Stefan Schuster
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(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns, dass für die bayerischen Beamtinnen und Beamten der Tarifabschluss 2013 zeit- und inhaltsgleich übernommen werden soll. Das liegt ganz auf der Linie meiner Fraktion. Wir haben das auch in den
zurückliegenden Jahren bei den Tarifabschlüssen immer gefordert, da haben Sie das aber leider nicht umgesetzt. Das war natürlich auch nicht kurz vor den Landtagswahlen.
Es steht den Beamtinnen und Beamten auch zu, dass das inhaltsgleich umgesetzt wird, denn in den letzten Jahren haben die Beamtinnen und Beamten Sonderopfer erbringen müssen. Davon haben Sie aber nicht gesprochen. Bei den Bediensteten wurden im Jahr 2011 und 2012 insgesamt rund 900 Millionen Euro durch folgende Maßnahmen gekürzt: Aussetzen der Zuführung zum Versorgungsfonds und teilweises Aussetzen der Zuführung zur Versorgungsrücklage, Absenkung der Eingangsbesoldung um eine Besoldungsgruppe, Festhalten an der Verlängerung der Wiederbesetzungssperre von drei auf zwölf Monate und das Aussetzen der Leistungsbezüge und schließlich, nicht zu vergessen, die Nullrunde. Herr Staatssekretär, nachdem Sie den Ländervergleich gemacht haben, konnte ich Ihnen das jetzt nicht ersparen.
Lieber anschließend. Ich bin ohnedies gleich fertig. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Bitte, Herr Kollege Bausback.
(Vom Redner nicht autori- siert) Ich bin bayerischer Landtagsabgeordneter und nicht Abgeordneter in Nordrhein-Westfalen. Ich kann nicht für die dortigen Kolleginnen und Kollegen reden.
Wir sind aber schon seit Jahren dieser Meinung, und das war vor mir auch schon Christa Naaß, als sie noch meinen Job innehatte. Wir waren schon immer dafür, dass der Abschluss zeit- und inhaltsgleich übernommen wird.
Dabei bleiben wir auch.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat den Gesetzentwurf bereits begründet. Ich möchte das Ganze nicht wiederholen, sondern nur einen Punkt herausgreifen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber mit seinem Beschluss vom 19. Juni 2012 verpflichtet, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Wirkung vom 1. August 2001 eine gesetzliche Grundlage zur Nachzahlung des Familienzuschlags zu schaffen. Mit dem Gesetzentwurf, der gerade vom Herrn Staatssekretär begründet wurde, hat die Staatsregierung dem Richterspruch Genüge getan. Allerdings gewährt der Gesetzentwurf verpartnerten Beamten und Richtern einen Familienzuschlag rückwirkend vom 1. August 2001 bis zum 31. Dezember 2010 nur, sofern sie ihren Anspruch innerhalb des genannten Zeitraums gerichtlich oder durch Widerspruch geltend ge
macht haben, zumindest ein Antragsverfahren noch nicht mit einem Bescheid abgeschlossen worden ist. Es bleibt also ein Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die verpartnerten Beamten und Richter ihre Ansprüche nicht geltend gemacht haben.
Ich meine, Bayern sollte es genauso machen wie Schleswig-Holstein, das den verpartnerten Beamten und Richtern ohne Einschränkung rückwirkend ab dem 1. August 2001 den Familienzuschlag gewährt, oder Bayern sollte es machen wie Niedersachsen, wo es ausreicht, dass die Verpartnerung der Dienst- oder Besoldungsstelle angezeigt worden ist. Die Staatsregierung setzt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 zwar korrekt um, aber Schleswig-Holstein und Niedersachsen tun dies eben ohne die Einschränkung der Geltendmachung der Ansprüche ab dem 1. August 2011.
Zu dieser Problematik werden wir einen Änderungsantrag in die Gesetzesberatung einbringen. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es bei diesem Gesetzentwurf verhältnismäßig kurz machen. Wir von der SPD-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Es ist richtig und wichtig, nicht nur die ehrenamtlich Tätigen bei Feuerwehr und Rotem Kreuz zu ehren und für 25jährige und 40-jährige Dienstzeit auszuzeichnen, sondern auch die Mitglieder der anderen im Katastrophenschutz tätigen Organisationen in Bayern zu ehren, zum Beispiel Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes, der DLRG und auch des Technischen Hilfswerks - Sie haben es angesprochen, Herr Minis
ter -, obwohl Letzteres eine Bundesorganisation ist. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich möchte aber auch einen Anstoß dazu geben zu überlegen, dass wir es dabei nicht bewenden lassen können. Es ist schön, geehrt zu werden, aber wir haben auf diesen Feldern auch Nachwuchsprobleme. Der Landesfeuerwehrverband hat eine dreijährige Werbekampagne gestartet, die junge Menschen für den Dienst in der Feuerwehr anwerben will. Es reicht nicht, irgendwann einen Orden oder ein Ehrenzeichen an das Revers geheftet zu bekommen. Es muss von unserer Seite mehr kommen.
Ich glaube, dass gerade dieser Gesetzentwurf als Aufhänger genommen werden kann, um in eine tiefere Diskussion einzusteigen. Wir von der SPD-Fraktion haben schon einmal einen Antrag eingebracht und darin einige Beispiele aufgeführt, wie die Mitarbeit im Katastrophenschutz oder bei der Feuerwehr durch zusätzliche Vergünstigungen aufgewertet werden kann. Dazu zählen unter anderem Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen, staatlichen Museen oder der Schifffahrt auf bayerischen Seen, der Führerscheinerwerb oder eine Beteiligung an der Altersvorsorge. So hat zum Beispiel Thüringen eine sogenannte Feuerwehrrente. Ich will den heutigen Tag zum Anstoß nehmen, um darüber zu diskutieren, ob man über Orden und Ehrenzeichen hinaus weitergehende Maßnahmen für die Hilfsorganisationen beschließen könnte.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nach jahrelangen Forderungen der Oppositionsparteien, Rücklagen für die Pensionen unserer Beschäftigten zu bilden, war es 2008 endlich soweit: Es wurde beschlossen, dass der Freistaat für neueingestellte Beschäftigte 500 Euro monatlich dem Versorgungsfonds zuführt.
Ein Jahr nach dem Beschluss und der Einzahlung des Freistaates wurde im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vom Finanzministerium ein Zwischenbericht gegeben über die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds, die mit Ihrem jetzigen Gesetzentwurf zusammengeführt werden sollen. In diesem Bericht hieß es seit der Auflage der Versorgungsrücklage im Jahr 1999 belaufe sich die jährliche Wertentwicklung auf 4,61 %. Dieser Wert sei beachtlich - so das Finanzministerium.
Beim Versorgungsfonds hieß es, seine Wertentwicklung sei derzeit traumhaft hoch. Die Wertentwicklung seit der Auflage belaufe sich auf 14,34 %. Man konnte
also sozusagen von einer echten Erfolgsstory des Versorgungsfonds reden. Die Ausschussvorsitzende bedankte sich für den Bericht und das kluge Anlageverhalten der Staatsregierung. Damit sei die Zukunft der Beamtenversorgung gesichert, so die Ausschussvorsitzende.
Allerdings hatte die Erfolgsstory eine kurze Laufzeit: Bereits im Jahr 2010 haben die Regierungsparteien nämlich eine Deckelung auf 70 Millionen Euro beim Versorgungsfonds beschlossen - auf Kosten der Beschäftigten.
Im Übrigen wurde damals, bei der Bildung des Versorgungsfonds, im Gesetz auch vorgesehen, dass eine vorübergehende Minderung oder Aussetzung der Zuführung nur zulässig ist, wenn eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt. Da das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht aber nicht gestört war, haben Sie damals, also 2010, bereits gegen Ihr eigenes Gesetz verstoßen nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Ihrer Entscheidung aus dem Jahr 2010, dem Doppelhaushalt 2011/2012 und dem Gesetzentwurf, den wir heute in Erster Lesung behandeln, zertrümmern Sie das System der Sicherung von Versorgungsverpflichtungen
und lassen mehr oder weniger ein finanzpolitisches Feigenblatt übrig. Die von Ihnen eingesparten Beträge belaufen sich für 2010 auf 35 Millionen Euro, für 2011 auf 252 Millionen Euro, 2012 auf 280 Millionen Euro. Das sind schon zum Ende des laufenden Haushaltsjahres 567 Millionen Euro. 2013 kommen nochmals 310 Millionen Euro und 2014 345 Millionen Euro hinzu. Insgesamt entziehen Sie dem Vorsorgesystem, das gut gestartet war, 1,22 Milliarden Euro, und dies ist sehr konservativ gerechnet.
Mit Ihrem heutigen Gesetzentwurf, Herr Staatssekretär, dem jährlichen Pauschalbetrag von 100 Millionen Euro, wird aus der Erfolgsstory Versorgungsfonds eine traurige Geschichte, vor allem für die Beschäftigten des Freistaats Bayern.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit letztem Freitag, dem sogenannten Tag des Brandmelders, ist die Diskussion über eine gesetzliche Verankerung einer Rauchwarnmelderpflicht wieder in Bewegung gekommen. An diesem Tag haben der Landesfeuerwehrverband Bayern, der Werkfeuerwehrverband Bayern und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren medienwirksam ein Positionspapier an Innenminister Herrmann übergeben, in dem gefordert wird, eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in die Bayerische Bauordnung aufzunehmen. Diese Forderung erhebt die SPD-Landtagsfraktion hier im Hohen Haus seit vielen Jahren. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat meine Fraktion im Jahr 2007 einen entsprechenden Antrag zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung gestellt, der mit der Begründung, dass der Bürokratieaufwand zu hoch wäre, abgelehnt wurde, obwohl damals andere Länder diese Verpflichtung in ihren Gesetzen bereits verankert hatten.
Auch in dieser Legislaturperiode hat meine Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, zu dem in der Ersten Lesung gesagt wurde, dass in den Ausschüssen darüber dezidiert diskutiert werde und
dass wir gar nicht so weit voneinander entfernt seien. Was ist vor wenigen Wochen hier im Bayerischen Landtag passiert? - Bei der Zweiten Lesung wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt haben die Feuerwehrverbände eine inhaltlich sehr gute Broschüre herausgegeben, in der sämtlichen Argumenten, die Sie immer gegen eine gesetzliche Verankerung vorgebracht haben, der Boden entzogen wurde. Die Argumente des Feuerwehrverbandes standen im Übrigen auch in der Begründung unseres Antrags und unseres Gesetzentwurfs. Trotzdem haben Sie beide abgelehnt.
