Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. - Damit besteht Einverständnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (AGLPartG) (Drs. 16/744) - Zweite Lesung
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/744 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/1649 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 16/1649.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das Abstimmungsergebnis dasselbe. Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (AGLPartG)".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes, des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 16/970) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich gebe hierzu bekannt, dass namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Ich bitte, diese namentliche Abstimmung bekannt zu geben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Hochschul- und Bildungspolitik stehen im öffentlichen Interesse, und das nicht erst seit den Bildungsstreiks der letzten Tage. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung, zu dem im Bayerischen Landtag Änderungsanträge gestellt wurden, nimmt viele Tendenzen der Diskussion auf und entwickelt das vorliegende Hochschulgesetz konsequent weiter.
Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenfassen. Zunächst zu den Studienbeiträgen. Die Koalition baut die Befreiungstatbestände noch einmal konsequent aus. Ab dem Wintersemester wird bei zwei Studienbeiträge zahlenden Kindern nur noch
eines Studienbeiträge zu zahlen haben. Damit wird der Koalitionsvertrag konsequent umgesetzt. Der CSUFraktion war es sehr wichtig, dass die ursprüngliche Regelung des Hochschulgesetzes aus dem Jahr 2006 bei Familien mit drei Kindern wiederhergestellt wird. Familien, die mindestens drei Kinder bis 27 Jahre haben, werden komplett freigestellt. Die ursprüngliche Koppelung an den Kindergeldbezug hat der Bundesgesetzgeber mit der Reduzierung des Kindergeldbezuges auf 25 Jahre im Ergebnis verschlechtert. Bayern gleicht dies mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag wieder aus. Hier hat die CSU in der Tat ein Ausrufezeichen gesetzt.
Hochschulverwaltungen müssen lediglich für die 25- bis 27-Jährigen eine Prüfung vornehmen, weil für die unter 25-jährigen Kinder die Kindergeldregelung greift. Zudem werden auch die Studierenden mit Kindern unter 18 Jahren befreit. Bisher wurden nur Studierende mit Kindern unter 10 Jahren befreit. Dies ist ebenfalls eine konsequente Weiterentwicklung, bei der wir die Rückmeldungen der Studierenden aus der Praxis aufgenommen haben.
Wichtig ist außerdem, dass bei der Entscheidung über die Verteilung und Verwendung der Studienbeiträge die Studierenden mit der gesetzlichen Neuregelung paritätisch mitbestimmen werden. Wir erhoffen uns dadurch eine höhere Akzeptanz der Beiträge, an denen wir auch in Zukunft festhalten werden. Denn gerade die fehlende Transparenz der Beiträge wird in den veröffentlichten Umfragen der letzten Tage immer wieder als einer der Hauptgründe für deren fehlende Akzeptanz angeführt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unbestritten ist auch, dass die Beiträge zu einer deutlichen Verbesserung der Lehre an den bayerischen Universitäten und Hochschulen geführt haben. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliotheken.
Mehr Informationen sind hinsichtlich der Studienbeitrags-Darlehen unbedingt notwendig. Mit einer Quote von nur rund 3 % sind wir alles andere als zufrieden. Wenn wir uns die Modalitäten der Kredite ansehen, stellen wir sogar fest, dass deren Bedingungen häufig besser sind als die der BAföG-Kriterien. Eine Überschuldung ist durch großzügige Rückzahlungsbedingungen und eine Verschuldungsobergrenze von maximal 15.000 Euro - hier sind die BAföG-Leistungen mit eingerechnet - letztlich ausgeschlossen. Die Kreditzinsen sind zurückgegangen. Das möchte ich unterstreichen. Mit den großzügigen bayerischen Regelungen wird niemand wegen der Studienbeiträge an der Aufnahme eines Hochschulstudiums gehindert.
