Was soll nun in dem Insolvenzverfahren passieren? Es sind drei Dinge, die geklärt werden müssen. Erstens. Wo ist das Geld von Anton Schlecker? - Ich
glaube, da sollte man sehr genau hinsehen. Zweitens. Wie geht es mit dem Unternehmen weiter? - Insolvenzverfahren sind auch dazu da, die Zukunft eines Unternehmens - und das wird wohl auch hier so sein in abgespeckter Form und mit einem Zukunftskonzept zu sichern. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Nach der heutigen Pressemitteilung werden von den 5.400 Filialen 2.300 geschlossen. Es geht also auch um die Weiterführung von 3.100 Filialen und damit um Arbeitsplätze in diesen Filialen. Der letzte Punkt: Es geht auch darum, was mit den Kolleginnen passiert, die aus dem Unternehmen ausscheiden müssen, denen gekündigt wird. Das ist der Umfang des Insolvenzverfahrens.
Ich habe vorhin erwähnt, dass die Beschlüsse per Fax in die Filialen geschickt wurden. Als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, haben sich die Gewerkschaft Verdi und die Betriebsräte mit einem Brief an unseren Ministerpräsidenten gewandt und diesen gebeten: Helfen Sie uns in dieser Situation, schalten Sie sich bitte in das Insolvenzverfahren ein, wir werden überrollt, wir stehen unter Zeitdruck, es gibt einen enormen Druck, der auf uns lastet; Herr Ministerpräsident Seehofer, werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht, rufen Sie uns zumindest an und fragen Sie, was Sie für uns tun können. Nichts dergleichen ist passiert. Die Beschäftigten bekommen nicht nur den Schließungsbeschluss per Fax, sondern sie bekommen auch vom Ministerpräsidenten keine Antwort. Die Arbeitsministerin hat sich nicht gerührt, desgleichen die Staatskanzlei. Sie alle haben weder Verdi noch den Betriebsräten eine Antwort geschickt. Auch der Wirtschaftsminister hat sich nicht gerührt.
Ich will hier nicht naiv etwas versprechen; denn ich weiß, nicht alles kann mit Steuergeldern gerettet werden. Ich habe aber nicht zufällig die ganze Unternehmensgeschichte geschildert. Ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, unseren Antrag zu unterstützen; denn wir greifen eine Initiative auf, die der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister ergriffen hat. Er schlägt vor, einen Überbrückungskredit zu geben, der es ermöglicht, eine Transfergesellschaft zu gründen. Was ist der Hintergrund für eine Transfergesellschaft? - Die Transfergesellschaft sorgt dafür, dass ab 1. April die Betroffenen, die gekündigten Frauen nicht auf der Straße stehen, sondern dass es einen Zusammenhalt gibt. Sie können dann aus dieser Gruppe heraus qualifiziert vermittelt werden. Wenn der Arbeitsmarkt in Bayern so toll ist, wie das heute Morgen hier geschildert wurde, dann dürfte das relativ schnell gehen. Das alles würde keine hohen Kosten verursachen, wobei sich die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sicherlich beteiligen muss. Es geht also nicht darum, dass hier Steuergelder in das Insolvenzverfahren gesteckt werden, son
dern es geht um die Zusage eines Überbrückungskredits, weil das Insolvenzverfahren unter einem enormen Zeitdruck steht.
Mit der Transfergesellschaft geht es auch darum, dass über neue Konzepte und über die Weiterführung des Unternehmens - ich habe es erwähnt, es geht um 3.100 Filialen - mit etwas mehr Zeit nachgedacht werden kann. Der Betriebsrat und die Gewerkschaft Verdi sind dabei, ein zukunftsfähiges Konzept zu entwickeln. Das Management hat das bisher nicht geschafft, das habe ich vorhin kurz skizziert. Was von dieser Seite kommt, das kann man vergessen. Es gibt viele Vorschläge. Ich war in einigen Schlecker-Filialen. Die Beschäftigten dort sagen: Es gibt keine Angebote für regionale Produkte, man hat sich auf die umliegende Landschaft überhaupt nicht eingestellt, was Ketten und Einzelhandel betrifft. Die Beschäftigten sprudeln wirklich vor Ideen, und sie halten zu dem Unternehmen. Sie sind bemüht, den Rest des Unternehmens weiter zu erhalten. Darum also geht es in der Transfergesellschaft. Es ist deshalb nur recht und billig, dass sich die staatlichen Vertreter einschalten und ihre Hilfe anbieten.
Zunächst muss man zusammen mit der Agentur für Arbeit, die in Nürnberg sitzt, ausloten, worum es überhaupt geht. Man kann Modelle entwickeln. Es geht darum, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Betroffenen zur Seite zu stehen.
