- Liebe Frau Gote, dass das Kindergeld und der Kinderfreibetrag gleichlaufend in einem mathematischen Zusammenhang sind, liegt auf der Hand. Das Kindergeld ist nur die Vorauszahlung auf die Steuerentlastung. Das ist ein ganz einfacher mathematischer Zusammenhang.
Meine Damen und Herren, die größten Chancen im neuen Koalitionsvertrag enthält das Kapitel über die Gesundheitspolitik. Die FDP hat ein klares Ziel, nämlich ein neues Gesundheitssystem auf den Weg zu bringen, das für 80 Millionen Menschen gut funktioniert. Dazu müssen wir einiges wagen und Kritik aushalten. Wenn man jedoch nur darauf schaut, was auf den ersten Blick gut ankommt, wird man die notwendigen Reformen nie zu Wege bringen.
Wir wollen diese Reformen. Damit unser Gesundheitswesen zukunftsfähig wird, müssen wir es innovationsfreundlich, leistungsrecht und demokratiefest umbauen. Das sind die Ziele, die der Koalitionsvertrag ausdrücklich nennt. Die Einheitskasse und ein staatliche zentralistisches Gesundheitssystem ist der falsche Weg.
Dass sich im Gesundheitssystem nichts ändert, beschreibt nur den Zustand für die nächsten Monate, den Zeitraum, bis die Regierungskommission die Details der umfassenden Strukturreform erarbeitet hat. Die FDP wird alles tun, damit die Arbeit dieser Kommission ein Erfolg wird.
In der Innen- und Rechtspolitik, meine Damen und Herren, ist uns der Einstieg in einen Paradigmenwechsel gelungen. Die Innen- und Rechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland wird neu ausgerichtet. Sie folgt künftig dem Maßstab, den wir vor einem Jahr für Bayern vereinbart haben, nämlich den zentralen Rechtsgedanken, dass Freiheit und Sicherheit keine Gegensätze sind, sondern zwei Seiten einer Medaille.
Das hat Konsequenzen. Zum ersten Mal startet eine Bundesregierung nicht mit Gesetzesverschärfungen, sondern mit einer Entschärfung. Wir haben festgehalten, dass die konsequente Anwendung geltenden Rechts eine gute Ausstattung der Sicherheitsbehörden und die Beseitigung von Vollzugsdefiziten immer Vorrang vor der Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse haben. Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Oft hatte man den Eindruck, dass jedem neuen Problem mit einem neuen Gesetz begegnet werden sollte.
Fast immer zulasten der Freiheitsrechte des Einzelnen. Dieser Politik erteilt der Koalitionsvertrag eine klare Absage. Jetzt gilt der Vorrang des Gesetzesvollzugs. Diese liberale Forderung hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden und stellt damit die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wieder her.
Da es heute vor allem auch um die bayerischen Perspektiven im Koalitionsvertrag geht, möchte ich betonen, dass wir jenseits aller vertraglichen Bestimmungen auch eine personelle Grundrechtsgarantie in der neuen Bundesregierung implementiert haben, und die kommt aus Bayern. Mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als neuer Justizministerin und Max Stadler als Parlamentarischem Staatssekretär werden zwei bayerische Liberale künftig an maßgeblicher Stelle die Innen- und Rechtspolitik unseres Landes mitgestalten.
Bei Internetsperren, Vorratsdatenspeicherung und beim BKA-Gesetz konnten wir Verbesserungen erreichen. Das alles sind Schritte in die richtige Richtung hin zu einer Innen- und Rechtspolitik, die Maß und Mitte kennt.
Meine Damen und Herren, auch in den ersten Jahren in der Regierungsverantwortung in Bayern konnten wir in der Innen- und Rechtspolitik Verbesserungen erreichen. Wir wollen aber darüber hinausgehen, was den Datenschutz angeht. Wir Liberalen wollen eine Datenschutzoffensive, die dem Datenschutz im öffentlichem, aber auch im privaten Bereich einen neuen Stellenwert zuerkennt.
Wir wollen mehr Bewegung in der seit Monaten andauernden Diskussion um Asylbewerber, bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im neuen bayerischen Dienstrecht und bei einem besseren Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.
Wir Liberalen sind der Meinung, dass das erste Jahr Schwarz-Gelb in Bayern ein erfolgreiches Jahr war. Zusammen haben CSU und FDP vieles bewegen können. Der Koalitionsvertrag ist von beiden Seiten zügig angegangen worden, und gemeinsam haben wir ihn in einigen Bereichen bereits weiterentwickelt.
Mit dem Rückenwind, den wir jetzt von Schwarz-Gelb im Bund bekommen, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Diesen Schub brauchen wir auch. Denn vor uns liegen noch viele Anstrengungen: Die Unterstützung des Mittelstandes, eine bessere Bildung und die Sicherung des Forschungs- und Wissenschaftsstandorts Bayern. Die nächsten vier Jahre werden deshalb nicht einfach werden. Aber wir werden die Herausforderungen angehen mit Mut zur Zukunft für einen Neuanfang für Deutschland und für Bayern.
Herr Kollege, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Der Herr Ministerpräsident hat mitteilen lassen, dass er aufgrund der Tagesordnung - wir haben bis 22.00 Uhr geladen - aus zeitökonomischen Gründen, und nur aus zeitökonomischen Gründen, auf eine zusammenfassende Stellungnahme verzichtet.
Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl und Wiederwahl berufsrichterlicher Mitglieder
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Andrea Kempmann, aus persönlichen Gründen ihr Amt als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zum 1. Oktober 2009 niedergelegt hat. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin in ihrer Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Frau Elisabeth Mette, Vizepräsidentin des Bayerischen Landessozialgerichtes, zur Neuwahl vor.
Ferner hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Vorsitzende Richterin am Landgericht München I, Frau Dr. Andrea Schmidt, aufgrund ihrer Versetzung an das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 aus dem Hauptamt und damit zeitgleich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ausgeschieden ist. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat als Nachfolger in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Ralf Peter, Direktor des Amtsgerichts Mühldorf am Inn, zur Neuwahl vorgeschlagen.
Mit Ablauf des 31. Oktober 2009 endete die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Frau Dagmar Ruderisch, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Generalsekretärin des Verfassungsgerichtshofs.
Es wurde vorgeschlagen, Frau Dagmar Ruderisch als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen. Im Falle ihrer Wiederwahl beabsichtigt der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Frau Ruderisch gemäß Art. 11 des Verfassungsgerichtshofgesetzes erneut zur Generalsekretärin des Verfassungsgerichtshofs zu ernennen.
sungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden.
Sie haben drei Stimmzettel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese drei Stimmzettel müssen Sie abgeben zusammen mit Ihrer Namenskarte. Bitte nicht selber einwählen, sondern drücken Sie das den Mitarbeitern und Schriftführern direkt in die Hand, sonst ist keine Ordnungsmäßigkeit gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Damit ist der Wahlgang beendet. Die Auszählung findet wie immer draußen statt und das Ergebnis wird später bekannt gegeben.