zu gehen und präventiv bürokratische Hemmnisse gar nicht erst aufzubauen. Dies ist mir ein wichtiger Punkt, den ich ganz dick unterstreichen möchte. Für den Verhandlungserfolg möchte ich insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses noch einmal ganz herzlich danken.
Beim Budget für Arbeit nutzen wir in Bayern die landesgesetzlichen Spielräume für eine erhebliche materielle Verbesserung zugunsten der Menschen mit Behinderung aus. Das ist heute mehrfach gesagt worden. Wir gehen um 20 % über die vom Bundesgesetzgeber festgelegte Marge und wollen den Menschen damit eine echte Chance auf dem freien, allgemeinen Arbeitsmarkt geben. Liebe Kollegin Celina, auch für die notwendige Assistenz für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben wir vorgesorgt: Sie wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe als Ermessensleistung der Integrationsämter finanziert.
Wir stärken die Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderung. Sie werden zukünftig eine starke Stimme im Bereich der Eingliederungshilfe haben, und bei den Rahmenvertragsverhandlungen werden die Menschen mit Behinderung zukünftig genauso am Tisch sitzen wie in der Arbeitsgruppe zur Bedarfsermittlung. Das ist mir wichtig, und das ist dick zu unterstreichen. Das bedeutet eine echte Teilhabe am Verhandlungstisch. Auch dies ist in der Tat ein ganz wichtiger Eckstein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Verabschiedung des Bayerischen Teilhabegesetzes I hat der Gesetzgeber, haben wir erst einmal unsere Hausaufgaben gemacht. Aber wir müssen im Blick behalten, was nun kommen wird – das ist ja schon angesprochen worden – und welche Herausforderungen die Kostenträger und die Leistungserbringer erwarten. Sie müssen den Systemwechsel in den nächsten Jahren mit vielen Neuerungen umsetzen. Dies ist nicht ganz leicht, es ist eine große Herausforderung. Von daher ist es notwendig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl bei den Kostenträgern als auch bei den Leistungserbringern zu unterstützen und ihnen durch Schulungen und Fortbildungen zu helfen.
Aber auch für die Menschen mit Behinderung ändert sich viel. Auch sie müssen sich an neue Wege gewöhnen. Wir stellen Teilhabe und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Das bedeutet für viele Menschen mit Behinderung zugleich mehr selbstbestimmte Entscheidungsfreiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung. Auch dies muss deutlich gesagt werden: Es bedeutet mehr Selbstständigkeit bei Fragen, wie und wo man leben möchte und wie und wo man arbeiten will. Das kann im ersten Moment auch eine gewisse Ver
unsicherung für die Menschen mit Behinderung bedeuten. Deshalb ist es notwendig, die Menschen bei der Möglichkeit, die Freiräume echt zu nutzen, nicht alleine zu lassen. Eine passgenaue Beratung ist da nach wie vor wichtig und entscheidend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Bayerischen Teilhabegesetz I dürfen wir für 2020 schon die Fortführung in einem Bayerischen Teilhabegesetz II als nächste Stufe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ankündigen. Wir werden die Entwicklung der Eingliederungshilfe und die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bis dahin sehr genau im Blick haben müssen. Es handelt sich um ein lernendes System.
Wir gehen mit dem Bayerischen Teilhabegesetz I neue Wege. Sollten sich unsere berechtigten Hoffnungen in diese Regelungen nicht ganz erfüllen, werden wir – das kann ich schon jetzt sagen – nachsteuern, wo das notwendig ist. Wir alle müssen daher sehr genau auf die Erfahrungen der Menschen mit Behinderung, der Kostenträger und der Leistungserbringer achten, auf sie hören und sensibel für sie sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Menschen mit Behinderung hin zu mehr echter und lebendiger Teilhabe bitte ich Sie um Zustimmung zum Bayerischen Teilhabegesetz I.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 19 abstimmen. Das ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/18388.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/18388, die Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 17/18909 bis 17/18911, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/18991, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/19212 und der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 17/19225 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/19342 zugrunde.
