Doris Rauscher
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Reiß, Sie haben das Gesetz handwerklich wirklich schlecht gemacht.
Das möchte ich gleich zu Beginn erwähnen. Sie hatten eine schlechte Kommunikation und Verunsicherung auf allen Seiten. Jetzt schieben Sie dem Bund auch noch den Schwarzen Peter zu. Sie machen das
auf Kosten der finanziell schwächeren Familien in unserem Land. Dieses Bild zeigt die Staatsregierung im Umgang mit der Familienpolitik. Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir freuen uns, wenn Familien in unserem Land Unterstützung bekommen.
Aber Sie gehen mit einer unausgewogenen Familienleistung an die Öffentlichkeit und wussten und wissen sehr genau, dass der Vorstoß rechtlich heikel und noch dazu mit dem Bund nicht abgestimmt war. Aber Sie dachten sich: Versuchen kann man es ja mal. Ganz offensichtlich – das ist mein Eindruck – haben Sie den Streit mit der Bundesebene dadurch provoziert. Jetzt geben Sie den anderen die Schuld. So leicht können Sie sich nicht vom Acker machen.
Aus meiner und unserer Sicht ist das eine wirklich unanständige Vorgehensweise. Das ist all den Familien gegenüber unanständig, die sich auf diese Unterstützung des Staates verlassen und jetzt tatsächlich in der Luft hängen. Es ist auch unanständig, weil Sie den Familien immer noch keine Rechtssicherheit darüber geben können, wer nach derzeitiger Gesetzeslage am Ende das Geld behalten darf und wer es im schlimmsten Fall nicht erhält oder sogar zurückzahlen muss. Damit führen Sie im schlimmsten Fall Familien in die Überschuldung. Es ist auch deshalb unanständig, weil Sie als CSU auf Landes- und auf Bundesebene immer wieder dafür gesorgt haben, dass auch Leistungen für Kinder auf Sozialleistungen angerechnet werden müssen – als Anreiz und Motivation. Denken Sie an Herrn Seehofers Äußerungen und die Debatten im Sozialausschuss, dem Sie damals im März noch nicht angehörten. Denken Sie einmal daran, wie sehr immer wieder auf den fehlenden Anreiz und die fehlende Motivation verwiesen wurde, wenn Hartz-IVFamilien staatliche Leistungen für Kinder erhalten sollten.
Es ist auch deshalb unanständig, weil Sie sich seit Ankündigung Ihres Familiengeldes im April offensichtlich auch nicht wirklich Mühe gegeben haben, als Teil der Bundesregierung in Berlin über Änderungen der geltenden Gesetze zu diskutieren. Sie haben genau gewusst, dass es diese Fallstricke gibt. Wir haben es Ihnen gesagt. Das Bundessozialministerium hat es Ihnen bereits im April mitgeteilt. Soll sich ein Bundesminister über geltende Gesetze hinwegsetzen? – Diese Frage möchte ich Ihnen einmal stellen. Muten Sie uns wirklich zu, uns über Gesetze hinwegzusetzen?
Frau Ministerin, Sie forderten heute vor der Presse einen sachlichen Austausch mit sachlichen Argumen
ten. Noch eine Woche vorher mussten wir uns aber den Vorwurf der Polemik gefallen lassen, weil wir eine zügige rechtssichere Lösung gefordert haben. Wo war da Ihr sachlich geforderter politischer Stil?
Selbiger fehlt im Übrigen bei Zitaten aus der CSULandtagsfraktion, die jetzt verkürzt in Ihrem Antrag stehen, weil es dem strategischen Scharmützel Ihres Wahlkampfes dient. Was Sie und die Ihren in den vergangenen Wochen betrieben haben, ist aus unserer Sicht Populismus. Auch der Ministerpräsident und Sie, Herr Reiß, haben mit Ihrer Rhetorik geschadet. Sie sagten, die SPD sei nicht für die Ärmsten da und es wäre unsozial, wie wir uns verhielten. Das ist doch reinster Quatsch. Das wissen Sie auch.
Sie wissen, dass Änderungen von gesetzlichen Vorgaben ins parlamentarische Verfahren müssen. Beim Pflegegeld sind es andere Voraussetzungen. Das wissen Sie auch. Ich fordere Sie auf, sich auf Bundesebene konstruktiv daran zu beteiligen. Setzen Sie sich mit uns dafür ein, dass alle Leistungen, die Kindern zugutekommen, nicht auf Hartz IV angerechnet werden. An uns liegt es nicht. Wir wollen die Familien stützen, die finanziell echt zu kämpfen haben.
Doch im Moment haben wir den Salat. Sie beklagen ein Dilemma, an dem genau Sie schuld sind. Da brauchen Sie sich wirklich nicht zu wundern, wenn die Menschen in unserem Land das Vertrauen in die Politik verlieren. Sie schieben dem Bundessozialministerium die Schuld in die Schuhe. Das ist das Schlimmste daran.
Kolleginnen und Kollegen, hören Sie auf, den Bund dafür verantwortlich zu machen, dass Sie auf Landesebene Ihre Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht haben. Die Arme der SPD waren und sind sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene weit ausgestreckt für eine wirklich gute gemeinsame Familienpolitik. Wir sind uns darin einig, dass Familien mehr Unterstützung für sich und ihre Kinder brauchen. 250 Euro im Monat sind viel Geld, das Familien den Alltag erleichtert. Das allein reicht aber nicht. Aus unserer Sicht braucht es einen größeren Wurf, damit wirklich alle Familien, vor allem die bedürftigen Familien, profitieren. Die Familien benötigen eine direkte und nachhaltige Unterstützung sowie eine Entlastung im Alltag statt nicht abgestimmter Schnellschüsse.
Das bedeutet – das haben wir in unserem Antrag formuliert – den wirklichen Ausbau der Kindertagesbetreuung inklusive einer Qualitätsoffensive, einer Verbesserung für das pädagogische Personal sowie
einer Beitragsfreiheit von Anfang an. Das wäre übrigens günstiger als das Familiengeld, das Sie eingeführt haben. Diese Bemerkung mache ich nur am Rande. Die Familien brauchen auch eine echte Entlastung bei den Kosten für Unterrichtsmaterial und den Schulwegkosten. Sie sollten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einer Finanzierung der Randzeiten unterstützt werden. Sie wissen ganz genau, dass die Finanzierung der Randzeiten in den Kitas nicht dargestellt ist. Die Finanzierung geht nicht über neun Stunden hinaus.
Die Träger und Einrichtungen haben zu kämpfen. Wir müssen die Kinderarmut abschaffen. In Bayern leben 245.000 Kinder, die von Armut bedroht sind. Dass das Familiengeld kein wirklich wirksames Instrument gegen Kinderarmut ist, haben unter anderem die Wohlfahrtsverbände belegt. Es ist fast heuchlerisch, jetzt den Messias für die Familien zu spielen. Ihre Partei ist es doch, die den Ärmsten bisher nichts vergönnt hat. Nicht einmal die kostenfreie Kita können Sie unterstützen.
Für die Ärmsten schon. Sie denken jedoch nicht an diejenigen, die an der Grenze stehen. Die bekommen die Wirtschaftliche Jugendhilfe, das ist schon klar. Sie wissen genau, dass es genug Familien gibt, die mit dem vorhandenen Geld zu kämpfen haben. Im Fall einer kostenfreien Kita hätten die Familien Monat für Monat deutlich mehr im Geldbeutel, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Es würde nicht nach dem dritten Lebensjahr enden.
Wir haben in unserem Antrag Maßnahmen genannt. Heute bitten wir Sie, diese zu unterstützen. Sie wissen sehr gut, dass die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur eine vorläufige und keine abschließende Einschätzung des Gesetzes vorgenommen hat, weil hierzu kein Rechtsgutachten erstellt worden ist. Das ist eine Äußerung unter Vorbehalt. Deswegen bleibe ich dabei: Es war ein Schnellschuss. Es ist populistisch, auf die Bundesebene zu schimpfen. Hören Sie damit auf. Machen Sie sich auf den Weg, und suchen Sie mit uns gemeinsam auf Bundesebene nach einer guten Lösung für die Ärmsten – so sagen Sie es – in unserem Land. Dann wäre allen geholfen.
Frau Ministerin, ich habe nur eine kurze Frage. Haben Sie Kenntnis davon, dass die erste Einschätzung der Regionaldirektion zurückgenommen und darauf verwiesen wurde, dass dies nur eine vorläufige und keine rechtssichere Einschätzung war?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Tanja Schorer-Dremel, zunächst einmal vielen Dank für deinen ausführlichen Teil eins des Berichts. Danke auch dafür, dass du mir als stellvertretender Vorsitzenden ein paar Minütchen gibst, jetzt mit dem Teil zwei daran anzuknüpfen. Ich knüpfe an der Bandbreite unserer Themen, Gespräche und vor allem Bereisungen, die wir unternommen haben, an. Ich ergänze den Bericht um einen ganz besonderen Bestandteil der Arbeit unserer Kinderkommission, nämlich um die Regionalbereisungen.
Wir, die Kinderkommission, haben uns in den letzten Jahren nicht nur hier im Hohen Haus mit Themen rund um Kinder und Jugendliche befasst oder unsere Zeit in Genf, in Berlin oder in New York verbracht. Das hört sich sehr spannend an, und es war auch spannend, über den Tellerrand hinauszuschauen. Wir haben auch mit vielen Praktikern und Fachexperten vor Ort Gespräche geführt. Wir hatten Kontakt zu den Menschen, zu Einrichtungen für und mit Kindern, und haben direkt vor unserer Türe festgestellt, wie viele tolle Einrichtungen es gibt.
Wir haben Einrichtungen in verschiedenen Regionen unseres Landes besucht, wir hatten Termine über die vielen Sitzungstermine hinaus. Wir haben viel Gutes gefunden, wir wollten aber auch ganz bewusst Schwierigkeiten entdecken und Lösungsansätze entwickeln. Zunächst konnten wir feststellen, dass es in jeder Region Bayerns vielfältige und teilweise einmalige Angebote für Kinder und Jugendliche gibt. Das ist ganz toll.
Wir waren in Tanja Schorer-Dremels Stimmkreis Eichstätt. Dort haben wir den Unterricht im Sonderpädagogischen Förderzentrum Eichstätt besucht. Wir waren am Willibald-Gymnasium und haben mit Schülersprecherinnen und Schülersprechern diskutiert. Vor allem haben wir mit ihnen über die Bildungspolitik in Bayern gesprochen. In der Fachakademie für Sozialpädagogik haben wir uns mit der frühkindlichen Bildung auseinandergesetzt. Mit Jugendvertretern der örtlichen Vereine und Organisationen saßen wir an einem Tisch.
Wir waren auch in Gabi Schmidts Heimat Mittelfranken im Raum Neustadt unterwegs. Frühkindliche Bildung in der Praxis haben wir uns dort in einem Landkindergarten zeigen lassen. In der Einrichtung der Behindertenhilfe der Barmherzigen Brüder in Gremsdorf durften wir die Lebenswelt erwachsener Menschen mit Behinderung erleben. Dort haben wir auch unseren KiKo-Kicker anfertigen lassen. In einer Flüchtlingsunterkunft haben wir uns mit dem drängenden Thema Asyl und mit den Rechten von Flüchtlingskindern befasst.
Wir waren zu einem Regionalbesuch auch im Landkreis Traunstein und im Berchtesgadener Land bei Gisela Sengl unterwegs. Dort haben wir einige Einrichtungen besucht, die sich für Kinder und Familien in ganz besonders schwierigen Lebenssituationen einsetzen. Wir waren auch im Haus der Berge und konnten uns dort intensiv mit der Umweltbildung befassen, die uns, wie schon erwähnt wurde, auch ganz besonders wichtig ist.
