Herr Minister, herzlichen Dank für die Klarstellung, dass man, wenn man Teilzeit aus familienpolitischen Gründen genommen hat, auch später noch die Möglichkeit hat, Teilzeit zu nehmen. Das ist mir bewusst. Ich habe das auch nicht gemeint, ich habe nur überlegt, dass jemand, der bereits Teilzeit für die Kindererziehung genommen hat und deswegen nur 60 % Ruhegehalt bezieht, sich vermutlich nicht mehr leisten kann, auch noch die Altersteilzeit mit wiederum nur 60 % Ruhegehaltsfähigkeit in Anspruch zu nehmen. Wie ist Ihre Meinung dazu? Das war meine Frage an Sie. Sind Sie der Meinung, dass das jemand machen kann? Ich glaube das nicht, und die Mehrzeit der Personalräte glaubt das auch nicht.
Herr Abgeordneter, da geht es quasi um eine Einschätzung Ihrerseits und nicht um den Vorwurf, wir wollten über den Gesetzesweg etwas ausschließen. Es war mir wichtig, dies klarzustellen. Im Gesetz ist an dieser Stelle keine Verschlechterung hinterlegt. Wie die Menschen in ihrer individuellen Betroffenheit mit dem Angebot umgehen, ob sie in der Abwägung lieber die volle Zeit bei anderen Bezügen arbeiten oder die Teilzeitabzüge hinnehmen, wird die Zukunft weisen. Aber wie gesagt, im Gesetz gibt es keine Verschlechterung, und darauf wollte ich hinweisen.
Vielen Dank, Herr Minister. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der von mir vorgenannte Gesetzentwurf und die vorgenannten Änderungsanträge sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 16/1834 zugrunde.
Ich lasse vorweg über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf Drucksache 16/1505 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Freien Wähler. Gegenstimmen? - Das sind die beiden anderen Parteien. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das
Den Gesetzentwurf 16/1392 empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe, dass ein neuer Artikel 12 eingefügt wird. Dem stimmt der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz bei seiner Endberatung zu mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/1834. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die beiden Regierungsfraktionen und die Freien Wähler. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das sind die beiden anderen Fraktionen und drei Abgeordnete aus den Reihen der FDP. Dann ist das trotzdem so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch - in einfacher Form. Gibt es dagegen Gegenstimmen? - Nein. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Ich glaube, hier gibt es ein Versehen bei der Fraktion DIE GRÜNEN. Frau Bause, es war ein Versehen, nehme ich an.
(Dr. Franz Xaver Kirschner (FDP): Ich war dagegen! - Weitere Zurufe von der FDP: Es gab eine Gegenstimme!)
Es ändert trotzdem nichts am Endergebnis. Das Gesetz ist so angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2009/2010".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 16/1759 seine Erledigung gefunden.
zur Änderung des Bayerischen LandesbankGesetzes und des Sparkassengesetzes (Drs. 16/1391) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/1502)
Änderungsantrag der Abg. Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl und Fraktion (FW) (Drs. 16/1524)
Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU- und der FDP-Fraktion hier: Zustimmungsvorbehalt des Landtags (Drs. 16/1698)
Ich eröffne die Aussprache und stelle fest, dass zehn Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart worden sind.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen, Hohes Haus! Die Entscheidung über Gesetze gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments. Ohne die Beratung der anderen Gesetze, die wir gestern und heute schon auf der Tagesordnung hatten, abwerten zu wollen, glaube ich, dass gerade die Änderung des Bayerischen Landesbankgesetzes zu den besonders bedeutenden Gesetzentwürfen gehört, legen wir doch mit dieser Änderung den Rahmen für das künftige Handeln der Landesbank fest. Wenn das Parlament nun entscheidet, müssen wir uns deshalb unserer Verantwortung besonders bewusst sein, dass dies auch weitreichende Konsequenzen haben kann.
