Wer auf eine Demonstration geht, soll auch sein Gesicht zeigen und zu seiner Sache stehen können. Aus dieser Sicht ist mir eine Vermummung immer sehr suspekt.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Bayerische Staatsregierung darf ich nun Herrn Staatsekretär Gerhard Eck das Wort erteilen. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schindler, die Grundsatzdiskussion über ein eigenes bayerisches Gesetz ist schon geführt worden. Da könnten wir noch stundenlang miteinander diskutieren; das ist aber heute an dieser Stelle nicht nötig, wie ich glaube. Denn die Fraktionen haben sich gegenseitig ausgetauscht.
Ich will nur noch wenige Punkte ansprechen. Wir müssen festhalten, dass es gilt, dem Staat ein Instrumentarium an die Hand zu geben, mit dem die Versammlungsfreiheit gewährleistet ist und Missbrauch verhindert werden kann. Das ist von dem einen oder anderen Kollegen an dieser Stelle schon angesprochen worden.
Liebe Frau Kollegin Stahl, Sie haben Oberfranken erwähnt und die vor kurzem angekündigte Demonstration
in Schweinfurt angesprochen. Da haben Sie sicherlich recht. Aber gerade deshalb brauchen wir ein Instrumentarium - ich will mich an dieser Stelle gerne wiederholen -, das es uns ermöglicht, die Sache in geordneten Bahnen zu halten, indem wir Versammlungen richtig schützen und Missbrauch verhindern. Das ist sowohl Grundsatz unserer Diskussion als auch Grundsatz des Gesetzes.
Wir diskutieren heute über die vorgelegten Gesetzentwürfe und über die Änderungsanträge dazu. Da ist es mir ganz besonders wichtig, angesichts der einleitenden Sätze noch einmal deutlich zu machen, dass Teile des Gesetzentwurfs der GRÜNEN und des Änderungsantrags der SPD und der GRÜNEN uns nicht weiterbringen, da sie gerade das von allen Fraktionen Gewünschte nicht erreichen. Kleine Versammlungen zu privilegieren und von einer Anzeigepflicht freizustellen, grenzt schon fast an Naivität. Es ist auch riskant; Kollegin Guttenberger hat diesen Aspekt angesprochen. Denn wenn sich heute in einer kleinen Gruppe 15 oder 20 Rechtsradikale zusammentun, aufmarschieren und demonstrieren und demgegenüber gestandene Bürgerinnen und Bürger sagen, mit diesen Leuten wollen wir nichts zu tun haben, und dagegen in größerer Zahl zusammenkommen wollen, wären die Rechtsradikalen nach dem Änderungsantrag privilegiert, die Bürgerlichen müssten ihre Demonstration aber vorher ankündigen und anmelden. Das wäre ein verfehlter Weg; so sollten wir nicht handeln.
Die Anzeigepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel generell zu beseitigen, ist in keiner Weise zu vertreten. Gerade durch so etwas erreichen wir eben nicht, was hier im Hohen Hause von allen Fraktionen gefordert worden ist.
