Manfred Pointner
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich es ganz kurz machen, aber Herr Kollege Herold kann es nicht lassen, immer wieder das Gleiche vorzubringen. Darauf müssen wir immer wieder
das Gleiche antworten. Sie vergessen immer wieder den Nachtrag 2008 mit den zehn Milliarden Euro. Ich sage das auch nur für das Protokoll, nicht dass jemand sagt, das hat er vergessen.
Jetzt zum Thema dieses Tagesordnungspunktes: Lieber Herr Kollege Hallitzky, ich hatte gehofft, Sie würden den Gesetzentwurf zurückziehen. Sie können ihn wieder einreichen, wenn die Verfassungsänderung aufgrund des Volksentscheids beschlossen ist. Dann könnten Sie den Gesetzentwurf im Herbst in der neuen Legislaturperiode wieder einreichen. Sie haben selbst gesagt, der Gesetzentwurf ist eigentlich ein Ausführungsgesetz. Wir brauchen ein Ausführungsgesetz, wir können ein Ausführungsgesetz aber nicht verabschieden, bevor die Verfassungsänderung durch ist. Ihr Gesetzentwurf enthält gute Ansätze, das habe ich schon gewürdigt, auch im Ausschuss. Das Problem wurde schon geschildert: Wir können gesetzlich keine Zweidrittelmehrheit festlegen, die wir wieder einfachgesetzlich ändern können. Das bringt gar nichts.
Im Ausschuss haben sich die FREIEN WÄHLER enthalten. Heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, weil wir die Verfassungsänderung in der letzten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen haben. Wir FREIEN WÄHLER haben auch dafür gestimmt. Es besteht also ein neuer Sachverhalt. Wir werden das Thema und ein Ausführungsgesetz, das wir in jedem Fall brauchen werden, in der nächsten Legislaturperiode wieder diskutieren. Ich hoffe, dass wir die meisten dann wieder hier im Hause treffen werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesbankgesetzes ist als Ziel enthalten – das hat Frau Görlitz angesprochen – eine Entpolitisierung der Landesbank. Ich halte das schon deshalb für fragwürdig, weil nach der Einigung mit der Sparkasse immerhin drei Viertel der Landesbank dem Freistaat gehören. Ich halte es auch deshalb für fragwürdig, weil noch immer die Gewährträgerhaftung der Eigentümer – und damit der Steuerzahler – für Milliarden Euro besteht. Dieses Ziel ist deshalb zurückzustellen, bis die Gewährträgerhaftung entfallen ist und die Zahlungen, die vom Staat an die Bank gegangen sind, weitgehend zurückgeführt worden sind.
Frau Görlitz, Sie haben angesprochen, dass die EUKommission im Beihilfeverfahren zu den zehn Milliarden Euro, die geleistet worden sind, eine Änderung des Landesbankgesetzes fordert. Da muss man auch die tatsächlichen Ursachen nennen. Sie wissen, warum es dieses Beihilfeverfahren gegeben hat. Ende 2008 haben wir in einer Sondersitzung des Landtags – da hat man den Landtag gebraucht – zehn Milliarden Euro für die Landesbank bereitstellen müssen. Das hat der Landtag beschlossen und damit die Kreditaufnahme genehmigt. Ich muss betonen, es besteht kein Zweifel, dass diese Stützung zur Rettung der Landesbank notwendig war; denn zu diesem Zeitpunkt hat die Gewährträgerhaftung des Freistaats und der Sparkassen bei weit über 100 Milliarden Euro gelegen. Eine Pleite der Bank hätte unabsehbare Folgen für die Gewährträger gehabt. Man darf aber nicht vergessen, wer dafür verantwortlich war, dass es soweit gekommen ist. Der damalige Verwaltungsrat und der damalige Vorstand haben dem Kauf der ABS-Papiere zugestimmt, die dann zu dieser Krise – ich möchte fast sagen: Katastrophe – geführt haben. Die Verantwortung dafür liegt beim Vorstand. Die politische Verantwortung aber liegt beim damaligen Verwaltungsrat, der zur Hälfte aus Mitgliedern der Staatsregierung bestand.
Seinerzeit ist der Landtag in die Verantwortung genommen worden, weil er die zehn Milliarden Euro absegnen musste. Deshalb haben wir damals gefordert und das tun wir auch heute noch -, dass Vertreter des Landtags nicht nur in Verantwortung genommen werden, wenn es notwendig ist, wenn Geld gebraucht wird, sondern sie sollen auch im Verwaltungsrat und im Aufsichtsrat vertreten sein. Wir sollten nicht nur im politischen Hintergrund stehen und entscheiden dürfen, wenn Geld gebraucht wird, sondern wir sollten den laufenden Betrieb der Landesbank überwachen
dürfen. Auch wenn die Bank schon Rückzahlungen geleistet hat, so liegen noch immer mehr als zehn Milliarden Euro vom Steuerzahler bei der Landesbank, zehn Milliarden Euro einschließlich der Zinsen und der Zinsen für die Fonds. Es besteht auch immer noch die Gewährträgerhaftung von derzeit etwa 40 Milliarden Euro. Das wird sich nach 2015 zwar ändern, weil die Kreditaufnahme, die zwischen 2001 und 2005 getätigt worden ist, von der Gewährträgerhaftung ausgenommen wird. Es bleiben dann aber immer noch mehr als zwei Milliarden Euro übrig. Es sind bei der Landesbank also noch erhebliche Steuermittel gebunden.
Wer zahlt, soll zwar nicht unbedingt anschaffen, er soll aber zumindest überwachen dürfen. Mit der Neufassung des Landesbankgesetzes wollen wir diese Forderung, die wir schon damals erhoben haben, aufgreifen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, wonach im Aufsichtsrat ein Vertreter jeder Landtagsfraktion sitzt. Wenn die EU vorgibt, dass die Hälfte der den Anteilseignern zustehenden Sitze an externe Fachleute vergeben werden muss, dann muss der Aufsichtsrat eben entsprechend vergrößert werden. Es ist zwar diskussionswürdig, ob ein großer Aufsichtsrat mit über 20 Mitgliedern genauso wirkungsvoll arbeiten kann wie ein kleinerer Aufsichtsrat, wir kennen aber viele Betriebe, die 20 oder mehr Aufsichtsräte haben, und da ist das auch kein Problem. Wir wollen, dass mindestens fünf weitere Mitglieder aus dem Landtag hineinkommen.
Herr Dr. Wengert hat es bereits angesprochen: Es sollen Beamte aus dem Ministerium, ohne weisungsgebunden zu sein, im Aufsichtsrat tätig sein. So steht das auf dem Papier, doch wir wissen alle: Kein Beamter aus dem Ministerium wird ohne Rücksprache mit seinem Chef wichtige Entscheidungen in diesem Aufsichtsrat treffen oder mittragen. So blauäugig kann wohl keiner sein. Dann ist es doch richtig, wenn gleich die zuständigen Minister im Aufsichtsrat sind. Wir haben deshalb in unseren Änderungsantrag hineingeschrieben, dass zumindest der Finanzminister im Aufsichtsrat sein soll, auch zwei andere Mitglieder der Staatsregierung.
Wir wollen auch eine stärkere Beteiligung der Personalvertretung, schon allein deshalb, weil der Aufsichtsrat größer wird. Wir sagen, es sollen drei drin sein. Uns ist es ganz wichtig, dass auch die Personalvertreter im Aufsichtsrat sind, weil diese den Draht zu den Mitarbeitern haben und weil ihnen als Mitarbeiter auch die Bank am Herzen liegt, sodass sie die Entscheidungen für die Bank auch mittragen werden.
Ein anderes Thema wurde von Herrn Dr. Wengert ebenfalls schon angesprochen, der Wegfall der Haf
tungsbegrenzung. Es ist richtig, Artikel 8 Absatz 8 soll entfallen. Allerdings ist uns der Zeitpunkt 1. Juli 2016 völlig unverständlich. Deswegen haben wir als Zeitpunkt den 1. Juli 2014 gefordert. Der Wegfall der Gewährträgerhaftung – das bedeutet eine Minderung nach 2015 – kann sicher kein Anlass sein. Es ist also nicht erklärbar, weshalb das Jahr 2016 gewählt worden ist. Dafür gibt es keinen Rechtfertigungsgrund.
Als Letztes erwähne ich die Beteiligung des Landtags bei Verkäufen und Käufen. Ursprünglich war da überhaupt nichts drin. Dann hat die FDP erreicht, dass 100 Millionen Euro hineingeschrieben wurden. Wir haben 50 Millionen Euro vorgeschlagen. Über die Beträge kann man diskutieren und streiten. Bei 50 Millionen Euro wären bestimmte Verkäufe unter Umständen nicht hineingefallen.
Wichtig ist, dass nicht der Kaufpreis, sondern der dahintersteckende Wert der Maßstab sein muss. Dies müsste irgendwie noch klargestellt werden. Im Ausschuss haben wir darüber diskutiert. Eine klare Regelung haben wir bisher aber noch nicht gefunden. Wie gesagt, wir haben als Maßstab für eine vorhergehende Zustimmung des Landtags 50 Millionen Euro vorgeschlagen.
Abschließend stelle ich fest, dass wir dem Änderungsgesetzentwurf der Staatsregierung aus den genannten Gründen nicht zustimmen werden. Wir bedauern, dass unser Änderungsantrag und die darin enthaltenen Vorschläge in den Gesetzentwurf nicht mit aufgenommen worden sind.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER werden den Gesetzentwurf trotz der Argumente, die von der SPD und auch von Frau Tausendfreund gekommen sind, ablehnen, wie wir es schon in der Ersten Lesung angekündigt und wie wir es auch im Ausschuss entschieden haben. Unsere Haltung hat sich nicht verändert, obwohl wir durchaus den einen oder anderen Punkt aufgreifen und in das Gesetz aufnehmen könnten.
Ich möchte auf die Gründe eingehen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es gibt zwei wesentliche Punkte, bei denen wir nicht mitmachen können. Ich bin Ihnen, Herr Schindler, dankbar, dass Sie angesprochen haben, dass die NSU-Morde und alles, was in diesem Zusammenhang damit passiert ist, nicht verhindert hätten werden können, wenn wir das Gesetz, das in 2010 in Kraft getreten ist, schon früher gehabt hätten.
Wir haben erst im Jahr 2010 mit den Stimmen von CSU, FDP, SPD und uns diese Änderung gemacht. Wir sehen jetzt keinen Handlungsbedarf, das kurzfris
tig wieder zu ändern. Auch wenn als Ergebnis des Untersuchungsausschusses feststehen sollte, dass Handlungsbedarf besteht, muss man zunächst das Ergebnis des Untersuchungsausschusses in Form der Berichte abwarten. Dann können wir in der nächsten Legislaturperiode handeln. Jetzt sehe ich den richtigen Zeitpunkt noch nicht als gekommen an, deswegen die Ablehnung.
Man kann – wie ich schon angedeutet habe – durchaus einige Punkte mit hineinnehmen. Die GRÜNEN haben gefordert, dass wir nicht nur umfassend, sondern zeitnah unterrichtet werden. Bisher ist das meines Erachtens geschehen. Wir würden nur hineinschreiben, was ohnehin schon der Fall ist. Es würde nicht schaden und macht auch nichts aus. Es gab aber in den fünf Jahren, in denen ich dem Gremium angehöre, nie das Problem, dass wir nicht zeitnah unterrichtet worden wären, wobei zeitnah ein relativer Begriff ist. Es kann sein, dass es Gründe dafür gegeben hat, warum eine Unterrichtung eine Zeit lang gedauert hat. Das war nicht das Thema. Wir haben immer aufgegriffen, was gekommen ist. Wir haben verlangt, dass berichtet wird, und dann sind die Berichte auch nicht zu spät gekommen. Zeitnah bedeutet ja, dass es nicht zu spät kommt.
Ein Problem haben wir bei der Forderung – das ist schon angesprochen worden -, Individualrechte für die einzelnen Mitglieder einzuräumen. Das bedeutet, dass jedes Mitglied bestimmte Dinge verlangen kann. Dann bräuchten wir eigentlich das gesamte Gremium nicht mehr. Jeder könnte dann beauftragt werden. Wir hätten dann im Landtag sieben Beauftragte für den Verfassungsschutz; jeder könnte nach Lust und Laune irgendwelche Anträge stellen, die in dem Gremium abgehandelt werden müssten.
