Protokoll der Sitzung vom 18.04.2012

den Offenheit und der fehlenden Transparenz und Planbarkeit genau der Grund dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.

Ich möchte in Kürze die Regelungen unseres Gesetzentwurfs und die Kommentare der Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen und unsere Antworten darauf vorstellen. Vielleicht besinnen Sie sich doch noch im letzten Moment eines Besseren.

Zum einen wollen wir mit unserem Gesetz eine Rechtsgrundlage schaffen, die es bisher nicht gibt. Es soll eine festgelegte Berechnungsgrundlage geben, die die Zuschüsse planbar und transparent für die Öffentlichkeit macht. Geregelt werden soll auch, welche Einrichtung anspruchsberechtigt sein soll und wer darüber entscheidet. Es soll einen Sockelbetrag geben, den die Einrichtungen unabhängig vom Wahlergebnis der ihr jeweils nahestehenden Partei erhalten. Zusätzlich soll es einen weiteren Anteil geben, der sich nach dem Durchschnitt der Stärke der der Bildungseinrichtung nahestehenden Partei bei den letzten drei Landtagswahlen richtet. Das sind nicht alle Regelungen, die in diesem Gesetz enthalten sind, aber es sind die wichtigsten.

Welche Kommentare haben nun die Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen abgegeben? - Die erste Feststellung: Die größte Fraktion im Bayerischen Landtag hat keine Meinung. Ich habe mir die Unterlagen aus dem Haushaltsausschuss dreimal angesehen. Es gibt keine Stellungnahme der CSU zu diesem Gesetzentwurf. Das kann ich auch nachvollziehen. Bei der Hanns-Seidel-Stiftung ist alles in Butter. Warum sollte man etwas ändern?

(Simone Tolle (GRÜNE): Man könnte auch einmal in die Opposition kommen!)

- Richtig, liebe Kollegin, das kann auch einmal passieren.

Die FREIEN WÄHLER sind zumindest gesprächsbereit. Sie haben gesagt, mit gewissen Änderungen könnten sie diesem Gesetzentwurf zustimmen. Schade, dass sich die Kollegen nicht zu einem eigenen Entwurf oder zumindest zu Änderungsanträgen entschlossen haben. Die SPD-Fraktion beklagt, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht mit allen Fraktionen abgesprochen haben. Sie sehen darin einen nicht notwendigen Sonderweg. Nicht überzeugt werden konnte die SPD von unserer Festlegung nur auf Landtagswahlen. Ihre Kritik gipfelte darin, dass unser Entwurf keinen demokratischen Nährwert brächte.

(Alfred Sauter (CSU): Mehrwert oder Nährwert?)

- Nährwert! Ich habe auch zweimal darüberlesen müssen.

Die FDP sieht keinen Bedarf für dieses Gesetz. Sie mahnt auch einen gemeinsamen Entwurf an. Auch das hätte man natürlich machen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Argument, es sei kein Gesetz notwendig, darf ich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom März dieses Jahres hinweisen. Hier ging es zwar um etwas anderes. Es ging um die Finanzierung von politischen Jugendverbänden im Bund. Solid, die Jugendorganisation der Linken, hatte gegen die Nichtberücksichtigung bei der Finanzierung geklagt. Das Gericht formulierte sinngemäß, dass Zuwendungen an politische Jugendorganisationen einer speziellen Grundlage bedürften und das Haushaltsgesetz dafür nicht ausreiche. Ich weiß, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit der Förderung parteinaher Bildungseinrichtungen in Bayern entschieden hat. Ob unser Fall mit diesem Fall eins zu eins vergleichbar ist, kann dahingestellt bleiben. Der Tenor der Entscheidung lässt aber den Schluss zu, dass ein Gesetz zur Finanzierung der politischen Bildungseinrichtungen dringend notwendig ist.

Was passiert denn, liebe Kolleginnen und Kollegen? 2013 steht vor der Tür. Eine neue Partei kommt in den Landtag, möglicherweise ist es die Linke, möglicherweise sind es die Piraten. Deren Bildungseinrichtung ist dann mit dem bisherigen Verfahren nicht zufrieden und klagt. Was passiert? Die bisherige Regelung wird vor keinem Gericht Bestand haben. Dessen können Sie sicher sein.

