sie - vom 04.02.2009 klar, dass Vorgänge in anderen Staaten, die das ILO-Übereinkommen 182 betreffen, ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen. Deswegen fehlt, wie es Kollege Rohde schon angedeutet hat, dem Freistaat Bayern die Gesetzgebungskompetenz. Das heißt nicht, dass wir die Idee und den Vorgang nicht für richtig halten, sondern es heißt, dass wir das nicht in unserer Gesetzgebungskompetenz sehen.
Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Aber wir stellen fest, dass allein schon deshalb, dass darüber gesprochen wird, vom interessierten Verbraucher immer mehr darauf geachtet wird und dass der aufgeklärte Bürger sich sehr wohl darüber Gedanken macht, dass dies ein Ansatz ist, den wir weiterverfolgen müssen. Wir wollen über das Wirtschaftsministerium, über die Bundesebene und über die europäische Ebene in dieser Richtung weiterwirken. Das Bayerische Bestattungsgesetz ist in unseren Augen der falsche Ansatz, weil wir uns damit nicht auf rechtssicherem Terrain befinden. Darum lehnen wir den Vorschlag ab.
Ich kann jetzt weder für das Saarland noch für Bremen sprechen. Ich kann hier nur die Rechtsauffassung von Bayern vertreten. Wir empfinden das als rechtsunsicher. Darum wäre ich schlecht beraten, Ihnen zu sagen, wir machen ein Gesetz, bei dem wir davon ausgehen, dass es später wieder aufgehoben werden muss. Das wäre nach meiner Auffassung nicht fair.
Ich nehme an, dass Sie sich im Vorfeld gut informiert haben und darf aus dem Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs zitieren, wo es eben heißt, das sei ausschließlich Gesetzgebung des Bundes. Darum sind wir der Auffassung, dass die Gesetzgebungskompetenz dafür nicht bei uns im Land ist.
Aber Sie geben mir doch sicherlich recht, lieber Herr Professor Gantzer, dass auch Grabsteine gehandelt werden. Sie werden nicht einfach nur hingestellt, sondern sie werden irgendwo hergestellt und transportiert und damit gehandelt. Deswegen können wir uns nicht darüber hinwegsetzen und das Bayerische Bestattungsgesetz ist hierfür der falsche Ansatz. Uns wäre es lieber, wenn wir den Handel unterbinden könnten.
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir in Bayern auch in den letzten Jahren bereits für einen starken Tierschutz eingetreten sind, zeigt sich unter anderem daran, dass unsere Mitgeschöpfe seit 1998 Verfassungsrang haben. Wir hier in Bayern setzen uns für das Wohl der Tiere besonders ein. Dass wir uns auch auf europäischer Ebene für hohe Tierschutzstandards einsetzen, möchte ich nur an einigen Beispielen aufzeigen.
Hierbei denke ich etwa daran, dass wir konsequent für kürzere Transportzeiten kämpfen. Auch soll nur derjenige die geplante Tierschutzkennzeichnung für Lebensmittel erhalten, der Haltungsbedingungen über den gesetzlichen Mindestanforderungen garantiert.
Ich denke auch an das Verbot der schmerzhaften Brandzeichen für Pferde, für das wir im Bundesrat gestimmt haben. All das zeigt, dass wir uns in den letzten Jahren für den Tierschutz eingesetzt haben. Selbstverständlich werden wir dies auch weiterhin tun.
Wir honorieren auch, was in den Tierschutzverbänden vor Ort alles geleistet wird und was auch von den Bürgerinnen und Bürgern Tag für Tag im Bereich des Tierschutzes geleistet wird. Ich denke nur daran, dass wir seit vielen Jahren den Bayerischen Tierschutzpreis verleihen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun möchte ich ebenfalls kurz auf den Gesetzentwurf eingehen, in dem es nicht nur um mehr Tierschutz geht. In meinen Augen würde er auch zu mehr Bürokratie führen. Denn in den Eckpunkten des Entwurfs geht es darum, dass für die vier großen in Bayern tätigen Tierschutzverbände Beteiligungs- und Informationsrechte gefordert werden und dass die Verbände ferner ein Klagerecht bei Einzelfallgenehmigungen erhalten sollen.
Wenn man sich die Mitwirkung anschaut, so können die Tierschutzverbände bereits heute bei tierschutzrelevanten Gesetzvorhaben in der Verbandsanhörung mit angehört werden und ihre Interessen mit vertre
ten. Zudem gehören von den vier von Ihnen genannten Tierschutzverbänden bereits drei dem Tierschutzbeirat des Umwelt- und Gesundheitsministeriums an. Wir haben in der letzten Sitzung des Tierschutzbeirates über den Gesetzentwurf gesprochen. Wir haben auch darüber abgestimmt; dabei ist eine Patt-Situation entstanden. Der Tierschutzbeirat hat sich also nicht für das Verbandsklagerecht ausgesprochen.
Der tierschutzrechtliche Informationsanspruch ist in meinen Augen deshalb entbehrlich, weil bereits jetzt Bundes- und Landesbehörden die zahllosen Anfragen beantworten. Die Bundesregierung gibt außerdem alle vier Jahre einen umfassenden Bericht zum Tierschutz ab, in den die Tierschutzinformationen aus den Ländern eingearbeitet werden.
Vorhin wurde das Verbandsklagerecht mit dem Klagerecht beim Naturschutzrecht verglichen. Dazu ist zu sagen, dass das Naturschutzrecht auf bestimmte Felder, zum Beispiel Planfeststellungsverfahren, eingeschränkt ist. In Ihrem Gesetzentwurf ist dagegen von "allen Verwaltungsakten" die Rede. Dadurch würde entsprechend mehr Bürokratie entstehen. Deshalb ist dies nicht mit dem Naturschutzrecht oder dem Verbraucherschutz vergleichbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich ist die Situation unbefriedigend, wenn wir an Tierversuche denken. Deswegen sind Tierversuche für Kosmetika in Deutschland verboten. In der Medizin sind Tierversuche jedoch häufig unverzichtbar. Aber auch hier gibt es Ethikkommissionen, die keine leichte Hürde darstellen. In diesen Ethikkommissionen kommen die Tierschutzverbände mit Sitz und Stimme zu Wort und sind eingebunden. Es ist nicht so, dass die Tierschutzverbände komplett außen vor seien. Sie sind in vielen Gremien vertreten, werden am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und bezüglich der Tierversuche in die Ethikkommissionen eingebunden. Sie sind auch im Tierschutzbeirat dabei.
Wir sind deshalb der Meinung, dass der Tierschutz, der das Wohl der Tiere vertritt, das uns allen am Herzen liegt, ausreichend vertreten ist. Wir wollen aber nicht mehr Bürokratie haben. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile ihre Auffassung, dass ein großer Teil der Menschen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ablehnt. Das ist auch die Haltung der Bayerischen Staatsregierung. Unser großes Ziel ist ein gentechnikanbaufreies Bayern. Wir sprechen heute aber über analytische Werte. Es geht nicht um Nulltoleranz für nicht zugelassene GVOs. Diese Werte gelten selbstverständlich weiter. Allerdings sind die Nachweisstandards in den Laboren der EU bisher sehr unterschiedlich. Das bedeutet, dass einzelne Labore geringe GVO-Spuren nachweisen können, während andere dies nicht können. Es geht darum, einen einheitlichen Standard zu finden. Es geht darum, dass alle Labore in Europa einheitliche Probeentnahmen und Analyseverfahren festlegen, um einen einheitlichen Standard zu erreichen. Der Verordnungsvorschlag legt diesen Wert bei 0,1 %, bezogen auf die Gesamtmenge, fest.
