Paul Wengert

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen, von redaktionellen Änderungen und sprachlichen Anpassungen abgesehen, zwei entscheidende Fragen der Organisationsstruktur und des Entscheidungswegs bei der Landesbank geklärt werden. Zum einen geht es um die Zusammensetzung des künftigen Aufsichtsrats, zum anderen um die Beteiligung des Bayerischen Landtags an wichtigen Entscheidungen der Bank. Nachdem wir mit unserem eigenen frühzeitig eingebrachten Gesetzentwurf leider am nachhaltigen Widerstand der Regierungsfraktionen gescheitert sind, haben wir darauf verzichtet, erneut einen solchen Entwurf einzubringen. Die Hoffnung, dass unsere Vorstellungen wenigstens ansatzweise in den nun vorliegenden Gesetzentwurf Eingang finden würden, hat sich leider zerschlagen.
Nun aber zu den "Knackpunkten". Das künftige, in Annäherung an das Aktienrecht als Aufsichtsrat bezeichnete Aufsichtsgremium soll zwar weiterhin 11 Mitglieder haben, aber keine geborenen mehr, was soweit in Ordnung ist. Ebenso ist es in Ordnung, dass künftig die Bestellung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme des Vertreters der Personalvertretung
durch die Generalversammlung erfolgen soll. Damit enden aber schon die Gemeinsamkeiten.
Nicht in Ordnung ist die Absicht, unter dem Schlagwort der Entpolitisierung die Aufsichtsratsmandate des Freistaats und damit die Verantwortung für die Kontrolle der Bayerischen Landesbank nachgeordneten Beamten zu übertragen, statt die Chefs in das Gremium zu entsenden. Frau Kollegin Görlitz, nennen Sie mir eine Stelle in der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli letzten Jahres, an der gefordert wird, dass keine Minister oder Staatssekretäre dem Aufsichtsgremium angehören dürfen.
Die Kommission verlangt mitnichten den Rückzug der Mitglieder der Staatsregierung aus dem Aufsichtsgremium der Landesbank. Sie stellen der Staatsregierung mit der Gleichsetzung des Rückzugs der Minister und Staatssekretäre mit der in der Tat geforderten und notwendigen Entpolitisierung ein schlechtes Zeugnis aus; denn Sie erklären damit klar und eindeutig, dass Ihre Minister nicht in der Lage sind, abseits vordergründiger politischer Opportunität, die in der Vergangenheit in der Tat für die Bank, die Sie ruiniert haben, verhängnisvoll war, sachgerechte bankpolitische Entscheidungen zu treffen bzw. das Handeln des Vorstands zu kontrollieren. Ich will Ihnen sagen, was Sie damit bezwecken wollen. Sie bezwecken genau das, was Sie in Abrede gestellt haben. Sie flüchten aus der politischen Verantwortung für das Handeln unserer Staatsbank.
Keiner soll uns weismachen, dass künftig nicht mehr durchregiert wird. Formal mögen die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern im künftigen Aufsichtsrat in ihrer Mandatsausübung weisungsungebunden sein. Papier ist bekanntlich geduldig. Bei allem Respekt vor unseren Staatsdienern schaut die Wirklichkeit doch völlig anders aus. Die Sitzungen werden mit der politischen Führung vorbesprochen, die Entscheidungen vorbereitet, und bei unerwartetem Sitzungsverlauf wird selbstverständlich Rücksprache genommen. Alles andere ist doch völlig lebens- und wirklichkeitsfremd, vom vorauseilenden Gehorsam einmal ganz zu schweigen. Es geht Ihnen nicht um die Entpolitisierung, sondern um den Rückzug aus der persönlichen politischen Verantwortung nach dem Motto: Wenn da etwas schiefläuft, waren es die Beamten. Wir haben damit nichts zu tun, sollen doch die Damen und Herren Ministerialrätinnen und Ministerialräte den Kopf hinhalten. Wir sind jedenfalls fein raus.
Wir halten fest, dass die Vertretung des Freistaats im Aufsichtsrat der Landesbank von der höchsten Ebene und in persona von Ministern selbst wahrgenommen
werden muss. Deshalb können wir der geplanten Änderung nicht zustimmen.
Wir halten zudem nach wie vor unsere Forderung aufrecht, dass auch die Vertretung des bayerischen Volkes, nämlich dieses Parlament, im künftigen Aufsichtsrat vertreten sein muss. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätte das Desaster der Landesbank vermieden werden können, wenn es schon in der Vergangenheit so gewesen wäre; denn erfahrene Parlamentarierinnen und Parlamentarier hätten nicht ohne jedwede Nachfrage die verhängnisvollen Entscheidungen abgenickt. Aus dieser Erfahrung heraus hätten wir uns mehr Klugheit gewünscht und erwartet, dass der Bayerische Landtag im Aufsichtsrat der Bank vertreten ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihrem Änderungsantrag von FDP und CSU – ich betone diese Reihenfolge, denn die lässt durchaus Schlüsse zu – streben Sie die Streichung des doppelten Stimmrechts für die Staatsvertreter an. Zur Wahrung seiner Interessen und zur Sicherung seines Gewichts im Aufsichtsrat wäre es daher nur konsequent, die entsprechenden Stimmen Abgeordneten des Landtags als Mitglieder im Aufsichtsrat zu übertragen. Zumindest müssten Mitglieder des Hohen Hauses mit beratender Stimme an den künftigen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Aber nicht einmal dazu reicht Ihr Selbstverständnis als Parlamentarier. So, wie es jetzt vorgesehen ist, wird das Parlament völlig übergangen, und seine Kontrollrechte werden ausgehöhlt.
Sollte der Antrag von FDP und CSU die Mehrheit finden, bleibt völlig offen, wie bei drei Stimmen des Freistaates im elfköpfigen Aufsichtsrat das Gewicht des Freistaats aufgrund seiner Mehrheitsbeteiligung an der Landesbank – Sie haben diese zutreffend dargestellt, Frau Kollegin Görlitz – sichergestellt werden soll.
Ich komme zur künftigen Beteiligung des Landtags bei wichtigen Geschäftsvorfällen der Landesbank. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt offen, ob die Beteiligung nach dem künftigen Artikel 18 a Benehmen, Einvernehmen oder Zustimmung bzw. Genehmigung bedeutet. Das wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CSU, mit Ihrem Änderungsantrag nun klarstellen. Das ist auch gut und richtig. Es soll die Zustimmung bzw. Genehmigung erforderlich sein. Das können wir selbstverständlich mittragen. Es ist völlig klar, dass die Beteiligung des Landtags nicht nur, wie bisher vorgesehen, für den Beteiligungserwerb, sondern natürlich auch für die Beteiligungsveräußerung gelten muss.
Dennoch können wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Im Gegensatz zur nebulösen Formulierung im Gesetzentwurf soll nun für solche Geschäfte eine Festlegung auf 100 Millionen Euro erfolgen. Diesen Betrag erachten wir als deutlich zu hoch. Ich will es aber nicht auf die Spitze treiben und an den Rückverkauf der HGAA-Anteile an die Republik Österreich für einen Euro erinnern, aber denken Sie an den Verkauf von 25,2 % der Anteile an der saarländischen Landesbank an das Land Saarland für 65 Millionen Euro. Ein solches Geschäft von durchaus strategischer Bedeutung ginge auch in Zukunft am Bayerischen Landtag spurlos vorüber. Wir stellen uns einen Betrag vor, der deutlich unter 100 Millionen Euro liegt, allenfalls bei der Hälfte.
Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen: Warum in aller Welt soll die absolut ungewöhnliche Haftungsprivilegierung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit der Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ab dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes entfallen? Warum soll der allgemein übliche Haftungsmaßstab erst ab dem 1. Januar 2016 gelten? Der vorgeschobene Sachzusammenhang mit dem Auslaufen der Gewährträgerhaftung Ende 2015 ist nicht nachvollziehbar und konnte uns auch in der Ausschussberatung nicht plausibel erklärt werden. Auch dies ist für uns ein weiterer Ablehnungsgrund.
Zustimmen wird die SPD-Fraktion hingegen dem Antrag der FREIEN WÄHLER, weil dieser, wenn auch in Teilen deutlich verbesserungsbedürftig, zumindest in die richtige Richtung geht; denn dieser fordert die Verantwortung der Staatsregierung im Aufsichtsrat in Person der Minister, Sitze für die Vertreter des Bayerischen Landtags, eine stärkere Beteiligung der Personalvertretung, die Reduzierung des Betrags für zustimmungspflichtige Beteiligungserwerbe beziehungsweise Veräußerungen auf 50 Millionen Euro statt 100 Millionen Euro und das frühere In-KraftTreten der neuen Haftungsregelungen. Das deckt sich nämlich mit unseren Vorstellungen zu 100 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist erneut nicht der große Wurf, den man beim Thema Landesbank hätte erwarten dürfen. Es ist im Wesentlichen der ärgerliche Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie können sicher sein, dass wir nicht Ihre Beamten, sollten Sie diesen gegenüber nach dem 15. September noch das Sagen haben, sondern Sie für künftiges Kontrollversagen bei der Landesbank zur Rechenschaft ziehen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Infolge von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs besteht die große Gefahr, dass künftig kommunale Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen werden, bei denen dies bisher nicht der Fall ist, dass also die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand im Vergleich zur gegenwärtigen Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung deutlich ausgeweitet wird.
Das droht auch für sogenannte Beistandsleistungen. Das sind Leistungen, in denen eine juristische Person des öffentlichen Rechts für eine andere solche Person bestimmte Aufgaben oder Tätigkeiten in deren Hoheitsbereich durchführt und dafür einen Aufwandsersatz erhält. Typische Beispiele dafür sind Straßenreinigung, Winterdienst, Betrieb von Wertstoffhöfen, Wasserversorgung, Kanalisation, Kläranlagen, aber auch Verkehrsüberwachung, Wirtschaftsförderung und Tourismus oder gemeinsame Backoffice-Leistungen wie Personalabrechnung, Beihilfewesen, Rechnungsprüfung oder elektronische Datenverarbeitung. Eine Besteuerung dieser Leistungen im eigenen Hoheitsbereich oder im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit in fremdem Hoheitsbereich brächte für die Leistungsempfänger, also die Bürgerinnen und Bürger, oder entsprechende Institutionen wie Vereine erhebliche Kostensteigerungen, ohne dass diese einen zusätzlichen Nutzen hätten. Zudem würde die höchst erwünschte interkommunale Zusammenarbeit erschwert.
Der Deutsche Landkreistag hat den Bund bereits gebeten, sicherzustellen, dass die gerade im ländlichen Raum immer wichtiger werdende Zusammenarbeit von Kommunen nicht erschwert wird. Vor dem konkreten Hintergrund einer drohenden Umsatzsteuerpflicht derartiger öffentlicher Kooperationen fordert der Präsident, Landrat Hans Jörg Duppré von der CDU, eine zügige gesetzliche Klarstellung und erklärt: "Es geht hier nicht um die ordnungspolitische Debatte
über "privat" oder "Staat", ob zwei Kommunen in den genannten Bereichen zusammenarbeiten dürfen oder die Aufgaben künftig aus steuerlichen Gründen allein wahrnehmen müssen."
Angesichts der drohenden Umsatzsteuerpflicht für kommunale Dienstleistungen und interkommunale Beistandsleistungen brauchen die Kommunen umgehend die politische Zusage, dass kommunale Dienstleistungen und solche in interkommunaler Zusammenarbeit in dem bisherigen Umfang steuerfrei bleiben. Die Kommunen sind hier insbesondere auf die Unterstützung der Finanzminister der Länder angewiesen, damit sie durch kommunale und bürgerfreundliche Lösungen oder, um mit den Worten des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Dr. Maly, zu sprechen, "lebensgerechte" Lösungen ihre Aufgaben wahrnehmen können. In der Finanzministerkonferenz wird auf Referatsleiterebene, aber auch im Kreis der Staatssekretäre nach Lösungen gesucht. Die Staatsregierung ist daher dringend gefordert, sich sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene für eine am besten gesetzliche Klarstellung im Sinne und im Interesse der Kommunen einzusetzen.
Nun zur Körperschaftsteuerpflicht für kommunale Kindertagesstätten. Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 12. Juli 2012, dass der Betrieb kommunaler Kindertagesstätten dem Grunde nach körperschaftsteuerpflichtig ist, und begründet dies unter anderem damit, dass das Unterhalten von Kindergärten keine ausschließlich dem Staat obliegende Auflage sei; Kindergärten könnten nämlich auch durch private Anbieter betrieben werden. Damit liege bei kommunalen Kindergärten ein Betrieb gewerblicher Art vor, der zur Körperschaftsteuerpflicht führe.
Das mag steuersystematisch richtig sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, gesellschafts- und sozialpolitisch ist es aber ein Unding.
Um die drohende Körperschaftsteuerpflicht für Kommunen abzuwenden, gibt es grundsätzlich zwei Lösungsmöglichkeiten: entweder eine gesetzgeberische, in der die Befreiung von der Körperschaftsteuer geregelt wird, oder eine auf dem Verwaltungsweg, also untergesetzliche Möglichkeit, bei der systematisch Nichtveranlagungsbescheinigungen erteilt werden. Infrage käme etwa eine Anwendungsregelung, nach der es zur Vereinfachung der Verwaltung bei Kommunen und Finanzämtern nicht beanstandet wird, wenn für Kindergärten von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts keine Steuererklärungen abgegeben werden.