Besonders gern erinnere ich mich natürlich auch an die Bereisung meines Heimatlandkreises Ebersberg. Dort haben wir uns im Einrichtungsverbund Steinhöring mit vorschulischen und schulischen Einrichtungen zur Inklusion befasst. Der Kinderschutzbund Ebersberg hat uns ein tolles Projekt vorgestellt, nämlich das Projekt der Familienpaten. Dieses Projekt wird mit sehr viel ehrenamtlichem Engagement betrieben. Wir hatten ein spannendes Gespräch mit Kita-Trägern und Gemeindevertretern. In Markt Schwaben hatten wir die Möglichkeit, in einem internationalen Familiencafé hautnah von den Lebenswirklichkeiten zahlreicher Familien und ihrer Kinder im Speckgürtel des Münchner Ostens zu erfahren.
Wir sind mit unzähligen neuen Eindrücken zurückgekommen, aber auch mit neuen Ideen und Ansätzen im Gepäck. Und wir sind mit einem Rucksack voller Verbesserungsvorschläge und Bitten um Unterstützung zurückgekommen. Eindeutig konnten wir mitnehmen, dass überall in Bayern die grundlegenden Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen dieselben sind: Kind sein dürfen, ernst genommen werden, mitwirken und teilhaben können, egal welcher Hautfarbe oder sozialer Herkunft, egal ob mit oder ohne Handicap, egal ob noch ganz klein oder schon ein bisschen älter, glücklich aufwachsen können mit guten Bildungschancen, mit Menschen, denen man wichtig ist, mit Herzenswärme und vor allem ohne Sorgen. Um das zu erreichen, ist noch einiges zu tun. Auch das haben wir, die Kinderkommission, erfahren dürfen oder müssen.
Ich danke zum Ende meines Teils des Berichts der Kinderkommission meinen drei Kolleginnen, ganz besonders aber Tanja, für das Bemühen um eine wirklich gute fraktionsübergreifende Zusammenarbeit in dieser gleichberechtigten Zusammensetzung der Kinderkommission. Manchmal war es eine Herausforderung, aber insgesamt ist es sehr gut gelaufen. Das liegt sicherlich auch daran, dass es ein Anliegen von uns allen war, an den Themen der Kinder zielorientiert gemeinsam zu arbeiten.
Noch einmal. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Im größten Teil ziehe ich ohne Zweifel eine durchweg positive Bilanz. – so viel gleich einmal vorweggenommen. Einiges sehe ich rückblickend aber durchaus auch ein bisschen kritisch. Zunächst jedoch: Die Kinderkommission muss in der nächsten Legislaturperiode weitergeführt werden; das ist aus meiner Sicht ganz klar.
Ich habe mir, um mein Resümee zu ziehen, noch einmal jede einzelne der Aufgaben, die wir uns als Kinderkommission vorgenommen haben, angesehen:
Die Kinderkommission versteht sich als Ansprechpartnerin für alle Familien, Kinder und Jugendlichen und alle Einrichtungen und Organisationen, die sich für die Wahrung von deren Belangen einsetzen.
Diese Aufgabe haben wir meines Erachtens sehr gut erfüllt. In den vier Jahren haben wir mit verschiedensten Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe gesprochen und uns einer sehr großen Bandbreite von aktuellen Themen angenommen, wie wir bereits hören konnten.
Jedoch haben wir – und das sage ich ganz wertfrei – einige der heißen Themen anschließend bewusst nicht vertieft, Themen, von denen wir wussten, dass wir keinen Konsens finden würden. Vielleicht war es die falsche Entscheidung, dass wir die Konfrontation gescheut haben, vielleicht aber auch genau die richtige und einzig zielführende im Rahmen der Möglichkeiten der Kinderkommission.
Kommen wir zur zweiten Aufgabe der Kinderkommission. Sie lautet:
Gleichzeitig sieht sie es als ihre Aufgabe, die Öffentlichkeit für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren und ihnen eine parlamentarische Stimme zu geben.... Der Kinderkommission kommt hier die Aufgabe zu, die Interessen von Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu artikulieren und ihnen in den politischen Prozessen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Durchsetzung zu verhelfen – als Seismograph und Katalysator zugleich.
Wir alle haben Themen, die an uns herangetragen wurden, mit in den parlamentarischen Prozess aufgenommen und versucht, Taten folgen zu lassen, jeder mit seinen parlamentarischen Möglichkeiten. Bei ein paar Themen folgten auch Taten. Das waren kleine Sternstunden für die Kinderkommission. Wir haben uns zu dem Thema Rechte von Flüchtlingskindern positioniert, ebenso zum Thema Kinderehen. Wir haben das Bewusstsein für ein Festschreiben der Kinderrechte im Grundgesetz geschaffen. Darauf können wir als Kinderkommission mit Recht auch stolz sein.
Doch ich hätte mir gewünscht, dass es mehr solcher Sternstunden für die Kinderkommission gegeben hätte, dass es uns gelungen wäre, noch weitere Themen über die Plattform der Kinderkommission zu platzieren. Aber was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden.
Lösungen wurden oft diskutiert. Aber bei Diskussionen ist es dann halt oft auch geblieben. Das waren Momente, in denen ich mir mehr Rechte für die Kinderkommission als unabhängiges Gremium gewünscht hätte. Unsere Seismografenaufgaben haben wir bereits ausgiebig und vorbildlich wahrgenommen; doch für unsere Aufgabe, als Katalysator zu fungieren, haben wir schlichtweg nicht genug Möglichkeiten. So entsteht manchmal das Gefühl, dass die Kinderkommission doch nicht mehr ist als ein zahnloser Tiger.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten soll die Kinderkommission agieren, heißt es in unserer Aufgabenbeschreibung. Unsere einzige Möglichkeit als Kinderkommission ist es, Empfehlungen auszusprechen und
Resolutionen herauszugeben – kein Beschlussrecht, nicht einmal ein Vetorecht bei Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Wenn ich nun Bilanz ziehe und mich frage, ob die Kinderkommission mit ihrem Tun und Wirken Durchschlagskraft hat, so muss ich das mit Ja und Nein beantworten. Ja, weil wir wichtige Themen hier in Bayern und bundesweit mit verschiedensten Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe und in manch einer Fraktion angestoßen haben. Wir haben den politischen Horizont in Bezug auf Kinder in Bayern erweitert und die Belange der Kinder in unserem Land mehr in den Fokus gerückt.
Nein, weil wir als Kinderkommission oftmals nicht so durchgedrungen sind, wie wir alle vier uns das gewünscht hätten, weder im parlamentarischen Geschehen noch in der Öffentlichkeit. Aber das ist wohl so bei einer Kommission. Um eine wirkliche Verbesserung für die Kinder in unserem Land zu erreichen, müssten wir auch mit den richtigen Instrumenten ausgestattet sein. Das wäre eine wirkliche Zeitenwende für unser Parlament und für die Jüngsten in unserer Gesellschaft.
Schließen möchte ich neben dem Dank an meine drei Kolleginnen in der Kinderkommission auch mit einem Dank an die Vertreter der Ministerien und an alle Organisationen, mit denen wir zu tun hatten, ganz speziell an Sie, Herr Tönjes vom Kinderschutzbund. Sie waren ein treuer Wegbegleiter in der Kinderkommission. Ich glaube, Sie haben wirklich keine Sitzung verpasst; das hat uns sehr gefreut. Danken möchte ich auch Herrn Dr. Unterpaul, Herrn Stigler und, wie schon genannt wurde, Frau Kellner vom Stenografischen Dienst und Frau Schweimer als Offiziantin. Es tut gut zu wissen, dass sie immer für uns da sind.
Nun möchte ich tatsächlich enden mit einem Zitat von Astrid Lindgren:
Es gibt kein Alter, in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie in der Kindheit. Wir Großen sollten uns daran erinnern, wie das war.
Lassen Sie uns im Sinne dieses Zitats weiter an den Themen der Kinder und Jugendlichen arbeiten und dranbleiben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern wird immer älter. Heute leben bereits 2,6 Millionen Menschen im Alter von über 65 Jahren in Bayern. Bereits in zehn Jahren wird diese Altersgruppe auf 4 Millionen Menschen angewachsen sein. Das sind dann rund 30 % der bayerischen Bevölkerung.
Ein längeres Leben ist ein Glücksfall für jeden Einzelnen, aber auch für die ganze Gesellschaft. Schon heute geht es nicht mehr darum, nur zu arbeiten und die letzten Jahre irgendwie herumzubringen, sondern nach der Arbeit kommen heute in der Regel die geschenkten Jahre. Das sind Jahre für Freizeitaktivitäten, für die Unterstützung der Kinder und Enkelkinder und für Dinge, die man schon das ganze Leben lang machen wollte. Es ist aber auch die Zeit, sich in die Gesellschaft einzubringen.
Der demografische Wandel hat schon lange begonnen. Deshalb ist es Zeit, dies nicht nur als Tatsache anzuerkennen, sondern jetzt die richtigen Weichen zu stellen, damit die zusätzlichen Lebensjahre aktive und bewusste Lebensjahre sind.
Bayerische Senioren und Seniorinnen wollen sich einbringen. Sie verfügen über einen unglaublichen Erfah
rungsschatz, großes Wissen und enormes Potenzial. All das sollte nicht mit dem letzten Arbeitstag in der Schublade verschwinden. Sie kennen ihre Wünsche und Ideen am besten und wissen, was sie im Alltag für ein gutes und langes Leben brauchen und sich vorstellen.
Vom Engagement der älteren Generation profitieren wir alle. Gut 40 % der über 65-Jährigen engagieren sich bereits heute in vielfältiger Weise. Diese Zahlen zeigen, wie fit und aktiv heutige Senioren sind. Genau deshalb brauchen wir in Bayern gute und verlässliche Rahmenbedingungen für politische und gesellschaftliche Mitgestaltung.
Unser Gesetzentwurf, den wir heute in Zweiter Lesung beraten, für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für Senioren bietet genau das. Wer sich politisch engagieren will, soll das machen können, egal, in welcher Kommune Bayerns er lebt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU-Fraktion hat sogar eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich "Demographie und Generationengerechtigkeit" nennt, dennoch fehlt es noch immer an festgeschriebenem Recht für echte Mitwirkung der älteren Generation. Die Debatten im Plenum und während der Fachberatung im Ausschuss haben leider gezeigt, Sie haben die Zeichen der Zeit noch immer nicht erkannt. Ihrer Meinung nach braucht es solche Möglichkeiten für Seniorinnen und Senioren nicht. Dabei wäre es so fortschrittlich, in Zeiten der Veränderung einer Gesellschaft auf die Zeichen der Zeit zu reagieren und eine Zeitenwende einzuleiten. Ich frage mich: Wollen Sie nicht, oder können Sie die aktuellen Entwicklungen und Handlungsnotwendigkeiten einfach nicht erkennen? Wieso haben Sie solche Angst davor, der älteren Generation eine starke Stimme zu geben und sie mitbestimmen und mitgestalten zu lassen, und zwar in strukturierter Weise? Wieso verweigern Sie sich innovativen Ansätzen und ignorieren die Wünsche der Seniorinnen und Senioren, die ein solches Gesetz befürworten?
Kolleginnen und Kollegen, wirklich gute Argumente für diese Verweigerung habe ich in den Debatten bisher nicht gehört. Von Ihnen kommt nur das Argument, wonach die bestehende Gemeindeordnung ausreiche, um Seniorenvertretungen einzurichten, was man an der guten Aufstellung der Seniorenvertretungen in Bayern sehe. Nur, wo sehen Sie denn die gute Aufstellung für alle Seniorinnen und Senioren in Bayern, wenn nur 285 von 2.031 Gemeinden Seniorenbeiräte haben oder wenn zum Beispiel, um noch eine Zahl zu
nennen, 396 Gemeinden in Bayern keinerlei Form von Seniorenvertretung haben, das heißt, weder einen gewählten Seniorenbeirat noch einen Seniorenbeauftragten? Und da sagen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen – vor allem scheitert es an der Mehrheit der CSU –, Sie wollen die Freiwilligkeit fördern. Aber was erzählen Sie denn den Seniorinnen und Senioren, die sich einbringen wollen und es nicht können? Das treffen wir nämlich in vielfältiger Weise in den Kommunen an. Was sollen die machen, wenn die Gemeinden vor Ort beschließen, der Freiwilligkeit keine Möglichkeit zu eröffnen?
