Was stimmt jetzt also? - Bei nüchterner Betrachtung wird man feststellen müssen, dass sich die Koalition unter maßgeblichem Einfluss der FDP bemüht hat, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der einstweiligen Anordnung umzusetzen. In manchen Bereichen, wie bei den Formalitäten für die Anmeldung,
bei den Ton- und Bildaufnahmen sowie beim Straftatenkatalog, hat es in der Tat Erleichterungen gegeben. Mehr aber auch nicht. Die meisten anderen Änderungsvorschläge bedeuten nichts anderes als eine Rückkehr zu den antiquierten und verstaubten Regelungen des alten Bundesversammlungsgesetzes, die ich schon längst auf der Bundesebene verändert haben wollte. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, warum der ganze Aufwand überhaupt betrieben worden ist.
Heute soll also ein Versammlungsgesetz beschlossen werden, das zwar besser, weil bürgerfreundlicher als das geltende Bayerische Versammlungsgesetz ist, das aber immer noch nach Polizeirecht riecht. Das Gesetz sieht vom Grundansatz her die Ausübung eines Grundrechts als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und als polizeiliches Problem an.
Es soll nämlich - trotz FDP - so bleiben, dass persönliche Daten von Leitern und Ordnern einer Versammlung zur Speicherung bei der Versammlungsbehörde abgeliefert werden müssen, dass Versammlungsteilnehmer nach wie vor, wenn auch offen, gefilmt und abgehört werden dürfen, dass weder bei der Anzeige noch bei den Pflichten des Leiters und des Veranstalters zwischen unterschiedlichen Versammlungen differenziert wird. Es soll so bleiben, dass das Schusswaffen- und Vermummungsverbot unbestimmt und weit gefasst ist. Nach dem Willen der Koalition soll es so bleiben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz im Wesentlichen aus Beschränkungen, Verboten und Auflösungen, aus Vorschriften darüber, was bei Versammlungen alles verboten ist, aus Vorschriften darüber, was alles angezeigt und mitgeteilt werden muss, aus Vorschriften darüber, welche Daten die Polizei erheben darf, und aus Vorschriften darüber, welche Konsequenzen Verstöße dagegen haben, bestehen soll.
Weil das so ist, werden wir der geänderten Fassung nicht zustimmen können. Wir sprechen uns wieder, wenn das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden hat.
Sie sind nach Ihrem Beitrag ein gefragter Diskussionspartner. Mir liegen zwei Wünsche nach Zwischenbemerkungen vor. Zuerst hat Frau Kollegin Stahl das Wort.
Ich frage den Herrn Kollegen Schindler, ob er nicht meine Meinung teilt, dass die Bemerkung von Herrn Pohl im Ausschuss sehr nett war, der meinte, dass die CSU mittlerweile schon mit sehr wenig zufrieden ist; ihr genüge es, wenn das Gesetz nur zu einem Drittel verfassungswidrig ist.
Herr Kollege Schindler, zunächst bedanke ich mich ganz herzlich für das ausführliche Lob. Aber deswegen hätte ich mich kaum zu Wort gemeldet.
Was mich bewegt, ist, dass Sie zum einen sagen, es hätte auf bayerischer Ebene gar keines Versammlungsgesetzes bedurft, das Versammlungsgesetz des Bundes sei ja ganz gut, zum anderen aber sagen, es sollte eine Rückkehr zum antiquierten und verstaubten Versammlungsgesetz des Bundes geben.
Dazu stelle ich die Frage, warum die SPD in den vielen Jahren der Regierungsbeteiligung auf Bundesebene nie eine Initiative unternommen hat, dieses so antiquierte und verstaubte Gesetz zu ändern.
Herr Dr. Fischer, ich bin mir sicher, auch heute wieder erklärt zu haben, dass ich das alte Versammlungsgesetz des Bundes nie als Ausbund von Liberalität bezeichnet habe. Ich habe immer gefordert, dass man dieses Gesetz endlich einmal auf die Höhe der Zeit bringen muss, insbesondere nach der Brokdorf-Entscheidung.
