Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute erneut das Thema GBW auf der Tagesordnung. Wenn ich bisher gesagt habe "und täglich grüßt das Murmeltier", so gibt es heute wirklich ein paar neue Dinge zu besprechen. Das ist ja schon mal eine erfreuliche Begebenheit.
Zunächst möchte ich auf eines hinweisen, weil das der Presse zu entnehmen war. Ich wundere mich nach wie vor über die Wandlungsfähigkeit diverser SPD-Oberbürgermeister in Bayern.
(Maria Noichl (SPD): Das hängt einem schon zum Hals raus! - Christine Kamm (GRÜNE): Machen Sie doch erst mal Ihre Aufgaben als Landespolitiker!)
Man fährt ins Finanzministerium, führt Verhandlungen. Man macht einen Landesvorstandsbeschluss, wo man den Kauf über die Kommunen für völlig unmöglich hält. Herr Maly sagt: Natürlich verhandeln wir. Heute ist aber von Herrn Maly wieder zu lesen, dass er eigentlich der Meinung ist, dass es durchaus wahrscheinlich ist, dass diese Verhandlungen letztlich nicht erfolgreich sein werden.
Das ist ein Zitat aus der Presse von heute. Ich kann es Ihnen wörtlich vorlesen: "Ein Scheitern der Verhandlungen sei durchaus auch wahrscheinlich."
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte von der SPD endlich einmal wissen: Betreiben Sie diese Konsortiumsbildung ernsthaft und möchten Sie sich bei diesem Thema an einer Verhandlung exklusiv mit dem Finanzministerium beteiligen, oder führen Sie nur ein Showprogramm in der Presse auf? Das müssen Sie endlich einmal beantworten.
Heute kam die Nachricht vom Verkauf in Baden-Württemberg. Auch wenn immer wieder auf das Desaster der Landesbank hingewiesen wird, muss man auch darauf hinweisen, dass in Baden-Württemberg im Gegensatz zu Bayern auch die Oppositionsparteien im
Verwaltungsrat sitzen. Das macht deutlich, wie hier diskutiert wird, nämlich dass nach außen erst einmal der Anschein erweckt wird, dass das allein die Vertreter der Staatsregierung erreicht hätten.
- Ich habe Ihnen doch gut zugehört. Herr Dr. Wengert, Sie fallen immer wieder durch viele Zwischenrufe auf, die aber inhaltlich leider sehr unzureichend sind.
Letztendlich geht es nicht um dieses Desaster, sondern wir beschäftigen uns mit dem Verkaufsprozess. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Verkaufsprozess in Baden-Württemberg ist alleine durch die rot-grüne Landesregierung beschlossen und in Fahrt gesetzt worden. Das stand im Koalitionsvertrag drin.
Darum frage ich Sie an dieser Stelle, ob Sie Ihre Empfehlungen, die Sie hier so eloquent vortragen, nicht Ihren Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg sagen könnten.
Übrigens hat auch die Thematik Veränderung der Mietverträge in Baden-Württemberg nicht stattgefunden. Aber hier in Bayern wird es eingefordert.
Dann ist natürlich noch besonders interessant - Frau Kamm, weil Sie gerade so dazwischengeschrien haben - ein Zitat Ihres geschätzten Kollegen aus Baden-Württemberg, dem Herrn Ministerpräsidenten, der gesagt hat, dass der Kauf heute und die Entscheidung des Aufsichtsrats absolut vertretbar sind. Er wird auch noch mit der Aussage zitiert, dass ein Bieterunterschied von 30 Millionen Euro auch ein Haufen Geld sei. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wer solche Maßstäbe in diesem Land setzt und in einem anderen Land, wo man Verantwortung trägt, anders handelt, der muss sich das von uns vorhalten lassen,
Dann möchte ich zu der Frage kommen: Kauf durch den Freistaat Bayern ja oder nein. Vielleicht können Sie Ihre Kollegen Oberbürgermeister informieren: Hier kommt nämlich der Artikel 65 der Bayerischen Haushaltsordnung zum Zuge, wo es um Beteiligungen geht. Da steht klipp und klar, dass ein unmittelbares und wichtiges Interesse des Staates vorliegen muss, damit eine Staatsbeteiligung erworben werden kann.
- Natürlich sind Mieterinteressen wichtige Interessen, Herr Kollege Halbleib, aber es ist definitiv keine Staatsaufgabe, Mietwohnungen, auch im sozialen Mietwohnungsbau zu erhalten. Wir sind zuständig für die Förderung sozialer Mietwohnungen. Dafür haben wir bei der Landesbank eine Gesellschaft,
die den sozialen Wohnungsbau fördert. Wir haben Förderprogramme und erfüllen unsere Aufgabe in diesem Bereich. Der Besitz, das Eigentum an Wohnungen ist nicht Aufgabe des Freistaats Bayern. Das gilt nicht nur für Beteiligungen, sondern das gilt auch explizit für den Erwerb von Vermögensgegenständen. Artikel 63 der Haushaltsordnung besagt, Vermögensgegenstände sollen nur erworben werden, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Staates in absehbarer Zeit erforderlich sind.
