worfen. Die Begründung der Staatsregierung kann man durchaus kritisch sehen. Klar ist, dass wir beide Komponenten gewichten müssen. Für uns überwiegt im vorliegenden Fall die Stärkung des ländlichen Raums.
Es ist sicherlich möglich, die im Gesetzentwurf genannten Behörden und Aufgaben in einem neuen Bayerischen Landesamt für Schule zusammenzufassen. Beispielhaft nenne ich die Bayerische Landesstelle für den Schulsport, die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, die Qualitätsagentur und diverse Aufgaben, die derzeit bei den Regierungen angesiedelt sind. Dennoch sei mir die kritische Frage erlaubt, ob die Qualitätsagentur aus dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung – ISB – tatsächlich räumlich ausgelagert werden muss. Die Zeit wird zeigen, ob das sinnvoll ist; ich habe daran meine Zweifel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in jedem Fall müssen wir den Aufbau des Landesamtes gut begleiten. Es muss auch personell gut ausgestattet sein. Mein Kollege Schuster hat bereits in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es zunächst keine neuen Stellen geben wird. Die ins Auge gefassten 150 Stellen sollen nach dem Prinzip der Freiwilligkeit verlagert werden. Daher müssen wir darauf achten, dass vor Ort tatsächlich auch neue Stellen geschaffen werden. Diese Notwendigkeit wird besonders deutlich, wenn wir uns die Zeugnisanerkennungsstelle anschauen. Aus der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage wissen wir, dass sie seit einigen Jahren erheblich unter Aufgabenzuwachs "leidet". Nicht nur die Zahl der Anträge nimmt zu, immer mehr Bürger bitten auch um persönliche Vorsprache; der Bürgerkontakt mit der Behörde wird intensiver. Dort sind bereits viele Überstunden aufgelaufen. Vor diesem Hintergrund werden wir immer wieder anmahnen, dass die notwendigen Stellen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geschaffen werden, damit – das ist das Entscheidende – der versprochene Effekt der Behördenverlagerung tatsächlich eintritt.
Der Herr Staatsminister ist in der Ersten Lesung einiges schuldig geblieben, was die inhaltliche Begründung anbetrifft. Der Gesetzentwurf bleibt einiges schuldig, was die Kosten anbetrifft. Gerade auf Letzteres lohnt sich ein kritischer Blick. In dem Gesetzentwurf werden die Kosten nicht beziffert. Ich gehe aber davon aus, dass durchaus eine Berechnung der Kosten, die die Errichtung des Landesamtes verursacht, vorgenommen werden kann. Wir hätten uns dazu genauere Angaben im Gesetzentwurf gewünscht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt überwiegt der Aspekt der Stärkung des ländlichen Raumes. Deshalb stimmen wir auch in Zweiter Lesung dem Gesetzentwurf zu. – Danke schön.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Prof. Dr. Piazolo das Wort. Bitte schön, Herr Professor.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land sind zu schaffen; so steht es in der Verfassung. Wir FREIE WÄHLER unterstützen dieses Ansinnen seit vielen Jahren. Ein Flächenstaat wie Bayern muss es schaffen, dass in allen Landesteilen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, gleichwertige Lebensbedingungen herrschen.
Die Frage, ob eine Behördenverlagerung das richtige Instrument ist, muss sicherlich in jedem Einzelfall geklärt werden. Wir sind der Auffassung, dass bei der durch den Gesetzentwurf geplanten Verlagerung die Vorteile die Nachteile überwiegen. Deshalb haben wir im federführenden Ausschuss zugestimmt; wir werden auch heute zustimmen.
Allerdings bleiben ein paar Fragen offen; die Kollegen sind schon auf einige eingegangen. Es beginnt schon mit der Bezeichnung der neuen Behörde: "Landesamt für Schule". Diese Bezeichnung entspricht nicht unbedingt dem, was tatsächlich in dem Paket enthalten ist. Es geht um den Schulsport, die Zeugnisanerkennung und ein bisschen um die Bildungsqualität. Im nächsten Jahr sollen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gunzenhausen ihre Arbeit aufnehmen; in zehn Jahren sollen dort 150 Angestellte oder Beamte tätig sein. Angesichts dessen klingt die Bezeichnung "Landesamt für Schule" etwas sehr groß.