Wir als SPD-Landtagsfraktion finden, die Senioren dürfen nicht der Willkür der Kommunen und Amtsträger ausgesetzt werden. Jeder ältere Mensch in Bayern muss das Recht haben, dass seine Wünsche, Interessen und Ideen in seiner Kommune auch wirklich registriert werden.
Die Realität in Bayern zeigt es doch schon ganz klar: Es geht nur mit einem Gesetz, das die Strukturen schafft. Der Geist wird dann auch der Struktur folgen und jedem älteren Menschen über 60 Jahren die Möglichkeit eröffnen, sich strukturiert und zum Gemeinwohl am Ort politisch engagiert einzubringen.
Die von CSU, FREIEN WÄHLERN und GRÜNEN in Gefahr gesehene Selbstverwaltung der Kommunen ist mit unserem Entwurf nicht in Bedrängnis. Was wir wollen, ist, dass die Kommunen, die sich bislang nicht engagieren, noch Möglichkeiten schaffen, dies zu tun, damit sich die Generation über 60 engagieren kann, wenn sie das will. Seniorenpolitische Themen müssen künftig eine viel größere Rolle spielen als bisher – nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch bei uns in der Landespolitik.
Es ist wirklich schade, dass die CSU das nicht erkannt hat und verlässliche Strukturen absolut ablehnt mit Gründen wie: zu viel Bürokratie, die bestehenden Altersstrukturen in den Gemeinderäten spiegeln die alternde Gesellschaft doch schon wider, oder die Landesseniorenvertretung macht weiterhin Gremien auf Landesebene hinfällig. Den Fakt, dass eben nicht alle Senioren vertreten sind, ignorieren Sie nach wie vor hartnäckig.
Was für ein trauriges Signal, Kolleginnen und Kollegen, senden wir denn damit von der Landesebene aus, wenn die Unterstützung für Senioren in dieser Form in Bayern fehlt? Da reden Sie immer so schön davon, dass es gerechte Politik für alle Generationen braucht. Nur, wo sind die Taten zu genau diesen Wor
ten? Darauf warten die Menschen im Lande noch immer vergeblich. Kolleginnen und Kollegen, es wird Zeit, dass auch ihr Anspruch endlich Realität wird, zum Beispiel indem Sie heute unserem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung doch noch zustimmen.
Sie, liebe FREIE WÄHLER, haben die Notwendigkeit eines Gesetzes zwar mittlerweile erkannt; aber leider fehlt es Ihnen, wie schon in Erster Lesung von meiner Seite erwähnt, an wesentlichen Details.
Herr Kollege, so ist es nun einmal. Wenn Ihnen das Thema wirklich wichtig ist, stimmen Sie doch heute einfach dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zu.
Kolleginnen und Kollegen, Ältere sollen sich einbringen können, wann immer sie wollen, und das egal, wo in Bayern. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse. Dann müssen wir auch entsprechende Strukturen schaffen. Unser Seniorenmitwirkungsgesetz bietet dafür die richtigen Rahmenbedingungen und greift die Forderungen der bereits aktiven Seniorenvertretungen auf, ein Gesetz, das im Schulterschluss mit der Generation über 60 Jahren erarbeitet wurde, ein schlankes Gesetz.
Ich würde mich gern bei Ihnen allen heute nach der Zweiten Lesung für die Unterstützung und für mehr Mitwirkung und Beteiligung der Generation Ü 60 bedanken können. Deshalb bitte ich Sie noch einmal eindringlich, sich einen Ruck zu geben und diesem aus unserer Sicht nicht bürokratischen Gesetz – es ist ein Gesetz für mehr Partizipation und Mitwirkungsmöglichkeiten der Generation Ü 60 – zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Ministerin! In der Gesetzeslesung diesen Januar zu dem von uns eingebrachten Seniorenmitwirkungsgesetz habe ich bereits ausgeführt: Es handelt sich um ein Gesetz für eine starke, selbstständige und aktive ältere Generation. Das brauchen wir in Bayern.
Wir brauchen ein Gesetz, mit dem sichergestellt ist, dass die Stimme der Seniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen wirklich gehört wird. Dafür braucht es gesetzlich verankerte und vor allem verlässliche Rahmenbedingungen, die Senioren das Recht auf Mitwirkung eröffnen. Das ist in jeder bayerischen Kommune durch ein Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz zu verankern. Kolleginnen und Kollegen, die Situation liegt nicht am fehlenden Engagement der Senioren. Deshalb haben wir, die SPDLandtagsfraktion, bereits ein Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz gefordert. Herr Goppel, dies haben wir übrigens unabhängig von Herrn Wölfl getan.
Wir haben ein Gesetz gefordert, das einen verlässlichen Rahmen setzen sollte. Dieses Gesetz haben Sie alle, die CSU, die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN, in der Ersten Lesung und in der Debatte im Sozialausschuss abgelehnt. Liebe FREIE WÄHLER, dass Sie jetzt mit einem eigenen Gesetzentwurf um die Ecke kommen, ist schon interessant. Und vor allem – –
Dürfen Sie. Aber ich darf bemerken, dass das durchaus interessant ist. Interessant ist vor allem, dass Sie sich nicht wirklich die Mühe gemacht haben, einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben. Herr Kol
lege, die wortgleiche Übernahme der Artikel 6 bis 8 des Gesetzentwurfs der Landesseniorenvertretung Bayern könnte ja fast noch Sinn haben, hätten Sie nicht bei einem grundlegenden Artikel des Gesetzes einen zentralen Wortlaut geändert. Damit haben Sie dem Artikel den wesentlichen Sinn entzogen. Sie stärken in Ihrem Gesetz die kommunale Ebene nicht nachhaltig. Das ist ein Problem. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, Seniorenräte auf kommunaler Ebene lediglich zu empfehlen. Das widerspricht jeglicher Logik der gesetzlichen Verankerung einer wirksamen bayerischen Vertretung von Senioren und Seniorinnen. Das Ziel ist, bayernweit verlässliche Rahmenbedingungen zu erreichen, sodass die Belange der Senioren und Seniorinnen nicht mehr dem Ermessen der Kommunen ausgesetzt sind. Lediglich einer Empfehlung Folge zu leisten, bringt doch keine Sicherheit für die ältere Generation mit sich.
Liebe FREIE WÄHLER, diese Widersprüchlichkeit Ihrerseits hat sich schon in den Debatten im Plenum und im Ausschuss zu unserem Gesetzentwurf gezeigt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie das Ganze nun in einen eigenen Gesetzentwurf gießen. Ich glaube – –
Herr Fahn, für mich nicht. Sie haben da etwas Grundlegendes nicht wirklich verstanden. Aber Ihr widersprüchliches Verhalten kennen wir bereits.
Hören Sie zu, und lassen Sie es Revue passieren! In der Aussprache im Plenum hieß es noch, dass Sie einem Gesetzentwurf positiv gegenüberstehen, weil die LSVB gute Arbeit mache.
In der Debatte im Sozialausschuss haben Sie eine Kehrtwende gemacht. Sie haben sich der CSU angeschlossen, nun doch erst einmal gemeinsam mit der LSVB und fraktionsübergreifend die Ausarbeitung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts voranzutreiben und freiwilliges Engagement zu stärken.
Das war die Überlegungsphase. Dafür habt ihr aber ein bisschen lang gebraucht. Die CSU findet – dieser Meinung haben Sie sich angeschlossen – leider einiges am Seniorenmitwirkungsgesetz grundsätzlich umständlich und unnötig. Die GRÜNEN unterstützen Sie leider ebenfalls. Beide Fraktionen haben an unserem
Gesetzentwurf bemängelt, dass die kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt wird. Dieser grünen Sorge kommen Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf freundlicherweise nach. Leider dient dies nicht der Stärkung der vielen Seniorinnen und Senioren auf kommunaler Ebene.
Ich fasse zusammen: Herr Fahn, in der Debatte im Ausschuss wurde deutlich, dass die FREIEN WÄHLER einen etwas breiter aufgestellten Bayerischen Seniorenrat insbesondere aufgrund des Bestehens der LSVB ablehnen.
Von verpflichtenden kommunalen Seniorenräten hielten Sie sowieso nichts. Damit haben Sie unser Gesetz, welches die LSVB übrigens öffentlich unterstützt hat, abgelehnt.
Sie haben sich nicht enthalten, sondern haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
Dass Sie nun doch wieder eine Kehrtwende hinlegen und einen der LSVB vermeintlich nahen Gesetzentwurf einreichen, in welchem leider eine nicht irrelevante Passage gestrichen wurde, ist so traurig, dass man darüber schon fast lachen könnte. Unsere Senioren verdienen eine Unterstützung, die tatsächlich mehr Mitwirkung und Beteiligung der Generation über 60 bewirkt, nicht nur auf Landesebene, sondern vor allem auch auf kommunaler Ebene. Es wäre so einfach gewesen, die vielen Menschen in unserem Land, die ein hohes Alter haben und sich aktiv und nachhaltig für ihre Generation einbringen möchten, mit einem klaren Signal zu unterstützen. Herr Kollege Fahn und die anderen Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER: schade um die verpasste Chance. Schade, dass Sie in Ihrem Gesetz Wesentliches weggelassen haben.
Schönen guten Morgen, verehrtes Präsidium, Frau Ministerin, Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren hören wir zum Thema Familien in Bayern immer nur eins: Die Superlative – das Beste für Bayerns Familien – so lautet auch der Titel der heutigen Aktuellen Stunde. Schon letzte Woche, wie bereits erwähnt wurde, durften wir im Rahmen der Regierungserklärung des neuen Ministerpräsidenten hören, welch neue Ideen er im Bereich der Familienpolitik hat. Es ist schon spannend, wie viele neue Maßnahmen für Familien in Bayern im Wahljahr vonseiten der CSU-Staatsregierung doch plötzlich nötig werden – hört, hört. Als SPD freut es uns, dass die CSU zur Einsicht kommt. Familien in unserem Land brauchen mehr Unterstützung als bisher. Kolleginnen und Kollegen, aber Geld allein macht Familien in Bayern halt auch nicht wirklich glücklich. Diese Rückmeldung kommt von den Familien. Wir brauchen deutlich mehr Bausteine und Nachhaltigkeit statt Schnellschüssen, heißer Luft im Landtag und imposanten Schlagzeilen im Wahlkampf.
Das Schlimmste daran ist, dass Familien für Sie ganz offensichtlich ein Spielball im Wahlkampf sind – alle fünf Jahre wieder. Dabei tapsen Sie nur unbeholfen herum. Vor fünf Jahren haben Sie für all diejenigen das Betreuungsgeld eingeführt, die ihre Kinder nicht in die Kita geben wollten. Bei der Beschlussfassung zum letzten Haushalt haben Sie noch die Einkommensgrenze für das Landeserziehungsgeld erhöht. Heute ist beides weg – und neue Leistungen sind da. Erkennen Sie eigentlich Ihre Unbeholfenheit, Ihren Schlingerkurs in der Familienpolitik und die fehlende Nachhaltigkeit Ihrer Entscheidungen?
Der Ministerpräsident hat es letzte Woche auf den Punkt gebracht, wenn er seine Wahlgeschenke mit diesen Worten kommentiert: Wir werden in diesem Jahr zeigen, was uns Familien wert sind, und sie werden Unterstützung bekommen. – Im Umkehrschluss
bedeutet das: In den vergangenen Jahren waren Ihnen Familien nicht so viel wert.
Auf Verbesserungen während der laufenden Legislaturperiode haben Sie auch konsequent verzichtet. Ich verstehe jedoch, dass Geschenke pünktlich zum Wahljahr kommen müssen. Das alleine ist schon beschämend. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir wirklich das Beste für Bayerns Familien wollen, muss die CSU einfach einmal erkennen, dass bei uns in Bayern noch deutlich Luft nach oben ist. Das gilt gerade für die bayerischen Familien, die nicht auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens stehen. Diese Familien werden in Ihrem Plan überhaupt nicht erwähnten. Bayern ist ein Land, in dem nach wie vor gerade Familien abgehängt werden. Fast 400.000 Kinder und Jugendliche sind von Armut bedroht – genauso ihre Familien. Das Schlimmste daran: Die Zahlen steigen, Armut nimmt zu und nicht ab.
