Thomas Gehring

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Her Kollege Blume, Ihre Äußerungen kann man am letzten Tag dieser Legislaturperiode nicht so stehen lassen. Sie haben den Stil dieses Hauses und den Umgang miteinander angesprochen. Sie haben große Worte verwendet. Wenn man solche Worte verwendet, muss man ihnen selber auch gerecht werden. Das gilt beispielsweise für das Wort "Würde". Ich glaube nicht, dass die Rede, die Sie gerade gehalten haben, sehr würdevoll war.
Wir hatten eine durchaus lebhafte Debatte. Es gab auch schon lebhaftere Debatten. Die Aggression hat Herr Kollege Kreuzer hineingebracht. Aber das macht er immer so. Damit können wir umgehen. Da steht
nicht viel dahinter. Sie haben der Opposition Fake News, Lügen und Zersetzung des Systems vorgeworfen.
Ich frage mich schon: Welche Worte werden Sie denn verwenden, wenn in nächster Zeit eine neue Fraktion in den Landtag einzieht? Welche Sprache wählen Sie, wenn es um den Konsens der Demokraten und den Austausch unterschiedlicher Argumente geht?
Die Argumente sind ausgetauscht worden. Dank einer Zwischenbemerkung hat die Kollegin nochmals einiges zum Thema Flächenfraß und zu den Maßnahmen dagegen ausgeführt. Zu diesem Punkt kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aber wir sollten uns nicht mit den Themen Fake News und Zersetzung auseinandersetzen. Das Problem von Katharina Schulze ist eher, dass sie in dieser kurzen Zeit zu viel redet und zu viele Vorschläge macht. Zu wenig Vorschläge und zu wenig Inhalte sind nicht das Problem. Das, was Sie sagen, diskreditiert dagegen die Arbeit aller Oppositionsfraktionen und übrigens auch Ihrer eigenen Fraktion in den letzten fünf Jahren. Wir haben eine Vielzahl von Gesetzen – von den GRÜNEN waren es rund 47 – und Anträgen eingebracht. Wir haben Haushaltsanträge gestellt, die durchgerechnet worden sind. In diesem Parlament wurde durchaus gut und vernünftig gearbeitet. Deswegen sind Begriffe wie "Fake News" und "Zersetzung" nicht hinzunehmen. Sie sollten sich davon distanzieren. Eigentlich sollten Sie sich bei uns Parlamentariern entschuldigen.
Sie haben ein Problem. Vertreter des Volkes sind wir alle. Bei Ihnen gewinnt man jedoch den Eindruck, dass Sie nur Vertreter der CSU sind und alles nur mit dieser Brille sehen.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange hat politische Bildung in Bayern ein Schattendasein geführt. Vielleicht kann man sagen, manche haben gemeint, solange die Leute CSU wählen, braucht man keine politische Bildung. Ich glaube, jetzt sind alle aufgewacht. Wir alle wissen, wie wichtig politische Bildung ist in einer Gesellschaft, die sich teilweise spaltet, die politische Debatten erlebt, die wir eigentlich nicht mehr befürchtet haben, die jetzt aber tatsächlich geführt werden. Politische Bildung heißt, wir brauchen selbstständig denkende, kritisch denkende Menschen, Jugendliche, Erwachsene, Menschen, die hinterfragen, die Vorurteile hinterfragen, die sich nicht mit einfachen Antworten zufrieden geben, die sich informieren und die argumentieren können. Demokratie lernen heißt auch, Demokratie erfahren zu können, im Gespräch, im Werben um Mehrheiten, in der Auseinandersetzung, in der Abstimmung, auch im Leben. Dazu gehört auch das Leben mit Abstimmungsniederlagen. Auch das gehört dazu.
Wie gesagt, unsere politische Gesellschaft hat sich verändert. Wir erleben Fake News, Hate Speech. Mit den sozialen Netzwerken haben wir eine neue Situation. Das sind Chancen, das sind aber auch große Risiken. Deshalb ist es richtig, die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit um diesen Aufgabenbereich zu erweitern.