Offen sind auch die Kosten; mein Vorredner hat diese Frage angesprochen. Wenn man ein Konzept für eine Behördenverlagerung vorlegt, dann sollte man gegenüber dem Steuerzahler die dadurch entstehenden Kosten offenlegen. In den Beratungen war dazu nichts Konkretes zu hören, im Gesetzentwurf ist dazu nichts Konkretes zu lesen. Das ist mir zu wenig. Wir wissen doch, dass die Miete über fünf Jahre hinweg etwa eine Million Euro betragen wird. Bekannt ist auch, dass der Umbau zwischen 8 und 10 Millionen Euro kostet. Was aber noch dazukommt, wissen wir nicht.
Entscheidend ist für mich, dass im ländlichen Raum zusätzliche Kaufkraft durch den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte entsteht. Auf diesen Erfolg hoffen wir
FREIE WÄHLER ganz besonders. Möglicherweise kommt es aber dazu, dass ein großer Teil der dortigen Mitarbeiter nicht in Gunzenhausen wohnhaft sein wird, sondern in Ansbach, Nürnberg oder München verbleibt. Das wäre nicht im Sinne des Erfinders; denn dann würde die Kaufkraft der Arbeitskräfte in den Großstädten bleiben.
Es bleibt eine Reihe von Fragen offen, wenn es darum geht, wie sich die Verlagerung in den nächsten Jahren konkret vollziehen wird. Vom Grundansatz her, den ländlichen Raum auch durch die Verlagerung behördlicher Strukturen zu stärken und damit im ländlichen Raum die Kaufkraft zu erhöhen, stehen wir aber hinter dem Gesetzentwurf. Deshalb werden wir ihm zustimmen. – Danke schön.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Gehring von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Die Erste: Als ich hörte, dass ein "Landesamt für Schule" entstehen soll, war ich als jemand, der eigentlich immer positiv gestimmt ist, wenn er etwas von der Staatsregierung hört, überrascht. Ich dachte, jetzt kommt endlich der Vorschlag zur Reform der Schulverwaltung, die vor ein paar Jahren abgebrochen wurde, als Herr Kollege Kreuzer noch im Kultusministerium war. – Aber es kam kein innovativer Vorschlag. Es kam ein Vorschlag, der eher absurd ist.
Zweite Vorbemerkung: Man muss sich Behördenverlagerungen in den ländlichen Raum immer konkret anschauen. Ich komme aus dem ländlichen Raum; in meiner Gegend leben 1.000 Einwohner auf 42 Quadratkilometern. Mindestens die Hälfte davon ist Waldfläche. Aber die Menschen im ländlichen Raum sitzen nicht auf Bäumen, sondern sie sind stark. Wenn schon Konzepte zur Behördenverlagerung entwickelt werden, dann haben sie gute Konzepte verdient. Sie sollten sich jedenfalls nicht mit absurden Vorschlägen abspeisen lassen.
In der Diskussion über die Behördenverlagerung wundere ich mich manchmal, was alles als "ländlicher Raum" durchgeht. So werden ganze Ministerien nach Nürnberg verlagert. Wenn die Nürnberger ihre Stadt als Dorf bezeichnen, dann nehme ich das so hin; ich hatte eigentlich andere Vorstellungen von einem Dorf.
Konkret zum vorliegenden Gesetzentwurf: Was vorgeschlagen wird, ist völlig absurd. Es soll eine Behörde allein zu dem Zweck gegründet werden, sie zu verlagern; das ist schon interessant. Dann heißt es "Landesamt für Schule". Unter einem Amt stellt man sich eine Behörde vor, die einem bestimmten Zweck dient. Wer zum Finanzamt geht, weiß, warum er dorthin muss und was ihn dort erwartet. Wir wissen, welche Aufgaben das Landesamt für Denkmalpflege für ganz Bayern hat. Jetzt gibt es ein Landesamt für Schule, und darin sind die Landesstelle für Schulsport, die Qualitätsagentur, die aus dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung herausgerissen wird, und die Zeugnisanerkennungsstelle zusammengefasst. Dann hat das Landesamt für Schule noch bestimmte Aufgaben in den Bereichen Schulfinanzierung und Schulpersonalverwaltung. Der einzige Zweck dieses Amtes besteht also darin, dass diese verschiedenen Stellen unter einem Dach sitzen. Mehr steht in diesem Gesetz nicht, und das halte ich für absurd. Allein der Name dieses Amtes ist absurd.