Es geht um Folgendes. Wie sind die Aufgaben der Landesbank künftig definiert? Wie setzen sich die Gremien zusammen? Wer hat welche Befugnis? Wie wird die Kontrolle ausgeübt? Welche Lehren ziehen wir aus dem Debakel des vergangenen Jahres?
Kaum ein Ereignis hat so nachhaltig in den Haushalt des Freistaates Bayern eingegriffen. Für die Entscheidung des Vorstandes der Landesbank - meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten sich diesen Vergleich zum Thema Haushaltspolitik und Bud
gethoheit einmal in aller Ruhe bewusst machen -, die Gewährträgerhaftung auf über 100 Milliarden Euro zu erhöhen, waren und ist keine Zustimmung des Parlament vorgeschrieben.
Zum Vergleich: Der Finanzminister, der hier anwesend ist, hat nach der Haushaltsordnung bei Maßnahmen, die den Staatshaushalt betreffen, nur ein Notbewilligungsrecht unter engen Voraussetzungen, und zwar in der Regel begrenzt auf eine Größenordnung von bis zu fünf Millionen Euro. Das sind die unterschiedlichen Positionen, wer hier Geld ausgeben darf und wer stark gestaltet. Wir haben das im letzten Jahr erfahren.
Bei der Landesbank bestanden für den Vorstand keine derartigen Beschränkungen. Würde es die Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten der Bank immer noch geben, müssten wir hier über ein gesetzliches Limit diskutieren, und nach meiner Auffassung müssten wir dort auch definitiv eine Grenze einziehen.
Bevor ich auf den Gesetzentwurf, seine Veränderungen und die Beratungsergebnisse in den Ausschüssen eingehe, möchte ich einige Worte des Dankes und der Anerkennung aussprechen. Dank gilt allen Fraktionen für die kritische und engagierte Beratung des Änderungsgesetzes. Dank gilt insbesondere auch dem Rechtsausschuss, der gestern Vormittag dafür gesorgt hat, dass wir heute die Zweite Lesung durchführen können und damit auch die Verabschiedung möglich ist.
Wir alle verfolgen eine klare Zielsetzung. Wir wollen sicherstellen, dass sich eine solche Schieflage, wie sie im Herbst letzten Jahres bei der Bayerischen Landesbank eingetreten ist, in Zukunft nicht wiederholt.
Die Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Gesetz über die BayernLB ist neben der Aufarbeitung der Geschehnisse und der Ausgestaltung des zukünftigen Geschäftsmodells ein ganz wesentlicher Bestandteil dieses Klärungs- und Anpassungsprozesses.
Nun zu der Frage: Was ist das Wesentliche und Neue an diesem Gesetzentwurf? Drei Änderungen sind aus meiner Sicht besonders hervorzuheben: Erstens: Die Aufgaben sind neu definiert worden. Wichtig ist, dass die gesetzliche Regelung über die Aufgaben der Bayerischen Landesbank nur den Rahmen bzw. die Leitplanken für das zukünftige Geschäftsmodell darstellt. Für die konkrete Ausgestaltung des Geschäftsmodells, mit dem die Bayerische Landesbank in Zukunft bestehen will, hat der Vorstand ein Konzept vorzulegen und mit dem Verwaltungsrat abzustimmen. Man wird sehen, ob und inwieweit im Zuge des Beihilfegenehmigungsverfahrens darüber hinaus auch Vorgaben der EUKommission zu beachten sind. In jedem Fall werden die Eckpunkte des zukünftigen Geschäftsmodells auch mit Vertretern des bayerischen Parlaments abgestimmt,
nämlich im Rahmen der Landesbankkommission und dem für Beteiligungen zuständigen Haushaltsausschuss.
Zweitens: Außerdem ist wichtig, dass erstmals das Personal im Verwaltungsrat vertreten ist. Die Interessen der Mitarbeiter und Beschäftigten der BayernLB waren bislang im Verwaltungsrat nicht vertreten. Angesichts der aktuellen Situation bei der Landesbank war jedoch ein Umdenken angesagt. Aus Respekt vor der Leistung und dem Umstrukturierungsbeitrag der Mitarbeiter erscheint es geboten, in den Verwaltungsrat einen Personalvertreter aufzunehmen, der die Interessen der Beschäftigten vertritt. An dieser Stelle möchte ich unserem Ministerpräsidenten recht herzlich danken, der diese Initiative angestoßen hat.