Ich gehe nicht ganz einher mit der Position, die der Ministerpräsident auch in seiner Regierungserklärung dargestellt hat, dass es nämlich um eine Neuaufstellung der Landeszentrale geht. Die Landeszentrale ist bereits auf dem Weg der Neuaufstellung. In den letzten drei, vier Jahren hat sie sich auf den Weg bege
ben. Ich darf mit meinem Kollegen Dr. Sepp Dürr, der im Beirat war, darauf hinweisen, dass von dort viele Impulse gekommen sind. An dieser Stelle möchte ich auch dem Direktor, Herrn Dr. Harald Parigger, und seiner Stellvertreterin Monika Franz sowie dem ganzen Team für die gute Arbeit danken, die auf diesem Weg in den letzten Jahren geleistet worden ist.
Mit dem neuen Gesetz wird die Landeszentrale zu einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Das heißt, sie wird eigenverantwortlicher, sie kann flexibler agieren, vor allem nach außen. Wir müssen schauen, dass sie diese Spielräume auch nützen kann und diese Eigenverantwortung auch wirklich hat. Sie ist nach wie vor an das Kultusministerium angebunden, organisatorisch, aber auch was den organisatorischen Support anbelangt. Das ist richtig, aber die Unabhängigkeit dieser Landeszentrale und den politischen Pluralismus zu garantieren, ist Aufgabe des Verwaltungsrates. Kollege Güll, Kollege Hofmann und Kollege Piazolo haben schon darauf hingewiesen: Wir haben uns zusammengesetzt und noch einmal verhandelt und haben am Text gearbeitet. Wir haben erreicht, dass acht und nicht nur sieben männliche oder weibliche Abgeordnete von Regierung und Opposition in diesem Beirat stimmberechtigt sind und die Mitglieder der Staatsregierung beratend, also ohne Stimmrecht, dabei sind. Es wird wichtig sein, dass dieser Verwaltungsrat die Landeszentrale stützt, eigenständig ihren Weg zu gehen.
Wichtig ist auch, dass diese zwölf neuen Stellen, die jetzt kommen werden, sachgemäß, wenn man so will, organisch, in diese Landeszentrale kommen. Auch da ist es wichtig, dass die Landeszentrale selbstständig nach ihren Bedürfnissen arbeiten kann und ihr nicht irgendetwas aufgepfropft wird.
Ich finde, dieser Gesetzentwurf sollte Vorbild für weitere sein, dass in den parlamentarischen Beratungen tatsächlich etwas verändert wird. Im Sozialkundeunterricht wird immer gerne erzählt, dass dies in den Ausschüssen so passiert. Wir haben heute hier einen Sonderfall, dass das so ist. Ich würde mir wünschen, dass wir das öfter haben, dass wir in den parlamentarischen Beratungen an einem Gesetzentwurf tatsächlich noch arbeiten und ihn weiterentwickeln.
Wir vertrauen auf das Versprechen, dass der Dienstsitz weiterhin München bleibt.
Zum Abschluss dieser Legislaturperiode ist es ein gutes Zeichen, dass wir einen Gesetzentwurf zur politischen Bildung gemeinsam verabschieden. Ich glau
be, wir werden in der nächsten Legislaturperiode viele Zeichen dieser Gemeinsamkeit der demokratischen Fraktionen in diesem Haus brauchen. Wir brauchen mehr politische Bildung, und wir müssen die Landeszentrale, aber auch die anderen Institutionen besser unterstützen, dass sie diesen Weg gehen können.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen; denn in der Tat sind Biosphärenreservate ein wichtiger Teil einer nachhaltigen Alpenstrategie zum Schutz der Bayerischen Alpen, aber auch zur nachhaltigen Entwicklung der Lebensbedingungen der Menschen in den Alpen. Herr Beißwenger hat sich zu dem Thema eigentlich nicht verhalten. Es ist Tatsache, dass die Glaubwürdigkeit der CSU, was die Alpenstrategie betrifft, mit dem Riedberger Horn verspielt worden ist. Sie sind noch nicht in
der Lage, bei diesem Thema neue Glaubwürdigkeit zu gewinnen.