Die nächste Forderung, auch die Bundestagswahlen und die Kommunalwahlen in die Berechungen mit einzubeziehen, halten wir für nicht angebracht. Der erste Verlierer einer solchen Regelung wären die FREIEN WÄHLER, lieber Kollege Halbleib. Die FREIEN WÄHLER sind bisher bei den Bundestagswahlen nicht angetreten. Sie könnten damit komplett aus der Förderung fallen. Den Vorwurf, dass unser Gesetzentwurf keinen demokratischen Nährwert hätte, muss ich ganz klar zurückweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

- Vielen Dank, liebe Kollegen. Ein Gesetz, das ein offenes und transparentes Verfahren festlegt, ist doch allemal demokratischer als das bisherige Verfahren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wundern uns über den Einfluss der Piraten auf unsere Gesellschaft und über die steigenden Wahlergebnisse und Umfragewerte der Piraten.

(Alfred Sauter (CSU): Ihr oder wir?)

Ich denke, wir alle wundern uns darüber, auch Sie. Deshalb ist es doch kein Wunder, dass die Piraten immer mehr Sympathie gewinnen, wenn solche Verfahren nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin schon im Hinblick auf die FREIEN WÄHLER gesagt: Wenn man sich in diesem Hohen Hause ernsthaft mit der Sache beschäftigt hätte, hätte man die Möglichkeit gehabt, unseren Antrag durch Änderungsanträge besser zu machen, oder man hätte einfach einen eigenen Gesetzesvorschlag auf den Tisch legen und unseren ablehnen können. So einfach wäre das gewesen. Ich muss Ihr Verhalten aber so interpretieren, dass Sie am bisherigen Verfahren nichts ändern wollen, dass für Sie alles gut ist, so wie es ist. Man redet gern mit dem Haushaltsausschussvorsitzenden, und man möchte am Verfahren nichts ändern.

Das bedauere ich sehr. Sie haben der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit damit einen Bärendienst erwiesen, schade. Jetzt wäre die letzte Möglichkeit, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit für Transparenz, Offenheit und Planbarkeit für die politischen Bildungseinrichtungen in Bayern einzutreten. Ich bitte um Zustimmung.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich erteile Herrn Kollegen Herold das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Mütze, wir haben sehr wohl eine eigene Meinung, nämlich die, dass Ihr Gesetzentwurf überflüssig ist und wir ihn ablehnen. Ich möchte ganz deutlich auf die Erste Lesung hier im Plenarsaal hinweisen.

Ich möchte betonen, dass wir es sehr begrüßt hätten, wenn die GRÜNEN vor Einbringung ihres Gesetzentwurfs auch das Gespräch mit den anderen Fraktionen gesucht hätten. Das wurde in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses vom Kollegen Volkmar Halbleib sehr deutlich angesprochen. Ein solches Gesetz sollte gemeinsam auf den Weg gebracht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will in aller Kürze auf die große Bedeutung unserer parteinahen politischen Stiftungen hinweisen. Gerade auch aufgrund der aktuellen Ereignisse ist der Hinweis notwendig, dass insbesondere Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Toleranz und die Achtung des anderen

wichtige und unverzichtbare Werte sind. Deshalb sage ich aus großer Überzeugung, dass gerade unsere parteinahen Stiftungen diese Werte den Menschen, insbesondere den jungen Menschen bestens vermitteln.