Drittens: Bei den Beratungen im Landtag haben wir erreicht, dass Umwandlungsmaßnahmen bei der Bank nur mit Zustimmung des Parlaments möglich sind. Nach dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wären für Umwandlungsmaßnahmen nach den Regelungen im Landesbankgesetz nur ein Beschluss der Generalversammlung und die Einwilligung der Aufsichtsbehörde erforderlich gewesen. Die Zustimmung des Bayerischen Landtags war nach der einschlägigen Regelung im Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht vorgesehen.
Die kritische Diskussion im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat jedoch gezeigt - und das war auch Ihr Beitrag von den Oppositionsfraktionen -, dass in diesem Punkt Nachbesserungsbedarf besteht. Mit Blick auf das Demokratieprinzip und die Gewaltenteilung sowie das Budgetrecht des Parlaments erscheint die Frage nach einer angemessenen und verbindlichen Beteiligung des Landtags an den Entscheidungen über größere Umstrukturierungen im Bereich der Landesbank berechtigt, zumal im Verwaltungsrat, dem Kontrollgremium innerhalb der Bank, Mitglieder des Parlaments auch künftig nicht vertreten sein werden. Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht, der Umwandlungsmaßnahmen unter den Zustimmungsvorbehalt des Landtags stellt.
Auch wenn die Forderungen der Oppositionsparteien im Hinblick auf die Beteiligung von Fraktionsvertretern im Verwaltungsrat noch erheblich weitergingen, bestand bei den Beratungen in den Ausschüssen quer über alle Fraktionen Einigkeit darüber, dass dieser Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Landtags richtig, sinnvoll und geboten ist.
Grundsätzlich möchte ich ansprechen: Der Bayerische Landtag ist Volksvertreter, Haushaltsgesetzgeber und Kontrolleur der Exekutive. Daher gelten Offenheit,
Transparenz und Kontrolle. Im Haushaltsplan zum Beispiel haben wir ein eigenes Kapitel zum Thema Landesbank. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Kontrolle des staatlichen Handelns. An dieser Stelle darf ich auf einen interessanten Beitrag von Heribert Prantl in der SZ vom 27. Juni verweisen, wo er schreibt: Das Parlament braucht neue Kraft.
Das Parlament ist für die Kontrolle der Exekutive verantwortlich, auch dort, wo die Exekutive, zum Beispiel im Verwaltungsrat der BayernLB, selbst eine kontrollierende Funktion wahrnimmt. Der Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Landtags bei Umstrukturierungen im Rahmen umwandlungsrechtlicher Maßnahmen stärkt gerade hier die Rolle des Parlaments und hat daher eine wichtige, grundsätzliche und klarstellende Funktion.
In Bezug auf die Bayerische Landesbank hat der Bayerische Landtag sogar eine eigene Kommission eingesetzt, die die Krisenbewältigung der BayernLB parlamentarisch begleitet. Besonderer Dank gilt daher den Mitgliedern der Landesbankkommission und ihrem Vorsitzenden Ernst Weidenbusch. Die Kommission - Sie, die Damen und Herren dort - nimmt im Zusammenwirken der Fraktionen eine allseits respektierte, aber auch schwierige Aufgabe wahr. Die Landesbankkommission hat kürzlich einstimmig den Auftrag für ein Gutachten beschlossen, das Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Zusammenhang mit den hohen Verlusten der BayernLB im internationalen Kapitalmarktgeschäft klären soll.
Diese Aufklärung, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, liegt vor allem im Interesse der Steuerzahler, die die im Herbst beschlossene Stützungsaktion mit einer Kapitalerhöhung von 10 Milliarden Euro finanzieren müssen.