Joachim Herrmann

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Liebe Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, heute für die Staatsregierung die Schlussworte anlässlich der sich dem Ende zuneigenden 17. Wahlperiode sprechen zu dürfen. Ich schließe mich meinen Vorrednern an und danke allen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Haus für die insgesamt gute und kollegiale Zusammenarbeit in den letzten Jahren.
Ich darf gleich ausdrücklich hinzufügen, mein Dank geht – stellvertretend für viele – an Sie, lieber Prof. Dr. Gantzer. Ja, ich sage das auch deshalb, weil bei Ihnen die Sachpolitik stets im Mittelpunkt stand. Sie waren für mich über die vielen Jahre hinweg immer ein Musterbeispiel für einen Abgeordneten, der sein Mandat selbstbewusst ausfüllt und sich bei aller Loyalität zu Partei und Fraktion immer auch das Recht auf eine eigene, gegebenenfalls abweichende Meinung bewahrt hat. Sie haben dabei die Interessen
der Sicherheit in unserem Land und besonders unserer bayerischen Polizei so gut vertreten, dass es mir eine Freude war, Ihnen heuer im Sommer für Ihr langjähriges Wirken die Staatsmedaille für die Verdienste um die Innere Sicherheit zu verleihen. Sie waren, wenngleich wir als politische Kontrahenten nicht immer der gleichen Meinung waren, stets auch ein leuchtendes Beispiel dafür, dass man über Parteigrenzen hinweg jenseits der sachlichen Kontroversen stets respektvoll, vertrauensvoll und fair zusammenarbeiten kann. Deshalb Ihnen, lieber Kollege, sehr geehrter Herr Professor, sehr geehrter Herr Oberst der Reserve Peter Paul Gantzer, herzlichen Dank, stellvertretend für viele andere, mit denen es auch immer eine gute Kollegialität gegeben hat. Vielen Dank!
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich alle Abgeordneten dieses Hauses den demokratischen Grundwerten, dem fairen und respektvollen Umgang miteinander verpflichtet fühlen und diese Werte in der gemeinsamen Debatte der letzten fünf Jahre zumindest meist auch mit Überzeugung gelebt haben. Dass aber diese demokratische Selbstverständlichkeit alles andere als gottgegeben ist, sehen wir aktuell, wenn wir in den Deutschen Bundestag oder in andere Landesparlamente blicken, in denen schon länger verbal radikal agierende Parteien Einzug gehalten haben, die essenzielle Grundüberzeugungen unserer Demokratie infrage stellen oder gar ablehnen und bekämpfen.
Dort, wo die Vielfalt unserer Gesellschaft zum bedrohlichen Problem hochstilisiert wird, trifft man im Grunde auf politische Einfalt. Dort, wo der bewusste Tabubruch zum kalkulierten politischen Stilmittel gemacht wird, müssen die wahren Demokraten in ihrem eigenen politischen Reden und Handeln umso konsequenter anständig bleiben und die Würde dieses Hohen Hauses verteidigen. Ich denke hierbei an demokratische Errungenschaften wie eine respektvolle Sprache, die die Grenzen zum Unsagbaren und Unsäglichen wirklich strikt wahrt. Ich denke an eine politische Kultur, die das fachliche Argument hoch schätzt und falsche Informationen und hetzerische Diffamierungen ächtet. Ich denke an die feste Überzeugung, sich von extremistischen Kräften zu distanzieren, anstatt ihnen zum Beispiel bei Montagsdemonstrationen voranzumarschieren. Ich denke in der Tat an unsere historisch gewachsene Gedenkkultur, die es zu bewahren gilt, statt die düsterste Epoche unserer deutschen Geschichte in irgendeiner Weise kleinzureden, zu relativieren oder gar zu beschönigen.
Gerade mit Blick auf diese neuen parlamentarischen Herausforderungen wird es in der nächsten Legisla
turperiode wichtiger denn je sein, dass alle demokratischen Parteien über die Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten und sich von extremistischen
Bestrebungen, sei es von rechts oder links, klar distanzieren. Wir müssen mit vereinten demokratischen Kräften klarmachen, dass im Bayerischen Landtag die Demokratie auch in Zukunft im besten Sinn gelebt und verteidigt wird. Ich spreche hier von einer demokratischen Kultur, die auch und gerade mit Blick auf die nun zu Ende gehende Legislaturperiode die Vorlage der Erfolgsbilanz ihres Handelns insgesamt nicht zu scheuen braucht; denn in den letzten fünf Jahren haben wir zwar sicherlich das eine oder andere Thema intensiv und manchmal auch kontrovers diskutiert. Aber der von verschiedenen Meinungen getragene Streit um die beste Lösung ist natürlich auch ein wesentliches Element der Demokratie; ja, es ist ihre Stärke. Das bedeutet zugleich, dass wir auf genau diese parlamentarische, freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie stolz sind. Auch das dürfen wir in der Öffentlichkeit ab und zu spüren lassen.
Ich persönlich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass diese Demokratie das Beste ist, was es in unserem Land jemals gegeben hat. Wir wollen sie, wo immer es möglich ist, noch besser machen. Aber eine Alternative dazu brauchen wir nicht und wollen wir auch nicht.
Diese Legislaturperiode war von einer bestmöglichen Bewältigung der Folgen geprägt. Ich denke an das gewaltige Hochwasser im Jahr 2013, mit dessen Folgen wir noch lange beschäftigt waren. Es ging auch um wichtige Weichenstellungen wie die Umsetzung der Energiewende oder auch die Begleitung des G-7Gipfels auf Schloss Elmau; ferner um Megathemen wie die Migrationskrise, um Terrorgefahren und Amokläufe, um die Auswirkungen des Brexits auf Bayern und um die Luftreinhaltung, also um ein breites Spektrum. Egal, von welcher Warte aus man diese Themen betrachten mag, sie waren und sind für die Zukunft Bayerns, aber auch für Deutschland und ganz Europa von maßgeblicher Bedeutung.
Für diese hoch produktive und von Vertrauen in die Demokratie als Wert an sich getragene Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren zum Wohle unserer bayerischen Bevölkerung möchte ich mich im Namen der Staatsregierung ausdrücklich bedanken, zuallererst in der Tat, liebe Frau Landtagspräsidentin, bei Ihnen, bei dir, liebe Barbara Stamm. Es ist bereits viel dazu gesagt worden. Ich will nochmals ausdrücklich unterstreichen, dass unsere Landtagspräsidentin dieses Parlament, diese Stätte der Demokratie, wenngleich man vielleicht im Einzelfall unterschiedlicher
Meinung gewesen sein mag, auch nach außen hin wirklich in hervorragender Weise repräsentiert und dafür in der Bevölkerung viel Zustimmung gefunden hat.
Ich danke allen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Ich danke den Damen und Herren Fraktionsvorsitzenden, den Vorsitzenden der Ausschüsse und parlamentarischen Gremien. Ich danke allen
Abgeordneten, aber auch sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landtagsamt, den Offizianten, Stenografen, Sicherheits- und Pfortendiensten, Mitarbeitern in den Fraktionsgeschäftsstellen, Kolleginnen und Kollegen der Polizei sowie dem Sanitätsdienst und den Landtagsbeauftragten, die alle wie viele andere auch, die ich nicht genannt habe, unsere parlamentarische Arbeit durch ihr tägliches Zutun überhaupt erst möglich machen.
Mein besonderer Dank geht an alle Abgeordneten, die für den neuen Landtag nicht wieder kandidieren, und an alle Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses, die sich zum Teil jahrzehntelang für unser Land und seine Menschen unermüdlich eingesetzt haben. Ich rufe ihnen allen im Namen der gesamten Staatsregierung ein ganz herzliches Vergelts Gott zu.
Mein Dank geht in der Tat auch an die Landtagspresse, die uns in den letzten Jahren gewohnt sachlich und kritisch begleitet hat. Die Wahrnehmungen darüber, wer da jeweils besser wegkommt, mögen unterschiedlich sein, lieber Herr Prof. Gantzer. Aber insgesamt will ich deutlich unterstreichen, dass man, wenn
man die Nachrichten aus anderen Teilen der Welt vernimmt, spürt, wie wichtig eine freie Presse ist. Sie ist in der Tat ein unverzichtbarer Teil unserer Demokratie. Das, was ich vorhin zur Demokratie gesagt habe, ist ohne freie Presse nicht vorstellbar. Deshalb ist es wichtig, dass es diese gibt.
Ich danke im Namen der Staatsregierung noch einmal sehr herzlich für das insgesamt gedeihliche Miteinander von Legislative und Exekutive. Ich wünsche Ihnen allen, jedem und jeder Einzelnen von Ihnen, von Herzen alles, alles Gute und Gottes Segen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will in aller Kürze nur fünf Anmerkungen machen. Die erste ist: Die Rettung von Menschen aus jeglicher Not ist zweifellos ein Gebot von Humanität und Mitmenschlichkeit, und Hilfe in der Not ist selbst
verständlich auch bei der Rettung von Schiffbrüchigen im Mittelmeer geboten.
Zweitens. Es gibt nach meiner Beobachtung keinen Einzigen in diesem Parlament, der einem Ertrinkenden den Rettungsring verweigern würde – weder real noch in übertragenem Sinne. Frau Kollegin Schulze, Sie haben sich gestern Abend hier nachdrücklich für einen sachlichen Ton im Parlament eingesetzt. Ich will ausdrücklich festhalten, dass ich absolut sicher bin, dass Sie mit Ihren Bemerkungen vorhin überhaupt nichts anderes zum Ausdruck bringen wollten, als dass es keinen Einzigen in diesem Parlament gibt, der einem Ertrinkenden den Rettungsring verweigern wollte. Sicherlich haben Sie nichts anderes gemeint.
Drittens. Es gehört leider auch zu dem brutalen Geschäft von Schleuserbanden, die Seenot, in die manche auf dem Mittelmeer geraten, überhaupt erst herbeizuführen. Auch das ist doch unbestreitbar richtig. Es sind Schleuser, die versuchen, Menschen unter falschen Versprechungen gegen erhebliche Geldsummen, die die Flüchtlinge zu bezahlen haben, nach Europa zu bringen. Es ist doch ganz offenkundig, dass es natürlich Einzelne gibt, die sich völlig selbstständig auf den Weg machen. Sie, Frau Kollegin, haben solche denkbaren Schicksale vorhin beschrieben. Aber auch die NGOs bestreiten nicht, dass Menschen in unverantwortlicher Weise zum Teil in Gummibooten auf dem Meer ausgesetzt werden. Manchmal sind sie auch in größeren Booten oder Kähnen, die aber völlig seeuntüchtig sind. Diese Schleuserbanden spielen in unverantwortlicher Weise mit Schicksalen von Menschen, die nach einem besseren Leben streben oder auf eine bessere Zukunft hoffen. Diese Menschen werden von den Schleusern in eine solche Lage gebracht. Dazu sage ich Ihnen in der Tat: Es muss die Herausforderung für uns alle sein, solchen Schleusern, die derartig unverantwortlich mit dem Leben anderer Menschen umgehen, das Handwerk zu legen. Denen muss man klar entgegentreten.
