Protokoll der Sitzung vom 29.11.2017

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 117. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am Abend des vergangenen Montags wurde der Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Altena, Herr Andreas Hollstein, bei einem Messerangriff verletzt. Die Behörden gehen von einem politischen Motiv des Täters aus. Lassen Sie mich für den Bayerischen Landtag feststellen: Wir verurteilen jegliche Gewalt aus politischen, religiösen, ethnischen oder rassistischen Gründen und wünschen dem Bürgermeister und den Menschen, die ihm zu Hilfe kamen und ebenfalls verletzt wurden, rasche und vollständige Genesung.

(Allgemeiner Beifall)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch einige Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Am 18. November feierte Herr Kollege Dr. Paul Wengert einen halbrunden Geburtstag. Runde Geburtstage feiern konnten Herr Kollege Dr. Martin Huber am 16. November, Frau Kollegin Margit Wild am 19. November und Frau Kollegin Helga Schmitt-Bussinger am 23. November.

Ich wünschen Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarischen Aufgaben.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Drs. 17/19165) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatsminister Dr. Spaenle. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Hohes Haus! Die aktuell geltende Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz – so der amtliche Titel – enthält Festlegungen zur Höhe der Beiträge zum Entschädigungsfonds nur bis zum Ende dieses Jahres. Zur Festlegung der Höhe des Entschädigungsfonds ab dem 1. Januar 2018 bedarf es einer neuen Rechtsgrundlage.

Es ist unser Ziel, zur Rechtsbereinigung und -vereinheitlichung beizutragen. Entsprechend der vom Landtag beschlossenen vereinfachten Regelungen zum Bayerischen Katastrophenschutzfonds sollen die Potenziale auch beim Entschädigungsfonds – Artikel 21 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes bisheriger Fassung – genutzt werden. Das vorliegende Änderungsgesetz sieht deshalb mit der Integration der Bestimmungen der bisherigen Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz in den Artikel 21 eine einheitliche Regelung im Gesetzesrang vor. Die kommunalen Spitzenverbände, die das Sondervermögen bekanntermaßen zur Hälfte mitfinanzieren, haben in der Verbandsanhörung dazu ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt.

Es bleibt – auch das ist wichtig – für Staat und Kommunen bei der bisherigen Höhe der Beiträge zum Entschädigungsfonds. Mehrkosten werden dadurch nicht entstehen.

Es ist für uns ein wichtiger Moment, dass dieses große Instrument zur Umsetzung denkmalpflegerischer Maßnahmen, das, wie gesagt, von Kommunen und Freistaat gemeinsam getragen wird, jetzt diesen gesetzlichen Rang erhält und damit deutlich wird, dass dies einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung unseres kulturellen Erbes im Bereich der Baudenkmalpflege darstellt.

Danke schön, Herr Staatsminister. – Wir kommen jetzt zur Aussprache. Als Erster hat Herr Kollege Strobl von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Strobl.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Gesetzentwurf regelt die Höhe des Sondervermögens "Entschädigungsfonds" nach dem Denkmalschutzgesetz ab dem 1. Januar 2018. Dieser Entschädigungsfonds fördert in erster Linie umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und einer akuten Gefährdung. Man könnte sich natürlich einmal darüber unterhalten, ob sich der Freistaat mit einer höheren Summe hieran beteiligen könnte.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit der heutigen Gesetzesänderung wird ab Januar 2018 die Höhe dieses Fonds auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung anstelle einer weiteren Verordnung wird jetzt die Höhe unmittelbar im Gesetz festgeschrieben, es bleibt aber bei 27 Millionen Euro.

Derzeit leisten der Freistaat Bayern und die Gemeinden im Fonds Beiträge von je 13,5 Millionen Euro und

damit eben diese insgesamt 27 Millionen Euro jährlich. In den Jahren 2007 bis 2012 wurden jährlich nur 11,5 Millionen Euro eingezahlt. Die gleiche Summe kam auch damals von den Kommunen. Von den Gemeinden der Oberpfalz weiß ich, dass diese im Jahr 2016 über 1 Million in den gemeinsamen Topf einzahlten. Je nach Größe einer Kommune kann die Summe durchaus auch fünfstellig sein. Den Zuschuss aus dem Fonds, in den auch die Gemeinden einzahlen, darf dann aber der jeweilige Minister verkünden.