Vorweg ist über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge von Abge
ordneten der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FREIEN WÄHLER abzustimmen.
Ich beginne jetzt mit der namentlichen Abstimmung. Es geht um den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/18911. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten!
Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung und bitte, die Plätze einzunehmen. Es folgen weitere Abstimmungen.
Wir kommen zu den weiteren, vom Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträgen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/18909 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Kollegen Muthmann (fraktionslos) und Felbinger (fraktions- los). Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/18910 zustimmen möchte, dem bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch wieder SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion und Kollege Muthmann (fraktionslos). Enthaltungen? – Gibt es keine. Dann ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/18991 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch wieder SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion und Kollege Muthmann (fraktionslos). Enthaltungen? – Keine.
Drucksache 17/19225. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion FREIE WÄHLER und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion, SPD und Kollege Muthmann (fraktionslos). Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung von soeben bekannt: Mit Ja haben 49 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 98; keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass ein neuer § 8 zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes eingefügt wird, ebenfalls zu. Diese Änderung des Blindengeldgesetzes soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten. Ergänzend schlägt er vor, in § 101 der Übergangsregelung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze sowie im nun neuen § 9 als Datum des Inkrafttretens den "17. Januar 2018" und als Datum vor dem Inkrafttreten bzw. des Außerkrafttretens den "16. Januar 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 17/19342.
Weiter weise ich noch darauf hin, dass aufgrund der letzten Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung hierzu, die der Landtag in seiner Sitzung am 29. November beschlossen hat, die Datumsangaben der letzten Änderung und die entsprechenden Seitenangaben des Gesetz- und Verordnungsblattes von der Staatsregierung bei der Veröffentlichung des genannten Gesetzes angepasst werden müssen.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Kollegen Felbinger (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung
geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind augenscheinlich alle Abgeordneten in diesem Saal. Gegenstimmen gibt es demnach keine. Enthaltungen? – Auch keine. Die beiden fraktionslosen Kollegen haben ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Teilhabegesetz I".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/19212 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Wir kommen nun noch zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 20 – das ist der Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion betreffend "Umsetzung Bayerisches Teilhabegesetz" auf Drucksache 17/18938. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Nummer 6 der Satz "In Zusammenhang mit dem Dialogprozess und der Beteiligung der Verbände zum Bayerischen Teilhabegesetz II wird diese Funktionsfähigkeit hinsichtlich der Zusammensetzung überprüft." angefügt wird. Wer dem Antrag mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Kollegen Felbinger (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist diesem Antrag zugestimmt.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich schlage vor, dass wir die Sitzung um 14.00 Uhr fortsetzen. – Danke schön.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Ilona Deckwerth u. a. und Fraktion (SPD) Qualität in bayerischen Kitas sicherstellen - staatliche Förderung anheben! (Drs. 17/19490)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Gabi Schmidt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kita-Qualität verbessern: Sockelfinanzierung für Kindertageseinrichtungen einführen und Erzieherberuf aufwerten! (Drs. 17/19514)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehr Investitionen in die frühkindliche Bildung - Kitaplätze ausbauen, Qualität der Betreuung verbessern (Drs. 17/19515)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Unsere erste Rednerin ist die Frau Kollegin Rauscher. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur jetzigen Uhrzeit ist die Besetzung noch überschaubar. Vielen Dank an diejenigen, die da sind und diesem wichtigen Thema ihre Aufmerksamkeit widmen.
Es geht uns heute um die Grundfinanzierung der Kindertagesbetreuung und die finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen. Es gibt eine aktuelle Information, dass der wichtige Sockelbetrag zur Finanzierung von Kitas für 2018 um lediglich 2 Euro angehoben werden soll. Das ist lächerlich und dient nicht der Sicherung der finanziellen Ausstattung von Kitas. Deswegen haben wir uns entschieden, dieses Thema heute per Dringlichkeitsantrag im Plenum einzubringen.