Von Herrn Schindler ist es bereits angedeutet worden – ich sehe es genauso -: Es ist letztlich ein verfassungsrechtliches Problem. In Artikel 13 Absatz 6 Satz 3 ist geregelt, dass die Angelegenheit auf ein Gremium übertragen wird, das nur als solches entscheiden kann. Das Gremium entscheidet mehrheitlich. Das gilt auch für andere Bereiche, zum Beispiel bei den Kommunen. Wenn Aufgaben auf ein Gremium übertragen sind, kann das Gremium nur mehrheitlich entscheiden. Wenn Angelegenheiten von einem Einzelnen entschieden werden sollen, dann muss das so geregelt sein. Die Regelung dürfte dann nicht im Gesetz stehen, so wie Sie das wollen, sondern müsste in der Verfassung sein.
Hinzu kommt das Problem – auch das ist schon angedeutet worden -, dass wir nicht ausschließen können, obwohl wir es nicht wünschen, erwarten oder hoffen, dass einmal eine extremistische Gruppe oder Partei
im Landtag vertreten ist. Momentan kann man noch nicht glauben, dass so etwas geschehen wird. Warten wir aber erst einmal die Wahl ab, und dann können wir sehen, wie sich die Verhältnisse entwickelt haben. Allerdings besteht diese Gefahr. In diesem Fall könnten Vertreter dieser Gruppen an Informationen gelangen, was sehr problematisch wäre, weil diese Informationen ein besonderes Gefährdungspotenzial darstellen. Änderungen sollten nicht nur für den gegenwärtigen Zustand wasserfest sein, sondern generell. Das ist ein Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Der zweite Grund ist die geforderte Abschaffung der Zweidrittelmehrheit bei bestimmten Ansprüchen, die das Gremium stellen kann. Eigentlich schützt die Zweidrittelmehrheit die Opposition, weil die Regierungsfraktionen nicht mit einfacher Mehrheit etwas durchsetzen können. Das ist im PKG etwas anders, weil bestimmte Entscheidungen, zum Beispiel hinsichtlich Sonderermittler, mit Zweidrittelmehrheit gefällt werden können. Ich verstehe aber das Ganze nicht. Die Regierungsfraktionen werden in diesem Gremium immer die Mehrheit haben; das ist einfach so. Wir werden immer ein Verhältnis von 4 : 3 haben. Was soll es dann bringen, wenn statt 5 : 2 ein Verhältnis von 4 : 3 besteht? So sind es zwei Frustrierte, und dann wären es drei Frustrierte.
Ich sehe keine Gründe, warum die Zweidrittelmehrheit abgeschafft werden sollte. Sie ist auch ein gewisser Schutz; denn es kann sein, dass bestimmte Oppositionsgruppen etwas wollen, was so nicht möglich wäre. Mit der bisherigen Regelung hat man wenigstens eine Bremse. Man muss das einfach so sehen. Ich sehe keinen sinnvollen Grund dafür, das abzuschaffen.
In Bezug auf die anderen Dinge, zum Beispiel auf die Frage der Einbeziehung der Mitarbeiter, sehe ich momentan keinen Bedarf. Ich sehe nicht die Notwendigkeit, die Mitarbeiter mit hineinzunehmen. Ich sehe aber die Gefahr – Herr Kollege Weiß hat es schon angesprochen -: Je mehr Menschen etwas wissen, desto größer ist die Gefahr, dass etwas nach außen getragen wird. Man muss klar feststellen: Wir erfahren auch Sachverhalte, deren Verbreitung für einzelne Personen lebensgefährlich sein kann. Das gilt zum Beispiel, wenn bestimmte Namen oder die Aufklärung eines Umfelds nach außen gelangt. Das wäre eine Bedrohung für bestimmte Personen. Insofern kann man den Kreis nicht klein genug halten. Deswegen halte ich eine Erweiterung für sehr problematisch, wenn nicht einmal ein Vertreter des Landtagsamtes mit dabei sein darf. Insofern halte ich es für problematisch, noch weitere sieben Mitarbeiter einzubeziehen. Diese würden zwar auf Geheimhaltung verpflichtet. Ich weiß aber nicht, ob das ausreicht. Man redet mit
einander, und vielleicht rutscht dabei etwas heraus. Insofern halte ich es nicht für vertretbar, das so zu regeln. Beim Bund gibt es diese Regelung, aber dort müssen drei Geheimdienste überwacht werden, bei uns ist es nur einer.
Alles in allem werden wir den Antrag auf eine Gesetzesänderung ablehnen. Man kann nach dem Abschluss des Untersuchungsausschusses NSU und bei Vorliegen der Ergebnisse vielleicht darüber reden, das eine oder andere anzupassen. Heute sehe ich dazu keine Notwendigkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich im Namen der Fraktion der FREIEN WÄHLER beim Obersten Rechnungshof, beim Präsidenten, bei der Präsidentin, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für Ihre Arbeit ganz herzlich bedanken. Durch Ihre Arbeit haben Sie Transparenz geschaffen. Sie unterstützen den Landtag bei der Kontrolle der Staatsregierung. Gerade die Tatsache, dass der Staatsregierung Ihre Berichte nicht immer gefallen und Sie kritisiert werden, beweist, wie wichtig der Rechnungshof und vor allem die Unabhängigkeit des Rechnungshofes ist. Wir werden auf jeden Fall der Entlastung des Obersten Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 2011 zustimmen. Das ist leider nicht bei der Entlastung der Staatsregierung der Fall; ich werde das begründen.
Ich komme zunächst zu den allgemeinen Ergebnissen des Rechnungshofsberichtes. Das Wichtigste am Rechnungshofbericht 2013 ist der warnende Zeigefinger an die bayerische Politik: Lasst in finanziell guten Zeiten nicht die Zügel schleifen, verliert die finanzielle Solidität und die Nachhaltigkeit nicht aus den Augen. Dabei genügt es nicht, Herr Finanzminister, publikumswirksam eine Milliarde Euro zu tilgen, wie es 2013 der Fall ist. Die Gesamtschau des Haushaltes ist wichtig, und in dieser Hinsicht herrschen in Bayern keineswegs paradiesische Zustände, auch wenn sie – das muss man auf jeden Fall zugestehen – besser sind als anderswo. Die Schuldentilgung im allgemeinen Haushalt beträgt zwar seit Beginn der Legislaturperiode beziehungsweise wird bis 2014 circa 2,5 Milliarden Euro betragen. Aber im gleichen Umfang sind auch die Rücklagen des Freistaats gesunken; also handelt es sich insgesamt um ein Nullsummenspiel. Die Belastungen durch die Bayerische Landesbank sind dabei noch überhaupt nicht eingerechnet, aber dazu komme ich später noch.
Die Bilanz dieser Legislaturperiode ist durchaus ernüchternd; denn diese Staatsregierung baut die Zukunftsfähigkeit des Freistaats zu großen Teilen auf der kompletten Entschuldung bis zum Jahr 2030 auf. Sie haben die Vorsorge für die Pensionen der bayerischen Beamten weitgehend abgeschafft. Sie vertrauen darauf, diese Ausgaben ab 2030 durch die wegfallenden Zinsausgaben leisten zu können. Aber das ist bisher reines Wunschdenken. In dieser Legislaturperiode sind Sie insgesamt keinen Schritt vorangekommen, und auch der Haushalt der Jahre 2013 und 2014 offenbart, wie groß die Schritte sind, die vor Ihnen liegen. Laut dem Rechnungshofbericht wird Bayern 2013 einen negativen Finanzierungssaldo von über 900 Millionen Euro und 2014 einen negativen Finanzierungssaldo von fast 600 Millionen Euro aufweisen.
Wir können die Schulden nur nachhaltig abbauen, wenn wir positive Finanzierungssalden vorweisen, also wenn der Staat mehr einnimmt, als er ausgibt. Bevor es in Vergessenheit gerät: Diese Regierung hat während dieser Legislaturperiode keine Schulden abgebaut, sondern sie hat Schulden in großem Stil aufgenommen,
auch wenn Sie immer betonen wie auch Herr Herold heute wieder, dass im allgemeinen Haushalt keine Neuverschuldung vorgenommen worden ist. Aber wir zählen heute auch die anderen Haushalte dazu, auch die Nachtragshaushalte, und da sieht es anders aus: Der Schuldenstand inklusive der Belastungen durch die BayernLB liegt um etwa 7,5 Milliarden Euro höher als zu Beginn dieser Legislaturperiode, die Rücklagen gingen um etwa 2,5 Milliarden Euro zurück, und die Pensionsrückstellungen sind faktisch ausgesetzt. Handelt es sich dabei um nachhaltige Finanzpolitik? Dazu stelle ich mehrere Fragezeichen in den Raum. Die finanzielle Ausgangslage des Freistaats hat sich unter Ihrer Regierung nicht verbessert, sondern eher verschlechtert.
Erlauben Sie mir noch einen kurzen Abstecher zur BayernLB. Immerhin fließen mittlerweile wieder Gelder von der Bank in den Landeshaushalt zurück. Aber vonseiten der Staatsregierung ist weiterhin kein Konzept zu erkennen, wie diese Rückflüsse verwendet werden sollen. Das Bisherige wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Für 2014 wird eine eventuelle Nachzahlung erwartet. Aber wenn Sie so weitermachen, hat die Bank zwar 2019 fünf Milliarden Euro an den Freistaat zurücküberwiesen, was die EU vorgibt, jedoch ohne dass ein einziger Cent von diesen Rettungsmilliarden aufseiten des Freistaats getilgt wurde. Warum steht der Freistaat finanziell nicht noch besser da? Sie, Herr Dr. Söder, werden antworten: wegen des ungerechten Finanzausgleichs. Dazu haben Sie ja mittlerweile Klage eingereicht, leider viel zu spät. Wir werden darüber nicht so schnell eine Entscheidung bekommen, sicher nicht vor den Wahlen; aber das war ja von Ihnen so geplant.
Genauso wichtig wäre es, dass Sie endlich für eine adäquate Personalausstattung der bayerischen Finanzämter sorgen. Lesen Sie eigentlich die Berichte des Rechnungshofes nicht? Heute ist schon gesagt worden: Vierzehnmal steht es schon drin; wahrscheinlich hilft es nicht, wenn es zum fünfzehnten Mal darinsteht. Seit Jahren ist das Finanzministerium ein un
rühmlicher Dauergast im Bericht des Obersten Rechnungshofes. Auch dieses Jahr deckt der Oberste Rechnungshof die mangelnde Personalausstattung in der Steuerverwaltung auf, die den Staat jährlich Hunderte von Millionen Euro an Steuereinnahmen kostet. Seit Jahren erschallt vom Obersten Rechnungshof das gleiche Mantra: Der Steuervollzug ist mangelhaft, weil Steuer- und Betriebsprüfer fehlen. Ich betone gleich vorsorglich: Die Mitarbeiter in der Steuer- und Finanzverwaltung leisten eine hervorragende Arbeit, aber sie können sie nicht leisten, wenn das nötige Personal fehlt. Sorgen Sie für ausreichend Personal in den Finanzämtern, und schaffen Sie damit endlich die Voraussetzungen für Steuergerechtigkeit. Sorgen Sie dafür, dass die Leute in den Ämtern nicht weiter an der Grenze ihrer Belastbarkeit sind. Schaffen Sie finanzielle Spielräume für die bayerische Politik!
Zum Schluss möchte ich auf zwei einzelne Punkte des ORH-Berichts eingehen. Ein Punkt ist schon vom Kollegen Halbleib genannt worden. Erschreckend ist, wie die politisch Verantwortlichen bei der Einführung des so wichtigen Digitalfunks vorgegangen sind. Der Rechnungshof fordert die Staatsregierung zu Recht auf, endlich eine stringente und verlässliche Planung vorzulegen und den Digitalfunk in Bayern flächendeckend einzuführen. Bei diesem Projekt steigen nicht nur die Kosten. Immer noch nicht ist abzusehen, wann endlich eine leistungsfähige und flächendeckende Versorgung des Freistaats mit dem Digitalfunk vorhanden sein wird.
Zweitens fallen in diesem ORH-Bericht zwei sehr zweifelhafte Bauvorhaben negativ auf. Weder bei der Errichtung eines staatlichen Biergartens in Ingolstadt, so wichtig das auch in Bayern ist, noch beim neuen Wahrzeichen für die TU München scheint mit Steuergeld vernünftig umgegangen worden zu sein. Anscheinend haben die zuständigen Verwaltungen diese Einschätzung befürchtet. Jedenfalls ist es ein Skandal, dass beide Projekte am Haushaltsausschuss vorbei verwirklicht worden sind. Sonst hätten die Haushälter diese Steuergeldverschwendung möglicherweise verhindern können.
Aus den genannten Gründen lehnen wir die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2011 ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst wende ich mich kurz an Sie, Herr König. Sie haben vorhin bei der Debatte über das Abgeordnetengesetz die FREIEN WÄHLER angesprochen und gefragt, warum wir uns in den letzten Tagen nicht gerührt haben. Ich denke, das, was in der Presse stand, hat schon gereicht.