Auch dieses "Zentrum Naturerlebnis Alpin", das jetzt kommen soll, kann diese verlorene Glaubwürdigkeit nicht wiederherstellen. Nein, Sie haben gemeint, mit dem Abräumen der Skischaukel am Riedberger Horn hätten Sie vielleicht Boden gutgemacht. Aber kein Mensch nimmt Ihnen ab, dass das aus inhaltlichen Gründen, aus Naturschutzgründen oder aus Alpenschutzgründen, passiert ist. Deswegen brauchen Sie sich über Ihren Verlust der Glaubwürdigkeit in vielen Punkten und Ihre Umfrageergebnisse nicht zu wundern. Tatsächlich geht es darum, dass wir einen neuen Weg gehen und Glaubwürdigkeit der CSU bei der Alpenstrategie einfordern.
Aber angesichts der Ereignisse am Riedberger Horn sehen wir: Sie verfallen zurück in Ihre alten Positionen. Der Landrat hat im Sofortvollzug einen Schneiteich in einem Hochlagenmoor genehmigt, in einem Biotop von landesweiter Bedeutung. Es gab einen Dialog mit den Umweltschutzverbänden über eine Kompromisslösung. Ich unterstütze eine solche Kompromisslösung. Aber der Dialog wurde abgebrochen und der Sofortvollzug für diesen Schneiteich angeordnet. Das heißt, es gibt keinen Kompromiss. Die Bagger werden anrollen und Hochmoorlagen ausbaggern, die über Jahrmillionen aufgebaut worden sind. Es passt auch nicht, dass in dieser Region jetzt angedacht wird, Deutschlands oder Europas größte Mountainbike-Arena zu bauen. Störungen in den neu ausgeweiteten Ruhezonen sind programmiert. Das alles passt nicht. Deswegen kann man nicht sagen, in der CSU gebe es eine neue Nachhaltigkeitsstrategie oder eine Alpenstrategie. Nein, Sie haben eigentlich nichts gelernt.
Wir brauchen nicht mehr Rummel in den Alpen und nicht noch längere Autokolonnen in unseren Alpentälern. Wir brauchen keinen "Over-Tourismus", sondern wir müssen den Tourismus bei uns jetzt wertvoll machen: wertvoll für die Gäste, für die Natur, für unsere Landschaft und für die Einheimischen. Es geht darum, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und Besucherlenkung zu betreiben, damit das Nebeneinander von Tourismus, Alpwirtschaft und Naturschutz möglich ist. Natur muss erlebbar gemacht werden, ohne sie zu verbrauchen, und den Menschen müssen Informationen in Form von naturkundlicher Bildung angeboten werden. All dies ist in einem Biosphärenreservat möglich, indem Umwelt- und Naturschutz als Entwick
lungschance für eine Region verstanden werden, indem eine unverwechselbare Kulturlandschaft erhalten wird sowie Einkommen und Arbeitsplätze für Menschen geschaffen werden.
Das Beispiel Großes Walsertal ist schon angesprochen worden. Man sieht hier, wie eine Region im guten Einvernehmen zwischen Mensch, Natur und Ökonomie entwickelt wird. Deswegen wäre die Einrichtung von Biosphärenreservaten und die Dialogaufnahme mit den Menschen der richtige Weg. Sie können nicht sagen, die Menschen wollen das nicht, also machen wir es nicht. Sie müssen den Dialog beginnen. Sie müssen das Thema setzen. Sie müssen die Möglichkeiten aufzeigen, um dann mit den Menschen zusammen ein solches Reservat zu entwickeln. Das ist ein wichtiger Bestandteil einer neuen, nachhaltigen Alpenstrategie. Das ist bei der CSU-Fraktion leider nicht zu sehen. Ihre Glaubwürdigkeit werden Sie erst wiedergewinnen, wenn Sie tatsächlich die Schutzzone C am Riedberger Horn wiederherstellen. Das ist ein entscheidender Baustein, um wieder Glaubwürdigkeit in Richtung nachhaltiger Alpenstrategie zu gewinnen. – Wir werden diesem Antrag der SPD zustimmen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis jetzt kommen die Zwischenrufe und die Störungen von der rechten Seite. Darauf möchte ich nur hinweisen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Ich halte es für eine Unsitte, dass bei Interventionen immer Zwischenrufe gemacht werden.
Zur Debatte. – Vielleicht könnte der Herr Kollege Kreuzer – –
(Vom Redner nicht auto- risiert) Saisonale Arbeitslosigkeit kenne ich in meiner Region nur bei Holzfällern, die nicht arbeiten können, weil der Winter so streng ist.