Deshalb lehnen wir den Vorschlag ab. Mit diesem Gesetz wird keine Behörde geschaffen, die wirklich als Behörde funktioniert und gut arbeitet. Diese Behörde hat deshalb auch keinen Sinn.
Wir alle wissen, dass Behördenverlagerungen Geld kosten. Deshalb stört es uns auch, wenn wir in dem Gesetzentwurf lesen, dass die Kosten für den Staat nicht genau bezifferbar seien. Der Staatshaushalt ist eingebracht worden, bevor dieses Gesetz eingebracht worden ist. In diesem Staatshaushalt gibt es schon einen Titel für das Landesamt für Schule. In diesem Titel gibt es auch schon Zahlen, die man nachlesen kann. So sind für 2017 und 2018 schon einmal drei Millionen Euro ausgewiesen. Das sind doch Zahlen, über die man reden kann. Dann gibt es aber 17 leere Haushaltsstellen. Man kann sich gut vorstellen, dass noch einige Zahlen dazukommen werden und dass einige Kosten entstehen werden. Dieses neue Landesamt für Schule gibt es nicht umsonst; es wird richtig Geld kosten, und es wird vor allem zusätzliches Geld kosten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle einzelnen Aufgaben dieses Amtes haben Sinn. Uns stellt sich aber die Frage, ob die Arbeitsfähigkeit der einzelnen Einrichtungen, die aus bestehenden Behörden herausgerissen und verlagert werden sollen, tatsächlich besser wird. Ich will es an einem Beispiel darstellen: Die Zeugnisanerkennungsstelle soll nach Gunzenhausen verlagert werden. Wir alle wissen, dass die Zeugnisanerkennungsstelle überlastet ist. Ich kenne einen Fall, in dem eine junge Ärztin eineinviertel Jahre gewartet
hat, bis ihre Approbation anerkannt worden ist. Wir wissen, dass für die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen mehrere Ministerien zuständig sind und dass wir auch aufgrund der Flüchtlingssituation in unserer Einwanderungsgesellschaft ganz neue Herausforderungen bekommen werden. Deshalb wäre es notwendig gewesen, eine starke Behörde zu schaffen und Kompetenzen zusammenzulegen. Diese Behörde könnte man dann nach Gunzenhausen verlegen. Das würde Sinn ergeben. Das, was Sie uns hier vorlegen, ist ein Gesetzentwurf ohne Sinn. Einem Gesetzentwurf, der keinen Sinn hat, können wir nicht zustimmen, auch wenn wir große Freunde des ländlichen Raums sind. Der ländliche Raum hat sinnvolle Behördenverlagerungen verdient.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Letzter hat noch Herr Staatssekretär Eisenreich das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch das Änderungsgesetz zum Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz soll zum 1. Januar 2017 im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst das neue Bayerische Landesamt für Schule in der Stadt Gunzenhausen errichtet werden. Ich freue mich darüber, dass dieser Gesetzentwurf bei den Beratungen in den Ausschüssen eine breite, wenn auch nicht einstimmige Zustimmung erfahren hat. Darin zeigt sich, dass die Ziele des Konzeptes der Heimatstrategie große Unterstützung erfahren; denn diese Heimatstrategie schafft sichere Arbeitsplätze, sie dient der Wirtschaft als Vorbild, sie stärkt die Infrastruktur des ländlichen Raums und dient damit auch dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu schaffen.
Wir werden diesen Verlagerungsprozess selbstverständlich sozialverträglich gestalten. Wir wollen bei dieser Verlagerung das Personalrahmenkonzept nutzen. Insbesondere werden wir auch den Grundsatz, dass Versetzungen dorthin nur freiwillig erfolgen, beachten.