- Doch, das haben Sie gesagt. Aber vielleicht ist es Ihnen nur herausgerutscht. Wir haben keine Verwandten erster Ordnung beschäftigt, und deswegen bestand für uns kein Anlass, besonders engagiert aufzutreten, anders als bei Ihnen.
- Wenn Sie etwas anderes gemeint haben, dann sagen Sie es bitte; stellen Sie nicht irgendetwas in den Raum, was zu unberechtigten Verdächtigungen führt.
- In Ordnung, dann sind wir uns einig.
Ich komme zum Bildungsfinanzierungsgesetz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr Geld für die Bildung war von Anfang an ein besonderes Anliegen der FREIEN WÄHLER, seit wir im Landtag vertreten sind. Leider wurden unsere Vorstöße in dieser Richtung in den vergangenen Jahren in der Regel zunächst abgelehnt und dann teilweise nach und nach doch von Ihnen übernommen. Ich erinnere nur beispielhaft an unsere Forderung, keine Klasse solle über 25 Schüler haben. Diese Forderung haben wir schon vor der Wahl im Jahr 2008 im Wahlkampf immer wieder erhoben. Außerdem gibt es unsere Forderung nach mehr Geld für Kindergärten und Kinderkrippen usw. Hierbei haben die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen zwar einiges verbessert – das muss man zugeben -, aber für die Betreuung, die
Bildung und die Ausbildung unserer Kinder ist bei Weitem noch nicht das Bestmögliche getan.
Wir FREIEN WÄHLER haben durch unser erfolgreiches Volksbegehren, das von den Oppositionsparteien auch unterstützt wurde, nachdem wir beim Gericht die Zulassung durchgesetzt haben, neuen Schwung in die Debatte über die Bildungsfinanzierung gebracht. Das ist positiv für unsere Kinder, für die Eltern, aber auch für unser Land Bayern. Denn, meine Damen und Herren, die Bildung unserer Kinder ist der zentrale Rohstoff, über den unsere Gesellschaft verfügt. Zwischen Bildungsinvestitionen und Wirtschaftswachstum besteht ein deutlicher Zusammenhang. Außerdem ist die Bildung der Schlüssel zur Bekämpfung gesellschaftlicher Probleme. Jetzt, kurz vor Ende dieser Legislaturperiode, finden auch unsere Forderungen bei der Staatsregierung und bei den Regierungsfraktionen zum Teil Gehör. Hierzu darf ich die Fachkräftesicherung durch den Meisterbonus und die schulgeldfreie Ausbildung in sozialen Bereichen und im Pflegebereich nennen, den Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsschulen und natürlich auch die Kompensation der Studienbeiträge. All dies sind Forderungen, die wir schon vor dem Volksbegehren erhoben haben. Hätte die Staatsregierung diese Forderungen schon früher übernommen, wäre Bayern heute in vielen Bereichen schon viel weiter.
Auch nach der Vorlage des Bildungsfinanzierungsgesetzes, das wir heute verabschieden werden, besteht weiterer Handlungsbedarf bei der Bildungsfinanzierung. Wir haben dazu Änderungsanträge eingereicht, die leider zum großen Teil von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurden. Wir wollten eine weitere Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung und einen stärkeren Ausbau der Ganztagsbetreuung. Der Ausbau der Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten ist für die Chancengerechtigkeit in Bayern und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unerlässlich. Insbesondere den finanzschwachen Kommunen muss die Möglichkeit eröffnet werden, Ganztagsklassen einzurichten, um für die Einwohner der Gemeinde attraktiv zu bleiben. Daher müssen auch die Zuzahlungen der Städte und Gemeinden gesenkt werden.
Bei der frühkindlichen Bildung ist eine weitere Qualitätssteigerung unerlässlich. Dies geht letztlich nur über einen verbesserten Anstellungsschlüssel und mehr qualifiziertes Personal an den Kindertagesstätten. Gerade hier wird die Grundlage für den zukünftigen Bildungserfolg gelegt. Deswegen müssen gerade hierbei die Rahmenbedingungen über die Ansätze im Nachtragshaushalt hinaus weiter verbessert werden.
Sie haben auch diese Anträge abgelehnt, aber wir werden nicht locker lassen, auch in Zukunft den Finger in die Wunde legen und zusätzliche Verbesserungen fordern, etwa die Einführung einer Sockelfinanzierung in den Kindertagesstätten. Wir sind zuversichtlich, dass Sie früher oder später auch diese Ideen umsetzen werden. Erfreulicherweise konnte in einer gemeinsamen Anstrengung mit den anderen Fraktionen, sozusagen in letzter Minute, für die Heilerziehungspflegeausbildung Kostenfreiheit vereinbart werden.
Uns ist klar, dass unsere zusätzlichen Forderungen Geld kosten werden. Uns ist auch bewusst, dass die zusätzlichen Ausgaben, die mit diesem Bildungsfinanzierungsgesetz verbunden sind, nur durch einen tiefen Griff in die Rücklagen des Freistaates Bayern möglich sind. Sie werden nach Aussagen des Finanzministers bis Ende 2014 auf 1,3 Milliarden Euro absinken. Herr Kollege Winter, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, hat in der letzten Plenarsitzung gesagt, dass es 3 Milliarden Euro sein werden, hat aber nicht erläutert, woher diese genau kommen.
- 2013 – das ist etwas anderes. Das haben Sie aber nicht gesagt.
2014 gehen sie aber auf 1 Milliarde oder 1,3 Milliarden Euro herunter.
An dieser Stelle möchte ich gleich Aussagen von Regierungsmitgliedern oder von Mitgliedern der Regierungsfraktionen deutlich entgegentreten, in denen es immer heißt, die Forderungen der FREIEN WÄHLER hätten im Doppelhaushalt 2013/2014 Mehrausgaben von über 2 Milliarden Euro verursacht. Das habe ich jetzt schon mehrmals gehört. Sie rechnen hier schlicht und einfach nur die Zahlen aus den Anträgen zusammen, ohne zu berücksichtigen, welche Ausgaben Sie selbst im Doppelhaushalt und jetzt im Nachtragshaushalt vorhaben.
Ich darf Ihnen einige Beispiele nennen. Sie sagen, die Auffüllung der Versorgungsrücklage aufgrund der in den letzten Jahren nicht getätigten Zahlungen und der ausgefallenen Zahlungen in den Jahren 2013/2014 habe einen Betrag von 600 Millionen Euro erfordert. Wir haben diesen Betrag beantragt. Sie haben aber die Einzahlungen in die Rücklage, in den Pensionsfonds eingestellt und diesen Pensionsfonds mit 100 Millionen Euro geschlossen. Wenn diese 600 Millionen in die Rücklage gekommen, in den Fonds eingezahlt worden wären, wären sie, unter wirtschaftli
chen Gesichtspunkten betrachtet, einer Tilgung gleichzusetzen gewesen. Ich sage nur: Die Doppik lässt grüßen.
Außerdem haben wir im Doppelhaushalt für den Breitbandausbau 500 Millionen Euro vorgeschlagen. Auch diesen Betrag haben Sie im Haushalt 2013/2014 entweder als Haushaltsansatz oder als Verpflichtungsermächtigung enthalten. Sie haben diese Ausgaben also ebenfalls vorgesehen. Außerdem haben wir eine Kompensation der Studienbeiträge in Höhe von zirka 400 Millionen Euro vorgeschlagen, weil es zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts durchaus noch möglich gewesen wäre, die Studiengebühren für das gesamte Jahr 2013 nicht zu erheben. Dazu kommen noch mehrere 100 Millionen Euro für den Straßenbau, die im Doppelhaushalt enthalten sind, für die Abfinanzierung von Privatschulbauten, für die vereinseigenen Sportstätten, die heute auch schon genannt worden sind, sowie für die zusätzlichen Leistungen bei der Kinderbetreuung.
Unter dem Strich verbleiben wenige hundert Millionen Euro, die unsere zusätzlichen, bisher nicht erfüllen Forderungen ausmachen würden. Dies wäre ohne Weiteres finanzierbar, wenn nicht die – ich sage ausdrücklich "die" – bayerischen Finanzminister seit Jahren eine vernünftige personelle Ausstattung der Finanzbehörden verhindern würden.
Denn dem Freistaat entgehen dadurch jährlich mehrere hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen. Ich darf auf den letzten Rechnungshofbericht verweisen, in dem dies nun schon zum x-ten Mal angeprangert wird. Selbst der ehemalige Finanzminister Huber erkennt mittlerweile die Notwendigkeit, bisherige Versäumnisse aufzuholen und fordert zusätzliche Stellen für die Steuerprüfung. Ich bin zwar nicht immer mit Ihnen und mit Ihren Forderungen einverstanden, Herr Huber
- ich bin nicht immer einverstanden, zum Beispiel bei anderen Dingen wie der dritten Startbahn oder dem Donauausbau -, aber hier haben Sie recht. Das muss man betonen. Wenn er recht hat, hat er recht. Wir brauchen diese zusätzlichen Stellen.
- Das sage ich ja gerade. Ich habe von "den Finanzministern", in der Mehrzahl gesprochen.
- Das treibt eben um, und irgendwann kommt man zur Erkenntnis.
Meine Damen und Herren, nur ein paar Zahlen. Ich will Sie nicht mit Zahlen überlasten; sie sind ja bekannt. Bei der Betriebsprüfung ist die Zahl der nichtbesetzten Stellen von 184 im Jahr 2007 auf 452 im Jahr 2012 angewachsen. In dieser Zeit ist aber die Zahl der Betriebe erheblich gestiegen, nämlich von 2007 bis 2010 allein um 26.000. Dies führt dazu, dass Betriebe teilweise nur alle 40 Jahre geprüft werden können. Inzwischen ist zwar vom Finanzminister das eine oder andere als Verbesserung eingesetzt worden, sozusagen ein FBI oder wie man das in Bayern nennt. Dies ist aber natürlich bei Weitem nicht ausreichend. Ich habe den Eindruck, der oder die Finanzminister – wir können auch die Vorgänger mit einbeziehen – möchten auf diese Art und Weise Bayern zu einer Steueroase machen, nachdem andere Steueroasen wie zum Beispiel die Schweiz, in denen prominente Leute Geld unterbringen konnten, nach und nach ausfallen. Nachdem das Steuerrecht Bundesrecht ist und der Einfluss des bayerischen Finanzministers darauf doch sehr beschränkt ist, versucht der Finanzminister dieses Ziel durch einen besonders laxen Steuervollzug zu erreichen. Dabei gehen nicht nur dem Staat Millionen verloren, sondern dies ist auch absolut ungerecht gegenüber allen, die Monat für Monat brav ihre Lohnsteuer abführen oder am Jahresende ihre Einkommensteuererklärung abgeben.
Andererseits ist dies unverantwortlich gegenüber dem Personal in der Steuerverwaltung, das – das muss ich jetzt auch betonen – großartige Arbeit leistet. Sie sind meinetwegen die besten, aber eben auch die wenigsten in ganz Deutschland, verglichen mit den anderen Bundesländern. Sie sind gut. Sie haben auch gute Ergebnisse pro Kopf. Bei einer Unterbesetzung von mindestens 20 %, teilweise sogar 25 % sind sie aber daran gehindert, eine umfassende und gerechte Steuerprüfung durchzuführen. Sie bringen damit Ihr Personal in erhebliche Gewissensnöte, weil es seinen Aufgaben nicht so nachkommen kann, wie es dies gern wollte.
Ich finde es ungeheuerlich – Herr Staatsminister Söder ist noch da -, dass Sie die Berichte des Rechnungshofes und die Forderungen und Mahnungen der Opposition seit Jahren ignorieren, uns aber vorwerfen, wir würden die Finanzbehörden schlechtreden.
Ganz im Gegenteil: Wir loben die Leute; denn sie machen eine hervorragende Arbeit.
Sie statten die Finanzbehörden personell schlecht aus und verhindern damit einen ordnungsgemäßen Steuervollzug. Dies sagt nicht nur der Rechnungshof, dies sagen nicht nur wir, sondern das sagen auch die Vertreter der Finanzgewerkschaft, egal, ob sie aktiv oder schon pensioniert sind. Vor Kurzem hat einer von ihnen im Fernsehen gesagt: Wenn jemand vor den Finanzbehörden seine Ruhe haben will, soll er nach Bayern oder Baden-Württemberg gehen.