Der Vorstoß des baden-württembergischen Finanzund Wirtschaftsministers Nils Schmid - er ist natürlich Sozialdemokrat - ist heute in Berlin gescheitert. Das habe ich gerade erst gelesen. Man hat gesagt, man will für dieses Unternehmen keine staatlichen Gelder ausgeben. Es wurde aber überhaupt nicht genau hingesehen, worum es eigentlich geht. Ich glaube, ich habe das deutlich gemacht: Es geht um einen Überbrückungskredit, damit die Transfergesellschaft unter Zeitdruck ins Leben gerufen werden kann. Ich bin mir sicher, bei genauerem Hinsehen und bei einer Überprüfung der Vermögensverhältnisse von Anton Schlecker und unter Einbeziehung der Gelder, die von der Arbeitsagentur bezahlt werden müssen, beispielsweise für Ausfallgeld und so weiter, wird eine KostenNutzen-Rechnung nicht zulasten der Steuergelder ausfallen, zumindest wird es nicht um große Summen gehen.
Ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, ermöglichen Sie mit der Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag, dass die Gespräche über eine Transfergesellschaft, begleitet von den politisch Verantwortlichen in
Bayern und in Berlin, eingeleitet werden können. Helfen Sie mit, dass die Schlecker-Frauen eine Zukunft haben!
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gebe ich Ihnen kurz die Ergebnisse der durchgeführten namentlichen Abstimmungen bekannt, zunächst das Ergebnis der Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 16/11864 "Gegen den Temelin-Ausbau die EU-Kommission einschalten": Mit Ja haben 59 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 81 Abgeordnete, Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt worden.
Dann gab es eine namentliche Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER betreffend "Erörterungstermin für den Temelin-Ausbau auch in Bayern ermöglichen", Drucksache 16/11878. Mit Ja haben 59, mit Nein 80 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Auch dieser Antrag ist abgelehnt worden.
Dagegen wurde der nachgezogene Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schmid, Freller, Dr. Hünnerkopf und anderer und Fraktion (CSU) sowie der Abgeordneten Hacker, Thalhammer, Dr. Fischer und anderer und Fraktion (FDP) betreffend "Geplanter Ausbau des Kernkraftwerks Temelin - formellen Erörterungstermin in Deutschland durchführen", Drucksache 16/11879, angenommen. Hier haben 114 Kolleginnen und Kollegen mit Ja gestimmt. Es gab keine Nein-Stimmen und keine Enthaltung.
Jetzt fahren wir in der Diskussion über den Dringlichkeitsantrag in Sachen Schlecker fort. Nächster Redner ist Kollege Seidenath. Ihm folgt Herr Kollege Muthmann. Herr Seidenath, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker hat massive Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Familien, letztlich auf alle Bürgerinnen und Bürger, denen eine Einkaufsmöglichkeit direkt vor Ort verloren geht. Das wird auch an einigen Innenorten nicht spurlos vorübergehen, die deshalb an Attraktivität einbüßen werden. Der Verlust von Arbeitsplätzen plus die Verödung von Innenorten sind also zwei hässliche Folgen der Schlecker-Pleite.
Hinzu kommt die Art und Weise, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der bevorstehenden Schließung ihrer Filiale erfahren haben; Frau Weikert hat es schon angedeutet. In meiner Heimatgemeinde Haimhausen beispielsweise hat eine Mitarbeiterin dies zufällig via Internet erfahren, ihr Sohn hat es herausgefunden. Wen dies kalt ließe, der hätte ein hartes, ein allzu hartes Herz.
Die Frage, die wir uns hier heute stellen, lautet aber: Welche Konsequenzen müssen wir, müssen der Landtag und die Landespolitik, aus der SchleckerPleite ziehen? In Ihrem Dringlichkeitsantrag sagen Sie von der SPD, dass wir einen Rettungsschirm spannen und eine Transfergesellschaft ermöglichen müssen, dass wir sowohl Filialen als auch Arbeitsplätze erhalten müssen. Hierzu nur ein paar Gedanken: Schlecker ist für Arbeitnehmer kein Paradies gewesen, Frau Weikert hat das schon dargestellt. Wir erinnern uns alle noch an den Sommer 2009, in dem deutschlandweit gegen die Arbeitsbedingungen bei Schlecker demonstriert wurde. Daran haben auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sich in vorderer Linie beteiligt. Ich stelle hier nur sine ira et studio fest: Vor zweieinhalb Jahren wurde gegen den Arbeitgeber demonstriert, dem der Staat jetzt unter die Arme greifen soll. Damals waren es Managementfehler, heute ist es nicht anders.