Ich muss einräumen, dass es keine Initiative der SPDBundestagsfraktion dazu gegeben hat. Man hat keine Notwendigkeit dazu gesehen. Aber wenn ich mich nicht sehr irre, hat auch die FDP-Bundestagsfraktion, die dem Bundestag genauso lange angehört wie die SPD, nämlich seit 1949, nie eine ähnliche Initiative ergriffen. Alle haben sich davor gescheut, auf der Bundesebene dieses heiße Thema anzupacken. Das ist aber kein Argument dafür, dass man jetzt in Bayern ein Versammlungsgesetz beschließt.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst eine kurze Erklärung zu unserem Verhalten in den Ausschüssen. Es ist klar: Man ringt um Positionen. Auch innerhalb einer Fraktion ist das ein Prozess, ein Prozedere, ein Fortschreiten. In einer Demokratie kann man seine Meinungen natürlich auch ändern, wenn man auf ein Ergebnis zugehen will. Das ist besser, als wenn man zum Beispiel mit einer vorgefassten Meinung an ein
Thema herangeht und schon von Anfang an weiß, was man will. Denn dann widersetzt man sich allen anderen Einflüssen und lässt keine Entwicklung mehr zu. Vor so etwas möchte ich warnen.
Hier geht es um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Dieses Grundrecht ist ein epochales Recht, das den unmündigen Untertanen zum selbstbestimmten Staatsbürger werden ließ. Dieses Grundrecht ist letztlich die notwendige Bedingung dafür, dass die Bürger einzeln und im Verbund am Leben und an der Leitung des Staates tätigen Anteil nehmen können.
Nach unserer Auffassung ist der Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, wie wir schon gesagt haben, handwerklich gelungen. Es ist ein guter Entwurf, der aber zur Konsequenz hat, dass möglicherweise die Versammlungsfreiheit nicht mehr recht garantiert werden kann. Denn die friedliche Versammlung, der berechtigte, gewaltlose Protest muss auch unter dem Schutz des Staates stehen. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass wir eine Freiheit haben, die sich möglicherweise selber zerstört.
Wir brauchen eine Freiheit, die geschützt ist, da friedliche Demonstrationen immer wieder Angriffen Dritter, Außenstehender ausgesetzt sind. Diese friedlichen Demonstrationen dürfen nicht instrumentalisiert oder missbraucht werden, um Gewalt auszuüben und damit die Freiheitsrechte zu pervertieren.
Daher ist es sehr notwendig, eine Ordnung zu schaffen, in der sich friedliche Demonstranten sicher unter dem Schutz des Staates bewegen können.
Dies sehen wir - das ist unsere Meinung - in dem Entwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nicht verwirklicht. Eine friedliche, gewaltlose Demonstration darf weder von links- noch von rechtsradikalen Gruppen beeinflusst oder missbraucht werden. Solches muss unterbunden werden. Denn eine Demonstration muss geschützt werden.
Jetzt komme ich zu dem liberalsten Gesetz, das die Bundesrepublik Deutschland je gesehen hat. Werter Herr Kollege Dr. Fischer, wenn das Gesetz, das Sie haben wollen, das liberalste Gesetz wäre, müssten Sie wohl dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen. Der ist nämlich weitgehend liberaler.
Sie haben gesagt, hier gehe es um einen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit. Aber ein solcher Gesetzentwurf kann nicht der liberalste sein. Er wäre es erst dann, wenn es nur noch um die Freiheit ginge.
Man muss also von hier aus eine gewisse Kritik anbringen. Unsere Kritik an Ihrem Gesetzentwurf ist allerdings von fundamentaler Art. Wir haben im Verfassungsausschuss anlässlich der Einzelberatung am 28. Mai letzten Jahres gefordert, dass Artikel 20 Absatz 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes eine neue Nummer 6 mit dem Inhalt bekommt, dass mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird, wer gegen Artikel 16 Absatz 2 Nummer 1 verstößt; das ist das Vermummungsverbot. Dieser Artikel wurde aber nicht entsprechend geändert.
Wir sind der Meinung, dass die Versammlung geschützt werden muss. Wer an einer friedlichen Versammlung teilnimmt, muss sich nicht vermummen, muss sich nicht verkleiden, muss seine Person nicht unkenntlich machen. Denn wer seine Person verschleiert, tut dies nur, um seine Mitdemonstranten zu täuschen, um die Verantwortlichen der Demonstration zu täuschen, um die für die Sicherheit verantwortliche Polizei zu täuschen, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Wir halten es daher für sinnvoll und geboten, die Strafbewehrung des Vermummungsverbots beizubehalten, damit die Polizei zielgerichtet einschreiten kann, um Störer von friedlichen Demonstrationen fernzuhalten. Ansonsten ist eine ganz große Gefahr des Missbrauchs gegeben.