Viertens. Wenn Menschen erfreulicherweise erfolgreich aus Seenot gerettet worden sind, dann muss ihnen anschließend geholfen werden. Ich erlaube mir, erneut an dieser Stelle festzuhalten: Egal, ob es um Resettlement-Programme geht oder um welche Programme auch immer – das betrifft auch die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen –, es gibt kein anderes Land in Europa, das in puncto Resettlement und hin
sichtlich ähnlicher Programme mehr leistet als die Bundesrepublik Deutschland.
Das ist die Realität. Umgekehrt muss uns aber schon bewusst sein, dass nicht jeder, der zum Beispiel von Schleusern an der nordafrikanischen Küste in ein Gummiboot gesetzt wird, automatisch nach Europa gebracht wird. Ich sage deshalb klar: Es ist richtig, dass möglichst schon die Küstenwachen nordafrikanischer Staaten Menschen davor bewahren, in Seenot zu geraten. Schon das wird zum Teil von anderen kritisiert. Sollen denn die nordafrikanischen Küstenwachen tatenlos zusehen, wenn sich jemand in unverantwortlicher Weise mit Booten, die allenfalls für den Starnberger See geeignet wären, auf das Mittelmeer begibt? – Nein, das ist natürlich nicht verantwortlich. Deshalb ist es richtig, dass die nordafrikanischen Küstenwachen in die Lage versetzt werden, stärker für den Schutz von Menschenleben zu sorgen.
Der libysche Staat hat beispielsweise die Malteser-Organisation gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der libyschen Küstenwache in Notfallrettung auszubilden. Das empfinde ich als ein beachtliches Zeichen. Ich halte es jedenfalls für gut, wenn versucht wird, von der nordafrikanischen Küste aus die Seenot von Menschen zu verhindern.
Mein fünfter und letzter Punkt ist: Es ist die schwierige Situation in den afrikanischen Herkunftsländern angesprochen worden. Deshalb liegt die eigentliche, langfristige Lösung – wir müssen jetzt jeden davor bewahren, im Mittelmeer zu ertrinken; das ist gar keine Frage – darin, die Situation in Afrika so zu verbessern, dass Menschen von dort nicht mehr fliehen müssen. Daran werden wir wahrscheinlich noch lange arbeiten müssen. Wir müssen doch zum Ausdruck bringen – ich hoffe, darin sind wir uns einig –, dass die Entwicklungshilfe für Afrika deutlich verstärkt werden muss. Das darf aber nicht nur in Sonntagsreden deklamiert werden, sondern das muss real geschehen, auch im nächsten Bundeshaushalt. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung zusammenrauft.
Es ist aus meiner Sicht unbestreitbar, dass wir auch für die Bundeswehr mehr Geld brauchen, wir brauchen in der Tat aber auch wesentlich mehr Geld für die Entwicklungshilfe, zum Beispiel für Afrika. Damit muss Ernst gemacht werden. Ich denke, gerade in der heutigen Zeit bietet dieser Bundeshaushalt genügend Spielräume. Deshalb müssen wir uns nachdrücklich gemeinsam, wie ich hoffe, dafür einsetzen, dass im neuen Bundeshaushalt wesentlich mehr Geld für die Entwicklungshilfe in Afrika zur Verfügung gestellt wird.
Wir müssen den Menschen in Afrika eine Zukunftsperspektive in ihrer Heimat geben. Das ist besser als eine halsbrecherische Flucht über das Mittelmeer.
Liebe Frau Kollegin Kamm, wir sind uns wahrscheinlich darin einig, auch wenn Sie natürlich viel an unserem Land kritisieren, dass angefangen vom Thema Rechtsstaat über Demokratie bis hin zum Sozialstaat und vielen anderen Aspekten es nur wenige Länder in der Welt gibt, die unseren heutigen Maßstäben in der Bundesrepublik Deutschland gerecht werden. Das kann aber nicht dazu führen, dass wir die Zusammenarbeit mit jedem anderen Land der Welt, das nicht die Maßstäbe erfüllt, die wir heute in der Bundesrepublik Deutschland haben, aufgeben. Das werden sicherlich auch Sie selbst nicht vertreten wollen.
Natürlich gibt es viele afrikanische Länder, in denen aus unserer Sicht indiskutable Zustände herrschen. Aber es muss doch darum gehen, dass wir den Menschen, die dort zu Hause sind, helfen. Wenn ich jedes afrikanische Land, in dem mir der momentane Regierungsstil nicht gefällt, von unserer humanitären Hilfe ausschließen wollte, dann käme ich nicht sehr weit.
Ich glaube nicht, dass Sie das ernsthaft gemeint haben. Wenn ich die Menschen in Afrika erreichen will, muss ich also mit Ländern zusammenarbeiten, deren Regierungsform mir nicht besonders gefällt und wo die Demokratie nicht unseren rechtsstaatlichen Maßstäben genügt. Wir müssen trotzdem die Menschen erreichen.
Ich kann doch beim besten Willen nicht erklären, dass das Heil der vielen Millionen Menschen, die in Afrika leben, darin besteht, dass sie nach Deutschland oder nach Europa kommen sollen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Aber das sagt uns doch der gesunde Menschenverstand. Das kann doch niemand ernsthaft vertreten. Wir müssen den Menschen dort helfen. Nichts anderes habe ich gesagt und gewollt.
Herr Kollege, Sie haben von europäischem Versagen oder von einem Versagen der EU gesprochen. Dort ist sicherlich manches nicht optimal gelaufen. Ich meine aber, dass wir das, was Europa leistet, und das, was unser Land, die Bundesrepublik Deutschland, leistet, nicht schlechter reden sollten, als es ist. Ich darf darauf hinweisen, dass im Mittelmeer nach wie vor Schiffe der Bundesmarine unterwegs sind.
Auch Schiffe anderer europäischer Länder sind im Mittelmeer unterwegs. Zahlreiche Schiffe aus europäischen Staaten und aus NATO-Staaten haben in den letzten drei Jahren Hunderte, wenn nicht Tausende von Menschen im Mittelmeer gerettet. Ich habe jetzt keine konkreten Zahlen zur Hand.
Ich möchte mich nicht zu weit in der Außenpolitik verlieren. Zu Libyen darf ich aber schon daran erinnern, dass es seinerzeit gemeinsame Position im Bundestag und in der Bundesrepublik Deutschland war, dass wir es nicht für richtig gehalten haben, Libyen zu bombardieren. Lassen Sie uns nicht alles schlechtreden. Es waren andere, auch wichtige Partner, die gemeint haben, man könnte das Leben der Menschen in Libyen verbessern, indem man den damals in der Tat schlimmen Machthaber dort mit Bombenangriffen kleinkriegt. Das Ergebnis war eine totale Katastrophe in Libyen, an der die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligt war.
Wir sollten nicht alles in einen Topf werfen und unsere politische Verantwortung nicht schlechter reden, als sie ist. Im Nachhinein hat sich die damals gemeinsam vertretene Position der Bundesrepublik Deutschland als richtig erwiesen. Dieses Chaos haben andere zu vertreten. Das rechtfertigt keine Verbrecherbande in Libyen. Ich möchte nur sagen: Die dortige Situation ist nicht von der Bundesregierung, egal, von wem sie gestellt wurde, zu vertreten. Wir handeln humanitär. Deshalb würde ich einem pauschalen Rundumschlag
nach dem Motto, die EU hat kolossal versagt, nicht zustimmen. Wir sind uns einig, dass die dortige humanitäre Situation unbefriedigend ist. Wir müssen jetzt schauen, wie wir Schritt für Schritt vorankommen.
Europa muss eine Hoffnung für Afrika sein. Das gilt jedoch nicht für eine komplette Auswanderung, sondern für eine starke Hilfe für die Menschen dort. Auch in puncto Menschenrechte muss Europa eine Hoffnung für Afrika sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bayern leben heißt in der Tat, sicherer leben. Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten dafür tagtäglich hervorragende Arbeit, oftmals auch unter schwierigsten Bedingungen. Dafür stehen ihnen Befugnisse zur Verfügung, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden müssen. Wir sollten Polizisten nicht pauschal verdächtigen und stigmatisieren, sondern die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten brauchen unseren Rückhalt. Klar ist: Die individuelle Kennzeichnung von Polizisten wird seit Jahren diskutiert. Die Argumente für eine solche Maßnahme gehen jedoch kaum über Spekulationen und Einzelfälle hinaus.
Es ist zu Recht angesprochen worden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. November letzten Jahres ein Kammerurteil gefällt hat.
Darin stellte der EGMR einstimmig keine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgrund der behaupteten Gewaltanwendung durch die Polizei fest. Zugleich wurde aber eine Verletzung von Artikel 3 in verfahrensrechtlicher Hinsicht aufgrund der Untersuchung durch die Ermittlungsbehörden festgestellt.
Diesem Gerichtsverfahren liegt ein Einsatz des Polizeipräsidiums München anlässlich des gerade vom Kollegen Ländner angesprochenen Fußballderbys FC Bayern München, zweite Mannschaft, gegen TSV 1860 München, zweite Mannschaft, am 9. Dezember 2007 zugrunde. Hierbei kam es teilweise zu massiven gewalttätigen Auseinandersetzungen der rivalisierenden Fangruppen. Die beiden Beschwerdeführer wurden laut ihren Aussagen durch den notwendigen Polizeieinsatz verletzt und erstatteten im Nachgang Strafanzeige gegen die eingesetzten Polizeibeamten. Wohlgemerkt, die beiden gingen den Rechtsweg bis vor das Bundesverfassungsgericht, wobei alle Verfahren eingestellt wurden bzw. mit einem Nichtannahmebeschluss endeten.
Ich respektiere, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die erste Instanz war, die zu einem in der Wertung teilweise anderen Ergebnis kam. Aber eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Einführung einer individualisierbaren Kennzeichnung von Einsatzkräften der Polizei ergibt sich auch aus dem Urteil des EGMR nicht. Eine Verpflichtung besteht dahin gehend, dass ein aufgrund des Nichttragens von Namensschildern oder anderweitiger Kennzeichnung bestehendes Identifizierungsdefizit aus Sicht des EGMR durch noch umfangreichere Ermittlungsmaßnahmen zu kompensieren ist.