Zudem ist vieles im Fluss. Man kann auch sagen: Die Lage ist hektisch und unübersichtlich. Weder ist die finanzielle Situation bei Schlecker bekannt noch die tatsächliche Zahl der betroffenen Arbeitsplätze. Am Dienstag gab es eine Liste mit den Standorten, die geschlossen werden sollen, am Mittwoch, gestern also, eine neue Liste, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass es heute wieder eine neue Liste gibt. Der Sitz der Kette ist in Baden-Württemberg, in Ehingen an der Donau. Dieses Bundesland wäre grundsätzlich bei öffentlichen Finanzierungshilfen federführend. Bei vielen Fällen in der Vergangenheit - nehmen Sie Quelle, nehmen Sie Opel - haben wir gesagt: Wir dürfen nicht dauerhaft subventionieren, sondern wir müssen in die Zukunft investieren. Schlecker war und ist zwar in vielen kleinen Orten präsent, aber der Rückzug aus der Fläche hatte bereits deutlich vor der Insolvenz eingesetzt.
Deshalb noch einmal die Frage: Was sollen wir als Landtag tun? Unter Juristen gilt der Satz: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. So ist es auch hier. Unser Arbeitsrecht ist für diese Fälle kein unbeschriebenes Blatt. Es gibt Instrumente, die hier zum Einsatz kommen können, ja kommen sollen. Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument; das ist in § 216 b SGB III definiert. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Transfergesellschaft
wird üblicherweise zwischen der Arbeitnehmervertretung und der Unternehmensleitung ausgehandelt. Die Beschäftigung in der Transfergesellschaft wirkt sozialversicherungsrechtlich wie eine Verschiebung des Beginns der Arbeitslosigkeit. Erst gibt es das Transferkurzarbeitergeld, dann gibt es Arbeitslosengeld I. Der Staat hat hier grundsätzlich keine Rolle. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle im Gesetz dieses Instrument geschaffen, das nun angewendet werden muss. Wenn es eine Transfergesellschaft gibt, kann man sogar über eine Beteiligung mit ESF-Mitteln nachdenken; dies hat das Sozialministerium signalisiert. Erst einmal muss es aber diese Gesellschaft geben, und dafür sind andere zuständig. Noch davor und zunächst aber ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, nach einem tragfähigen Fortführungskonzept Ausschau zu halten.
In der Griechenland-Schuldenkrise haben die Menschen Angst davor, dass in ein Fass ohne Boden investiert wird. Dies würde uns alle zu Recht aufregen. Ohne ein tragfähiges Fortführungskonzept würde bei der Schlecker-Pleite aber genau dies passieren. Es würde in ein Fass ohne Boden gezahlt. Ja, der Staat kann und soll helfen. Er soll sich für den Erhalt von Arbeitsplätzen einsetzen; er soll Unternehmen in der Region halten. Es ist aber nicht seine Aufgabe, Drogeriemarktketten zu führen und Managemententscheidungen zu treffen.
Wir tragen im Landtag und in der Staatsregierung nicht als Unternehmer Verantwortung, sondern wir tragen als Haushaltsgesetzgeber gegenüber den Steuerzahlern Verantwortung für eine seriöse und verantwortbare Verwendung von Steuergeldern. Dazu gehört eben auch die von Frau Weikert vorgeschlagene Bürgschaft.
Den Wunsch, dass unternehmerische Managementfehler mit Steuergeldern ausgeglichen werden sollen, habe ich in den letzten Monaten und Jahren immer weniger gehört. Es ist Kapitalismus pur; da mögen Sie recht haben, aber es würde kaum jemand verstehen, wenn dafür auch noch Staatshilfen gezahlt würden.
Zusammenfassend darf ich deshalb sagen, dass Ihr Antrag eine für viele drängende, ja existenzielle Entwicklung aufgreift und dass er uns darauf hinweist, was im Gesetz steht. Die Instrumentarien, die im Gesetz stehen, mögen nun bitte auch zum Einsatz kommen. Deshalb sagen wir Ja zu einer Solidaritätsadresse an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien und an die betroffenen Kommunen, aber wir sagen Nein zu einem Aktionismus auf der Basis einer ungeklärten Faktenlage.
Nun sind erst einmal andere am Zug. Unsere Gedanken sind bei den betroffenen Mitarbeitern und ihren Familien, aber den Antrag werden wir ablehnen.
Herr Seidenath, bitte bleiben Sie noch da. Es folgt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Weikert, bitte schön.