Herr Kreuzer, es ist klar, dass der Skilehrer im Sommer keine Arbeit findet.
Wenn bei Lehrkräften an staatlichen Schulen im August die Arbeitslosigkeit steigt, ist nicht das Wetter schuld.
An den Schulen herrscht kein Arbeitsmarkt, der irgendwelchen Einflüssen folgt. Nein, schuld ist hier der Arbeitgeber. An den staatlichen Schulen gibt es nur einen Arbeitgeber, und das ist der Freistaat Bayern. Und dieser Arbeitgeber entlässt einen Teil der Lehrerschaft nicht in die Ferien, sondern in die Arbeitslosigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine absurde Situation. Diese Lehrkräfte müssen sich im Voraus arbeitslos melden.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Die Lehrkräfte müssen sich im August als arbeitssuchend melden. Was für eine absurde Situation. Sie werden im August keine Arbeit finden, weil da Ferien sind. Das ist nichts anderes als eine Einsparpolitik des Freistaates auf Kosten von Lehrkräften, die in einer schwachen Position sind.
Das sind die Lehrkräfte mit den Zeitverträgen und den befristeten Verträgen, die im August ausgestellt werden. Auf deren Kosten betreibt der Freistaat seine Politik. Das ist unfair.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Praxis muss geändert werden. Ja, es gibt diese Regelung, wonach derjenige, der im September beginnt, einen Vertrag bis zum Ende des Schuljahres bekommt. Diese Regelung brauchen wir aber auch für Leute, die während des Schuljahres einsteigen. Das sind nämlich die Lehrkräfte, die einspringen, wenn Not herrscht, wenn Unterrichtsausfall droht, wenn Lehrkräfte schwanger werden, in Elternzeit gehen oder krank werden. Diese Lehrkräfte haben ein Recht auf eine vernünftige Arbeit.
Herr Kollege Fackler, natürlich brauchen wir Flexibilität und die Möglichkeit, Lehrkräfte flexibel einzuset
zen. Wir brauchen diese Flexibilität aber im System; sie darf nicht auf Kosten der Lehrkräfte gehen.
Deswegen haben wir den Vorschlag der 110-prozentigen Lehrerversorgung an den Schulen gemacht. Wir wollen genügend Lehrkräfte an Bord haben, die dann flexibel eingesetzt werden können, wenn Schwangerschaften und Krankheiten auftreten. Die Häufigkeit von Schwangerschaften und Krankheiten kann statistisch berechnet werden. Wir wissen immer, wie viel Unterricht in einem Jahr ausfallen wird. In diesen Fällen können diese Lehrkräfte als Springer eingreifen.
Die Mobile Reserve ist ein gutes Beispiel. Die Mobile Reserve hat das Problem, dass sie gleich zu Beginn des Schuljahres ausgeschöpft ist. Wäre sie gut ausgestattet, hätten wir ein gutes Instrument, um Lehrkräfte flexibel einzusetzen. Statten Sie die Schulen deswegen über die 100-prozentige Unterrichtsversorgung hinaus gut aus. Dann haben wir Flexibilität, und dann haben wir nicht mehr das Problem, dass die Leute keine richtigen Verträge bekommen.
Unser Vorschlag mag teuer erscheinen. Wir müssen aber eine genaue Rechnung aufmachen: Wenn wir alle ausgefallenen Unterrichtsstunden in Arbeitsstunden umrechnen und die entsprechenden Kosten ansetzen, dann sehen wir, wie hoch der Verlust durch den Unterrichtsausfall tatsächlich ist. Es ist ein monetärer Verlust; aber es ist vor allem ein Verlust an Lehrqualität für die Schülerinnen und Schüler. Jede ausgefallene Unterrichtsstunde zeigt, dass die Schule ihre Aufgabe nicht erfüllen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb schlagen wir die 110-prozentige Lehrkräfteversorgung vor. Wir brauchen Flexibilität im System. Beenden Sie die Praxis der Zeitverträge, die im Juli enden!
Wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Waschler, Sie haben recht: Es ist tatsächlich so, dass während des Schuljahres bei Schulleitern und Schulverwaltungen große Not herrscht, wenn eine Grippewelle einsetzt und die Lehrkräfte ausfallen. Dann ist es tatsächlich schwierig, Leute zu finden. Diese sitzen nicht zu Hause und warten, bis jemand von der Schulleitung anruft und fragt: Hast du Zeit, in den nächsten drei Wochen bei uns die Unterrichtsvertretung zu übernehmen? – Das ist tatsächlich ein Problem.