Zum Stichwort "Steueroase Bayern" passt natürlich auch Ihr Konzept der regionalen Steuern, Herr Finanzminister, der sogenannte Bayerntarif, den Sie laut Presse in das Wahlprogramm schreiben wollen. Sie wollen, dass die Länder bei der Einkommen- und Umsatzsteuer Zu- oder Abschläge zu bzw. von diesen Steuern vornehmen können. In Bayern würden wir natürlich nur Abschläge vornehmen. So gut dies auf den ersten Blick auch aussieht, wissen Sie doch ganz genau, dass überhaupt keine Chance besteht, dass diese Forderungen jemals umgesetzt werden, weil weder der Bund noch die anderen Länder mitmachen würden. Wenn Sie dann noch dazusagen, dass Sie mit den geringeren Steuersätzen Unternehmen nach Bayern locken wollen, kann ich mir vorstellen, dass die Vertreter der anderen Länder davon sehr begeistert sein werden. Während wir bei uns in Europa über einzelne Steueroasen klagen und die Abwanderung von deutschen Betrieben oder von Betrieben, die bei uns angesiedelt sind, in diese Länder befürchten, wollen Sie das gleiche innerhalb Deutschlands einführen. Als Bayer könnte man nichts dagegen haben. Sie gaukeln den Menschen in Bayern aber was vor, was nur dann eintreten könnte – das sage ich jetzt ganz ernsthaft -, wenn Bayern aus dem Bund austreten würde. Vielleicht haben Sie das im Hinterkopf; die Tatsache, dass Sie zu bestimmten Veranstaltungen in bayerischen Schlössern einen exponierten CSU-Vertreter einladen, der die Unabhängigkeit Bayerns wünscht und forciert und darüber ein Buch geschrieben hat, legt diese Annahme nahe. – Wunderbar!
- Herr Kollege, dass Sie da noch Beifall geben?
Meine Damen und Herren, interessant ist auch, dass Sie nunmehr beim Länderfinanzausgleich eine Halbierung der Zahlungen auf 2 Milliarden Euro fordern. Ich habe nichts gegen diese Forderung. Ich frage Sie nur, warum Sie oder Ihre Vorgänger dies nicht schon früher gefordert haben. Sie haben jetzt Klage erhoben,
obwohl eigentlich schon seit 2008 klar war, dass sich die Situation für Bayern verschlechtert. Wir haben schon 2008 knapp 3 Milliarden Euro in den Finanzausgleich eingezahlt, 2009 waren es 3,3 Milliarden Euro, 2010 und 2011 waren es über 3,5 Milliarden Euro. Die heutige Situation war schon 2008 erkennbar. Spätestens 2009 war die Situation mit der jetzigen vergleichbar. Dass Sie erst jetzt, 2013, einige Monate vor der Landtagswahl die Klage einreichen, ist reine Wahlkampftaktik. Sie wollten auf jeden Fall vermeiden, dass das Gericht noch vor der Wahl feststellt, dass Ihre Vorvorgänger-Regierung unter Herrn Stoiber, den Sie ja wieder ganz groß in den Wahlkampf einbinden wollen, damals Mist gebaut hat oder, wenn ich Graf Lerchenfeld zitieren darf, einen bescheuerten Finanzausgleich ausgehandelt hat.
Nun wieder zurück zum Bildungsfinanzierungsgesetz. Dieses Gesetz enthält einige wichtige Elemente, die wir mittragen, weil auch wir sie gefordert haben. Aber es fehlen noch weitere entscheidende Schritte, vor allem auf dem Gebiet der frühkindlichen und schulischen Bildung; denn wir müssen allen Menschen in Bayern, ganz gleich, aus welcher sozialen Schicht sie kommen und wo sie wohnen, die gleichen Bildungschancen geben. Weil das Haushaltsänderungsgesetz auch positive Elemente enthält, werden wir es nicht ablehnen, sondern wir werden uns enthalten.
Heute sind von den GRÜNEN und der SPD drei Anträge nachgereicht worden. Wir werden ihnen zustimmen. Sie enthalten Dinge, die auch wir schon gefordert haben, und zwar im Doppelhaushaltsgesetz.
Ich hätte jetzt noch ein bisschen Redezeit. Aber im Hinblick auf die zwei Stunden, die wir vorhin verloren haben, schenke ich Ihnen drei Minuten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich nicht auf eine allgemeine steuerpolitische Diskussion einlassen. Es geht heute um die kalte Progression. Wir sollten über dieses Thema heute sprechen, wobei die allgemeine Steuerpolitik ein interessantes Feld ist. In Bezug darauf können wir in den kommenden Wochen und Monaten noch über einiges diskutieren. Ich denke jedoch, dass momentan die kalte Progression im Vordergrund stehen müsste, weil sie im Bundestag und im Bundesrat behandelt wird.
Die Auswirkungen der kalten Progression sind bereits dargestellt worden. Ich möchte es kurz wiederholen, damit die Problematik Ihnen und den Zuhörern bewusst wird. Die kalte Progression führt dazu, dass ein progressiver Steuertarif im Zusammenspiel mit der Inflation den Bürgern eine automatische und heimliche Steuererhöhung aufbürdet. Der Staat bedient sich an den Gehaltserhöhungen der Bürger überproportional,
indem er auch den reinen Inflationsausgleich zusätzlich durch die Progression besteuert.
Dieser Effekt hat sich natürlich in der letzten Zeit etwas abgeschwächt, weil die Inflationsrate Gott sei Dank relativ gering ist. Es ist aber trotzdem Fakt, dass dies so ist. Dieser Steuererhöhungsmechanismus ist leistungsfeindlich und entspricht nicht dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Eine Studie – die Zahl ist heute schon genannt worden – hat errechnet, dass der Staat durch die kalte Progression in den Jahren 2010 bis 2017 circa 20 Milliarden Euro zusätzlich an Steuern einnimmt. Durch den steilen Anstieg in der Anfangsphase des Tarifverlaufs, also bei den niedrigen Einkommen – dort haben wir den Sprung von 15 auf 25 % –, belastet dieser Effekt zudem die Geringverdienenden am stärksten. Bis zu 45 % der zusätzlichen Steuerlasten, die die einkommensschwachen Haushalte bis zum Jahr 2017 an den Staat abführen müssen, gehen auf diese automatische Steuererhöhung zurück. Das bedeutet, dass fast die Hälfte der zusätzlichen Steuern in dieser Gruppe nicht durch gestiegene Leistungsfähigkeit begründet ist. Das beschädigt in meinen Augen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine gerechte Steuergesetzgebung zusätzlich. Dieses Vertrauen ist ohnehin nicht besonders ausgeprägt.
Dieser Mechanismus muss im Sinne der Steuergerechtigkeit abgeschafft werden. Dazu genügt es nicht, ständig am Tarifverlauf zu feilen, zum Beispiel durch regelmäßige Erhöhungen der Grundfreibeträge, also des Existenzminimums, und dies als ausreichende Wohltaten der Politik zu verkaufen. Der Steuertarif in Deutschland muss auf eine automatische Anpassung umgestellt werden. Damit könnten die Auswirkungen der kalten Progression erst gar nicht auftreten.
Klar ist – das ist schon angesprochen worden –, dass dies zu Steuerausfällen pro Jahr in Höhe von rund zwei bis drei Milliarden Euro führen wird. Insbesondere im Hinblick auf die Schuldenbremse muss das in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Die Finanzierung des Staates sollte aber keinesfalls durch heimliche automatische Steuererhöhungen sichergestellt werden, sondern die Steuerpolitik muss, wenn es notwendig wird, die expliziten Belastungsentscheidungen auf der Grundlage der Leistungsfähigkeit der Bürger treffen. In erster Linie ist aber eine Anpassung der Ausgabenpolitik geboten, soweit das den einzelnen Aufgabenträgern möglich ist.
Die getroffenen Entscheidungen müssen auch durchgesetzt werden. Ebenso muss das bestehende Steuerrecht durchgesetzt werden. Ich muss auch heute noch einmal darauf hinweisen, und wir werden es in den nächsten Wochen wieder behandeln, wenn der
Rechnungshofbericht beraten wird: Ein gutes Stück der Gegenfinanzierung für entgehende Steuereinnahmen können der Finanzminister und der Freistaat bzw. die Staatsregierung durch einen konsequenten Steuervollzug selbst erbringen, nämlich durch eine ausreichende Ausstattung der Finanzbehörden mit Steuerfahndern und Betriebsprüfern und einen permanenten und unermüdlichen Einsatz für ein einfacheres, gerechteres und besser nachvollziehbares Steuerrecht, wie das schon angeklungen ist.
Wenngleich Schwarz-Gelb bzw. die Staatsregierung für die Blockade des Bundesrats zur kalten Progression nicht direkt verantwortlich gemacht werden kann, beim Steuervollzug stehen Sie voll in der Verantwortung und versagen auf der ganzen Linie.
Wir stimmen dem Antrag der Regierungsfraktionen dennoch zu, weil es heute, wie schon eingangs gesagt, um den Abbau der kalten Progression geht, den wir schon seit Langem fordern.
Zum Antrag der SPD werden wir uns enthalten. Darin gibt es zwar einiges, was auch wir unterstützen; Sie haben ebenso die kalte Progression angesprochen. Ihr Antrag enthält außerdem einiges, was Sie im Ungefähren und Ungewissen lassen. Sie sprechen von großen Vermögen usw. Das müsste man konkret benennen, bevor wir dem zustimmen könnten. Das ist uns zu allgemein gefasst. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute eingebrachte Haushaltsänderungsgesetz oder Bildungsfinanzierungsgesetz könnte uns FREIE WÄHLER, aber auch die Kollegen von den anderen Oppositionsparteien auf den ersten Blick stolz und zufrieden machen - stolz deswegen, weil diese Änderungen im Haushaltsgesetz durch unser erfolgreiches Volksbegehren − ich schließe ausdrücklich die Kollegen von den GRÜNEN und von der SPD mit ein − veranlasst wurden. Es ist schon gesagt worden: Ohne unser Volksbegehren wären die Vorschläge nicht gemacht worden, die der Bildung zugutekommen. Das muss man einfach festhalten, und das müssen Sie auch einmal zugeben.
Zufrieden sind wir, weil das Änderungsgesetz vieles enthält, was von uns FREIEN WÄHLERN gefordert und angeschoben wurde, aber bisher von den Regierungsfraktionen bei den Haushaltsberatungen oder hier im Plenum abgelehnt wurde. Ich kann mich daran erinnern, wie dies begründet wurde, zum Beispiel mit dem Argument, es gebe keine Gegenfinanzierung, oder dafür sei kein Geld da. Die einfachste Begründung lautete immer: Das braucht’s nicht. So war es.
- Doch, ich kann Ihnen das Protokoll zeigen.
Wenn Sie kein Argument mehr hatten, dann hieß es, Herr Kollege Schmid: Das braucht’s nicht.
Jetzt stellen wir fest, dass die einzige Gegenfinanzierung für die von Ihnen vorgebrachten Änderungen in der Entnahme aus der Rücklage besteht. Das ist grundsätzlich nicht verwerflich. Eine Rücklage ist dafür da, dass sie verwendet wird, wenn sie gebraucht wird. Diese Rücklage gab es aber auch schon in den Zeiten, als wir unsere Anträge gestellt und unsere Forderungen erhoben haben; sie war damals teilweise größer.
Ich möchte nur einen kurzen Blick auf unsere Anträge werfen und erwähnen, wann sie gestellt wurden. Der Meisterbonus wurde am 13. Dezember 2012 von uns beantragt. Er wurde natürlich abgelehnt. Die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung wurde von uns erstmals im Mai 2010 gefordert; später wurde sie von uns bei der Änderung des BayKiBiG gefordert. Natürlich wurde die Forderung immer abgelehnt. Die Kompensation der Studiengebühren wurde von uns erstmals am 1. März 2011 gefordert und auch immer wieder abgelehnt. Die Kostenfreiheit der Altenpflegeschulen, ein Thema, das x-mal behandelt wurde, wurde von uns schon im September 2010 gefordert. Eine bessere Finanzierung der Privatschulen und Sportstätten haben wir 2011 gefordert, letztmals dann am 24. Oktober 2012 bei der Beratung über den Haushalt 2013/2014. Der Ausbau der Ganztagsschulen wurde von uns erstmals im Februar 2012 gefordert. Die Forderungen wurden immer mit der Begründung, es sei kein Geld da usw., abgelehnt.
Ein Blick zurück zeigt: Die Rücklage betrug 2007 3,6 Milliarden Euro, Ende 2012 betrug sie 3,7 Milliarden Euro. Jetzt tun Sie so und handeln so, als könnten Sie das alles ohne Weiteres finanzieren, und zwar locker, und zusätzlich noch 480 Millionen Euro tilgen. Herr Finanzminister, diese Tilgung ist meines Erachtens auf jeden Fall dem Wahlkampf geschuldet. Sie nehmen sie nur deshalb vor, weil eine Milliarde besser klingt als 520 Millionen. Dafür haben Sie die 480 Millionen Euro verwendet, die in der Rücklage vorhanden waren.