Viele Familien bewegen sich tagtäglich am finanziellen Limit. Sie kämpfen um das Mindeste. Mütter haben am Arbeitsmarkt nach wie vor das Nachsehen. Der Großteil der Eltern klagt über zunehmenden Stress. Rund 87 % der bayerischen Familien melden zurück, dass sie mit Kindern einen Nachteil in Kauf nehmen müssen. Eine echte Entlastung durch Kitas besteht nicht. Offensichtlich fehlen uns 53.000 Krippenplätze. In den Kindergärten und in den Grundschulen sieht es ebenfalls düster aus. Die angekündigten 30.000 Kita-Plätze und 10.000 Hortplätze sind eigentlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Kolleginnen und Kollegen, die Schaffung dieser Betreuungsplätze würde ich zur Pflicht und nicht zur Kür erklären.
Auf die Qualität von Kitas möchte ich heute gar nicht vertieft eingehen, weil dies den Rahmen sprengen würde. Nur so viel: Auch hier verweigern die CSULandtagsfraktion und die CSU-Staatsregierung seit Jahren jegliche Initiativen zur Verbesserung der Situation.
Gerade auf dem Wohnungsmarkt hat die Staatsregierung schlichtweg versagt. Ein Baukindergeld wird den Wohnraummangel nicht lösen. Das ist die traurige Realität der Familienpolitik in Bayern. Was hat die Staatsregierung getan, um für Familien, für Mütter, Väter und ihre Kinder, das Beste zu tun? – Sie haben
Ihr familienpolitisches Konzept permanent verteidigt. Sie haben auf die wirkliche Wahlfreiheit durch das Betreuungsgeld verwiesen und viel Energie darin investiert, Initiativen abzulehnen. Welche Maßnahmen haben Sie eingeleitet, die bei den Familien gerecht und direkt ankommen? – Wir als SPD haben in den vergangenen Jahren viele Anträge und Initiativen eingebracht für Kitas, für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher, für mehr Beratungsangebote und Maßnahmen, um den Spagat zwischen Familie und Beruf besser bewältigen zu können. Jede einzelne Initiative und jeder einzelne Antrag wurde abgelehnt, meistens mit Verweis auf zu hohe Kosten. Dieses Geld ist jetzt ganz zufällig pünktlich zur Wahl im Überfluss vorhanden und wird über Familien gestreut. Wie erklären Sie das eigentlich den Alleinerziehenden und den Familien, die aus wahltaktischen Gründen schon lange auf Verbesserungen warten mussten?
Glauben Sie wirklich, dass bayerische Familien dieses Spiel nicht durchschauen? – Pünktlich zur Wahl sprechen CSU und Herr Söder eine ganz neue Sprache: Wir schaffen mit dem Familiengeld das erste Mal maximale und echte Wahlfreiheit für Familien. Was war das für ein Geschwurbel die letzten Jahre, als es um das Betreuungsgeld ging. Ein Erfolg, eine Bestätigung der Familienpolitik, echte Wahlfreiheit – das war bis vorletzte Woche die einhellige CSU-Bewertung zum Betreuungsgeld. Meinen Sie, das ist noch glaubwürdig? Erkennen Sie eigentlich selbst Ihren Zickzackkurs? – Ich könnte noch viele Beispiele nennen: Büchergeld, Studiengebühren, G 8, GBW-Wohnungen. Nun ist es das Betreuungsgeld. Wenn es erst jetzt echte Wahlfreiheit gibt, frage ich: Was gab es dann für die Familien die letzten Jahre?
Jetzt ändern Sie das scheinbar. Soll es das für Familien in Bayern wirklich gewesen sein? Kolleginnen und Kollegen, wofür steht die CSU eigentlich? – Damit Familien das Beste in Bayern bekommen, braucht es Geld. Das ist richtig. Aber sie brauchen eben nicht nur Geld. Es reicht nicht aus, wenn es rechtzeitig zur Wahl Bratwürste regnet. Nötig ist ein nachhaltiges Gesamtpaket und nicht nur ein Zuckerl für das zweite und dritte Lebensjahr. Dann endet Ihr Familiengeld. Was passiert danach? – Darüber hinaus ist Ihr Familiengeld alles andere als fair, weil es nicht sozial gesteuert wird und nach wie vor eine umfassende Teilhabegerechtigkeit von Kindern verhindert. Bei Ihnen müssen Familien für den Zugang zu Bildungseinrichtungen immer noch Gebühren zahlen. Den gebührenfreien Zugang zu Kitas und somit auch den gebühren
freien Zugang zu Bildungseinrichtungen hat der Ministerpräsident schließlich ausgeschlossen.
Für eine echte Unterstützung für Familien in jeder Lebenslage brauchen wir andere Maßnahmen, damit sich jeder seinen Familientraum auch erfüllen kann. Wir haben das in diesem Hohen Haus schon oft diskutiert.
Die SPD fordert eine eigenständige Kindergrundsicherung zur Existenzsicherung und zum Zugang zu sozialen und kulturellen Angeboten. Wir fordern beste Bildungs- und Teilhabechancen für die Jüngsten mit beitragsfreiem Zugang zur Kita und somit eine hohe finanzielle Entlastung für die Familien. Wir fordern eine Arbeitswelt, die sich an den Bedarfen und Wünschen der Familien orientiert, eine Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine mittelfristige Reduzierung der Arbeitszeit mit Rückkehrrecht und niedrigschwellige Anlaufstellen zur Beratung und Unterstützung von Familien, wenn sie sie brauchen. Wir fordern eine finanzielle Entlastung, die tatsächlich bei den Familien ankommt, damit sie im Alltag unterstützt werden. Wir brauchen einen sozial gesteuerten Familienbonus. In den Familien soll Partnerschaftlichkeit gelebt werden. Das ist nämlich der Wunsch bayerischer Familien. Derzeit schauen sie aber ordentlich mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Wenn wir über Familienpolitik sprechen, brauchen wir auch unterstützende Maßnahmen für pflegende Angehörige. Für pflegende Angehörige gibt es nach wie vor zu wenige Beratungsstellen im Land, auch wenn Sie jetzt mit Ihrem bayerischen Familienpflegegeld ein erneutes Wahlkampfgeschenk machen.
Für all diese genannten Maßnahmen setzt sich die SPD seit Jahren deutlich ein. Wie vorhin erwähnt, haben Sie beim Wohnungsmarkt eine Rolle rückwärts gemacht und Mittel reduziert, anstatt sie zu erhöhen. Familien melden immer wieder, dass gerade auf den Wohnungsmarkt eine besonders große Not herrscht. Mit nachhaltigen Konzepten hat das wirklich nichts zu tun.
Herr Kollege, Sie können sich gerne zu Wort melden. Im Rahmen der Aktuellen Stunde geht es jedoch nicht. Sparen Sie sich Ihre Zwischenrufe.
Lassen Sie uns doch einfach einmal festhalten: Wir brauchen eine komplett andere Herangehensweise – durchdacht und nachhaltig.
Wir brauchen gute Arbeit, bezahlbares Wohnen, beste Bildung, die beste soziale Infrastruktur und soziale Entlastung.
Herr Kollege, leider haben wir das nicht in Bayern. Außerdem brauchen wir finanzielle Entlastung.
Das, Kolleginnen und Kollegen, wäre wirklich das Beste für Bayerns Familien. Aber das bekommen sie nur mit der SPD. Sie haben die Probleme mit Ihren Konzepten nicht gelöst.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Frau Ministerin, Kolleginnen und Kollegen! "Richtig gut! – Richtig etwas wert!" – Das ist einer der Slogans, die heute auf den Bannern in den Straßen Münchens beim Streik des Kita-Personals zu lesen waren. Wir, die SPD, möchten das unterstützen. Unsere Kitas leisten wirklich eine tolle Arbeit, und das Personal ist mit Herzblut bei der Sache. Genau deshalb ist es überfällig, für die Mitarbeiter in den Kitas wirklich gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Prekäre Beschäftigungen, prekäre Situationen an bayerischen Kitas müssen auf jeden Fall beendet werden. Leider ist es in unseren bayerischen Kitas so weit gekommen. In dem nach der Ursprungsfamilie vielleicht wichtigsten, weil grundlegenden Bildungsbereich, in unseren Kitas, greift nämlich zunehmend die Jobunsicherheit um sich. Rund 20 % aller pädagogischen Fachkräfte in den Kitas haben nur einen befristeten Vertrag. Bei Berufseinsteigern und im ersten Teil der beruflichen Laufbahn, also circa bis zum 30. Lebensjahr, betrifft das sogar jeden Dritten. 60 % des KitaPersonals haben nur noch einen Teilzeitvertrag. Das ist deutlich mehr als vor 10 Jahren. Wer seither in diesen Beruf eingestiegen ist, der hat nach der Bertelsmann Stiftung sogar in 70 % der Fälle einen Teilzeitjob. Diesen Status quo kann man leider nur als prekäre Beschäftigung bezeichnen.
Die Teilzeitverträge sind zum großen Teil nicht freiwillig vereinbart worden. Das Ganze ist leider hausgemacht und wird durch Förderrichtlinien des Freistaats unterstützt bzw. gewollt. Ich kenne kein Arbeitsfeld, in dem Stunden gekürzt werden, wenn die Anzahl der Klienten Schwankungen ausgesetzt ist. Wenn das aber in unseren bayerischen Kitas so ist, dann liegt das nicht an den Kita-Trägern oder den Kommunen,
im Gegenteil: Manche unterstützen ihre Kitas sogar über den eigenen Pflichtteil hinaus. Schuld ist vielmehr die aktuelle Fördersystematik im BayKiBiG und die fehlende Flexibilität bei der Finanzierung des KitaPersonals. Personalstunden sind, wie Sie wissen, durch die kindbezogene Förderung an die Buchungsstunden der Kinder gekoppelt. Das ist eine theoretisch gerechte und sinnvolle Idee, und vielleicht gar nicht einmal ein so schlechter Ansatz. Sind mehr Kinder in der Einrichtung, werden mehr Betreuungsstunden gebucht, dann werden mehr Personalstunden gebraucht, um die Kinder gut betreuen zu können – so weit die Theorie. Wenn Eltern aber weniger Betreuungsstunden buchen, zum Beispiel weil sich die eigenen Arbeitszeiten verändert haben, oder die Stundenzahl sinkt, weil Kinder wegziehen, vielleicht auch weil Flüchtlingskinder die Einrichtung kurzfristig verlassen müssen oder wenn die Einrichtung zu Beginn des Kita-Jahres noch nicht zu 100 % ausgelastet ist, dann hat das zur Folge, dass auch die Personalstunden gekürzt werden müssen. Wenn ein Träger dann auf einen leicht besseren Schlüssel abrutscht als das nach dem empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1 : 10 vorgesehen ist, dann bekommt er diese Stunden nicht refinanziert. Es gibt keine Refinanzierung zum Ausgleich von Personalschwankungen. Das können sich aber vor allem kleinere Kita-Träger nicht leisten. Deshalb werden Erzieher zum Personalgespräch gebeten, der Arbeitsvertrag wird angepasst. Je nach Schwankung der Buchungszeiten wird im schlimmsten Fall sogar gekündigt.
Kolleginnen und Kollegen, jetzt auf die Fördergerechtigkeit zu verweisen, wäre zu kurz gesprungen. Es passiert nämlich relativ schnell, dass der schmale Korridor von 1 : 11 zu 1 : 10 unterschritten wird, dass es also im positiven Sinne zu viele Personalstunden im jeweiligen Hause gibt. Da brauchen bei 10 bis 20 % der anwesenden Kinder nur Buchungsschwankungen aufzutreten, da müssen nur ein oder zwei Kinder die Einrichtung verlassen oder die Plätze werden nicht sofort nachbesetzt, schon wird der empfohlene Anstellungsschlüssel unterschritten.
