Herr Straub, einen kleinen Moment bitte. Der Kollege Häusler hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Herr Kollege Straub, schön, dass Sie unseren Antrag insgesamt für richtig halten. Sie haben den Antrag bei Ihrer Durchsicht oder beim Studium wohl etwas oberflächlich behandelt. Mit dem Antrag wird die Staatsregierung klar aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die 2004 für 53 Berufe abgeschaffte Meisterpflicht in den Gewerken wiedereingeführt wird, in denen es in Folge große Verwerfungen bei der Anzahl von Unternehmen, Meisterprüfungen und Auszubildenden sowie der Qualität der angebotenen Leistungen gab. Die Wiedereinführung soll nur dort erfolgen, wo es Verwerfungen gab.
In meinen Ausführungen habe ich deutlich gesagt: Das Ziel muss sein, mehr und möglicherweise sogar alle Berufe wiederaufzunehmen. Der Antrag bezieht sich aber explizit auf die Berufe, in denen es Verwerfungen gab. Ich habe das Fliesenlegerhandwerk explizit angesprochen. Ich habe auch erwähnt, dass der Fachverband bereits 2013 einen Antrag gestellt hat. Insofern würde sich die Argumentation Ihrerseits erledigen. Damit könnten Sie uns zustimmen.
In der Zielrichtung sind wir uns einig. Wir alle wollen die Meisterpflicht schützen und Gewerke wieder aufnehmen. Aber das Thema muss sehr, sehr vorsichtig behandelt werden. Eine öffentliche Diskussion zu entfachen, könnte zum Schluss genau das Gegenteil bewirken. Erst vor ein paar Wochen hatten wir das Thema der Meisterpflicht, dass in Europa die Stan
dards gesenkt werden sollen. Frau Kollegin Karl, Sie haben das vorhin erwähnt. Deswegen enthält Ihre Antragsbegründung Fehler.
Ich habe den Antrag so verstanden, dass Sie die Meisterpflicht für die 53 Gewerke wieder einführen wollen. So steht es in Ihrem Antrag. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Danke schön, Kollege Straub. – Ich erteile nun der Kollegin Celina für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Handwerk ist klar ein sehr wichtiger Pfeiler der bayerischen Wirtschaft. Fast eine Million Menschen arbeiten in über 200.000 Betrieben. Mit 70.000 Auszubildenden stellt das Handwerk 29 % aller Ausbildungsstellen in Bayern. Das Handwerk prägt Bayern. Alle meine Vorredner haben heute die Chance genutzt, das Handwerk und die duale Ausbildung zu loben. Dem schließe ich mich gerne an.
Aber, liebe Kollegen, vor allem liebe Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, ich frage mich schon, ob es in Bayern nichts Dringlicheres gibt, als die Staatsregierung jetzt aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die 2004 für 53 Berufe abgeschaffte Meisterpflicht in den betroffenen Gewerken wieder einzuführen.
Sie fordern dies nämlich kurz nachdem der CDU-Generalsekretär und Bundestagsabgeordnete Tauber dies gefordert hat. Sie plappern ihm nach, und ich frage mich, ob Sie wirklich glauben, dass Herr Tauber in der Republik nicht gehört wird. Mit seinem arroganten Tweet über Minijobber hat er erst vor Kurzem be
Fällt Ihnen heute nichts Besseres ein, als ihm nachzuplappern? – Es ist bezeichnend, dass die Union im Bund jetzt, kurz vor Ende der Legislaturperiode und kurz vor der Bundestagswahl, solche Forderungen stellt. Sie regieren seit 12 Jahren im Bund. Sie hätten doch längt die Möglichkeit gehabt, eine Novelle der Handwerksordnung in Ihrem Sinne auf den Weg zu bringen.
Ich erinnere daran – und jetzt hören Sie bitte genau zu –, dass bei der Befreiung von der Meisterpflicht für 53 Gewerke zum 1. Januar 2004 auch die damals oppositionelle CDU/CSU-Fraktion dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss des Bundesrates geschlossen zugestimmt hat. Liebe Kollegen von der CSU, das haben Sie in der Begründung Ihres Antrags zu erwähnen vergessen. Deshalb ist es mir wichtig, Sie daran zu erinnern.
Ich erinnere auch noch an den Grund für die Reform; das waren vom Bundesverfassungsgericht geäußerte Zweifel an der Vereinbarkeit der Meisterpflicht mit der in Artikel 12 des Grundgesetzes garantierten Berufsfreiheit. Dazu hat heute keiner von Ihnen ein Wort gesagt.
Die Handwerksrechtsnovelle der damaligen rot-grünen Bundesregierung hatte auch zum Ziel, das Handwerk zu stärken, Existenzgründungen zu erleichtern, Arbeitsplätze zu sichern und Schwarzarbeit zu bekämpfen. All das müsste in einer aussagekräftigen und umfassenden Evaluierung geprüft werden, um zu sehen, wie es denn tatsächlich ist. Bis heute liegt eine solche Evaluierung aber nicht vor. Das wäre aber die notwendige empirische Grundlage, um die Auswirkungen der Handwerksrechtsnovelle aus dem Jahr 2004 sachgerecht zu bewerten.