Ich werfe einen Blick auf unsere Schulden. Wie schon gesagt wurde, wurde in Ihrer Regierungszeit die Verschuldung wegen der Landesbankrettung um 10 Milliarden Euro erhöht. Eine Rückführung dieser Schulden ist nicht absehbar. Dafür gibt es keinen Plan, kein Konzept. Insgesamt sind wir mit 29 Milliarden Euro verschuldet; strukturell sind es 32 Milliarden Euro. Selbst wenn man diese Zahlen außen vor lässt, ins
besondere die 10 Milliarden Euro wegen der Landesbankrettung, haben sich die Finanzen des Freistaates trotz der höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten nicht nachhaltig verbessert. Darauf hat insbesondere der Rechnungshof hingewiesen. Sie haben ja nur einen kleinen Teil der Anmerkungen des Rechnungshofes genannt, den Teil, der positiv geklungen hat, aber das Negative nicht erwähnt. Darüber gibt es eine ganze Seite, die ich jetzt nicht vorlesen möchte.
Zwar tilgt die Staatsregierung 2012 bis 2014 insgesamt 2,5 Milliarden Euro, aber im gleichen Umfang verringert sich die Rücklage. 2007 betrug sie 3,6 Milliarden Euro, am Ende des Jahres 2012 betrug sie 3,7 Milliarden Euro. Sie haben gesagt, sie verringert sich auf 1,3 Milliarden Euro. Wir haben mit einer knappen Milliarde gerechnet. Das kann man jetzt dahingestellt sein lassen. Das heißt schlicht und einfach, die Schuldentilgung wird aus der Rücklage geleistet. Die Rücklage wird am Ende des Jahres 2014 entsprechend, eben um eine Milliarde weniger sein.
Eines ist mir bei Ihrer Rede, Herr Minister, eingefallen. Beim Haushalt 2009/2010 − das ist vor gut vier Jahren gewesen − haben die Rücklagen ungefähr vier Milliarden Euro betragen. Ich habe damals gesagt: Warum können wir nicht einen Teil dieser Rücklagen für die Schuldentilgung verwenden? Das Geld liegt bloß auf der Bank und bringt nichts. - Das ist von der rechten Seite des Hauses pauschal abgelehnt worden, das gehe überhaupt nicht, wir bräuchten das Geld zur Vorsorge usw. Nachträglich betrachtet war das auch richtig, weil wir die Haushalte damit teilweise haben ausgleichen können.
Jetzt sind wir aber in der gleichen Situation. Wir wissen nicht, was die nächsten Jahre bringen. Wenn Sie die Rücklage so weit zurückführen, dann bestehen keine Spielräume mehr. Wir haben keine Sicherheit, dass die Konjunktur so bleibt, wie sie ist. Wir hoffen es alle. Zypern ist vielleicht nicht so das Problem, aber es könnten andere auftreten. Es könnten konjunkturelle Probleme kommen. Das ist damals auch genannt worden. Man hat nicht genau gewusst, was die Finanzkrise bringt. Wenn Probleme auftreten, haben wir keine Spielräume mehr. Dann bleibt nur ein striktes Sparprogramm. Dann muss man das, was man jetzt groß beschließt, wieder zurücknehmen oder neue Schulden machen. Aber neue Schulden aufzunehmen, ist schon allein wegen der Schuldenbremse nur im Ausnahmefall möglich. Es werden also nur Schwierigkeiten geschaffen. Wenn in der nächsten Periode eine neue Regierung kommt, dann wird sie sich mit den Problemen mehr oder weniger herumschlagen müssen.
Das Nächste sind die Pensionslasten. Diese sollen durch die Schuldentilgung und durch die Zinsen, die dadurch eingespart werden, finanziert werden. Dann stehen wir unter dem Zwang, diese Schuldentilgung laufend durchzuführen, sonst passt das nicht mehr. Das können wir natürlich auch nicht, wenn die Gelder anderweitig gebraucht werden, weil keine Rücklage da ist.
In dieser Situation ist es mehr als notwendig, dass der Staat das Geld, das ihm zusteht, hereinholt. Der ORH hat zum x-ten Male gefordert, dass die Finanzbehörden personell endlich vernünftig ausgestattet werden, um die Gelder hereinzuholen. Es passiert aber nur stückchenweise, scheibchenweise etwas. Uns gehen jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge, wenn ich den Länderfinanzausgleich einbeziehe, verloren.
Der Länderfinanzausgleich ist von Ihnen angesprochen worden, Herr Minister. Er wurde von Ihnen im Jahr 2001 ausgehandelt. Sie waren maßgeblich an diesem schlechten Flächenfinanzausgleich beteiligt, der Bayern so belastet, auch wenn Sie sagen, das habe sich erst im Laufe der Zeit so ergeben. Mich irritiert, dass Sie vor einigen Wochen zwar gesagt haben, dass die Klage eingereicht wird, dass sie aber immer noch nicht eingereicht ist. Woran liegt das?
Seit zwei Jahren reden wir darüber, zwei Jahre Vorbereitungszeit, und es passiert nichts. Es dauert dann jahrelang bis zum Gerichtsbeschluss, und das Gericht wird sagen: Ihr müsst neu verhandeln. 2019 läuft der Länderfinanzausgleich sowieso aus.
Ich möchte ein drittes Feld ansprechen, das sicher auch Geld bringt. Der Freistaat hat auf eine Menge Geld verzichtet, indem er der Flughafen GmbH faktisch ein zinsloses Darlehen gegeben hat. Es ist zwar Zins bezahlt worden, aber bei Weitem nicht das, was angefallen wäre, wenn es ein normales Darlehen gewesen wäre. Das geht in die Milliarden. Nachdem der Flughafen jetzt Gewinne macht und die dritte Startbahn aufgrund des Bürgerentscheids in München sowieso nicht kommt, besteht durchaus die Gelegenheit für eine Gewinnausschüttung, um wenigstens zu einem geringen Ausgleich dessen zu kommen, was die Flughafengesellschaft an Vorteil hat.
Wir brauchen das Geld und sollten alles tun, damit es hereingeholt wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf namens des Haushaltsausschusses − das hat mir der Vorsitzende erlaubt − auch unsere Gäste aus China begrüßen. Wir hatten ja schon mehrere Gespräche. Ich hoffe, dass Sie aus dieser Diskussion für Ihre Tätig
keit in China auch etwas mitnehmen können, was ich bis jetzt bezweifle.
Herr Kollege Klein, Sie haben heute gesagt, dass Sie dieses Thema vor zweieinhalb Jahren, im Oktober 2010, mit Ihrem Gutachten in dieses Hohe Haus gebracht haben. Wir von den FREIEN WÄHLERN haben damals schon gesagt: Wenn es so ist, dass dieser von der Regierung ausgehandelte Finanzausgleich verfassungswidrig ist, dann sollen Sie klagen. Wir werden diese Klage unterstützen.
Das, was damals im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde und dem Sie zugestimmt haben, ist zum Nachteil von Bayern. Das muss man feststellen. Deshalb sollten Sie klagen.
Unserer Meinung nach ist dieser Länderfinanzausgleich reformbedürftig. Man muss auch die Umsatzsteuervorauszahlung mit einbeziehen, auch die Ergänzungszuweisungen gehören dazu.
Es gibt nur noch drei Geberländer, der Rest sind mehr oder weniger Nehmerländer. Das jetzige System ist nicht anreizgerecht, weder für die Geberländer noch für die Nehmerländer; denn keines von ihnen hat Interesse, mehr Steuern einzunehmen. Bayern hat als Geberland kein großes Interesse, mit mehr Beamten in der Steuerverwaltung mehr Steuern einzunehmen, weil es einen Großteil davon an die Nehmerländer abgeben müsste. Bei den Nehmerländern ist es umgekehrt: Wenn sie mehr Steuern einnehmen, dann bekommen sie weniger aus dem Finanzausgleich. Deswegen ist eine Änderung notwendig. Das System ist auch deshalb nicht anreizgerecht, weil die Nivellierung sehr nahe an der Hundertprozentgrenze ist. Wenn man alles mit einrechnet, kommt man im extremen Fall auf 99,7 %. Das hängt davon ab, wie weit die einzelnen Länder unter dem Durchschnitt liegen. Das muss geändert werden. Offenbar sind die Verhandlungen, soweit sie geführt worden sind, erfolglos gewesen. Das ist verständlich, weil der Finanzausgleich bis 2019 gilt. Die Nehmerländer haben kein Interesse daran, in Verhandlungen etwas herzugeben. Also werden wir diese Klage unterstützen.
Wir müssen zwei Dinge eindeutig herausstellen: Wer hat das damals vereinbart, und wer hat diese Gesetze damals, 2001, beschlossen? Das war die CSU
Staatsregierung im Bundesrat, und es war natürlich auch die CSU im Bundestag, die die Hand für diese Regelung gehoben hat. Es hat zwar geheißen, es habe eine Verbesserung gegeben; aber wenn ich in die Statistik schaue, kann ich das eigentlich nicht erkennen. Im Jahr 2004 hat der Freistaat 2,3 Milliarden Euro in den horizontalen Finanzausgleich eingezahlt, im Jahr 2005 − damals ist das in Kraft getreten − waren es 2,234 Milliarden Euro. Es geht also um 64 Millionen Euro.
Wenn man weiter in die Statistik schaut, sieht man, dass zum Beispiel im Jahr 2008 der gesamte Finanzausgleich über 8 Milliarden Euro betragen hat. Das war ein höherer Betrag, als wir ihn jetzt haben. Allerdings war damals die Verteilung unter den Ländern noch etwas anders. Damals hat das weitaus kleinere Hessen, das nur ungefähr die Hälfte der Einwohnerzahl von Bayern hat, 2,4 Milliarden Euro getragen, während die Bayern 2,9 Milliarden Euro getragen haben. Man muss also bei der Frage, wie sich die Situation entwickelt hat, schon bei der Wahrheit bleiben und die Kirche im Dorf lassen.
Deshalb habe ich auch kein Verständnis dafür, dass Sie so lange gewartet haben und erst jetzt, ein halbes Jahr vor der Wahl, Klage einreichen wollen in der Gewissheit, dass vor dem Wahltag keine Entscheidung erfolgt und dass Sie das im Wahlkampf verwenden können. Im Zivilrecht gibt es den Rechtssatz "Venire contra factum proprium." Das bedeutet: Wer etwas zurückverlangt, was er zuvor vereinbart hat, wird scheitern. Im öffentlichen Recht, bei den Normen, gilt das nicht. Ich sehe also durchaus eine Problematik. Dennoch ist es richtig, und wir werden es unterstützen und heute Nachmittag zustimmen, wenn es darum geht, dass Sie die Klage einreichen; denn wir wollen sehen, was bei dem herauskommt, was Sie im Jahr 2001 vereinbart haben. Man muss auch darüber nachdenken, welche Konsequenzen es hätte, würde das für verfassungswidrig erklärt.
Noch ein Punkt, weil vorhin gesagt worden ist: Den vertikalen Finanzausgleich lehnen wir ab. − Wir tun das auch. In Ihrem Konzept sind durchaus einige Dinge enthalten, die wir auch unterstützen würden. Künftig soll ja mehr vom Bund unterstützt werden. Ein Ausgleich über Berlin wäre natürlich auch vertikal, Herr Kollege. Das ist richtig. Aber das könnten wir mittragen.
Noch einmal: Reichen Sie die Klage ein. Wir werden sehen, was dabei herauskommt, und dann auch entsprechende politische Konsequenzen ziehen. − Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist im Haushaltsausschuss behandelt worden. Wir haben diesen Antrag seinerzeit abgelehnt, weil wir für das Steuerabkommen mit der Schweiz waren. Inzwischen ist es aufgrund der Entscheidung des Bundsrates sozusagen auf Halde gelegt. Wir bedauern dies auch, weil dadurch dem Staat und natürlich auch Bayern einiges an Geld verloren geht. Natürlich hätte dieses Steuerabkommen, wenn es zustande gekommen wäre, seine Probleme gehabt, Probleme mit der Steuergerechtigkeit usw. Unter pragmatischen Gesichtspunkten wäre es aber doch ein gewisser Vorteil gewesen. Wir müssen mit der Schweiz einmal klarkommen, damit der Zustand, der bisher herrscht, nicht einfach so weitergeht.