Jetzt - darüber freue ich mich sehr - sind Sie zu der Erkenntnis gekommen, dass eine gesetzliche Verankerung erfolgen muss. Dazu kann ich die Staatsregierung und die CSU-Fraktion nur herzlich beglückwünschen.
Mehr als fünf Jahre, nachdem die SPD-Fraktion einen richtigen und wichtigen Antrag eingebracht hat, kommen Sie zur selben Erkenntnis. Wir wissen, dass es bei Ihnen immer etwas länger dauert, bis Sie zu der gleichen Erkenntnis kommen wie die SPD-Fraktion. Ein Beispiel dafür ist die Ganztagsschule. Dass Sie aber bei einem Thema, bei dem es um Menschenleben geht, auch so lange brauchen, halte ich für etwas befremdlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist mit der gesetzlichen Verankerung der Rauchmelderpflicht sehr weit hinten. Rheinland-Pfalz war bereits 2003 soweit, das Saarland 2004, Schleswig-Holstein 2005, Hessen 2005, Hamburg 2005, Mecklenburg-Vorpommern 2007 und Thüringen 2008. Hätten Sie 2007 unserem Antrag zugestimmt, wären wir sehr viel weiter, und das Thema wäre 2014 abgeschlossen gewesen.
In unserem Antrag von 2007 hieß es unter anderem auch, dass bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2014 mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Dann kamen aber immer Ihre fadenscheinigen Argumente. Was ist mit dem Versicherungsschutz? Was passiert, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Batterien der Brandmelder nicht auswechseln?
Das muss alles gesichert sein. Kolleginnen und Kollegen, wenn sich jeder Einsatzleiter bei Polizei und Feuerwehr bei jeder Entscheidung, die er zu treffen hat, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht,
nach allen Seiten so absichern würde, wie Sie es über Jahre hinweg vorsätzlich getan haben, dann hätten wir noch mehr Brandtote und noch mehr Verletzte zu beklagen.
Also machen Sie sich endlich auf den Weg und legen Sie einen anständigen Gesetzentwurf vor.
Dem Dringlichkeitsantrag der CSU werden wir zustimmen; dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir leider nicht zustimmen, weil dessen Realisierung das Ganze wieder ein bisschen nach hinten verschieben würde.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht wundern, dass wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN natürlich zustimmen. Die SPD-Fraktion hat bereits bei den Haushaltsberatungen deutlich gemacht, dass sie gegen eine Absenkung der Eingangsbesoldung ist, gegen eine Verlängerung der Wiederbesetzungssperre und gegen eine Nullrunde. Wir haben das klar und deutlich zu Protokoll gegeben. Deshalb werden wir heute dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen.
Man kann im Hohen Hause gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Koalition mit ihren Maßnahmen,
zum Beispiel mit der Absenkung der Eingangsbesoldung, einen Vertrauensbruch gegenüber den betroffenen Mitarbeitern begangen hat.
Betroffen sind nicht nur Schulabgänger oder Absolventen der Vorbereitungsdienste, sondern auch Personen, die aus einem Beruf in der freien Wirtschaft in ein Beamtenverhältnis gewechselt sind. Diese Personen sind mit falschen Versprechungen und falschen Gehaltsangaben angelockt worden. Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hatten wir viele Petitionen von Beschäftigten, die aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst gewechselt sind und jetzt zum Teil mit Gehaltseinbußen von 350 Euro zu kämpfen haben. Ich habe mit meinem Arbeitskreis Öffentlicher Dienst vor zwei Wochen einen Informationsbesuch beim Landeskriminalamt gemacht. Dort hat man uns erklärt, wie schwierig es ist, überhaupt Spezialisten für das Landeskriminalamt zu bekommen, zum einen wegen der allgemeinen Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst und zum anderen durch die Absenkung der Eingangsbesoldung; dadurch ist es noch schwieriger geworden. Uns lagen in diesem Zusammenhang Petitionen vom Landeskriminalamt vor. In der Zwischenzeit haben dort auch Mitarbeiter gekündigt, die gesagt haben, die Arbeit dort würde ihnen zwar gefallen, aber sie müssten eine Familie ernähren und könnten mit ihrem Gehalt nicht zurechtkommen. Sie haben inzwischen gekündigt.
- Es tut mir leid, dass Sie das so traurig finden. Gerade Sie von der CSU reden davon, dass die Polizei gestärkt werden muss, und jetzt rufen Sie: Oh, oh. Ich kann gut verstehen, dass das LKA Probleme mit der Personalgewinnung hat.
Inzwischen sprudeln die Steuereinnahmen. Frau Kollegin Stamm hat es angesprochen: Wir verzeichnen 1,5 Milliarden Mehreinnahmen für diesen Doppelhaushalt. Ihrem Redebeitrag war aber schon zu entnehmen, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Sie hätten jetzt die Möglichkeit, Ihre Maßnahmen zurückzunehmen, aber Sie werden so verfahren wie immer: Die Absenkung der Eingangsbesoldung läuft ein halbes Jahr vor der Landtagswahl aus.
Ein halbes Jahr vor der Wahl werden Sie diese Maßnahme nicht verlängern und sich dafür groß feiern lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FDP, Sie haben die Beschäftigten schon so oft für dumm verkauft, dass sie es Ihnen dieses Mal nicht werden durchgehen lassen.
Da hilft es auch nicht, die 42-Stunden-Woche zurückzunehmen. Da war der Ablauf der gleiche. Kurz nach der Wahl haben Sie die 42-Stunden-Woche eingeführt, und als die Wahlen näher kamen, haben Sie angekündigt, diese Maßnahme zurückzunehmen. Jetzt haben Sie den Beschluss gefasst. Ich habe aber das Gefühl, dass das ein bisschen zu spät war.
Wir werden dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen.
Frau Kollegin Heckner, Sie sollen es gar nicht machen; das ist meine Forderung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es verhältnismäßig kurz machen und schon in der Ersten Lesung ankündigen, dass die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen wird, da es sich hauptsächlich um redaktionelle Änderungen
handelt, die notwendig geworden sind, weil das neue Dienstrecht zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist, wie bereits mehrfach angesprochen wurde.
Ich habe auch gesehen, dass Sie in § 10 - Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes - die Auffassung des Bayerischen Beamtenbundes aufgenommen haben, der in seiner Stellungnahme darauf hinwies, dass aufgrund der Formulierung im Gesetz sogenannte Aufsteiger über die modulare Qualifizierung von der Leitung von Justizvollzugsanstalten ausgeschlossen werden. Was die anderen Forderungen des Beamtenbundes betrifft, so gehe ich mit den Forderungen zwar inhaltlich konform, ich gebe aber dem Finanzministerium recht, dass gerade in diesem Gesetz solche Forderungen eigentlich nichts verloren haben, weil es rein redaktionelle Änderungen sind. Es ist aber trotzdem so, dass über die Festsetzung der langjährigen Dienstzeiten gesprochen werden muss. Nach unserer Auffassung ist es klärungsbedürftig, wie die Festsetzung der langjährigen Dienstzeiten von 40 beziehungsweise 45 Dienstjahren und 20 Jahren Schicht- oder Wechselschichtdienst gegenüber den Beamtinnen und Beamten zu erfolgen hat. Es muss sichergestellt werden, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, soweit er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist, diese rechtzeitig gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme des vorzeitigen Ruhestands ohne Abschlag eingeschränkt wird.
Über die Ausgleichszahlung für Beamte mit besonderer Altersgrenze, haben wir erst letzte Woche im Ausschuss gesprochen. Leider ist die Petition des Beamtenbundes von der Koalition abgelehnt worden. Über die weitere Forderung des Beamtenbundes zu diesem Gesetz - Absenkung der Eingangsbesoldung - können wir morgen bei der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN ausführlich sprechen. Der Gesetzentwurf steht morgen auf der Tagesordnung.
Was den jetzt aufgerufenen Gesetzentwurf der GRÜNEN betrifft, so wäre es einfacher gewesen, Änderungen zur Dienstrechtsreform einzubringen. Wir stimmen aber inhaltlich mit den GRÜNEN überein und werden deshalb den Gesetzentwurf der GRÜNEN unterstützen. Wir werden das alles noch in den Ausschüssen beraten. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die SPD, wie dargelegt, zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung will die Beschäftigten des Freistaates in den Jahren 2011 und 2012 mit Kürzungen in einer Größenordnung von deutlich über 900 Millionen Euro belasten. Dazu gehören eine zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre, die Absenkung der Eingangsbesoldung, die Absenkung der Wegstreckenentschädigung, die Aussetzung der Leistungsbezüge, die Streichung der Jubiläumszuwendung, die Aussetzung der Zuführung zum Versorgungsfonds, die Aussetzung der staatlichen Zuführung zur Versorgungsrücklage und die Nullrunde als Sonderopfer für die Beamtinnen und Beamten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur eine Sparorgie. Ich glaube auch, dass wir damit die Zukunft des öffentlichen Dienstes gefährden, soweit es die Personalgewinnung betrifft.
Auf uns kommen jetzt die geburtenschwachen Jahrgänge zu. Man kann es an der Statistik erkennen. Wir werden um die besten Köpfe im Land kämpfen müssen. Wenn Sie sich mit Vertretern der IHK oder der Handwerkskammern unterhalten, sagen Ihnen diese, sie würden dieses Problem über die Finanzen regeln. Was machen die CSU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Staatsregierung? Sie senken die Eingangsbesoldung ab und setzen damit ein Zeichen dafür, was mit jungen Menschen passiert, die in den öffentlichen Dienst eintreten.