Wir hatten im vergangenen Jahr gerade in Niederbayern gehäuft Unterrichtsausfall, sodass die Schüler nach Hause geschickt wurden. Das war eine Folge von Grippewellen, die immer wieder auftreten. Das ist ein Problem während des Schuljahres.
Die Lehrerinnen und Lehrer, von denen wir hier sprechen, sind aber auf dem Arbeitsmarkt, auch in diesen Wochen. Im vergangenen Jahr sind nur 30 % der ausgebildeten Realschullehrer – diese Quote gilt auch für die Gymnasiallehrer – eingestellt worden. Das bedeutet, viele junge Lehrerinnen und Lehrer sind in diesen Wochen ohne Job, obwohl sie mit ihrem Studium fertig sind.
Diese Lehrerinnen und Lehrer sind bereit, einen Arbeitsvertrag abzuschließen und Teil der 110-prozentigen Lehrkräfteversorgung zu werden. Jetzt sind diese Lehrerinnen und Lehrer da, jetzt müssen Sie sie nehmen, jetzt müssen Sie ihnen gute Verträge anbieten. Es wird nicht ausreichen, sie im Oktober anzurufen, um sie Ende Juli nächsten Jahres wieder in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Die Lehrerinnen und Lehrer sind da. Es fehlt nur an guten Angeboten. Diese müssen Sie ihnen machen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Die Mobile Reserve ist eigentlich ein gutes Modell. Das Problem ist tatsächlich, dass die Reserve leer ist. Dann kann ich aus dieser Reserve nichts mehr schöpfen.
Es ist tatsächlich so – Herr Kollege Glauber hat darauf hingewiesen –, dass in vielen Schulamtsbezirken zu Beginn des Schuljahres alle Leute aus der Mobilen Reserve bereits verplant bzw. im Einsatz sind. Sie sind dann im Dauereinsatz, nicht nur für vier bis sechs Wochen. Sie dienen insbesondere als Ersatz für Lehrkräfte, die infolge von langfristigen Erkrankungen, die es nun einmal gibt, ausfallen. Ein weiterer Grund sind Schwangerschaften von Lehrerinnen. Wenn der jungen Lehrerin vom Arzt die Schwangerschaft bestätigt wird, weiß sie zwar, dass sie zum Beispiel ab Oktober ausfallen wird. Es wird aber nicht eine zusätzliche Ersatzkraft eingestellt, sondern dafür wird jemand aus der Mobilen Reserve genommen. Das heißt, die Mobile Reserve ist zu Beginn des Schuljahres verplant. Das wissen wir seit Jahren, und das thematisieren wir seit Jahren. Die Mobile Reserve wird bisher für die langfristige Unterrichtsvertretung von ausgefallenen Lehrkräften missbraucht. Deswegen funktioniert sie nicht.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Piazolo hat für mich jetzt natürlich eine schwierige Vorlage gemacht.
Ich versuche es mal mit einem Zitat. Martin Luther wird gern zitiert, wenn es um Bildung geht. Er hat einmal gesagt: "Der Mensch bleibt närrisch bis ins 40. Jahr. Wenn er dann anfängt, seine Narrheit zu erkennen, ist das Leben schon dahin." Ich würde sagen, er hat das Thema Erwachsenbildung damals ziemlich unterschätzt.
Dieses Thema ist jahrelang unterschätzt worden, auch hier im Bayerischen Landtag. Der Landtag hat auch den demografischen Wandel unterschätzt. Es war notwendig, dass wirklich alle vier Fraktionen zusammenarbeiten, um dieses Thema hier im Haus und gegenüber dem Ministerium stärker zu machen.
Wir haben vorhin vom Ministerpräsidenten eine Belehrung in puncto Demokratie bekommen. Ich muss schon sagen: Die haben wir bei diesem Thema nicht nötig. Wir haben gezeigt, wie wir als Parlament arbeiten können. Dazu gehört, dass wir in einem engen Kontakt mit den Betroffenen, mit den Trägern, mit den Landesorganisationen waren und miteinander an diesem Gesetz gearbeitet haben.