Deshalb sage ich bloß in diesem Zusammenhang im Anschluss an das, was Kollege Ländner ausgeführt hat, dass aus meiner Sicht in den letzten Jahren kein Fall bekannt geworden ist, in dem es derartige Ermittlungsprobleme gegeben hätte. Dazu hat wohl auch beigetragen, dass ich seit 2013 verfügt habe, dass bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte, egal um welche Vorwürfe es geht, ein extra Dezernat beim Landeskriminalamt einheitlich für die Ermittlungen zuständig ist. So ermitteln also nicht mehr Dienststellen in der unmittelbaren Nähe der Dienststelle des betroffenen Beamten, sondern es ermittelt ausschließlich dieses spezielle Dezernat beim Landeskriminalamt. Durch diese spezielle Ermittlungseinheit, die für diese internen Ermittlungen zuständig ist, werden Verfahren noch stringenter und erfolgreicher geführt.
Ich darf auf der einen Seite gerade am Beispiel des Einsatzes am Rande von Fußballspielen daran erinnern – Ihnen, Herr Kollege Arnold, ist das bekannt –,
dass es in den letzten Jahren eine Reihe von Verfahren gegeben hat, zum Teil mit gravierenden Strafverfahren und Disziplinarmaßnahmen gegen eingesetzte Polizeibeamte. Diese Verfahren endeten eben nicht damit, dass die Beamten nicht identifizierbar waren, sondern es wurde ganz klar ermittelt, wer das war, und die Kollegen sind zur Rechenschaft gezogen worden.
Ich will aber ausdrücklich auf der anderen Seite sagen: Wir erleben nicht nur bei uns in Bayern, sondern in allen Teilen Deutschlands immer häufiger die Situation, dass Polizeikräfte im Einsatz von anderen Personen fotografiert und gefilmt werden. Die Aufnahmen werden anschließend in das Internet gestellt. Das erlebt man vor allen Dingen bei Einsätzen im Rahmen von Veranstaltungen radikaler Organisationen. Das gilt für Rechtsextremisten ebenso wie für Linksextremisten. Diese Aufnahmen bleiben im Internet dauerhaft verfügbar. Es ist offenkundig: Die Entwicklung, den einzelnen Beamten auch als Privatperson im Internet an den Pranger zu stellen, würde mit der Kennzeichnungspflicht noch weiter verstärkt werden.
Ich erinnere an das meines Erachtens wirklich entsetzliche Ereignis vom 18. Mai dieses Jahres in Niedersachsen, als das Privathaus eines Polizeibeamten durch rund 60 teils vermummte Linksextremisten belagert wurde und die anwesenden Familienangehörigen des Beamten bedroht wurden. Kollege Pistorius hat auch namens der Niedersächsischen Landesregierung das Vorgehen dieser Extremisten scharf verurteilt. Das ist aber nur vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass der Name und die Privatadresse des Beamten auf einschlägigen Seiten der linksautonomen Szene veröffentlicht worden waren.
Es ist vorhin auf die Situation in anderen Bundesländern hingewiesen worden. Es gibt im Moment acht Bundesländer, die eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten eingeführt haben. Das heißt umgekehrt aber auch, dass es nach wie vor acht Bundesländer gibt, die die Kennzeichnungspflicht nicht eingeführt haben. Interessanterweise hat Nordrhein-Westfalen die Kennzeichnungspflicht vor einigen Jahren eingeführt, sie jetzt aber wieder aufgrund der Erfahrungen, die dort gemacht worden sind, abgeschafft. Das hängt natürlich auch mit dem Wechsel der Mehrheit im nordrheinwestfälischen Parlament zusammen. Die neue Koalition in Nordrhein-Westfalen hat vor der Wahl angekündigt, dass sie die Kennzeichnungspflicht im Interesse der Beamten und des Schutzes des Privatlebens wieder abschaffen wird.
Meine Damen und Herren, für mich ist entscheidend, dass sich Beamte bei etwaigen Maßnahmen auszuweisen haben. Dies gilt auch für Beamte in Uniform. Mancher muss wieder daran erinnert werden, dass er diese Verpflichtung hat. Wenn mehrere Beamte im Einsatz sind, genügt es, wenn der Einsatzleiter dieser Ausweispflicht nachkommt. Er ist gegebenenfalls für die Benennung anderer Kollegen zuständig, falls es zu gerichtlichen Verfahren kommt.
Für mich ist ausschlaggebend, dass wir die Fürsorgepflicht für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten nicht vernachlässigen. Selbstverständlich muss jedes Fehlverhalten von Polizeibeamten geahndet werden. Wir tun das konsequent Monat für Monat. Eines bitte ich jedoch nicht aus dem Blick zu verlieren: Ich werde morgen im Polizeipräsidium in Nürnberg die alljährliche Statistik über Angriffe auf Polizeibeamte für das vergangene Jahr vorstellen. Im vergangenen Jahr wurden über 16.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von physischen und psychischen Gewalttaten. Um Missverständnisse zu vermeiden: Keine einzige dieser Gewalttaten rechtfertigt das Fehlverhalten eines Polizeibeamten. Wir müssen uns aber die Frage stellen, wie wir mit Polizeibeamten, die in der Öffentlichkeit Polizeieinsätze leisten müssen, umgehen. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass diese Beamten einen Anspruch darauf haben, von diesem Rechtsstaat bestmöglich geschützt zu werden. Das sind die Menschen, die Tag für Tag ihren Kopf dafür hinhalten müssen, dass wir sicher leben können.
Bei etwaigen Beschwerden muss sichergestellt werden, dass die Beamten identifiziert werden und in der Folge Verfahren stattfinden können. Ich halte aber nichts davon, die Beamten mit einer Kennzeichnungspflicht quasi ständig öffentlich an den Pranger zu stellen, der dann von radikalen Kräften missbraucht werden kann. Deshalb lehnen wir die Anträge ab.
Herr Kollege Arnold, ich habe großen Respekt vor Ihren staatsanwaltschaftlichen Erfahrungen. Ich nehme diese Anregung gerne für meine Gespräche mit den Kollegen in Mittelfranken mit. Ich kann Ihnen sagen, dass wir in der Regel sehr gut differenzieren können, welcher Einsatzzug an welchem Ort im Einsatz war. Bei einer durchschnittlichen Größe eines Einsatzzugs von 28, 29 oder 30 Angehörigen ist es in der Regel möglich, die Leute zu befragen, wer in unmittelbarem Konflikt mit einem Angeklagten war.
Sollte sich keiner dieser 28 Angehörigen daran erinnern können, hilft es auch nicht, wenn ich für das Foto sagen kann, 3 von 30 sind direkt davorgestanden.
Wenn sich die Leute nicht daran erinnern können, was ihr Gegenüber gesagt hat, hilft es nichts, wenn ich sie so identifizieren kann.
Trotzdem nehme ich jede Anregung zur weiteren Verbesserung unserer Polizeiarbeit mit. Ich bleibe bei meiner klaren Haltung, dass ich eine Kennzeichnungspflicht im Interesse des Persönlichkeitsschutzes unserer Beamten nicht für richtig halte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kern der derzeitigen, bundesweiten Debatte ist offenkundig
die Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass Asylbewerber, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Flüchtlinge registriert sind, künftig an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden sollen. Zunächst einmal will ich, liebe Frau Kollegin Kamm, darauf hinweisen, dass entgegen dem, was in Ihrem Dringlichkeitsantrag steht, und entgegen dem, was Sie hier ausgeführt haben, das geltende europäische Recht dem nicht entgegensteht.
Im Gegenteil: Die maßgebliche Dublin-III-Verordnung regelt ausdrücklich, dass in den Fällen, in denen es Grenzkontrollen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt, grundsätzlich der Staat, aus dem der Asylsuchende ausreisen will, für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig ist.
So steht es in dem maßgeblichen Artikel 20 der Dublin-III-Verordnung, der bei Ihnen aber überhaupt nicht auftaucht. Richtig ist, dass es Ausnahmen geben
kann, wenn beispielsweise geltend gemacht wird, dass Angehörige des Betroffenen sich in dem Zielstaat aufhalten oder dergleichen. Sie können aber nicht völlig außer Betracht lassen, dass es der ausdrückliche Regelfall im europäischen Recht ist, dass das Land zuständig ist, aus dem jemand kommt, und nicht das, in das er einreisen will. Das ist der Regelfall.
Das ist geltendes europäisches Recht, meine Damen und Herren.
Ich denke, es ist richtig, dass der Bundesinnenminister jetzt ein deutliches Signal gesandt hat. Offensichtlich wird nur so mancher unserer europäischen Partner aufgerüttelt. Sie werden aufgerüttelt, endlich gemeinsam wirkungsvolle Maßnahmen gegen das unkontrollierte Weiterreisen von Asylbewerbern zu ergreifen. Immerhin ist es erfreulich, dass sich, wie ich höre, die meisten Länder, die am Sonntag bei dem kleinen EU-Gipfel beisammen waren, darin einig waren, dass das geltende EU-Recht auch weiterhin nicht vorsieht, dass sich jemand beliebig aussuchen kann, in welchem europäischen Land ihm Zuflucht gewährt werden kann. In der Regel ist auch weiterhin das Land, in dem er ankommt, für das Verfahren zuständig. Dann wird über alles Weitere entschieden. Wenn er nicht anerkannt wird, dann hat er vom Erstankunftsland aus auch wieder die Heimreise anzutreten. Das alles ist geltendes Recht. Das ist kein neues bayerisches Landesrecht, sondern das ist geltendes europäisches Recht.
Ja, es ist wichtig, ein Signal an die Europäische Union zu senden, um zu einer Einigkeit und einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik zu gelangen. Die andere Sache ist, dass wir bereits jetzt weitere Maßnahmen treffen, um dem überwiegenden Wunsch der Bevölkerung nach Steuerung, nach Ordnung und nach Begrenzung der Zuwanderung stärker gerecht zu werden. Auch das stellt der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion deutlich heraus. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bundesinnenminister bereits letzte Woche bei der Bundespolizei Zurückweisungen von Asylsuchenden angeordnet hat, für die eine Wiedereinreisesperre für Deutschland besteht. Es ist doch geradezu ein völlig absurder Zustand gewesen, dass die Bundespolizei bislang ausdrücklich angewiesen war – offensichtlich von früheren Anweisungen herrührend – auch Leute einreisen zu lassen, gegen die ein ausdrückliches
Wiedereinreiseverbot bestand, wenn sie an der Grenze "Asyl" gerufen haben.