Die Horror-Erwartungen der Opposition sind nicht eingetreten. Die Opposition hat ein Bild gezeichnet, wo
nach Tausende von Abiturientinnen und Abiturienten kein Studium mehr aufnehmen würden. Das Gegenteil ist der Fall. In Bayern haben sich diese Vorstellungen nicht bewahrheitet. Die Studienanfängerzahlen sind auch heuer in Bayern wieder gestiegen.
Zum Berufungsrecht: Dieses Recht kann durch eine zeitlich befristete Rechtsverordnung auf die Hochschulen übertragen werden. Hier geht die gesetzliche Regelung sogar über die Formulierung des Koalitionsvertrages hinaus. Dort war nämlich lediglich eine Experimentierklausel für je eine Universität und eine Fachhochschule vorgesehen. Nun können die Universitäten und Fachhochschulen auf Antrag das Berufungsrecht selbst ausüben. Für die CSU-Fraktion lege ich Wert darauf, dass diese Regelung vorerst zeitlich begrenzt ist. Dem Hochschulausschuss ist jährlich ein Bericht zu geben. Außerdem ist die Ausrichtung der Professorenstellen mit dem Ministerium abzustimmen. Bei den Themen Haus- und Frauenberufungen - gerade bei Berufungen in geisteswissenschaftlichen Fächern werden wir sehr genau achtgeben.
Nun zur Ausweitung des Hochschulzuganges: Dieser steht unter dem Motto "Von der Hauptschule zur Hochschule". Mit der Ausweitung des Hochschulzugangs auf Handwerksmeister und beruflich Qualifizierte schließt sich der Kreis von vielen Initiativen der Schulpolitik zur Schaffung einer erhöhten Durchlässigkeit im bayerischen Bildungssystem. Erneut wird deutlich, dass im bayerischen Schulsystem der Grundsatz "kein Abschluss ohne Anschluss" gilt. Dies ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt dieses Gesetzentwurfs.
Dabei ist uns völlig bewusst, dass gerade diese Gruppen eine besondere Beobachtung, Betreuung und Unterstützung - vor allem in der Eingangsphase - benötigen. Klar ist aber auch, dass gerade diese Personen ein Studium nicht aus Jux und Tollerei aufnehmen werden. Denn gerade beruflich Gebildete werden ein Studium mit hoher Konzentration und Entschlossenheit angehen. Ich habe immer noch die heimliche Hoffnung, dass die Verantwortlichen der OECD diese Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und feststellen werden, dass dadurch Ansätze zur Erhöhung der Zahl der Hochschulzugangsberechtigungen aus dem beruflichen Schulwesen gelungen sind. Dies sollte bei den nächsten Schulstudien gezielt berücksichtigt werden.
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfes ist die Ausweitung der Bekanntgabe der Evaluations-Ergebnisse der Professoren an die Studierenden der jeweiligen Fakultäten. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Transparenz im Uni-Betrieb. Studierende müssen ausreichend über die Ergebnisse der Evaluationen informiert werden, zu denen sie befragt wurden. Ich möchte aber an dieser Stelle nicht verheimlichen, dass
es zu diesem Punkt heftige und strittige Diskussionen im Ausschuss gegeben hat. Ich appelliere deshalb an die Hochschulen und die Studierenden, sorgsam mit diesem Instrumentarium umzugehen. Diskussionen wie zum Beispiel über "spick-mich.de" sind sicherlich nicht zuträglich. Das Wissenschaftsministerium muss deshalb Leitlinien für die Durchführung dieser Evaluation erarbeiten. Die Arbeit der FH München mag hier als Maßstab und Vorbild dienen.
Nun zu einer kleineren Änderung, die jedoch für Altbayern und Franken wichtig ist. Der Name der Fachhochschule Weihenstephan wird auf Antrag der CSUFraktion auf Fachhochschule Weihenstephan-Triesdorf erweitert. Dadurch wird der mittelfränkische Teil dieser Hochschule in den Namen aufgenommen und aufgewertet.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum doppelten Abiturjahrgang sagen, da dieses Thema in den Beratungen immer wieder eine Rolle gespielt hat. Das CHE hat in einer Studie festgestellt, dass Bayern sehr gut auf diesen Jahrgang vorbereitet ist, deutlich besser als viele andere Bundesländer.