Letztlich geht es darum, den Kommunen im Land unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen. Die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer fallen ja tatsächlich nur an, wenn der kommunale Kindergarten mit Gewinnen abschließt, was eher selten der Fall sein wird, denn solche Kindergärten werden regelmäßig defizitär betrieben und benötigen daher in der Regel Zuschüsse.
Auch hier komme ich zu dem Ergebnis: Die Staatsregierung ist dringend aufgefordert, sich sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass kommunale Kindertagesstätten auch dem Grunde nach von der Körperschaftsteuer freigestellt werden müssen. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Georg Winter, es wird zu keinem innerschwäbischen Schlagabtausch kommen. Dafür hast du dich zu sehr auf Allgemeinplätze beschränkt. Im Zuge der Aufzählung der Wohltaten in den einzelnen Bereichen hast du leider verschwiegen, dass das, was jetzt aus dem Füllhorn geschüttet wird, in den letzten Jahren kräftig eingedampft und gekürzt worden ist. Die Menschen draußen können rechnen. Das werden sie sicherlich nachvollziehen können. Ich will kurz auf zwei Punkte eingehen.
In Bezug auf die zweite S-Bahn-Stammstrecke sind wir uns in diesem Hohen Hause weitgehend einig. Das soll an dieser Stelle auch einmal gesagt werden. Ich möchte meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, warum immer wieder beschworen wird, die Stadt München greife nicht in die eigene Tasche. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie ich als Oberbürgermeister für die sogenannten dritten Gleise, den S-Bahn-ähnlichen Verkehr in Augsburg gekämpft habe. Ich bin mit einer Rigidität, die beispielhaft ist, vom bayerischen Wirtschaftsministerium darauf hingewiesen worden, dass dies ausschließlich Sache des Bundes und der Bahn sei. Der Freistaat habe nichts damit zu tun, und schon gar nicht die Stadt Augsburg.
Was die Investitionen in die Landeshauptstadt München betrifft - - Jetzt habe ich einen freudschen Versprecher gemacht, bitte schön, was denn sonst? Welcher Staat würde nicht in seine eigenen staatlichen Einrichtungen, die er in der Landeshauptstadt, der Spitze seines Landes, nun einmal betreibt, investieren? Sollen die Münchnerinnen und Münchner sich auf Knien bei der Staatskanzlei dafür bedanken, dass der Freistaat Bayern so viel Geld in München ausgibt? Wo soll er es denn sonst ausgeben, wenn die Spitzeneinrichtungen üblicherweise in der Landeshauptstadt angesiedelt sind?
Es ist schon beeindruckend, wie Sie Ihren Haushalt der Öffentlichkeit verkaufen. Das erinnert mich an den Satz eines früheren Beichtvaters: Lügen darf man
selbstverständlich nicht; aber man muss nicht immer die ganze Wahrheit sagen.
Wahr ist, dass Sie Schulden tilgen. Das ist löblich. Das sind 1,06 Milliarden Euro in den beiden Haushaltsjahren. Wahr ist aber auch, dass für den neuen Doppelhaushalt insgesamt 1,16 Milliarden Euro aus Rücklagen, Fonds und Stöcken entnommen werden müssen. Die Schuldentilgung erfolgt somit nicht aus laufenden Mitteln, sondern vom Sparkonto. Darüber hinaus werden Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds abgeschafft sowie der bayerische Pensionsfond eingeführt. Man hat versucht, uns diesen mit schillernden Worten als positiv zu verkaufen. In Wirklichkeit ist das so, als wenn man zwei große Festgeldkonten mit Zuwachssparen abschaffen und durch ein kleines Sparschwein ersetzen würde, das man zu jeder Zeit und bei Bedarf mit dem Hammer zertrümmern kann. Bis zum Ende des Jahres 2014 beträgt die Minderzuführung gegenüber der alten Rechtslage vorsichtig gerechnet rund 1,3 Milliarden Euro, 2010 85 Millionen Euro, 2011 258 Millionen Euro und 2012 303 Millionen Euro. Der Amtschef des Ministeriums hat uns im Haushaltsausschuss gesagt, in den kommenden Haushaltsjahren würden es zwischen 300 und 400 Millionen pro Jahr sein. Das ergibt 1,346 Milliarden Euro. Unser Änderungsantrag, bei der guten und nachhaltigen bisherigen Regelung zu bleiben, wurde von Ihnen abgelehnt. Sie verschieben das Problem damit in die Zukunft. Uns geht es nicht darum, wie das Konstrukt heißt, sondern uns geht es darum, dass die Pensionen und die Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten nachhaltig gesichert sind und nicht zur Disposition des Haushalts gestellt werden.
Besonders ärgerlich ist, und das lässt den Glanz der Schuldentilgung weiter verblassen, dass die Kommunen an der Schuldentilgung nicht beteiligt werden, obwohl sie staatsorganisatorisch Teil des Freistaats sind. Dabei ist ihr Anteil an der Gesamtverschuldung von Staat und Kommunen − ich weiß, Sie hören das nicht gern, aber umso öfter müssen wir das sagen − mit fast 29 % mit am höchsten im deutschen Ländervergleich.
Es wäre nur recht und billig, auch kommunale Schulden in eben dieser Höhe zu tilgen. Weil wir das für richtig halten, haben wir die Ausweisung eines kommunalen Entschuldungsfonds gefordert, den Sie leider abgelehnt haben.
Lassen Sie mich zu einem Vergleich kommen. Weil Sie so gerne Vergleiche bemühen, bevorzugt mit rotgrün- oder grün-rot-regierten Ländern, tue ich das an dieser Stelle auch; denn der von Ihnen immer wieder bemühte Vergleich mit Baden-Württemberg lässt Bayern gar nicht so gut aussehen, wie Sie das immer glauben machen wollen.
Die Fakten sprechen jedenfalls eine andere Sprache. Als gebürtiger Württemberger, also als Bayer mit Migrationshintergrund, sage ich das sehr gerne - Frau Kollegin Görlitz wird jetzt genau aufpassen müssen, weil ich auf ihre Jonglage schon sehr gespannt bin -: geplante Nettokreditaufnahme in Baden-Württemberg 2012 Null, 1,78 Milliarden in 2013, 1,49 Milliarden in 2014. In Baden-Württemberg ist das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs in diesem Jahr bereits um 1,2 Milliarden Euro höher als das des bayerischen. Im Jahr 2013 werden es wieder 1,2 Milliarden Euro mehr sein und 2014 sogar 1,4 Milliarden Euro, und das bei einem deutlich niedrigeren Volumen des kleineren Nachbarlandes Baden-Württemberg.
Damit aber nicht genug. Baden-Württemberg führt der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds 2012 insgesamt 396 Millionen Euro, 2013 475 Millionen, 2014 560 Millionen Euro zu. Die vergleichende Bilanz für die Jahre 2012 bis 2014 ergibt demnach ein Mehr von 3,8 Milliarden Euro beim kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg und 1,1 Milliarden Euro mehr für die Pensionsvorsorge als in Bayern, macht zusammen schlappe 4,9 Milliarden Euro. Baden-Württemberg könnte also auf die Nettokreditaufnahme von 3,3 Milliarden Euro in seinem Doppelhaushalt komplett verzichten und darüber hinaus noch 1,6 Milliarden Euro Schulden in den Jahren 2012 bis 2014 tilgen, wenn es dort eine ebenso niedrige Verbundquote gäbe wie in Bayern und die Pensionsvorsorge dort ebenso wie in Bayern eingedampft worden wäre. Hören Sie also bitte endlich damit auf, großkotzig mit dem Finger auf andere zu zeigen
und mit dreisten Sprüchen, Herr Kollege Klein, die anderen mögen sich mehr anstrengen. Bayern hat keine Krisen von Werften und der Montanindustrie, des Bergbaus zu verkraften wie zum Beispiel NordrheinWestfalen. Ich möchte wissen, wie Sie das hätten bewältigen wollen. Die Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind noch nicht so lange im Amt, als dass sie das Ruder hätten herum
reißen können. Wir könnten auch sagen: Sie müssen erst die Erblast der schwarz-gelben Vorgängerregierungen beseitigen.
Besinnen Sie sich einmal in Ihrer christlichen Partei auf das achte Gebot: Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider Deinen Nächsten.
Lassen Sie mich auf unsere Beamtinnen und Beamten eingehen. Der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf des Doppelhaushalts ist im Hinblick auf die Beamten ein typischer Wahlkampfhaushalt. Daran ist nicht zu rütteln. Nach der Landtagswahl 2013 beschloss die CSU die 42-Stunden-Woche. Nach der Landtagswahl 2008 beschloss sie zusammen mit der FDP die Absenkung der Eingangsbesoldung, eine zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre und das Aussetzen der Leistungsbezüge. Rechtzeitig zur kommenden Landtagswahl sollen diese massiven Einschnitte wieder zurückgenommen werden, um die Beamten zu besänftigen, deren Wohl Ihnen zehn Jahre nicht gerade eine Herzensangelegenheit war und auf deren Vergesslichkeit Sie jetzt setzen.
Alle entsprechenden Forderungen der Opposition haben Sie in der Vergangenheit abgelehnt. Jetzt, mit der Furcht im Nacken, in die Opposition geschickt zu werden, geht es plötzlich; ein Schuft, wer Schlimmes dabei denkt. Auch bei der 19-monatigen Verschiebung der Besoldungsanpassung um 1,5 % und bei der vollständigen Rückkehr zur 40-Stunden-Woche im August 2013 hoffen Sie offensichtlich auf die rasche Vergesslichkeit der Beschäftigten des Freistaats und ihrer Familien.
Ihre hoch gelobten Stellenmehrungen dienen in weiten Teilen nur dem Ausgleich des Personalmehrbedarfs aufgrund der Rückkehr zur 40-Stunden-Woche und dem Ausgleich der Abgänge in den Ruhestand.
Lassen Sie mich ein paar Worte zum bayerischen Kulturkonzept sagen: 50 Millionen Euro waren ursprünglich im Kulturkonzept vorgesehen. Wir wollten zusätzlich 80 Millionen Euro, was Sie abgelehnt haben. Immerhin haben Sie in der Nachschubliste 26 Millionen Euro draufgelegt, obwohl ein Sanierungsstau in Höhe von 700 Millionen Euro besteht, weil seit Jahrzehnten Museen, Theater, Bibliotheken und Archive vernachlässigt wurden und die Kosten demzufolge ständig anwachsen.
Diese Summe von 700 Millionen Euro stellt nur die ermittelten und bezifferten Kosten dar. Es gibt darüber hinaus bayernweit zahllose Kultureinrichtungen, die sanierungsbedürftig sind. Insgesamt dürfte der Sanierungsbedarf mit Sicherheit die Milliarden-Euro-Grenze übersteigen.
Kommen Sie mir jetzt aufgrund dieser Ausführungen bloß nicht wieder mit Ihrem Mantra, wir würden Bayern schlechtreden. Nein, gerade weil es uns um Bayern und sein Wohl und Wehe geht, müssen wir die Finger in die Wunden legen, die Sie wie bei einem kleinen Kind wegzublasen versuchen.
Auch der Blick auf die auslaufenden Sonderprogramme ist sehr aufschlussreich. Da gab es einmal das "Klimaprogramm Bayern 2020" mit einem Gesamtvolumen von 350 Millionen Euro. Es ist ausgelaufen. Trotz der Energiewende, bei der nach den Worten von Minister Zeil Bayern Maßstäbe setzt, gibt es keine adäquate Fortsetzung. Ein Beispiel für Ihre Halbherzigkeit ist die energetische Sanierung staatlicher Gebäude, für die pro Jahr nur noch 20 Millionen Euro vorgesehen sind. Im Klimaprogramm war man einmal bei 45 Millionen Euro. Wir haben deshalb die Verdoppelung der Ansätze gefordert. Wir werden das heute noch einmal zur Abstimmung bringen, weil wir sonst bis zum Ende dieses Jahrhunderts warten müssen, bis die staatlichen Gebäude alle energetisch saniert sind.
Das Programm "Bayern 2020 plus" und das Nord- und Ostbayern-Programm laufen aus. Für die 510 Millionen Euro gibt es keinen adäquaten Ersatz.
Das Sonderprogramm zur schnelleren Abfinanzierung der staatlichen Förderung mit 75 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2012 zugunsten privater Schulen, Sportstätten, kirchlicher Gebäude, der Landwirtschaft, für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, zum Bau von Abwasseranlagen usw. wird trotz des nachweislich vorhandenen Bedarfs nicht weitergeführt.