Last but not least ist es mir ganz besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass die Ausdehnung des Versammlungsrechts auf nicht öffentlichen, wenn auch für alle zugänglichen Privatgrund grundsätzlich die Frage aufwerfen würde, wo das Eigentumsrecht bleibt. Ich habe natürlich ein gewisses Verständnis für diese Argumentation, wenn Lidl oder andere Einkaufsketten angesprochen werden, aber ich will nicht werten, ob diese Demonstrationen berechtigt sind oder nicht. Ich meine allerdings, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solcher Ketten immer und überall die Möglichkeit haben, ihren Unmut kundzutun. Es muss nicht auf privatem Gelände oder Firmengelände demonstriert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf der Koalition einen Kompromiss darstellt, der einerseits die Versammlungsfreiheit und andererseits die Sicherheit beachtet,
Schönen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/1156 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Das war die Fraktion der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Danke sehr. Die Fraktionen der CSU, FDP und Freie Wähler. Stimmenthaltungen? - Danke schön, das war die Fraktion der SPD. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Nun lasse ich über den Initiativgesetzentwurf von Abgeordneten der FDP- und CSU-Fraktion auf Drucksache 16/1270 abstimmen, Tagesordnungspunkt 6. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1270, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/1541 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/4340 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf Drucksache 16/1541 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank, das waren die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Vielen Dank. Das waren die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1270 empfiehlt der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 3 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juni 2010" eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1270 mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Das sind CSU-Fraktion und FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Vielen Dank. Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese erfolgt auf Antrag der CSU-Fraktion in namentlicher Form. Wir haben an den Ausgängen und hier vorne die üblichen gläsernen Urnen aufgestellt. Sie haben fünf Minuten Zeit, Ihre Stimmkarten einzuwerfen. Ich eröffne die Abstimmung.
Wir haben noch eine Minute. Wenn Sie draußen einen Kollegen sehen, weisen Sie ihn auf die Abstimmung hin. - Wir haben noch 20 Sekunden. Aber ich kann die Anwesenden schon einmal bitten, ihre Plätze einzunehmen, damit wir sofort weitermachen können.
Wir schließen jetzt die Abstimmung; hinein mit der Karte, los geht’s. Das Ergebnis, das außerhalb ausgezählt wird, geben wir später bekannt. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Christoph Rabenstein, Isabell Zacharias u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (Drs. 16/2779) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Rabenstein. Sie haben das Wort, bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Zweiten Lesung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes werde ich jetzt um 18.15 Uhr sicher nicht versuchen, die Mehrheit der Abgeordneten durch Argumente davon zu überzeugen - natürlich spreche ich hier vor allem die CSU, die FDP und auch die Freien Wähler an -, doch noch zuzustimmen; denn es steht fest, wie die Abstimmung ausgeht. Da kann ich jetzt argumentieren, wie ich möchte.
Ich weiß auch, dass die Parteien schon festgesetzt haben, wie sie hier abstimmen werden, dass die Parteipolitik über die Sachpolitik gestellt und allein schon deshalb der Gesetzentwurf abgelehnt wird. Ich werde das auch begründen. Deswegen ist es jetzt Zeitverschwendung, die ganzen Argumente, die in den Aus
schüssen schon diskutiert worden sind, hier noch einmal vorzutragen. Schade ist es trotzdem; denn der Gesetzentwurf der SPD hätte die Lehrerbildung meiner Meinung nach nicht nur verbessert, sondern geradezu revolutioniert.
Was wird sich jetzt - und das ist schade - nicht ändern? Es wird keine generelle Umstellung des Lehramtsstudiums auf die Bachelor-Master-Strukturen geben. Die erste Staatsprüfung wird nicht durch den Master-Abschluss ersetzt, wie wir es uns vorgestellt haben. Es gibt wieder zahlreiche Forderungen.
Entschuldigen Sie bitte kurz, Herr Kollege. Liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie doch bitte Ihre Gespräche draußen, wenn Sie Gespräche zu führen haben, und lauschen Sie hier den Ausführungen.
In der "Mittelbayerischen Zeitung" stand zum Beispiel vor zwei Wochen zum Thema "Umstellung auf Bachelor und Master, Ersatz des Staatsexamens durch den Masterabschluss", Lehrer stünden im Regen, für die Studenten seien die jetzt vorhandenen Strukturen ein Unding.
Was passiert ebenfalls nicht? Das Studium wird nicht generell an universitären Lehrerbildungszentren stattfinden, sondern bleibt mehr oder weniger dem Zufall oder der Universität überlassen. Das wollten wir gerade nicht. Es ist nicht, wie hier von der FDP, namentlich von der Abgeordneten Renate Will, angemerkt wurde, blauäugig, wenn wir das Begehren in das Gesetz hineinschreiben wollen. Wir brauchen natürlich auch keine neuen Forschungsergebnisse abzuwarten; denn wir haben hier schon viele, viele Forschungsergebnisse und Grundlagen vorliegen, auf die wir uns berufen können.