Ich will noch kurz einige Worte zu den Argumenten des Kollegen Mütze bezüglich der Transparenz der Finanzierung sagen. Die Finanzierung der Stiftungen war bereits bisher sehr transparent, nachvollziehbar, planbar und auch überprüfbar. Die im Gesetzentwurf der GRÜNEN enthaltenen Unterstellungen, dass dies nicht der Fall sei, sind nach meiner Ansicht schlicht und einfach falsch. Auch die in dem Gesetzentwurf behauptete Intransparenz gegenüber der Öffentlichkeit, wie sie soeben vom Kollegen Mütze dargestellt wurde, gibt es nach meiner Ansicht nicht. Der Schlüssel, nach dem die Mittel auf die einzelnen Stiftungen verteilt werden können, kann, wie Sie alle wissen, ohne Weiteres bekannt gegeben werden. Ich bin auch der Meinung, dass die in dem Gesetzentwurf ebenso beklagte Planungsunsicherheit im derzeitigen Verfahren geringer ist, als sie bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Verfahren wäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz des im Gesetzentwurf vorgesehenen Sockelbetrags in Höhe von 100.000 Euro pro Stiftung würden nach dem von Ihnen vorgeschlagenen Verfahren bei starken Schwankungen in den Wahlergebnissen, wie sie bei den letzten Wahlen tatsächlich vorgekommen sind, die Fördersummen für die politischen Stiftungen ebenfalls sehr stark schwanken. Beim bisher angewendeten Verfahren kann auf solche Schwankungen in den Wahlergebnissen flexibel reagiert werden. Schon bei der Ersten Lesung habe ich angesprochen, dass zum Beispiel der Anteil der Hanns-Seidel-Stiftung in der letzten Wahlperiode bei der CSU erheblich niedriger angesetzt wurde, als es dem Wahlergebnis entsprochen hätte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage noch einige Worte zum Budgetrecht des Landtags. Ich habe meine Zweifel, ob der im Gesetzentwurf geforderte Sockelbetrag von 100.000 Euro pro Stiftung sowie die Festlegung einer Gesamtmindestsumme von 2,8 Millionen Euro mit dem Budgetrecht des Landtags überhaupt vereinbar ist. Auch das Thema Prüfung durch den ORH wurde angesprochen. Ich möchte hier sehr deutlich darauf hinweisen, dass die Zuwendungen an die politischen Stiftungen nach dem bayerischen Zuwendungsrecht bereits jetzt - ich betone ausdrücklich: bereits jetzt - der Prüfung durch den Obersten Rechnungshof unterliegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte ebenso wie die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FDP

einen weiteren Punkt für sehr problematisch, nämlich die Tatsache, dass nach diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN die politischen Stiftungen von Parteien, die aus dem Landtag ausgeschieden sind, keine Förderung mehr erhalten sollen. Deswegen beantrage ich für die CSU-Fraktion die Ablehnung des Gesetzentwurfs. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Halbleib. Bitte schön, Herr Kollege.

Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Finanzierung der politischen Bildung wurden Fragen im Grundsatz und im Detail aufgeworfen. Herr Kollege Mütze, wir haben das bereits intensiv bei der Ersten Lesung besprochen. Die Argumente, die damals vorgetragen wurden, sind auch heute noch schlüssig.

Im Wesentlichen sind es fünf Gründe, die uns in der Gesamtabwägung dafür plädieren lassen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Man kann zwar gerne bayerische Sonderwege vorschlagen, die meistens von der Seite rechts von mir empfohlen werden, aber wenn bisher 16 Bundesländer und auch der Bund kein Gesetz zur Regelung der politischen Bildungsarbeit brauchen, dann weiß ich nicht, wo der zwingende Grund liegen soll, dass gerade Bayern diesen Sonderweg braucht.

Die Orientierung an den Wahlergebnissen ist ein wichtiger Punkt; denn das Bundesverfassungsgericht hat natürlich gesagt, dass sich die Förderung der politischen Bildungsarbeit an den Stärkeverhältnissen der politischen Grundströmungen orientieren soll, die durch die Parteien - in dem Fall auch Wählergruppen - repräsentiert werden, weil damit die Resonanz auf die Angebote zusammenhängt. Das ist im Prinzip die Argumentationslinie des Bundesverfassungsgerichts. Man kann schon mit Fug und Recht fragen: Was gibt denn das Stärkeverhältnis der politischen Grundströmungen wieder? Sind das allein die Ergebnisse der Landtagswahlen, oder müssten sinnvollerweise auch die Ergebnisse der Bundestagswahlen und der Kommunalwahlen als wesentliche Elemente einbezogen werden? Herr Kollege Mütze, das heißt nicht, dass die FREIEN WÄHLER bei diesem Verfahren schlechter abschneiden, sondern sie werden bei diesem Ermittlungsverfahren einfach nicht berücksichtigt. Es käme aber zu keiner Absenkung, wenn alleine die Landtagswahlergebnisse herangezogen würden.