Lassen Sie mich nun zum kommunalen Finanzausgleich kommen, der vom Volumen unbestreitbar den bisher größten Umfang einnimmt. In Baden-Württemberg − ich habe es schon ausgeführt − ist er vom Volumen her aber noch höher. Weil wir die Not der Kommunen mit Blick auf ihre Verschuldung sehen, haben wir einen kommunalen Schuldungstilgungsfonds vorgeschlagen, ausgestattet mit 99 Millionen und 95 Millionen Euro. Sie haben dem nicht folgen können. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden setzen wir uns dafür ein, dass die Verbundquote auf zumindest 15 % angehoben wird; denn eine höhere Verbundquote bedeutet mehr Schlüsselmasse, be
deutet mehr Schlüsselzuweisungen, bedeutet, dass die Kommunen, die jetzt schon Schlüsselzuweisungen bekommen, mehr Geld erhalten und insgesamt mehr Kommunen überhaupt Schlüsselzuweisungen bekommen. In einem Vergleich der alten Flächenländer ist Bayern mit einer Verbundquote von 12,5 % und im nächsten Jahr von 12,75 % Schlusslicht. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben 23 %, Rheinland-Pfalz 21 %, das Saarland 20,55 %, Schleswig-Holstein 17,7 %, Niedersachen immerhin jetzt schon 15,5 %. Vielleicht wird es ja mit der Festschreibung einer angemessenen Finanzausstattung in der Bayerischen Verfassung besser.
Aller Enttäuschung darüber zum Trotz, dass wir uns in zu vielen Fällen nicht durchsetzen konnten, will ich aber auch erwähnen, dass wir das eine oder andere bewegt haben. Auf Anträge, die Sie reflexartig abgelehnt haben, folgte in den Nachschublisten doch noch ein Aufschlag, zum Beispiel bei der Städtebauförderung, bei der Wohnbauförderung, in der Bildungspolitik, für die Verwaltungsangestellten an Schulen, für die Rehabilitationen von Menschen mit Behinderungen, für die Betreuungsvereine, die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge, für die Bamberger Symphoniker und letztlich auch für das Kulturkonzept. Auch gestern und heute wieder − lassen Sie mich das zum Schluss ausführen − wurde mehrfach das Schwarz-Weiß-Bild an die Wand gemalt, die Opposition fordere nur, sorge sich aber nicht um die Deckung der Ausgaben. Ich weise diese Unterstellung jedenfalls für die sozialdemokratische Fraktion mit Nachdruck zurück. Wenn Sie das uns gegenüber behaupten, dann bedeutet das nicht mehr und nicht weniger, als dass Sie sich gar nicht die Mühe gemacht haben, die Vorschläge der SPD ernsthaft zu prüfen und zu saldieren. Wir haben uns ebenso um einen ausgeglichenen Vorschlag bemüht wie die Regierungsfraktionen und die Staatsregierung, allerdings haben wir andere Schwerpunkte gesetzt und werden das auch in künftiger Regierungsverantwortung tun.
Wir werden aber anders als die Fraktionen von CSU und FDP nicht Schulden ausblenden, die tatsächlich vorhanden sind und keine unlauteren Vergleiche anstellen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, das Beste für Bayern zu tun und nicht andere Länder zu bevormunden und zu belehren sowie Äpfel mit Birnen zu vergleichen und damit über die eigenen Schwächen hinwegzutäuschen. Auch das ist ein Stück Wahrheit und Klarheit, wie wir es von einem Haushalt erwarten. Da ihr Zahlenwerk diesen Prinzipien leider nicht entspricht, können wir ihm auch nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 03 B ist mit Ausgaben von jeweils etwas mehr als 1,33 Milliarden Euro einer unserer wichtigsten Investitionshaushalte. Das ergibt sich aus dem Umfang der Immobilien und Straßen, die die Oberste Baubehörde mit ihren nachgeordneten Dienststellen zu betreuen hat. Einige Zahlen verdeutlichen dies. Die Oberste Baubehörde betreut 11.450 staatliche oder in staatlicher Baulastverpflichtung stehende Gebäude, 9.500 Gebäude des Bundes und Dritter, 2.500 Kilometer Bundesautobahnen, 6.500 Kilometer Bundes
straßen, 14.000 Kilometer Staatsstraßen, 3.100 Kilometer Kreisstraßen, 14.000 Brücken und so weiter und so fort. Was hier investiert wird, spiegelt sich in Aufträgen für die Bauindustrie, das Bauhaupt- und −ausbaugewerbe und damit in einer Vielzahl gerade mittelständischer Betriebe wider und sichert Arbeitsund Ausbildungsplätze; denn gerade im Straßenbau sind Staat und Kommunen nahezu die einzigen Auftraggeber.
Der Freistaat kommt mit diesen Investitionen Artikel 81 der Bayerischen Verfassung nach, der ihn zum Erhalt seines Grundstockvermögens verpflichtet. Trotz dieses verfassungsrechtlichen Auftrags verharren aber die Ansätze des Einzelplans 03 B weitgehend auf ihrem bisherigen Niveau. Angesichts der Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich und hier vor allem wiederum bei den Kraftstoffen nimmt sich die Ausgabenmehrung von gerade einmal 1,7 % für 2013 mehr als bescheiden aus, und für 2014 bewegt sich gar nichts nach oben − es gibt sogar einen Rückgang um 0,2 %. Das ist mehr schlank als nötig, Herr Kollege Fischer, und das entspricht nicht dem tatsächlichen Bedarf, selbst wenn man Notwendiges vom Wünschenswerten trennt.
Wer wichtige Maßnahmen auf die lange Bank schiebt, verschiebt damit schwere Lasten auf die kommenden Generationen. Da ist der glänzende Lack der Schuldentilgung schnell ab, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CSU und FDP.
Wir können durchaus eine ganze Menge der Ansätze mittragen und haben dies auch bei den Änderungsanträgen aus der Regierungskoalition getan. Dennoch können wir dem Einzelplan nicht zustimmen; denn in entscheidenden Bereichen fehlt es ihm an Kraft und an Muskeln. Was etwa für energetische Sanierung staatlicher Liegenschaften eingeplant werden soll, ist angesichts des Umfangs der notwendigen Maßnahmen und des Vorbildcharakters, den der Staat hier hat, beschämend. Das "Klimaprogramm Bayern 2020" ist 2011 ausgelaufen. In den Jahren 2010 und 2011 hat es Mittel in Höhe von jeweils 37,5 Millionen Euro für die energetische Sanierung staatlicher Gebäude enthalten, 2009 waren es sogar 45 Millionen Euro. Wer es mit der Energiewende ernst nimmt, muss sich an Taten messen lassen, nicht an Worten, um die die Staatsregierung nie verlegen ist − sie lässt aber die notwendigen Taten nicht folgen.
Die SPD wollte mit einem Antrag diese Mittel im Gegensatz zum Haushaltsansatz verdoppeln, weil die geplanten 20 Millionen Euro dem Bedarf in keiner Weise gerecht werden oder, wie sich der Berichterstatter der CSU im Ausschuss ausdrückte, weil dieser Ansatz auf Dauer nicht ausreichen werde. Sie haben es versäumt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, daraus die Konsequenzen zu ziehen. Wenn es bei dieser unzureichenden Mittelausstattung bleibt, brauchen wir 80 Jahre, bis die freistaatlichen Gebäude energetisch saniert sind. Schade, dass Sie sich unserem Antrag nicht anschließen wollten.
Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir in der Wohnraumförderung. Die hierfür veranschlagten Mittel in Höhe von 160 Millionen Euro für die beiden kommenden Haushaltsjahre einschließlich des bescheidenen Nachschlags in Höhe von 5 Millionen Euro werden dem drastisch steigenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum vor allen in den Ballungszentren nicht gerecht. Der Bewilligungsrahmen müsste zum einen an die Preissteigerungen im Bausektor in Höhe von rund 8 % angepasst und zum anderen darüber hinaus um mindestens 20 % erhöht werden. Diese Mittel sollten insbesondere zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum sowie zur Unterstützung von Wohnbaugenossenschaften verwendet werden. Die Wirtschaft allein, lieber Kollege Miller, wird es eben nicht richten. Unangemessen ist nach unserer Auffassung die Aufstockung für die Städtebauförderung; denn die Programme der Städtebauförderung werden seitens des Bundes und des Freistaats auch in den kommenden Jahren weiter gekürzt. Da helfen Vergleiche, Herr Kollege Miller, mit noch schlechteren Vorjahren überhaupt nicht weiter.
Die bayerischen Städte und Gemeinden, in denen ein anhaltend hoher städtebaulicher Erneuerungs- und Investitionsbedarf mit einem Schwerpunkt von Maßnahmen im ländlichen Raum besteht, werden von den Kürzungen außerordentlich hart getroffen.
Mit unserem Antrag auf Drucksache 16/14257 ging es uns um eine Erhöhung der Mittel für die Planung und Bauleitung für Staatsstraßen; denn die Investitionsmittel selbst sind richtigerweise bereits im Entwurf massiv aufgestockt worden, weil der Druck auf die Regierungskoalition entsprechend hoch geworden ist. Die Begründung, mit der Sie unseren Antrag abgelehnt haben, überzeugt keineswegs. Mögen die Kosten für die Planung mit den Kosten der Ausführung auch deckungsfähig sein, so fehlt dann das Geld für die Maßnahmen selbst. Das ist das Prinzip: linke Tasche, rechte Tasche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Anträge mit Augenmaß gestellt; denn alle Unterstellungen Lügen strafend hat auch die SPD-Fraktion einen ausgeglichenen Haushalt zum Ziel. Selbstverständlich haben wir Deckungsvorschläge gemacht, Herr Kollege Miller.
Schuldenkönig ist und bleibt die CSU mit der höchsten Neuverschuldung durch die Kapitalzuführung an die Landesbank in den letzten Jahren. Was wir für notwendig und für unverzichtbar gehalten haben, haben wir in die Beratung des Einzelplans eingebracht. Leider sind Sie unseren Vorschlägen nicht gefolgt.
Zum Schluss möchte ich allen Beschäftigten unserer Staatsbauverwaltung für ihren Einsatz und für ihre auch der Mittelknappheit geschuldete Kreativität namens der SPD-Landtagsfraktion herzlich danken. Wir haben oftmals kritisiert
-, dass unser Personal immer und immer wieder zur Ader gelassen wurde und auch künftig weiter ausgedünnt wird. Diesen Weg können und wollen wir nicht mitgehen; denn unsere Beschäftigten sind inzwischen an den Leistungsgrenzen angelangt, wenn nicht schon darüber. Deswegen sind es nicht nur die Klagen aus der Belegschaft, sondern auch die Klagen von Bürgermeistern draußen, denen schulterzuckend erklärt werden muss, warum viele Bauvorhaben gerade im Straßenbereich nicht oder noch lange nicht angepackt werden können, obwohl sie dringlich wären. Auch deshalb können wir diesem Einzelplan nicht zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für Ihre Geduld.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Wirtschaft gehört auch der Tourismus, der in Bayern boomt. Das freut uns alle. Wir sind das tourismusstärkste Land in Deutschland und eines der ganz starken Tourismusländer in Europa. Allerdings frage ich mich, welchen Anteil der Wirtschaftsminister daran hat. Seine Aktivitäten konzentrieren sich ganz überwiegend auf das fast wöchentliche Verbreiten von Jubelmeldungen über erneut gestiegene Ankunfts- und Übernachtungszahlen. Das Ziel darf aber nicht allein quantitatives Wachstum bei Gästeankünften und Übernachtungen sein. Der Schwerpunkt muss künftig vielmehr auf das qualitative Wachstum gelegt werden, das sich in Verweildauer, Auslastung, Renditen, Zahl der Beschäftigten und Gästezufriedenheit widerspiegelt.
Wir haben mit einer durchgängigen Wertschöpfungskette im Gesundheitswesen von der komplizierten Herzoperation bis zu gesundheitsfördernden Wellnessangeboten beste Chancen im Gesundheitstourismus. Wo aber bleibt da der Wirtschaftsminister? Dem Gesundheitsminister blieb es vorbehalten, endlich ein Förderprogramm zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen Heilbädern und Kurorten aufzulegen, wenngleich dieses Programm aufgrund der Mittelausstattung nur ein bescheidener Anfang sein kann.
Sehr verehrte Frau Staatssekretärin, welche Konsequenzen haben Sie aus Ihrer Tour gezogen, die Sie zwar erst spät, nämlich zweieinhalb Jahre nach Ihrem Amtsantritt, aber immerhin unternommen haben, bei
der Sie die Bedeutung der bayerischen Kurorte entdeckt und einige davon sogar besucht haben? "Die Situation der Bäder ist dramatisch", so drückte Bezirkstagspräsident Manfred Hölzlein von der CSU in einem Interview mit der "Passauer Neuen Presse" vom 17. April seine Sorge um die bayerischen Kurorte aus. Zur Sanierung und Ergänzung der meist kommunalen Infrastruktur in den bayerischen Heilbädern und Kurorten müssen deutlich mehr staatliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, und zwar nicht zuletzt im Hinblick auf die starke europäische Konkurrenz auf dem Kursektor. An den Begriff "Kur" werden in Deutschland hohe Qualitätsansprüche geknüpft, die im Ausland nicht unbedingt gewährleistet sein müssen. Anforderungen an Kurleistungen müssen aber dies- und jenseits der Grenzen gleich sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Wo bleiben hierzu Ihre ordnungspolitischen Initiativen, etwa im Bundesrat, Herr Minister?