Ich möchte kurz zitieren, was Adi Sprinkart im Juli 2010 im Landtag gesagt hat: "Wir waren hier im Bayerischen Landtag eigentlich schon einmal so weit, dass wir gesagt hatten, Nulltoleranz bedeutet 0,1 %". - Das bedeutet, dass dies entsprechend anerkannt worden ist. Hier geht es nicht darum, die Nulltoleranzregelung aufzuweichen oder Schwellenwerte für nichtzugelassene GVOs einzuführen. Es geht um ein europaweites einheitliches Probeentnahme- und Analyseverfahren, also um eine technische Lösung.
Nach der EU-Verordnung geht es auch nicht darum, diese Werte auf Saatgut zu übertragen. Sie sollen nur für Futtermittel gelten. Dieser Unterschied ist wohl der Opposition nicht bekannt gewesen, sonst hätten Sie dies in den Antrag nicht so aufgenommen.
Wenn ich noch kurz zu dem Dringlichkeitsantrag 16/7610 der GRÜNEN kommen darf, über dessen Anliegen wir in ähnlicher Form bereits zum wiederholten Male beraten, dann ist festzustellen, dass viele der Forderungen bereits in Bearbeitung sind oder umgesetzt worden sind. Als Beispiel darf ich nennen, dass auf landeseigenen Flächen seit Langem weder eine Sortenprüfung noch ein Anbau von GVOPflanzen vorgenommen wird. Die Forschung erfolgt
auch nicht im Freiland, sondern in Gewächshäusern. Pauschale Anbauverbote für zugelassene GVOs sind derzeit rechtlich unzulässig. Wir in Bayern setzen aber auf die Selbstbestimmung der Verwender beim Anbau und wollen daran auch weiter arbeiten.
Ich darf mich wiederholen: Es geht hier um einen technischen Messwert, um einen Standard, den wir in Europa einheitlich haben wollen. Herr Kollege Aiwanger hat sehr gut ausgeführt, dass es um einen technischen Laborwert geht und dass angestrebt werden soll, einen einheitlichen Standard zu haben. Es ist offen, ob dieser immer bei 0,1 % bleibt oder verändert werden kann, wenn die Standards der Labore entsprechend verbessert sind. Man kann ihn dann selbstverständlich auch senken, aber im Moment ist es wichtig, diesen einheitlichen Standard zu haben. Für uns ist es besser, einen einheitlichen und vergleichbaren Standard innerhalb Europas zu haben, als wenn unterschiedlich gemessen wird. Das ist der erste Schritt. Dass wir gerne weiter heruntergehen wollen, ist selbstverständlich.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist der Schutz des Klimas auch für uns als Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Wenn man sich aber die Bayerische Verfassung genau anschaut, dann wird dort bereits seit 1984 ausdrücklich zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zum sparsamen Umgang mit der Energie aufgefordert.
Ich darf daraus zitieren:
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.
In der amtlichen Begründung für die Verfassungsänderung von 1984 ist das Klima explizit als natürliche Lebensgrundlage und als Schutzgut genannt. Das heißt, unsere Verfassung schützt das Klima bereits jetzt.
In Ihrer eigenen Begründung zum Gesetzentwurf, lieber Herr Fahn, schreiben Sie, dass Sie sich davon keine größere Durchschlagskraft erwarten, was den Bereich der erneuerbaren Energien betrifft. Ich darf darauf verweisen, was wir gerade schon gehört haben, dass die Bayerische Verfassung einen Rahmen bietet, in den nicht jedes kleine Detail aufgenommen wird.
Wir wissen heute noch nicht, wie es in fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren aussieht, ob wir dann nicht andere Technologien haben.
Von daher ist es wichtig, den Klimaschutz in der Verfassung zu verankern, aber eben nicht die Bereiche, die ins Detail gehen. Von daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ich darf darauf verweisen, dass wir beim Klimaschutz in Bayern bereits Vorreiter in Deutschland sind. Das wollen wir selbstverständlich auch weiterhin bleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mobilfunk und elektromagnetische Strahlung führen bei vielen Menschen zu Sorgen und Ängsten. In der heutigen Diskussion hat sich gezeigt, dass es hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Die Bayerische Staatsregierung nimmt diese Ängste und Sorgen selbstverständlich sehr ernst. Das zeigt sich allein schon daran, dass wir seit 1996 in Bayern Untersuchungen über elektromagnetische Felder durchgeführt haben. Dieses Thema ist für uns nicht neu. Wir beschäftigen uns bereits seit vielen Jahrzehnten damit. In Frankreich wurde jetzt ein Versuch gestartet. In Bayern wurden aber schon viele Studien zu diesem Themenkomplex durchgeführt.
Seit dem Jahr 2002 gibt es in Bayern den MobilfunkPakt. Ich habe an dieser Stelle bereits zu diesem Pakt Ausführungen gemacht. Dieser Pakt garantiert Trans
parenz und eine Beteiligung der Kommunen. Das gilt vor allem für die Standortsuche. Sie wissen, dass die Kommunen; gestaffelt nach der Größe; eigene Messungen und Berechnungen durchführen können. 90 % der Kosten für diese Gutachten werden übernommen. Das ist nicht selbstverständlich. Die Kommunen wissen am besten, wo die sensiblen Stellen liegen und wo Messungen durchgeführt werden sollten.
Gleichzeitig führen wir ein Monitoring von elektromagnetischen Feldern an 400 statistisch ausgewählten Punkten in Wohngebieten durch. Dieses Monitoring läuft bereits seit mehreren Jahren und nicht erst seit heute. Wichtiger als die Diskussion um Grenzwerte ist in meinen Augen der verantwortungsvolle Umgang mit dem Mobilfunk. Hier kann jeder etwas tun. Wenn wir ehrlich sind, nutzt jeder von uns ein Handy oder ähnliche Geräte. Deshalb ist es wichtig, über den richtigen Umgang mit Mobiltelefonen aufzuklären; denn gerade die persönliche Feldbelastung ist viel höher als die Strahlung, die von einem bestimmten Mast ausgeht. Hier gibt es verschiedene Projekte, die sich an Schulen und Schüler richten, sodass jeder Schüler selbst die Belastung reduzieren kann.
Deshalb halten wir das Pilotprojekt, das von den Freien Wählern vorgeschlagen wird, nicht für den richtigen Weg, obwohl dieser Vorschlag im ersten Augenblick durchaus charmant erscheint. Sie sagen: Machen wir doch ein Pilotprojekt. Wie könnte das aussehen und wie könnte die Belastung in den verschiedenen Kommunen gemessen werden? Es gibt aber auch Argumente dafür, dass dieser Weg nicht zielführend ist. Ich habe bereits einige Punkte genannt, möchte aber noch einige weitere Punkte erwähnen:
Erstens. Für die Mobilfunkgrenzwerte ist der Bund zuständig. Diese Grenzwerte wurden durch verschiedenste Studien immer wieder bestätigt.
Zweitens. Deswegen versprechen wir uns keine neuen Erkenntnisse von einer solchen Studie.
Drittens. Bei einer freiwilligen Vereinbarung bräuchten wir auch die Zusage der Netzwerkbetreiber.
Viertens. Eine solche Studie würde Kräfte und Mittel für andere Studien binden, obwohl wir uns von dieser Studie keinen Neuigkeitswert versprechen.
Deswegen plädiere ich dafür, bei uns selbst zu beginnen, die Bevölkerung aufzuklären und mit den Schulen über dieses Thema zu sprechen, damit sich die Schülerinnen und Schüler entsprechend verhalten. In meinen Augen ist das ein besserer Weg als eine Diskussion über Grenzwerte, für die es bereits sehr viele anerkannte Studien gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon Vieles debattiert und mussten feststellen, dass die Dringlichkeitsanträge der SPD und der Freien Wähler politische Schaufensteranträge sind.