Es ist uns gelungen, die gegebene plurale Struktur in diesem Gesetz abzubilden. Wir hoffen, dass dadurch wieder mehr Träger in die Förderung kommen. Es ist schon angesprochen worden: Wichtig ist, dass die Mittel tatsächlich erhöht werden, und zwar immerhin fast um die Hälfte. Das ist ein starkes Signal, auch für den nächsten Landtag, das tatsächlich umzusetzen. Auch da war es wichtig, dass alle vier Fraktionen gemeinsam dieses Signal setzen.
Wichtig ist auch, dass wir das Thema Erwachsenenbildung jetzt nicht nur einmal aufgerufen haben und dann die nächsten Jahre wieder laufen lassen. Wir haben in diesem Gesetz einiges festgeschrieben, mit dem sich das Parlament in den nächsten Jahren wieder beschäftigen wird. So werden Abgeordnete dem Landesbeirat für Erwachsenenbildung angehören. Wir werden im Ausschuss einen jährlichen Bericht bekommen. Wir werden in die Projektförderung steuernd eingreifen. Ich kann Ihnen also garantieren: Wer auch immer sich im nächsten Landtag mit dem Thema beschäftigen wird, wird Erwachsenenbildung weiter oben auf der Tagesordnung haben, als es in den letzten Jahren der Fall war. Ich denke, wir alle sollten
Martin Luther ein bisschen Lügen strafen und mehr für die Erwachsenenbildung tun.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit dem Positiven beginnen. Das Beste steckt nicht im Gesetzentwurf, sondern im Nachtragshaushalt: Für die Landeszentrale sind nämlich zwölf neue Stellen vorgesehen. Damit nähert sich die Personalausstattung der Lan
deszentrale für politische Bildung langsam der Ausstattung in anderen Bundesländern an. Jedoch müssen die Landeszentrale und der Parlamentarische Beirat bestimmen können, in welchem Aufgabenbereich diese Stellen eingesetzt werden. Die Einrichtung muss sich organisch entwickeln.
Positiv ist auch, dass der Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Landeszentrale in Richtung Digitalisierung und deren Folgen für die politischen Diskurse, die vermeintliche Informationsbeschaffung und den demokratischen Meinungsbildungsprozess gelegt wird.
Ja, wir müssen etwas gegen Fake News und Hetze im Netz tun. Wir müssen etwas für Aufklärung, echte politische Teilhabe und einen vernünftigen politischen Diskurs im Netz tun. Die Zeit ist reif dafür.
Positiv ist auch die Entwicklung in Richtung Anstalt des öffentlichen Rechts und eine größere Unabhängigkeit vom Kultusministerium. Somit kann die Landeszentrale selbstständiger agieren. Die Anbindung an das Kultusministerium stellt jedoch weiterhin einen Haken dar. Darauf werde ich später noch eingehen.
Ich stelle mir jedoch folgende Fragen: Wieso gibt es bei diesem Gesetzentwurf ein derartiges Hauruckverfahren? Warum wird der Gesetzentwurf derart schnell eingebracht? Warum wurde der Beirat zunächst nicht informiert? – Er musste in einer Sondersitzung informiert werden.
Meine Zweifel werden größer, wenn ich mir die Regierungserklärung von Markus Söder anschaue. Unter dem großen Titel "ein neues Kapitel der Demokratie" steht nämlich Folgendes: Wir wollen die Landeszentrale neu aufstellen, sie aus der reinen Betrachtung vergangener politischer Prozesse herausholen und sie in die Debatte, wie Politik weitergeht, integrieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landeszentrale befindet sich bereits in einer Phase der Neuaufstellung, auch dank der Arbeit von Sepp Dürr und anderer im Parlamentarischen Beirat. In den letzten Jahren, seit ich im Parlamentarischen Beirat bin, hat sich die Landeszentrale Stück für Stück neu aufgestellt. So wurde die Gedenkstättenarbeit ausgelagert. Es wurde eine neue Abteilung geschaffen. Der noch amtierende Präsident Herr Dr. Parigger und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wirklich gute Arbeit geleistet. Die Aussage, wonach sich die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit lediglich der rückwärtsgewandten Politikbetrachtung gewidmet hätte, zeugt von der großen Unkenntnis dessen, der die Regierungserklärung vorgelesen bzw. geschrieben hat. Selbstver
ständlich ist die Landeszentrale heute schon digital unterwegs und reagiert auf das, was sich im Netz abspielt.
