Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aus sprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt gemäß § 53 Absatz 1 der Ge schäftsordnung der an Sie verteilte Beschluss der Zwei ten Lesung auf Drucksache 16/3799 zugrunde.

Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dem Beschluss der Zweiten Lesung ist damit zugestimmt worden.

Nachdem in Dritter Lesung keine Änderungsanträge beschlossen worden sind, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar die Schlussabstimmung durch. Diese soll auf Antrag der SPD-Fraktion, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung zugrun de liegt der Gesetzentwurf in der in Zweiter Lesung beschlossenen Fassung. Für die Stimmabgabe sind die Urnen bereitgestellt. Die Urnen für die Stimmabgabe befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales sowie auf dem Stenografentisch.

Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Ich bitte Sie, so lange zu bleiben, bis das Ergebnis der Ab stimmung bekanntgegeben worden ist. Ich denke, nachdem wir so lange über diese Sache diskutiert haben, sind wir es uns schuldig, dass wir auch noch abwarten, wie das Ergebnis der Abstimmung ausgefal len ist. Die Abstimmung ist eröffnet.

Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass für die Ab stimmung drei Minuten vorgesehen sind. Diese müssen reichen, nachdem wir es heute so oft geübt haben.

(Namentliche Abstimmung von 22.32 bis 22.35 Uhr)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Stimm abgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekanntgegeben. Ich bitte noch so lange um Geduld. Ich denke, die schaffen es in wenigen Minuten.

(Unterbrechung von 22.36 bis 22.38 Uhr)

Habemus legem! - Ich gebe jetzt das Ergebnis der vor her in namentlicher Form durchgeführten Schlussab stimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Wassergesetz auf der Drucksa che 16/2868 bekannt: Mit Ja haben 112, mit Nein 47 Ab geordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 11)

Das Gesetz ist damit entsprechend dem Beschluss der Zweiten Lesung auf der Drucksache 16/3799 ange nommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Wasserge setz".

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Geduld und Aus dauer. Ich schließe die Sitzung.