bei der Zuweisung die Umstände des Einzelfalls und entscheidet dann über eine separate Unterbringungsmöglichkeit.
Die in dem Antrag darüber hinaus geforderte Möglichkeit der Verlegung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisherigen Ausländerbehörde sowie die Priorität des Gewaltschutzes vor Wohnsitzauflagen sind erfüllt; denn nach Artikel 4 Absatz 6 des Aufnahmegesetzes besteht die Möglichkeit einer Auszugsgestattung. Das ist alles möglich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Nummer 7, der Forderung nach einer einheitlichen Regelung der Finanzierung sowie der Übernahme der Kosten dieses Aufenthalts, ist eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe schon eingerichtet; sie arbeitet auch schon. Ich muss ganz ehrlich sagen – da bin ich auch bei Ihnen –: Wir erwarten uns dringendst endlich Ergebnisse; wir erwarten, dass diese Arbeitsgruppe tatsächlich schnellstmöglich unterstützend tätig wird.
Die Asylsozialberatung brauche ich gar nicht zu erwähnen. Diesbezüglich haben wir fast eine Punktlandung hingelegt. Sie läuft perfekt mit einem Personalschlüssel von 1 : 100 in Erstaufnahmeeinrichtungen und ansonsten mit 1 : 153. Da sind wir bereits am Ziel.
sexualisierter Gewalt und für Schutz und Hilfe in akuten Gewaltsituationen, ist zu sagen, dass Bayern bereits ein Schutzkonzept erarbeitet hat, mit dessen Hilfe Übergriffen auf verschiedensten Ebenen entgegengewirkt und vorgebeugt werden kann. Räumliche Anforderungen, so wie Sie sie einfordern, können aber nicht pauschal vorgegeben werden. Ich hoffe, Sie verstehen, dass nicht jedes Haus und jede Einrichtung immer die optimalen Räumlichkeiten hat, um sofort zu trennen. Nichtsdestoweniger kann man sich darauf einigen. Dort ist in der Regel auch ein perfektes Personal vor Ort, das unterstützt und darauf achtet, dass die Frauen schnellstmöglich herausgenommen werden.
Die Forderung der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist auch schon umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden natürlich von der bayerischen Polizei, dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz durchleuchtet. Ebenso wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt.
Ich würde sagen, wir schaffen es nicht, in jeder Unterkunft eine Separierung der Geschlechter einzuführen. Wie soll denn das gehen? Aber ich finde, das wäre auch nicht der richtige Weg; denn allein die Tatsache, dass wir uns hier heute Abend gemeinsam so intensiv damit beschäftigen, wie wir Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen können, zeigt leider genau den Knackpunkt, nämlich dass viele der männlichen Flüchtlinge ein Frauenbild haben, das wir nicht akzeptieren können
Um Gewalt vorzubeugen, kommt es deshalb entscheidend darauf an, jedem einzelnen Mann, der zu uns kommt, klarzumachen, dass bei uns Frauen in jeder Hinsicht gleichberechtigt sind und schon gar keine Ware sind. Das hat ein Mann von seinem ersten Tag auf deutschem Boden an zu akzeptieren;
denn auch Flüchtlinge müssen lernen, dass wir ein gutes Miteinander wollen, auch unter Flüchtlingen. Sie haben unsere demokratischen Grundwerte zu achten. Das gilt natürlich für geflüchtete Frauen und Kinder,
aber genauso für alle Menschen, die in Bayern leben. Ich wünschte, liebe GRÜNE, dass Sie uns damals beim Bayerischen Integrationsgesetz ein Stück weit unterstützt hätten;
denn genau da ist festgeschrieben, welchen menschlichen, fairen und gleichberechtigten Umgang wir auf der Basis unserer Werte erwarten.
Damit hätten Sie alle notwendigen Maßnahmen mit unterstützen können, die das Problem an der Wurzel packen. Durch Ihre permanent ablehnende Haltung haben Sie bewiesen, dass Ihre übertriebene Toleranz gegenüber multikultureller Vielfalt Sie dazu zwingt,
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der aktuell weiter vorangetriebene Ausbau von separaten Unterbringungsmöglichkeiten, die ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die die Frage des Mehrbedarfs an Frauenhäusern zu klären hat, und die vielen flexiblen, einrichtungsbezogenen Konzepte zeigen, dass uns der Gewaltschutz der hier ankommenden Frauen und Kinder in jeder Hinsicht eine Selbstverständlichkeit ist. Bayern arbeitet hier vorbildlich präventiv. Dennoch kann niemand hier in diesem Saal, weder Sie noch wir noch der bayerische Innenminister mit 43.000 Polizisten, eine absolute, tausendprozentige Sicherheit herstellen und gewähren.
Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Ende. Sie bekommen noch zwei Minuten durch eine Zwischenbemerkung der Kollegin Gote.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was für ein peinlicher Versuch, sich aus der Sachlage, die wir hier haben, herauszureden!
Sich hier hinzustellen und so zu tun, als hätten wir noch dieselbe Situation wie zu der Zeit, als unser Antrag das erste Mal verhandelt wurde! Schön wäre es, wenn wir die Zeit hätten. Aber wir haben eine andere Wirklichkeit. Dieser Mord, diese Gewalttat eines Gewaltverbrechers ist in einer bayerischen Gemeinschaftsunterkunft passiert.
Das hat sehr wohl mit dem Antrag zu tun; denn es ging uns damals darum, ein Gewaltschutzkonzept für Frauen und Kinder und für schwache Personen in diesen Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen.
(Unruhe – Glocke der Präsidentin – Dr. Florian Herrmann (CSU): Das hätte in diesem Fall überhaupt nichts genützt! Völliger Unfug! Fantasie! – Petra Guttenberger (CSU): So ein Witz! – Weitere Zurufe von der CSU)
Das ist Ihnen nicht gelungen. Sie haben nichts getan. All das, was Sie hier aufgezählt haben, existiert doch nur in Ihrer Wirklichkeit, in Ihrer Theorie. Das ist nicht die Wirklichkeit in den Gemeinschaftsunterkünften. Dass es möglich ist, dass dieses Gewaltverbrechen in einer bayerischen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge passiert ist, ist Ihre Verantwortung. Das ist die Verantwortung des Innenministers, nichts anderes.
Das liegt daran, dass Sie alle Warnungen in den Wind geschlagen haben. Sie haben einen verurteilten Gewaltverbrecher mit Fußfessel bei Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Frauen und Kindern un
tergebracht. Das ist das Problem, über das wir hier diskutieren und worüber wir heute diskutieren müssen.
Dieses Verbrechen hätte verhindert werden können, und Sie hätten es tun müssen. Der Innenminister hätte es tun müssen. Er hätte die innere Sicherheit – –
Ich bin noch dran. Er hätte die Sicherheit auch für diese Frau und für die Kinder gewährleisten müssen. Da können Sie sich nicht heute hinstellen und sagen, das hat mit der Kultur – –