Protokoll der Sitzung vom 29.03.2017

Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Ich eröffne die 100. Vollsitzung des Bayerischen Landtages. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie nun bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am Mittwoch vergangener Woche hat sich in London ein schrecklicher Terrorangriff ereignet. Die Stadt und das britische Parlament wurden ins Herz getroffen. Fünf Menschen starben, mehrere Dutzend wurden zum Teil schwer verletzt. Der Bayerische Landtag verurteilt diesen barbarischen Akt der Gewalt gegen unschuldige Menschen aufs Schärfste. Wir stehen fest und entschlossen an der Seite Großbritanniens und sind in Gedanken bei den Opfern und ihren Familien, über die nun so viel Leid gekommen ist. Den Verletzten wünschen wir von Herzen möglichst rasche Genesung und alles Gute. – Ich danke Ihnen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie haben zu Beginn gehört: Das Plenum des Bayerischen Landtages tagt heute zum 100. Mal in dieser Legislaturperiode. Ich möchte dieses Jubiläum zum Anlass nehmen, Ihnen für die konstruktive Arbeit in den letzten 100 Sitzungen und das, was Sie alle bisher geleistet haben, ganz herzlich zu danken. Was das Arbeitspensum betrifft, liegen wir schon heute sowohl bei der Zahl der Drucksachen als auch bei der Zahl der Schriftlichen Anfragen und der Anfragen zum Plenum weit über den Zahlen des Vergleichszeitraums der 16. Wahlperiode. Da wir noch ein Jahr Arbeit vor uns haben, werden die Gesamtzahlen der letzten Legislaturperiode wohl deutlich übertroffen werden, und deshalb sind wir weiterhin gefordert. – Der Landtagsverwaltung möchte ich an dieser Stelle ganz besonders herzlich danken, weil sie uns immer unterstützt, damit wir unsere Arbeit tun können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie bitte die gemeinsame Verantwortung für unsere Demokratie weiterhin so engagiert und kompetent wie bisher wahr.

(Allgemeiner Beifall)

Nun darf ich noch einen Geburtstagsglückwunsch aussprechen: Am 28. März feierte Frau Kollegin Petra Guttenberger einen halbrunden Geburtstag. Ich möchte ihr im Namen der Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich gratulieren und ihr persönlich alles Gute und viel Erfolg bei der Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben wünschen. Sie war vorhin schon ein

mal da; ich habe sie gesehen. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich bekannt geben, dass Frau Kollegin Claudia Stamm mit Wirkung vom 22. März 2017 aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgetreten ist. Von nun an wird sie ihre Aufgaben als fraktionslose Abgeordnete wahrnehmen.

Da unsere Geschäftsordnung kaum Regelungen für fraktionslose Abgeordnete enthält, schlage ich vor, zunächst die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Regelungen anzuwenden, bis der Ältestenrat abschließend über eine Regelung für diese Wahlperiode entschieden hat.

In der vergangenen Wahlperiode wurden für fraktionslose Abgeordnete die folgenden Vereinbarungen getroffen: Zu jedem Tagesordnungspunkt, zu dem den Fraktionen bestimmte allgemeine Redezeiten nach der Geschäftsordnung oder Redezeiten aufgrund eines Ältestenratsbeschlusses zustehen, durfte ein fraktionsloses Mitglied des Landtags in der Plenarsitzung bis zu zwei Minuten sprechen. Dies galt auch für die Aktuelle Stunde. Für die Beratung der PlenarDringlichkeitsanträge wurde ein Redezeitkontingent von fünf Minuten vereinbart. Zu jedem Tagesordnungspunkt, zu dem in einer Plenarsitzung eine Aussprache erfolgte, war eine Zwischenbemerkung von einer Minute möglich.

Wer diesem Vorschlag zur vorläufigen Regelung der Rechte und Redezeiten für Frau Kollegin Claudia Stamm seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Dann ist so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen gemäß §§ 26 und 27 unserer Geschäftsordnung noch folgende Ausschussumbesetzungen bekannt geben: Frau Ingrid Heckner wird anstelle von Herrn Tobias Reiß neues Mitglied im Ausschuss für Bildung und Kultus. Frau Sozialministerin a. D. Christine Haderthauer übernimmt anstelle von Frau Heckner den Sitz der CSU-Fraktion im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes.

Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat in seiner gestrigen Sitzung Herrn Kollegen Tobias Reiß zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. – Ich gratuliere Ihnen dazu und wünsche Ihnen

für die neuen Tätigkeitsfelder alles Gute und eine glückliche Hand.

(Allgemeiner Beifall)

Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Drs. 17/16102) Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet nun Herr Staatsminister Herrmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen alle, was wir an unseren bayerischen Feuerwehren haben. Unsere Feuerwehrmänner und frauen sind stets zur Stelle, wenn es brenzlig wird. Sie sind die Helfer in der Not bei Unfällen, bei Bränden und bei Katastrophen. Das ehrenamtliche Engagement unserer bayerischen Feuerwehrdienstleistenden ist wirklich beispiellos. Es freut mich daher sehr, dass ich heute einen Gesetzentwurf vorstellen darf, der gerade die Feuerwehren und ihre Mitglieder in den Blick nimmt und ihre Situation weiter verbessern will.

Hauptanliegen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist es, auf die Bedürfnisse der Feuerwehren vor Ort einzugehen. Daher war es uns wichtig, alle betroffenen Verbände frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden und so zu erfahren, wo die Gemeinden und wo die Feuerwehrdienstleistenden an der Basis der Schuh drückt. Allen Verbänden, die sich zum Gesetzentwurf geäußert haben, gilt daher unser herzlicher Dank. Insbesondere möchte ich mich ausdrücklich beim Landesfeuerwehrverband für seine Mithilfe bedanken. Der Landesfeuerwehrverband hat über seine Verbandsgremien von der Feuerwehrbasis zahlreiche Ideen für Neuerungen eingeholt und gebündelt. So hat er maßgeblich zum Gelingen dieses Gesetzentwurfes beigetragen.

Übergreifendes zentrales Änderungsanliegen ist die Eröffnung von zusätzlichen Möglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung des ehrenamtlichen Einsatzkräftepotenzials. Die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen stellen auch die Feuerwehren vor erhebliche Herausforderungen. Die Feuerwehren haben zwar bisher noch das Glück, einen regen Zulauf zu haben. Wir wollen aber bereits jetzt die Weichen stellen, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Im Gesetzentwurf sind einige Neuerungen enthalten, die unsere Feuerwehren fit für die Zukunft machen sollen. Dazu gehört – ganz wichtig – das Instrument

der Kinderfeuerwehr gerade wegen der Konkurrenz zu anderen Freizeitaktivitäten. Wir kennen das alle: Ein Kind kommt in die Schule, und das ist häufig schon der Zeitpunkt, in dem es einer Organisation oder einem Verein, sei es auf dem Feld der Kultur oder des Sports, beitritt. Für die Feuerwehren ist es wichtig, die Kinder zu diesem frühen Zeitpunkt für sich zu gewinnen. Wir wollen deshalb die Kinderfeuerwehren im Gesetz verankern, wobei klar ist, dass diese Möglichkeit ein Angebot sein soll. Eine Gemeinde, eine Feuerwehr, die das freiwillig machen will, soll das mit gesetzlicher Rückendeckung machen können. Es soll allerdings keine Pflicht zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren geschaffen werden. Wir kennen aber schon eine Reihe von Feuerwehren, die damit positive Erfahrungen gemacht haben.

Bei der Jugend anzusetzen ist das eine. Das andere ist, in Richtung der Senioren zu schauen. Deshalb ist ein weiterer wichtiger Baustein die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst. Der Dienst endet bislang mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Aber immer mehr ältere Personen wären gesundheitlich durchaus noch voll für den Feuerwehrdienst geeignet. Gegenwärtig werden in zunehmendem Umfang feuerwehrdiensttaugliche Personen von der Feuerwehr ausgeschlossen, obwohl sie noch einen wichtigen Beitrag leisten könnten. Deshalb soll der aktive Feuerwehrdienst künftig erst mit der Vollendung des 65. Lebensjahres enden.

Sehr wichtig ist mir schließlich auch, die Möglichkeit kommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehren auszuweiten. So ermöglichen wir künftig gemeindeübergreifende Feuerwehren, aber auch da natürlich nicht gegen den Willen der betroffenen Feuerwehren, sondern nur, wenn es von den Feuerwehren selbst und den dazugehörigen Gemeinden gewünscht wird.