Wir sind uns aber alle darin einig, dass eine umfassende, für alle zugängliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung für den sozialen Frieden entscheidend ist, selbstverständlich auch innerhalb der Koalition.
Die zentrale Frage ist natürlich, wie das gerecht zu finanzieren ist. Wir wissen, dass die jetzige Finanzierung nicht zukunftsfähig ist. Schon 2011 droht der gesetzlichen Krankenversicherung ein Defizit von elf Milliarden.
Unser Ziel muss es sein, begrenzte finanzielle Ressourcen effizient und im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung einzusetzen. Dabei ist für uns wichtig, die Ausgabenseite vor Beitragserhöhungen genau anzuschauen und die Kosten des Gesundheitswesens genau zu überprüfen und zu begrenzen. Sie wissen auch, dass die Koalition dabei schon auf dem richtigen Weg ist. Vorrangig wird die Ausgabenseite überprüft. Bereits in den kommenden Jahren sollen vier Milliarden Euro eingespart werden. Die Reform der Arzneimittelversorgung ist der erste Schritt. Außerdem wird ein einmaliger zusätzlicher Bundeszuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr 2011 gewährt.
Sie wissen auch, dass wir den Arbeitgeberbeitrag festschreiben und die Beitragsautonomie der Krankenkassen stärken wollen. Für uns ist es auch wichtig, genau auf die Bedürfnisse der Versicherten zu schauen, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu fördern und die Regionalität gerade für Bayern zu stärken.
CDU/CSU und FDP werden am Wochenende gemeinsam nach Lösungen suchen, und ich bin davon überzeugt, dass wir auch welche finden werden.
Ich habe Ihnen gerade mitgeteilt, dass es für uns wichtig ist, die Ausgabenseite genau zu durchforsten. Ich darf darauf hinweisen, welche Kosten wir haben
und welche Ausgaben wir in dem einen oder anderen Bereich ansehen können. Wir werden das am Wochenende gemeinsam tun.
Sie wissen, dass wir sowohl in Bayern als auch im Bund einen Koalitionsvertrag haben.
Sie wissen, dass in diesen Koalitionsvereinbarungen sehr viel über die Gesundheitspolitik steht. Dementsprechend werden wir uns verhalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag wird fachlicherseits begrüßt, weil wir es für ausgesprochen notwendig halten, die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen, die bis zum 31.12.2010 befristet sind, zu verlängern. Zum Jahresende 2010 werden wahrscheinlich zwei Drittel die Möglichkeit genutzt haben. Für das dritte Drittel wird mit dem Antrag die Möglichkeit geschaffen, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Der Antrag ist fachlich sinnvoll. Ich danke für die Unterstützung aus allen Fraktionen.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir merken an der Debatte, dass es beim Thema Alkohol und beim Thema Alkohol und Jugendliche emotional zugeht. Wir merken aber auch, dass dies ein Thema ist, bei dem wir uns in vielen Bereichen einig sind.
Wir sind uns nämlich darin einig, und zwar über alle Fraktionen hinweg, dass wir mit den Präventionsmaßnahmen, die wir vom federführenden Ministerium bisher auf den Weg gebracht haben - wenn ich an "HaLT" denke, an "Elterntalk" und die weiteren, die es gibt -, auf
dem richtigen Weg sind. Die Prävention muss an erster Stelle stehen. Bevor wir über Verbote reden, müssen wir über Prävention sprechen. Ein Bewusstsein für den Umgang mit Alkohol brauchen wir als Allererstes, bevor wir an andere Themen denken.
Wir können feststellen, dass die Präventionsangebote, die wir haben, gut laufen. Wir haben 31 "HaLT"-Standorte, die wir ausbauen wollen, weil wir das Projekt flächendeckend haben wollen. Da gebe ich Ihnen von den Freien Wählern recht. Wir sind auch dankbar dafür, dass wir noch einmal 100.000 Euro bekommen haben, um diese Präventionsstandorte weiter ausbauen zu können. Das ist der Weg, den wir sicher weitergehen müssen.
Genauso wichtig ist, dass wir uns mit denjenigen, bei denen wir mit der Freiwilligkeit nicht weiterkommen, zusammensetzen und einen gemeinsamen Pakt auf den Weg bringen. Zuerst einmal werden wir versuchen, mit einer Art Selbstverpflichtung weiterzukommen. Wie können wir auch zusammen mit denen, die Alkohol verkaufen - das wollen wir ja nicht verbieten -, einen Pakt mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung abschließen? Wenn dies scheitert, müssen wir auch über Verbote und Gesetze nachdenken. Da teile ich die Meinung von Innenminister Joachim Herrmann und auch die Meinung von Herrn Dr. Bertermann. Da müssen wir dann aber nicht nur über Verkaufsverbote bei den Tankstellen nachdenken, sondern auch in Richtung Gaststätten gehen und das Verbot der Flatrate-Partys umsetzen. Ich halte es für immens wichtig, in diesem Bereich genau hinzuschauen und zu sehen, wie wir das gemeinsam bewegen können.
Das Gesamtpaket betrifft zwar nicht nur die Jugendlichen, aber hier liegt der Hauptfokus, weil wir wissen, dass die Zahl der Alkoholvergiftungen bei den unter 20Jährigen in den letzten Jahren um 60 % gestiegen ist. Genauso wissen wir aber, dass viele Jugendliche sehr verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen. 26 % der Jugendlichen haben in den letzten zwölf Monaten gar keinen Alkohol getrunken. Bei ihnen ist das nötige Bewusstsein vorhanden. Aber es gibt auch eine Gruppe, auf die wir aufpassen müssen. Dazu gehören für mich auch die Schwangeren, die wir präventiv verstärkt in das Gesamtpaket aufnehmen müssen. Das ist in dem Antrag auch formuliert, und ich teile persönlich die Auffassung, dass jede Schwangere, die Alkohol trinkt, eine zu viel ist. Da müssen wir sehen, wie wir das in das Gesamtpaket aufnehmen können. Das ist ein sehr wichtiger Ansatz.
Unser gemeinsames Ziel muss zuallererst ein eigenverantwortlicher Umgang mit Suchtmitteln sein, bevor wir von Verboten und Gesetzen reden. Dieser eigenverantwortliche Umgang fängt natürlich bei uns selber an, indem wir immer wieder eine gewisse Vorbildfunktion einnehmen. Ich spreche nicht davon, dass gar nichts mehr getrunken werden darf; denn jeder von uns hat schon einmal gefeiert und trinkt gerne auch einmal ein Bier oder ein Glas Wein. Feiern soll Spaß machen. Feiern soll nicht krank machen, feiern soll vor allem nicht selbstzerstörend sein und zerstörend für andere, wie wir es bei den Jugendgewalttaten erleben.
Wir müssen die Jugendlichen mit dem Ziel eines eigenverantwortlichen Umgangs stärken. Dazu gehört, dass auch die Eltern im Vorfeld gestärkt sind, um den Jugendlichen Vorbilder sein zu können. Da finde ich das Projekt "Elterntalk", bei dem wir die Eltern in der Erziehungskompetenz stärken, gerade auch im Bereich der Suchtmittel, immens wichtig. Die Kollegen vor mir haben bereits erwähnt, dass wir da auf dem richtigen Weg sind. Dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen, das freut mich. Denn das Thema ist zu wichtig, als dass wir uns parteipolitisch zu sehr auseinanderdividieren ließen.
