Protokoll der Sitzung vom 14.02.2012

Das mit dem Gewässerrandstreifen habe ich bei der Diskussion über die Anträge der GRÜNEN schon erwähnt. Die Evaluation, um zu sehen, wo es funktioniert und wo es noch fehlt, interessiert mich selber. Wir machen das zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium, weil KULAP und die anderen Maßnahmen in zwei verschiedenen Häusern ressortieren. Das

schauen wir uns gemeinsam an und ich werde Ihnen hierzu mit Sicherheit noch berichten können.

Ich halte den Gesetzentwurf so, wie er derzeit auf den Weg gebracht ist, für tauglich, weil er es ermöglicht, die gesetzten Ziele umzusetzen. Wir erzielen damit einen gerechten Ausgleich der Lasten. Diejenigen, die Interesse daran haben, einwandfreies Wasser zu erhalten, kommen auf ihre Kosten, und diejenigen, die Unannehmlichkeiten zu ertragen und Kosten auf sich zu nehmen haben, werden entsprechend entlohnt. Die Schutzziele sind klar definiert. Ich glaube, wenn wir die Sachverhalte in dieser Form regeln können, wird unser gemeinsames Ziel, das hohe Gut der Qualität unserer Wasserversorgung auf Dauer sicherstellen zu können, mit einem Gesetz, das sich in der Praxis bewähren wird, gelingen. Deswegen empfehle ich die Zustimmung.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/9902, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/10416 mit 16/10418 und 16/11344 mit 16/11347 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf der Drucksache 16/11102 zugrunde.

Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/10416 mit 16/10418 abstimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die bereits im Ausschussverfahren beraten worden sind, insgesamt abstimmen und der Abstimmung das Votum des jeweiligen federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit zugrunde legen? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen einschließlich der Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 16/11344 mit 16/11347, die erst nach Abschluss des Ausschussverfahrens eingereicht worden sind und über die deshalb einzeln abgestimmt werden muss.

Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 16/11344 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und eine Stimme aus der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der FREIEN WÄHLER sowie die Abgeordnete Dr. Pauli. Stimmenthaltungen sehe ich keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 16/11345 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion der SPD und der Abgeordnete Dr. Fahn von den FREIEN WÄHLERN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordnete Dr. Pauli. Enthaltungen? - Keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 16/11347 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordnete Dr. Fahn. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der FREIEN WÄHLER sowie die Abgeordnete Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen nun zum Änderungsantrag auf der Drucksache 16/11346. Über diesen Antrag wird namentlich abgestimmt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Die Urnen sind an den beiden Ausgängen sowie vorne am Tisch der Stenografen aufgestellt. Für die Abstimmung sind drei Minuten vorgesehen. Die Abstimmung ist eröffnet.

(Namentliche Abstimmung von 16.27 bis 16.30 Uhr)

Die Zeit ist abgelaufen. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Saales ausgezählt. Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung, weil die Schlussabstimmung auch in namentlicher Form durchgeführt werden soll. Deshalb muss ich jetzt auf das Ergebnis dieser Abstimmung warten.

(Unterbrechung von 16.31 bis 16.34 Uhr)

Ich eröffne die Sitzung wieder und bitte die Plätze einzunehmen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich fahre mit der Bekanntgabe des Ergebnisses erst fort, wenn alle die Plätze eingenommen haben.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Abgeordneten Wörner, Schmitt-Bussinger, Sonnenholzner und anderer (SPD) , Drucksache 16/11346, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 47, mit Nein haben gestimmt 106, Stimmenthaltungen 3. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selber. Der federführende Ausschuss empfiehlt den Gesetzentwurf zur unveränderten Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Dr. Fahn. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Der Gesetzentwurf ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Die Schlussabstimmung ist wiederum in namentlicher Form beantragt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Die Urnen sind an den bekannten Stellen aufgestellt. Für die Abstimmung sind wiederum drei Minuten vorgesehen.

Ich werde nach der namentlichen Abstimmung sofort mit der Tagesordnung fortfahren und nicht auf die Bekanntgabe des Ergebnisses warten.

(Namentliche Abstimmung von 16.36 bis 16.39 Uhr)

Die Zeit ist um. Ich schließe die namentliche Abstimmung und bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales auszuzählen. Das Ergebnis einschließlich der Schlussformel des Gesetzes wird im Laufe der weiteren Beratungen bekannt gegeben.

Ich fahre mit der Tagesordnung fort. - Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir den Beratungen in geordneter Weise folgen können.

Nun rufe ich zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften (Drs. 16/8945)

- Zweite Lesung

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften (Drs. 16/9081) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wahlalter 16 (Art. 1 GLKrWG) (Drs. 16/10198)

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten bei den Wahlen zur Bürgermeisterin, zum Bürgermeister, zur Landrätin und zum Landrat (Art. 39 GLKrWG) (Drs. 16/10199)

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Altersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte (Art. 39 GLKrWG) (Drs. 16/10200)

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Altersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte (Art. 39 GLKrWG) - Wegfall der Übergangsregelung (Drs. 16/10201)

Änderungsantrag der Abgeordneten Christian Meißner, Angelika Schorer, Dr. Florian Herrmann u. a. (CSU), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Tobias Thalhammer u. a. (FDP) (Drs. 16/10355)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD)

zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Kommunalgesetze (Drs. 16/9192) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 16/10456)

Ich weise darauf hin, dass zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und zum Gesetzentwurf der SPDFraktion jeweils namentliche Abstimmung beantragt worden ist.

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist der Kollege Joachim Hanisch. - Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Kommunalwahlgesetz wurde in mehreren Sitzungen diskutiert und beraten. Wir hatten es in Erster Lesung im Plenum; wir haben es in mehreren Ausschüssen beraten. Wir hatten intensiv gerungen, um vernünftige Ergebnisse zu erzielen. Das kommunale Wahlrecht ist wie wenige andere Rechtsbereiche ein Bereich, der unmittelbar auf den Bürger einwirkt, an dem der Bürger teilnimmt und an dem er Interesse hat. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist unvergleichbar besser als bei anderen Wahlen. Ich glaube, das zeigt das Interesse, das der Bürger an seinem Recht hat, an den Kommunalwahlen teilzunehmen.