Deswegen haben wir gesagt: Das Steuerabkommen soll kommen, um diesen Zustand zu beenden, auch wenn diejenigen, die ein besonderes Gerechtigkeitsgefühl haben, sagen: Dann rutschen uns einige durch. Man kann aber mit einem Nachbarstaat, mit dem wir sonst ein vernünftiges Verhältnis haben, nicht weiter auf diese Art und Weise arbeiten. Ich nenne als Beispiel das Problem mit dem Aufkauf von Steuerdateien. Das, was dort in der Schweiz passiert, ist illegal. Wir dürfen die Daten zwar verwenden − eine Dauerlösung ist dies aber nicht.
Inzwischen habe ich mitbekommen, dass der letzte Spiegelstrich im Dringlichkeitsantrag 16/14733 von der SPD gestrichen worden ist. Den übrigen Spiegelstrichen kann man grundsätzlich zustimmen. Was die Personalausstattung betrifft, sind wir von der Opposition einer Meinung. Wir haben in x Anträgen seit 2009 immer wieder betont, dass die Steuerverwaltung unterbesetzt ist. Das kommt nicht nur von uns, weil wir so schlau sind, sondern das benennt auch der Rechnungshof in all seinen Berichten immer wieder. Wir haben diese Themen erst gestern und vorgestern im Ausschuss besprochen und haben dabei auch ständig den Rechnungshofbericht vor uns gehabt, der hinsichtlich der Steuerprüfung, der Veranlagung usw. eine bessere Personalausstattung fordert. Hier ist eben noch nichts Entscheidendes geschehen. Es sind zwar Stellen für Anwärter usw. geschaffen worden; im
Verhältnis ist dies aber noch zu wenig. Auf jeden Fall muss mehr passieren, damit der Steuervollzug gerecht ist und der Staat wieder die Steuereinnahmen erzielt, die ihm zustehen.
Dahinter steckt, was ich vorhin schon beim Thema Länderfinanzausgleich angesprochen habe. Der Finanzminister und die Vertreter der Regierungsfraktionen sagen natürlich: Das ist nicht so interessant, wenn wir einen Teil der Mehreinnahmen wieder abgeben müssen. Aber die Steuergerechtigkeit verlangt, dass die Steuer so eingezogen wird, wie es rechtlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei einzelnen der von Ihnen angesprochenen sieben Punkte haben wir einen gewissen Gesprächsbedarf. Wir haben damals gesagt, dass wir den Antrag ohne Steuerabkommen sowieso ablehnen werden. Beim Thema Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssten wir noch einige Details klären, etwa die Frage, wie das in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung geschehen sollte. Der Spiegelstrich "Nutzung aller legalen Möglichkeiten des Erwerbs von Steuerdaten..." ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das bräuchte man gar nicht in einen Antrag zu schreiben. Allerdings kommt man an Steuerdaten, die nicht öffentlich gemacht werden, nur illegal.
− Wir wollen nur legale Daten. Dann könnten wir aber keine Steuerdaten aus der Schweiz mehr kaufen. Darüber müssten wir also auch noch sprechen.
Im Spiegelstrich davor fordern Sie Initiativen auf Bundesebene zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Steuervollzugs. Diese Forderung klingt zunächst zwar ganz gut, aber wir sollten das Prinzip "Vollzug bei den Ländern, Gesetzgebung beim Bund" nicht durcheinanderbringen bzw. die Ebenen nicht miteinander verweben. Hier muss eine klare Trennung beibehalten werden: Der Vollzug liegt bei den Ländern, die Gesetzgebung liegt beim Bund. Die Gesetzgebung kann der Bund natürlich ohnehin gestalten. Aber wenn es um Vollzugsbestimmungen geht, dürfen wir die Hoheit der Länder nicht beeinträchtigen. Wir legen auch großen Wert darauf, dass der Bund hier nicht eingreift. − Wir werden uns also bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir lehnen ihn nicht mehr ab; das ist schon ein kleiner Fortschritt für Sie.
− Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident! Ich versuche jetzt, die Fakten klarzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst zur bisherigen Diskussion über Patriotismus und Ähnliches. Ich gehe davon aus, dass alle hier im Haus, dass alle, die gewählt sind, das Beste für Bayern wollen.
Das dürfen Sie glauben. Wenn wir das nicht wollten, wären wir nicht hier.
Über den Weg kann man verschiedener Meinung sein. Man sollte niemandem unterstellen, er würde für Bayern nicht das Beste wollen. Derjenige wäre ja blöd.
Nun zum Länderfinanzausgleich. Über ihn haben wir heute Morgen schon ausführlich diskutiert. Nun könnte ich auf die Ausführung von heute Vormittag verweisen. Aber nachdem das Haus jetzt voller ist, muss man noch einmal darauf eingehen.
Wir haben vor gut zweieinhalb Jahren, als die FDP ihr Gutachten vorgestellt hat, also von Anfang an gesagt: Wenn dieser Finanzausgleich, so wie er im Jahr 2001 ausgehandelt worden und im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, verfassungswidrig ist, sollte man klagen, aber selbstverständlich müssen Verhandlungen vorausgehen. Dass Verhandlungen nicht einfach sind, wenn man anderen etwas wegnehmen und selber mehr behalten will, ist klar. Dass diese Verhandlungen scheitern werden, ist auch klar. Deswegen haben wir uns auch für die Klage ausgesprochen. Das muss man hier feststellen.
Warum waren wir für die Klage? Weil wir den Länderfinanzausgleich für reformbedürftig halten, weil wir ihn, wie es Kollege von Lerchenfeld einmal genannt hat, für bescheuert halten, weil er die Geberländer zu sehr benachteiligt. Aber wenn dieser Finanzausgleich verfassungswidrig ist, dann war er von vornherein verfassungswidrig.
Es wurde immer gesagt, wir hätten einiges gespart. Heute sind wieder einmal Milliardensummen genannt worden. Sie brauchen sich aber bloß die Statistik anzuschauen, um zu erkennen, wie sich das Ganze ent
wickelt hat. Ich habe mir die ganz frischen Zahlen geben lassen.
Im Jahr 2001 ist der Länderfinanzausgleich ausgehandelt worden, im Jahr 2005 ist er in Kraft getreten. In den Jahren 2003 und 2004, also vor seinem Inkrafttreten, hatten wir ein Gesamtvolumen von 6,61 Milliarden Euro bzw. 6,804 Milliarden Euro zu verzeichnen. Im Jahr 2005, nach dem Inkrafttreten war das Gesamtvolumen höher und betrug 6,9 Milliarden Euro. 2006 bis 2007 betrug es 7,3 Milliarden Euro, 2007 betrug es 7,9 Milliarden Euro, im Jahr 2008 war es schon auf 8,2 Milliarden Euro angestiegen. Im Jahr 2009 ist es noch einmal gesunken und in den Jahren 2010, 2011 und 2012 wieder auf über 7 Milliarden Euro, auf fast 8 Milliarden Euro angewachsen. Das heißt, der Gesamtbetrag ist kräftig angestiegen.
Selbstverständlich hat sich innerhalb der Geberländer etwas verschoben. Bayern zahlt inzwischen mehr. Das hängt mit den verschiedenen Steuereinnahmen zusammen, aber nicht mit dem System des Finanzausgleichs, wie es ausgehandelt wurde. Darin liegen eben die Fehler. In dem ausgehandelten Finanzausgleich fehlt die notwendige Spreizung zwischen den Geber- und Nehmerländern. Wenn die Kompensation bei 99,7 % liegt, dann fehlt eben diese Spreizung, es fehlt das Anreizsystem für die Geberländer, mehr Steuern einzunehmen, weil sie das meiste abgeben müssen, und für die Nehmerländer fehlt der Anreiz, mehr Steuern einzunehmen, weil sie dann ja weniger erhalten. Das ist das Problem. Darin besteht das Dilemma des bestehenden Finanzausgleichs.
Dieser Finanzausgleich ist eben − das ist Fakt; darüber brauchen wir nicht zu diskutieren − von der damaligen Staatsregierung, von Ministerpräsident Stoiber, im Jahr 2001 ausgehandelt worden, er ist im Bundestag abgesegnet worden. Sie, Herr Ministerpräsident, waren auch dabei. Im Jahr 2005 ist er in Kraft getreten. Das Geschilderte sind jetzt die Folgen. Diese Folgen wollen wir beseitigen.
Eine Klage ist auch vernünftig; denn im Jahr 2019 läuft die Regelung aus. Dann brauchen wir eine Grundlage für weitere Verhandlungen. Es wurde bereits angesprochen: Dann läuft nicht nur der Finanzausgleich, sondern auch der Solidarpakt II aus. Wir müssen aber auch über die Verteilung der Umsatzsteuervorauszahlung, über die Ausgleichszahlungen und so weiter reden. Insoweit muss ein Gesamtpaket geschnürt werden. Dazu ist eine eigene Kommission notwendig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nur Anhaltspunkte dafür liefern, was falsch war.
Dazu wird vielleicht einiges kommen, und dann werden wir auch die Verantwortlichen benennen können. Das Urteil wird Anhaltspunkte dafür liefern, was wir bei künftigen Verhandlungen anpassen können. Deswegen sind wir für die Klage und werden heute dem Antrag der CSU und der FDP zustimmen. Das heißt aber nicht, dass wir Sie aus der Verantwortung nehmen und sagen, es ist alles in Ordnung; denn Sie haben die Ursachen für diese Missstände gesetzt. Das muss man schlicht und einfach sagen. Sie klagen eigentlich gegen sich selbst. Warum aber nicht, wenn Sie es machen wollen?
Zur Frage, wie man den Finanzausgleich gestalten kann, ist schon einiges gesagt worden. Wichtig ist, wie gesagt, eine Steigerung der Anreize. Die Spreizung muss ausgedehnt werden. Heute Vormittag wurde bereits angesprochen, dass für Berlin der Bund eintreten soll. Das wird natürlich sicher dazu führen, dass der Bund sich anderweitig gegenfinanzieren wird. Das muss man auch sehen. Indirekt werden damit alle anderen Länder wieder mitzahlen.
Ein weiterer Punkt ist die Einwohnerveredelung. Darüber haben wir beim kommunalen Finanzausgleich auch schon diskutiert. Die Einwohnerveredelung, aufgrund derer die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin für jeden Einwohner etwas mehr bekommen, ist ein Problem; denn wir haben auch in den anderen Ländern große Metropolen, zum Beispiel München oder Köln. Diese Punkte könnte man bei Verhandlungen ansprechen.
Änderungen bei der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer, wonach die Länder Auf- oder Abschläge machen können, darf es überhaupt nicht geben. Das führt dazu, dass die schwächeren Länder überhaupt keine Chance mehr haben, Unternehmen zu sich zu holen, wenn sie höhere Steuern verlangen müssen, um zu ihren Mitteln zu kommen. Das müssten wir auf jeden Fall ablehnen, wenn es so kommen sollte.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Antrag der CSU und der FDP aus den genannten Gründen zustimmen. Die beiden anderen Anträge der SPD und der GRÜNEN sind leider zu kurzfristig gekommen. Im Antrag der GRÜNEN ist vieles von dem, was gesagt wird, richtig. Ihr Antrag enthält aber auch die Forderung, dass von einer Klage abzusehen ist. Wir wollen uns nicht widersprechen; denn wir wollen, dass geklagt wird. Deswegen können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. Im Antrag der SPD steht nicht genau, dass nicht geklagt werden soll. Sie machen zwar Andeutungen, dass eine Klage schädlich wäre. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Vieles, was Sie sagen, ist richtig. Sie kritisieren einerseits, dass die Klage eine vernünftige Auseinandersetzung mit den anderen Ländern verhindert. Andererseits brauchen wir die Klage, um festzustellen, was damals falsch gelaufen ist.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, Sie haben heute Vormittag den Dank an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Arbeitgeber dafür ausgesprochen, dass sie dafür gesorgt haben, dass Bayern im letzten Jahr, in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr die höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten gehabt hat bzw. haben wird. Sie haben nicht vergessen, auch die Arbeit der Staatsregierung einzubeziehen. Sie haben aber Verantwortliche vergessen, die ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass es den Bayern so gut geht. Das sind die Kommunen und die kommunalen Vertreter. Ich darf darauf hinweisen: Es gibt keine Gewerbeansiedlungen und keine Betriebsansiedlungen, wodurch Arbeitsplätze geschaffen und Steuern bezahlt werden, wenn nicht Verantwortliche auf kommunaler Ebene tätig würden, die für Erschließung, für die Bereitstellung der Grundstücke und deren Ausweisung sorgen und alles dafür tun, dass sich Unternehmen ansiedeln können.
Ich weiß nicht, warum die Kommunen immer wieder vergessen werden. Das liegt vielleicht auch daran, dass neben CSU-Bürgermeistern, Landräten und Kreisräten auch − ich glaube das zumindest − FREIE WÄHLER, SPDler und ein paar GRÜNE in der Verantwortung stehen. Diese machen draußen die Arbeit.