Wir waren vor zwei Tagen mit dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes bei der Berufsfeuerwehr München. Dort wurden wir dringend gebeten zuzustimmen, dass die Kommunen in Zukunft Dienstanfänger im Beschäftigtenverhältnis anstellen dürfen, weil sie sie dann besser bezahlen können, weil sie für die Feuerwehren aus den technischen Berufen keinen geeigneten Nachwuchs mehr bekommen. In den technischen Berufen auf Landesebene sieht es ganz genauso aus. Es fängt zu brennen an, und wir machen genau den Fehler, noch Benzin ins Feuer zu gießen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der am 11. März in Potsdam gefundene Verhandlungskompromiss für die Tarifbeschäftigten ist angesichts des Konjunkturaufschwungs und der steigenden Einnahmen der öffentlichen Haushalte angemessen und vernünftig. Dies darf jedoch nicht nur für die Angestellten gelten. Das Ergebnis muss auch für die Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter und für die Versorgungsempfänger im Freistaat übernommen werden. Gerade der öffentliche Dienst hat in Bayern in der Vergangenheit - Kollege Meyer hat es schon ausgeführt - gewaltig zurückstecken müssen. Deshalb ist eine weitere Benachteiligung der Staatsbediensteten falsch. Auch die Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter und die Versorgungsempfänger sollen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Natürlich kostet diese Erhöhung Geld. Das Finanzministerium hat ausgerechnet, dass eine Zurücknahme der Nullrunde 260 Millionen Euro kosten würde. Dann wird von Ihnen als Totschlagsargument immer auf den ausgeglichenen Haushalt hingewiesen, weswegen man sich das nicht leisten könne.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns das schon leisten, wenn Sie keine verfehlte Politik betrieben hätten und betreiben würden.
Ich muss mir nur anschauen, welche Zinsen wir wegen des Landesbankdesasters bezahlen müssen. 700 Millionen Euro kann man ungefähr mit dem Betrag vergleichen, den wir jetzt bei den Beamtinnen und Beamten streichen. Man könnte somit auch sagen: Unsere Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst müssen für das Landesbankdesaster zahlen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat zum Doppelhaushalt beantragt, 500 Stellen für Steuerfahnder, Betriebsprüfer und Beschäftigte in der Umsatzsteuersonderprüfung einzustellen. Dieser Antrag wurde jetzt im Haushaltsausschuss abgelehnt. Damit verzichtet der
Freistaat Bayern auf Steuereinnahmen in Höhe von 125 Millionen Euro.
- Ja, wenn man es sich leisten kann!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der dritte Grund dafür, dass jetzt diese Sparorgie über die Beamtinnen und Beamten hereinbricht, ist die Klientelpolitik, die Schwarz-Gelb betreibt. Ich nenne nur das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. In diesem Gesetz sind einige Punkte enthalten, unter anderem auch das Hotelsteuerprivileg. Dieses Wachstumsbeschleunigungsgesetz einschließlich der Verbundauswirkungen bedeutet für den Staatshaushalt Mindereinnahmen in Höhe von 520 Millionen Euro im Jahr 2011 und von 554 Millionen Euro im Jahr 2012. Eine Milliarde entgeht uns durch die Klientelpolitik von Schwarz-Gelb. Für die Kommunen betragen die Mindereinnahmen unter Einbeziehung der Verbundauswirkungen rund 600 Millionen Euro. Daran erkennt man, dass Ihnen die Hotelbesitzer und die reiche Erben großer Vermögen wichtiger sind als unsere Beamten, die in allen Bereichen, in der inneren Verwaltung, bei der Polizei oder an den Schulen unseren Staat aufrecht erhalten.
So geht es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb fordern wir die Rücknahme der einseitigen Sparmaßnahmen und die Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion lehnt die Verlängerung der Wiederbesetzungssperre ab. Dass die Wiederbesetzungssperre kein taugliches Mittel für einen starken öffentlichen Dienst und eine gute Personalpolitik und Planung ist, haben wir als SPD-Fraktion schon immer deutlich gemacht.
Auch in den zurückliegenden Haushaltsdebatten haben wir Anträge eingebracht, die Wiederbesetzungssperre komplett aus dem Haushaltsgesetz zu streichen.
Leider ist uns das nicht geglückt. Dass Sie jetzt aber die Wiederbesetzungssperre von drei auf zwölf Monate verlängern, ist schlicht gesagt eine Frechheit.
Ich will das mit Beispielen belegen. Kollege Meyer hat das auch getan. Ich war letzte Woche bei der Polizeiinspektion in Uttenreuth. Dort scheiden zwei Tarifbeschäftigte aus, eine Dame aus familiären Gründen, die andere, weil sie in der freien Wirtschaft einen besser bezahlten Job bekommt. Nun steht die Polizeiinspektion vor der Frage, wer die Aufgaben dieser Tarifbeschäftigten erledigen soll, die auch schon Sachbearbeitertätigkeiten übernommen hatten. Das bedeutet, Polizeibeamte, die eigentlich auf Streife sein sollten, müssen jetzt diese Tätigkeiten mit übernehmen, weil die Stellen ein Jahr lang nicht besetzt werden.
Das zweite Beispiel ist das einer Schulsekretärin an einem Gymnasium. Wir haben eine E-Mail von einem großen Gymnasium mit 1.400 Schülerinnen und Schülern bekommen. Dort sind drei Schulsekretärin
nen beschäftigt, eine in Vollzeit und die beiden anderen stundenweise. Die vollzeitbeschäftigte Sekretärin scheidet zum Jahresende aus. Es wird niemand als Ersatz nachkommen. Die beiden Sekretärinnen, die stundenweise angestellt sind, müssen nun die ganze Arbeit in diesem Gymnasium mit ihren 1.400 Schülerinnen und Schülern einschließlich des doppelten Abiturjahrgangs "schmeißen".
Es gäbe noch viele weitere Beispiele, aber meine Redezeit ist begrenzt. Deshalb komme ich jetzt zum Stichwort Absenkung der Eingangsbesoldung. Die Finanzbeamten in der Qualifizierungsebene 2, dem früheren mittleren Dienst, bekommen, wenn sie in München eingesetzt werden, zwischen 50 und 100 Euro weniger. Im gehobenen Dienst sind es bis zu 300 Euro. Wir ersticken in E-Mails von Beschäftigten, die die freie Wirtschaft verlassen und auf ihren zukünftigen Arbeitgeber Freistaat Bayern vertraut haben. Sie werden jetzt vor den Kopf gestoßen, wenn sie nun in das Beamtenverhältnis übernommen und 300 Euro weniger haben werden.
Zur Reduzierung der Wegstreckenentschädigung und der Tagegelder sowie die Streichung der Jubiläumszuwendungen: Welcher Motivationsflurschaden hier angerichtet wird, ist fast nicht mehr nachzuvollziehen. Egal wohin man kommt, dieses Thema wird angesprochen. Nicht nur der, der nach 40 Dienstjahren die Jubiläumszuwendung bekommen sollte und dem nun 400 Euro brutto gestrichen werden, bedauert dies. Auch die Kollegen sagen: Dieser Kollege hat sich 40 Jahre für den Freistaat eingesetzt, und jetzt wird ihm die Jubiläumszuwendung gestrichen. Das ist, offen gesagt, eine richtige Sauerei.
Da haben die Beamtinnen und Beamten natürlich recht, wenn sie sagen: Wir, die bayerischen Beamtinnen und Beamten mit ihren Familien, haben es satt, bei jeder Gelegenheit als Sparpotenzial missbraucht zu werden.
Wir haben es satt, dass unser Dienstherr regelmäßig das zwischen ihm und uns bestehende Dienst- und Treueverhältnis einseitig durch Kürzungen belastet. Wir haben ihm wahrlich keinen Grund dafür gegeben. Und sie sagen, wir haben es satt, für Fehler zu bezahlen, die andere gemacht haben.
Wenn man die Summen zusammenzählt, kommt man genau auf den Betrag, den der Freistaat Bayern jährlich für das Landesbankdesaster zahlen muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es freut mich, dass das nicht nur wir so sehen. Auch der CSU-Kollege Kobler - ich freue mich, dass Sie da sind, Herr Kobler - protestiert und hat einen Brief an den Ministerpräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden geschrieben.
Er schreibt darin, dass es sich um eine fiskalische Notbremsung handelt, mit der gerade jüngere Beamte zu Sparschweinen des Landes degradiert werden. Er schreibt: Die Bayerische Staatsregierung will mit diesem Sieben-Punkte-Kürzungsprogramm den Haushalt auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes sanieren und macht sich zudem völlig unglaubwürdig. Er bringt dann einige Beispiele. Und da stimme ich mit Ihnen voll und ganz überein, Herr Kobler. Ich gehe davon aus, dass Sie unseren Anträgen zustimmen werden. Sie haben auch geschrieben, dass Sie bei der Demo ganz vorne mitmarschieren wollen. Dann werden Sie vielleicht auch bei uns ganz vorne mitmarschieren.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir haben im Übrigen auch namentliche Abstimmung beantragt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind bei der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern. In den letzten Wochen, Monaten und Jahren habe ich mir nicht vorstellen können, dass irgendwann der Tag kommt, an dem dieser Gesetzentwurf in Zweiter Lesung beraten wird. Der Gesetzentwurf hat einen Umfang von 600 Seiten. Alle haben viel Arbeit in die Formulierung dieses Gesetzentwurfs gesteckt. Ich nenne die Ministerien und allen voran das Finanzministerium. Ich möchte mich hier bei Herrn Hüllmantel und seinen Mitarbeitern zum einen für die Arbeit bedanken, die sie alle in diesen Gesetzentwurf gesteckt haben, zum anderen für die Geduld, die sie bei den Beratungen aufgebracht haben, wenn wir Abgeordnete die eine oder andere Nachfrage gestellt haben.
Bedanken möchte ich mich auch bei den Verbänden, die Hunderte von Petitionen und Stellungnahmen eingebracht haben, die teilweise Berücksichtigung im Gesetzentwurf gefunden haben. Stellvertretend für alle Verbände bedanke ich mich bei Frau Voigt vom DGB und Herrn Habermann vom Beamtenbund, der heute der Debatte zuhört. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamtes, die unsere Ausschussvorlagen wirklich hervorragend vorbereitet, die Terminierung nach Plan vorgenommen und Synopsen erstellt haben, die es uns erleichtert haben, den Überblick über die verschiedenen Vorschläge der einzelnen Fraktionen zu behalten. Mein besonderer Dank
geht an die Büroleiterin des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Renate Spateneder. Bedanken möchte ich mich auch bei unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern, die uns unterstützt und Änderungsanträge auf den Weg gebracht haben. Ich habe die Anträge gezählt. Die Freien Wähler haben 19 Änderungsanträge eingebracht, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN über 20 Änderungsanträge und meine Fraktion, die SPD-Fraktion, über 50 Änderungsanträge.
Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass sich diese Änderungsanträge im Gesetzentwurf wiederfinden.
Leider fanden von den gesamten Oppositionsanträgen nur vier oder fünf die Zustimmung der Mehrheit des Hauses. Deshalb werden wir von der SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können; denn gemessen an den selbstgestellten Ansprüchen ist das Dienstrecht in Bayern nur zum Teil als gelungen zu bezeichnen. Aus unserer Sicht fehlt die soziale Ausgewogenheit.
Das Kernelement zur Honorierung von Leistungen soll die Beförderung bleiben. In der Besoldungsordnung wurden zwar Beförderungsämter geschaffen, vor allem für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Hauptund Realschulen; gleichzeitig wurden im Schuldienst aber die konkreten Funktionen, für die ein höheres Amt einzurichten war, aus der Besoldungsordnung gestrichen. An ihre Stelle tritt künftig eine Einzelentscheidung. Die Zahl der Beförderungsämter ist damit mehr als zuvor vom Haushalt, also von der Kassenlage, abhängig. Der Einstieg in das Grundgehalt soll im Ergebnis wie bisher erfolgen. Die Einstufung nach dem Besoldungsdienstalter wird jedoch durch die Einstufung nach Dienstalter ersetzt. Dies führte zu erheblichen Protesten der Anwärterinnen und Anwärter, die ihre Ausbildung unter anderen Voraussetzungen begonnen hatten. Deshalb war es richtig, fraktionsübergreifend eine Übergangsregelung zu schaffen. Allerdings müssen künftige Jahrgänge Einbußen in der Größenordnung von im Durchschnitt 300 Euro hinnehmen, wenn sie nicht sofort Beamte werden. Vor allem in technischen Laufbahnen sind damit Personalgewinnungsprobleme, wie sie durch den Tarifvertrag der Länder und den TVöD bereits auftreten, zu erwarten. Auch hier sind künftig Einzelentscheidungen nötig.
Ich war vor zwei Tagen bei einer Besprechung der Personalräte und der Chefs der Berufsfeuerwehren.
Diese machen sich Gedanken darüber, wie es mit der modularen Qualifikation weitergeht und wie die Ausbildungsrichtlinien umgestaltet werden müssen. Eines der Hauptthemen war die Nachwuchsgewinnung. Man macht sich inzwischen Gedanken darüber, ob man die Beamtenanwärter während der Ausbildung weiterhin nach der Beamtenbesoldung bezahlen soll oder ob die Anwärter in den Tarifbereich überwechseln sollen, damit sie nach dem TVöD bezahlt werden können, weil man sonst wegen der geringen Anwärterbezüge keinen Nachwuchs mehr bekommt.
Ausdrücklich begrüßen wir von der SPD-Fraktion die Aufwertung der ersten Qualifikationsebene des bisherigen einfachen Dienstes. Der Verzicht auf die Besoldungsgruppe A 2 sowie die Überleitung der Beamtinnen und Beamten dieser Fachlaufbahnen in ausnahmslos höhere Ämter mit verbesserter Bezahlung sind ein wichtiger Schritt für die Attraktivität dieses Dienstbereichs. Ebenso positiv sehen wir, dass für diese Personen zusätzliche Stufen in die Gehaltstabelle eingefügt wurden, die eine Gehaltsverbesserung und eine höhere Versorgung ermöglichen.
Die Steigerung der flexiblen Leistungselemente ist hingegen aus unserer Sicht weniger gut gelungen. Der leistungsabhängige Aufstieg in den Stufen wird ein Bürokratiemonster erzeugen. Für über 200.000 Beamtinnen und Beamte bedarf es nun einer positiven Feststellung, dass sie oder er vorrücken darf. Die Latte wird gleichzeitig so hoch gelegt, dass sie vermutlich nur von ganz wenigen gerissen werden dürfte. Konsequenter wäre es gewesen, dem bisherigen Bundesrecht zu folgen und durch eine negative Feststellung in Fällen, die nicht einmal den durchschnittlichen Anforderungen genügen, eine Möglichkeit einzurichten. Das hätte uns viel Bürokratismus erspart.
Völlig neu ist das Leistungslaufbahngesetz. Die Reduzierung der rund 300 Einzellaufbahnen auf sechs Fachlaufbahnen ist gut und richtig und entspricht den praktischen Bedürfnissen. In der Leistungslaufbahn gibt es künftig nur noch eine Laufbahn, auf die herkömmliche Einteilung in vier Laufbahngruppen wird verzichtet. Der Grundgedanke des leistungsorientierten Aufstiegs in dieser Leistungslaufbahn ist vielversprechend. Entscheidend für den Erfolg und die Akzeptanz wird jedoch sein, wie die modulare Qualifikation, die zur Überwindung der Qualifikationsebenen absolviert werden muss, aussehen wird. Da sind wir sehr gespannt, was in den nächsten Monaten in den Ministerien entwickelt wird. Das alles steht heute noch nicht fest und muss natürlich kritisch beobachtet werden. Der im Leistungslaufbahngesetz festgeschriebenen Evaluation nach Ablauf von zwei Jahren wird sich die SPD-Fraktion jedenfalls mit großem Interesse widmen.
In diesem Zusammenhang ist aber zu bedauern, dass das Prinzip der Personalentwicklung im neuen Leistungslaufbahngesetz nicht ausdrücklich verankert wurde. Die SPD hat hier in einem Änderungsantrag, der leider nicht Ihre Zustimmung fand, einen Mindestbestand an Maßnahmen und Instrumenten genannt. Ob es genügt, den Landespersonalausschuss zum ressortübergreifenden Kompetenzzentrum für Personalentwicklungsmaßnahmen und Innovationen zu ernennen und bei Bedarf durch ein externes Mitglied mit Erfahrung in Personalentwicklung zu verstärken, darf aus unserer Sicht bezweifelt werden. Personalentwicklung ist Aufgabe der Behördenleitung und ihrer Führungskräfte.
Im neuen bayerischen Versorgungsrecht werden diese bewährten Grundsätze im Wesentlichen fortgeführt und behutsam modernisiert. Erfreulich ist, dass sich alle Fraktionen für eine Erhaltung der Ergänzungszuschläge für Kindererziehungszeiten ausgesprochen haben. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde entsprechend ergänzt. Die dadurch ausgelösten Mehrkosten sind gesellschaftspolitisch motiviert und gut angelegt, wenn auch Beamtinnen und Beamte, die ihre Kinder erziehen, für ihre Versorgung etwas gutgeschrieben kriegen.
Im Statusrecht werden die Altersgrenzen für den Ruhestand stufenweise um zwei Jahre angehoben. Erfreulich ist es deshalb, dass ein vorzeitiger Antrag auf Ruhestandsversetzung weiterhin mit 64 Jahren, bei der Polizei und den anderen Vollzugsdiensten mit 62 Jahren und für Schwerbehinderte weiterhin mit 60 Jahren möglich bleibt. Dieses Privileg müssen die Beamtinnen und Beamten allerdings mit Abschlägen auf ihre Versorgung erkaufen. Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang, dass die Bayerische Staatsregierung den alternativen Weg zu Versorgungskürzungen, nämlich die Versorgungslasten nachhaltig und zukunftssicher über einen Versorgungsfonds zu finanzieren, kurzfristig bereits wieder verlassen hat. Es ist den Beamtinnen und Beamten des Freistaates nicht anzulasten, dass sie im Alter Versorgung beanspruchen. Es ist vielmehr fahrlässig, dass die Finanzierung dieser Anwartschaften einfach auf künftige Generationen verschoben wurde und dass mit diesem Versäumnis jetzt auch Einschnitte bei den Betroffenen begründet werden.
Bedauerlicherweise ist es uns auch nicht gelungen, die Anrechnung von Rentenzeiten auf langjährige Dienstzeiten zu erreichen. Auch dies benachteiligt die Späteinsteiger in den öffentlichen Dienst und damit
gerade die Spezialisten, die in unseren Verwaltungen, zum Beispiel in der Gewerbeaufsicht, dringend gebraucht werden. Die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften ist auch in diesem Gesetzeswerk leider ungelöst geblieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich merke, meine Zeit läuft ab.
- Meine Redezeit natürlich.
Es gäbe noch einige Verbesserungen im Personalvertretungsrecht, das in das Neue Dienstrecht leider auch nicht eingearbeitet wurde. Lassen Sie mich aber zum Schluss noch einige grundsätzliche Gedanken anfügen: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird der öffentliche Dienst gerne als ein privilegierter Sektor gesehen, der nicht zu leiden hat. Das ist absolut nicht der Fall. Die Einkommensschere in vergleichbaren Positionen klafft gegenüber der freien Wirtschaft weit auseinander.
Herr Kollege Pschierer, schön, dass Sie da sind. Dieses Thema hatten wir in einer Aussprache schon einmal. Damals haben Sie mich kritisiert und gefragt, wie ich denn zu diesen Zahlen käme. Ich habe Ihnen dann einen Brief in das Ministerium geschickt, in dem ich Ihnen aufgezeigt habe, wie die Schere auseinanderklafft. Leider habe ich nach nunmehr einem Dreivierteljahr bis heute keine Antwort bekommen. Ich habe gehört, dass ein Brief in Vorbereitung war, der Ihnen persönlich nicht gefallen hat. Aber vielleicht bekomme ich irgendwann noch einen Brief.
Okay. Ich komme zum Ende. - Wie gesagt, wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, nachdem fast alle Änderungsanträge abgelehnt wurden.
