Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 88. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Bevor wir mit der Tagesordnung beginnen, darf ich noch einen Geburtstagsglückwunsch aussprechen. Heute feiert Frau Kollegin Reserl Sem Geburtstag. Ich wünsche ihr im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für ihre parlamentarischen Aufgaben. Da sie nicht anwesend ist, bitte ich, ihr das mitzuteilen.
Meine Damen und Herren, herzliche Glückwünsche möchte ich auch der Kollegin Kerstin Schreyer zu ihrer Ernennung zur Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung aussprechen. Im Namen des gesamten Hauses wünsche ich Ihnen schon jetzt alles Gute für Ihr neues Amt, das Sie mit Wirkung zum 1. März 2017 antreten werden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets (Drs. 17/12944) - Zweite Lesung
Ich begrüße dazu Vertreter der betroffenen Gemeinden auf der Besuchertribüne, als da sind in einträchtiger Gemeinsamkeit Markus Trinkl, 1. Bürgermeister von Odelzhausen, Gerhard Hainzinger, 1. Bürgermeister von Sulzemoos, Helmut Zech, 1. Bürgermeister von Pfaffenhofen an der Glonn, und Johann Heitmair, 2. Bürgermeister von Odelzhausen, Johannes Kneidl, 2. Bürgermeister von Sulzemoos, sowie Harald Mang, 2. Bürgermeister von Pfaffenhofen an der Glonn. Seien Sie herzlich willkommen, wenn Sie jetzt Ihrer "Scheidung" beiwohnen.
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12944 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/14438 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ
NEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets". Damit ist die Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen aufgelöst.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 17/13141) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13141 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/14435 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt ebenfalls Zustimmung, allerdings mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 5 Buchstabe c im neu gefassten Buchstaben a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa die Angabe "§§ 85 und 86" durch die Angabe "§§ 85 bis 87" ersetzt wird und im neu gefassten Buchstaben b nach Angabe "§132" die Wörter "Satz 1 und 2 jeweils" eingefügt werden. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/14435. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.
Da auch hier kein Antrag auf Dritte Lesung gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU,
der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (Drs. 17/13145) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13145 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/14450 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung auch hier nicht gestellt wurde, führen wir sofort die Schlussabstimmung gemäß § 56 der Geschäftsordnung durch. Ich schlage wiederum vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich nochmals vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Schule (Drs. 17/13144) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Erster Redner ist der Kollege Tobias Reiß von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Wir kommen heute zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Schule. Wir haben diesen Gesetzentwurf in den letzten Wochen in den Ausschüssen beraten und jeweils mit Zustimmung der Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER verabschiedet. Lediglich die GRÜNEN haben diesem Gesetzentwurf bisher die Zustimmung verweigert. Sie bezeichnen die Behördenverlagerungen im Allgemeinen und hier konkret
als willkürlich, als unsinnig und als Geldverschwendung. Lieber Kollege Thomas Gehring, das ist der typische Blick und die typische Argumentation einer Großstadtpartei.
Ich sage es jetzt mal ganz platt: Intakte Natur ist bei mir zu Hause nicht die größte Herausforderung. 50 % des Landkreises Tirschenreuth sind bewaldet. Unsere Herausforderungen liegen an anderer Stelle; sie liegen darin, Perspektiven für die jungen Menschen im ländlichen Raum zu schaffen und Möglichkeiten zu bieten, vor Ort eine Beschäftigung aufzunehmen und qualifizierte Möglichkeiten zu haben, einer Arbeit nachzugehen. Das sind die Herausforderungen im ländlichen Raum. Deshalb ist es wichtig und richtig, auf diese Herausforderung mit Behördenverlagerungen zu reagieren. Das ist kein Selbstmarketing, wie der "sogenannte Heimatminister" von den GRÜNEN hier diffamiert wird, wenn es um das Thema Behördenverlagerung geht.
Das ist eine Heimatstrategie, die Chancen schafft, eine Strategie, die Vorbild für die Wirtschaft ist, und eine Strategie, die ganz konkret Beschäftigungsmöglichkeiten und damit Zukunft in ganz Bayern schafft.