Es war höchste Zeit, dass das korrigiert worden ist, meine Damen und Herren, und das begrüßen wir ausdrücklich.
Es ist auch wichtig, liebe Frau Kollegin Kamm, dass meine Innenministerkollegen und ich bei der Innenministerkonferenz in Quedlinburg vor drei Wochen einvernehmlich beschlossen haben, dass zum einen künftig Straftäter und Gefährder wieder in den Zentralirak abgeschoben werden können. Zum anderen haben wir nun wieder Klarheit darüber, dass nach Afghanistan kein generelles Abschiebeverbot besteht. Ich darf darauf hinweisen, Frau Kollegin Stamm: Der Bericht der Bundesregierung liegt vor.
Nachdem in der Koalition darüber gesprochen worden ist, hat die Bundeskanzlerin öffentlich ausdrücklich festgestellt, dass jetzt wieder ohne Einschränkungen nach Afghanistan abgeschoben werden kann.
Aber in die Regionen – –.
Soweit ich das beurteilen kann, gehen von Deutschland aus nur Flieger nach Kabul und nicht in irgendwelche gefährdete Regionen. Herr Kollege Rosenthal, Sie können mir wahrscheinlich kein einziges Beispiel nennen, bei dem ein Abschiebeflug aus Deutschland in den letzten zwei, drei Jahren in eine andere Stadt gegangen ist. Insofern ist das eine rein abstrakte Diskussion. Wir können uns aber gerne darauf verständigen. Das ist ein Unterschied zu dem, was vorhin vonseiten der GRÜNEN und von Frau Kollegin Stamm erklärt worden ist. Ich bedanke mich, dass das im Dringlichkeitsantrag ausdrücklich festgehalten ist. Nach einer sorgfältigen Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – –.
Gerade bei den afghanischen Flüchtlingen wird in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft, ob eine individuelle Verfolgung vorliegt oder nicht. Wir haben eine Anerkennungsquote von rund 30 %. Das zeigt, die Einzelfälle werden angeschaut. Einzelne werden anerkannt, andere aber werden nach individueller Prüfung eben nicht anerkannt. Das kann uns nicht egal sein. Wir können nicht sagen: Wir lassen alle da. – Nein, jetzt ist Klarheit geschaffen. Diejenigen, die nach individueller Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht anerkannt worden sind, müssen unser Land auch wieder verlassen. Die Bundesregierung hat festgestellt, dass das zumutbar ist. Wir werden uns deshalb an künftigen Rückführungsflügen, die die Bundesregierung organisiert, auch beteiligen.
Meine Damen und Herren, wir haben aber auch vonseiten Bayerns unsere Hausaufgaben gemacht. Die Bayerische Staatsregierung hat den Bayerischen Asylplan beschlossen. Diesen Plan setzen wir konsequent um.
Sie haben vorhin vom Koalitionsvertrag gesprochen, lieber Herr Kollege Rinderspacher. Ja, der Koalitionsvertrag enthält die Anker-Zentren. Wir haben beschlossen, dass in jedem bayerischen Regierungsbezirk eine solche Anker-Einrichtung geschaffen wird. Wer hat sich denn in merkwürdiger Weise in den letzten Wochen landauf und landab, zeitweilig auch bundesweit aus der ganzen Diskussion davonstehlen wollen? Seit der Innenministerkonferenz in Quedlinburg ist jetzt etwas Ruhe eingekehrt. Wer hat denn kundgetan, mit Anker-Zentren eigentlich überhaupt nichts zu tun haben zu wollen?
Wir richten diese Anker-Zentren ein, und zwar mit all dem, was im Koalitionsvertrag steht. Ich freue mich, wenn wir darüber Einigkeit haben und das von der SPD-Landtagsfraktion mitgetragen wird. Genau so bringen wir nämlich mehr Effizienz und mehr Tempo in die Verfahren. Es muss klar sein: Wer anerkannt wird, der muss möglichst schnell integriert werden. Wer aber nicht anerkannt wird, der muss unser Land möglichst schnell wieder verlassen.
Wir werden auch eigene bayerische Abschiebeflüge durchführen. Wir werden die freiwilligen Ausreisen durch passgenaue Förderprogramme forcieren. Wir werden die Aufenthaltsbeendigung bei Straftätern und bei Gefährdern durch eine Taskforce beim Landesamt für Asyl und Rückführungen weiter beschleunigen. Wir werden das Sachleistungsprinzip in diesen Einrichtungen verstärken.
All dies zeigt: Wir reden nicht nur von einer Neuordnung der Migrationspolitik, sondern wir gehen sie an. Wir wollen sie angehen in Bayern, wir wollen sie auf bundesdeutscher Ebene angehen, und wir wollen sie auf europäischer Ebene angehen. Wenn Sie, Herr Kollege Rinderspacher, in Ihren Rundumschlägen vorhin gemeint haben,
sich mit Ihrer schon etwas merkwürdig geratenen Ansprache
am Schluss noch in Vorwürfe des Nationalismus versteigen zu sollen, dann kann ich das nur als lächerlich bezeichnen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist lächerlich. Ich sagen Ihnen hier ausdrücklich: Ja, wir befürworten gesamteuropäische Lösungen. Aber ich sage Ihnen auch noch einmal: Nicht die Bundesrepublik Deutschland und nicht der Freistaat Bayern haben in den letzten Jahren gegen geltendes europäisches Recht verstoßen
das werden ja wohl auch Sie nicht behaupten, Herr Kollege Arnold –,
sondern ganz offenkundig tun andere europäische Länder schon seit Jahren nicht mehr das, was im Schengen-Recht und was im Dublin-Recht vorgesehen ist. Sie setzen sich einfach darüber hinweg oder lassen es laufen; jedenfalls halten sie sich nicht mehr an geltendes europäisches Recht. Das sind andere europäische Länder und nicht die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern, meine Damen und Herren.
Es hat sich gezeigt: Wer in den letzten Jahren versucht hat, gesamteuropäische Lösungen dadurch zu erreichen, dass er ein ums andere Mal erklärt hat, wir brauchen ein Konzept, in dessen Rahmen alle Flüchtlinge, die in Europa ankommen, gleichmäßig auf alle EU-Staaten gleichmäßig verteilt werden, der ist damit ganz offensichtlich gescheitert. Es gibt nämlich eine Fülle von europäischen Ländern, wohlgemerkt wiede
rum nicht die Bundesrepublik Deutschland, die sich daran nicht beteiligen wollen.
Das ist wieder mal typisch; da fallen Ihnen immer nur Ungarn und Orbán ein. Sie sehen nicht, dass darunter auch sozialdemokratisch regierte europäische Länder sind und inzwischen ganz Osteuropa sich nicht mehr daran beteiligen will.
Inzwischen ist auch in Skandinavien nichts mehr von dieser Stimmung geblieben. Noch vor zwei Jahren wurde Skandinavien aufgrund seiner Aufnahmebereitschaft hoch gelobt; aber schauen Sie sich einmal an, wie heute die Politik in Schweden und in Dänemark aussieht. Diese Länder führen mittlerweile am fleißigsten ihre Dublin-Fälle nach Deutschland zurück. Das ist inzwischen die Situation, auch in Skandinavien, meine Damen und Herren.
Ich darf auch auf Folgendes hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Am vergangenen Sonntag ist in Brüssel intensiv darüber diskutiert worden, ob man, um mit Lösungen voranzukommen, doch Camps oder Ankunftszentren in Nordafrika errichten sollte. Dazu gibt es immer noch ganz unterschiedliche Meinungen. Aber es ist interessant, dass inzwischen eine Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten diesen Vorschlag sehr ernsthaft und intensiv unterstützt und voranbringen will. Ich erinnere daran: Als Herr Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer schon vor zwei Jahren diesen Vorschlag eingebracht hat, der zeitweilig vom ehemaligen Bundesminister de Maizière unterstützt worden ist, wurde das noch als völlig abwegig und dergleichen bezeichnet; davon dürfe doch überhaupt nicht die Rede sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber hält schon mindestens ein Drittel der EU-Mitgliedstaaten es für absolut richtig, dass wir solche Maßnahmen in Nordafrika ganz konkret angehen, meine Damen und Herren. So ändern sich die Zeiten.
Noch eines will ich Ihnen sagen. Dabei ist leider, lieber Herr Rinderspacher, bei Ihnen etwas ziemlich durcheinandergeraten. Ich sage Ihnen, wofür wir stehen. Das hat nichts mit Nationalismus zu tun.
Die Bayerische Staatsregierung und die Christlich-Soziale Union stehen in der Tat für einen starken Staat, der bestmöglich für die Sicherheit seiner Bürger sorgt. Dafür stehen wir. Wir stehen für einen starken Staat, der die Kontrolle darüber behält, wer in unser Land kommt. Das ist der Normalzustand! Das ist das Selbstverständnis jedes funktionierenden Staates auf dieser Welt, meine Damen und Herren.
Das ist das Selbstverständnis eines jeden Staates, der USA genauso wie der Staaten Indien, Japan und aller möglichen anderen Staaten auf dieser Welt, ganz selbstverständlich.
Wir haben – da sind wir wieder bei dem Punkt, Herr Rinderspacher – im Rahmen des Schengen-Systems die Kontrolle darüber, wer in das eigene Land kommt, der Gesamtheit der Schengen-Staaten übertragen. Wir haben uns nicht davon verabschiedet, dass wir die Kontrolle darüber haben wollen, wer in unser Land kommt, sondern wir haben das als Teil der Gemeinschaft aufgefasst und definiert.
Aber das Problem ist, dass das nur so lange funktioniert, wie alle, die diesem System angehören, sich tatsächlich an die Verpflichtungen halten. Da sind wir beim entscheidenden Punkt. Allein aus Griechenland waren in den letzten Jahren mehrere öffentliche Äußerungen von Mitgliedern der Regierung zu vernehmen, in denen erklärt wurde, die griechischen Außengrenzen könne man überhaupt nicht schützen. Ich will hier gar nicht bewerten, ob man das kann oder nicht. Aber wir sind hier bei einem Kernproblem und leider wieder beim Beispiel Griechenlands. Kein EU-Mitgliedsland ist gezwungen, ein Teil des Schengen-Systems zu sein. Man ist nur dabei, wenn man es von sich aus extra beantragt hat. Es handelt sich sozusagen um einen Extra-Club innerhalb der EU. Keiner ist dazu gezwungen worden. Es geht nicht an, dass man dabei sein will, weil man sich zum Beispiel für den Tourismus Vorteile verspricht, und hinterher erklärt, dass man die damit eingegangenen Verpflichtungen überhaupt nicht einhalten kann. So können wir Europa nicht konstruieren, meine Damen und Herren. Das ist genau der Punkt.