Der empfohlene und somit refinanzierte Anstellungsschlüssel ist der Knackpunkt, Frau Kollegin. Wenn ein Träger sich für einen Anstellungsschlüssel von 1 : 8 oder 1 : 7 entscheiden dürfte, würde jede Erzieherin, würde jede Kita-Leitung in die Luft springen. Das ist kein Thema. Allerdings müssten schon viele Kinder fehlen, um diesen Anstellungsschlüssel zu erreichen. Das Problem ist aber die Refinanzierung. Genau darauf will ich hinaus. Deshalb lautet das Ziel dieses Dringlichkeitsantrags: Abschaffung prekärer
Arbeitsverhältnisse. In der Realität werden die Mitarbeiter nämlich zum Gespräch gebeten, und es schwebt permanent dieses unsichtbare Damoklesschwert über ihnen; denn brechen die Buchungsstunden ein, bedeutet das eine Kürzung im Arbeitsvertrag. Dann haben die pädagogischen Fachkräfte keine Planungssicherheit mehr, weder beruflich noch privat. Sie sprechen immer vom Fachkräftemangel. Genau diese Situation trägt nicht gerade zur Motivation bei, diesen Beruf zu ergreifen. Die Leute wissen nicht, ob sie nach einer fünfjährigen Ausbildung eine Vollzeitstelle bekommen und vor allem behalten können.
Deswegen bitte ich um Unterstützung dieses Dringlichkeitsantrags. Wir wollen den Korridor zwischen dem gesetzlich verpflichtenden Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11 zu dem jetzt empfohlenen von 1 : 10 etwas weiten. Unser Ziel ist ein empfohlener Anstellungsschlüssel von 1 : 8, sodass die Träger die Möglichkeit haben, diese Personalschwankungen zumindest vorübergehend auszugleichen. Wir sprechen hier nicht von mehr Köpfen, sondern von einer halben bis maximal einer Stelle. Darum geht es in diesem Antrag. Wir wollen prekäre Arbeitsverhältnisse abschaffen und den Korridor um 2,0 von 1 : 10 auf 1 : 8 öffnen, um Schwankungen aufzufangen und Kontinuität in der Betreuung der Kinder zu erreichen.
Ja. – Jede Stundenreduzierung und die Ausstellung festen Personals führt dazu, dass den Kindern Betreuungspersonal entzogen wird.
Es spricht nichts dagegen, diesem Antrag zuzustimmen. Lassen Sie Ihren Worten auch Taten folgen. Dem Nachzieher der GRÜNEN stimmen wir von der Stoßrichtung her zu.
Herr Kollege, bei jedem Ihrer Redebeiträge kommen Sie mit dem Argument, wir würden das Berufsfeld schlechtreden. Wir reden es nicht schlecht. Sie verkennen die Realität.
Gehen Sie doch einmal zu den streikenden Erziehern. Offensichtlich bekommen Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen niemals Anrufe oder E-Mails von betroffenen Erziehern. Ich bekomme sie schon. Vielleicht wissen sie, dass sie bei Ihnen gegen die Wand laufen. Bei uns laufen sie nicht gegen die Wand, weil wir den Bedarf in der Praxis kennen.
Wenn sich eine Erzieherin meldet und davon berichtet, dass sie in den letzten zwei Jahren mehrfach Änderungsarbeitsverträge bekommen hat, weil ihr Träger den Stundenschwankungen ausgesetzt war, dann erzählt sie uns doch nicht die Geschichte vom toten Hund, sondern dann berichtet sie einfach aus ihrer beruflichen Praxis. Sie verteidigen hier nur Ihre Linie, obwohl die damalige Ministerin bei der Einführung des BayKiBiG 2005 schon gesagt hat, dass nachgebessert werden muss. – Herr Dunkl, Sie müssten es wissen. Ich grüße Sie herzlich; schön, dass Sie da sind und die Debatte mitverfolgen. – Damals wurde schon gesagt, dass die Gewichtungsfaktoren angehoben werden müssen. Sie wurden nicht angehoben. Der
Basiswert – erinnern Sie sich an die Debatte vor ein paar Wochen hier im Hohen Haus – wurde aktuell pro Jahr und Kind um knappe drei Euro angehoben. Wenn Sie schon der Meinung sind, dass der Basiswert die Stellschraube ist, um letztendlich eine Verbesserung zu erzielen, dann erhöhen Sie ihn doch wenigstens so, dass die steigenden Gehälter bezahlt werden können. Sie lehnen permanent alles ab.
Ich möchte noch kurz aus einem Schreiben des Ministeriums zitieren, um die Ernsthaftigkeit der Debatte hervorzuheben. Darin wird formuliert, sehr bedenklich sei auch die hohe Zahl an Teilzeitverträgen und befristeten Arbeitsverträgen.
Dann wird auch noch ausgeführt, das Kostenargument sei nicht immer überzeugend, dennoch verschließe sich der Freistaat Bayern nicht Überlegungen, den Akteuren vor Ort noch mehr unter die Arme zu greifen. – Dann tun Sie es doch auch in Ihrer Verantwortung als Abgeordnete, wenn schon das Ministerium solche Vorschläge nicht ablehnt.
Frau Kollegin Stamm, ich möchte ganz gern auf die Kita zurückkommen, einen Beitrag hinzufügen und fragen, ob Sie dem vielleicht zustimmen würden. Ich habe ganz deutlich den Eindruck, dass hier durch lautstarke populistische Parolen und das Erliegen vor einer populistischen Äußerung einer Gemeinderätin, der sich dann die CSULandtagsfraktion leider Gottes angeschlossen hat, der Träger ordentlich diffamiert wurde und dass hier Politik auf Kosten der Kinder gemacht wurde. Sogar das Fernsehen ist in dieser Kindertageseinrichtung aufgeschlagen, und als sie festgestellt haben, dass zu wenig Grün in der Einrichtung zu sehen sei, ist es wieder abgezogen. Außerdem möchte ich noch erwähnen, dass Ostern in dieser Einrichtung nicht gestrichen wurde, sondern die Feier rund um den St. Patrick‘s Day schlichtweg hinzukam.
Frau Wittmann hat eingangs einige Eltern und Aussagen zitiert. Lassen Sie mich noch kurz eine Aussage von einer Mutter anbringen, die dort einige Eltern ver
tritt und sagt: Ich bin wütend über Eltern, die diese Diskussion als politische Plattform nutzen und unsere Kinder in der Einrichtung sowie die engagierten Erzieher darunter leiden lassen. Eltern, die so engagiert sofort an die Presse treten, sollten sich zuvor einmal mit dem gleichen Engagement der Elternarbeit in der Einrichtung widmen. Dieser Artikel vertritt keinesfalls die Meinung der Mehrheit der Eltern, sondern die Meinung einzelner Dauermotzer.
Mir war wichtig, ein bisschen Gleichgewicht in die Aussagen und den Aufruhr vor Ort zu bringen; denn hier wurde wirklich aus eigentlich einer Mücke ein Riesenelefant gemacht, und das auf Kosten der Kinder. Das ist wirklich eine Sauerei. Überzeugen Sie sich mal von der wertvollen Arbeit der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Ebersberg. Die haben dort mehrere Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen. Wenn Sie so weit gekommen sind, dass Sie eine Einrichtung so diffamieren und die Kinder instrumentalisieren, dann überdenken Sie mal Ihr Selbstverständnis als Politiker hier im Hohen Haus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schade, dass die CSU-Fraktion gestern mit ihrer Pressemeldung dem Parlament im Grunde eine Entscheidung zur Zweiten Lesung zum Bildungsfreistellungsgesetz schon vorweggenommen hat. Ich fand das nicht besonders respektvoll, muss ich sagen. Aber es ist natürlich Ihre Entscheidung, wie Sie da vorgehen. Dennoch bemühe ich mich jetzt, in Zweiter Lesung noch überzeugende Argumente einzubringen.
Lernen ist ein wichtiger und lebenslanger Prozess, vor allem dann, wenn sich die Arbeitswelt und die Gesellschaft durch den Fortschritt der Digitalisierung und vor
allem der Globalisierung verändern, aber auch, wenn man sich persönlich weiterentwickeln möchte, sich für das Ehrenamt fortbilden möchte oder sich ins politische Zeitgeschehen einbringen will. Lebenslanges Lernen ist das A und O; denn Schulwissen alleine reicht in der heutigen Zeit längst nicht mehr aus. Jeder von uns muss immer wieder Neues lernen, um den Anschluss nicht zu verlieren und neuen Herausforderungen gewachsen zu sein. Das darf kein Privileg Einzelner sein, sondern muss allen Menschen in unserem Land ermöglicht werden.
Kolleginnen und Kollegen, Bildung ist doch der wertvollste Rohstoff, den wir in unserem Land haben. Dafür müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen und vorbereitet sein, anstatt einfach nur zuzuschauen und die Dinge vor sich hinplätschern zu lassen. Genau deshalb braucht es aus unserer Sicht in Bayern ein Gesetz zur Bildungsfreistellung im Beruf. Es regelt, dass und wie Mitarbeiter ihr Menschenrecht auf Bildung auch im Arbeitsalltag wahrnehmen können, ohne dass Arbeitgeber damit überfordert werden.
Dafür bitten wir heute erneut um Zustimmung; denn leider ist es bei uns in Bayern so: Beim Thema Bildungsfreistellung bekommt der Freistaat immer noch eine sehr schlechte Note. Bei uns gibt es keine verlässliche Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wer wann welche Fortbildung machen darf, ohne sich dafür Urlaub nehmen zu müssen. Freistellung hängt nach wie vor davon ab, wie offen der Arbeitgeber Fortbildungen gegenübersteht: ob er mit Verständnis und Weitblick für veränderte Rahmenbedingungen in die Zukunft blickt oder mit einem eher kurzfristigen Denken, vielleicht auch mit eigennützigem Blick auf dieses Thema schaut, um gerade die Bedarfe des eigenen Unternehmens zu decken. Bei gleichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist also bei uns in Bayern bisher Fehlanzeige. Damit sind wir in Deutschland Schlusslicht; nur Sachsen hat wie wir keine geregelte Bildungsfreistellung, und das, obwohl sich Deutschland und damit auch wir hier in Bayern verpflichtet haben, genau eine solche Regelung einzuführen, und das nicht erst gestern, sondern schon vor über 41 Jahren. Mit "Setzen, Sechs!", würde ich da die Arbeitshaltung der Bayerischen Staatsregierung bewerten.
Als ungenügend bewerte ich auch die unsägliche Haltung der CSU-Mehrheit im Sozialausschuss mit ihrem Versuch, ein Bildungsfreistellungsgesetz zu verurteilen. Konstruktive Diskussionen waren angekündigt. Konstruktive Diskussionen zu diesem Thema gab es
im Sozialausschuss aber nicht. Es gab auch keine sachlichen Gründe, die es rechtfertigen würden, Arbeitnehmern ihr Recht auf Weiterbildung zu verweigern. Stattdessen gab es pauschale Behauptungen ohne Belege und, noch viel schlimmer, Beschimpfungen durch die CSU-Fraktion gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Gewerkschaften, so zum Beispiel: Bildungswütige Arbeitnehmer würden sich auf diese Weise einen schlanken Hals machen; sie würden mit einem Antrag auf Bildungsurlaub ja nur ihren Urlaub verlängern wollen, und überhaupt wäre es absehbar, dass die Regelung zur Bildungsfreistellung sowieso missbräuchlich angewandt werde. Die Gewerkschaften wurden beschimpft, sich für das Thema nur zum eigenen Vorteil zu interessieren. Nicht zuletzt wurde die Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags als Effekthascherei der Opposition und als ein Nachdenken über die Schröpfung der Wirtschaft abgetan. – So verlief die Diskussion im Sozialausschuss. Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur lächerlich, sondern das ist eigentlich erbärmlich.
Es gibt manchmal heikle Momente im Parlament. Aber ich muss sagen: Das war wirklich ein Moment zum Fremdschämen. Nicht nur, dass die CSU Arbeitnehmer nicht dabei unterstützt, wenn sie die Zukunft unseres Landes durch betriebliche und gesellschaftspolitische Fortbildung voranbringen wollen, nein, die CSU beschimpft sie gleich noch für ihr Engagement. Diese Haltung ist einfach traurig.