Die Fragen nach Kosten und Nutzen werden wir sehr ernst nehmen. Insgesamt können wir die Kosten aber noch nicht benennen. Momentan haben wir nur Mittel in den Haushalt eingestellt, die wir für den Beginn des Betriebs brauchen, insbesondere Mittel für Mieten und Reisekosten, aber auch die Planungsmittel. Wir sind dabei gehalten, das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und den größtmöglichen Effekt für die Re
gion zu erzielen. Das werden wir selbstverständlich einhalten, und dabei werden uns das Parlament, der Bildungsausschuss und der Haushaltsausschuss mit Sicherheit begleiten.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Errichtung des Landesamts für Schule – über den Namen kann man übrigens reden – zusammen mit der Verlagerung des Prüfungsamtes und der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern die Region weiter stärken können. Die Aufgaben dieser Stellen müssen nicht in München erledigt werden; sie müssen erfüllt werden, aber sie können eben auch an einem anderen Ort sinnvoll erfüllt werden. Ich bitte die Fraktionen des Landtags um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13144 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 17/14447 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Danke schön. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Schule".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 17/13146) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im
Ältestenrat 24 Minuten. Erster Redner ist Kollege Flierl von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Es ist keine Änderung, die gravierend und inhaltsschwer ist. Dennoch ist sie wichtig und aufgrund einer Änderung des Bundesrechts auch notwendig. Es geht schlichtweg darum, dass unsere bisherigen Regelungen in Bayern und der Vorrang der Bestimmungen der Kompensationsverordnung in Bayern weiterhin erhalten bleiben. Der Bund hat die Regelung in § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes leicht geändert. Neben dem Landwirtschaftsministerium und dem Verkehrsministerium soll jetzt auch noch das Wirtschaftsministerium gehört werden, wenn eine Bundeskompensationsverordnung erlassen werden soll. Für uns ist dies nicht durchgreifend und auch nicht notwendig. Wir haben im Bayerischen Naturschutzgesetz die Bestimmung geschaffen, dass unsere Regelungen den Bundesregelungen vorgehen sollen. Ich glaube, das ist auch richtig und notwendig, da nämlich viele Köche nicht unbedingt dazu beitragen, dass die Speise besser wird, sondern eher dazu führen, dass die Speise verdorben wird.
Uns geht es darum, den Status quo aufrechtzuerhalten und auch am erklärten Willen, dass unsere Regelungen einer Bundesregelung vorgehen sollen, den wir bereits bei der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2015 zum Ausdruck gebracht haben, festzubehalten. Ich denke, es ist sinnvoll, dass wir unser bewährtes System, mit dem wir schon zwei Jahre Erfahrung haben, beibehalten, weil mit unserer Kompensationsverordnung eine praktikable Herangehensweise unter Beachtung der Bedürfnisse der Wirtschaft bei entsprechenden Eingriffen, bei Maßnahmen, die zu einem Eingriff führen, gewährleistet wird, sie aber auch den Belangen von Landschafts- und Naturschutz gerecht wird und mit ihr eine bayernweit einheitliche Regelung geschaffen wird.
Ich möchte es besonders hervorheben: Die Bayerische Kompensationsverordnung ist nicht als Instrument zur Verhinderung von Eingriffen, nicht als Instrument zur Verhinderung von Entwicklungsmöglichkeiten ausgestaltet, sondern es geht darum, gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern, einen Ausgleich zwischen jenen, die einen Eingriff notwendigerweise durchführen müssen, und den Belangen von Natur und Landschaft zu schaffen. Unsere Kompensationsverordnung schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Flächenansprüchen eines Vorhabens, der Landwirtschaft und den Belangen von Naturschutz und Landschaftsschutz.
Wir werden, wie auch schon im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege von Brunn von der SPD das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren und beschließen heute die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes, das materiell überhaupt nicht geändert wird. Dies ist ein absurder Schritt, den die Staatsregierung nur unternimmt, um zu verhindern, dass eine noch nicht einmal existierende Kompensationsverordnung des Bundes die Bayerische Kompensationsverordnung außer Kraft setzt.
Wir diskutieren im Moment viel über postfaktische Politik. Das ist dann wahrscheinlich präfaktische Politik.