Ja, wir haben in diesem Schengen-System die Kontrolle der Grenzen nach außen in den Außenbereich verlagert, und wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das ein sinnvolles System ist.
Aber es muss funktionieren, und solange es nicht funktioniert, nehmen wir für uns in Anspruch, dass unsere eigenen Grenzen wieder kontrolliert werden müssen. Das ist unser einfacher Grundsatz.
Meine Damen und Herren, Bundesminister Seehofer hat angekündigt, dass an der Spitze seines Masterplans in der Tat ein Marshallplan für Afrika stehen wird. Wir müssen nämlich damit beginnen, die Hilfe für die Herkunftsländer deutlich zu verstärken. Aber dies alles gehört in der Tat zusammen: der Marshallplan für Afrika, der Schutz der EU-Außengrenzen, die Bekämpfung des Schleuserunwesens und des Asylmissbrauchs und ganz am Schluss die Integration der anerkannten Flüchtlinge, die wir bestmöglich gestalten wollen, damit der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gewährleistet bleibt.
Ich sage Ihnen deutlich, meine Damen und Herren: Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einzutreten, dafür einzutreten, dass die Grundwerte unserer Gesellschaft und die kulturelle Prägung unseres Landes bewahrt werden, dass Bayern und unser deutsches Vaterland so bleiben, wie es die Menschen zu schätzen wissen, hat nichts mit Nationalismus zu tun. Aber es ist in der Tat ein vernünftiger Patriotismus in einem geeinten Europa, für das wir auch weiter einstehen. Dafür stehen die Staatsregierung und die CSU.
Soll ich jetzt dementieren, dass sich die Bundeskanzlerin mal irren kann?
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur noch einmal etwas zu dem Thema Afghanistan sagen. Es gibt einen Bericht der Bundesregierung. Er ist innerhalb der Bundesregierung diskutiert worden. Die Bundeskanzlerin hat öffentlich festgestellt, wie sie die Lage bewertet. Es hat sich, soweit ich sehe, die gesamte Bundesregierung dahinter gestellt; jedenfalls hat kein einziges Mitglied der Bundesregierung widersprochen. Dies ist allen 16 Bundesländern so mitgeteilt worden. Deshalb, mit Verlaub, liebe Frau Kollegin Kamm, ist das nicht irgendwer. In dieser Art und in diesem Tonfall haben aber Sie über die amtierende Bundesregierung gesprochen. Darauf weise ich nur hin, weil zurzeit die unterschiedlichsten Maßstäbe angelegt werden. Die amtierende Bundesregierung hat das so festgestellt, und ich halte das auch für richtig.
Was die Abweisung an den Grenzen betrifft, mag es sein, dass es ein solches Institut gibt, wie Sie das gerade dargelegt haben. Trotzdem ist am Schluss immer noch maßgeblich, was in diesem Punkt das ressortmäßig dafür zuständige Bundesinnenministerium dazu sagt. Im Übrigen gibt es dazu auch die interessantesten Darlegungen, zum Beispiel auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und, und, und. Ich habe Ihnen meine Rechtsmeinung dazu vorhin vorgetragen und brauche sie, glaube ich, an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Wir werden jedenfalls auf der Grundlage dessen, was die Mehrheit dieses Hohen Hauses jetzt beschließen wird, unsere Politik auch in Zukunft konsequent fortsetzen.
Sie wissen, Herr Kollege Halbleib, dass Ihnen der Ministerpräsident für jede gewünschte Diskussion immer zur Verfügung steht.
Wenn Sie da besonderen Bedarf sehen, werde ich ihm das gern mitteilen.
Dann wird er gerne die Debatte mit Ihnen führen.
Zum Thema des europäischen Rechts – und darum ging es, Herr Kollege Halbleib, und das haben Sie sicherlich sehr genau registriert – habe ich vorhin festgestellt, nicht die Bundesrepublik Deutschland oder der Freistaat Bayern hat in den letzten Jahren gegen europäisches Recht verstoßen, sondern es sind leider ein paar andere Mitgliedsländer gewesen.
Genau so habe ich es ausgeführt; Sie werden es im Protokoll nachlesen können. Sie haben die Vorschriften des Schengen-Rechts und des Dublin-Rechts nicht beachtet. Darum ging es. Nicht wir sind es, die im Moment die europäische Ordnung infrage stellen, sondern wir pochen darauf, das europäische Recht wieder einzuhalten, das von einigen – nicht von allen, aber von einigen – anderen europäischen Ländern in den letzten Jahren missachtet worden ist. Darum ging es. Das habe ich in Erinnerung gerufen, und dazu stehe ich uneingeschränkt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Menschen in Bayern sollen weiterhin frei und sicher leben. Genau das bezweckt das neue Polizeiaufgabengesetz.
Es schützt die Menschen und die Opfer von Gewalt. Es ist ein Schutzgesetz, kein Überwachungsgesetz. Das neue PAG bringt mehr Sicherheit und mehr Bürgerrechte, und es bringt mehr Datenschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst am letzten Samstagabend mussten wir wieder die schrecklichen Bilder der Gewalt aus Paris erleben. Ein Mensch wurde getötet, vier wurden verletzt. Es ist traurige Realität, dass ich bei fast jeder Rede zum Polizeirecht auf solche aktuellen schrecklichen Ereignisse verweisen muss. Im letzten Jahr waren das etwa die Ausschreitungen beim G-20-Gipfel oder der aus Habgier begangene Anschlag auf den Bus der Dortmunder Mannschaft. Es ist unsere Aufgabe, auf solche Herausforderungen zu reagieren.
Lassen Sie mich aber zunächst auf zwei der drei Säulen des Gesetzentwurfs zu sprechen kommen, die von der EU und vom Bundesverfassungsgericht herrühren. Erstens müssen wir noch in diesem Mai das EU-Datenschutzrecht umsetzen. Das ist eine europäische Vorgabe, und das ist auch gut so; denn sie bedeutet mehr Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger. Künftig gibt es mehr und bessere Kontrollmechanismen für sensible Datenkategorien, und es gibt strengere Vorschriften bei der Übermittlung von Daten. Mehr Datenschutz bedeutet auch, dass künftig jeder, der von verdeckten Polizeimaßnahmen betroffen ist, hinterher informiert wird – mehr Datenschutz als bisher.
Zweitens. Wir setzen zügig und umfassend die zum BKA-Gesetz aufgestellten Vorgaben der Rechtsprechung um. Das bedeutet mehr Richtervorbehalte,
nicht weniger. Das bedeutet mehr Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, nicht weniger. In Zukunft wird zum Beispiel eine unabhängige Datenprüfstelle bei allen eingriffsintensiven Maßnahmen private Daten herausfiltern, bevor die Ermittlungsbehörde, das Landeskriminalamt oder welche auch immer, diese Daten näher sichten kann. Das gibt es bisher in keinem einzigen Bundesland. Kein einziges SPD-geführtes Bundesland hat diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts bislang umgesetzt. Wir sind beim Schutz der Bürgerrechte in Deutschland vorbildlich, meine Damen und Herren.
Die dritte Säule ist die Weiterentwicklung der präventiv-polizeilichen Eingriffsbefugnisse. Das geschieht unter anderem mit Blick auf die fortschreitende technische Entwicklung. Dieses Thema bewegt die Menschen in unserem Land am meisten, und darüber wurden aber auch am meisten Unwahrheiten verbreitet. Wir nehmen die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Wenn aber bei der großen Demonstration am vergangenen Donnerstag hier in München von der Bühne herab unwidersprochen behauptet wird, dass die Polizei in Zukunft Beweise fälschen darf, dann ist das nicht nur eine – und das muss man hier deutlich sagen –bewusste Irreführung der Menschen, sondern das ist unglaublich.
Aber keiner, der sonst auf der Bühne war, hat sich davon distanziert, meine Damen und Herren!
Dann aber erzählen Sie, Frau Kollegin Schulze, dass sich Ihre Aktion überhaupt nicht gegen die Polizei richtet, überhaupt nicht.
Ja, das merkt man bei solchen Aktionen, meine Damen und Herren.
Ja, zu Ihrem großartigen NoPAG-Bündnis gehört dann auch der Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD. – Großartig.
Der verteilt dann Flyer auf der Demonstration.
Ich zitiere aus diesem Flyer.
Ich zitiere: Dieses Gesetz steht für die Vorbereitung einer den Vorgaben einer Geheimen Staatspolizei folgenden Freisler-Justiz.
Ich wiederhole, liebe Kolleginnen und Kollegen: Von einer Mitgliedsorganisation Ihres Bündnisses wurden am Donnerstag Flyer verteilt, in denen wörtlich steht: Das Gesetz dient der Vorbereitung einer den Vorgaben einer Geheimen Staatspolizei folgenden Freisler-Justiz. – Das ist doch wirklich unglaublich! Aber keiner von Ihnen distanziert sich von derartigen Entgleisungen, meine Damen und Herren!
Hier wird Angst und Schrecken vor der Polizei verbreitet, und das ist unverantwortlich.
Ich werde Ihnen noch ein weiteres Beispiel nennen, denn es verstärkt sich der Eindruck, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. Auch draußen im Land erlebt man solche merkwürdigen Kundgebungen, und dies in merkwürdigen Kombinationen. In meiner Heimatstadt Erlangen spielte sich am vergangenen Samstag Folgendes ab: An einem Informationsstand, der von der Partei DIE LINKE angemeldet wurde, für dieses Bündnis sprach der Vorsitzende der Linksjugend Solid. Ich zitiere wörtlich.
Ich zitiere also wörtlich: Und jeder, der schon einmal Kontakt hatte mit der Polizei oder einem anderen Repressionsorgan, der weiß, die sind ganz gut darin, sich etwas zu konstruieren, wenn sie es wollen. So ein schwammiger Rechtsbegriff wie eine drohende Gefahr, der öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Bei Demonstrationen, auch wie dieser hier, dürfte die Polizei jetzt jederzeit mitfilmen. Früher durfte sie das nur bei Demonstrationen, wo sie von Straftaten ausgegangen ist. Das darf jetzt immer sein. Und sie dürfen die Daten jetzt live in ein System, in ein elektronisches System, einschleusen, bei dem eine Gesichtserkennung mit einer Datenbank verknüpft ist. So können dann angeblich Extremisten oder sogenannte Gefährder ganz schnell erkannt werden und dann Repressionsmaßnahmen zugeführt werden. –
Meine Damen und Herren, nach diesem Auftritt spricht eine örtliche SPD-Politikerin. Ich will jetzt gar keine Namen nennen. Es war eine Kollegin, die ich eigentlich in der Zusammenarbeit sonst sehr schätze. Aber auch da das Gleiche: kein Wort der Distanz, kein Hinweis darauf, dass das grober Unfug ist, was dieser Mensch von Solid erzählt hat.