Es stellt sich die Frage, ob eine Rückabwicklung der Novelle von 2004 die Antwort auf die Herausforderungen ist, vor denen das Handwerk heute steht. Das wäre beispielsweise: ausbildungsreife Azubis zu finden, motivierte Flüchtlings-Azubis behalten zu dürfen, Unternehmensnachfolge zu gestalten, Cyberattacken und Viren abzuwehren und vieles mehr. Ich habe es bereits gesagt: Wir brauchen Zahlen, Daten, Fakten und eine Evaluation. Erst danach sollten wir Maßnah
men überlegen. Ohne diese Grundlage die Wiedereinführung der Meisterpflicht einzufordern, ohne die Gründe für deren Abschaffung zu bewerten, ist uns zu billig und zu einfach.
In die Vergangenheit vor 2004 zurückzukehren, ist jedenfalls nicht der richtige Weg. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Wir müssen aber etwas gegen schlechte Arbeitsverhältnisse tun, wie Sie, Herr Häusler, das in Ihrer Rede gesagt haben. Wir müssen für Qualität und hohe Kenntnisse im Handwerk kämpfen, das ist klar. Das aber auf die Wiedereinführung des Meisterbriefes in bestimmten Berufen zu reduzieren, ist zu wenig, und das kann man derzeit auch nicht gut genug begründen.
Anders verhält es sich mit dem Antrag der SPD, die fordert, die duale Ausbildung zu stärken, und einen klaren Prüfauftrag formuliert, um erst einmal festzustellen, inwieweit sich durch eine neuerliche Meisterpflicht der Ausbildungsstand und die Ausbildungsqualität verbessern lassen. Diesem Antrag, der sich ernsthaft mit der Problematik auseinandersetzt, werden wir zustimmen.
Den CSU-Antrag, in dem Sie EU-konforme Neuregelungen fordern, werden wir ebenfalls ablehnen; denn dass Neuregelungen mit dem EU-Recht übereinstimmen, sollten Sie nicht extra beantragen müssen. Wie schon gesagt: Zahlen und eine ordentliche Evaluation, auf die Sie Ihre Forderungen gründen könnten, gibt es leider nicht.
Frau Kollegin Celina, danke für die teilweise Zustimmung zu unserem Antrag. Der Grundtenor ist allerdings sehr bemerkenswert. Sie sagen, wenn ein Generalsekretär der CDU etwas vorschlägt, dann müsste das für die Demokratie eigentlich ausreichen. Das kann doch nicht unser Anspruch sein.
Das sollte auch nicht euer Anspruch sein. Ich glaube, das war absolut daneben. Ich meine, es ist Aufgabe eines Parlaments wie auch des bayerischen Parla
ments, die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft auf den Schild zu heben. Dazu zählen die Stabilitätsfaktoren Meisterbrief und Meistervorbehalt. Deshalb haben wir das für die Berufe, in denen es Verwerfungen gab – ich habe sie dargestellt –, eingefordert. Ich habe auch gesagt: "EU-konform". Insofern ist das kein Thema für das Sommerloch. Es geht doch darum, dass wir die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gestalten, und das rechtfertigt doch wirklich einen Dringlichkeitsantrag. Wir halten hier keine Schaufensterreden.
Wir setzen uns für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ein. Das ist der entscheidende Punkt. Darin sollten wir uns einig sein, anstatt um Details herumzureden, um sich dieser Verantwortung zu entziehen.
Herr Häusler, ich denke, Sie haben auch gehört, dass ich deutlich gesagt habe: Wir müssen die Qualität im Handwerk erhalten und schauen, wie wir die Ausbildung hochhalten und vieles mehr. Das alles ist kein Problem, und hier stimme ich mit Ihnen und den anderen Fraktion auch überein. Das ist total wichtig. Der Zeitpunkt der Einbringung Ihres Antrags hat mich aber schon gewundert; denn er wurde direkt nach dieser Äußerung von Herrn Tauber gestellt. Außerdem hatten wir erst vor einiger Zeit hier im Plenum über den Meisterbrief diskutiert, als es nämlich um eine EU-Regelung ging. Da war die EU-Regelung klarer Anlass für einen Dringlichkeitsantrag. Dass dieser Antrag heute aber als Dringlichkeitsantrag kommt, finde ich in Bezug auf den Zeitpunkt eher schwierig. Da hätte ein normaler Antrag gereicht. Nichts anderes wollte ich ausdrücken. Dass Sie diesen Antrag für die heutige Sitzung als dringlich ansehen, hat mich schon sehr gewundert. Ich glaube nämlich, dass es da andere Themen gibt.
Wir müssen an dem Thema dranbleiben, wir brauchen Zahlen, wir müssen evaluieren und schauen, wie die Bedingungen derzeit im Handwerk sind. Das müssen wir machen, das ist ganz klar. Ich würde mir aber wünschen, dass wir das in Ruhe im Ausschuss machen.
Danke schön, Frau Kollegin Celina. – Jetzt darf ich Herrn Staatssekretär Pschierer das Wort erteilen. Bitte sehr.