- Auch die FDP, Entschuldigung. Das stimmt, das hätte ich beinahe vergessen.
Heute ist von den Vertretern der Regierungsfraktionen gesagt worden, Sie liebten alle Bayern. Ich muss sagen: Wir alle lieben Bayern und wir lieben damit auch euch, wenn ihr uns liebt. Wir haben in allen möglichen Funktionen − in den Gemeinden, in den Städten und ehrenamtlich − alles dafür getan, dass Bayern gut da steht. Ich möchte das klarstellen, weil es immer so herauskommt, als ob nur ein Teil der politisch Verantwortlichen das tut.
Wenn wir schon beim Dank sind: Ich darf mich beim Vorsitzenden des Ausschusses sowie bei den Kolleginnen und Kollegen und ebenso bei den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Ressorts für den kollegialen Umgang bedanken. Ich kann mich leider nur für den kollegialen Umgang und den Versuch, alles gut hinzubekommen, bedanken. Ich kann mich
nicht für den Ablauf des Verfahrens − gerade in den letzten Tagen − und auch nicht für das Ergebnis der Beratungen bedanken.
Für Außenstehende ist es kaum vorstellbar, wie in den letzten Tagen − der Vorsitzende wird es bestätigen − die Beratungen abgelaufen sind. Neben der ordentlichen Tagesordnung von weit über 100 Punkten haben wir noch zwei Nachtragstagesordnungen gehabt. Für jeden Einzelplan sind − bis auf eine Ausnahme − teilweise bis zu drei Nachschublisten gekommen. Dann kamen sozusagen als Sahnehäubchen die Tischvorlagen. Die Tischvorlagen kamen so kurzfristig oder gar nicht, dass ein Kollege einmal einen Antrag begründet hat, der noch gar nicht vorgelegen hat.
Dabei ist für uns keine gute Vorbereitung möglich gewesen. Wir haben die Anträge gar nicht mehr genau anschauen können, dann ist schon abgestimmt worden. Du kannst nichts dafür, das ist mir schon klar, das sind die Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion gewesen. Aber so geht das natürlich nicht, dass man das so kurzfristig auf den Tisch legt und erwartet, dass man sich vernünftig mit den Dingen auseinandersetzt.
Es sind Anträge gewesen, die mit dem Titel 13 03 89305 gegenfinanziert worden sind. Das ist heute als Spielgeld oder als Feinjustierung bezeichnet worden. Ich habe aber den Eindruck gehabt, dass sich fast jeder Abgeordneter der Regierungsfraktionen austoben durfte. Das hat zu Anträgen geführt, die in jeder kleinen Gemeinde Bayerns von dem Bürgermeister allein hätten genehmigt werden können. Der Gipfel war ein Antrag über 5.000 Euro Zuschuss für ein Museum. Man muss sich vorstellen: Der Haushalt hat über 47 Milliarden Euro und 5.000 Euro Zuschuss für ein Museum. Im Wissenschafts- und Kulturhaushalt haben wir 6 Milliarden und man muss einen Antrag über 5.000 Euro stellen.
Ein weiteres Beispiel waren die 30.000 Euro, die der Herr Ministerpräsident für zusätzliche Ehrungen gebraucht hat. Er hat immerhin 2,3 Millionen Euro für repräsentative Verpflichtungen und 376.000 Euro für Orden. Warum er die Summe nicht aus diesem Titel hat entnehmen können, ist mir nicht klar. Wir haben nichts dagegen gehabt und haben zugestimmt, weil man Ehrungen durchführen soll, wenn es Menschen verdienen. Ich weiß aber nicht, wie die Finanzierung abgelaufen ist. Da hat wohl wieder irgendjemand bestimmte Vorstellungen gehabt und es beantragt. Wenn wir als FREIE WÄHLER solche Kleinbeträge gefordert hätten, hätte es geheißen, wir kämen von den Gemeinden.
Wir sind aber nicht nur mit dem Verfahren unzufrieden gewesen, sondern auch mit dem Ergebnis der Abstimmungen. Grundsätzlich − das ist auch vorhin gesagt worden − wurden alle Anträge, die von den FREIEN WÄHLERN und Vertretern der anderen Oppositionsparteien gestellt worden sind, abgelehnt. Dann ist über die einzelnen Tischvorlagen der Regierungsfraktionen oder über die Nachschublisten der eine oder andere Antrag von uns bzw. von der SPD oder den GRÜNEN, sogar manchmal in unveränderter Form, wieder aufgetaucht. Ich darf, was unsere Anträge betrifft, zum Beispiel den Antrag in Bezug auf das Verwaltungspersonal an Schulen, die Schulsekretärinnen, nennen. Wir haben das beantragt und dieser Antrag hat euch in Bewegung gesetzt. Das betraf auch die Städtebauförderung und die einzelbetriebliche Förderung. Ebenso galt es für die Sanierung von Dienstgebäuden. Auch dabei ist eine verdächtige Million genehmigt worden. Dem haben wir auch zugestimmt, weil es nichts schadet. Dann haben Sie auch im Kulturbereich beispielsweise einer Erhöhung der Zuschüsse für nichtstaatliche Orchester zugestimmt. Sie lachen, weil Sie wissen, wie es läuft.
Sie sind es gewohnt, dass die Anträge abgelehnt werden, wir können dies aber auch als erfolgreiche Arbeit für uns, das heißt für die FREIEN WÄHLER und die anderen Oppositionsparteien, werten.
Ich möchte noch kurz auf die immer wiederholten Vorwürfe − wahrscheinlich kommen sie auch heute wieder − aus dem Regierungslager eingehen, unsere Anträge hätten soundsoviele Stellen mehr bedeutet und hätten zu Mehrausgaben geführt, die nicht mehr finanzierbar wären. Hinsichtlich der Stellen möchte ich darauf hinweisen: Wir haben 300 Stellen für Verwaltungspersonal gefordert, Sie haben sie dann auch zeitversetzt gebracht. Wir haben noch 1.000 Stellen für Anwärter gefordert. Diese Anwärter werden nach ihrer Ausbildung zum Teil freiwerdende Stellen bei der Polizei, der Justiz oder den Finanzbehörden besetzen. Gerade bei den Finanzbehörden rechnen sich − wir haben schon sehr oft darüber diskutiert − diese Stellen. Bei Umsetzung der von uns gestellten Anträge wären natürlich Mehrausgaben für den Haushalt angefallen. Es handelt sich aber um Ausgaben, die ohnehin früher oder später notwendig gewesen wären. Als Erstes nenne ich die 600 Millionen Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Wenn man die Anlage betriebswirtschaftlich betrachtet oder wenn man die Doppik − lieber Herr Kollege Barfuß, wir sind beide Befürworter der Doppik − schon eingeführt hätte, müssten wir feststellen, dass die Einzahlungen
in den Fonds einer Schuldentilgung gleichgesetzt werden müssen, weil sie bestimmte, mit Gewissheit anfallende Ausgaben für die Zukunft einsparen.
Mir ist klar, dass man damit nur die Spitzen abfedern kann und der Staatshaushalt den Hauptteil leisten muss. Das war aber von vornherein so angelegt. Kollege Winter hat noch erwähnt, dass man das mit den eingesparten Zinsen leisten kann. Das hängt aber − das brauche ich nicht zu wiederholen, das haben wir in der letzten Woche schon diskutiert − von einer Menge Unwägbarkeiten ab.
Wir haben weiter 350 Millionen für den Breitbandausbau beantragt, der bei Ihnen im Haushalt in Form einer Verpflichtungsermächtigung enthalten ist. Wir wollten das Geld gleich drin haben, damit die Mittel gezahlt werden können, wenn die Programme umgesetzt werden. Sie haben ein 500-Millionen-Programm angekündigt, und das ist ein Teil davon. Diese Ausgaben werden kommen, wenn Sie das umsetzen; das Programm steht ja schon.
Wir haben zweimal 170 oder 180 Millionen als Kompensation für den Wegfall der Studienbeiträge eingesetzt. Das ist etwas, was Sie, mit Ausnahme der FDP, auch wollen. Der Ministerpräsident hat schon erklärt, dass das kommen wird, und Rücklagen sind bereits gebildet worden.
Dann haben wir noch Anträge für die schulische und frühkindliche Bildung gestellt. Diese Mittel sollen für bessere Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen sorgen und die Chancen auf gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen in unserem Land steigen lassen, vor allem für benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Auch unsere Anträge auf Mittel für den Bestandserhalt an Straßen und Gebäuden und für energetische Sanierung weisen in die Zukunft und entlasten nachfolgende Generationen. Wenn wir die Doppik einführen würden, würde das zu einer Entlastung führen, weil in der Doppik die Abschreibung für diese Anlagen enthalten sein müsste. Wenn wir das einführen würden, wäre das keine zusätzliche Belastung für die Zukunft.
Wenn ich die Mittel der von Ihnen übernommenen Anträge, die ich vorhin erwähnt habe, abziehe, bleibt nicht mehr viel übrig. Wenn sich die Steuerschätzung als richtig erweist, werden wir Ende 2014 − das wurde heute von Kollegen Klein schon gesagt − eine Rücklage von 2,2 oder 2,3 Milliarden haben. Wir betrachten eine gewisse Rücklage durchaus als sinnvoll; dafür haben wir auch als Verantwortliche in den Kommunen gesorgt. Allerdings halten wir eine Milliarde für ausrei
chend, um auf kurzfristige konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.
Meine Damen und Herren, wir haben als Gegenfinanzierung die Rückzahlung des Flughafendarlehens von 251 Millionen gefordert. Dieser Forderung wollen Sie jetzt nachkommen. Während wir die Rückzahlung als Gegenfinanzierung für unsere Anträge betrachtet haben, wollen Sie diese Mittel für die zweite Stammstrecke verwenden. Da gibt es unterschiedliche Meinungen. Das ist nun einmal so entschieden worden. Wir werden sehen, was kommt und ob die 2 Milliarden reichen werden; ich verweise auf Stuttgart 21. Das muss dann die Planung ergeben. So schnell wird das ohnehin noch nicht gebaut.
Eines überrascht mich. Wir haben die Rückführung dieses Darlehens schon vor Jahren gefordert. Damals wollte der seinerzeitige Finanzminister Fahrenschon dieses Geld ins Eigenkapital überführen, damit die Flughafen München GmbH bessere Voraussetzungen hat, um an Kredite für Investitionen heranzukommen, zum Beispiel für den Bau des Satelliten und die dritte Startbahn. Die dritte Bahn wird aber nicht kommen. Wenn eine spätere Stadtregierung einmal anders entscheiden würde, dann kommt eben ein neuer Bürgerentscheid, und ich bin mir ganz sicher, dass der noch deutlicher ausfallen würde.
Offenbar wird dieses Darlehen dort nicht mehr gebraucht. Hinzu kommt − das muss man auch ehrlich sagen -, dass die FMG für dieses Darlehen einen höheren Zins bezahlt hat, als sie bei den Banken zahlen müsste, weil sie jetzt Gewinne macht. Die Zinsverluste aus den Jahren, in denen die FMG keine Zinsen zahlen musste, sind bei Weitem nicht ausgeglichen; das geht in die Milliarden. Deswegen wollten wir, dass die FMG wie auch andere staatliche Unternehmen eine Gewinnausschüttung macht. Ich denke da nur an die beiden Brauereien; das sind die einzigen Gesellschaften, die Gewinne abführen.
- Richtig, der Wald führt auch Gewinne ab. Das hängt aber vom Holzpreis ab, während die Gewinnabführung der Brauerei nicht unbedingt vom Bierpreis abhängt.
Meine Damen und Herren, ich komme nun auf das Finanzausgleichsänderungsgesetz zu sprechen. Wir begrüßen es, dass Änderungen vorgenommen wurden, die wir als durchaus sinnvoll erachten. Die eine ist der Einwohnerzuschlag, im Volksmund auch Einwohnerveredelung genannt. Er ist von 108 Punkten, beginnend bei den kleinen Gemeinden, auf 112 Punk
te erhöht worden. Bei 150 Punkten gibt es jetzt die sogenannte Kappungsgrenze.
Von vornherein war klar, dass die Landeshauptstadt München die einzige Stadt sein wird, die von der Kappungsgrenze betroffen ist und damit vergleichsweise weniger Zuweisungen erhalten wird. Der tatsächliche Rückgang von 100 Millionen auf jetzt 40 Millionen ist allerdings nicht nur auf die Veränderung der Kappungsgrenze zurückzuführen. Das liegt daran, dass die Landeshauptstadt München jetzt eine höhere Steuerkraft hat als früher. Mich hat aber erstaunt, dass nun die Münchner CSU den Oberbürgermeister heftigst attackiert, weil er sich nicht nachdrücklicher gegen diese Regelung gewehrt hat. Da sieht man mal wieder, wie scheinheilig die ganze Politik ist.