In Deutschland wird die Gesundheit bislang nur als Kostenfaktor gesehen, aber nicht als Investition, so Bayerns Heilbäderverbandschef Holetschek. Die Heilbäder und Kurorte könnten Impulse zur Änderung des Lebensstils geben. Machen Sie sich also endlich stark für eine Aufwertung und Neudefinition des Kurgedankens, der − ich zitiere − "mit dem vom damaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer geprägten Fango-/ Tangobegriff verunglimpft wurde". Dieses Zitat stammt nicht von mir, sondern vom CSU-Staatssekretär Dr. Gerd Müller. Wo bleiben Ihre Initiativen, um dafür zu werben und den Niedergang der ambulanten Kur, die früher das Rückgrat der Kurorte war, zu stoppen? In Bad Griesbach gab es 2001 noch 675.000 Behandlungen. Im letzten Jahr waren es nur mehr 336.000, so Bezirkstagspräsident Hölzlein.
Zum Schluss noch ein paar Zahlen zum Vergleich: Niederbayern mit dem Bäderdreieck und Oberösterreich sind nicht nur Nachbarn, sondern auch Konkurrenten im Tourismus. Während das Land Oberösterreich seinen Tourismus bei rund sechs Millionen Übernachtungen mit 12 Millionen Euro fördert, erhält Niederbayern bei fast doppelt so vielen Übernachtungen gerade einmal 430.000 Euro. So sieht "Spitze" nicht aus.
Ich komme zum letzten Satz. Was werden Sie auf den jüngsten Appell des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und des Bayerischen Heilbäder-Verbandes unternehmen, die
mit einer Imagekampagne die Gesundheitswirtschaft und den Tourismus stärken wollen? Was tun Sie gegen den von den beiden Verbänden ebenfalls beklagten Fachkräftemangel im Hotel- und Gastronomiegewerbe? Wie unterstützen Sie die Energiewende im Hotel- und Gaststättengewerbe? Fragen über Fragen, auf die Sie bisher die Antworten schuldig geblieben sind. Viel Zeit zu deren Beantwortung bleibt Ihnen nicht mehr.
Herr Kollege Hintersberger, Ihre Rechenkünste in allen Ehren, aber sie helfen uns keinen Millimeter weiter. Ihr Dank an den Ministerpräsidenten und Innenminister für deren angeblich erfolgreiches Bemühen um den Standorterhalt in Bayern ist eine grobe Verkennung der Wirklichkeit. Wollen Sie denn angesichts des Verlusts von 60 % der Dienstposten in Schwaben und von 66 % der Dienstposten im Allgäu wirklich die Feststellung in Ihrem Antrag aufrechterhalten, dass die Bundeswehr flächendeckend und - ich denke hier insbesondere an Kaufbeuren - im strukturschwachen Raum präsent bleibt? Wie wollen Sie das den betroffenen Soldatinnen und Soldaten und den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verkaufen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von allen Maßnahmen zur Energiewende kommt einer Maßnahme besonders große Bedeutung zu, nämlich der Energieeinsparung. Wir alle wissen, dass ein riesiges Potenzial dafür im Bereich der Wärmedämmung liegt, insbesondere wenn es zugleich um die Verminderung des CO2-Ausstoßes geht.
In den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, vor allen Dingen im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung und in der Bayerischen Bauordnung muss dem rasch Rechnung getragen werden. Denn aufgrund der mit der Aufbringung von Außendämmungen verbundenen Überbauten ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Probleme, die allein mit Befreiungen nach Artikel 31 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch nicht gelöst werden können.
In der Sammelabstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 der heutigen Sitzung werden wir unter der Nummer 11 nach den jeweils einstimmigen Empfehlungen der beratenden Ausschüsse einem Antrag zustimmen, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, sich bei der anstehenden Novelle zum Baugesetzbuch und zur Baunutzungsverordnung für eine Änderung unter dem Leitmotiv der Energieeinsparung und des Klimaschutzes noch in der laufenden Legislaturperiode mit dem Ziel einzusetzen, dass Abweichungen im Rahmen der Aufbringung von Wärmedämmungen im Hinblick auf Überschreitungen der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl bzw. der Grundstücksgrenze legalisiert werden. Aus der Begründung zu diesem Antrag habe ich eingangs zitiert. Aber - hier unterscheiden wir uns offensichtlich von den Regierungsfraktionen - auch die Bayerische Bauordnung muss an die neue Lage angepasst werden. Denn die derzeitigen Abstandsflächenregelungen lassen bei ausgeschöpften Bauabständen entsprechende Wärmedämmmaßnahmen, die bis zu 20 Zentimeter betragen können, einfach nicht zu, wenn man sich an die Vorschriften hält.
Es ist keineswegs zwingend, Herr Kollege Bernhard, dass dies erst in einem zweiten Schritt, also erst nach der Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung geschehen kann.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sollte der Problematik dergestalt begegnet werden, dass durch die Einfügung einer weiteren Ausnahmeregelung für Bestandsgebäude - nur um die geht es - Fassaden- und Dachaußendämmungen, soweit sie zur Erreichung von Klimaschutzzielen erforderlich sind, in den Ausnahmekatalog des Artikels 6 Absatz 8 der Bayerischen Bauordnung als weitere Nummer eingefügt werden. Dies dient der Rechtssicherheit und vermeidet Auseinandersetzungen im nachbarlichen Bereich. Eine Ermessensentscheidung im Rahmen der Abweichungsregelung des Artikels 63 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung wird damit überflüssig, denn jede Ermessensentscheidung öffnet natürlich Streitigkeiten Tür und Tor.
Auf diese Weise, wie das hier beabsichtigt ist, kann schnell und vor allen Dingen in eigener bayerischer Verantwortung eine Lösung für bestehende Gebäude, die wärmegedämmt werden sollen, erreicht werden. Die Anzahl solcher Maßnahmen wird in Zukunft sprunghaft ansteigen, sodass wir die Bayerische Bauordnung nicht nur für einige wenige Fälle ändern, Herr Kollege Bernhard.
Einer solchen bayerischen Regelung steht auch das Bauplanungsrecht nicht entgegen, denn dort, wo im Geltungsbereich von Bebauungsplänen Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Baugrenzen und Gebäudehöhen durch Dämmmaßnahmen überschritten werden, sind entsprechende Befreiungen möglich. Daher läuft dieser Gesetzentwurf auch nicht ins Leere.
Es ist deshalb also nicht notwendig, erst auf eine bundesrechtliche Änderung zu warten. Wer weiß, wie lange das dauert. In dem Antrag, der anschließend mit abgestimmt wird, ist formuliert "noch in dieser Legislaturperiode". Das ist noch ein langer Zeithorizont und wir sind auch nicht sicher, ob es tatsächlich noch in dieser Zeit geschieht. Deswegen wollen und sollten wir nicht erst auf eine bundesrechtliche Änderung warten, die dann über die Verknüpfungsregelungen in Artikel 6 Absatz 5 Satz 3 der Bayerischen Bauordnung auch die nach bayerischem Bauordnungsrecht einzuhaltenden Abstände verändern würde.
Lassen Sie uns also jetzt dort handeln, wo wir es in eigener Zuständigkeit tun können; wenn wir uns über das Ziel schon ausnahmsweise so einig sind, dann lassen Sie uns doch diesen Weg gehen. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Verbesserungen bei der Münchner S-Bahn reden, geht es ausnahmsweise nicht ums Wetter, nicht um den Ausfall von Rechnern und nicht um mangelhafte Informationen für die Fahrgäste. Vor knapp fünf Wochen haben wir im Wirtschaftsausschuss im Beisein des DB-Bevollmächtigten Klaus-Dieter Josel und des Geschäftsführers der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Fritz Czeschka sehr ausführlich über die fünf Anträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend die Verbesserung der S-Bahn-Bedienung in München diskutiert. Nach Modifizierung des Antrags betreffend den Einsatz von Langzügen und des Antrags betreffend den 10-Minuten-Takt auch am Freitagnachmittag
sind wir zu einstimmigen Ergebnissen gekommen. Die drei übrigen Anträge wurden von den Regierungsfraktionen leider abgelehnt.
Das war aber nicht die erste Beratung dieser Anträge. Wir könnten schon wesentlich weiter sein, wenn unser Beschluss vom 25. März letzten Jahres von der Staatsregierung verwirklicht worden wäre, sehr verehrte Frau Staatssekretärin. Seinerzeit ging es eben nicht nur um die schlichte Zurückstellung der Behandlung der Anträge; immerhin haben wir ausführlich darüber gesprochen, wie das elfseitige Protokoll ausweist. Der Zurückstellungsbeschluss enthielt in Satz 2 einen klaren Auftrag an die Staatsregierung, den Kollege Runge bereits vorgetragen hat, sodass ich mir eine erneute Zitierung sparen kann. Bis heute wurde aber weder eine eigene Kostenschätzung vorgenommen noch wurden diese Anliegen mit der DB Regio erörtert. Verehrte Frau Staatssekretärin, das ist absolut unbefriedigend. So kann die Verwaltung nicht mit den Beschlüssen eines Landtagsausschusses umgehen.
Klaus-Dieter Josel hat in unserer Sitzung am 12. April dieses Jahres ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Einführung des 10-Minuten-Taktes am Freitagnachmittag eine Terminkette beachtet werden müsse. Nach der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - bisher habe ich gedacht, das Wort "Landeshauptmannstellvertreter" ist mit 29 Buchstaben schon eines der längsten, aber hier handelt es sich um ein Wort mit sogar 42 Buchstaben - müssen alle Zugleistungen für den nächsten Fahrplan bis April bei DB Netz angemeldet werden. Der April ist bekanntlich längst vorbei. Der DB-Bevollmächtigte hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anderen Zugleistungen möglicherweise Vorrang eingeräumt werde, wenn zusätzliche Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt angemeldet werden. Jetzt haben wir Mitte Mai. Es ist also im wahrsten Sinn des Wortes höchste Eisenbahn, dass die Staatsregierung mit der DB Regio darüber verhandelt, ob künftig bei der Münchner S-Bahn dort, wo montags bis donnerstags am Nachmittag der 10-Minuten-Takt angeboten wird, dieser auch am Freitagnachmittag bei einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis gefahren werden kann, wie es im modifizierten Beschluss heißt.
Das ist aber erst die erste Etappe, denn nach dem von uns geforderten Bericht über das Ergebnis dieser Verhandlungen bis spätestens 30. Juni - und zwar dieses Jahres, Frau Staatssekretärin - steht die eigentliche Entscheidung über die Einführung des an
Werktagen üblichen 10-Minuten-Taktes auch am Freitag Nachmittag noch an. Ich fürchte, dass aufgrund des - eigentlich wollte ich sagen: schlampigen, aber ich habe es umformuliert - unpräzisen Umgangs mit unserem Beschluss vom März des letzten Jahres von den S-Bahn-Nutzern im Großraum München eine weitere Geduldsprobe abgefordert wird. Dabei ist diese Forderung absolut berechtigt, wie sich auch aus den Zahlen ergibt, die der Vertreter des Wirtschaftsministeriums schon im März 2010 nannte und die Ihre Vermutung, Herr Kollege Rotter, bestätigen. Ich darf zitieren: "Am Freitag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr gebe es zwischen Pasing und Donnersberger Brücke eine Gesamtbelastung von etwa 30.000 Fahrgästen, zur selben Zeit von Dienstag bis Donnerstag seien es 38.000 Fahrgäste. Interessanterweise sei der Unterschied zwischen München-Ost und Isartor nicht so hoch: Dienstag bis Donnerstag 31.500 und Freitag 27.000 Fahrgäste."
Aufgrund dieser Zahlen ist es entgegen seiner damaligen, meines Erachtens falschen Schlussfolgerung, durchaus gerechtfertigt, aufgrund der nur unwesentlich geringeren Nachfrage am Freitagnachmittag den 10-Minuten-Takt einzuführen, und zwar auf den Linien, die werktags diesen Takt fahren. Das bisher dagegen angeführte Argument, dass auch die U-Bahn nur von Montag bis Donnerstag einen verdichteten Takt am Nachmittag anbietet, hat sich durch die zwischenzeitliche Einführung entsprechender Taktverdichtungen auf den meisten U-Bahn-Linien erledigt. Auch nach den Ausführungen von Klaus-Dieter Josel sind zusätzliche Fahrzeuge nicht erforderlich, allerdings fallen zusätzliche Infrastrukturkosten für die Nutzung der Trassen und Stationen an. Eine attraktiveres Angebot könne, ich zitiere: "durchaus auch mehr Fahrgäste nach sich ziehen".
Wir werden diesem Antrag auf Taktverdichtung am Freitagnachmittag daher selbstverständlich zustimmen. Dasselbe gilbt für den nach den Beratungen im Wirtschaftsausschuss modifizierten und einstimmig beschlossenen Antrag, die Staatsregierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich vordringlich bei der S4 in der Hauptverkehrszeit generell Langzüge eingesetzt werden. Die Fahrgastkapazität würde sich damit von rund 550 Sitz- und Stehplätzen auf 1.640 Plätze verdreifachen. Das würde die Situation, besonders bei der S4, bei der wir wohl leider weiter auf den viergleisigen Ausbau werden warten müssen, entspannen. Die notwendigen Fahrzeuge müssten aus der Werkstattreserve abgezogen werden, auch wenn Herr Josel dies infrage stellt und auf eine notwendige Weiterentwicklung der mit der BEG geschlossenen Verträge verweist. Das würde wiederum Überlegungen der DB erfordern, wie sie ihren Fahrzeugbestand weiter entwickle. Ich
meine dazu, wenn der Landtag hier ein klares Zeichen setzt, dann findet sich auch ein Weg.