Ich möchte auch gleich sagen: Wenn diese Dienstrechtsreform wirklich greifen soll, dann muss sie auch mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Da haben wir von der SPD-Fraktion die größten Bedenken, wenn wir in die Zukunft schauen und an den Doppelhaushalt 2011/2012 denken.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann sagen: Jetzt geht es richtig los,
vor allem für uns Abgeordnete. Die parlamentarischen Beratungen zum Neuen Dienstrecht beginnen mit dem heutigen Tag. Beraten wird ein Gesetzentwurf, der mit über 600 Seiten bestimmt einer der größten und um fangreichsten Gesetzentwürfe, wenn nicht gar der um fangreichste Gesetzentwurf ist, den der Bayerische Landtag je beraten hat. Es handelt sich um ein Werk, das nach den ersten Vorbereitungen Ende 2006 - Herr Minister hat es bereits angesprochen - über die Erar beitung gemeinsamer Eckpunkte in rund zwei Jahren entwickelt wurde und uns Parlamentariern jetzt zur Be ratung vorliegt.
Im Vorfeld hat es eine umfangreiche Verbändeanhö rung gegeben. Die Verbände haben ihre Möglichkeiten wahrlich genutzt. Ich glaube, ich habe in meinem Büro zwei Aktenordner stehen, die ausschließlich Stellung
nahmen der Verbände enthalten. Auch die Fraktionen wurden bereits während der Verbändeanhörung einbe zogen, unterrichtet und bekamen den Entwurf des Neuen Dienstrechts zur Verfügung gestellt. Dafür möchte ich mich beim Finanzministerium bedanken, ganz besonders bei Herrn Ministerialdirigent Hüllman tel.
Einige Forderungen, die die Verbände in ihren Stel lungnahmen erhoben haben, wurden bereits in den uns vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet. Liebe Kol leginnen und Kollegen, Kernstück des neuen Rechts sind die Regelungen zur Leistungslaufbahn. Dort sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den wich tigsten Leistungsanreiz, das berufliche Fortkommen, deutlich zu vereinfachen. Die traditionellen vier Lauf bahngruppen - einfacher, mittlerer, gehobener und hö herer Dienst - werden zu einer durchgehenden Leis tungslaufbahn zusammengefasst. Im Zuge der modularen Qualifizierung soll den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, durch eine kontinuierli che Weiterbildung in höhere Positionen aufzusteigen. Die entsprechenden Regelungen sollen weitgehend in der Zuständigkeit der entsprechenden Ressorts liegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden ganz be sonders darauf achten, dass es bei einer durchgehen den Laufbahn mit Qualifizierungsebenen bleibt und die Möglichkeiten des beruflichen Fortkommens verein facht werden. Die modulare Qualifizierung darf nicht den althergebrachten Aufstiegsprüfungen hinzugefügt werden. Dadurch würde der Aufstieg nämlich erheblich erschwert.
Sehr gut finden wir, dass das neue Laufbahnrecht nicht wie bisher als Verordnung der Staatsregierung, son dern in Gesetzesform erlassen wird. Zuständig ist damit der Landtag. Das ist auch sinnvoll, weil ansonsten ein wesentlicher Teil des neuen Rechts über Verordnun gen geregelt werden würde und der Landtag damit außen vor wäre.
Natürlich sehen wir in einigen Bereichen - besser ge sagt in vielen Bereichen - noch Nachbesserungsbedarf. Aus unserer Sicht besteht zum Beispiel Nachbesse rungsbedarf bei den Eingangsämtern, bei der Ballungs raumzulage - ein altes Thema im Hohen Haus -, bei der Mehrarbeitsvergütung und bei den Anwärterbezügen.
Die SPD-Fraktion wird Schwerpunkte bei den einfa chen und mittleren Einkommen sowie bei den Mitbe stimmungsrechten im Rahmen des Personalvertre tungsgesetzes setzen. Herr Staatsminister, eigentlich wollte ich heute nicht auf Einzelheiten eingehen. Sie
haben jedoch in Ihrer Rede das Beispiel gebracht, dass eine Beamtin innerhalb eines Jahres in die nächste Leistungsstufe aufrücken könnte. Dabei haben Sie aber diejenigen Kolleginnen und Kollegen in der öffentlichen Verwaltung vergessen, die im mittleren Dienst 18 und manchmal sogar 20 Jahre lang auf eine Beförderung gewartet haben.
Diese Tatsache sollten Sie an einem solchen Tag nicht unterschlagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden es sehr gut, dass beim Laufbahngesetz eine Evaluierung geplant ist. Die SPD-Fraktion schlägt vor, das gesamte Gesetz wegen seiner Umfänglichkeit nach einiger Zeit zu eva luieren. Diesen Vorschlag werden wir bei den Beratun gen einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Montag werden wir mit einer umfangreichen Anhörung mit mehr als 20 Gut achtern und einem riesigen Fragenkatalog starten. Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wird viele Sondersitzungen durchführen. Die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Dies ist ein straffer Zeitplan. Ich freue mich trotzdem auf die Beratungen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten für Beamte, die regelmäßig sonntags, feiertags, samstags und nachts arbeiten und dazu ein hohes Berufsrisiko tragen, sind unserer Einschätzung nach vollkommen unzureichend. Die Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die Arbeit am Samstag sind in der freien Wirtschaft weitaus höher. Sie betragen bis zu 150 % des normalen Stundenlohns. Ein Mitarbeiter bei Audi bekommt für die Arbeit in der Nacht zusätzlich 136 Euro. Ein Polizist, der in der Nacht sei nen Dienst leistet, erhält höchstens 23 Euro. Die Anhe bung der Erschwerniszulage von zunächst 2,72 Euro auf 2,80 Euro, dann auf 2,88 Euro und zum 01.03.2010 auf 2,91 Euro zeigt die zögerliche Haltung des Gesetz gebers bei der Anhebung dieser Zulage. Erforderlich ist eine spürbare Anhebung aller Erschwerniszulagen für die Beamten bei der Polizei, bei der Justiz und bei der Feuerwehr.
Das Abwarten auf die Verabschiedung des neuen Bayerischen Besoldungsgesetzes - das hatte der Herr Kollege bereits gesagt - im Rahmen des Gesetzes zum neuen Dienstrecht in Bayern würde zu lange dauern. Eine derartige Verzögerung bedeutet, dass die Forderungen erst zum 01.01.2011 oder noch später umgesetzt werden könnte. Kolleginnen und Kollegen, wir fordern, die Zulagen für den Sonntags-, Feiertags- und Nachtdienst um jeweils einheitlich 5,00 Euro zu erhö hen und die Zulage für den Samstagsdienst auf 2,50 Euro je Stunde zu erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Forderung hat die SPD-Fraktion bereits zum Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2009/2010 gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Forderung haben wir erneut im
Zusammenhang mit dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2009/2010 gestellt. Daraufhin erfolgte wieder eine Ablehnung, obwohl der Innenausschuss unserem Antrag damals einstimmig zugestimmt hat. Falls unser Gesetz in der Zweiten Lesung wieder abgelehnt werden sollte, werden wir diesen Antrag erneut zum Haushaltsgesetz des Nachtragshaushalts einbringen und nicht nachlassen, bis diese Forderung umgesetzt worden ist. Wir setzen uns für die Beschäftigten vor Ort ein, die ihren Kopf hinhalten und täglich einer zunehmenden Gewaltbereitschaft ausgesetzt sind. Die SPD-Fraktion wird nicht locker lassen.
Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Freien Wähler wurde wahrscheinlich eingebracht, um eine Pressemitteilung mit der Überschrift "Freie Wähler schlagen höhere Zulagen für Polizeibeamte vor" herbeizuführen.
Herr Kollege Aiwanger, Sie haben mit Ihren Forderungen richtig zugeschlagen. Das muss ich wirklich sagen. Für die Nachtschicht sehen Sie eine Erhöhung von 1,28 Euro auf 3,00 Euro vor. Das ist noch hinnehmbar. Für die Samstagsarbeit fordern Sie eine Erhöhung von 77 Cent auf 1,00 Euro - na ja. Die Krönung leisten Sie sich jedoch in Bezug auf die Sonntagsarbeit. Dort fordern Sie eine Erhöhung von 2,88 Euro auf 2,91 Euro. Das sind 3 Cent.
Das hätten Sie lieber bleiben lassen sollen.
Wir hatten in der letzten Woche Gespräche mit beiden Polizeigewerkschaften, mit DPolG und GdP. Da wurde unisono gesagt, dass der Gesetzentwurf der Freien Wähler mit seiner Forderung ein Schlag ins Gesicht der Polizeibeamtinnen und -beamten ist. Ich denke, es wäre besser für Sie, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Aber wir haben noch Zeit, in den Ausschüssen darüber zu diskutieren. Unserem Gesetzentwurf sollten Sie zustimmen, zumal Sie den darin aufgestellten Forderungen schon im Innenausschuss zugestimmt haben. Wir können darüber aber auch noch diskutieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Parlamentarische Kontrollgremium im Bayerischen Landtag setzt sich aus Mitgliedern aller Fraktionen zusammen und hat vorrangig die Aufgabe, die Staatsregierung im Hinblick auf die Tätigkeiten des Landesamtes für Verfassungsschutz zu kontrollieren. Eine effektive Kontrolle ist mit den eingeschränkten Informationsmöglichkeiten der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus unserer Sicht jedoch nicht möglich. Gerade im Hinblick auf die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes in Bayern müssen die Rechte der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums erweitert werden. Wenn es den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums verwehrt ist, sich mit umfassenden Informationen ein eigenes Bild von den laufenden Vorgängen zu machen, kann eine sinnvolle Kontrolle dieses sensiblen Bereiches nicht gewährleistet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Mitgliedern des Gremiums darf es nicht nur gestattet sein, passiv die Berichte des Landesamtes entgegenzunehmen, sondern sie müssen auch selbstständig Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt durch Akteneinsicht erlangen und bei Bedarf Sachverständige mit der Untersuchung von Vorgängen beauftragen können. Ich denke, das ist ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht in diesem sensiblen Bereich möglich und tastet die exekutive Eigenverantwortung der Staatsregierung in keiner Weise an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sieht es in der Praxis aus? Das Parlamentarische Kontrollgremium trifft sich alle vier bis sechs Wochen hier im Bayerischen Landtag in einem abhörsicheren Raum. Wenn wir den Raum betreten haben, wird die Sitzung durch den Vorsitzenden eröffnet. Vom Vertreter des Innenministeriums bekommen wir dann eine Tagesordnung vorgelegt, auf der Themen stehen, von denen das Innenministerium meint, dass sie die Abgeordneten interessieren könnten. Natürlich können wir Nachfragen stellen, und wir erhalten darauf auch kompetente Antworten. Wenn man etwas in der Zeitung liest oder in einem Fernsehmagazin hört oder sieht, kann man dazu im Parlamentarischen Kontrollgremium Fragen stellen. Darauf bekommen wir entweder eine Antwort, oder das Thema wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung in vier oder sechs Wochen gesetzt.