38.000 zusätzliche Studienplätze, 3.000 weitere Stellen für Professoren und Investitionen für die kommenden Jahre in Höhe von 4 Milliarden Euro wurden bereits von der früheren Staatsregierung unter Dr. Günther Beckstein und Dr. Thomas Goppel beschlossen. Die aktuelle Staatsregierung setzt diesen Kurs konsequent fort.
Bayern ist gut vorbereitet. Das Kultus- und das Wissenschaftsministerium arbeiten hart für ein gutes Gelingen der Einführung. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Passus in einem Änderungsantrag der Freien Wähler eingehen, der mich amüsiert hat: Bei einer Koordinierungsstelle für den doppelten Abiturjahrgang sollten doch tatsächlich auch Umzugs- und Fahrtkostenzuschüsse für Elternbesuche für Studierende aus Ostdeutschland bezahlt werden. Nice to have. Es lebe der Versorgungsstaat.
Grundsätzlich wird mit diesem Gesetz die Eigenverantwortung der Universitäten und Fachhochschulen weiter gestärkt. Diese müssen damit aber auch sorgsam umgehen. Gerade bei dem augenblicklich so schwer kritisierten Bologna-Prozess ist bundesweit festzustellen, dass dessen Umsetzung noch immer nicht reibungslos funktioniert. Viele Klagen, die im Kleide der Verschulung oder zu großer Belastung für Studierende daherkommen, sind von den Hochschulen selbst zu lösen. Ich nenne die Studienordnungen und die Zahl und Art der Prüfungen. Diese werden von den Hochschulen selbst vorgenommen. Die Hochschulen müssen nachsteuern. Ich kündige bereits heute an, dass wir uns in der nächsten Woche mit der Evaluation des Bologna
Prozesses beschäftigen werden. Aus den gesammelten Erfahrungen werden wir in den kommenden Monaten parteiübergreifend Veränderungen beschließen.
- Herr Kollege Pfaffmann, dass Sie an konstruktiven Diskussionen nicht interessiert sind, spüren wir bei allen Debatten zur Bildungspolitik.
- Wer hat denn mit der Polemik angefangen? Ich bitte Sie. Solche Zwischenrufe sind mehr als unqualifiziert.
Ich möchte deutlich machen, dass die Umsetzung des Bologna-Prozesses erst am Anfang steht und nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. Auch dieses System hat es verdient, dass man ihm Zeit gibt, damit es seine positiven Ansätze zur Entfaltung bringen kann.
Mit dem Thema der Stipendien-Systeme hat sich der Hochschulausschuss bereits intensiv im Rahmen einer Anhörung beschäftigt. Dabei wurde - wie auch in den studentischen Befragungen der letzten Tage - deutlich, dass vor allem jene angehenden Studierenden, die als erste in ihrer Familie ein Hochschulstudium beginnen, wenig über diese Stipendien-Systeme wissen. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Dies gilt auch für die finanzielle Ausstattung. Neben dem Staat ist hier auch die Wirtschaft gefordert. Ich biete den Dialog an und bitte das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf mit den Änderungsvorschlägen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Werter Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau heute vor zwei Wochen bin ich morgens um 6 Uhr aus einem Zelt herausgekrabbelt, in dem ich übernachtet habe, weil ich meine Solidarität in der Woche des Bildungsstreiks bekunden wollte, der bundesweit großartig funktioniert hat. Mein größter Respekt allen Akteuren!
Ich krabbelte also morgens um 6 Uhr aus dem Zelt heraus. Ich hatte eine sehr kurze Nacht hinter mir, weil ich die halbe Nacht mit den Studierenden diskutiert und dabei viel Leidenschaft verspürt habe; denn die Studierenden und auch Schülerinnen und Schüler wissen,