Die Vorschläge in unserem Gesetzentwurf hätten Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken aufgewertet. Auch das wird leider nicht passieren. Wie prekär die Situation ist, zeigt ein Brief, den wir von Tobias Dreier, der Lehrerbildungsreferent an der LMU und Mitglied der Studierendenvertretung ist, erhalten haben. Dieser Brief ist vor zwei oder drei Tagen eingegangen, und das zeigt nochmals die Dramatik. Tobias Dreier schreibt, dass das erziehungswissenschaftliche Studium, das den angehenden Lehrerinnen und Lehrern die psychologischen und pädagogischen Grundkenntnisse und Fähigkeiten für ihren Beruf vermitteln solle, im Grunde kaum bis gar nicht stattfinde. Die Studierenden seien nahezu auf sich allein gestellt, wenn sie das erziehungswissenschaftliche Examen, also das EWS-Examen, erfolgreich ablegen wollten. Das liege vor allem an der personellen Situation an der LMU München,
An der Münchner Universität gibt es 8.260 Lehramtsstudierende. Diese werden in den didaktischen Fächern von lediglich 13 Professoren/ Professorinnen betreut. Ein besonders erschreckendes Beispiel für die Unterbesetzung ist die Deutsch-Didaktik: Ein einziger Professor soll 4.300 Studentinnen/Studenten zu ihrem erfolgreichen Examen führen.
Da reagieren wir nicht, und unsere Vorschläge, die genau in diese Richtung gehen, werden abgelehnt. Das verstehe, wer will.
Unser Gesetzentwurf hat einen intensiven Praxisanteil vorgesehen, intensiv deshalb, weil vor allem die Verzahnung zwischen Universität und Schule verbessert worden wäre. Auch das tritt nicht ein.
Unser Gesetzentwurf hätte vor allem die Gleichwertigkeit der Lehrämter angestrebt und dadurch eine deutliche Aufwertung vor allem der Grundschullehrerinnen und -lehrer bedeutet. Es wird zwar immer propagiert: Das wollen wir. Aber wenn dann der Vorschlag kommt, heißt es: Das können wir uns vielleicht doch nicht leisten und machen es nicht. Die besten Lehrer müssen an die Grundschulen, dann hätten wir viele Probleme an den Schulen nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen.
All dies findet nicht statt, obwohl wir - das ist auch wieder typisch, ich könnte auch sagen: eigenartig - in der Kritik einig sind. Jeder merkt, dass an unseren Schulen etwas nicht so läuft, wie es laufen sollte, weil die Lehrer nicht entsprechend ausgebildet werden. Viele, die die Universität gerade verlassen haben - das habe ich auch in der Ersten Lesung schon eingebracht und die Zahlen genannt -, sind mit ihrer Ausbildung nicht einverstanden und sehen Verbesserungsmöglichkeiten.
Jetzt komme ich auf die einzelnen Fraktionen zu sprechen. In der FDP-Fraktion schreibt die Abgeordnete Renate Will im März 2009:
Die FDP-Fraktion fordert eine Neuausrichtung der Lehrerausbildung an den Universitäten. Hier müssen wir endlich für eine bessere Verknüpfung zwischen Universität und Praxis sorgen, damit die
Erziehungswissenschaften und Fachdidaktiken gerade in der Ausbildung für das Lehramt Gymnasium einen höheren Stellenwert gewinnen.
Ich sage es Ihnen. Es ist ganz einfach: weil Sie nicht dürfen, was Sie wollen, und sich lieber mit Scheinargumenten verbiegen, als Ihre offene Meinung zu äußern und diese durchzusetzen. Das enttäuscht uns natürlich, und wir werden heute wieder diese Argumente hören.