Mittelfristig muss die DB ihren mit rund 240 Fahrzeugen der Baureihe ET 423 ohnehin knappen Fahrzeugpark sowieso ergänzen, um der erfreulicherweise weiter steigenden Nachfrage gerecht zu werden.
Strittig diskutiert haben wir die Fragen, die sich aus den drei weiteren Anträgen ergeben, nämlich die Schließung der Taktlücken in den späten Nachtstunden. Dies würde den S-Bahn-Verkehr natürlich noch attraktiver machen, auch wenn das zusätzliche Kosten in wohl niedriger siebenstelliger Größenordnung bedeutet. Leider haben wir dazu keine konkreten Zahlen bekommen. Die Bemühungen um Zahlenmaterial von Herr Kollegen Rotter in allen Ehren. Natürlich lässt sich diese Verbesserung angesichts des derzeitigen Fahrzeugbestands nicht sofort erreichen. Aber wir müssen doch auch perspektivisch denken und handeln.
Dasselbe gilt für die durchgehende Bedienung in Nächten vor Feiertagen und an Wochenenden. Die Kosten hierfür konnte uns der Vertreter des Wirtschaftsministeriums leider ebenfalls nicht nennen. Herr Kollege Rotter hat sie auf rund eine Million Euro beziffert. Auch hier geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen, um die Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs in der Großstadt München und in ihrem Umland. Das Ausgehverhalten hat sich ebenso geändert wie die Arbeitszeiten. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird wesentlich mehr Mobilität erwartet, und darauf muss auch der öffentliche Nahverkehr reagieren.
Schließlich geht es in dem Antragspaket noch um den Einsatz von Vollzügen in den Nachtstunden. Hier bestehen ganz unterschiedliche Erfahrungen mit Beschwerden. BEG und DB Regio wollen von Beschwerden über volle Züge nichts wissen und nichts gehört haben, aktive S-Bahn-Fahrer dagegen schon. Eingeräumt wird von offizieller Seite allerdings, dass es schon so sei, dass für eine Fahrtdauer von fünf bis sieben Minuten während der Nachtstunden nicht in ausreichendem Umfang Sitzplätze zur Verfügung stehen. Die Befürchtung, Herr Kollege Rotter, das Sicherheitsgefühl werde in Vollzügen gegenüber Kurzzügen geschmälert, vermag ich nicht zu teilen. Wenn ein Kurzzug so voll ist, dass es nur noch Stehplätze gibt, dann herrscht in einem Vollzug sicher nicht gähnende Leere, die tatsächlich Ängste erwecken könnte. Im Rahmen eines Konzepts zur Attraktivierung der SBahnen in München und einer entsprechenden Nachund Aufrüstung mit zusätzlichem Fahrzeugmaterial
darf der Einsatz von Vollzügen in den Nachstunden jedenfalls nicht außen vor bleiben. Deswegen unterstützen wir auch diesen Antrag.
Ich fasse zusammen: Es geht sicher nicht alles auf einmal, was in diesen Anträgen gefordert wird. Sie lassen sich aber in wohl abgewogenen Schritten alle verwirklichen. Ich freue mich, dass sich bei den Koalitionsfraktionen die Fachpolitiker durchsetzen konnten und nicht die Haushaltspolitiker, die möglicherweise aufgrund ihrer übergroßen Belastung möglicherweise nicht die notwendigen Informationen, auch nicht aus den eigenen Fraktionen, erhalten haben.
Wenn sich die Haushaltspolitiker durchgesetzt hätten, dann würde das den dringenden Erfordernissen vor allem für den Einsatz von Langzügen in den Hauptverkehrszeiten, vordringlich bei der S4, und den 10Minuten-Takt auch am Freitagnachmittag überhaupt nicht gerecht werden. Man darf über die Notwendigkeit eines attraktiven ÖPNV und SPNV nicht nur reden, sondern man muss auch entsprechend handeln. Man darf die Fahrgäste nicht wie Sardinen behandeln. Sie müssen ohnehin genug unter Infrastrukturmängeln und Informationspannen seitens der DB leiden. Hoffen wir also alle auf den 15. August, den Tag, an dem das neue elektronische Stellwerk in Pasing in Betrieb genommen und anschließend ein Redundanzrechner für die Zuglenkung implementiert werden soll. Dann wird hoffentlich alles gut.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herzlichen Glückwunsch, Herr Vizepräsident Rohde, zum Geburtstag. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu dem für seine Verhältnisse geradezu impulsiven Auftritt des Herrn Wirtschaftsministers ist der Einzelplan 07 eher unspektakulär. Von seinem Gesamtvolumen in Höhe von 1,72 bzw. 1,74 Milliarden Euro entfallen fast 1,1 Milliarden Euro auf Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr, die vom Bund über Bayern dorthin weitergeleitet werden. Der operative Spielraum für den Restbetrag ist also nicht sonderlich groß. Das zeigt auch die im Vergleich zu den anderen Einzelplänen relativ niedrige Anzahl von nur 14 Änderungsanträgen. Aber auch da haben Sie es geschafft, diese abzulehnen. Umso mehr ist angesichts des beschränkten Finanzrahmens Kreativität gefragt.
Der Personalaufwand spielt gegenüber anderen Ministerien eine sehr geringe Rolle. Wo andere Geschäftsbereiche eine breite Pyramide von nachgeordneten Behörden haben, gibt es hier nur ein Landesamt für Maß und Gewicht mit einer Handvoll Eich- und Beschussämtern, die zum Glück noch nicht privatisiert wurden und hoffentlich auch nicht privatisiert werden.
So nimmt es nicht wunder, dass der Ressortminister sich gegen die Okkupationsbestrebungen des "Lebensministers" Söder wehrt, der versucht, ihm die Zuständigkeit für den Energiebereich streitig zu machen. Da sich gestern Herr Kollege Schmid darüber mokiert hat, dass die Oppositionsredner die Regierung nicht gelobt hätten, lobe ich Sie heute, Herr Kollege Zeil, obwohl wir gestern und auch heute schon genügend Eigenlob gehört haben. Ihnen ist es tatsächlich gelungen, Dynamik in den Breitbandausbau zu bringen,
wenngleich das Ziel noch weit entfernt ist. Dies ist jedenfalls insofern anzuerkennen, als Ihr Vorgänger den Breitbandausbau mit geradezu niederbayerischer Hartnäckigkeit als staatsfremde Aufgabe behandelt hat. Ich könnte auch behaupten, dass Ihr Tätigwerden dem Druck der SPD-Fraktion und der anderen Kolleginnen und Kollegen der Opposition sowie vor allem der Kommunen geschuldet ist, Sie also mehr ein Getriebener sind als einer, der selbst antreibt. Allerdings hätten wir uns ein einfacheres Breitbandförderverfahren und höhere Fördergrenzen im Einzelfall vorstellen können.
Sie haben unsere dahin gehenden Anträge aber leider abgelehnt. Beim Breitbandausbau sind Sie vom strikt liberalen Ordnungspolitiker zum Keynesianer geworden, ebenso wie beispielsweise bei Quelle und der E-Mobilität. Sie haben erfreulicherweise eingesehen, dass es ohne staatliche Interventionen nicht geht.
Besonders erfreulich entwickelten sich - das möchte ich heute in dieser Aussprache deutlich machen - in der Krise die staatlichen Hilfsmaßnahmen über die LfA Förderbank Bayern, einem außerordentlich wichtigen Partner der bayerischen Wirtschaft, einer Bank, die einen guten, hocheffizienten und seriösen Job macht. Wir hätten uns daher gewünscht, dass CSU und FDP unserem Antrag gefolgt wären, die Einmalzuschüsse für das Mittelstandskreditprogramm zu erhöhen. Stattdessen sparen Sie zweieinhalb Millionen Euro ein. Dafür leisten Sie sich überflüssigerweise eine "Nebenstaatskanzlei", was wohl Ausdruck des
Misstrauens gegenüber der eigentlich gemeinsamen Regierungsschaltstelle am Franz-Josef-Strauß-Ring ist. Bei der personellen Besetzung Ihres "Kontrollturms" geht es allerdings wohl weniger um Fachkompetenz als vielmehr um bestmögliche Selbstdarstellung.
Wir haben daher beantragt, die Mittel für diesen teuren Luxus einzusparen. Leider vergeblich.
Was die Selbstdarstellung betrifft, gilt das auch für die Pressemitteilungen aus Ihrem Haus. Deren Anzahl ist keineswegs ein Nachweis besonders erfolgreicher Politik, sondern allenfalls Ausdruck eines übersteigerten Mitteilungsbedürfnisses und scheinbaren Leistungsbeweises gegenüber dem Koalitionspartner.
Selbstverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, freuen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns über die gute Wirtschaftsentwicklung in Bayern, müssen uns aber mit Nachdruck gegen deren einseitige Vereinnahmung seitens der Staatsregierung und der sie tragenden Parteien zur Wehr setzen.
Dafür leisten Sie viel zu wenig aktivierende Wirtschaftspolitik. Die positive Dynamik ist vielmehr den maßgeblich von Sozialdemokraten in der großen Koalition geschmiedeten beiden Konjunkturpaketen, dem hochwirksamen Kurzarbeitsprogramm von Olaf Scholz, einer äußerst maßvollen Tarifpolitik unserer Gewerkschaften, der Solidität und dem Verantwortungsbewusstsein unserer Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, und dem Fleiß und der Verzichtsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lande geschuldet. Immerhin haben Sie Letztere diesmal in Ihrer Rede wenigstens erwähnt. Werte Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FDP, das Schmücken mit fremden Federn geht neuerdings erfreulicherweise nicht mehr als Kavaliersdelikt durch.
Gegen die soeben zitierten Maßnahmen der Großen Koalition - die SPD war daran, wie gesagt, maßgeblich beteiligt - ist das sogenannte "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" von Schwarz-Gelb allenfalls eine bescheidene Nullnummer, dessen Folgen den bayerischen Haushalt mit 1 Milliarde Euro belasten.
Sowohl in den Ausschussberatungen als auch in der gestrigen Debatte - heute erneut, an ganz prominenter Stelle - war oft vom Programm "Aufbruch Bayern"
die Rede. Es ist aber nicht wegzudiskutieren, dass sich dieser "Aufbruch Bayern" bei genauerem Hinschauen als Mogelpackung entpuppt. Da hilft alles Drumherumreden nichts, sehr geehrter Herr Staatsminister. Der Bau von Haftanstalten und Polizeiinspektionen ist Pflicht, nicht Kür. Wenn Sie diese Milliarde tatsächlich in die Erforschung neuer Technologien gesteckt hätten, dann würde ich den Vorwurf der "Mogelpackung" sofort zurücknehmen.
Sie haben die Haushaltsansätze aller Geschäftsbereiche zunächst gekürzt - das betrifft auch die Ausgaben zur Förderung des Handwerks, das Sie zu Recht als Herz und Seele der bayerischen Wirtschaft bezeichnet haben -, um die Verwendung des eingesparten Geldes dann vollmundig als großartige Errungenschaft - "zusätzliche Mittel", "wunderbare Geldvermehrung" - verkaufen zu können. Das ist ein trickreiches, aber zu durchsichtiges Manöver.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der mir wichtig erscheint. Wir vermissen eine überzeugende Energiepolitik mit klarer Schwerpunktsetzung auf regenerative Energien. Das versuchen Sie durch einen doppelten Salto rückwärts im Hinblick auf die gerade von CSU und FDP bis vor wenigen Wochen noch so hoch gepriesene Kernenergie zu übertünchen, wobei Sie wohl eher zum retardierenden Teil der Mannschaft gehören. Aber gerade was diesen Bereich angeht, müssen wir in Zukunft sehr aufmerksam sein. Ich bin gespannt, welches Konzept Sie im Mai tatsächlich vorlegen werden.
Hören Sie auch bitte auf mit der weiteren Verbreitung der Legende von angeblich riesengroßen Energieimporten nach Deutschland! Verschweigen Sie nicht permanent, dass wir riesige Mengen an Energie ins Ausland exportiert haben!
Trotz abgeschalteter Kernkraftwerke ist noch nirgends das Licht ausgegangen. Dass das eintreten würde, ist ein Märchen, das man uns seit Jahr und Tag auf die Nase bindet.
Sie haben kein Konzept für den Ausbau der Windenergie, die Sie in der Vergangenheit mehr behindert als gefördert haben. Sie wollen kein Kataster für mögliche Standorte von Pumpspeicherkraftwerken. Sie haben keinen Plan für den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze. Das in den letzten Tagen geradezu gebetsmühlenartig wiederholte Bekenntnis zu erneuerbaren Energien allein reicht nicht; Sie müssen tatsächlich handeln.