Es geht um ein Gesamtkonzept, das wir gemeinsam auf den Weg bringen müssen.
Das zweite Thema ist: Wenn Jugendliche auf die schiefe Bahn des Alkoholkonsums gekommen sind, müssen wir versuchen, sie zu erreichen. Da ist das Projekt "HaLT" ein Punkt, womit wir sie erreichen können. Das ist der Punkt, wo wir nicht nur proaktiv arbeiten, sondern auch reaktiv. Proaktiv sagen wir: Was ist denn alles schlecht am Alkohol? Reaktiv gehen wir im Krankenhaus an das Krankenbett der Jugendlichen und sprechen mit ihnen nicht erst, nachdem ihnen vielleicht einige Tage später Freunde auf die Schulter geklopft und gesagt haben: Wie viel hast du denn geschafft? Mit wie viel bist du ins Krankenhaus eingeliefert worden? Wir reden mit ihnen vielmehr direkt am nächsten Morgen, wenn sie vielleicht offen, sensibel sind. Das ist der richtige Ansatz. Deshalb ist dieses Projekt mit seinem reaktiven Ansatz unwahrscheinlich wichtig. Deswegen ist es wichtig, dass wir gemeinsam auf diesem Weg weiterarbeiten. Mir als Ärztin ist es speziell sehr wichtig, dass wir die Jugendlichen dann abholen, wenn sie zu viel Alkohol konsumiert haben, wenn sie schon den falschen Weg eingeschlagen haben.
Wenn es nicht anders geht, müssen wir auch über Verbote reden, auch über gesetzliche Verbote. Das ist an dieser Stelle dann eben auch wichtig, und es ist unsere
politische Verantwortung, dass wir das dann auch tun. Dabei weiß ich auch, dass wir genau aufpassen müssen, damit wir keine Ausweichmöglichkeiten schaffen, wenn wir einen Hahn zudrehen. Da müssen wir schauen, dass das im Gesamtkonzept zusammenpasst, damit es eben ein Gesamtpaket wird trotz der unterschiedlichen Ministerien, die daran beteiligt sind. Wir müssen gemeinsam handeln mit dem Wirtschaftsministerium, dem Innenministerium, dem Sozialministerium, dem Kultusministerium und mit allen, die heute dabei sind, und allen, die noch dazugehören, nicht nur auf Landesebene, sondern auch in den verschiedenen Gremien, und auch mit denjenigen, die den Alkohol verkaufen, bzw. mit denen, die an der Abgabe des Alkohols beteiligt sind. Sie alle müssen wir zusammenbringen, das muss eine gemeinsame gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein.
Dieses Thema ist entscheidend. Wir müssen gemeinsam versuchen, ein Gesamtpaket auf den Weg zu bringen. Ich plädiere deswegen dafür, es zusammen auf den Weg zu bringen.
Sie haben vorhin in der Debatte mitbekommen, dass Inhalte einzelner Anträge, auf die ich jetzt nicht im Speziellen eingegangen bin, im gemeinsamen Antrag enthalten sind, in dem zum Beispiel auch die Themen null Promille in der Schwangerschaft und der Ausbau der Präventionsangebote aufgegriffen werden. Das Projekt "HaLT", für das wir mehr Förderung erhalten, ist damit im Grunde genommen schon erledigt. Es geht um viele Bereiche. Deswegen sollten wir den Weg mit einem Gesamtpaket gehen.
Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig, dass das oberste Gebot bei Lebensmitteln ist, dass kein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher besteht.
Außerdem ist es genauso wichtig, dass die Kennzeichnung für den Verbraucher ersichtlich ist. Er muss wissen - egal ob Mann oder Frau, Kind, Senior usw. -, wenn er einkaufen geht, was er einkauft.
Dieser Grundsatz muss eingehalten werden, und für den Verbraucher muss die Kennzeichnung klar und verständlich sein. Die Bayerische Staatsregierung wird sich auf Bundes- und auf europäischer Ebene einsetzen, dass klar gekennzeichnet wird, was im Klebefleisch und in anderen Produkten enthalten ist, damit der Verbraucher wirklich weiß, was er einkauft. Darum muss es uns allen gehen.
Uns geht es zum einen darum, dass sich der mündige Verbraucher beim Einkauf entscheiden kann, welche Produkte er einkauft. Ein Kantinenchef soll selbstverständlich auch wissen, was er einkauft. Sie wissen, dass es selbst auf Speisekarten Kennzeichnungen gibt. Ich will nicht sagen, dass ich hier alles haben möchte. Aber wir werden auf Bundes- und europäischer Ebene verhandeln, wie gekennzeichnet wird. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung auf dem Endprodukt steht und dass es kein Begriff ist, mit dem der Verbraucher nichts anzufangen weiß; denn einen chemischen Begriff kann der Verbraucher unter Umständen nicht einordnen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kennzeichnung klar verständlich ist. Wir müssen auch prüfen, welche Möglichkeiten es für denjenigen gibt, der die Produkte nur konsumiert und nicht einkauft.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute gemerkt, dass die Debatte sehr emotional und engagiert ist. Die Argumente sind ausgetauscht. Jetzt sollen die Menschen entscheiden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt das Schlusswort sprechen. Ich freue mich darauf und werde mich, der Uhrzeit gemäß, kurz fassen.
Der Altmühlsee ist für uns alle ein wichtiges Thema. Hier geht es um die Wasserqualität, die ein zentraler Bestandteil der Umweltpolitik ist und bei uns einen hohen Stellenwert genießt. Ich denke an Seen, Flüsse und das Trinkwasser. Wir alle sind uns einig, dass es beim Altmühlsee Verbesserungsbedarf gibt. Wir nehmen uns der Probleme an.
Im Jahr 1970 war ich noch nicht geboren. In den letzten Jahren gab es jedoch viele gute Beispiele, wie wir die Probleme angegangen sind. Wir haben entlang der Altmühl Uferrandstreifen erworben und wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben. Das war auch ein Anliegen der Freien Wähler. Wir haben auch diese Konferenz durchgeführt. Sie wissen, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Mai vorgestellt werden. Für den Mai 2010 ist auch die Schlusskonferenz vorgesehen.