Wir müssen die friedliche Demonstration schützen. Aber dass dies gewährleistet ist, sehen wir in diesem Gesetzentwurf leider nicht. Es geht darum, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu schützen. Denn eine Versammlungsfreiheit ohne Ordnung, ohne Schutz würde sich selbst schnell ad absurdum führen und würde durch radikale und kriminelle Kräfte pervertiert und zerstört werden.
Bürgerinnen und Bürger, die sich friedlich versammeln und ihre Meinung kundtun, haben einen verfassungsmäßigen Anspruch darauf, dass die Versammlung in einem friedlichen Rahmen durchgeführt werden kann. Es ist letztlich eine Missachtung dieses Grundrechts, wenn man es durch Fahrlässigkeit ermöglicht, dass Demonstrationen gewaltsam eskalieren und pervertiert und missbraucht werden.
Wenn ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot nur noch eine Ordnungswidrigkeit ist, ist den Ordnungskräften die Möglichkeit des sinnvollen Zugriffs genommen. Denn die Polizei wird wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht gleich zugreifen und einen Störer herausziehen, sondern wird dann erst abwarten, bis eine Eskalation entsteht. Erst dann wird sie zugreifen. Aber dann ist es für eine friedliche Demonstration schon zu spät. Dann ist die Demonstration schon gestört oder sogar zerstört.
Für eine Prävention und den sinnvollen Schutz der Demonstration ist es notwendig, dass die Polizei rechtzeitig einschreiten kann. Von daher wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Koalitionsregierung und die Koalitionsfraktionen den Mut gehabt hätten, sich bewusst hinter die vorbildliche Bayerische Polizei zu stellen. Das ist leider ein sehr bedauerlicher Makel dieses Gesetzes. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Lieber wäre es uns gewesen, wenn es anders gekommen wäre. Aber, Herr Dr. Fischer, vielleicht gibt es irgendwann einmal eine Koalition, die diesen Makel wieder beheben wird.
Herr Kollege, vielleicht ergibt sich das ja schon sehr bald, denn der Kollege Fischer hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte sehr, Herr Dr. Fischer.
Herr Kollege Streibl, ich stimme der Tatsache zu - wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie das -, dass jeder, der demonstriert, sich auch offen zeigen kann. Anderes wiederum ist für mich nicht nachvollziehbar, und das ist nun auch meine Frage: Ist Ihnen klar, dass die Polizei nicht nur aufgrund der Strafverfolgung, also des repressiven Handelns, nach wie vor die Möglichkeit hat, einzuschreiten, sondern auch aufgrund des präventiv polizeilichen Handelns; ausschlaggebend ist dann für die polizeiliche Taktik die Frage, ob durch die Vermummung Gewalt droht oder nicht. Damit ist die Frage, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, von sekundärer Bedeutung. Ist Ihnen das bewusst? Das würde mich interessieren.
Herr Kollege Fischer, ich höre Ihnen immer sehr bewusst zu, denn Sie sind der Künstler des großen Aber.
Es ist klar, dass die Polizei zugreifen kann. Aber Sie erschweren durch die bloße Ordnungswidrigkeit, dass die Polizei besser zugreifen könnte, wenn hier ein Straftatbestand existierte. Das wäre viel klarer und einfacher für die Polizeibeamten. Unter diesem Aspekt verstehe ich Sie zwar, kann Ihnen aber leider nicht zustimmen.
Herr Kollege Streibl, wir haben eine weitere Zwischenbemerkung, und zwar vom Kollegen Schindler. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Schindler.
Kollege Streibl, stimmen Sie mir in der Einschätzung zu, dass die Polizei dann, wenn sie verpflichtet ist, einzuschreiten, weil die Vermummung eine Straftat ist und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, nicht wegschauen kann, sondern gezwungen ist einzuschreiten und dass ein solches Einschreiten in manchen Fällen erst dazu beiträgt, dass es zu einer Eskalation kommt, und damit zu einem unfriedlichen Verlauf von Demonstrationen?
Deswegen ist es höchst vernünftig und auch im Interesse der Polizei, ihr die Entscheidung zu überlassen, ob sie bei zwei oder drei Verrückten, die sich da einmal kurz vermummen, eingreift oder nicht.
- Nein. Ein kurzes Nein. Gerade wenn es zur Eskalation kommt, meine ich, dass die Polizei wohl die Richtigen erwischt hat.
Wer auf eine Demonstration geht, soll auch sein Gesicht zeigen und zu seiner Sache stehen können. Aus dieser Sicht ist mir eine Vermummung immer sehr suspekt.