Das können wir in beiden Fällen verneinen. Deshalb sind wir überhaupt nicht in die Lage versetzt - da können Sie noch so oft hier dazwischenrufen -, diese Wohnungen über Anteilskauf oder real zu kaufen. Das ist eine Tatsache. Das mag schmerzen, aber es ist eben so.
Ich möchte endlich eine Frage hier beantwortet haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Freitag gibt es wieder eine Sitzung. Ich möchte in der Verantwortung auch für die Mieterinnen und Mieter endlich eine Antwort der Kommunen haben: Werden sie ehrlich und engagiert eine Konsortiumsbildung vorantreiben oder nicht? Ich möchte nicht, dass wir ständig
eine Schattendiskussion führen. Ich möchte endlich eine Antwort haben und nicht immer neue Debatten darüber im Bayerischen Landtag.
Die Situation in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass die Kommunen im Gegensatz zu dem, was Sie in Ihrem Beschluss festgehalten haben, in der Lage sind, ein Konsortium auf den Weg zu bringen und auch die Finanzmittel auf den Weg zu bringen. Bitte, machen Sie den Leuten nicht weis, dass die bayerischen Kommunen nicht dazu in der Lage sind, was die baden-württembergischen Kommunen leisten können. Das ist einfach unredlich.
Sollten wir nicht endlich einen Schritt vorankommen, dann werden wir den Finanzminister auffordern, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die sich im sozialen Wohnungsbau engagieren - da gibt es reichlich in Deutschland - Verhandlungen aufzunehmen. Es besteht das Angebot exklusiv an die Kommunen. Aber es muss auch ergriffen und genutzt werden. Darum erwarten wir in den nächsten Tagen eine Antwort von den Kommunalverbänden.
- Die liegt eben nicht vor. Die Äußerung von Herrn Maly heute ist, dass die Verhandlungen wahrscheinlich scheitern.
- Ich habe es Ihnen gerade vorgelesen. Der Beschluss des SPD-Landesvorstands sagt doch auch, dass die Kommunen dazu nicht in der Lage sind. Ich möchte eine klare Antwort: Kommt es zum Konsortium? Werden Sie aktiv bei den Verkaufsverhandlungen? Nutzen Sie das Exklusiv-Angebot, ja oder nein? Ich will keine Antwort nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Ich möchte eine klare Antwort.
Nun zum Thema Sozialcharta. Baden-Württemberg hat gezeigt, dass es mit einer Sozialcharta funktioniert. Das ist der Weg, den wir von Anfang an beschrieben haben. Wir wollen keine Verträge ändern, sondern wir wollen die Sozialcharta. Das ist in BadenWürttemberg geschehen unter massiver Mitwirkung von Rot-Grün. Mich wundert nur, dass in Baden-Würt
temberg nicht die Leitlinien, die Sie in Ihrem Antrag und im Beschluss des Landesvorstands haben, angewendet worden sind, sondern ganz andere Richtlinien. Hier gilt das Beispiel, wie ich am Anfang sagte: Hier reden, dort handeln. Zwei verschiedene Aktionen. Auch das werden wir natürlich den Bürgerinnen und Bürgern sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir sind weiterhin auf dem Weg - das steht auch in unserem Antrag -, dass wir beim Verkauf der Anteile an der GBW durch die Bayerische Landesbank eine Sozialcharta erstellen werden und damit den sozialen Mieterschutz - so ist die Argumentation ja auch aus Baden-Württemberg - deutlich über den aktuellen Mieterschutz anheben. Diesen Weg werden wir weitergehen. Es besteht das Exklusiv-Angebot an die bayerischen Kommunen. Dazu stehen wir. Wir begrüßen das. Das haben wir immer wieder gesagt. Wir möchten jetzt aber eine Antwort haben. Ansonsten müssen wir andere Wege gehen in Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter, die eine gewisse Planungssicherheit brauchen. Wir müssen zu einem Ende des Prozesses kommen.
Nicht 30 Millionen Euro sind unsere Richtlinie, wie Herr Kretschmann in Baden-Württemberg sagte, sondern uns geht es erst einmal darum, dass diese Wohnungen geordnet an eine Wohnungsbaugesellschaft, an ein Konsortium gehen, um den Sozialleitlinien, die in der GBW verankert sind, gerecht zu werden.
Vielen Dank, Herr Kollege. Mir liegen noch zwei Wortmeldungen für Zwischenbemerkungen vor. Zur ersten Zwischenbemerkung erteile ich Frau Kollegin Kamm von den GRÜNEN das Wort.