Ich biete Ihnen an, dass wir diese Ergebnisse im Ausschuss vorstellen. Dann können die Freien Wähler wiederum ihre Vorstellungen einbringen. Damit wäre dieser Antrag erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Sie sind mit mir der Meinung, dass wir das Wassergesetz heute erschöpfend behan delt haben. Aber wir sind selbstverständlich nicht zu erschöpft, um uns mit Petitionen zu beschäftigen, weil uns die Meinung der Bürger sehr wohl wichtig ist und wir die Petitionen entsprechend ernst nehmen. Wir haben bereits gehört, dass sich die Petitionen vor allem mit Artikel 32 beschäftigen, in dem es um die Aus gleichsregelung geht. Kollege Hünnerkopf hat schon sehr gut dargelegt, dass es um die ausgleichsbezogene Regelung und um Mehraufwendungen beim Bau und Betrieb land- und forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen geht. Man muss sagen: In den Petitionen sind Beispiele genannt. Bei diesen Beispielen muss man sich fragen, ob das noch landwirtschaftliche Betriebe sind oder ob
es nicht vielmehr bereits Gewerbebetriebe sind, die gar nicht in die Ausgleichszahlungen hineinkommen wür den. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für uns ganz klar, dass Artikel 32 nicht der Subventionierung der Landwirtschaft dient, sondern eine flankierende Maßnahme zur Sicherstellung der öffentlichen Wasser versorgung ist. Dass uns das Wasser allen sehr am Herzen liegt, haben wir heute in der Debatte gemerkt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir heute feststellen können, ist Organ spende ein äußerst wichtiges gesundheitspolitisches Thema. Es ist nicht nur deshalb wichtig, weil 11.700 Pa tienten deutschlandweit und 1.655 Patienten in Bayern auf eine Organspende angewiesen sind. Herr Kollege Dr. Bertermann hat bereits erwähnt, dass jeden Tag drei Personen sterben müssen, die auf einer Warteliste stehen. Gleichzeitig wissen wir, dass die Bereitschaft für die Organspende grundsätzlich vorhanden ist. Je doch wird die Bereitschaft zu wenig in die Tat umge setzt. Deswegen ist die Aufklärungsarbeit so wichtig. Herr Kollege Dr. Vetter, Sie haben angeregt, die Auf klärungsarbeit in den Schulen voranzutreiben. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Aufklärung über die Organspende bereits fakultativ in den Lehrplänen vor handen ist. Außerdem gibt es bereits eine Lehrerfort bildung in den Organspendezentren. Den Schülern im Organspendezentrum München-Großhadern ebenfalls erklärt, welche Möglichkeiten es gibt. Vielleicht wäre es von Vorteil, eine Klasse aus der Oberpfalz dazu einzu laden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu dem Gesetzentwurf. Ein Großteil der Rahmen bedingungen auf Bundesebene ist im Transplantations gesetz geregelt. Herr Kollege Markus Blume hat bereits darauf hingewiesen, dass wir zwar einen gewissen
Spielraum nutzen können, jedoch ist uns eine Novel lierung des Bundesgesetzes sehr wichtig. Das haben wir bereits mehrmals angemahnt. Da wir eine Verbes serung des Bundesgesetzes nicht unmittelbar herbei führen können, nutzen wir die gestalterischen Möglich keiten, die wir in Bayern haben.
Bayern war 1999 das erste Bundesland, das ein eige nes Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Die Einführung der Transplantationsbeauftragten hat sich sicherlich gut bewährt. Der eine oder andere Punkt be darf trotzdem einer Verbesserung.
Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einbeziehung der Landesapothekerkammer in die Aufklärung der Be völkerung. Die gesamte Breite der Beschäftigten im Gesundheitswesen sollte mit diesem Gesetzentwurf er fasst werden. Möglichst viele Beschäftigte im Gesund heitswesen sollten über die Organspende informiert werden, damit diese die Bürgerinnen und Bürger von der Organspende überzeugen können.
Die Unabhängigkeit der Lebendspendekommission soll weiter gestärkt werden. Dazu werden die gesetzlichen Mindeststandards in das Gesetz aufgenommen. Herr Kollege Dr. Bertermann hat bereits zum Ausdruck ge bracht, dass wir mehr Vertrauen schaffen müssen. Die Transparenz des Verfahrens und die unabhängigen Le bendspendekommissionen tragen zu einem größeren Vertrauen in die Organspende bei der Bevölkerung bei.
Es geht zum Dritten darum, die Stellung der Transplan tationsbeauftragten in den bayerischen Kliniken zu ver bessern. Wir haben deshalb den Antrag, die Transplan tationsbeauftragten direkt an die Klinikleitung anzubinden, gern aufgenommen. Ich denke, das war ein ganz guter Vorschlag. Damit wird der Stellenwert der Transplantationsbeauftragten gewürdigt.
Wir haben schon einiges über die Berichtspflicht gehört. Wir haben in den Gesetzentwurf jetzt eine konkrete Auskunftspflicht auf Verlangen aufgenommen. Diese Pflicht ist jetzt also festgeschrieben. Im Bundesgesetz heißt es: Es ist zu berichten. Wir haben das jetzt stärker konkretisiert, indem wir die Auskunftspflicht auf Verlan gen hineingeschrieben haben.
Weiterhin geht es darum, die Vorgänge zu dokumen tieren. Aber es sollen nicht Monat für Monat die Zettel hin- und hergeschickt werden. Vielmehr soll damit die Auskunft verbessert und sollen die Transplantations beauftragten entlastet werden.
Die Verbände und Interessengruppen, die beteiligt wur den, haben den Gesetzentwurf begrüßt.
Wir haben die Anregung der Kirchen aufgenommen, dass die Interdisziplinarität der Angehörigenbetreuung
einbezogen wird. Aus dem SPD-Antrag haben wir auf genommen, dass die Transplantationsbeauftragten er fahrene Intensivmediziner sein sollen. Einiges andere konnten wir von dem SPD-Antrag nicht aufnehmen, weil es zu weit geht und zu stark in die Autonomie der Krankenhäuser eingreifen würde.
Ich glaube aber, dass wir mit dem Gesetzentwurf ins gesamt die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Transplantationsbeauftragten verbessern. Daher hoffe ich, dass alle diesem Gesetz zustimmen können, wie es auch der Beratung in den Ausschüssen ent spricht. Ich hoffe auch auf Zustimmung zu den Ent schließungsanträgen, die einerseits einen mündlichen Bericht fordern und zum anderen noch mehr auf Ko operation und Kooperationsbereitschaft setzen, wobei ich auch an den Pflegebereich denke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vor allem auf die Stellungnahme der Staatsregierung verweisen, die wir dazu bereits abge
geben haben. Ich möchte aber schon noch kurz auf die Petitionen eingehen. Vor allem geht es darum, dass man eine allgemeine, generelle Baugenehmigungspflicht forcieren möchte. Man muss sagen, dass wir mit dem Mobilfunkpakt, wie er jetzt existiert, sehr gut gefahren sind. Ich denke nur daran, dass, als wir die Gemeinden abgefragt haben, 80 % damit zufrieden waren und in diesem Jahr 2009 allein 1.100 Fälle über den Mobilfunkpakt abgeklärt und aufgeklärt werden konnten. Wenn es dann in einem Fall, wie es Frau Stewens beschrieben hat, nicht so lief, wie es idealerweise laufen sollte, dann sollte man diesem Einzelfall nachgehen und nicht den kompletten Mobilfunkpakt infrage stellen und alle anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten erhoben haben. Wir werden das selbstverständlich weiter beobachten.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir 2007 die Gemeinden abgefragt haben und 80 % damit zufrieden gewesen sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die bayerische Staatsregierung unterstützt den Antrag voll und ganz, weil wir der Meinung sind, dass die Endlagerfrage geklärt werden muss, und zwar jetzt und unabhängig von der Diskussion um eine Laufzeitverlängerung.
Man muss auch sagen, dass der Inhalt des Antrags in den Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung bereits aufgenommen ist mit der unverzüglichen Aufhebung des Moratoriums, der Fortsetzung der ergebnisoffenen Erkundung, der begleitenden Überprüfung durch ein internationales Expertengremium hier geht es also auch um die Sicherheit, ob das Lager den internationalen Standards genügt - und um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Lassen Sie mich noch einen Satz dazu sagen, wie es in Bayern aussieht. Auch die Situation in Bayern wurde durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wissenschaftlich geprüft. Man kann aus dieser Studie erkennen, dass in Bayern die Salzvorkommen viel zu dünn sind, dass das Granitvorkommen zu zerklüftet ist und dass auch die Tonschicht nicht dick genug ist.