Auf jeden Fall ist der Vorschlag der GRÜNEN aus unserer Sicht einseitig und aus diesem Grund nicht zustimmungsfähig. Wenn man schon die politischen Stärkeverhältnisse heranziehen will, ist die Frage spannend, warum gerade die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf einen Faktor vorschlagen, der den politischen Stärkeverhältnissen widerspricht. Die GRÜNEN schlagen nämlich vor, einen Sockelbetrag einzuführen. Beides passt nicht zusammen. Bei der Verteilung kann man sich bei einer Fünf-Prozent-Hürde an den Wahlergebnissen orientieren. Natürlich widerspricht der Sockelbetrag auch der Orientierung an den Stärkeverhältnissen.

Für ganz problematisch halte ich die vorgeschlagene apodiktische Beendigung der Förderung nach dem Ausscheiden einer Partei aus dem Bayerischen Landtag, wenn auch die Förderung nachlaufend auf zwei Jahre verlängert wird. Ich halte das aus ganz grundsätzlichen Erwägungen für problematisch. Wir haben zwar viele Auseinandersetzungen mit der FDP, aber ich habe es immer für sinnvoll gehalten, dass die FDP auch für den Zeitraum 1994 bis 2008, in dem sie nicht im Landtag vertreten war, Mittel für die politische Bildungsarbeit als eine wichtige politische Grundströmung erhalten hat.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

- Ich sprach von dem Zeitraum von 1994 bis 2008, Herr Kollege Wörner.

Abschließend möchte ich sagen - und das ist ein wichtiges Argument -, dass es mich schon sehr gewundert hat, dass die GRÜNEN vorschlagen, die Mittel für die politische Bildungsarbeit zu kürzen. In diesem Gesetzentwurf kommt nämlich eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Beschlussfassung im Haushalt des Freistaats Bayern vor. Herr Kollege Mütze, darin kann ich keinen demokratischen Nähr- oder Mehrwert erkennen. Ich kann keinen Sinn darin sehen, die Mittel für die politische Bildungsarbeit, die heute wichtiger ist denn je, zu kürzen. Insofern denke ich, es gibt gute Gründe, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass der Bayerische Landtag und auch die Fraktionen des Bayerischen Landtags sehr bewusst mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen sind. Zuwächse für die Zuwendungen zur Bildungsarbeit der Stiftungen gab es in den vergangenen Jahren nicht. Das Niveau ist in den vergangenen zehn Jahren gleich geblieben. Dieser Umstand sollte uns mehr Sorgen machen als die Frage, ob wir ein Gesetz brauchen. Klar ist, wir brauchen mehr und intensivere politische Bildung. Das ist eine Aufgabe, der wir uns stellen sollten. Ich glaube,

es ist sinnvoller, die Kraft hier zu investieren als in eine gesetzliche Regelung, zumal diese in einem einzigen Bundesland unter 16 getroffen werden soll. Sie ist auch keine sinnvolle Lösung im Blick auf den Bund. Wir werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Pointner. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen.

(Beifall eines Abgeordneten der CSU)

- Danke, wenigstens gibt es vorweg schon Beifall. Wir haben im Haushaltsausschuss das Thema nicht diskutiert, weil drei Fraktionen das Gesetz grundsätzlich abgelehnt haben: die CSU, die SPD und die FDP. Sie wollten kein Gesetz. Deshalb macht es auch keinen Sinn, Herr Kollege Mütze, wenn ich jetzt Änderungsvorschläge mache, weil das eigentlich verlorene Zeit ist. Ich bin einer, der nicht gern für etwas arbeitet, was nichts bringt.

(Beifall eines Abgeordneten der CSU)