Protokoll der Sitzung vom 01.12.2009

Haus! Ich kann Sie beruhigen. Ich will die Debatte nur um einige Minuten verlängern. Meine praktischen Erfahrungen als Bürgermeister haben mich motiviert, zur Verantwortung einige Sätze zu sagen.

Ich möchte kurz die Wählbarkeit zum Bürgermeister mit 18 Jahren ansprechen. Dazu ist festzustellen, dass die wenigsten, die hier gesprochen haben, an führender Stelle kommunalpolitische Verantwortung getragen haben. Haben Sie sich überlegt, was man einem jungen Menschen mit 18 Jahren zumutet, der sich noch niemals wirtschaftlich organisiert und gemanagt hat und der eine Situation vertreten muss, wo es um Zigmillionen bei großen Kommunen und einigen Millionen bei kleinen Kommunen geht?

(Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Sie mögen darüber lächeln. Ich habe über zwanzig Jahre erleben müssen,

(Zurufe der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD) und Ulrike Gote (GRÜNE))

was es heißt, wenn ein Bürgermeister an der Front steht und man über Dinge diskutieren muss, die im Einzelfall Bürgerinnen und Bürger bei Erschließungsmaßnahmen in das Existenzminimum treibt. Deshalb bitte ich darüber nachzudenken, dass wir eine Fürsorgepflicht haben.

Herr Kollege Güller hat etwas gelächelt, als gesagt wurde, man müsse über das Strafrecht nachdenken. Stellen Sie sich die Situation vor, dass es Korruptionsfälle und Ähnliches gibt - was Gott verhindern möge. Dann kommt es in der Entscheidungsphase darauf an, ob es Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht ist. Der Richter muss entscheiden, ob die Reife vorhanden ist. Das sind Themen, die wir in der Öffentlichkeit diskutieren müssen. Ich bitte Sie, das bei der Beratung im Ausschuss und bei Ihrer Entscheidungsfindung zu beachten.

Ein Weiteres, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll nicht unausgesprochen bleiben. Ich weiß nicht, wer schon Bürgerversammlungen miterlebt hat. Selbst in kleinen Kommunen ist es gängige Praxis und Recht, dass Jugendliche, Kinder oder ausländische Mitbürger nach einem Beschluss der Bürgerversammlung Rederecht haben. Es gibt keinen Grund, dies zu ändern.

Ich habe Ihnen versprochen, nur kurz zu reden. Bitte lassen Sie diese Gedanken in Ihre Beratung einfließen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatssekretär, vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. - Damit besteht Einverständnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes und anderer Gesetze (Drs. 16/2649) - Erste Lesung

Auf die Aussprache wurde verzichtet. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. - Damit besteht ebenfalls Einverständnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 16/2106) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet ebenfalls nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/2106 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 16/2664 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "17. Dezember 2009" einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu

erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist damit einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 16/1971) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Ingrid Heckner, Prof. Dr. Winfried Bausback, Hans Herold u. a. (CSU), Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 16/1971) (Drs. 16/2163)

Änderungsantrag der Abgeordneten Ingrid Heckner, Prof. Dr. Winfried Bausback, Hans Herold u. a. (CSU), Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 16/1971) (Drs. 16/2760)

Auf eine Aussprache hierzu wurde ebenfalls verzichtet. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/1971, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/2163 und 16/2760 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf der Drucksache 16/2592 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Dem stimmt der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz bei seiner Endberatung zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "17. Dezember 2009" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 16/2592. Nach der Endberatung im Verfassungsausschuss wurden vonseiten den Fraktionen der CSU und der FDP weitere Änderungen beantragt, die bei der Abstimmung berücksichtigt werden sollen. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 16/2760.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses unter Berücksichtigung des Än

derungsantrags auf der Drucksache 16/2760 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung des Änderungsantrags auf der Drucksache 16/2760 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist damit einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes, des Bayerischen Beamtengesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/2163 und 16/2760 ihre Erledigung gefunden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats (Drs. 16/2105) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet ebenfalls nicht statt, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen können. Dieser liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2105 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 16/2599 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Daher führen wir die Schlussabstimmung gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Auch hier erhebt sich kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Bitte wieder hinsetzen. Gegenprobe! - Herr Radwan? - Nein. Enthaltungen? - Keine.

Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/2097) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Eberhard Sinner, Bernd Sibler u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Renate Will, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/2097) (Drs. 16/2340)

Änderungsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Eberhard Sinner, Bernd Sibler u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Dr. Christoph Rabenstein, Isabell Zacharias u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Claudia Jung u. a. und Fraktion (FW), Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Renate Will, Julika Sandt und Fraktion (FDP) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/2097) (Drs. 16/2342)

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/2097) (Drs. 16/2345)

Antrag der Abgeordneten Georg Schmid, Eberhard Sinner, Bernd Sibler u. a. und Fraktion (CSU),

Thomas Hacker, Renate Will, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) Entschließung zum Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/2340) (Drs. 16/2341)