Damit sind zurzeit viele unterwegs. Filmaufnahmen von Demonstrationen sind ganz streng reguliert im Versammlungsgesetz. In diesem Polizeiaufgabengesetz gibt es keine einzige Silbe, die an diesen Vorschriften für das Demonstrationsrecht etwas ändert – keine einzige Silbe. Trotzdem werden aus dem Bündnis, dem Sie angehören, ständig solche Behauptungen verbreitet, als ob die Polizei zukünftig bei jeder Gelegenheit filmen dürfte.
Liebe Frau Kollegin Kohnen, liebe Frau Schulze, ich werfe Ihnen persönlich nicht vor, dass Sie lügen. Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie seit Wochen genussvoll dabeistehen, wenn andere Partner Ihres Bündnisses hemmungslos lügen, und nichts dagegen unternehmen.
Anschließend stellen Sie sich hier hin und beklagen die Verunsicherung, die bei den Menschen draußen zu spüren ist.
Das ist in der Tat eine großartige Strategie. Ja, es stimmt, dass viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert sind. Nach meiner Beobachtung stehen dabei vor allem die Themen der drohenden Gefahr und des Gewahrsams im Mittelpunkt. Dazu will ich ein paar kurze Anmerkungen machen.
Der Begriff der drohenden Gefahr ist nach meiner Wahrnehmung in der deutschen Gesetzgebung erstmals im Bundeskriminalamtgesetz von 2008 aufgetaucht, das bekanntlich damals gemeinsam von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist. Damals stand erstmals der Begriff der drohenden Gefahr in einem Bundesgesetz. Das war das BKA-Gesetz aus dem Jahr 2008, das gemeinsam von CDU/CSU und SPD beschlossen worden ist. Darauf bezieht sich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016. Dieses ist bekanntermaßen aufgrund der Klage von früheren FDPKollegen zustande gekommen. Ich will nicht auf das ganze Urteil im Einzelnen eingehen.
Den Begriff der drohenden Gefahr haben wir im vergangenen Jahr erstmals in das PAG aufgenommen. Herr Kollege Kreuzer hat vorhin darauf hingewiesen. Im letzten Jahr schienen SPD und FREIE WÄHLER noch keine so großen Probleme damit gehabt zu haben. Bei dem Gesetz haben Sie sich enthalten. Aber angeblich kann man auch noch klüger werden – nun gut.
Interessant ist, dass die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg Regelungen zur drohenden Gefahr geschaffen hat und plant, diese zu erweitern. Der Begriff der drohenden Gefahr soll auch in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen – Ländern, in denen SPD und GRÜNE Regierungsverantwortung tragen – Eingang in Gesetze gefunden haben. In diesen Ländern haben SPD und GRÜNE Regelungen zur drohenden Gefahr geschaffen und nicht dagegen protestiert. Nein, sie haben sie selbst geschaffen. Meine Damen und Herren, Sie bekämpfen in diesem Haus die Anpassung dieser Gefahrenkategorie, anstatt eine ehrliche und faktenbasierte Debatte zu fördern.
Wenn jemand sagt, dass die drohende Gefahr inhaltlich völlig unbestimmt sei, missachtet er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dem Urteil vor zwei Jahren seitenweise damit beschäftigt, wie das mit der drohenden Gefahr zu verstehen ist. Das Bundesverfassungsgericht sagt auch ausdrücklich, dass bei der drohenden Verletzung wichtiger Rechtsgüter schon eine Stufe vor der konkreten Gefahr polizeiliche Maßnahmen ange
zeigt sein können. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausdrücklich so akzeptiert. Es ist nicht richtig, dass das von vornherein abgelehnt wurde – ganz im Gegenteil. Meine Damen und Herren, ich kann nur an das anknüpfen, was Herr Kollege Kreuzer gesagt hat. Ja, das wäre auch fatal, wenn die Aussage dieses Rechtsstaates lauten würde: Wenn eine Gefahr droht, kann man nichts machen, schauen wir mal weg, das geht uns nichts an. – Kann das ernsthaft die Antwort des Rechtsstaats an seine Bürgerinnen und Bürger sein, wenn eine Gefahr droht? – Das kann ein Landesparlament nicht ernsthaft so sehen.
Die Regelung zum Gewahrsam ist vor einem Jahr beschlossen worden und ist gar nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens. Nach diesem Gesetz, das wir vor einem Jahr hier beschlossen haben, gilt selbstverständlich, dass Freiheitsentziehungen allerspätestens am Tag nach der Festnahme von einem Richter bestätigt werden müssen. Ansonsten muss der Betroffene freigelassen werden. Das gehört ebenfalls zu den unverantwortlichen Aussagen, die in den letzten Wochen rumgegeistert sind: Sie haben den Eindruck erweckt, als gäbe es eine bereits geltende Regelung oder eine neue Regelung, die der Polizei erlaubt, irgendjemanden unbegrenzt einzusperren. – Grober Unfug! Das stand nie zur Debatte. Das ist kein geltendes Recht in Bayern. Das ist natürlich nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Trotzdem wird das draußen immer wieder wohlgefällig kolportiert, nur um dieses Gesetz madig zu machen. Das ist unverantwortlich.
Ich will noch eines sagen, damit keine Missverständnisse auftreten. Für den Gewahrsam gilt nach wie vor die konkrete Gefahr und nicht die drohende Gefahr. Grob falsch ist auch der Vorwurf, langfristiger Polizeigewahrsam wäre ein Massenphänomen und der Einstieg in einen Polizeistaat. Tatsache ist, dass diese Regel am 1. August letzten Jahres in Kraft getreten ist. Seither sind neun Monate vergangen. In diesen neun Monaten haben genau viermal in Bayern Amtsgerichte von diesem Gewahrsam Gebrauch gemacht, mit jeweils wohlbegründeten Entscheidungen und unterschiedlicher Dauer. Der Zeitraum von drei Monaten ist bisher noch nie ausgeschöpft worden. Verlängert wurde in einem Fall eine elektronische Aufenthaltsüberwachung. Wir sind gerne bereit, über jeden dieser Fälle auch in der Öffentlichkeit zu berichten. Dass der Eindruck erweckt wird, es könne sich um ein Massenphänomen handeln, ist natürlich grober Unfug.
Das gilt auch für die Diskussion über Handgranaten. Ich sage das nur, weil das immer wieder in den Social Media auftaucht. Seit 1978 steht im bayerischen Polizeiaufgabengesetz, dass die Polizei auch Handgranaten und Maschinengewehre hat.
Wer hat das in den letzten Wochen ständig thematisiert? Wer hat dem tatenlos zugeschaut und sich nicht davon distanziert? – Bei den Leuten ist der Eindruck erweckt worden, als ob in Zukunft jeder Polizeibeamte in Bayern mit einer Handgranate herumlaufen würde. Das ist grober Unfug. Sie machen sich solchen Unfug zunutze für Ihre Propaganda.
Im Innenausschuss hatten wir eine sehr konstruktive Diskussion über den Einsatz von Bodycams. Ich will im Hinblick auf den Unfug, der in den Social Media rumgeistert, auf etwas hinweisen, damit wir – wie ich hoffe – ein Stück Gemeinsamkeit feststellen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir bei bestimmten Dingen gut weiterarbeiten können. Ich bekenne offen: Wir sind in vielen Dingen führend, aber beim Thema Bodycam habe ich ausdrücklich gesagt, dass wir zeitlich nicht führend waren. Ich darf darauf hinweisen, dass in Baden-Württemberg, in Bremen, in Hessen, im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt und im Bund die PreRecording-Funktion für die Bodycams bereits im Gesetz verankert ist. Das ist die Realität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist höchste Zeit, dass wir das auch in Bayern einführen. Aber nicht den Menschen draußen irgendeine Sorge bereiten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen deshalb: Der zur Abstimmung stehende Entwurf stärkt den Schutz der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger.
Er wird dazu beitragen, den Spitzenplatz Bayerns bei der inneren Sicherheit im Interesse der Menschen in unserem Land zu halten. Das ist kein Selbstzweck, es geht nicht um irgendein Ranking, sondern es geht darum, bestmögliche Sicherheit für die Menschen in unserem Land zu erreichen. Das war bisher der Maß
stab unserer Politik in Bayern, und das wird er auch in Zukunft sein. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Kollegin Hiersemann, das ist wohl so, wie Sie es dargestellt haben. Ich habe ja auch nichts anderes behauptet.
Entschuldigung, nein, nein, nein. Sie beteiligen sich an einem von der Linkspartei angemeldeten Infostand oder veranstalten ihn mit oder dergleichen.
Die SPD-Kollegin war da mit dabei.
Die Bezirksrätin Gisela Niclas spricht, nachdem der von mir angesprochene Solid-Sprecher das, was ich Ihnen zitiert habe, vorgetragen hat. Nichts anderes habe ich behauptet.
Es bleiben all diese Irrtümer und Lügen des Vertreters der Linkspartei unwidersprochen stehen, und danach erzählt die Vertreterin der SPD etwas zu diesem Psychiatriegesetz, gar keine Frage. Aber es bleibt das Gleiche. Sie treten als Aktionseinheit auf, genauso wie sonst bei diesem Bündnis, und lassen die Lügen der anderen im Raum stehen, sodass bei dem unbefangenen Beobachter des Ganzen der Eindruck entsteht: Genau so agieren Sie, genauso wie in München auf dieser großen Kundgebung.
Frau Kollegin Stamm, Ihre Anfrage wird wie alle Anfragen, die Sie stellen, natürlich umfassend beantwortet werden. Im Übrigen werde ich dazu auch
gerne noch mal meine Einschätzung geben, auch wenn das heute nicht das Thema ist.