Sie müssten jetzt eigentlich den Oberbürgermeister in Schutz nehmen und Ihren Parteikollegen in München sagen, dass gerade Sie es waren, die bewusst die Lex München ins Spiel gebracht haben. Ebenso wie der Münchner Oberbürgermeister begrüßen wir diese Änderungen, weil sie für die kleinen und mittleren Gemeinden eine leichte Verbesserung ihrer Finanzausstattung erbringen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die unterschiedliche Steuerkraft der Kommunen nach wie vor der Hauptgrund für die zum Teil erheblichen Unterschiede bei der Finanzlage ist. Die Schlüsselzuweisungen können die unterschiedliche Finanzkraft nur zum Teil ausgleichen.
Eines muss ich jetzt auch klarstellen, weil da immer wieder gewisse Forderungen kommen: Wir wollen am vertikalen Finanzausgleich festhalten, weil bei einem horizontalen Finanzausgleich, also bei einem Ausgleich der Kommunen untereinander, einzelne Gemeinden für ihre Initiativen für mehr Einnahmen oder für bessere Bedingungen bestraft würden. Der Staat muss − so wird es bald in der Verfassung stehen − die unterschiedlichen Steueraufkommen, soweit das finanziell möglich ist, wenigstens teilweise ausgleichen. Er muss vor allem eine finanzielle Grundausstattung sicherstellen, die den Gemeinden nicht nur die Erfüllung der Pflichtaufgaben ermöglicht, sondern auch freiwillige Leistungen. Wichtig ist, dass die Investitionsfähigkeit der Gemeinden erhalten bleibt; denn 70 % der öffentlichen Investitionen kommen von den Gemeinden.
Das ist wichtig, weil es wieder Krisen geben könnte.
Wir haben in Bayern eine relativ große Zahl von finanzschwachen Gemeinden, vor allem in strukturschwachen Gebieten. Eine noch größere Zahl von Gemeinden bewegt sich in finanziell einigermaßen gesichertem Mittelfeld. Einige wenige Gemeinden sind überproportional reich. Diese reichen Gemeinden verwässern natürlich die Statistik, sodass der Staat immer darauf verweist, dass im Durchschnitt alles passt.
Meine Damen und Herren, für die finanzschwächeren Kommunen hat man die Stabilitätshilfen in Höhe von 75 Millionen eingeführt. Das ist für diese Gemeinden zwar hilfreich, kann aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Außerdem werden diese 75 Millionen aus der Verbundmasse − neben weiteren 625 Millionen − genommen, sodass die Verbundmasse um 700 Millionen gekürzt wird; der Rest bleibt für die Schlüsselzuweisungen. Entscheidende Verbesserungen der finanziellen Ausstattung der Kommunen können nur dadurch erfolgen, dass ihr Anteil an der Verbundmasse nach und nach angehoben wird. Sie haben das erkannt und haben, offenbar auf unsere Anträge in den letzten Jahren hin, den Anteil an der Verbundmasse ständig angehoben auf jetzt 12,75 %. Wir sind uns mit den kommunalen Spitzenverbänden aber darin einig, dass das nicht das Ende sein kann. Es ist zwar erfreulich, dass die Gemeinden mehr bekommen − das hängt auch mit der höheren Verbundmasse zusammen -, aber die kommunalen Spitzenverbände fordern 15 %. So weit wollen wir nicht gehen; denn diese Anhebung kann nur nach und nach erfolgen. Wir haben in unserem Antrag die Zahl von 13 % genannt. Diese Mehreinnahmen sollen in die Schlüsselzuweisungen fließen, weil das der richtige Ausgleich für die Gemeinden ist.
Schon traditionell sind unsere Anträge zur Kfz-Steuerkompensation und zur Schülerbeförderung. Ich sage, weil es sonst vergessen wird, immer: Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als die Kfz-Steuerbeteiligung bei 65 % lag und es bei der Schülerbeförderung 80 % waren. Dass man das nicht von heute auf morgen wieder so machen kann, ist klar; aber Anhebungen in diesem Bereich sind durchaus erforderlich, vor allem weil die Zahlungen aus der Kfz-Steuerkompensation in relativ gleicher Höhe bleiben.
Ich möchte auch sagen: Eine Verbesserung des Finanzausgleichs, mehr Geld im Finanzausgleich, nützt uns nichts, wenn sich auf der anderen Seite die Kosten für die Jugendhilfe und vor allem für die Sozialleistungen laufend erhöhen. Insbesondere die Eingliederungshilfe steigt, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung, ständig an. Das im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt versprochene Bundesleistungsgesetz liegt jetzt scheinbar auf Halde. Es
muss unbedingt kommen. Denn kein Finanzausgleich nützt uns, wenn auf der anderen Seite die Gelder wieder in die Sozialleistungen fließen.
Wir hoffen, dass das Gesetz im Frühjahr 2013 kommt und dass das dann endlich umgesetzt wird.
Zum Einzelplan 13 allgemein. Die Landesbank ist ein eigenes Thema. Darüber könnte man jetzt wieder eine halbe Stunde reden. Wir haben jetzt erfreulicherweise eine Rückzahlung bekommen. Diese Rückzahlung wird allerdings nicht für die Tilgung verwendet, sondern wird als Rücklage für mögliche Zahlungen aus unserer Garantie für eventuell eintretende Verluste, die 2014 erstmals abgerechnet werden, verwendet werden müssen. Dagegen kann man grundsätzlich nichts sagen. Nur, eines muss man auch sagen: Es sollen fünf Milliarden von der Landesbank zurückgehen. Davon stammen zwei Milliarden aus der Garantiesumme. Wenn das zum Ausgleich für die Zahlungen genommen wird, die wir für die Landesbank leisten müssen, können diese fünf Milliarden nicht für die Schuldentilgung verwendet werden.
Wir fordern einen Tilgungsplan; aber es bestehen natürlich auch viele Unwägbarkeiten, sodass nicht klar ist, ob das möglich ist. Die erste Unwägbarkeit sitzt in Österreich. Heute oder morgen wird dort entschieden, ob es zu einer Klage kommt. Ich hoffe und wünsche für uns alle und für die Landesbank, dass die damaligen Vereinbarungen mit den Österreichern im Rahmen der HGAA rechtssicher gemacht worden sind.
Meine Damen und Herren, zum Flughafen Nürnberg muss ich unbedingt noch etwas sagen.
Ja. − ich freue mich, dass der Flughafen Nürnberg mit Ryanair jetzt eine Gesellschaft bekommt, die neue Flugbewegungen anbietet. Ich möchte gar nicht nachfragen, weil das Geschäftsgeheimnis ist. Ich kenne Ryanair von anderen Flughäfen. Es gibt eine Klage des Flughafens Münster/Osnabrück gegen Dortmund weil Ryanair keine kostendeckenden Gebühren zahlen will.
Ich hoffe und wünsche nur, dass das in Nürnberg anders ist und
dass Nürnberg aus den roten Zahlen herauskommt. Im Jahr 2011 waren es 8 Millionen Verlust.
Ich komme zum Schluss. Wir müssen das Finanzausgleichsgesetz, das Haushaltsgesetz mit Haushaltsplan, leider ablehnen, da unsere Anträge nicht berücksichtigt worden sind.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das
Thema haben wir im Haushaltsausschuss schon vorweg entschieden, weil die Anträge der Opposition, die Mittel einzustellen, die die beiden vorherigen Gesetze vorgegeben haben, abgelehnt wurden. Auch in den letzten Jahren sind die Einzahlungen, wie Kollegin Naaß ausgeführt hat, nicht geleistet worden. Das Gesetz über die Versorgungsrücklage ist 1999 geschaffen worden. Das Gesetz über den Versorgungsfonds wurde 2008 geschaffen. Wir waren damals noch nicht im Landtag. Nachträglich muss ich aber feststellen, dass dieses Gesetz weise und vorausschauend war. Es war eine gute Entscheidung, weil damit Vorsorge für die Zukunft getroffen worden ist. Das haben Sie damals mit Ihrer absoluten Mehrheit entschieden. Mir ist gesagt worden, dass vor allem die jungen Abgeordneten darauf gedrängt haben, dass der Versorgungsfonds eingeführt wird.
Jetzt haben Sie mit dem neuen Gesetz über die Gründung des Pensionsfonds die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds in einem Gesetz zusammengefasst. Dagegen kann man grundsätzlich nichts sagen. Das Problem besteht aber darin, dass Sie den einzuzahlenden Betrag auf rund 100 Millionen festgelegt haben. Das liegt um mehrere hundert Millionen unter dem, was bisher nach dem Gesetz gegolten hat. Allerdings sind die Beträge nach dem früheren Gesetz durch die Haushaltsgesetze immer wieder reduziert worden. Dieses Problem haben wir schon mehrmals angesprochen.
Frau Heckner, Sie haben gesagt, die Schulden würden bis 2030 abgebaut werden, sodass wir dann mit den Zinsen die Versorgungsleistungen erbringen könnten. Darüber ist im Haushaltsausschuss heftig diskutiert worden.
- Ja, das ist klar, mit den ersparten Zinsen können wir das finanzieren. Das klingt wirtschaftlich zunächst einmal ganz vernünftig. Es bringt aber ganz erhebliche Risiken vor allem für die betroffenen Beamten mit sich. Kein Mensch, auch Sie nicht, kann heute garantieren, dass der Schuldenabbau jedes Jahr so funktioniert wie jetzt, in den Jahren 2012, 2013 oder 2014, für die jeweils ein Abbau um 500 Millionen vorgesehen ist. Es gibt Unwägbarkeiten. Wer etwas zurückblickt, weiß, dass es immer wieder irgendwelche Krisen gegeben hat, die nicht vorhersehbar waren. Ich habe eine Erfahrung, die fast 40 Jahre zurückgeht. Schon in den 1970er-Jahren haben wir ein Problem mit der Schuldendeckelung gehabt. Das hat sich alle fünf oder zehn Jahre wiederholt. Die Abstände wurden leider immer kürzer. Nach der Krise von 2008 wissen wir jetzt nicht, was in Europa auf uns zukommt. Ich möchte jetzt gar nicht den Schuldenschnitt
und die verschiedenen Themen ansprechen. Da steckt aber noch einiges an Potenzial drin. Wie gesagt, keiner kann garantieren, dass es bis 2030 klappt.
Natürlich ist es richtig, dass die momentanen Anlagen kaum Ertrag bringen. Die Zinsen sind eher bescheiden. Das gilt gleichermaßen auch für die Kredite. Heutzutage bekommen die Gemeinden ihre Kredite teilweise für null Prozent Zinsen. Beim letzten Mal haben wir im Haushaltsausschuss darüber geredet, was der Staat für neu aufgenommene Kredite zahlt. Auch die Zinsen dafür liegen im untersten Bereich. Je nach Dauer des Kredits liegen sie bei zwei Prozent oder weniger. Die Rendite ist sehr gering, wenn Sie die Anlagezinsen und die Kreditzinsen miteinander vergleichen. Das ist auch ein nicht unbedingt durchschlagendes Argument, es so zu handhaben.
Nur das, was wirklich zurückgelegt ist, ist als Reserve vorhanden. Wenn dann die Pensionsverpflichtungen Mitte der Zwanzigerjahre kommen, könnten damit die Spitzen abgefangen werden. Dafür ist die Rücklage gedacht. Keiner kann sagen, dass mit diesen Rücklagen und mit diesem Fonds alles gezahlt werden kann. Es sind nur die Spitzen, die dann abgefangen werden können.
Wenn das nicht eintritt, was Sie erwarten, befürchte ich, dass Sie dann von den Beamten wieder Sonderopfer fordern. Das halten wir nicht für richtig. Wir halten es auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Schuldenabbau nicht falsch ist, nicht für richtig. Die Bildung von Rücklagen für Leistungen, die in der Zukunft anfallen, ist nachhaltig und aufgrund der Wertigkeit einem ungewissen Schuldenabbau vorzuziehen.
Ich mache es kürzer, denn ich glaube, es ist schon alles gesagt. Das Risiko besteht; da können Sie sagen, was Sie wollen. Man kann über das Thema ganz offen reden, ohne Schaum vor dem Mund zu haben. Den haben Sie nicht gehabt, wir auch nicht.
Das Leben ist ein Risiko, aber man muss abschätzen, was weniger riskant ist. Wenn ich das Geld in der Tasche habe, ist das Risiko geringer, als wenn es vielleicht rein kommt, weil ich die Schulden abbaue und mir die Zinsen spare. Das weiß auch jeder.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Beim Antrag der GRÜNEN haben