Ich bin zuversichtlich, dass uns mit diesen und den zahlreichen weiteren Änderungen am Bayerischen Feuerwehrgesetz eine nochmalige Verbesserung der Situation unserer bayerischen Feuerwehren gelingen wird.

Insgesamt will ich noch einmal Folgendes unterstreichen: Unsere Feuerwehrdienstleistenden in Bayern verdienen große Anerkennung und höchsten Respekt für das, was sie für unsere Bürgerinnen und Bürger leisten, und zwar Tag und Nacht, rund um die Uhr, das ganze Jahr. Sie üben einen wichtigen und wertvollen Dienst für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aus. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal allen Feuerwehrdienstleistenden in Bayern ein ganz herzliches Dankeschön für ihre großartige Arbeit sagen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Ich eröffne die Aussprache und teile Ihnen mit, dass wir eine Gesamtredezeit von 24 Minuten vereinbart haben. Ich erteile nun als erstem Redner dem Kollegen Schuster das Wort.

(Volkmar Halbleib (SPD): Unser bester Redner dafür!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Würde ich heute noch in meiner Feuerwache in Nürnberg sitzen und wie vor 15 Jahren auf meinen nächsten Einsatz warten, würde ich diesen Gesetzentwurf aus dienstlichen Gründen genau durchlesen. Ich wäre nicht wegen des Gesetzentwurfes genervt, sondern weil zum zehnten Mal in dieser Woche ein Alarm von einem Hausnotruf eingeht, und zwar nicht, weil es ständig brennt, sondern weil niemand überprüft, ob der Notruf schlüssig und tatsächlich einen Einsatz notwendig macht, bevor die Feuerwehr alarmiert wird. Ich wäre aber nicht lange genervt, Kolleginnen und Kollegen, sondern nur bis zu dem Punkt, an dem ich im Entwurf des neuen Feuerwehrgesetzes lese, dass die dafür verantwortlichen Sicherheitsdienste zum Ersatz der Kosten verpflichtet werden sollen.

Ich bin froh, dass nach vielen Jahren endlich etwas passiert. 2008 wurde das Bayerische Feuerwehrgesetz hier im Hohen Hause zum letzten Mal umfassend novelliert. Seitdem hat sich im Alltag und in den Aufgabenfeldern der Feuerwehrleute vieles verändert. Insofern hat sich nicht erst heute an vielen Stellen Handlungsbedarf gezeigt. Den Kommunen und den Feuerwehren brennt einiges unter den Nägeln, was dringend angegangen werden muss. Vieles wird leider aber auch durch die angedachte Gesetzesnovelle nicht entscheidend in Angriff genommen. Dabei handelt es sich nicht nur um Themen wie unsere Feuerwehrschulen. Dort gibt es beispielsweise zu wenige Lehrkräfte, sodass nur ein Lehrgangsplatz für 23 Feuerwehrleute pro Jahr angeboten werden kann. Dieses Problem muss allerdings anderweitig gelöst werden. Es ist zwar ein Problem, das der Feuerwehr unter den Nägeln brennt, aber dieses Problem müsste nicht unbedingt im Feuerwehrgesetz gelöst werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Feuerwehren in Bayern leisten zweifelsfrei einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Was die meist ehrenamtlichen 320.000 Feuerwehrleute für die Sicherheit in Bayern alltäglich leisten, müssen wir honorieren und fördern. Aber wir dürfen es nicht dabei belassen, den verdienten Feuerwehrmännern und -frauen Anerkennung für ihren Dienst zu zollen. Der Bayerische

Landtag hat die Aufgabe, die Feuerwehren angemessen finanziell auszustatten, und er hat die Aufgabe, den Feuerwehren eine aktuelle, den Herausforderungen angepasste Gesetzgebung an die Hand zu geben.

Ich möchte deshalb der Staatsregierung dafür danken, dass sie endlich mit in den Diskurs einsteigt und diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir als SPD-Fraktion uns noch aktiv im Ausschuss einbringen werden. Wir sind gewillt, diese Gelegenheit zu nutzen, ein Feuerwehrgesetz zu verabschieden, das die Feuerwehrleute vor Ort nicht nur spüren lässt, dass sie auch in Zukunft gebraucht werden, sondern vor allem, dass wir sie für die Zukunft fit machen. Ich denke, das tun wir, indem wir den Ehrenamtlichen den Einsatz bis zum 65. Lebensjahr ermöglichen, die Inklusion fördern und endlich Kinderfeuerwehren im Gesetz verankern.