Deutschland ist dadurch Spitze in der ganzen Welt geworden.
Große Enttäuschung bereiten Sie den im Wettbewerb stehenden Unternehmen und den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Ihre ebenso beharrliche wie unverständliche Weigerung, einem Vergabegesetz und der Festlegung von Mindestlöhnen zuzustimmen. Sie fördern damit vor allem zulasten kleiner Unternehmen den Wettbewerb über Dumpinglöhne - mit allen negativen Folgen für Steuereinnahmen und Sozialsysteme - anstelle eines Wettbewerbs über qualifizierte Leistungen und faire Preise.
Sie blockieren damit zugleich ein Stück weit die dringend notwendige Belebung der Binnennachfrage. Das wäre auch ein Beitrag zu mehr Wachstum, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Einzelplan 07 enthält nur wenige Lichtblicke, etwa die Technologieförderung in Augsburg - wir haben dort lange genug dafür gekämpft - und in Würzburg. Die Förderung der E-Mobilität gleicht dagegen eher einem Fleckerlteppich, an dem viele Hände weben, wo aber keine so recht weiß, was denn am Ende herauskommen soll. Ich habe Respekt vor den Hochschulen und den Kommunen, die daran beteiligt sind. Etwas mehr Strukturierung und eine sinnvolle Vernetzung der Projekte wären jedoch nicht schlecht, wenn etwas Zählbares herauskommen und das Ganze nicht als kurzfristig wirksame regionale Pseudofördermaßnahme verpuffen soll.
Nur 100 Millionen Euro für Technologieförderung in einem Hochtechnologieland sind angesichts eines Gesamtvolumens unseres Haushalts von 43 Milliarden Euro ein eher bescheidener Ansatz.
Insgesamt liegt uns für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers ein Haushalt vor, der viel "Business as usual" und kaum wirklich Neues enthält. Das ist uns zu wenig. Wir können dem Einzelplan daher nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Kollege Zeil, passen Sie auf, dass sich das, was Sie als "zweite Stufe" zünden wollen, nicht als bloßes Strohfeuer oder - im schlimmsten Fall - sogar als Rohrkrepierer entpuppt.
Lieber Herr Kollege Kirschner, bei aller Freundschaft, ich verwahre mich gegen Ihren Vorwurf, ich hätte Bayern schlechtgeredet. Ich habe genau das Gegenteil getan. Ich habe die Freude der Sozialdemokraten über die positive Wirtschaftsentwicklung zum Ausdruck gebracht. Ich habe mich nur dagegen gewandt, dass dies einseitig als Ergebnis einer hervorragenden Politik der Staatsregierung und der sie tragenden Parteien gewertet wird. Das bitte ich doch deutlich auseinanderzuhalten.
Ich bitte Sie, nicht immer wieder beides miteinander zu vermischen.
Lieber Kollege Huber, zum Einzelplan 07 haben Sie gar nichts gesagt. Sie haben sich in Allgemeinplätzen ergangen. Wenn Sie schon pseudosoziale Krokodilstränen über die Energiepreise vergießen, müssen Sie um der Wahrheit willen auch sagen, dass die Entsorgung der Atommeiler Milliarden kosten wird, und zwar nicht die Anteilseigner, sondern die Steuerzahler in diesem Land. Von den Kosten für die überhaupt nicht geklärte Endlagerung der Brennelemente will ich gar nicht reden.
Das wird uns super teuer zu stehen kommen. Die Preise für regenerative Energien sind dagegen geradezu Peanuts. Von der staatlichen und damit steuerfinanzierten Förderung der Atomenergie in Höhe von rund 100 Milliarden Euro in den letzten dreißig, vierzig Jahren will ich ganz absehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung wird nicht müde - ich denke an die letzte Gelegenheit, als sich Herr Staatsminister Zeil am Montag auf der Magistralen-Konferenz in Mühldorf äußerte -, die dramatische Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplans, insbesondere der Schieneninfrastruktur in Deutschland, zu beklagen. Dabei haben er und seine Kolleginnen und Kollegen in Berlin es selbst in der Hand, hier etwas zu tun. Aber noch schlimmer ist, dass mit dieser an Berlin gerichteten Klage darüber hinweggetäuscht wird, dass es im eigenen Beritt, hier in Bayern, nicht besser ausschaut.
Der Kollege Glauber hat das gerade eindrucksvoll geschildert. Ich brauche es nicht zu wiederholen.
Wenn es, lieber Kollege Rotter, so nicht weitergehen darf, dann frage ich Sie: Wer hat denn in der Vergangenheit unsere Anträge auf eine bessere Mittelausstattung für die Staatsstraßen stets abgelehnt? Das war doch nicht irgendeine geheime Macht zwischen den Stühlen dieses Hohen Hauses, sondern das waren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, und in den letzten zwei Jahren auch die Kollegen von der FDP.
Nicht unser Bewusstsein für das Problem Staatsstraßen muss sich ändern, sondern Ihr Bewusstsein. Damit meine ich vor allem das Bewusstsein der Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Vielleicht gibt es heute eine Wende zum Besseren. Vielleicht kommt es bei der Verabschiedung des Haushalts zu der gemeinsam angestrebten besseren Mittelausstattung. Um der Klarheit und Wahrheit willen möchte ich betonen, dass der Ausbauplan, der letzte Woche im Wirtschaftsausschuss vorgestellt worden ist, nicht den wirklichen Bedarf für den Ausbau der bayerischen Staatsstraßen feststellt, sondern das von der Staatsregierung für notwendig Erachtete.
Das ergibt sich auch aus Ihren Worten, Herr Staatsminister Herrmann. Im Bulletin zur Kabinettssitzung haben Sie ausgeführt, kurz- und mittelfristig könnten nur die Projekte der ersten Dringlichkeit realisiert werden. Zwar soll jetzt noch mit den Planungsverbänden diskutiert werden, diese können jedoch keine zusätzlichen Projekte neu einbringen, sondern nur Projekte kostenneutral mit anderen tauschen. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass dieser Plan nicht die Wirklichkeit widerspiegelt, sondern nur die alleräußerste Notwendigkeit, die Sie festgestellt haben.
Ich sage das nur zur Klarstellung, um der Auffassung zu begegnen, mit diesem Siebten Ausbauplan werde nun alles gut. Dieser spiegelt vielmehr die massiven Versäumnisse der vergangenen sechs bis sieben Jahre wider. Er ist eine Art Spiegelbilanz des bayerischen Staatsstraßenbaus im negativen Sinn.
Zwei Drittel der nun in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommenen Vorhaben sind nicht wirklich neu. Von den 668 in diesen Ausbauplan aufgenommenen Projekten waren 348 - das ist mehr als die Hälfte schon im Sechsten Ausbauplan enthalten. Neu aufgenommen wurden demnach lediglich 320 Projekte, also weniger als die Hälfte. Der in der Gesamtbetrachtung von fast 1.000 Projekten ermittelte Investitionsbedarf von 4,5 Milliarden Euro wurde auf 3,19 Milliarden Euro eingedampft, von denen der Freistaat letztlich rund 3 Milliarden finanzieren muss. Aber nur eine einzige Milliarde soll in den nächsten zehn Jahren tatsächlich investiert werden. Damit, sehr geehrter Herr Staatsminister, wird der laufende Vermögensverzehr an unseren Staatsstraßen lediglich verzögert, nicht aber gestoppt.
Bei Vorhaben, die erst im Jahr 2025 und danach realisiert werden sollen, noch von Dringlichkeit zu reden, spottet im Übrigen dieser Beschreibung.
Eher erheitert hat mich Ihre Bemerkung, Herr Staatsminister, auf Seite 6 Ihres Berichts vom 23. Februar an die Frau Landtagspräsidentin, wo Sie schreiben, selbstverständlich könne die Realisierung der drei Dringlichkeitsstufen beschleunigt werden, wenn der Bayerische Landtag dauerhaft mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr bewilligte, was Sie insbesondere im Interesse des ländlichen Raums begrüßen würden.
Damit rennen Sie bei uns offene Türen ein. Wir sagen dies schon seit Jahr und Tag. Wenn demnächst unse
re Anträge zum Staatsstraßenausbau zur Abstimmung kommen, können Sie beweisen, wie ernst Sie es damit meinen. Wir wollen wie die Freien Wähler eine deutliche Aufstockung der entsprechenden Titel über das hinaus, was Sie schon selbst angekündigt haben, und zwar um 15 Millionen Euro in diesem Jahr und um 30 Millionen Euro im nächsten Jahr. Diese Bemerkung hätten Sie sich, so denke ich, gut und gern sparen können.
Spannend ist die nähere Betrachtung der 201 Projekte, die nicht in den Siebten Ausbauplan übernommen wurden. Denn im letzten Ausbauplan wurde ja zumindest ein Teil davon für dringend notwendig erachtet. Es wäre schon interessant zu wissen, wie sich diese 201 Projekte auf die drei auf Seite 12 Ihres Berichts genannten Kriterien verteilen. Wie viele fallen unter die neue Mindestgrenze von 1 Million Euro? Wie viele werden außerhalb des Ausbauplans, zum Beispiel von den Kommunen, realisiert? Und vor allem: Welches und wie viele Projekte mit welcher Investitionssumme werden von diesen 201 Projekten als nicht bauwürdig erachtet?
Die Liste, die uns letzte Woche vorgelegt worden ist, enthält also viele Fragezeichen und vor allem einigen Sprengstoff. Sie muss in den nächsten Wochen intensiv geprüft werden, und sie ist vor allem eines: eine Liste der enttäuschten Erwartungen.
Das lässt sich an vielen Einzelbeispielen festmachen. Ich will im Hinblick auf die mir noch zur Verfügung stehende Zeit nur auf die Ortsumfahrung für Eslarn an der Grenze zur Tschechischen Republik hinweisen. Sie hatte im Sechsten Ausbauplan oberste Priorität; jetzt ist sie komplett herausgefallen. Die Vorplanungen sind beendet, die Umweltprüfung ist abgeschlossen. Diese Umgehung sollte die Schönseer Region an die A 6 anschließen und damit wichtigen Gewerbebetrieben in dieser Grenzregion einen Anschluss an die A 6 und damit in die große weite Welt ermöglichen. Dieser ist nach wie vor ein außerordentlich wichtiger Standortfaktor, der jetzt durch die Streichung dieser Straße quasi konterkariert wird. Die A 6 wäre auch im Hinblick auf die Verbindung zu den Handelswegen nach Osten wichtig. Aber die A 6 ist keine zentrale Örtlichkeit.
Dieses Beispiel zeigt die Problematik der sogenannten Raumwirksamkeitsanalyse auf, die nunmehr als weiteres Kriterium neben der Kosten-Nutzen-Analyse und der Umweltverträglichkeitseinschätzung in die Bewertung eingeflossen ist. Je höher die Verbindungsfunktion einer Straße und je strukturschwächer
der Raum ist, desto größer wird die raumordnerische Relevanz des Projekts gesehen. Das bedeutet: Würde sie ein Oberzentrum mit einem Oberzentrum verbinden, so hätte sie oberste Priorität. Aber solche Oberzentren gibt es nun einmal im ländlichen Raum höchst selten, und schon gar nicht wäre dies dann ein strukturschwacher Raum.
Diese Konstellationen gibt es eben im ländlichen und im strukturschwachen Raum höchst selten. Hier wäre es wichtig, den Anschluss ans übergeordnete Straßennetz, gerade hier an eine Bundesautobahn, entsprechend zu gewichten und zu sagen: Das wird genauso behandelt wie die Verbindung zu einer zentralen Örtlichkeit, und deswegen erhält eine solche Straße eine höhere Bewertung. - So fällt sie einfach durch das Sieb.
Zum Schluss will ich nicht vergessen, an die Probleme zu erinnern, die unsere Kommunen haben. Im Informationsbrief 2/2011 des Bayerischen Städtetags wird ausgeführt, dass für die 18.000 km Kreisstraßen und 100.000 km Gemeindestraßen dasselbe wie für die 13.600 km Staatsstraßen gilt. Denn alle bilden zusammen ein zusammenhängendes, eng verwobenes Netz, und überall hat der Winter seine Spuren hinterlassen. Deswegen halten wir es für dringend erforderlich, dass auch den Kommunen und Gebietskörperschaften geholfen wird. Es muss im Interesse des Freistaats Bayern liegen, eine funktionierende Straßeninfrastruktur zu haben, und zwar im gesamten Bereich des hierarchisch aufgebauten Straßennetzes. Wir dürfen die Kommunen mit den Schlaglöchern auf ihren Straßen nicht allein lassen.