Ich erinnere nur daran, dass es bei uns 100 m sind im Vergleich zu Niedersachsen mit gut 1.000 m. Da kann man nur sagen, dass die Voraussetzungen für ein bestgeeignetes Endlager in Bayern nicht gegeben sind. Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege, ich darf mit Ihrer ersten Frage beginnen. Sie haben sich nach den Ursachen erkundigt. Die Ursachen sind sehr vielfältig. Wir haben festgestellt, dass sich die Probleme im Umgang mit Alkohol nicht auf eine spezifische Gruppe von Jugendlichen festlegen lassen. Diejenigen, die mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen, stammen aus allen Gesellschaftsschichten. Dabei handelt es sich um Mädchen und Jungen, die jünger oder älter sind. Aus diesem Grund sind die Konzepte sehr vielfältig aufgestellt. Deshalb ist es wichtig, dass wir unterschiedliche Angebote für verschiedene Regionen anbieten. Innerhalb Bayerns sind die Probleme unterschiedlich konzentriert. Wir haben kein übergreifendes Konzept, das die kleinen Projekte vor Ort ersetzt. Selbstverständlich haben wir auch Projekte, die bayernweit vertreten sind. Im Kindergarten wird bereits unspezifisch auf einen gesunden Lebensstil hingewirkt. In den Schulen sind spezifische Projekte wie die Ausstellung "Na toll" vertreten. Die Projekte Mindzone und Disco-Fieber haben Sie bereits genannt. Das Projekt HaLT, das seit diesem Jahr an 21 Standorten zu finden ist, finde ich besonders gut. Das Projekt hat zwei Ansätze:
Es hat zum einen den Ansatz, dass es proaktiv ist - das heißt, es wirkt vor Ort auch präventiv -, zum anderen den Ansatz, dass es reaktiv ist. Das ist für mich wichtig.
Wenn nämlich ein Jugendlicher nach einem Komatrinken mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus gelandet ist, kommt jemand von der Beratung am nächsten Morgen zu ihm, und zwar zusammen mit den Eltern. Natürlich muss er vorher danach gefragt werden. Aber es ist jedenfalls wichtig, dass jemand nicht erst nach zwei, drei Wochen, sondern am nächsten Tag zu ihm kommt. Dann sind die Eltern noch erschrocken. Vielleicht ist auch der Jugendliche darüber erschrocken, dass er im Krankenhaus gelandet ist. In dieser sensiblen Phase muss man und müssen wir, die Eltern den Jugendlichen erwischen.
Das finde ich bei dem Projekt HaLT - Hart am Limit - so gut. Dieses gibt es an 21 Standorten. Wir können uns vorstellen, das Projekt weiter und auch bayernweit auszudehnen. Denn es ist der richtige Ansatz, denjenigen Jugendlichen, bei denen so etwas zum ersten Mal vorkommt, frühzeitig Hilfe an dem Punkt anzubieten, wo sie dafür sensibel sind.
Es ist also nicht so, dass es ein "weiter so" gibt. Wir hinterfragen unsere Projekte danach, ob sie erfolgreich sind. Die Projekte werden entsprechend evaluiert.
Sie haben gefragt, ob wir die kommunalen Projekte alle kennen. Natürlich gibt es bei den Jugendämtern vor Ort verschiedene Projekte. Aber wenn man sich zum Beispiel über die Internetseite des LGZ informiert, stellt man fest, dass es da sehr viele und unterschiedliche Projekte gibt, die auch bayernweit aufgezählt sind. Über die Landeszentrale für Gesundheit wissen wir also sehr wohl bayernweit, wo welche Maßnahmen stattfinden.
Wenn jemand vor Ort in ein derartiges Projekt investieren möchte, kann er sich bei der Landeszentrale informieren und danach seine Entscheidung treffen.
Sie haben davon gesprochen, dass das Einstiegsalter weiter sinkt. Wir stellen aber fest, dass das Alter für den ersten Rausch im Moment etwas steigt.
Wenn man die Jugendlichen fragt, wer im letzten Monat keinen Alkohol getrunken hat, wer also einen Monat lang alkoholabstinent gewesen ist, so ergibt sich eine Zahl, die zurzeit im Steigen begriffen ist. Das bedeutet, dass wir mit unseren Präventionsangeboten vom Grundsatz her durchaus auf dem richtigen Weg sind.
Aber die Herausforderung durch diejenigen, die sich ins Koma trinken, besteht nach wie vor. Davor verschließen wir unsere Augen nicht.
Nun möchte ich aber noch eine Lanze für die Jugendlichen brechen. Wir dürfen sie nicht nur unter dem Gesichtspunkt sehen, ob und dass sie sich ins Koma trinken, sondern müssen uns auch vergegenwärtigen,
dass sie sehr viel im ehrenamtlichen Bereich leisten. Dies dürfen wir nicht vergessen.
Mit Flatrate-Partys sprechen Sie etwas an, was auch uns allen ein Dorn im Auge ist. Wir haben bereits eine gesetzliche Maßnahme auf den Weg gebracht. In meinen Augen haben Sie es richtig angesprochen: Jugendliche werden ein Stück weit wegen der günstigen Kosten zu übermäßigem Alkoholkonsum verführt. Aber vielen Gastwirten geht es nicht darum, Betrunkene in ihrem Gastraum zu haben. Gastwirte verhalten sich da sehr verantwortungsvoll. Sie achten darauf, dass solches nicht vorkommt.
Das Komatrinken gibt es aber auch oft im privaten Bereich. Das muss man an dieser Stelle ausdrücklich mit erwähnen.
Sie haben die Schulen angesprochen. In manchen Schulfächern spielt die Suchtprävention durchaus eine Rolle. Ich denke zum Beispiel an Biologie und Theologie. Das zieht sich im Lehrplan durch die Unterrichtsfächer hindurch.
An vielen Schulen werden entsprechende Aktionstage gestartet. Man kann sich auch kostenlos die Ausstellung "Na toll!" an die Schulen holen. Auf solche Weise kann man Jugendliche jugendgerecht zum Beispiel darauf hinweisen, wie sie sich einem Gruppendruck entziehen können. Wenn es in einer Jugendgruppe heißt: "jetzt trinken wir alle", dann müssen Jugendliche in der Lage sein, sich mit coolen Worten dagegenzustellen, zum Beispiel so: Diese Runde lasse ich jetzt ausfallen.
Die Ausstellung ist in diesem Sinne aufgezogen. Sie ist für Jugendliche, eben jugendgerecht gestaltet.
Wir hatten auch eine Ausstellung "Be hard, drink soft". Wir werden sie jetzt mit einem deutschen Namen versehen und nächstes Jahr an die Schulen bringen. Da gibt es auch Mitmach-Parcours. Da setzt man sich eine Brille auf, um sehen zu können, wie sehr das eigene Gesichtsfeld eingeschränkt wird, wenn man betrunken ist. So kann man ein Gefühl dafür vermitteln, welche gesundheitlichen Auswirkungen mit dem Trinken verbunden sind.
Wenn Schulen die Schüler nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags betreuen, ist es wichtig, dass im Bereich der Lebenskunde verstärkt neben den Pflichtfächern auch Ehrenamtliche herangezogen werden, die das pädagogische Feld mit beackern.
An Schulen - außer an den Grundschulen - haben wir überall Suchtbeauftragte - Fachkräfte für Suchtprävention -. Es sind spezielle Ansprechpartner. Man muss sich über das Suchtalter inzwischen aber auch weitere Gedanken machen und sich fragen, ob man Suchtbeauftragte vielleicht auch schon an Grundschulen braucht.
Sie haben richtig gesagt, dass Baden-Württemberg dabei ist, ein Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke zu nächtlichen Stunden an Tankstellen auszusprechen. Dazu wird es im Jahr 2010 kommen. In meinen Augen ist das eine überlegenswerte Maßnahme. Wir sollten beobachten, wie sie sich in BadenWürttemberg auswirkt. Denn viele Jugendliche sehen eine Möglichkeit, sich an Tankstellen Nachschub zu besorgen. Dort muss also der Riegel vorgeschoben werden.