Kolleginnen und Kollegen, glauben Sie wirklich, dass dies eine effektive Kontrolle ist? Ich glaube es nicht. Auf
Bundesebene ist man schon weiter. Noch vor der Bundestagswahl wurde das Kontrollgremiumgesetz des Bundes zur Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes, des militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz grundlegend novelliert und neugefasst. Beim Bund war es möglich, eine solche Gesetzesänderung durchzusetzen, ohne einen grundlegenden Bruch in der Geheimdienstkontrolle zu bewirken. Dahin müssen wir in Bayern auch kommen.
Unser Gesetzentwurf lehnt sich an das Gesetz des Bundes an. Damit würden wir bessere Kontrollmöglichkeiten des Parlamentarischen Kontrollgremiums erreichen. Gleichzeitig würden wir auch die Rechte des Parlaments und vor allem der Oppositionsparteien sowie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Eine effektive Kontrolle zu gewährleisten ist Pflicht und Zweck des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Was wollen wir im Einzelnen? Über das bestehende Kontrollgremiumsgesetz hinaus wollen wir Folgendes:
Erstens soll die Staatsregierung künftig auf Verlangen den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums Einsicht in Akten und Dateien des Landesamtes für Verfassungsschutz geben. Sie soll die Anhörung von Mitarbeitern der Behörde gestatten und Besuche der PKG-Mitglieder im Landesamt für Verfassungsschutz ermöglichen. Ich meine damit nicht den alljährlichen Besuch, den wir dem Landesamt für Verfassungsschutz abstatten, bei dem uns der Präsident begrüßt, bei dem es eine vorgefertigte Tagesordnung gibt, und bei dem wir über Neuerungen des Landesamtes für Verfassungsschutz informiert werden.
Zweitens. Um nach einer Anhörung der Staatsregierung Untersuchungen zu einem bestimmten Sachverhalt anstellen zu können, soll es dem Parlamentarischen Kontrollgremium auf Verlangen von zwei Dritteln seiner Mitglieder möglich sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der das Kontrollgremium anschließend über die Ergebnisse seiner Untersuchungen unterrichtet.
Drittens soll die Geheimhaltung für die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums bei der Bewertung aktueller Vorgänge außer Kraft gesetzt werden, wenn dies zwei Drittel der Mitglieder des Gremiums wünschen. Angehörige des Landesamtes für Verfassungsschutz sollen die Möglichkeit erhalten, sich in dienstlichen Angelegenheiten mit Eingaben ohne Ein
haltung des Dienstweges unmittelbar an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden.
Viertens soll das Parlamentarische Kontrollgremium Kenntnis von Eingaben an den Landtag erhalten, die ein Verhalten des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Gegenstand haben.
Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht ermöglichen diese Änderungen eine verbesserte Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Zudem tragen sie zu einer Stärkung der Rechte des Parlaments bei, wogegen sich eigentlich keine Kolleginnen und Kollegen wehren sollten. Natürlich tragen diese Veränderungen auch zu einer Stärkung der oppositionellen Wirkungsmöglichkeiten gemäß Artikel 16 der Verfassung des Freistaats Bayern bei. Die Änderungen in unserem Gesetzentwurf nehmen gleichzeitig auch auf die Besonderheiten der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Rücksicht.
Die GRÜNEN haben es sich mit ihrem Gesetzentwurf etwas leicht und einfach gemacht. Sie haben nur die Forderungen und die Beschlüsse des Bundes übernommen. Natürlich werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Manches empfinden wir aber als überzogen, so zum Beispiel die Forderung nach der Möglichkeit, auf Personal- und Sachausstattung zurückzugreifen. Wir halten das deshalb für etwas überzogen, weil wir nicht wie der Bund zwei Geheimdienste und eine Verfassungsschutzbehörde, sondern nur eine Verfassungsschutzbehörde kontrollieren müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits vor zehn Jahren hat unser Vizepräsident Prof. Peter Paul Gantzer einen Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1000 eingebracht, in dem Forderungen gestellt wurden, die der Bundestag noch vor der Sommerpause erfüllt hat. Daran sieht man, welchen Weitblick unser Vizepräsident damals schon hatte. Die Regierungspartei in Bayern hat diesem Gesetzentwurf damals nicht zugestimmt. Das war allerdings vor zehn Jahren. Auf Bundesebene haben Sie vor der Bundestagswahl dem Gesetzentwurf zugestimmt, der gemeinsam von CDU/ CSU, SPD und FDP eingebracht wurde. Ich sehe deshalb keine Veranlassung, dass Sie in Bayern unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte in den Ausschüssen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2009/2010 ist festzustellen, dass die Schere zwischen den Einkommen des öffentlichen Dienstes gegenüber denen der freien Wirtschaft um circa 8 % auseinanderklafft. Es war mehr als notwendig, dagegen anzusteuern. Deshalb begrüßen wir selbstverständlich die fast vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Die Staatsregierung kommt damit der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes, der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Forderungen der SPD-Fraktion nach, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Das habe ich schon in der Ersten Lesung gesagt und auch im Ausschuss.
Was die Anwärterbezüge betrifft, liebe Kolleginnen und Kollegen, so sehen wir allerdings noch Verbesserungsund Handlungsbedarf. Das haben Sie auch angesprochen, Herr Kollege Nöth. Wir sehen diese Notwendigkeit; denn wenn der öffentliche Dienst auch in Zukunft leistungsfähig bleiben soll, brauchen wir qualifiziertes Personal. Wir müssen aufpassen, dass die freie Wirtschaft nicht mit besseren Ausbildungsvergütungen und höheren Einstiegsgehältern die guten Leute wegschnappt. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst lag im Jahr 2007 bei 44 Jahren, Tendenz steigend. Der Anteil der Beschäftigten, die älter als 55 Jahre sind, beträgt aktuell fast 20 %. In den nächsten Jahren müssen also rund 20 % der Stellen nachbesetzt werden. Bereits in diesem Jahr geht das Angebot an Arbeitskräften um 130.000 zurück. Weiter sinkende Geburtenjahre werden diesen Trend noch verstärken. Der öffentliche Dienst und damit auch die kommunalen Arbeitgeber und Dienstherren geraten deshalb bei der Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften in einen viel härteren Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Erste Personalengpässe treten deshalb bereits jetzt in einigen Bereichen des Öffentlichen Dienstes auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur wer rechtzeitig und ausreichend Nachwuchskräfte ausbildet, kann den sich abzeichnenden Personalbedarf, den wir in den nächsten Jahren nun wirklich haben, abdecken.
Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst muss für junge Leute auch attraktiv sein. Die Attraktivität kann man vor allem durch eine bessere Bezahlung herbeiführen. Wir
haben deshalb in unserem Änderungsantrag gefordert, anstatt für die Anwärterbezüge 60 Euro mehr zu bezahlen, die Bezüge um 250 Euro zu erhöhen.
Die geplante Verlängerung der Altersteilzeit bei den Beamtinnen und Beamten, die ebenfalls in diesem Gesetz geregelt wird, sehen wir zwar positiv - und die Verlängerung ist wirklich wichtig, das haben auch die vielen Petitionen gezeigt, die wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt haben -, aber so ein Gesetz hat nur Sinn, wenn es auch angenommen wird. Wir sehen es deshalb als sehr problematisch an, dass bei der neuen Regelung keine Aufstockung bei der Versorgung vorgesehen ist. Das heißt, nur 60 % sind ruhegehaltsfähig. Die SPD-Fraktion sieht deshalb die Gefahr, dass gerade die Angehörigen der unteren und mittleren Einkommensgruppen die Altersteilzeit nicht mehr nutzen werden. Wir, die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, sind immer wieder vor Ort unterwegs und werden bei Podiumsdiskussionen, bei Gesprächen mit Personalräten immer wieder auf die familienpolitische Komponente angesprochen; denn gerade Frauen, die für die Kindererziehung schon Teilzeit gearbeitet haben, können natürlich bei dieser Regelung aus finanziellen Gründen die jetzige Altersteilzeit überhaupt nicht mehr in Anspruch nehmen.
Was die Erschwerniszulage betrifft, haben sich die betroffenen Berufsgruppen natürlich einiges mehr vorgestellt und erhofft. Ein gemeinsamer Antrag der SPD im Innenausschuss über den Dienst zu ungünstigen Zeiten wurde fraktionsübergreifend angenommen, im Haushaltsausschuss jedoch leider abgelehnt.
Wir haben in unserem Änderungsantrag die Forderungen der Polizeigewerkschaft übernommen, die Erschwerniszulage für die Nachtarbeit und für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von 2,80 auf 5 Euro zu erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, Sie haben zwar im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unseren Änderungsantrag abgelehnt. Aber die Diskussion im Ausschuss und die hier am Pult gerade gemachten Aussagen des Kollegen Nöth haben uns schon gezeigt, dass wir mit unseren Forderungen betreffend die Anwärterbezüge und Erschwerniszulagen richtig liegen. Es wurde auch angedeutet, dass im Rahmen der Dienstrechtsreform hierüber nochmals gesprochen werden muss. Natürlich könnte man das alles gleich haben, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen würden. Sie können das jetzt bei der Zweiten Lesung noch machen. Ich bitte daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir werden uns beim Gesetzentwurf enthalten. Ihrem Änderungsantrag werden wir allerdings auch zustimmen.