Auch wenn wir zugestehen, dass eine jahresübergreifende kontinuierliche Antragsbearbeitung gewährleistet sein muss, war es für uns doch erstaunlich und nicht nachvollziehbar, dass am Stichtag 20. August 2017 Mittel in Höhe von 45,4 Millionen Euro, davon Restmittel in Höhe von 25,8 Millionen Euro aus dem vergangenen Jahr für Bewilligungen zur Verfügung standen oder, anders gesagt, große Summen der von den Gemeinden und dem Freistaat eingezahlten Mittel auf der Bank lagen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!)

Sie konnten wegen personeller Unterbesetzung bei der Ausreichungsstelle des Entschädigungsfonds nicht an die Antragsteller ausgezahlt werden.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das kann ja nicht wahr sein!)

Wir sind der Meinung, dass es nicht sein kann, dass eingezahltes Geld nicht umgehend investiert wird und auf das angehäufte Guthaben sogar Strafzinsen zum Beispiel in Höhe von 149.000 Euro gezahlt werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Das Ministerium sollte einmal darüber nachdenken, aus dem Entschädigungsfonds auch Zuschüsse für kleinere Maßnahmen zu genehmigen. Vielleicht könnte man damit dem einen oder anderen, der ein denkmalgeschütztes Haus besitzt, eine Renovierung schmackhaft machen.

Inzwischen, so wurde uns versichert, sei dem Arbeitsbereich weiteres Personal zugeteilt und seien die Engpässe zum Teil wieder abgebaut worden. Allerdings möchte ich durchaus die Gelegenheit nutzen, darauf hinweisen, dass beim Landesamt für Denkmalschutz zusätzliches Personal für die Bearbeitung von Anträgen bezüglich der laufenden Denkmalschutzmittel aus dem Haushalt fehlt.

Wir könnten uns auch vorstellen, dass diese Mittel erhöht und zum Beispiel für kommunale Denkmalkon

zepte verwendet werden, weil es auch hier einiges zu verbessern gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dem sich aus der Verfassung unseres Freistaats ergebenden Auftrag zum Erhalt unserer Denkmäler nachgekommen werden kann. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Goppel von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der rein technische bzw. bürokratische Vorgang, den Entschädigungsfonds im Rahmen unserer Haushaltsgestaltung anders zu platzieren, ist an sich kein Anlass, eine interne Diskussion über die Verteilung der denkmalpflegerischen Mittel zu führen. Wenn diese Gelegenheit aber dazu genutzt wird, stört das natürlich nicht.

Herr Kollege, ich will Folgendes ausdrücklich festhalten: Die Tatsache, dass wir zu dieser Thematik – einmal abgesehen von der Höhe der jeweiligen Haushaltsansätze – keinen Streit haben, sondern uns in der Regel auf bestimmte Vorgehensweisen einigen, ist bemerkenswert. In anderen Parlamenten ist das nicht üblich. Ich bedanke mich auch an dieser Stelle für die Zusammenarbeit.

Ich halte weiterhin fest: Der Entschädigungsfonds ist unsere gemeinsame Erfindung. Die eine Hälfte zahlen die Kommunen, die andere Hälfte zahlt der Freistaat.

Herr Kollege Halbleib hat sich heftig mit Beifall bemerkbar gemacht, als Herr Kollege Strobl behauptet hat, der Freistaat könne mehr tun. Ich bin seit vielen Jahren so intensiv mit dem Thema befasst, dass ich weiß, wie das in der Regel abläuft: Entweder blockieren die Kommunen den Freistaat, oder der Freistaat blockiert die Kommunen, wenn es darum geht, die Mittel zu erhöhen. Wenn es von den Kommunen heißt, in diesem Jahr könnten zusätzliche zwei Millionen Euro nicht zur Verfügung gestellt werden, dann fehlen insgesamt schon vier Millionen Euro, da die andere Ebene, der Freistaat, dann ebenfalls zwei Millionen Euro bereitstellen würde, aber nicht kann. Möglicherweise verweist der Freistaat dazu darauf, dass er im Moment andere Aufgaben habe, weshalb er die Mittel nicht zur Verfügung stellen könne.

Ja – der Entschädigungsfonds müsste höher sein. Diese Feststellung gilt unabhängig davon, dass wir

Strafzinsen gezahlt haben. Das will auch ich ausdrücklich als ärgerlich vermerken und als unfreundlichen Akt bezeichnen. Aber auch Sie wissen, dass man nicht immer alle Dinge im Blick haben kann. Ich will das nicht als Angriff verstanden wissen, sondern als Ermahnung. Diese verbinde ich mit der Bitte, auf Wiederholungen zu verzichten.