Viele Jugendliche statten sich schon im Vorfeld gut aus. Daher könnte man fragen, ob das Verbot an Tankstellen viel bringen würde. Da müsste man vielleicht auch durch das Ladenschlussgesetz etwas regeln.
Sie haben - das war vorhin auch mein Ansatz - richtigerweise erwähnt, dass die Präventionsmaßnahmen grundsätzlich schon ganz gut anschlagen, dass der Alkoholkonsum bayern- und deutschlandweit zurückgegangen ist, dass wir uns der Herausforderung hinsichtlich derjenigen stellen müssen, die sich, sei es bewusst oder unbewusst, ins Koma trinken. Diejenigen, die sich ins Koma trinken und mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen, werden selbstverständlich über diese 21 Standorte durch das Projekt HaLT erreicht. Nach meiner Meinung, aber auch nach der bei uns im Hause, würden wir diese Standorte zahlenmäßig gerne weiter
ausbauen, um sie noch mehr in die Fläche zu bekommen. Durch diese HaLT-Projekte konnten wir im letzten Jahr 800 Jugendliche erreichen. Das heißt, eine ganz große Anzahl an Jugendlichen ist damit versorgt worden. Außerdem haben wir sie, was sehr wichtig ist, zusammen mit den Eltern erreicht. Darauf wird sehr viel Wert gelegt. Bisher war es so, dass am nächsten Tag ein Nachgespräch mit dem Arzt stattfand. Aber nun findet darüber hinaus ein Gespräch mit jemandem statt, der speziell auf Suchtfragen geschult ist. Wir stellen fest, dass viele zum ersten Mal mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Man muss diejenigen davor bewahren, dass es weitere Male gibt, man muss den Jugendlichen entsprechende Hilfestellungen anbieten, damit ihnen geholfen werden kann, sie sich, auch wenn Gruppendruck vorhanden sein sollte, zu wehren.
Sie haben gefragt, was wir noch tun können, um weiter in die Fläche zu kommen. Ich habe mir vor 14 Tagen von Örtlichen berichten lassen, wie die Erfahrungswerte im Bereich Elterntalk sind. Elterntalk ist ein Instrument, das über das Familienministerium bereits seit Jahren, vor allem im Bereich Medienkonsum von Jugendlichen so aufgemacht ist, dass Eltern andere Eltern einladen; diese Eltern werden als Moderatoren geschult und besprechen dann themenbezogene Fragen. Dieser Elterntalk war insbesondere im Bereich von Medienkonsum gefragt. Wir haben es seit diesem Jahr um den Baustein Suchtprävention erweitert. Mir wurde berichtet, dass dieser Bereich - neben der Frage der Schule und Fragen wie "Wie viel darf mein Kind fernsehen?", "Was ist im Internet gut und was schlecht für mein Kind?" - von vielen Eltern nachgefragt wurde. Man hat festgestellt, dass sich die Eltern vor Ort ein bisschen ausgetauscht haben nach dem Motto: Wann ist denn dein Kind nach Hause gekommen? Wie war der beieinander? Oder: Was können wir gemeinsam tun? - So konnte auch diese Grauzone verbessert werden.
Über diesen Elterntalk erreichen wir vor allem Familien mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund. Bayernweit wird dieser Elterntalk zu 50 % in deutscher Sprache, ungefähr zu 25 % in russischer Sprache und zu 25 % in türkischer Sprache angeboten. Wir erreichen also auch diejenigen, die vielleicht keine Beratungsstelle aufsuchen würden, weil es eben im Wohnzimmer stattfindet. So laden Eltern Eltern ein und sprechen darüber. Dieses Projekt halte ich im Bereich der Suchtprävention für sehr wichtig. Wir müssen schauen, dass wir weitere Eltern erreichen, dass dieses Projekt weiterhin bayernweit ausgebaut werden kann. In meinen Augen ist es sehr wichtig, dass wir gerade in dem Bereich Eltern alle, auch die kulturell unterschiedlichen Schichten erreichen können. Für viele ist es schon ein Hemmnis, eine Beratungsstelle aufsuchen zu müssen. Für diejenigen ist es dann leichter, wenn sie von ande
ren Eltern mit eingeladen werden. Seitdem es läuft, seit Anfang des Jahres 2009, ist es wirklich gut angenommen worden und wird von vielen Eltern gelobt: 90 % empfehlen es anderen Eltern weiter. Ich meine, das ist die beste Maßgabe, woran man sehen kann, dass es erfolgreich ist. Ich hatte ein Gespräch mit den Pfaffenhofenern, die von dem Projekt ganz begeistert sind und mir berichtet haben, dass es sehr gut angenommen wird - nicht nur von Müttern, sondern auch von Vätern.
Ich teile Ihre Auffassung, dass wir selbstverständlich alle aufgerufen sind, mit gutem Beispiel voranzugehen. Es ist wichtig, nicht nur wie die Gruppe, sondern wie die Eltern, wie wir als Gesellschaft damit umgehen, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist absolut mitentscheidend.
Sie haben den Bereich Verkehrsunfälle angesprochen. Das ist selbstverständlich auch uns ein Anliegen. Wir wissen, dass viele Unfälle, auch viele Gewalttaten unter Jugendlichen vor allem unter Alkoholeinfluss geschehen. Deswegen stellt das Präventionsprojekt DiscoFieber speziell auf diesen Bereich ab. Dabei geht es darum, dass wir durch diese bayernweite Präventionsmaßnahme die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen wollen, dass Jugendlichen gezeigt wird, was passiert, wenn man mit 0,5 oder 1 Promille Alkohol im Blut Auto fährt, wie das Sichtfeld dann eingeschränkt ist. Bei diesem Disco-Fieber-Projekt werden ehemals Betroffene eingeladen, die so etwas schildern können - jemand vom Deutschen Roten Kreuz und von der Feuerwehr -, dass durch diese Betroffenheit, die bei Jugendlichen ausgelöst wird, das Verhalten von Jugendlichen verändert werden kann, damit es zu diesem Erkenntnisklick kommt: Dass es nicht gut ist, unter Alkoholeinfluss zu fahren. Dieses Präventionsprojekt "Disco-Fieber" wird übrigens nicht losgelöst, sondern gerade in Zusammenarbeit mit dem Fahrschullehrerverband, mit den Schulen, mit den Berufsschulen und mit der Verkehrswacht durchgeführt. Ich halte das für ein sehr gutes Projekt, weil es eben über die Betroffenenschiene geht. Es schildern diejenigen, die wirklich Erfahrung haben, es schildern diejenigen, die am Unfallort mit dabei waren, ihre Eindrücke. Das ist etwas ganz anderes, als wenn das vielleicht ein Lehrer berichtet, wenn jemand sagt: Ich war bei dem Unfall dabei, so hat das ausgeschaut, wollt ihr das wirklich, wollt ihr auch andere Leute in Gefahr bringen? Diese Betroffenheit und diese Emotionen können bei den Jugendlichen Nachdenken darüber wecken: Wie verhalte ich mich selbst? Das soll dazu führen, dass sie sich hinterfragen: Will ich das wirklich? Nehme ich andere mit oder fahre ich mit jemandem mit, von dem ich weiß, der hat etwas getrunken? Oder sage ich auch den anderen, lasst euch bitte abholen? Es müssen auch die Eltern darauf aufmerksam gemacht werden: Sagt euren Kindern, wir holen euch zu jeder Zeit ab, ehe sie mit jemandem, der betrunken ist, fahren. Wir wissen ja, dass von einer Diskothek zur anderen gefahren wird, jenachdem, welche noch länger auf ist, und dass dann sehr viele Unfälle
passieren. "Disco-Fieber" ist eines der Präventionsprojekte.