Auf der Tagesordnung steht das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Aber ich will Ihrer Frage nicht ausweichen. In der Tat war dieser Täter ein Amokläufer. In der Tat teilte dieser Täter ganz offensichtlich auch rassistisches Gedankengut und hatte auch Sympathie für rechtsextremistisches Gedankengut. Welchem Bereich Sie die Motivation vorrangig zuordnen, wird wahrscheinlich immer ein Streitpunkt bleiben. Es ist eine Gemengelage von allem, und man darf den zweifellos auch vorhandenen rechtsextremistischen Hintergrund in der Tat nicht aus dem Blick verlieren. Das ist aus meiner Sicht völlig klar. Dieser ist auch gegeben. Das alles werden Sie auch meiner Antwort auf Ihre Anfrage entnehmen können.
Nicht das Gleiche; ich habe gesagt: der Begriff der drohenden Gefahr.
Frau Kollegin Schulze, ich kann hier noch einmal wiederholen; wir werden es dem Protokoll auch klar entnehmen können: Ich habe Ihnen überhaupt nichts unterstellt, sondern ich habe gegenüber der SPD wie den GRÜNEN nur festgestellt, dass sie seit Wochen einem Bündnis angehören, dem auch andere Leute angehören, die hemmungslos Falschmeldungen und Lügen verbreiten, während Sie ohne Dementi und Distanzierung danebenstehen. Das habe ich Ihnen vorgeworfen, nicht mehr und nicht weniger.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 1 des Grundgesetzes steht:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dem sind die Bayerische Staatsregierung und die gesamte bayerische Polizei verpflichtet. Auf dieser Grundlage arbeiten wir seit vielen Jahren im Interesse von Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land sehr erfolgreich.
Ich freue mich, dass heute von den Rednern fast aller Fraktionen die positive Sicherheitslage im Freistaat Bayern angesprochen worden ist. Das ist ein guter Erfolg bisheriger Politik. Das ist vor allem ein großartiger Erfolg der hervorragenden Arbeit unserer Polizei. Deshalb möchte ich am Ende einer heute zum Teil etwas turbulenten Debatte all unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bayern sehr herzlich für die engagierte Arbeit für die Sicherheit der Menschen danken.
Schaut man sich die aktuelle Kriminalstatistik für das vergangene Jahr an, stellt man fest: Im vergangenen Jahr gab es in München 67 Wohnungseinbrüche auf 100.000 Einwohner, in Hamburg 319, in Berlin 240. Im vergangenen Jahr gab es in München leider 250 Gewalttaten je 100.000 Einwohner, in Hamburg 433, in Berlin 453. Die Gesamtzahl der bereinigten Straftaten hat im vergangenen Jahr in München 6.201 betragen, in Hamburg 12.084, in Berlin 14.254. Ich spreche das deshalb an, weil uns bewusst sein muss, dass manche Leute bei Rot und Grün sich ständig darum bemühen, einen Gegensatz von Freiheit und Sicherheit zu konstruieren. Das führt dazu, dass es in Hamburg und Berlin doppelt so viele Opfer von Kriminellen gibt wie in München.
Eine solche Aktionsfreiheit für Kriminelle ist tatsächlich schädlich für unsere Sicherheit, meine Damen und Herren.
Deshalb kann ich nur feststellen: Zu Recht fühlen sich die Menschen in Bayern sicher und frei. Nur den Ganoven geht es schlechter bei uns. Genau so soll es auch in Zukunft bleiben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie ist Herrschaft auf Zeit. Dieses grundlegende Prinzip soll nunmehr für das Amt des Ministerpräsidenten besondere verfassungsrechtliche Geltung erhalten. Wir schlagen mit unserem Gesetzentwurf vor, in die Bayerische Verfassung eine Rege
lung aufzunehmen, mit der die Möglichkeit der Wiederwahl des Ministerpräsidenten nach einer Amtsdauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden soll.
Der Ministerpräsident selbst hat dieses Vorhaben bereits in seiner Regierungserklärung angekündigt mit den Worten, dass hier eine historische Verfassungsänderung auf den Weg gebracht wird. Bayern war immer ein Vorreiter in Sachen Demokratie. Wir streben damit als erstes Bundesland eine Amtszeitbegrenzung für den Ministerpräsidenten an. Ich denke, das ist ein starkes Signal für die Begrenzung von Macht als wesentlicher Bestandteil von Demokratie.
Nach der von uns vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung kann zum Ministerpräsidenten nicht wiedergewählt werden, wer dieses Amt bereits zehn Jahre innehatte. Wer also bereits eine volle Wahlperiode im Amt des Ministerpräsidenten war, kann nur noch für eine weitere volle Wahlperiode wiedergewählt werden. Auch Amtszeiten vor dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung werden berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob das Amt des Ministerpräsidenten regulär oder nur geschäftsführend ausgeübt wurde.
Dass wir die Amtszeitbegrenzung über eine Beschränkung der Wiederwahlmöglichkeit herbeiführen wollen, hat seinen Grund darin, dass die für ein parlamentarisches Regierungssystem typische Bindung der Amtszeit des Ministerpräsidenten an die Dauer der Wahlperiode des Landtags nicht aufgegeben werden soll. Anders als in präsidentiellen Regierungssystemen, in denen der Präsident nicht vom Parlament, sondern unmittelbar gewählt wird, zeichnet sich das – auch von der Bayerischen Verfassung so vorgegebene – parlamentarische Regierungssystem dadurch aus, dass der Regierungschef vom Parlament gewählt wird und dass seine Amtsdauer an die Wahlperiode und an das Vertrauen des Parlaments gebunden ist.
Meine Damen und Herren, beschließt der Landtag die vorgeschlagene Verfassungsänderung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, hat die Staatsregierung bereits in Aussicht gestellt, den dann notwendigen Volksentscheid zusammen mit der Landtagswahl am 14. Oktober durchzuführen. Dies würde nicht nur Kosten und Verwaltungsaufwand sparen, sondern wäre auch zugleich Ausdruck einer mit der Landtagswahl eng verbundenen staatsrechtlichen Grundsatzentscheidung des Volkes zur zeitlichen Begrenzung anvertrauter Regierungsmacht.
Um die für den Volksentscheid notwendigen organisatorischen Vorbereitungen frühzeitig treffen zu können, wäre ich dem Hohen Haus dankbar, wenn die erfor
derlichen Beratungen und Entscheidungen möglichst zügig herbeigeführt werden könnten. Ich bitte Sie deshalb um eine zügige Beratung und um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung beabsichtigt, die Kompetenzen der Bayerischen Polizei bei der Bekämpfung der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter auszubauen. Daher hat der Ministerrat am 23. März die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei beschlossen. Wir legen dem Bayerischen Landtag nun den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei vor, mit dem die entsprechenden Änderungen im Polizeiorganisationsgesetz, insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 5, vorgenommen werden sollen.
Schwerpunktmäßig soll mit der Grenzpolizei die Schleierfahndung intensiviert werden, vor allem im 30 Kilometer breiten Streifen entlang der Bundesgrenze zu Österreich und Tschechien sowie auf den Straßen und Eisenbahnstrecken von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr. Darüber hinaus soll die neue Bayerische Grenzpolizei auch eigenständig grenzpolizeiliche Aufgaben wie Passkontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durchführen können, sobald der Bund Grenzkontrollen angeordnet hat. Notwendig hierfür ist aber eine Erweiterung des Verwaltungsabkommens mit dem Bund. Zu diesem Zweck habe ich bereits ein erstes Gespräch mit Bundesinnenminister Seehofer geführt.
Die Koordination der Grenzpolizei wird eine neue Direktion mit Dienstsitz in Passau übernehmen, die zum 1. Juli 2018 ihren Betrieb aufnehmen wird und zur Führungsstelle "Grenze" bestimmt wird. Zentrales Aufgabenfeld der Direktion wird die Zusammenarbeit mit den gemeinsamen Zentren Schwandorf-Petrovice und Passau sowie mit benachbarten Behörden wie Bundespolizei und Zoll sein. Daneben wird sich die Grenzpolizei in Grenzpolizeiinspektionen und Grenzpolizeistationen gliedern, die im Einzelnen durch Änderung der entsprechenden Durchführungsverordnung zum Polizeiorganisationsgesetz aus den bisherigen Polizeiinspektionen Fahndung und Polizeistationen Fahndung errichtet werden.
Die gegenwärtige Personalstärke der zuständigen Dienststellen von circa 500 soll dabei erhöht werden, sodass die Grenzpolizei im Jahr 2023 über insgesamt 1.000 Stellen verfügen wird. Die dafür erforderlichen Beamtinnen und Beamten werden neu eingestellt und ausgebildet. Damit können wir die Zahl unserer Fahndungsexperten in Grenznähe verdoppeln. Des Weiteren will die Staatsregierung in modernste Sachausstattung investieren, beispielsweise Smartphones mit einem polizeilichen Messengerdienst, Convertibles und Fingerabdruckscanner, in jedem Einsatzfahrzeug der Grenzpolizei Multicopter für die Dienststellen der Grenzpolizei oder auch Wärmebild- und Nachtsichtgeräte. Damit machen wir die Arbeit unserer Fahnderinnen und Fahnder vor Ort noch effizienter.
Das Innenministerium erarbeitet zusammen mit dem Polizeipräsidium Niederbayern unter Einbindung der tangierten Verbände der bayerischen Polizei ein Detailkonzept. Die Staatsregierung wird im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags gemäß dessen Beschluss zum 30. Juni dieses Jahres einen schriftlichen Bericht vorlegen.
Ich bitte Sie herzlich um zügige Beratung und dann um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes des Bundes sind die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen zu beenden. Bayern vollzieht das geltende Ausländerrecht und schiebt Ausländer ohne Bleiberecht, die eine freiwillige Ausreise ablehnen, konsequent ab. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen der Abschiebungen und der freiwilligen Ausreisen wider. Mit 3.282 Abschiebungen im Jahr 2017 konnte das hohe Niveau des Vorjahres trotz veränderter Umstände nahezu gehalten werden. Auch bei der Zahl der freiwilligen Ausreisen hat Bayern 2017 wieder einen guten Wert erreicht. Mit insgesamt 13.101 freiwillig ausgereisten Personen konnte gegenüber 2016 eine leichte Steigerung erzielt werden.
Es ist bundesweit bekannt, dass Bayern alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die gesetzlich vorgeschriebene Ausreiseverpflichtung von Personen ohne Aufenthaltsrecht durchzusetzen. Diese konsequente Haltung schlägt sich auch in der hohen Zahl freiwilliger Ausreisen nieder. Wer ernsthaft mit seiner
Abschiebung rechnen muss, der geht oft lieber freiwillig.
