Ich freue mich, dass wir als erstes Parlament der Bundesrepublik Deutschland den Lissabonner Vertrag in einer ganz entscheidenden Frage umsetzen können. Wir haben zum Lissabonner Vertrag hin- und herdiskutiert und uns gefragt, ob wir mit Nein oder mit Ja stimmen sollen. Wir haben uns für ein Ja-Aber entschieden, vor allen Dingen deswegen, weil die Rechte der Parlamente sowohl auf Bundes- als auch Landesebene durch den Lissabonner Vertrag dadurch gestärkt werden, dass im Vorfeld politischer Entscheidungen Subsidiaritätskontrollen und Mitwirkungsrechte vonseiten der Parlamente durchgesetzt wurden.
Wir haben uns im August letzten Jahres aufgrund des Urteils des Karlsruher Verfassungsgerichts damit beschäftigt, wie Vorgaben für die nationalen und die regionalen Parlamente aus dem Lissabonner Vertrag und aus diesem Urteil heraus umgesetzt werden können. Nach gemeinsamer Arbeit von Staatsregierung und allen Fraktionen haben wir jetzt ein Parlamentsbeteiligungsgesetz vorgelegt. Wir hatten ein gut funktionierendes Parlamentsinformationsgesetz. Aufgrund der nunmehr stärkeren Rechte sind wir jetzt der Meinung, dass dieses Parlamentsinformationsgesetz eine neue Qualität hinsichtlich der stärkeren Beteilung des Landtags erreichen muss. Das ist im vorgelegten Gesetzentwurf verankert.
Besonders wichtig ist uns - deswegen spreche ich auch als Vorsitzende des Europaausschusses - die Verankerung im Europarecht. Hinsichtlich des Bundesrats gibt es gegenwärtig zwar keine Veränderung, aber die Frage, wie wir am Europadialog beteiligt sind, ist darin geregelt. Wir werden damit unserer Integrationsverantwortung gerecht, wir werden der Subsidiaritätskontrolle gerecht, und wir beziehen nicht nur die Regionen ein, sondern sagen auch sehr deutlich, dass es in all den Fällen, in denen Kommunen betroffen sind - vornehmlich bei der Daseinsvorsorge -, auch Formen der Beteiligung geben muss. Das ist ein guter Erfolg. Wenn man noch die Vereinbarung mit der Staatsregierung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz hinzunimmt, können wir sagen: Wir haben in kürzester Zeit gute Arbeit geleistet und sind damit ein positives Beispiel für alle anderen Landtage.
Vielen Dank, Frau Kollegin Professor Männle. Herr Kollege Schindler äußert sich für die SPD, bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem dieses Gesetz von allen Fraktionen eingebracht worden ist, in Erster Lesung schon von allen gelobt und bei der Beratung im federführenden Rechtsausschuss einstimmig angenommen worden ist, will ich heute noch einmal loben und Herrn Bocklet dafür danken, dass er sich der Mühe der Vorbereitungen unterzogen hat.
Meine Damen und Herren, gleichwohl möchte ich hinzufügen, dass wir uns auf dem Erreichten nicht ausruhen dürfen und die Arbeit jetzt erst auf den Landtag zukommt. Nicht nur die Rolle der Länder wurde durch den Lissabonner Vertrag gestärkt, sondern auch im Speziellen die Rolle der Landtage. Das interessiert eine Opposition naturgemäß mehr als die Regierungsfraktionen, weil diese mit dem viel beklagten Exekutiv-Föderalismus vergleichsweise gut auskommen können. Das gilt nicht für den gesamten Landtag, naturgemäß nicht für die Landtagsopposition. Deswegen freue ich mich, dass wir jetzt mit diesem Beteiligungsgesetz mehr Möglichkeiten haben, die wir dann auch nutzen müssen.
Was die Vereinbarung zu dem neuen Gesetz betrifft, sind wir im Rechtsausschuss so verblieben, dass wir uns damit im Herbst beschäftigen werden; vielleicht können wir die eine oder andere Frage bis dahin noch klären. Ansonsten stimmen wir aus Überzeugung zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht schaffen wir die Beratung noch vor 17.30 Uhr; dann könnten wir noch abstimmen.
Ich möchte mich dem großen Lob für das Gesetz anschließen, das gemeinsam erarbeitet worden ist, um die Kompetenzen der Parlamente zu stärken. Wir müssen sehr darauf achten, dass wir als Parlament unsere Souveränität behalten. In der Vergangenheit ist immer mehr zur Exekutive
abgewandert. Jetzt können wir mit einem neuen Bewusstsein auftreten und in einer Föderation die Parlamente stärken.
Daher bitte ich um breite Unterstützung des Gesetzentwurfs, den wir heute noch über die Bühne bringen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in der Ersten Lesung am 10. Juni ausführlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Wir sind alle gemeinsam Antragsteller und haben den Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung nicht geändert. Vermutlich werden wir heute alle dem Gesetzentwurf zustimmen, sodass wir eigentlich gar nicht debattieren müssten.
Für das Protokoll verweise ich aber auf die 49. Plenarsitzung und auf die Beiträge der Redner aller Fraktionen am 10. Juni. Da sind alle Argumente aufgeführt.
Ich möchte heute auch in die Lobeshymnen aller Fraktionen einstimmen, Herrn Schindler recht geben und Herrn Bocklet danken. Ich freue mich auf ein schönes Fest heute Abend mit Ihnen.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4718 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/5403 zugrunde. Der federführende und end
beratende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2010" eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Es erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Parlamentsinformationsgesetzes".
Ich gebe noch das Ergebnis der vorhin durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und der FDP betreffend "Linksextremismus wirksam entgegentreten" auf Drucksache 16/5211 bekannt. Das war der Tagesordnungspunkt 10. Mit Ja haben 114 Mitglieder des Hohen Hauses gestimmt, mit Nein 47. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist dem Dringlichkeitsantrag zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, jetzt lohnt es sich nicht mehr, einen Tagesordnungspunkt aufzurufen. Ich schließe für heute die Sitzung und wünsche einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen früh wieder.