Deswegen fordern wir auch einen entsprechenden Mittelansatz zur Unterstützung der auch insofern notleidenden Städte, Kreise und Gemeinden in unserem Freistaat Bayern.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag werden angeblich unzureichende Planungen im Sicherheits-, Brandschutz- und Rettungskonzept bei der zweiten Münchner S-Bahn-Röhre angeprangert, und zwar in baulicher Hinsicht, hinsichtlich der technischen Ausstattung und des Ablaufs der Rettungsmaßnahmen. Der Vorwurf, die geplanten Maßnahmen fielen hinter
bisherige Standards bzw. gültige Mindestvorgaben zurück, wiegt schwer. Die schlagzeilenartige Bezugnahme auf Terroranschläge und die furchtbaren Unglücke von Kaprun und Köln wirken gegenüber der Aufzählung der angeblichen Planungsmängel - zumindest auf mich - eher Aufsehen erheischend. Eine wirklich vertiefte Befassung mit den Anliegen des Antrags scheitert daran, dass er im Wege der Dringlichkeit eingebracht wurde. Angesichts der Planungsdauer hätte es dieser Eile jedenfalls nicht bedurft - Herr Kollege Bernhard hat das schon angedeutet -, es sei denn, man möchte in erster Linie für Wirbel sorgen, Verunsicherung in die Öffentlichkeit tragen und einen weiteren Mosaikstein für die grundsätzliche Ablehnung dieser zweiten S-Bahn-Röhre in München setzen, zumindest aber für eine gehörige Verzögerung sorgen. Diese Kritik kann ich Ihnen leider nicht ersparen. Es ist einfach so: Wenn Sie einen Sack mit Federn ausschütten, schaffen Sie es nie, alle Federn wieder einzusammeln. Es bleibt immer irgendetwas hängen. Sie haben für die akribische Formulierung des Antrags - vom Studium der Unterlagen einmal ganz abgesehen - sicher weit mehr Zeit benötigt, als uns allen zusammen für die Beschäftigung mit Ihrem Antrag zur Verfügung steht.
Grundlage für die Sicherheitsplanung in Tunneln der Deutschen Bahn ist ihr vierstufiges Sicherheitskonzept, bestehend aus präventiven Maßnahmen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses innerhalb eines Tunnels weitmöglichst reduzieren, zweitens, ereignismindernde Maßnahmen, wie etwa eine Notbremsenüberbrückung, die das Weiterfahren bis zur nächsten Station ermöglicht, drittens, Maßnahmen der Selbstrettung durch entsprechende bauliche Einrichtungen wie etwa Fluchtwege, Notausgänge und Rettungsquerstollen und, viertens, Maßnahmen der Fremdrettung wie Löschwasserleitung und Löschwasserbevorratung, Notstrom- und Funkversorgung.
Wir werden auch beim zweiten S-Bahn-Tunnel in München das Rad nicht neu erfinden können und wir müssen und brauchen das auch nicht. Schon aus haftungs- und strafrechtlichen Gründen müssen wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass der Tunnel nach aktuell gültigen Vorschriften entsprechend der durchgeführten Planfeststellung und technischen Standards gebaut wird. Das umfasst zum Beispiel auch, dass durch den Tunnel eine Löschwasserleitung mit Schlauchanschlusseinrichtung im Abstand von 125 Metern geführt und an den Portalen eine entsprechende Löschwasserbevorratung stattfinden wird.
Rettungszüge - auch diese sprechen Sie an - in Form von sechs Spezialzügen der Deutschen Bahn werden ausschließlich zur Fremdrettung aus Tunnelanlagen der Schnellfahrtstrecken Hannover - München und
Mannheim - Stuttgart vorgehalten. Für S- und UBahn-Tunnel gibt es solche Rettungszüge nicht, denn alle Hilfsmittel, die in diesen Rettungszügen vorgehalten werden - Löschwasser, Notstromaggregat oder Beleuchtungseinrichtungen - werden in den Tunneln selbst seit 1997 vor Ort vorgehalten. Damit ist dort ein Vorhalten von Rettungszügen nicht erforderlich.
Wenn es sich bei Ihrem Antrag um eine Petition handeln würde, würde ich als Berichterstatter empfehlen, sie als Material weiterzureichen. Ich könnte weder Würdigung noch Berücksichtigung empfehlen. Leider enthält Ihr Antrag - von Überschrift und Begründung abgesehen, die wir ja auch nicht mit beschließen eine Reihe von Behauptungen von Mängeln, von denen wir zumindest nicht wissen, ob sie zutreffen. Er enthält außerdem Forderungen, die neue Standards postulieren, deren Sinnhaftigkeit wir in der Kürze der Zeit ebenfalls nicht prüfen können. Im ordentlichen Antragsverfahren wäre uns dies im Ausschuss möglich gewesen, auch unter Heranziehung entsprechender Fachleute, aber darum ging es Ihnen offensichtlich nicht. Darum werden wir uns bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten, dem nachgezogenen Antrag von CSU und FDP stimmen wir zu. Es handelt sich um einen Berichtsantrag, gegen den nichts spricht.
Lieber Herr Kollege Runge, bei aller Freundschaft, vermute ich einmal, dass ich richtig liege, wenn ich sage, dass Sie nicht über die Gabe der Prophetie und der Hellseherei verfügen. Ich weiß nicht, wie Sie zu der Feststellung kommen, dass wir uns nicht eingehend mit dem Material befasst hätten.
Zweitens. Die Entfluchtung in einer Röhre - zumindest einer S-Bahn- oder U-Bahn-Röhre - ist nirgends vorgesehen. Die Notbremsenüberbrückungstechnik dient gerade dazu, dass ein Zug noch bis zur nächsten Station fahren kann. Die Stationen liegen nicht so weit auseinander. Dort können dann geeignete und effektive Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Drittens. Wir sind wohl politisch verantwortlich. Wir sind aber weder die Planer noch diejenigen, die die technischen Standards festzusetzen haben. Das ist schon gar nicht in einem Zeitraum von 24 Stunden möglich - von einem Tag auf den anderen -, in dem Sie Ihren Dringlichkeitsantrag eingebracht haben. Sine ira et studio ist es schlechterdings unmöglich, sich weiser und schlauer als alle Fachleute zu gerieren, die sich mit nichts anderem als Sicherungsmaßnahmen bei Tunnelstrecken beschäftigen. Das muss ich Ihnen einfach vorhalten. Dahinter gehe ich auch nicht zurück.
Vielen Dank. - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die öffentliche Hand aus Steuermitteln Aufträge für öffentliche Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise für große Bauvorhaben, für den Straßenbau, für Schulsanierungen oder auch für den Schienenverkehr erteilt, dann ist es eigentlich Pflicht und auch Selbstverständlichkeit, dass die Arbeiten nicht zu Dumpinglöhnen erbracht werden dürfen. Die Beschäftigung zu Löhnen, die durch Sozialleistungen aufgestockt werden müssen, soll und darf durch den Zuschlag bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht gefördert werden. Es kann nicht angehen, dass allein der niedrigste Preis für die Vergabe ausschlaggebend ist. Es muss Schluss sein damit, dass Firmen ihren Beschäftigten Hungerlöhne zahlen, um bei Ausschreibungen zulasten ihrer Beschäftigten einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Beide vorliegenden Gesetzentwürfe sehen hierfür Regelungen vor.
Wir wollen nicht, und das wollen auch die Wirtschaft und insbesondere das Handwerk nicht, dass solche Wettbewerbsvorteile entstehen. Wir wollen die heimische Wirtschaft vor Billigkonkurrenz schützen und den Beschäftigten existenzsichernde Löhne gewährleisten. Wir wollen einen fairen Wettbewerb, einen Wettbewerb um Zuverlässigkeit, um Leistungsfähigkeit und um Fachkunde. Wir wollen Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, die dadurch entstehen, dass der Wettbewerbsvorteil auf Lohndumping beruht. Das ist umso dringlicher, als ab 1. Mai 2011 für die Bürgerinnen und Bürger aus acht der zwölf osteuropäischen EU-Beitrittsländer das Recht besteht, Arbeit überall in der EU aufzunehmen. Wir wollen nicht, dass diese Menschen aufgrund des Herkunftslandprinzips mit
den in ihren Heimatländern üblichen Niedrigstpreisen abgespeist werden.
Wir haben aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie ja nur in einigen wenigen Sparten unsere Mindestlöhne als maßgeblichen Ansatz.
Mit dem Bayerischen Vergabegesetz, das wir Ihnen im Entwurf vorlegen, wollen wir auch die Arbeitslosigkeit bekämpfen und die sozialen Sicherungssysteme stärken.
Es liegt Ihnen auch ein Gesetzentwurf der GRÜNEN vor, der nur eine Woche nach unserem Entwurf eingereicht wurde. Beim Gesetzentwurf der GRÜNEN hat anscheinend die Hast gesiegt, denn eine Begründung wurde leider nicht beigefügt. Durch Vollzeitbeschäftigungen, in denen das erzielbare Einkommen so gering ist, dass es durch Sozialleistungen aufgestockt werden muss, wird das System der sozialen Sicherheit durch ein niedriges Beitragsaufkommen geschwächt. Wer nicht viel verdient, zahlt eben auch keinen hohen Beiträge, und so setzt sich die Kette fort bis hin zur Altersarmut. Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und die Stärkung der sozialen Sicherungssysteme sind entscheidende Belange des Allgemeinwohles, die die Regelungen in dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf verfassungsfest machen.
Absolut dringender Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil seit der Aufhebung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes durch die CSU/FDPMehrheit des Landtags am 16.12.2009 ein Vakuum entstanden ist. Ohne wirkliche Not wurde dieses Gesetz im Hauruck-Verfahren kassiert, nachdem es das Bayerische Staatsministerium des Innern schon eineinhalb Jahre zuvor für nicht mehr anwendbar erklärt hat, am Landtag, am Gesetzgeber vorbei. Die Zeitspanne bis zur Befassung des Landtags erschien selbst dem damaligen Debattenredner Erwin Huber als "ungewöhnlich lang".
Wir legen dem Landtag mit unserem Gesetzentwurf einen Lösungsvorschlag vor, in welchem Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe des Freistaats und der Kommunen in Bayern und von Einrichtungen und Verbänden, die diesen gleichzustellen oder gleichgestellt sind, und zu den bei Ausschreibungen zu beachtenden Grundsätzen getroffen werden. Hierzu zählen: die Bindung an die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz fixierten Löhne; die Bindung an die in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Lohntarife in Ausschreibungen von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs; die Festschreibung eines Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde, soweit es für bestimmte Branchen keine Tarifverträge gibt oder die
dort vorgesehenen Tariflöhne diesen Betrag unterschreiten. Die Beachtung ökologischer Kriterien und die Frauenförderung runden dieses Gesetz ab. Entsprechende Regelungen auf Bundesebene, die gemäß Art. 74 des Grundgesetzes im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung den Vorzug genießen würden, sind nicht in Sicht. Deshalb müssen wir so handeln, wie das einige andere Länder schon getan haben und wie die meisten anderen Länder in der Bundesrepublik das in den nächsten Monaten tun werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat ein ganzes Jahr verstreichen lassen ohne zu handeln. Die SPD-Fraktion handelt ganz im Gegensatz zu der Behauptung von Herrn Kollegen Schmid, die dieser bei der Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten aufgestellt hat. In unseren Reihen herrscht der Stillstand jedenfalls nicht. Wir haben alle denkbaren Streitfragen insbesondere im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht, das Grundgesetz, die Bayerische Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs überprüft. Wir freuen uns auf die Beratung zu unserem Gesetzentwurf in den Ausschüssen. Wir werden dort auch zum Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Vergaberecht, der im Eilverfahren eingebracht wurde, detailliert Stellung nehmen.
Ich will meine Ausführungen nicht ohne Not in die Länge ziehen. Aber ich muss mich schon wundern, dass es hier offensichtlich Allgemeingut ist, dass es einen Widerspruch zwischen Dienstleistungsrichtlinien- und Herkunftslandprinzip gibt und daraus Probleme entstehen. Dennoch wird schon jetzt von Teilen dieses Hohen Hauses signalisiert, dass man das Thema zwar konstruktiv behandeln werde, aber am Schluss würde man genügend Gründe finden, solche Gesetzentwürfe abzulehnen.
Ich darf Sie, Herr Kollege Huber, daran erinnern, dass wir vor 14 Monaten beieinander saßen. Ich habe bei
der damaligen Beratung der Änderung des Pressegesetzes und sonstiger Vorschriften versucht, Sie davon zu überzeugen, dass man den Artikel 6 des Änderungsgesetzes entfallen lassen sollte, um das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz am Leben zu erhalten. Sie haben die Hürde letztlich doch nicht übersprungen, aber damals gesagt - ich kann mich noch erinnern, dass der Blick klar in Richtung Staatsregierung ging und ein Nicken zu sehen war -: Wir werden schnellstmöglich die dadurch entstehende Lücke schließen.
Das Bauaufträge-Vergabegesetz hat sich bewährt. Ich kann das aufgrund kommunalpolitischer Erfahrung beurteilen. Auch in den letzten Jahren seiner Gültigkeit hat sich das Gesetz in den Kommunen bewährt. Das war sicherlich auch beim Freistaat Bayern so. Passiert ist aber leider nichts. Deswegen müssen wir jetzt handeln und entsprechende Vorschläge vortragen.
Herr Kollege Rohde, ich bin enttäuscht, dass Sie sehr oberflächlich über die beiden Gesetzentwürfe hinweggaloppiert sind und die Problemlage in der Tat völlig verkennen. Wir streben hier eine wirtschaftsfreundliche Regelung an, und zwar im Interesse unserer heimischen Industrie und unseres Handwerks, damit Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Wir tun das, weil wir es für einen essenziellen Bestandteil einer humanen Arbeitswelt halten, dass die Menschen zumindest so viel Geld verdienen, dass sie das Existenzminimum haben.