Ich danke dem Heimatminister. Bevor Sie ihn hier wegen Selbstmarketings diffamieren, sollten Sie vielleicht mit den Bürgermeistern und Landräten darüber reden, wie die Chancen vor Ort gesehen werden. Bei mir vor Ort sagt ein Landrat der FREIEN WÄHLER: Die Strategie der Staatsregierung geht auf. Wir haben erkannt, wie wir auf die Herausforderungen des ländlichen Raums reagieren müssen. Wir haben mit der Verlagerung des Amts für Ländliche Entwicklung ein positives Beispiel bei uns in der Region, das mittlerweile das im Altersdurchschnitt jüngste Amt in ganz Bayern ist und Perspektiven für viele junge Menschen bei uns in der Region bietet. Wenn die Behördenverlagerung abgeschlossen ist, wird das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung neben dem Amt für Ländliche Entwicklung bei uns in der Region 140 Arbeitsplätze geschaffen haben. Wir bekommen in Marktredwitz eine Justizvollzugsanstalt. Im Landkreis Tirschenreuth werden in fünf oder spätestens zehn Jahren 600 neue Behördenarbeitsplätze in 20 bis 30 Minuten erreichbar sein. Das ist Perspektive im ländlichen Raum.
Ich frage mich, was daran Geldverschwendung sein soll. Das Gegenteil ist der Fall. Wir nehmen unseren Verfassungsauftrag ernst und schaffen gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in ganz Bayern. Der Beitrag, den das Kultusministerium ganz konkret mit dem Landesamt für Schule leistet, ist sinnvoll. Diese Einrichtung ist ein wichtiger Beitrag zur Regionalisierungsstrategie der Staatsregierung. In Gunzenhausen wird eine eigene nachgeordnete Behörde geschaffen. Dieser Gesetzentwurf hat letztendlich zum Ziel, in einer Behörde zentrale Aufgaben, die in Behörden hier in München für ganz Bayern erledigt werden, unter einem Dach zu bündeln. Das ist von den Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER ein Stück weit kritisch hinterfragt worden, zum Beispiel im Hinblick auf die personelle Ausstattung der Zeugnisanerkennungsstelle. Ich glaube, das Thema ist hier im Rahmen der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf nicht zentral. Darüber muss man womöglich an anderer Stelle reden.
Aber auch der fehlende innere Zusammenhang bei diesen einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten ist ein Stück weit kritisiert worden. Die Landesstelle für Schulsport kommt nach Gunzenhausen. Die Zeugni
sanerkennungsstelle kommt dorthin. Es kommt die Qualitätsagentur des ISB. Aber auch Aufgaben der Schulpersonalverwaltung und der Schulfinanzierung sollen in Gunzenhausen gebündelt werden. Das Entscheidende für uns ist die Offenheit des Landesamts für weitere Aufgabenübertragungen. Ich bin überzeugt, dass in Gunzenhausen eine Behörde entsteht, die diese Aufgaben effizient und schlagkräftig für ganz Bayern erledigen wird.
Dabei ist es für die Beschäftigten wichtig, dass wir die Behördenverlagerung mit einem ausgewogenen Personalrahmenkonzept begleiten. Die Interessen der Beschäftigten werden in diesem Konzept im größtmöglichen Umfang berücksichtigt. Die Verlagerung ist auf fünf bis zehn Jahre angelegt. Beschäftigte können freiwillig mitgehen. Die Arbeitsfähigkeit an den aktuellen Standorten in München bleibt durchgehend erhalten. Vorbereitende Arbeiten mit einigen Beschäftigten finden bereits vor Ort statt. Ab dem Jahr 2017 – zum 1. Januar tritt das Gesetz in Kraft – werden Schritt für Schritt verlagerungsfähige Aufgabenpakete mit den betroffenen Einheiten und eigenem Personal nach Gunzenhausen kommen. Das sukzessive Vorgehen ermöglicht eine flexible und behutsame Umsetzung des Verlagerungsprozesses, was den Beschäftigten wie auch den Nutzern der bisherigen Einrichtungen zugutekommt.
Ich bin überzeugt, dass die zentral in Bayern gelegene Behörde mit am Ende 150 Arbeitsplätzen eine positive regionalpolitische Wirkung in Gunzenhausen und Umgebung entfalten wird. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Güll von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung des Bayerischen Landesamts für Schule hat zwei Komponenten: Die erste Komponente ist die Stärkung des ländlichen Raumes durch die Behördenverlagerung. Die zweite Komponente ist inhaltlicher Natur. Die SPD-Fraktion hat sowohl in der Ersten Lesung als auch in den Ausschussberatungen Zustimmung signalisiert, weil auch wir wollen, dass der ländliche Raum gestärkt wird.
Dennoch muss die Frage nach der inhaltlichen Begründung der geplanten Maßnahme erlaubt sein; ich habe sie bereits im federführenden Ausschuss aufge
worfen. Die Begründung der Staatsregierung kann man durchaus kritisch sehen. Klar ist, dass wir beide Komponenten gewichten müssen. Für uns überwiegt im vorliegenden Fall die Stärkung des ländlichen Raums.