Auch der Vorschlag, dass man dann an klassischen Urlaubstagen sparen müsse, kann nur ein schlechter Witz sein. Nach dem Bundesurlaubsgesetz lautet die Definition von Urlaub: bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft.
Bildung ist auch ein Menschenrecht. Ein Recht ist eben keine Verpflichtung, sich im Urlaub mit Weiterbildung zu befassen. Urlaub soll der Erholung dienen. Schade, dass die CSU die Zeichen der Zeit offenbar noch immer nicht erkannt hat. Sie sagen weiterhin: Weiterbildungen liegen im Interesse des Einzelnen und müssen deswegen in der eigenen Verantwortung bleiben. Genau da widersprechen wir als SPD-Landtagsfraktion vehement. Die Weiterbildung liegt zwar auch im Interesse des Einzelnen, aber nicht ausschließlich, weil ein gut weitergebildeter Bürger im Sinne der Demokratie, der Mitbestimmung, der Grundrechte und natürlich der Fachlichkeit im Interesse der gesamten Gesellschaft ist.
Mit unserem Bildungsfreistellungsgesetz schaffen wir, anders als vielfach vermutet, keine Möglichkeit dafür, sich mit dem Cocktail in der Hand in die Hängematte zu legen, sondern schaffen die Möglichkeit für eine Weiterqualifizierung für die Arbeitswelt, für einen Aufstieg innerhalb des Unternehmens und für eine berufliche Neuorientierung. Davon profitiert der Arbeitnehmer, aber selbstverständlich auch der Arbeitgeber. Außerdem sollten gesellschaftspolitische Weiterbildungen im Rahmen einer Freistellung möglich sein, sei es zum Erwerb rechtlicher Kompetenzen für die Vorstandschaft in einer Vereinsarbeit oder auf dem Gebiet der politischen Bildung. Gerade bei der politischen Bildung an Schulen ist Bayern in Deutschland Schlusslicht. Auch hier heißt es: Bitte nachsitzen! In den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein haben Schüler achtmal länger Sozialkundeunterricht als bei uns in Bayern. Also auch da nehmen wir einen traurigen letzten Platz ein. Umso wichtiger ist es, das Versäumte nachholen zu können. Von solchen Fortbildungen profitiert ebenfalls nicht nur der Einzelne, sondern letztendlich unsere gesamte Gesellschaft.
Nur wer politische Prozesse kennt, über die Geschichte aufgeklärt ist und Dinge hinterfragt, kann sich in unsere Gesellschaft kritisch einbringen und fällt nicht auf stumpfsinnige Parolen herein. Das ist gerade heute, in diesen politisch bewegten Zeiten, wichtiger denn je.
Für all diese Aspekte schafft unser Gesetzentwurf verlässliche Rahmenbedingungen mit einem festgelegten Zeitkontingent für Fortbildungen. Er legt den Fokus auf qualitativ hochwertige Angebote mit Regelungen, die auch den kleinen Arbeitgeber mit ins Boot nehmen.
Wenn laut Betriebspanel für Bayern nur 34 % aller Beschäftigten bei Weiterbildungen unterstützt werden und – auch das ist nachgewiesen – vor allem Geringqualifizierte sowie Mitarbeiter in Unternehmen ohne Tarifbindung nach wie vor das Nachsehen haben, ist es an der Zeit für wirklich klare Regelungen. Wir wollen die Regelungen nicht der Freiwilligkeit der Wirtschaft überlassen.
Stimmen Sie deshalb bitte dem Gesetzentwurf für ein lebenslanges Lernen zu. Nehmen Sie diesen wichtigen Anspruch der Bildungsfreistellung wirklich ernst. Ich fordere Sie auf, Ihre Hand für diesen Gesetzentwurf zu heben. Dem Gesetzentwurf der GRÜNEN stimmen wir ebenfalls zu, weil er die gleiche Stoßrichtung hat, auch wenn wir uns von den Inhalten her viel
leicht minimal unterscheiden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Noch ein paar Anmerkungen. Ich weiß schon, dass das nichts hilft. Es gehört aber dazu, dass wir uns ausführlich über die unterschiedlichsten Positionen austauschen.
Erstens. Freistellung für Bildung ist mehr als betriebliche Weiterbildung. Das sei nur einmal so angemerkt. Eine Verknüpfung von Rückgang der Zahlen in anderen Bundesländern und dem Gesetz ist nicht statthaft, weil es keine Untersuchung gab, warum die Zahlen zurückgegangen sind.
Zweitens. Bei Ihnen werden die Verlierer weiterhin die Älteren, die geringer Qualifizierten und die Mitarbeiter in Unternehmen ohne Tarifbindung sein. Sie haben das Schreiben der Gewerkschaften, das wir in der vergangenen Woche bekommen haben, komplett unerwähnt gelassen. Sie müssen es nicht erwähnen, aber ich will kurz darauf eingehen. Die Gewerkschaften hätten nämlich auch gern ein Bildungsfreistel
lungsgesetz. Wir wollen Weiterbildung erleichtern und die Möglichkeit der Weiterbildung sicherstellen.
Kurz zu den FREIEN WÄHLERN: Ich respektiere Ihre Enthaltung. Aber ganz ehrlich: Wenn Ihnen dieses Thema wirklich wichtig gewesen wäre, hätten Sie dazu Änderungsanträge einbringen können. Das haben Sie nicht getan. Liebe Kollegen, die Fortbildung liegt nicht nur in der Verantwortung des Einzelnen. Sie sollte heutzutage auch in der politischen und gesellschaftlichen Verantwortung sowie in der Verantwortung der Arbeitnehmer liegen. Die Debatte heute war deutlich gemäßigter als in der letzten Plenarsitzung und in der Sitzung des Sozialausschusses. Sie haben sich gut überlegt, wen Sie heute reden lassen. Ich stelle fest: Sie stehen nicht auf der Seite der Arbeitnehmer oder der Gewerkschaften. Sie nehmen nicht die einfachen Arbeiter in den Blick, die jeden Tag in Unternehmen, im Lager oder sonst wo stehen. Wir sprechen doch hier nicht ausschließlich über Leute, die vorhaben, ihren Meister, den Bachelor oder den Master zu machen und ohnehin in den Unternehmen stark vertreten sind.
Wir müssen auch daran denken, dass es nicht in allen Unternehmen Betriebsräte gibt. Die Organisationsformen, die Sie genannt haben, gibt es nicht in allen Unternehmen. Wir müssen deshalb alle in den Blick nehmen und dürfen nicht selektiv vorgehen, wenn wir die betriebliche Weiterbildung insgesamt stärken wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alleinerziehende leisten Großartiges, ja! Dafür sollten sie vonseiten der Staatsregierung und auch von der Gesellschaft gewürdigt und nicht permanent abgestraft werden.
Herr Kollege, nur 36 % der Alleinerziehenden sind in Bayern von der Armut bedroht – wie zynisch!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hören Sie doch bitte endlich mal damit auf, das Leben der Alleinerziehenden in Bayern permanent als annähernd paradiesischen Zustand zu beschreiben!
Sie dürften diese ewige Leier von Ihnen, dieses ewige Nach-vorne-Kehren, was denn schon alles gemacht wird, doch langsam selbst nicht mehr hören können! Sie blockieren seit Jahren hier im Hohen Haus jegliche Initiative anderer Parteien, lehnen durch die Bank alles ab, und jetzt im Wahljahr 2018 kündigen Sie im Wahlkampf an, was Sie seit Jahren ablehnen.
Ich als Sozialpolitikerin der SPD-Fraktion möchte hier wirklich mal infrage stellen, ob das noch glaubwürdig ist.
Wenn Sie mit genau so viel Elan und Eifer endlich Maßnahmen in die Wege leiten würden, anstatt nur zu reden, dann wäre seit Jahren einiges gewonnen. Ja, es gibt die Mütter und Väter, die den Alltag auch als Alleinerziehende annähernd gut bestreiten, aber nur durch Unterstützungssysteme privater Art: durch die Nachbarin, durch die Großeltern, die vielleicht in der Nähe wohnen und zum Babysitten kommen, oder durch hart Erspartes, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Dann gibt es aber auch diejenigen, bei denen es nicht gut läuft. Diese werden von der bayerischen Politik viel zu wenig berücksichtigt. Dabei wird die Gruppe der Alleinerziehenden insgesamt größer und größer. Vor allem immer mehr Mütter, aber auch Väter ziehen ihre Kinder ohne Partner groß. 2016 lebten 21 % der Familien in Bayern mit einem alleinerziehenden Elternteil. Das sind annähernd 400.000 Personen mit insgesamt fast 550.000 Kindern, also jede fünfte Familie. Alleinerziehende sind die Familienform, die am stärksten wächst. Das muss sich endlich in unserer Unterstützung dieser Familienform widerspiegeln.
Die Realität in Bayern sieht aber ganz anders aus. Da sind Alleinerziehende abhängig und werden das Gefühl nicht los, die Verlierer der Nation zu sein. Besonders deutlich wird das zum Beispiel beim Blick auf das Haushaltseinkommen: 26 % der Alleinerziehenden müssen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.500 Euro auskommen. Paare liegen mit gera
de einmal 7 % deutlich seltener unter dieser Einkommensgrenze. Natürlich kann man die Zahlen nicht in den direkten Vergleich stellen, weil bei Alleinerziehenden eine erwachsene Person weniger im Haushalt lebt. Aber Fakt ist, dass gewisse Fixkosten die gleichen bleiben: Miete, Heizung, Telefon, GEZ-Gebühren usw. Es ist logisch, dass die Kinder von Alleinerziehenden dann eine andere Kindheit haben, weil das Geld am Monatsende viel öfter und viel schneller knapp wird. Richtig hart trifft es wieder einmal die Frauen, die Mütter: In neun von zehn Fällen ist der alleinerziehende Elternteil nämlich die Mutter.
Daraus könnten wir in einer Aktuellen Stunde ein eigenes Thema machen und ein bisschen differenzierter darauf eingehen, Herr Kollege.
Wie gesagt, rund ein Drittel hat als gesamtes Nettohaushaltseinkommen maximal 1.500 Euro für sich und die Kinder zur Verfügung, davon wiederum 70 % sogar weniger als 1.300 Euro. Ungeplante Ausgaben wie die neue Schultasche, der Ausflug oder die Reparatur des Autos und eben hohe Mietkosten bringen da die verantwortlichen Alleinerziehenden schnell an die finanziellen, aber vor allem an die nervlichen Grenzen. Mit einem Einkommen wird es schwierig, ein gutes Auskommen und eine gute Kindheit zu ermöglichen, gerade in Regionen, wo die Mietpreise einen großen Teil des Einkommens schlichtweg auffressen. Bezahlbarer Wohnraum ist auch aufgrund des Versagens der Staatsregierung Mangelware.
Kein Wunder, dass im Freistaat so viele Alleinerziehende von Armut betroffen sind und einen überproportional hohen Anteil an den Verschuldeten im Freistaat ausmachen. Finanzielle Armut führt vor allem bei Kindern zu gesellschaftlicher und emotionaler Armut. Das ist das Dramatische, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach wie vor ist es doch so: Zeit- und Geldsorgen treffen Familien insgesamt, wie wir häufig festgestellt haben. Alleinerziehende Mütter und Väter trifft es aber doppelt so hart.