Die Feuerwehren dürfen nicht gegenüber anderen Verbänden bei der Mitgliederwerbung ins Hintertreffen geraten. Das Grundschulalter – der Herr Minister hat es angesprochen – ist die Zeit, in der bei vielen Kindern die Grundlage dafür gelegt wird, für was sie sich später begeistern und welchen Tätigkeiten sie nachgehen werden. Die Bedenken des Gemeindetages gegenüber den Kinderfeuerwehren empfinde ich persönlich als ein fatales Signal, durch das sich dieses Hohe Haus nicht vom richtigen Weg abbringen lassen darf.

Wir, die SPD-Landtagsfraktion, haben die Verankerung der Kinderfeuerwehren im Feuerwehrgesetz bereits vor einem Jahr mit einem eigenen Gesetzentwurf gefordert. Dieser Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Nun freut es uns natürlich ganz besonders, dass aus unserem Entwurf abgeschrieben wurde und die Kinderfeuerwehren jetzt im Gesetz verankert werden sollen.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich muss im gleichen Zug auch darüber geredet werden, ab welchem Alter es sinnvoll ist, die Mitglieder der Jugendfeuerwehren Schritt für Schritt als Feuerwehranwärter in den Feuerwehrdienst einzubinden. Wir sind überzeugt, dass Bayern nicht das einzige Bundesland bleiben darf, in dem die Jugendlichen erst ab 12 Jahren der Jugendfeuerwehr beitreten dürfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, säße ich heute noch in der Feuerwache in Nürnberg, würde ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf diesen Gesetzentwurf blicken. Ich wäre froh, dass endlich die vielen Herausforderungen angegangen werden, wie es die Opposition und der Feuerwehrverband seit

Jahren von der Staatsregierung fordern. Aber ich wäre auch besorgt darüber, dass viele wichtige Themenfelder nicht konsequent angegangen werden. Ich fürchte, dass erneut neun Jahre bis zur nächsten Novellierung des Feuerwehrgesetzes ins Land gehen werden. In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf kritisch, aber letztendlich auch zuversichtlich begleiten.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Tomaschko.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die 100. Plenarsitzung bietet den richtigen würdigen Rahmen, um über die nicht nur älteste, sondern auch größte Ehrenamtsbewegung bei uns in Bayern zu sprechen: über die Freiwilligen Feuerwehren. Ich sage eines ganz deutlich, meine Damen und Herren: Der Brandschutz und der technische Hilfsdienst ruhen in ganz großen Teilen auf den Schultern von Tausenden tüchtigen ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen. Bereits an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und ein "Vergelts Gott" an diese Frauen und Männer, die unentgeltlich Tag und Nacht bereitstehen, für unsere Sicherheit einzutreten!

(Beifall bei der CSU)

Die Feuerwehren sind mit 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden in über 7.700 Freiwilligen Feuerwehren die größte Ehrenamtsbewegung in Bayern. Sie tragen einen ganz gehörigen Teil dazu bei, dass wir hier in Bayern das Sicherheitsland Nummer eins sind. Dafür ein herzliches "Vergelts Gott"! Nach dem Motto "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" uneigennützig Tag und Nacht bereitzustehen, verdient Anerkennung und Respekt. Wir brauchen diese enorme Zahl von Ehrenamtlichen, die wir Gott sei Dank in Bayern haben. Übrigens ist auch interessant, dass die Zahl der Frauen in den ehrenamtlichen Feuerwehren in den letzten Jahren auf über 26.000 angewachsen ist. Auch das ist ein Verdienst der Arbeit unserer Feuerwehren.

Ich bedanke mich an dieser Stelle auch bei den sieben Berufsfeuerwehren und bei den 200 Werks- und Betriebsfeuerwehren in Bayern. Auch ihnen ein herzliches Dankeschön!

Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass unsere Feuerwehr in einem ganz anderen Umfeld tätig werden muss als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Der berufliche und gesellschaftliche Wandel macht auch vor unseren Feuerwehrgerätehäusern nicht halt. Wir müssen die gesetzlichen Regelungen entspre

chend anpassen. Daher ein herzliches Dankeschön an den Innenminister und die gesamte Staatsregierung für diesen Gesetzentwurf! Er wird im Wesentlichen fünf wichtige Bereiche neu regeln.