Herr Minister, herzlichen Dank für die Klarstellung, dass man, wenn man Teilzeit aus familienpolitischen Gründen genommen hat, auch später noch die Möglichkeit hat, Teilzeit zu nehmen. Das ist mir bewusst. Ich habe das auch nicht gemeint, ich habe nur überlegt, dass jemand, der bereits Teilzeit für die Kindererziehung genommen hat und deswegen nur 60 % Ruhegehalt bezieht, sich vermutlich nicht mehr leisten kann, auch noch die Altersteilzeit mit wiederum nur 60 % Ruhegehaltsfähigkeit in Anspruch zu nehmen. Wie ist Ihre Meinung dazu? Das war meine Frage an Sie. Sind Sie der Meinung, dass das jemand machen kann? Ich glaube das nicht, und die Mehrzeit der Personalräte glaubt das auch nicht.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben unseren Dringlichkeitsantrag "Rücknahme der 42-Stunden-Woche - Nägel mit Köpfen machen" heute im Plenum hochgezogen, weil wir finden, wir sollten das Thema, bevor wir uns in die Sommerpause verabschieden, noch einmal beraten. Das haben unsere Beamten im Freistaat verdient. Es muss Klarheit geschaffen werden.
Der Ministerpräsident hat im Mai kurz vor der Europawahl verkündet, dass die 42-Stunden-Woche zurückgenommen wird, damit wieder ein Gleichklang mit dem Tarifbereich hergestellt wird. Damals wurde davon gesprochen, dass bis zur Sommerpause Fakten geschaffen werden. Der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes, Herr Rolf Habermann, hat damals gesagt: Ich gehe davon aus, dass noch vor der Sommerpause Klarheit besteht.
Klarheit sieht für mich ein bisschen anders aus. Fakt ist momentan, dass in den Ministerien Arbeitsgruppen geschaffen wurden oder werden - so genau wissen wir das nicht -, die die Rücknahme vorbereiten und Lösungsvorschläge erarbeiten sollen. Wie und wann die Lösungsvorschläge bekannt gemacht werden, ist ziemlich ungewiss. Mal wurde von Herbst gesprochen, mal von Anfang nächsten Jahres. Momentan kann man eigentlich nur von einer Absichtserklärung sprechen, die der Ministerpräsident kurz vor der Europawahl abgegeben hat.
Man hätte Fakten schaffen können, wenn man im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unseren Antrag beschlossen hätte. In diesem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, erstens den Stellenabbau im öffentlichen Dienst sofort zu stoppen, zweitens dem Landtag einen Zeitplan zur Umsetzung der Rücknahme vorzulegen, drittens dem Landtag die Maßnahmen zu benennen, mit denen die Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung vollzogen werden soll, und insbesondere darauf einzugehen, welche Auswirkungen diese auf die Ausbildungsplätze im Einstellungskorridor hat, viertens die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Wir wissen, dass wir für die Rücknahme der 42-Stunden-Woche mehr Personal brauchen. Da wäre es doch ein erster Schritt, den Personalabbau sofort zu stoppen, nämlich den Personalabbau, der durch die Verwaltungsreform 21 gefordert wurde oder auch im Zusammenhang mit der Polizeireform.
Aber nein, der Personalabbau geht in unserem Freistaat munter weiter. Allein die bayerische Finanzverwaltung soll noch 485 Stellen abbauen. Wenn das Stellenabbauprogramm weitergeht und sogleich verkündet wird, dass die 42-Stunden-Woche zurückgenommen wird, dann widerspricht sich das doch. Da glaubt Ihnen doch keiner, dass Sie es mit der Rücknahme der 42-Stunden-Woche ernst meinen.
In der "Bayerischen Staatszeitung" und der "Augsburger Allgemeinen" liest man - ich zitiere -:
Die schnelle Rücknahme der 42-Stunden-Woche für Beamte ist noch längst nicht durch. In der Landtags-CSU und bei der FDP regt sich Widerstand gegen die Ankündigung Seehofers.
Da wird dann der Fraktionsvize, Herr König - heute ist er leider nicht da -, zitiert. Kollege König sagt:
Man muss sich das leisten können, und es muss umsetzbar sein. Umsetzbar ist es im Moment jedenfalls nicht. Ich kann nicht erkennen, dass wir uns das finanziell leisten können.
Der CSU-Abgeordnete Sinner hat gesagt: Ich bin gegen die Rücknahme; neben den hohen Kosten sind auch politische und praktische Gründe zu bedenken. Als Beispiel hat Herr Sinner gesagt: Eine Arbeitszeitverkürzung würde bei der Schule den Zugewinn an Qualität durch zusätzlich eingestellte Lehrer wieder zunichte machen. Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen: Wer hat denn zu wenige Lehrer eingestellt?
Weiter sagen Sie: Bis 2013 gehen mehr Polizisten in den Ruhestand, als neu eingestellt werden. Damit haben Sie recht, Herr Sinner. Weil gleichzeitig die Arbeit bei der Polizei nicht weniger wird, könnte man erst in absehbarer Zeit wieder versuchen, die Arbeitszeiten anzupassen.
Ich glaube, die Meinung der CSU-Fraktion entspricht überwiegend dem, was ich sage, so der Kollege Sinner.
Bei den Polizisten ist es genauso, Herr Kollege Sinner. Auch Sie und Ihre Fraktion der CSU waren dafür zuständig, die Polizisten einzustellen. Aber das haben Sie nicht getan. Sie sind verantwortlich, dass wir jetzt zu wenig Lehrerinnen und Lehrer und zu wenig Polizisten haben, sodass es für uns schwierig ist, die 42-StundenWoche zurückzunehmen.
Der Wissenschaftsminister, der leider nicht mehr da ist, hat sich festgelegt. Er hat gesagt, bei ihm an der Hochschule passiere überhaupt nichts. Wegen des doppelten Abiturjahrgangs könne man die 42-Stunden-Woche überhaupt nicht zurücknehmen.
Ich habe deshalb als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes dem Ministerpräsidenten einen Brief geschrieben und ihn darin aufgefordert, noch vor der Bundestagswahl definitiv zu seinem Wort zu stehen und den Verhau an Meinungsäußerungen und offenen Widersprüchen in seinem Kabinett und in den Regierungsfraktionen zu klären und den Beamtinnen und Beamten klar darzulegen, wie die Rücknahme der 42-Stunden-Woche in welchen Bereichen und wann zu erwarten ist.
Die Beamtinnen und Beamten im Freistaat haben ein Recht darauf, noch vor der Bundestagswahl zu erfahren, was passiert und wie die Rücknahme erfolgen soll. Sie erwarten mehr als eine Absichtserklärung - wie kurz vor der Europawahl -, und sie erwarten vor allem kein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleinstag, sondern eine zeitnahe Rücknahme der 42-Stunden-Woche.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2009/10. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich mich kurzfassen.
Nichtsdestotrotz ist heute festzustellen, dass der öffentliche Dienst in den zurückliegenden Jahren von der Staatsregierung und der CSU arg gerupft wurde. Die Einkommensschere gegenüber der Wirtschaft klafft inzwischen um circa 8 % auseinander. Es war mehr als notwendig, endlich gegenzusteuern.
Deshalb begrüßen wir natürlich die fast vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Damit kommt die Staatsregierung der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der SPDFraktion nach, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
Was die Anwärterbezüge betrifft, sehen wir allerdings noch Verbesserungsbedarf, weil der öffentliche Dienst auch in Zukunft leistungsfähig bleiben muss, wir deshalb qualifiziertes Personal brauchen und aufpassen müssen, dass uns die Wirtschaft nicht mit besseren Ausbildungsvergütungen und Einstiegsgehältern die guten Leute vor der Nase wegschnappt.
Die geplante Verlängerung der Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten, die auch in diesem Gesetz geregelt wird, sehen wir positiv. Wie wichtig das Thema für
die Betroffenen ist, zeigen die vielen Petitionen, die wir in der zurückliegenden Zeit im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt haben.
Als problematisch sehen wir hier allerdings die Neuregelung an, dass keine Aufstockung mehr bei der Versorgung vorgesehen ist, dass also nur die 60 % ruhegehaltsfähig sind. Wir sehen da die Gefahr, dass gerade deshalb die unteren und mittleren Einkommensgruppen nicht mehr die Möglichkeit der Altersteilzeit nutzen werden, wodurch es zu einem Wiederanstieg der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit kommen kann.
Was die Erschwerniszulage betrifft, so haben sich die betroffenen Berufsgruppen natürlich schon etwas mehr erhofft. Hier hat es auch Vorschläge der Gewerkschaft der Polizei gegeben. Ein Antrag der SPD-Fraktion zur Erhöhung der Erschwerniszulage wurde im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit parteiübergreifend beschlossen, aber leider nicht im Haushaltsausschuss.
Wir werden diese Themen mit Änderungsanträgen in den Ausschussberatungen aufgreifen und freuen uns auf eine anregende Diskussion.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Haushaltsgesetz in Bezug auf den öffentlichen Dienst einige Ausführungen machen. Der öffentliche Dienst wurde in den zurückliegenden Jahren von der Staatsregierung und der CSU-Fraktion arg gebeutelt.
Die Einkommensschere gegenüber der Wirtschaft klafft inzwischen um zirka 8 % auseinander. An allen Ecken und Enden fehlt das Personal, um die originären Aufgaben des Staates zu erfüllen. Was tun Sie mit diesem Haushaltsgesetz? - Sie arbeiten weiterhin mit Wiederbesetzungssperren und verschieben Neueinstellungen auf später. Kolleginnen und Kollegen, die Wiederbesetzungssperre ist kein geeignetes Instrument der Personalwirtschaft. Wenn wir davon ausgehen, dass bestehende Planstellen ihren Sinn haben, müssen diese Stellen auch besetzt sein. Im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Bayern hat eine Sperre frei werdender Stellen zu unterbleiben.
Wir fordern deshalb, die dreimonatige Wiederbesetzungssperre für Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter zu streichen. Eine Sperre frei werdender Stellen - zum Beispiel in der Justiz mit ihrer ohnehin sehr angespannten Personalsituation - würde zu einer weiteren Verminderung der Leistungsfähigkeit führen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Probleme der Justiz in Nürnberg, die momentan durch die Medien gehen. Dort wurden zum Beispiel Angehörige und Kinder von Beschäftigten eingestellt, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Ein zweites Beispiel ist die Finanzverwaltung, wo die Situation ähnlich ist. Dort führt der hohe Personalfehlbestand zu gravierenden Steuermindereinnahmen.