Das war jetzt die Jugend, oder?
Danke schön, auch für diese Fragen. Sie haben völlig recht. Feiern soll Spaß machen und nicht krank machen. Das vorweg. Es geht in der ganzen Diskussion nicht darum, dass wir komplett den Alkohol verbieten wollen, sondern es geht darum, wie man mit Alkohol umgeht, dass das die Jugendlichen entsprechend lernen und durch gutes Beispiel übernehmen sollen.
Sie haben angesprochen, was passiert, wenn jemand im Krankenhaus landet. Er wird behandelt, im schlimmsten Fall muss er auf die Intensivstation. Häufig sind die Jugendlichen bewusstlos. Häufig rufen die anderen Jugendlichen an und sagen: Hier ist ein bewusstloser Jugendlicher. Er wird dann abgeholt. Selten wird gleich dazu gesagt, dass er eine Alkoholvergiftung hat, sondern das stellt man erst vor Ort bzw. im Krankenhaus fest.
Es ist üblicherweise so wie bei jedem Krankenhausaufenthalt, dass am nächsten Morgen der Arzt einen Entlassungsbrief schreibt und ein Entlassungsgespräch führt. An diesen HaLT-Standorten, die wir zum Beispiel in Coburg haben, aber auch im südbayerischen Raum, wird derjenige, aber werden auch der Arzt und die Eltern zum Beispiel von einem Sozialtherapeuten oder von einem Sozialpädagogen begleitet, also von jemandem, der im Bereich Sucht Erfahrung hat und die Jugendlichen fragen kann: Wie sieht es aus? Wie sind die Möglichkeiten? Ist es das erste Mal passiert oder wäre eine längere Suchtberatung für dich angebracht?
Als dieses HaLT-Projekt eingeführt wurde, fand ich schade, dass gleich die Bedenken laut wurden, ob es datenschutzrechtlich möglich sei, dass jemand von außen, der nicht direkt zum Krankenhaus gehört, mit dem Patienten spricht. Inzwischen sind diese Bedenken vielfach überwunden worden, indem man Kooperationen mit den Krankenhäusern und mit Beratungsstellen abgeschlossen hat. In meinen Augen ist es wichtig, dass die Prävention oder die Aktion mit dem Jugendlichen im Vordergrund steht. Dass er und seine Eltern befragt werden müssen, ist dabei selbstverständlich.
Es ist sehr wichtig, den Jugendlichen in dieser sensiblen Phase zu erreichen, dass man ihn, wenn er - die Medizin ist inzwischen so gut, dass er dann fast keine Kopfschmerzen mehr hat - sich noch in dem Bereich befindet, dass er erschrocken ist, dass er im Krankenhaus aufwacht, dass er dann eben Hilfe erfährt und nicht einen Zettel in die Hand bekommt, nach dem Motto: Melde dich doch in zwei, drei Wochen bei einer Beratungsstelle. Das bringt in meinen Augen nichts. Er muss in dem Augenblick direkt angesprochen werden. Das ist viel hilfreicher und zielführender. Ich habe es schon gesagt, wir haben im letzten Jahr 800 Jugendliche mit dem HaLT-Projekt erreichen können. Das zeigt, dass es in der Fläche schon sehr gut angekommen ist.
Sie haben noch angesprochen, ob Eltern herangezogen werden könnten, wenn man sagt, das ist eine vom Jugendlichen bewusst herbeigeführte Aktion. Es ist sehr schwer nachweisbar, ob es direkt herbeigeführt worden ist. Denn dann läge es im Ermessen der Krankenkassen, sich Zuzahlungen von den Eltern zu holen. Das ist eben sehr schwer nachweisbar.
Sie haben das Fahrsicherheitstraining angesprochen, das in anderen Bundesländern durchgeführt wird. So einem Fahrsicherheitstraining stehe ich persönlich skeptisch gegenüber. Wenn man einem Jugendlichen bewusst sagt: Trink doch mal Alkohol und fahr dann Auto, dann, finde ich, ist das nicht das richtige Signal. Dass man aber die Jugendlichen vielleicht damit konfrontiert, wie sich Alkohol auf die Sinne auswirkt, wie das Gesichtsfeld eingeschränkt wird, wie das Hörvermögen eingeschränkt wird, wie man benebelt ist, wenn man etwas getrunken hat, wenn man mit Mitteln wie einer speziellen Brille und einem entsprechenden Ohrschutz die Jugendlichen in ein Auto setzt und das wirken lässt, dann finde ich das sicherer und zielführender, als wenn man sie unter Alkohol setzt und mit Alkoholwirkung fahren lässt. Das wäre in meinen Augen das falsche Signal.
Es ist völlig richtig, dass die Eltern nicht nur Elternrechte, sondern auch Elternverantwortung haben, dass gerade die Eltern diejenigen sind, die von Anfang an die Kinder beeinflussen und ihnen Etliches vorleben, gerade auch, wie mit gewissen Dingen umgegangen wird. Daher ist die Elternverantwortung sicher sehr hoch einzuschätzen. Andererseits ist es so, dass viele Eltern darüber verunsichert sind, wie sie damit umgehen können, wenn ihr Kind betrunken nach Hause kommt, wie sie damit umgehen können, wenn das junge Mädel alkoholisiert nach Hause kommt. In diesem Bereich ist dieser Ansatz über den Elterntalk, wonach sich die Eltern austauschen können, richtig.
Häufig hören viele Bereiche des Jugendschutzes an der Wohnungstüre auf, obwohl man aber eigentlich durch die Wohnungstüre hineingehen müsste, um mit den Präventionsangeboten Erfolg zu haben. Das schaffen wir dann eben über den Bereich Elterntalk. Dies haben wir mit Unterstützung des Familienministeriums dann auch in die Gesundheitsprävention und in die Suchtprävention, neben der bisherigen Stärkung der Medienkompetenz der Eltern mit aufgenommen. Wir haben dies ganz bewusst getan, damit sich die Eltern austauschen können, sich erzählen können, was mit den Kindern gemacht werden kann.
Das ist gerade auch für Eltern mit Migrationshintergrund sehr wichtig. Ich denke da besonders auch an türkische Eltern, die aufgrund ihrer religiösen Ansichten häufig abstinent leben, deren Kinder aber durch andere Jugendliche mit Alkohol in Berührung kommen. Gerade solche Eltern haben zahlreiche Fragen dazu, was dagegen getan werden kann. Und oft muss man diesen Eltern zunächst einmal erklären, was nach dem Jugendschutzgesetz rechtlich möglich ist und welche Rahmenbedingungen es gibt. Hier die Eltern in ihrer Kompetenz zu stärken, halte ich für absolut richtig.
Wir sind dabei, dies über diesen Elterntalk zu versuchen, bei dem sich Eltern gegenseitig austauschen und untereinander stützen können. Es ist dies wichtig, weil da nicht jedes Mal jemand von der Beratungsstelle dazukommen muss. Aber selbstverständlich müssen sich die Eltern auch darüber austauschen können, wo es Beratungsstellen gibt und wo man sich Hilfe holen kann. Da müssen die Eltern schon ganz frühzeitig mit vielen Projekten bekanntgemacht werden. Ich denke da zum Beispiel an "Safe", wo es zum Beispiel darum geht,
dass die werdenden Mütter schon während der Schwangerschaft beraten werden. Auch hier ist eine frühe Hilfestellung ebenso wichtig, wie ich es für den Bereich Elterntalk dargelegt habe.