Sie stehen viel zu oft nahe ihrer Belastungsgrenze; denn nicht nur Geld ist knapper als in anderen Familien, sondern auch Zeit. Zeit für sich, die Kinder oder Freunde bleibt kaum. Das Sozialleben leidet. Alleinerziehende stehen unter Stress und hetzen sich ab zwischen der Kita, der Elternsprechstunde, der S-Bahn
und dem Bürostuhl, auf dem sie wirklich Hervorragendes leisten. Diese knapp 400.000 Menschen in Bayern fühlen sich extrem gefordert, häufig sogar überfordert. Wer, wenn nicht sie, hätte nun endlich die notwendige Unterstützung verdient? Alleinerziehende Mütter und Väter haben niemanden, der irgendwann nach Hause kommt. Sie wissen, dass sie mit ihrem Alltag alleine fertig werden müssen. Ihnen fehlt die gegenseitige Unterstützung. Verantwortung und Sorgen lasten nur auf zwei statt auf vier Schultern. Das können wir ihnen politisch gesehen natürlich nur schwer abnehmen. Aber anstatt genau diese Familien in ihrer besonderen Situation wenigstens von außen nach Kräften im Alltag zu unterstützen, gibt es nur leere Phrasen. Umso schlimmer ist es; denn Maßnahmen liegen längst auf der Hand. Auch wir als SPDLandtagsfraktion haben in den vergangenen Jahren mehrfach Ideen und Initiativen in die Diskussion eingebracht. Gern erkläre ich noch einmal in Richtung der CSU-Landtagsfraktion: Wir brauchen Chancengerechtigkeit für alle Kinder, und zwar von Anfang an, zum Beispiel mit einer eigenen Kindergrundsicherung als Grundlage für Bildung und Gesundheit der Kinder.
Und wir brauchen ausreichend Kita-Plätze. Das wurde gerade eben auch vom Kollegen nach Jahren der Ablehnung und des Nichtstuns hier im Hohen Haus erwähnt.
Da brauchen Sie nicht so zu lachen, Frau Kollegin!
Setzen Sie sich einmal in den Sozialausschuss hinein, dann werden Sie mitbekommen, wie hier zu genau diesen Themen entschieden wird.
Wir brauchen auch eine bessere Versorgung der Grundschulkinder. Das haben wir hier im Hohen Haus auch schon mehrfach diskutiert. Wir brauchen eine familienfreundlichere Arbeitswelt; denn wenn nur 38 % der Alleinerziehenden in Vollzeit arbeiten, liegt das nicht ausschließlich daran, dass sie das so möchten. Es fehlt zu oft an den entscheidenden Rahmenbedingungen: flexible Arbeitszeitmodelle, leichterer Wiedereinstieg ins Berufsleben und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Wer hat das denn auf Bundesebene blockiert? Wir brauchen bessere Aufstiegschancen im Unternehmen trotz Baby- oder Kinderpause. Wir brauchen endlich gleiche Löhne für die Frauen. Wir brau
chen Betreuungsplätze auch zu den Rand- und Ferienzeiten. Genau da liegen die wirklich großen Herausforderungen bei der Unterstützung vor allem der Alleinerziehenden.
Kolleginnen und Kollegen, mit einem Teilzeit- oder Minijob, der zu den Kita-Zeiten passt, wird es eine Mutter oder ein Vater nie schaffen, ein gutes Einkommen für sich selbst und die Kinder zu erwerben. Es braucht auch finanzielle Entlastungen: bei den Kitagebühren, beim Bücher- und Busgeld für die Schulkinder oder bei den Alltagskosten, wie zum Beispiel bei der Finanzierung der Wohnung. Entlastungen an dieser Stelle würden gerade Ein-Eltern-Familien effektiv unterstützen.
Passiert ist in den vergangenen Jahren aus unserer Sicht viel zu wenig, und wenn doch, dann nicht auf Initiative der Staatsregierung, Herr Huber, sondern auf Bundesebene durch SPD-geführte Ministerien, so zum Beispiel beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses, einer Schwesig-Initiative. Übermorgen diskutieren wir im Sozialausschuss wieder einmal über Maßnahmen gegen Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Kolleginnen und Kollegen, ich bin gespannt und freue mich auf die Debatte im Sozialausschuss; denn dann können Sie endlich einmal unter Beweis stellen, dass Worte bei Ihnen nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, sondern dass tatsächlich Taten folgen. Packen wir es doch endlich einmal an!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es in Erster Lesung um ein Gesetz für eine starke, selbstständige und politisch aktive Generation der Seniorinnen und Senioren auch für Bayern. Das möchten zumindest wir als SPD-Landtagsfraktion. Das Gesetz dient engagierten Seniorinnen und Senioren, die für ihre eigenen Belange eintreten, und zwar in strukturierter Art und Weise. Mit dem schlanken, aber robus
ten Gesetz wird sichergestellt, dass die Stimme der Seniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen wirklich Gehör findet. Dafür braucht es verlässliche Strukturen in jeder bayerischen Kommune durch ein Bayerisches Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetz.
Kolleginnen und Kollegen, der demografische Wandel schreitet, wie wir alle wissen, immer stärker voran. Heute leben in Bayern rund 2,6 Millionen Menschen über 65 Jahren. Das ist ein Anteil von rund 20 % der bayerischen Bevölkerung. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik werden im Jahr 2035 über 30 % der Menschen in Bayern dieser Altersgruppe angehören, das sind rund vier Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Für sie müssen wir aus unserer Sicht schon heute die Weichen richtig stellen. Dazu gehört auch ein Instrumentenkasten für politische und gesellschaftliche Mitgestaltung.
Wenn Menschen älter werden oder das Rentenalter erreichen, heißt das nicht automatisch, dass sie gesellschaftsunfähig und überflüssig werden oder nicht mehr mitreden wollen. Ganz im Gegenteil: Die Zeiten haben sich doch deutlich verändert. Die bayerischen Seniorinnen und Senioren sind in sehr vielen verschiedenen Bereichen unglaublich engagiert. Ein Drittel der Seniorinnen und Senioren engagiert sich sozial in Vereinen oder unterschiedlichen Projekten. Sie kümmern sich natürlich auch um ihre Enkelkinder, wenn der Kita-Platz fehlt, oder um hilfsbedürftige Menschen. Jene, die sich bisher nicht engagiert haben, zeigen grundsätzlich dennoch eine hohe Bereitschaft, sich zu engagieren. Laut Freiwilligensurvey Bayern wären 16 % der über 65-Jährigen zu freiwilligem Engagement durchaus bereit. Warum engagieren sie sich bisher aber nicht? Es fehlt anscheinend leider immer noch zu oft an der notwendigen Unterstützung, an Begleitung, an Vernetzung und in den Kommunen am wirklichen Willen politischer Teilhabe.
Dabei ist doch eigentlich klar, dass die Senioren ein geballtes gesellschaftliches Potenzial darstellen, ein Potenzial an Expertenwissen, Erfahrungswissen, Bildung, das sie einbringen wollen. Das muss doch unterstützt werden. Davon profitieren einerseits die Senioren; denn wer weiß besser, was ältere Menschen brauchen, sich wünschen und welchen Bedarf sie in ihrem Lebensabschnitt haben, damit sie ein gutes Leben führen können? Andererseits profitiert davon auch die ganze Gesellschaft, weil ältere Menschen mit ihrer Erfahrung deutlich dazu beitragen können, dass genau das, was für diese Generation heute noch nicht gut läuft – und davon gibt es einiges –, sich positiv verändern kann.
Genau deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sich die ältere Generation für ihre Themen einsetzen und politisch aktiv sein kann.
Ein Blick auf die bayerischen Kommunen zeigt aber, dass nicht alle Seniorinnen und Senioren die gleichen Möglichkeiten haben, sich einzubringen. Das sehe ich immer wieder, wenn ich in meiner Funktion als seniorenpolitische Sprecherin meiner Fraktion in Bayern unterwegs bin. 18 von 71 Landkreisen haben eine gewählte Vertretung in Form eines Seniorenrats oder beirats. 40 Landkreise haben einen kommunalen Seniorenbeauftragten oder eine Seniorenbeauftragte. 19 Landkreise haben aber keinerlei Form von Seniorenvertretung. Das heißt, Senioren treten in fast einem Drittel der Landkreise in Bayern in politischen Gremien nicht auf.
In vielen Kommunen läuft es schon sehr gut. Dort wurde das große Potenzial der Senioren vor Ort auch erkannt. Engagement ist dort gewollt. Das ist in ungefähr 300 Gemeinden der Fall. In fast 400 Gemeinden gibt es aber keinerlei Form der Seniorenvertretung. Nicht einmal einen Seniorenbeauftragten der Kommune bzw. des Stadt- oder Gemeinderats gibt es dort. Viel zu oft hängt die Vertretung der Seniorinnen und Senioren noch von den kommunalen Strukturen ab. Oftmals hängt sie leider auch vom Goodwill eines Bürgermeisters ab. Auch das ist die bittere Realität. Für die Kommunen besteht momentan keinerlei Verpflichtung zur Einrichtung und Förderung einer Seniorenvertretung. Das muss sich aus unserer Sicht künftig ändern.
Wirklich gewollte Teilhabe und Mitwirkung brauchen verlässliche Strukturen, damit diese Mitwirkung auch zum Blühen kommen kann. Das setzt natürlich voraus, dass Mitwirkung gewollt ist. Das ist eine grundsätzliche Voraussetzung.
Mit unserem Gesetz schaffen wir auf kommunaler und auf Landesebene das nötige Gehör für Seniorinnen und Senioren. Zum einen wollen wir demokratisch gewählte Seniorenvertretungen in allen Kommunen. Die Kommunen, in denen es mit der Beteiligung schon gut läuft, dürfen gerne an ihren erfolgreichen Strukturen festhalten. Für die Kommunen, die bisher kein Engagement zugelassen haben, möchten wir künftig die Möglichkeit schaffen, dass sich die Generation über 60 engagieren kann, wenn sie es möchte. Jede Kommune soll dabei die Gegebenheiten vor Ort aufgreifen und berücksichtigen können. Damit ist sichergestellt, dass auch wirklich jede Kommune mitmachen kann. Sie muss lediglich Strukturen für Beteiligung schaffen.
Das muss aus unserer Sicht in ganz Bayern selbstverständlich werden.
Uns geht es dabei nicht darum, die Kommunen zu gängeln und ihnen das Leben mit neuen Vorschriften schwerzumachen. Uns geht es darum, dass allen Senioren verlässliche Möglichkeiten der Beteiligung angeboten werden, egal, wo in Bayern sie wohnen.
Wo hat die kommunale Selbstverwaltung Grenzen, und wo hat die Mitwirkung Vorrang? Diese Frage muss man stellen dürfen. Wir sehen für die Mitwirkungsmöglichkeiten einen deutlichen Vorrang.
Seniorenpolitische Themen sollen künftig aber nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene eine Rolle spielen. Deshalb wollen wir auch auf Landesebene einen Seniorenrat einrichten. Kommunale Seniorenvertreter sollen sich gemeinsam mit weiteren Verbänden, zum Beispiel dem VdK, dem Bayerischen Gemeindetag oder auch der Ärztekammer, an einen Tisch setzen, um ihre Anliegen gegenüber der Landesebene zu formulieren. Als Schnittstelle zwischen der Politik und den kommunalen Seniorenvertretungen fordern wir mit unserem Gesetz einen Seniorenbeauftragten oder eine Seniorenbeauftragte. Wie zum Beispiel unsere Behindertenbeauftragte soll ein Seniorenbeauftragter auf Landesebene dafür sorgen, dass die Belange und Themen der Senioren hier kontinuierlich in den politischen Betrieb eingespeist werden. Das heißt auch, dass sich der Seniorenbeauftragte um Eingaben und Beschwerden kümmert und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen und für alle Belange, die Senioren betreffen, anstößt. Wir wollen eine vom Landtag gewählte unabhängige Ansprechperson für ältere Menschen, um deren Anliegen auf Landesebene direkt Gehör zu verschaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ältere Generation muss endlich auch die politische Durchschlagskraft bekommen, die ihrem Anteil an unserer Bevölkerung angemessen ist. Ältere sollen sich einbringen können, wann immer sie es wollen, egal, wo in Bayern sie leben. Unser Seniorenmitwirkungsgesetz bietet dafür die Rahmenbedingungen und greift die Forderungen der bereits aktiven Seniorenvertretungen mit auf. Eine verlässliche Form von Seniorenvertretung fordert zum Beispiel auch die Landesseniorenvertretung Bayerns. Sie sagt, ein bayerisches Seniorengesetz sei überfällig, Bayern sei in Sachen Seniorenpolitik nicht ganz up to date.