(Volkmar Halbleib (SPD): Altersmilde!)

Dieser sechsstellige Betrag hätte besser verwendet werden können, zum Beispiel für kleinere Fälle der Denkmalpflege.

Die Verteilung der Mittel erfolgt stringent und orientiert sich an der Dringlichkeit. Die Kriterien legen Kommunen und Staat gemeinsam fest. Insoweit führt der Rat, dass der Freistaat an dieser Stelle selbst tätig werden solle, angesichts der begrenzten Zugriffsmöglichkeit auf den Fonds nicht weiter; denn die Festlegung erfolgt halbe-halbe. So bemisst sich die Reihenfolge. Sie könnten die Bürgermeister in unserem Land ermutigen – wir könnten es auch –, die richtige Reihenfolge zu finden.

Gelegentlich müssen große Einzelfälle finanziert werden. Dann bleibt für die Kleinen zu wenig übrig. Angesichts eines solchen Umstands muss gemeinsam darauf hingewirkt werden, dass die richtige Anteiligkeit der Finanzierungsmöglichkeiten entsprechend der unterschiedlichen Größe der Kommunen gewahrt bleibt. Diese Notwendigkeit unterstreiche ich. Ich will gemeinsam mit Ihnen an der entsprechenden Förderung und Bereitstellung arbeiten.

Herr Staatsminister, ich möchte mich dafür bedanken, dass wir von der Verordnung in das gesetzliche Verfahren übertreten. Die Vorbereitung einer Verordnung braucht lange; es können mehrere Jahre sein. Es kann nicht sein, dass wir jedes Mal vor deren Auslaufen hier im Parlament darüber diskutieren müssen, wie viel Geld verfügbar ist. Wenn aber jedes Mal der Finanzminister mitreden muss, wird es noch schwieriger. Insoweit nehmen wir im Augenblick der Gesetzesvorgabe den Finanzminister aus der Diskussion heraus.

(Volkmar Halbleib (SPD): Vor allem wegen des Finanzministers!)

(Volkmar Halbleib (SPD): Vor allem wegen des Finanzministers ist es so schwierig!)

Herr Halbleib, wenn Sie falsche Vorstellungen haben, dann liegt das an der Presseveröffentlichung, die vorher da war.

(Volkmar Halbleib (SPD): Nein, nein!)

Ihre Behauptung ist nicht wahr. – Bisher brauchen wir vor einer Verlängerung jedes Mal den Finanzminister. In Zukunft brauchen wir ihn wegen der gesetzlichen Festschreibung nicht mehr. Der Ansatz steht künftig schon im Haushalt und ist entsprechend zu berücksichtigen. Über die Höhe müssen wir zwar immer noch und wieder diskutieren; aber es ist ausgesprochen wichtig, dass wir, das Parlament, an dieser Stelle ein Stück weit Sicherheit bekommen. Wir sind nicht mehr darauf angewiesen, dass der Verwaltung etwas Besonderes einfällt, damit wir in der Reihenfolge vorn stehen.

Der 1. Januar 2018 ist ein wichtiger Termin, weil zum 31. Dezember dieses Jahres die alte Vorschrift ausläuft. Ich bin der Staatsregierung und dem Landtag mit seinen Ausschüssen, nicht zuletzt dem Haushaltsausschuss, außerordentlich dankbar, dass wir die Genehmigung zum rechten Zeitpunkt bereden können. Somit vermeiden wir neuerlich Rückstände. Diese entstünden, wenn wir nicht rechtzeitig beschließen würden. Auch insoweit war es ein kluges gemeinsames Vorgehen in Bezug auf den Entschädigungsfonds. Vielen Dank dafür, insbesondere an die Haushälter.

Wir mobilisieren mit dem Entschädigungsfonds nicht selten eine Menge zusätzliches Geld, eben dort und weil andere mitfinanzieren müssen. Da wir auch andere Haushaltspositionen verstärken, damit weiteres Geld mobilisiert wird, sollten wir auch beim Entschädigungsfonds ordentlich zulegen. Wir haben bald wieder Haushaltsberatungen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir mit dem Ansatz des E-Fonds ein paar der großen Brocken schneller und gezielt aus dem Weg räumen könnten. – Ich bitte um entsprechende Beratung und am Ende um Ihr günstiges Votum.