Die SPD-Fraktion fordert deshalb die Streichung des Artikels 6 b des Haushaltsgesetzes. Das Hinausschieben von Neueinstellungen auf den Oktober halte ich für eine reine Sparmaßnahme. Als Beispiel möchte ich nur die groß angekündigte Einstellung von 1.000 Polizistinnen und Polizisten nennen. Diese 1.000 Polizistinnen und Polizisten reichen ohnehin nicht, um die Personalnot bei der Polizei zu vermindern. Warum werden diese Polizisten eigentlich erst im Oktober eingestellt und nicht gleich? Schließlich werden sie mit ihrer Ausbildung erst im Jahr 2013 fertig sein.
Ich habe einmal ein Polizeipräsidium in Oberfranken besucht. Dort wurde mir gesagt, dass zum Beispiel die Polizeiinspektion Bayreuth-Land den Dienstbetrieb fast nicht mehr aufrechterhalten könne und dringend neues Personal brauche. Damals habe ich in den Medien erklärt, dass diese 1.000 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten nicht ausreichten. Herr Staatssekretär Dr. Weiß hat daraufhin zwei Tage später in einem Interview erklärt, dass Herr Schuster wahrscheinlich nicht rechnen könnte. Inzwischen wurde meine Aussage von Herrn Landespolizeipräsident Kindler und von Herrn Innenminister Herrmann in seiner Haushaltsrede bestätigt. Herr Herrmann hat erklärt, dass diese 1.000 Stellen nur der Anfang sein könnten.
Die angekündigten Stellenhebungen sind grundsätzlich zunächst einmal positiv zu bewerten. Die Beschäftigten haben diese Stellenhebungen positiv aufgenommen. Allerdings haben sie gehofft, dass diese Hebungen zeitnah erfolgen. Um jedoch Kosten auf dem Rücken der Beschäftigten zu sparen, dürfen diese Stellenhebungen erst zum September 2009 und zum September 2010 in Anspruch genommen werden. Wir fordern, dass die Stellenhebungen im Mai 2009 und zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden, schon im Hinblick auf die Personengruppe, die bald in den Ruhestand geht und dringend auf diese Hebungen wartet.
Lassen Sie mich noch kurz zum Artikel 6 c des Haushaltsgesetzes und die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eingehen. Dort steht, dass in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 150 frei werdende Stellen gesperrt würden, die für die Einstellung schwerbehinderter Menschen verwendet werden sollten. Das ist zunächst einmal positiv zu bewerten. Abgeschwächt wird dieses Signal durch den Zusatz "wobei eine Übererfüllung der Quote des Vorjahres auf die Quote des Jahres 2009 bzw. 2010 angerechnet werden kann". Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der letzten Woche im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes über den Bericht der Staatsregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen diskutiert. Nach diesem Bericht erfüllt der Freistaat mit 5,21 % die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 %. Allerdings gibt es Ressorts wie zum Beispiel das Kultusministerium oder das Wissenschaftsministerium, die die Vorgabe immer noch nicht erfüllen. Die neue Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, Frau Irmgard Badura, hat in einer Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes erklärt, sie gebe sich mit der bayerischen Quote nicht zufrieden. Der Bundesdurchschnitt liege bei 5,8 %, sagt sie. Und weiter: "Ich wünsche mir, dass sich Bayern daran orientiert." - Das wünschen wir von der SPD-Fraktion uns auch.
Deshalb ist unsere Vorstellung, dass die im Haushaltsentwurf 2009/2010 für die Einstellung schwerbehinderter Menschen gesperrten 300 Stellen auf insgesamt 350 Stellen aufgestockt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat hier im Haus schon ellenlange Diskussionen über die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden gegeben. Man führt als Abgeordneter immer wieder Gespräche vor Ort. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich muss Ihnen sagen, am meisten enttäuscht sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der FDP. Sie haben mit
der 42-Stunden-Woche Wahlkampf gemacht, aber umgesetzt wird nichts. Wir werden an dem Thema dranbleiben. Von uns werden Sie zu dem Thema noch mehrere Anträge vorgelegt bekommen. - Ich mache gleich Schluss.
(Vom Redner nicht autori- siert) Wir fordern - und das ergibt sich aus der Systematik - die Streichung der Artikel 6 e und 6 f des Haushaltsgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein letztes Wort zum Dienst zu ungünstigen Zeiten. Für den Dienst an Sonnund Feiertagen sowie nachts werden in der Stunde 2,80 Euro bezahlt. Wir von der SPD-Fraktion fordern, dass der Betrag auf 5 Euro erhöht wird. Das könnten wir hier im Hause regeln. Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat einem Antrag der SPD-Fraktion betreffend eine Erhöhung zugestimmt. Leider wurde der Antrag im Haushaltsausschuss abgelehnt. Ich bitte deshalb, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Abschließend bedanke ich mich beim Präsidenten für die großzügige Handhabung der Redezeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das den heutigen Dringlichkeitsantrag betrifft, ist ein Thema, welches in den zurückliegenden Jahren bereits öfter hier im Bayerischen Landtag behandelt wurde. Worum es insgesamt geht, brauche ich, glaube ich, nicht mehr im Einzelnen darzustellen, dies haben die Vorredner bereits getan.
Das Ganze ist natürlich kein rein bayerisches Problem, aber den Freistaat Bayern trifft es natürlich besonders hart, da wir ein etwas anderes Feuerwehrsystem haben. Etwa in Nordrhein-Westfalen gibt es viele Be
rufsfeuerwehren, in denen alle Beschäftigten den originären LKW-Führerschein besitzen, und die freiwilligen Feuerwehren sind in große Stützpunktfeuerwehren aufgeteilt, bei denen überwiegend Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vorhanden sind und für die deshalb der LKWFührerschein benötigt wird.
Bei uns ist das anders. Wir haben Kommunen, in denen es teilweise bis zu 18 Ortsfeuerwehren gibt. Dort werden natürlich überwiegend Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen eingesetzt, also Mehrzweckfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge, LF8 etc. Das ist das eigentliche Problem, wobei ich gleich sagen möchte, dass wir natürlich schon an dem System der Ortsfeuerwehren festhalten; denn wir halten es als SPD-Fraktion für ein gutes System.
Ich habe am Anfang bereits gesagt: In der zurückliegenden Periode haben sich alle Fraktionen mit dieser Thematik befasst. Sie haben Anträge und parlamentarische Initiativen eingebracht, Gespräche auf Bundesebene geführt und versucht, Lösungen zu finden. Es hat eine Bundesratsinitiative gegeben, dass wenigstens Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit dem normalen PKWFührerschein gefahren werden können. Diese Tonnenzahl ist im Übrigen mit dem Landesfeuerwehrverband abgesprochen, und ich halte sie auch für sinnvoll; denn damit wären wir bereits einen großen Schritt weiter, weil darunter die sogenannten Mehrzweckfahrzeuge und Tragkraftspritzenfahrzeuge bei den Ortsfeuerwehren fallen würden. Diese 4,25 Tonnen sind aus Sicht der Verkehrssicherheit zu begrüßen und vertretbar, denn eines muss man schon sagen: Ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn in extremen Situationen durch den Straßenverkehr zu fahren ist nicht ganz einfach.
Es hat also eine Bundesratsinitiative gegeben, und ich als Oppositionspolitiker lobe eigentlich ungern den Innenminister, aber in diesem Fall, muss ich sagen, hat er mal mit dem Thema recht gehabt. - Er hört nicht einmal zu, wenn er gelobt wird. Ich habe Sie gerade gelobt, Herr Innenminister. Das kommt selten vor, aber da haben Sie nicht aufgepasst.
- Mehr kommt leider nicht mehr. Ich bin sowieso schon über meinen Schatten gesprungen.
Diese Bundesratsinitiative wurde einstimmig im Bundesrat beschlossen, also von den A- und den B-Ländern. Aufgrund dieses Beschlusses des Bundesrats hat die Bundesregierung eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt. In der Stellungnahme vom 12.12.2008 steht, dass eine Umsetzung des Bundesratsbeschlusses ein Verstoß gegen EU-rechtliche Vorschriften wäre. Deshalb kann die Bundesregierung
den Beschluss des Bundesrats, der einstimmig gefaßt wurde, momentan nicht umsetzen.
In der Begründung des Antrags der Freien Wähler heißt es: "Die EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass der Bundesverkehrsminister das Führen von Einsatzfahrzeugen, die 'von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden oder deren Kontrolle unterstellt sind' von der Anwendung dieser Richtlinie ausschließen kann." - Das Thema wurde hier mehrfach angesprochen. Nur ist das leider nicht richtig; es ist falsch. Der Verkehrsminister kann nicht einfach die Entscheidung treffen, die Feuerwehren zum Katastrophenschutz zu zählen. Die EU-Kommission weist in ihrer Stellungnahme darauf hin - ich habe gestern noch einmal mit dem persönlichen Referenten von Minister Tiefensee gesprochen -, dass die Ausnahmevorschrift für Feuerwehrfahrzeuge nur greift, soweit diese Fahrzeuge im konkreten Einzelfall tatsächlich im Bereich des Katastrophenschutzes im Sinne eines Katastrophenschutzgesetzes eingesetzt werden. Nicht erfasst sind hingegen Feuerwehrfahrzeuge, die bei der klassischen Aufgabenerfüllung der Feuerwehr, also hauptsächlich der Brandbekämpfung, eingesetzt werden.
Weiter heißt es, dass der Unterschied der Bundesregierung klar sein müßte; denn bei der Entstehung der Führerscheinrichtlinie haben die Länder Finnland, England und Deutschland explizit gefordert, dass eine Ausnahmeregelung für die Feuerwehren zugelassen wird. Es sollte also drinstehen: "die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, der Streitkräfte und der Feuerwehren". Das wurde damals von der EU abgelehnt, und deshalb kann der Bundesverkehrsminister das auch nicht umsetzen.
Ich könnte jetzt noch den österreichischen Feuerwehrführerschein ansprechen. Ich hätte hier noch einige Punkte. Es wäre wirklich ein schönes Thema, aber ich habe gerade das Zeichen erhalten, dass meine Redezeit zu Ende ist. Obwohl sich manches in den Anträgen bereits überholt hat, werden wir den Anträgen zustimmen.