Abschiebungen stehen zunehmend in Staaten an, mit denen die Zusammenarbeit beispielsweise bei der Passbeschaffung sehr schwierig ist. Grundsätzlich sind Rückführungen in die Heimatländer mit einem gültigen Nationalpass oder einem gültigen Passersatzdokument unproblematisch möglich. In der Regel liegen diese Dokumente den zuständigen Ausländerbehörden nicht vor und werden auch von den Ausreisepflichtigen nicht beigebracht. Die weit überwiegende Mehrheit aller Asylbewerber gibt vor, über keine Identitätsnachweise zu verfügen. Die Voraussetzung für die Abschiebung ist damit regelmäßig die Beschaffung von Passersatzpapieren durch die Ausländerbehörden, was allerdings zwingend die Identitätsklärung durch die Ausländerbehörden voraussetzt. Rückführungen scheitern derzeit oft daran, dass die abzuschiebende Person aktiven oder passiven Widerstand leistet. Das geht so weit, dass sich die Person beispielsweise bewusst mit Fäkalien beschmutzt. In diesen Fällen verweigern Piloten in der Regel die Mitnahme im Flugzeug. Aus diesem Grund setzen wir vermehrt auf Sammelabschiebungen, gerade auch in Kooperation mit anderen Bundesländern. Hierfür arbeiten wir seit dessen Gründung aktiv mit bayerischen Beamten im Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, im ZUR, in Berlin mit.
Insgesamt verursachen Abschiebungen einen immensen personellen und logistischen Aufwand aufseiten der Polizei und der Ausländerbehörden. Bayern hat mit seinen sieben Zentralen Ausländerbehörden, deren zentrale Aufgabe die Aufenthaltsbeendigung ist, bereits jetzt bundesweit Vorbildcharakter. Bayern begnügt sich mit dieser Rolle nicht, sondern will noch besser werden.
Die von mir dargestellten gewachsenen Herausforderungen bei der Erfüllung dieser Aufgabe verlangen nach einer stärkeren Bündelung von Kompetenzen und einer weiteren Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit, um den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, zeitnaher und konsequenter beenden zu können. Deshalb hat der Ministerrat am 23. März beschlossen, als eine dem Staatsministerium des Innern und für Integration unmittelbar nachgeordnete rechtlich selbstständige Landesoberbehörde ein Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen zu errichten. Mit der Errichtung dieses Landesamts und der damit verbundenen Bündelung von zentral für ganz Bayern zu erledigenden Vollzugsaufgaben werden Synergieeffekte im Bereich Asyl, Abschiebung und Förderung der freiwilligen Ausreise erzielt.
Das neue Landesamt wird die landesweiten, operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführung wahrnehmen. Das sind unter anderem die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen, die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden und die operative Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr und weiterer länderübergreifender Gremien. Außerdem soll das Landesamt auch die Aufgabe haben, Rückkehrprogramme zu koordinieren und zu verstärken.
Das Landesamt soll im Endausbau samt den Zentralen Ausländerbehörden über einen Personalbestand von rund 1.000 Stellen verfügen. Die Regierung von Oberbayern wird weitere 30 Stellen für die Aufgaben der zentralen Passbeschaffung besetzen. Nach den derzeitigen Planungen sind insgesamt 120 neue Stellen vorgesehen. Hauptsitz der Behörde wird im Transitzentrum Ingolstadt-Manching sein. Das Landesamt soll am 1. August 2018 seine Arbeit aufnehmen.
Ich bitte das Hohe Haus um zügige Beratung des Gesetzes und um Zustimmung.
Liebe Frau Kollegin Kamm, ich will Ihnen nur, damit jetzt nicht wieder irgendwelche völlig falschen Gerüchte im Land verbreitet werden, zu dem einen Punkt, den Sie konkret angesprochen haben, unmissverständlich sagen:
Erstens. Die Zuständigkeiten aller Ausländerbehörden der kreisfreien Städte und Landratsämter bleiben völlig unangetastet. Da ändert sich nichts. Da wird weder etwas weggenommen noch hinzugefügt.
Alles, was da zuständig ist, bleibt da auch. Es gibt überhaupt keinen Anlass zu meinen, da werde sich etwas ändern. Ich sage es hier nur noch einmal klar,
damit draußen gar nicht erst eine unsinnige Debatte beginnt. Es ist völlig klar.
Zweitens werden alle Zentralen Ausländerbehörden in den sieben Regierungsbezirken weiter so arbeiten. Das Landesamt für Asyl und Rückführungen koordiniert deren Tätigkeit und versucht vor allen Dingen, die Effizienz in den Abschiebeverfahren noch weiter zu steigern. Wenn zum Beispiel ein persönlicher Kontakt, eine Vorsprache notwendig ist, wird kein einziger Flüchtling deswegen persönlich nach Manching fahren müssen, sondern es wird alles über die Zentralen Ausländerbehörden, die überwiegend in den Einrichtungen wie Bamberg, Schweinfurt, Deggendorf, Regensburg usw. präsent sind, unmittelbar erledigt werden.
Aber jetzt wissen Sie es. Ich sage das, damit nicht morgen wieder irgendeiner anfängt, irgendetwas in die Welt zu setzen, was die Leute unnötig verrückt macht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fünf vor zwölf, aber wir kriegen das hin.
Das Ihnen vorliegende Änderungsgesetz ist durch neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ver
anlasst. Anlässlich der Ersten Lesung habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Vorgaben aus dem BKA-Gesetz-Urteil sehr detailliert ausgefallen sind und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken. Da vieles von dem, was das Bundesverfassungsgericht als gesetzliche Regelung fordert, durchaus vernünftig ist, übernehmen wir es jetzt auch in das Bayerische Verfassungsschutzgesetz, obwohl in der Fachliteratur nach wie vor umstritten ist, ob und inwieweit die für das Polizeirecht entwickelten Vorgaben des BKAG-Urteils überhaupt auf das Recht der Nachrichtendienste übertragbar sind.
Natürlich kann nicht alles eins zu eins von der Polizei auf den nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereich übertragen werden. Aber ich meine, dass wir den zentralen Anliegen, die hinter den Detailforderungen stehen, mehr als gerecht werden. Wir übernehmen den vom Bundesverfassungsgericht geformten Grundsatz der Zweckbindung ebenso wie das sogenannte Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung in das Gesetz, schaffen normenklare Adressatenbestimmungen und eine detaillierte Rechtsgrundlage für Observationen, schränken die Übermittlung von Daten ins Ausland ein und erweitern die parlamentarische Kontrolle. Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen teilweise sogar über die Forderungen der Richter hinaus, indem wir zum Beispiel den Kernbereich privater Lebensführung bei jeder nachrichtendienstlichen Maßnahme unter gesetzlichen Schutz stellen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir ein klares Signal nach Karlsruhe senden. Wir haben verstanden: Wir können und wollen die Arbeitsgrundlage für unseren Verfassungsschutz im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regeln. Insgesamt handelt es sich fast ausschließlich um Änderungen, die dem Schutz der Betroffenen dienen. Ich meine, daher stünde es auch den Vertretern der Opposition, die stets mehr solcher Schutzvorschriften fordern, gut zu Gesicht, diesem Gesetz heute ihre Zustimmung zu geben. Auf jeden Fall bitte ich die Mehrheitsfraktion um diese Zustimmung. – Vielen Dank und alles Gute für den neuen Tag.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Katastrophe des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs haben die Väter und Mütter der Bayerischen Verfassung im Jahre 1946 an die Spitze unserer Verfassung, in die Präambel unserer Verfassung die Worte gestellt: "Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat …". Ich brauche die weiteren Sätze nicht zu zitieren. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist als eine der großen Ursachen – jedenfalls als eine der Kernursachen – dafür, dass diese Katastrophe des Nationalsozialismus möglich wurde, die Abwendung von den christlichen Grundsätzen und vom Glauben an Gott erkannt worden.
Schon damals fand sich in Artikel 131 der Bayerischen Verfassung zu den obersten Bildungszielen in unseren Schulen und in unserer Gesellschaft wieder die klare Aussage: "Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen". Ja, das sollte auch heute unser Zusammenleben prägen. Nicht von ungefähr hat man dann als allererste Worte der Präambel unseres Grundgesetzes formuliert: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben." – Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen!
Ja, wir bekennen uns zu weltanschaulicher Neutralität. Wir stehen ein für die Religionsfreiheit, und weil die Religionsfreiheit in Deutschland garantiert wird, kommen Menschen aus vielen anderen Ländern zu uns und suchen hier Zuflucht, weil diese Religionsfreiheit in anderen Ländern nicht gewährleistet ist. Aber dies bedeutet nicht, dass wir eine total laizistische Verfassung hätten. Es ist keine Verfassung, in der sich die Wörter "Gott" und "Glaube" nicht wiederfinden
würden, sondern ganz im Gegenteil. Sowohl in der Bayerischen Verfassung als auch im Grundgesetz wird ausdrücklich der Glaube an Gott als eines der zentralen Themen des Zusammenhalts unserer Gesellschaft, als etwas, was die Mehrheit der Menschen in unserem Land ganz wesentlich selbst prägt, angesprochen, ja, als selbstverständlich vorausgesetzt.
Meine Damen und Herren, das Kreuz bezeugt die prägende Kraft des Christentums für unsere kulturelle Identität und erinnert auch an die Wurzeln unserer Gesellschaft. Den Werten, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, sichtbaren Ausdruck zu verleihen, das ist kein Missbrauch religiöser Symbole. Es sollte vielmehr unser gemeinsames Anliegen sein, das zum Ausdruck zu bringen.
An unsere kulturelle Identität und an die gemeinsamen Werte zu erinnern, gilt gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir alle einen grundlegenden Wandel in vielen Lebensbereichen erleben und in denen offensichtlich auch viele Menschen nach Orientierung suchen. Wer diesem Bemühen wie im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN die Religionsfreiheit entgegenhält, der verkennt deren Gehalt ganz grundlegend. Die Religionsfreiheit gebietet in der Tat staatliche Neutralität in religiösen Fragen. Sie ist jedoch kein Gebot zur Eliminierung des Religiösen aus dem öffentlichen Bereich und bedeutet gerade keine völlige Beliebigkeit in religiös-weltanschaulichen Fragen. In Deutschland gibt es traditionell keine laizistische Trennung von Staat und Kirche. Dies hat übrigens auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 ausdrücklich klargestellt. Ich zitiere wörtlich:
Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein.
So weit das Bundesverfassungsgericht. Meine Damen und Herren, dies wird verkannt und bewusst außer Acht gelassen, wenn im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Bestimmungen der Bayerischen Verfassung zur Religionsfreiheit, zu den Landesfarben und