Wir meinen, es ist Zeit, dass sich das in Bayern ändert. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hamburg oder in Thüringen, gibt es schon längst ein Seniorenmitwirkungsgesetz ganz nach dem Motto: Nicht über uns ohne uns. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, freuen uns auf eine konstruktive Beratung mit Augenmaß auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs. Dazu lade ich Sie alle ein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen, das sogenannte Rückkehrrecht. Für bestehende Teilzeitarbeitsverhältnisse werden wir die Darlegungslast im Teilzeit- und Befristungsgesetz auf den Arbeitgeber übertragen. Bestehende Nachteile für Teilzeitbeschäftigte wollen wir beseitigen. Das ist eine Vereinbarung im vergangenen Koalitionsvertrag, für deren Umsetzung vier Jahre zu kurz waren. Das ist für uns ein Grund mehr, dieses Thema heute noch einmal aufzugreifen; denn an Aktualität hat es in der Zwischenzeit natürlich nicht verloren, ganz im Gegenteil.
Wir wollen gute Arbeit, und wir wollen soziale Sicherheit weiter voranbringen. In der Teilzeitfalle zu landen, ist noch immer vor allem ein Frauenproblem. Das Hineinrutschen in diese Falle ist weniger ein Problem als das Herauskommen. Dem müssen wir dringend entgegenwirken.
Bayernweit sind laut Sozialbericht der Staatsregierung 34,5 % der Frauen, aber nur 5,8 % der Männer in Teilzeit beschäftigt. Die Tendenz ist seit Jahren steigend. Besonders betroffen sind, wie erwähnt, Mütter, vor allem Mütter von minderjährigen Kindern. 76,4 % von ihnen arbeiten in Teilzeit. Der Anteil der Mütter, die nur in Teilzeitbeschäftigung arbeiten, ist umso größer, je mehr Kinder eine Mutter hat. Bei ihnen liegt der Anteil sogar bei 84 %.
Die Folgen von Teilzeitbeschäftigung, egal ob diese gewollt oder ungewollt ist, sind uns allen längst bekannt: Der Betrag auf dem Lohnzettel ist gering, die finanziellen Spielräume werden kleiner, der finanzielle Puffer Monat für Monat ist ebenfalls gering, und kleinere Anschaffungen, zum Beispiel einer neuen Waschmaschine, werden oftmals zu einer großen Herausforderung. Es gibt auch große Auswirkungen bis zur Rentensituation. Das Rentenkonto wird schmäler,
und da sind wir wieder an dem Punkt, an dem man in die Altersarmut rutscht. Aufgrund der Teilzeitverträge wird die Altersarmut einfach größer. Das Risiko wird größer und nicht kleiner.
Das sind alles gute Gründe, um einerseits die Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen, zum anderen aber auch dafür zu sorgen, dass man nicht dauerhaft in der Falle von 20, 25 oder vielleicht 30 Stunden verharren muss. Gerade berufstätige Eltern sind unzufrieden. Das finde ich interessant: Zwei Drittel von ihnen geben an, dass sie ungewollt in Teilzeit arbeiten. Fast ein Fünftel würde gerne länger arbeiten, einige von ihnen sogar deutlich länger.
Aber auch Beschäftigte ohne Kinder landen viel zu oft in der Teilzeitsituation. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, um sich nicht nur um Kinder, sondern auch um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Das ist ein großes Thema. Wenn der Partner oder die Eltern schwer erkranken, arbeitet man in dieser Lebensphase gern in Teilzeit. Genau das wünschen und fordern wir alle uns immer, dass die Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen gepflegt werden. Bayernweit werden auch zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zum Glück von ihren Angehörigen gepflegt. Diese bleiben aber dann oftmals wieder in der Teilzeitfalle hängen.
Genau bei diesem Wunsch, der nicht nur ein Wunsch der SPD-Landtagsfraktion ist, sondern auch einen Wunsch von vielen Betroffenen darstellt, möchten wir ansetzen. Wir stellen fest, dass oftmals auch andere Rahmenbedingungen schuld oder mitschuld daran sind, dass Männer und Frauen nicht in die Vollzeit zurückgehen können, zum Beispiel fehlende Kitaplätze oder nach wie vor fehlende Hortplätze. Vielleicht möchte auch der Arbeitgeber keinen entsprechenden Arbeitsplatz offerieren.
Wir müssen einfach feststellen, dass fehlende Rahmenbedingungen bis zu dem Umstand, dass Arbeitgeber schlichtweg nicht bereit sind, Teilzeitbeschäftigte wieder in Vollzeit zu nehmen, unglaubliche Hürden darstellen. Es sind Hürden und Hürden zu überwinden, um aus der Teilzeit herauszukommen. Oftmals fehlt es natürlich auch am Durchsetzungsvermögen der einzelnen Arbeitnehmerin oder des einzelnen Arbeitnehmers.
Weil die Dinge so sind, wie sie sind, möchten wir eine aktuelle Regelung bekräftigen, die, wie bereits skizziert, das Problem reduziert und es den Arbeitnehmern nicht unnötig schwer macht mit all den negativen Folgen, die ich bereits aufgezählt habe.
Gestern haben wir hier in der Plenardebatte über Kinderarmut gesprochen und festgestellt, dass Kinderarmut immer automatisch mit einer Armut der Eltern
verbunden ist. Gerade deshalb muss man sich die Frage stellen, ob wir nicht endlich wirksame Maßnahmen ergreifen wollen, um aus dem Teufelskreis der Reduzierung der Arbeitszeit für Kinder oder Pflegebedürftige – das sind einfach die beiden Hauptgründe – herauszukommen. Die Folge sind Lohneinbußen. Dann landet man in der Teilzeitfalle, und das Ganze führt zu Altersarmut. Wollen wir nicht den Familien und den Betroffenen – in erster Linie Frauen, aber auch Männern – zu einem dauerhaft guten Einkommen, mit dem sie gut über die Runden kommen, und einem Rückkehrrecht auf Vollzeit verhelfen? Wollen wir nicht endlich allen die Möglichkeit einer gewissen Flexibilität im Arbeitsleben eröffnen, die sich Familien wünschen und die auch ihrer Lebenssituation entspricht, vor allem dann, wenn es Kinder oder pflegebedürftige Angehörige gibt?
Heute hätten wir eine gute Möglichkeit, die bereits im Koalitionsvertrag gemeinsam formulierten Forderungen auf bayerischer Ebene zu bekräftigen. Es wäre uns ein Anliegen, dass die Mehrheitsfraktion heute einen Beleg dafür abliefert, dass die Vereinbarungen, die getroffen wurden, verlässlich sind, dass sie nach wie vor für gute Arbeit und gutes soziales Auskommen steht, dass sie diese Forderung heute aktualisiert und dann, egal mit wem auch immer auf Bundesebene regierend, zu dieser Vereinbarung weiterhin steht und diese verlässlich in Verhandlungen einbringt bzw. bei Verhandlungen diese Forderungen nicht zurückweist. Das wäre uns ganz wesentlich.
Das Rückkehrrecht für Eltern wäre ein erster wesentlicher Schritt. Es geht da, um das noch einmal zu verdeutlichen, ganz konkret um das große Thema Armut, das wir hier im Hohen Haus schon rauf und runter diskutiert haben. Es geht uns darum, die Familien zu stärken. Die Lebenswelt der Familien – das ist auch ganz wesentlich – muss sich nicht nur der Lebenswelt und den Erfordernissen der Unternehmen anpassen. Ich denke, wir sind uns gleichermaßen darin einig, dass sich auch Unternehmen den Lebenswelten und den Bedarfen von Familien anpassen müssen. Dazu gehört nun einmal die phasenweise Reduzierung der Arbeitszeit, und dazu gehört auch, die Sicherheit zu bekommen, am Ende wieder in Vollzeit zurückkehren zu können.
Zu unserem Antrag wurden zwei weitere Dringlichkeitsanträge nachgezogen. Dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion stimmen wir zu. Beim Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion ist es spannend, wie Sie eine Formulierung, die inhaltlich eigentlich einen Nicht-Antrag darstellt, als nachgezogenen Dringlichkeitsantrag einbringen. In unserem Antrag ging es um das Rückkehrrecht in Vollzeit. Das ist quasi die Essenz des Antrags. Ihren Antrag würde ich, wenn wir in der Schule
wären, als Themaverfehlung bezeichnen; denn Sie stellen eigentlich überhaupt keine Forderung und lassen das Rückkehrrecht ganz einfach aus Ihrem Antrag heraus. Sie formulieren zwar die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, benennen aber nicht das Recht der Rückkehr auf die ursprüngliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Weil Sie uns das in Ihrem Antrag einfach viel zu ungenau präsentieren, können wir auf Ihren Antrag nur mit Enthaltung reagieren. Vielleicht können Sie in Ihrem Beitrag etwas konkreter darstellen, was Sie denn unter einer Weiterentwicklung des Teilzeitrechts konkret verstehen. Ein Recht auf Teilzeit haben wir jetzt schon; Sie haben in Ihrem Antrag im Grunde nur eine Bestandsanalyse formuliert. Er beinhaltet aber keine wirklich große Errungenschaft in dem Sinne, wie wir uns das vorstellen.
Herr Kollege Häusler, Sie haben erklärt, Sie würden unserem Dringlichkeitsantrag vom Grundsatz her zustimmen, wenn wir die kleinen Betriebe erwähnen würden. Wir formulieren hier eine Grundsatzposition zu einem großen Thema. Als Landespolitiker wollten wir es uns nicht anmaßen, den Bundespolitikern genau vorzuschreiben, wie die Details zu regeln sind. Sie haben vorhin Frau Kollegin Andrea Nahles von der Bundesebene genannt. Sie hat, um kleine und kleinste Betriebe zu schützen, in den Verhandlungen die Mitarbeiterzahl von 15 eingebracht. Über diese Frage ist man sich noch nicht richtig einig geworden.
Sie sagen, Sie könnten unseren Antrag nicht unterstützen, weil er zu wenig detailgenau formuliert sei. Unsere Absicht war es, diesen Antrag eben nicht detailverliebt zu formulieren, da wir die inhaltlichen Verhandlungen der Bundesebene überlassen wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Müller, in der Politik gibt es viele wichtige Themen. Eine ganz besondere Herausforderung ist aber das Thema, das wir heute in die Aktuelle Stunde gebracht haben, nämlich das Thema Kinderarmut. Es ist keine Schande, arm zu sein. Eine Schande ist es aber, zu wenige Maßnahmen zu ergreifen, um Kindern und Familien zu helfen, aus der Armut herauszukommen.
Herr Kollege, Sie sollten einmal Vorschläge einbringen. Gerade haben zwei Redner von der CSU-Fraktion gesprochen. Die einzige Initiative, die sie in ihren Redebeiträgen genannt haben, ist die Initiative der früheren Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig von der SPD, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Mich wundert es nicht, dass Sie sich wieder nach einer GroKo sehnen; denn die familienpolitischen Initiativen sind alle von der SPD gekommen.
Ich bin Mitglied des sozialpolitischen Ausschusses und Fachsprecherin meiner Fraktion für dieses Thema. Von Ihnen kommen zu diesem Thema keine Initiativen. Die einzige Initiative, die ich wirklich positiv bewerten würde – und das war ein langer und zäher Weg –, war der ganzheitliche Ansatz, um Familien aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszubringen; denn davon profitieren natürlich auch die Kinder. Alle anderen Maßnahmen finden entweder nicht statt oder sind so hauchdünn, dass sie keine kraftvolle Politik ausmachen. Und wissen Sie was? – Wenn wir von 250.000 Kindern in Armut sprechen, am Ende nur noch 230.000 draußen bei minus 20 Grad frieren, dann ist einem Teil der Kinder zwar geholfen, aber ein Großteil friert immer noch. Wissen Sie, wir brauchen eine Sozialpolitik, die Armut von Kindern nicht nur ansatzweise entgegenwirken möchte, sondern Kinderarmut abschafft. Das muss die politische Forderung sein.