Deswegen ist der Mindestlohn von 8,50 Euro kein Scherz, sondern ein sehr ernstes Anliegen. Die Durchsetzung dieses Anliegens ist das eine, was wir mit dem Vergabegesetz erreichen wollen. Dafür werden wir kämpfen und entsprechend gut argumentieren. Es ist notwendig, auch diesen Teil des Marktes zukunftsfähig zu gestalten. Man darf die Gestaltung nicht, wie Sie es zu oft tun, den Marktkräften überlassen; denn dann setzt sich der stärkere Ellbogen durch. Das ist nicht immer die gesellschaftlich verträglichste Lösung und liegt nicht im Interesse unserer heimischen Wirtschaft.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während es bei Neubauten klare Regelungen für den Energieeinsatz aus regenerativen Quellen gibt, nämlich die bundesrechtliche Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2009, haben weder Bundes- noch Landesgesetzgeber bisher Regelungen für Altbauten normiert. Diese
Lücke will der vorliegende Gesetzentwurf schließen. Danach soll den Kommunen in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips durch eine Ergänzung von Artikel 81 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung das Recht eingeräumt werden, satzungsrechtlich eine Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie zur Wärme- und Elektrizitätsgewinnung im Altbaubereich zu normieren. Gerade der ältere Baubestand weist erhebliches Potenzial für CO2-Einsparungen auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz geht uns alle an. Das klingt zwar banal, kann aber nicht oft genug wiederholt werden; denn noch immer bleibt die Wirklichkeit hinter den Ansprüchen zurück. Zu oft gilt: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Dass die Kommunen mit eigenen Satzungen die Nutzung von Solarenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung selbst regeln können sollen, ist ein Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz. Dass es noch andere Schritte gibt, sollte uns nicht daran hindern, diesen Schritt zu gehen. Deshalb lasse ich auch den Einwand, die angestrebte Verpflichtung zur Nutzung der Solarenergie verstoße gegen den Grundsatz der Technologieneutralität, nicht gelten.
Die Kommunen werden nicht zwingend verpflichtet, entsprechende Satzungen zu erlassen. Sie erhalten jedoch die Ermächtigung dafür. Die Ausgestaltung dieser Satzungen ist Ausdruck ihrer kommunalen Planungshoheit, aufgrund derer sie über den Geltungsbereich der Regelung entscheiden, zum Beispiel für welchen Teil der Kommune sie gelten soll. Wir trauen den Kommunen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Satzungsrecht zu. Niemand kennt sich vor Ort besser aus als die Bürgerinnen und Bürger in den Stadt- und Gemeinderäten und ihre Bürgermeister. Diese müssen auch mit den Regelungen in den sieben bisherigen Ziffern des Artikel 81 Absatz 1 der Bauordnung umgehen. Sie tun dies täglich.
Auch das Argument, der Gesetzentwurf forciere den Zwang zu Investitionen und schränke daher das Privateigentum ein, ist nicht überzeugend. Der ganze Katalog des Artikels 81 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung ist ein Eingriff in das Privateigentum. Dennoch ist er zulässig und richtig. Herr Kollege Bernhard, ich bitte Sie, keine Gespenster an die Wand zu malen, indem Sie von Investitionen in Höhe von 50.000 Euro reden. Das wären Anlagen, deren Leistung bei 15 kW liegen würde. Der Durchschnitt liegt bei vier bis sechs kW. Diese Anlagen bekommen Sie für 15.000 bis 18.000 Euro auch aufs Dach.
Natürlich gibt es auch andere Wege zur Energieeinsparung bzw. alternative Möglichkeiten der Erzeugung regenerativer Energien. Die Aufzählung will ich Ihnen ersparen. Das eine zu tun bedeutet aber nicht,
das andere zu unterlassen. Sie sollten nicht immer rechtliche Bedenken bemühen, die insgesamt auf schwachen Beinen stehen, um irgendeine Entwicklung zu verhindern. Mit dem Erheben von Bedenken ist die Welt noch nie weiterbewegt worden.
Lassen Sie mich zum Schluss daran erinnern, dass die EG-Richtlinie 2009/28 die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Ende 2014 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass in bestehenden Gebäuden bei größeren Renovierungen in einem gewissen Maß Installationen für Energien aus erneuerbaren Quellen erfolgen. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt einen Weg dafür auf. Darum werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Zum einen bringen Sie wieder ein paar Dinge völlig durcheinander. Erstens haben Sie den Antrag nicht richtig gelesen, Herr Kollege, denn da ist ausdrücklich nicht von einem Zwang gegenüber den Kommunen die Rede, sondern die Kommunen sollen ermächtigt werden. Es bleibt den Stadt- bzw. Gemeinderäten überlassen, ob sie von dieser Ermächtigung Gebrauch machen oder nicht.
Zweitens. Wenn Sie das Protokoll über die Plenarsitzung mit der Ersten Lesung richtig gelesen haben, müssten Sie mir eigentlich zustimmen, dass die Kostensteigerung in Höhe von acht Euro pro Quadratmeter sich auf die Gesamtsanierung nach der Energieeinsparverordnung bezieht und nicht auf die Stromgewinnung und die Gewinnung von Wärme über Solarthermie.
Drittens. Glauben Sie denn wirklich, dass so viele Menschen in diesem Land Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern installieren würden, wenn sich das nicht rechnen würde? Ich darf mein eigenes Haus als Beispiel bringen. Ich habe eine Anlage mit einer Leistung von sechs kW installiert. Ich bekomme jetzt vom Elektrizitätswerk Geld, anstatt Geld zu bezahlen. Ich habe die Anlage komplett über einen Kredit finanziert und mache einen sehr guten Schnitt. Das ist das praktische Beispiel. Ich verstehe nicht, warum Sie hier sagen, man müsse vorsichtig sein und dürfe den Menschen nicht alles zumuten. Mit dieser Einstellung werden wir den Klimawandel nicht stoppen können. Wir alle sind ein kleines Mosaiksteinchen in diesem ganz großen Projekt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dr. Runge hat am 6. Mai 2010 im Wirtschaftsausschuss erklärt, dass dieser Dringlichkeitsantrag keinerlei Wertung zur Sinnhaftigkeit der zweiten S-Bahn-Röhre enthalte. Wir können uns also heute eine erneute Grundsatzdiskussion über die zweite S-Bahn-Röhre sparen, auch über die Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplanes brauchen wir heute nicht zu sprechen und auch nicht über die Finanzierung von Projekten in Bayern; denn dies ist nicht Gegenstand Ihres Antrags.
Im Antrag heißt es ausdrücklich: " … wird aufgefordert, keinesfalls einem Beginn … vor Vorliegen aller Planfeststellungsbeschlüsse zuzustimmen." Im Antrag steht nichts von einer Durchfinanzierung des Projektes. So viel zur Klarheit und Wahrheit.
Der Bayerische Landtag hat sich mit großer Mehrheit für dieses Projekt entschieden, sodass es in der Tat keiner erneuten Grundsatzdiskussion bedarf. Die zweite S-Bahn-Strecke war von Anfang an die Position der SPD in Stadt und Land, und wir sind dabei, lieber Kollege Dr. Runge, seien Sie dessen versichert, ganz bei Trost, wenngleich uns manchmal Ihre Rechthaberei schon etwas auf die Nerven schlägt.
Seit zum ersten Mal über die zweite S-Bahn-Stammstrecke diskutiert wurde, ist schon viel Zeit vergangen. Zumindest nach dem eindeutigen Votum des Bayerischen Landtags für die zweite Stammstrecke sollte jetzt zügig gehandelt werden.
Bei Verkehrsprojekten dieser Größenordnung ist es völlig normal, dass mit der Verwirklichung einzelner Abschnitte begonnen wird, sobald das dafür notwendige Baurecht, in diesem Fall ein Planfeststellungsbescheid, vorliegt. Im Interesse einer möglichst raschen Verwirklichung der zweiten Stammstrecke - die dramatischen Engpässe lassen keine weiteren Verzögerungen zu - ist das Abweichen von der abschnittswei
sen Realisierung nicht zu verantworten. So wird ein Schuh daraus. Nicht diejenigen handeln unverantwortlich, wie Sie das in der Begründung schreiben, die nicht abwarten wollen, bis sämtliche Planfeststellungsbescheide rechtskräftig sind und sämtliche Widerspruchs- und Klageverfahren durchgestanden sind.
Nachdem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Vorhaben gescheitert sind, die zweite Stammstrecke zu verhindern, legt Ihr Antrag leider die Vermutung nahe, dass Sie deren Realisierung über das Aufbauen von möglichst hohen Hürden insgesamt zu Fall bringen wollen. Diesen Weg, quasi von hinten durch die Brust ins Auge, werden wir nicht mitgehen und deswegen diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen.
Ich beneide Sie um Ihre Gabe der Prophetie. Sie bestätigen mit Ihrer Zwischenbemerkung das, was ich vorhin gesagt habe. Seien Sie versichert, wir haben gute Nerven. Wir werden auch das ständige Wiederholen Ihrer Argumente aushalten.
Es gibt andere große und größte Projekte, bei denen es vergleichbare Schwierigkeiten gab und bei denen kein Mensch auf die Idee käme zu sagen, dass noch fünf oder zehn Jahre abgewartet werden sollten, bis mit dem Projekt begonnen wird. Die Probleme müssen in Zwischenschritten gelöst werden. Es entspräche nicht den Gepflogenheiten, wenn man bei einem solchen Projekt nach Vorliegen eines abschnittsweisen Baurechts nicht auch - immer vorausgesetzt, das Geld steht zur Verfügung - mit der Realisierung beginnen würde. Ich müsste mich wiederholen. Das ersparen wir uns. Sie haben sicherlich verstanden, was ich vorhin gesagt und gemeint habe.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ist es zu begrüßen, dass der Bayerische Landtag aufgrund dieses Gesetzentwurfs mit der grundlegenden Frage befasst wird, ob der Freistaat Bayern als letztes Land seine durch die Föderalismusreform erlangte Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht des Ladenschlusses wahrnehmen soll oder nicht. Herr Kollege Muthmann, insofern brauchen Sie Ihr Licht keinesfalls unter den Scheffel zu stellen. Dieser Gesetzentwurf würde sicherlich zu einer Vereinfachung in der Rechtsanwendung führen, weil damit eine Reihe von Verordnungsermächtigungen und sonstigen Ermächtigungen überflüssig würde, so zum Beispiel die in Artikel 4 angesprochene Ermächtigung der Landesapothekerkammer zur Bestimmung der Apotheken, die geöffnet bzw. geschlossen sein müssen, oder die in Artikel 10 angesprochene Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik oder die in Artikel 11 angesprochene Zuständigkeit für die Bestimmung der Ladenschluss- und Arbeitszeiten in Bäckereien. Diese Fragen könnten im neuen Gesetz geregelt werden. Man müsste dann nicht mehr an vier oder fünf verschiedenen Stellen nachschauen, welche Vorschrift gilt, sondern man könnte es in einem einheitlichen Gesetzeswerk nachlesen.
Im Übrigen aber sollte das über fünfzig Jahre alte Ladenschlussgesetz des Bundes trotz aller Novellierungen nicht ungeprüft und unverändert übernommen werden. Vernünftigerweise sollte man das Gesetz insgesamt anschauen. Das gilt zum einen für sprachliche Formulierungen. Ich denke zum Beispiel an den Begriff "Volksbelustigung" in Artikel 16 des Gesetzes. Das gilt aber auch für materiellrechtliche Regelungen. Ich frage mich schon, ob es noch einer Regelung über den Verkauf an Sonntagen in ländlichen Gebieten in Artikel 10 des Entwurfs bedarf. Auch die jetzt in Artikel 12 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung der Verkaufssonntage müsste überprüft werden. Während in kleinen oder mittleren Kommunen die gesamte Kommune von einem sogenannten Marktsonntag, wie er oft heißt, betroffen ist, sind es in großen
Städten meistens nur einzelne Stadtteile, in denen aufgrund oft jahrhundertealter Markttraditionen solche Markt- oder Verkaufssonntage durchgeführt werden. Diese Regelung gilt dann aber für die gesamte Stadt, womit der Marktsonntag verbraucht ist, was dann zu nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteilen im Einzelhandel gegenüber den benachbarten Kommunen führen kann.
Das eigentliche Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist zumindest aus Sicht der betroffenen Gewerbebetriebe und Kommunen verständlich und nachvollziehbar. Das Verfahren zur Zulassung sogenannter ShoppingAbende ist zu entbürokratisieren. Vor allem sollte man sich künftig die oft abenteuerlichen Konstrukte zur Begründung des öffentlichen Interesses ersparen. Die Bürgermeister können ein Lied davon singen. Sie würden sicher gerne auf diese Art der Musikalität verzichten. Herr Kollege Unterländer, Ihnen fehlt möglicherweise die einschlägige Erfahrung aus der Praxis. Eine solche Regelung würde tatsächlich zur Entbürokratisierung und zur Entlastung des Ministeriums führen.