Herr Kollege Seidenath, ich kenne bereits die Aufklärung rein rechtlicher Art, die Sie uns gegeben haben. Es ist klar: Transfergesellschaften werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung durch Verhandlungsführung gegründet. Ich lese Ihnen dazu aus unserem Antrag vor, den wir bewusst so formuliert haben, weil wir das wissen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im laufenden Insolvenzverfahren der Drogeriemarktkette Schlecker bei den Verhandlungsführern für ein Fortführungskonzept einzusetzen, das gemeinsam mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten und den Gewerkschaften entwickelt wird. Falls es trotzdem zur Entlassung einer größeren Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommt, soll sich die Staatsregierung für die Gründung einer Transfergesellschaft einsetzen, …
Wir wollen, dass sich jemand aus der Staatsregierung, wer auch immer, ob nun Ministerpräsident, Wirtschaftsminister oder Arbeitsministerin, in die laufenden Verhandlungen einschaltet und sein oder ihr Gewicht in die Waagschale wirft, wenn es um die Versorgung des ländlichen Raums oder die Erhaltung von Arbeitsplätzen geht. Ein Mitglied der Staatsregierung soll seine Stimme erheben und sich in die Verhandlungen einschalten. Nicht mehr und nicht weniger will dieser Antrag.
Frau Weikert, dagegen wäre auch nichts einzuwenden. Herr Staatssekretär Sackmann wird möglicherweise darauf eingehen, was schon alles passiert ist, und darstellen, dass das Ministerium schon Kontakt aufgenommen hat. Ihr Antrag enthält allerdings noch einen weiteren Satz, den ich vorlesen will, weil Sie gesagt haben, Ihr Antrag wolle nichts anderes. Hier steht auch noch: "Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, sich beim Bund und bei geeigneten Kreditinstituten für eine Kreditfinanzierung des Fortführungskonzeptes bzw. der Transfergesellschaft einzusetzen."
Ich habe das dargestellt und aufgegriffen. Ich erkläre noch einmal, warum ich so argumentiert habe. Für die Betroffenen haben wir genauso wie Sie Verständnis. Wir sind nur bei den Mitteln unseres politischen Handelns auseinander. Deswegen habe ich Ihnen vorher erläutert, wie wir es sehen, und um Verständnis dafür gebeten, dass wir den Antrag in dieser Form ablehnen müssen.
(Vom Red- ner nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Weikert, die Sorge um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schlecker, die von der anstehenden Kündigungswelle betroffen sein werden, eint uns.
Bundesweit werden circa 12.000 betroffen sein. Das ist der derzeitige Stand. Das, was Sie in den vergangenen Jahren von Schlecker geschildert haben, die Ausbeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unsäglicher Weise über Jahre hinweg und auch die Art und Weise, wie Schlecker jetzt das Ende von Arbeitsverhältnissen und die Schließung von Filialen angekündigt hat, ist unsäglich. Schon aus diesem Grund darf ich Ihnen sagen: An einer Fortsetzung von Schlecker in der bislang bekannten Form können wir aus politischen, vor allem aber auch menschlichen und arbeitsrechtlichen Gründen kein Interesse haben. Wenn Schlecker fortgesetzt werden soll, wollen wir auf dem Markt eine Entwicklung erleben, die von dem Signal, dass Schlecker in der bisherigen Form nicht wettbewerbsfähig war, ausgeht; und wir wollen Änderungen und Verbesserungen erreichen. Wir hoffen, dass sich dann auch ein Nachfolgeunternehmen findet oder ein vom Insolvenzverwalter initiiertes Fortsetzungskonzept durchsetzt.
Wir sind aber nicht bereit, uns für ein Fortsetzungskonzept einzusetzen, ohne die Daten und Fakten zu kennen. Das scheint mir verfrüht und zu diesem Zeitpunkt kein klares und verbindliches Ziel zu sein. Unser Verständnis vom Markt ist es nicht, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt in der Form zu sichern,
dass der Staat nur einem Unternehmen zur Wettbewerbsfähigkeit verhelfen soll. Das ist Sache des Insolvenzverwalters, der das Interesse des Unternehmens und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen im Auge haben muss. Wir, der Staat, müssen uns im Interesse des Wettbewerbs an sich und auch der Wettbewerbsneutralität des Staates an dieser Stelle zurückhalten.
Eine zweite Frage ist sicherlich auch noch offen: Es ist die Frage, ob eine solche Rettung nachhaltig ist. Sie haben zum wiederholten Male einen Rettungsschirm für erforderlich gehalten oder wollen ihn als solchen bezeichnen. Wir müssen uns an dieser Stelle der zur Verfügung stehenden Instrumentarien bedienen und unsere Sorge um die weitere Entwicklung mit Sympathiebekundungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ausdruck bringen.