Die Aufgabe der Weiterentwicklung der Landeszentrale muss mit Klugheit und Sorgfalt angegangen werden. Sie taugt nicht für den Profilierungszwang eines Markus Söder vor der Landtagswahl. Natürlich geht es nicht nur um die Bekämpfung von politischem und religiösem Extremismus, sondern auch um die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus.
Jetzt komme ich zu den problematischen Themen. Der Kollege Güll hat bereits auf die Probleme hinsichtlich des Verwaltungsrates hingewiesen. Eine Regierung und die Regierungsfraktionen können durchregieren, aber ein Parlamentarischer Beirat repräsentiert eher das, was unsere parlamentarische Demokratie in ihrer Vielfalt ausmacht. Wichtig wäre es, den Parlamentarischen Beirat zu behalten oder neu einzurichten. Dieser soll durch ein Kuratorium ergänzt werden, in dem Personen aus Wissenschaft und Praxis eine Rolle spielen. Personen aus Wissenschaft und Praxis sollen dort ihre Impulse setzen.
Dass der Dienstsitz nicht mehr in München sein soll, ist schon sehr komisch. Die Landeszentrale gerät nun tatsächlich zwischen die Mühlsteine der Söderschen Behördenverlagerung. Da kann ich nur sagen: Vorsicht! Sie wird nicht arbeitsfähig sein, da die Mitarbeiter schnell weg sein werden. Sie alle sind abgeordnete Lehrkräfte, die gleich wieder an die Schule zurück können, wenn sie wollen.
Nun komme ich zur organisatorischen Anbindung an das Kultusministerium. Wenn die Landeszentrale ihren Sitz in Rosenheim, Landshut oder Gunzenhausen hat, wird es nicht mehr die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium geben. Dann muss nämlich vor Ort eine eigene Verwaltung aufgebaut werden. Das wird teuer werden. Außerdem ist es unsinnig. Die Frage ist: Lässt sich dieser Gesetzentwurf noch ändern? – Herr Minister, Sie haben in der Beiratssitzung signalisiert, dass wir das vielleicht gemeinsam schaffen könnten.
Folgende drei Dinge müssten geändert werden: Erstens. Der Auftrag für digitale Bildung muss präziser formuliert werden. Zweitens. Die Landeszentrale braucht einen Parlamentarischen Beirat und ein Kuratorium. Drittens. Der Dienstsitz muss München bleiben.
Es würde mich freuen, wenn wir das interfraktionell hinbekommen würden. Als jemand, der schon öfter ein Gesetz interfraktionell gestaltet hat, möchte ich
darauf hinweisen, dass dies Augenhöhe zwischen allen Beteiligten verlangt. Außerdem verlangt es Bereitschaft von der Mehrheitsfraktion, auf die Forderungen der Opposition einzugehen. Außerdem sind eine dienende Rolle des Ministeriums und der Staatsregierung notwendig. Auch braucht es genügend Zeit. Vielleicht bringt aber auch gerade der Zeitdruck ein positives Ergebnis.
Gibt es eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit, um das Gesetz gemeinsam auf den Weg zu bringen? – Wir wären dann dabei. Wir werden auch Änderungsanträge einbringen. Wir ziehen diese aber gerne zurück, wenn wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Wenn wir aber zu keiner gemeinsamen Lösung kommen, schlage ich vor, dass Sie diesen Gesetzentwurf zurückziehen.
Herr Kollege Hofmann, Ihnen ist vermutlich entgangen, dass ich meinen Redebeitrag mit dem Positiven begonnen habe. Ich habe zunächst die Tatsache, dass zwölf Stellen geschaffen werden, lobend hervorgehoben. Ich habe die Staatsregierung gelobt. Ich habe gelobt, dass es mit dem Thema "digitale Mündigkeit" weitergeht. Ich habe gelobt, dass es in die Richtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts geht.
Zum Schluss habe ich Ihnen eine Frage gestellt. Mich interessiert nun Ihre Antwort. Sind Sie zu einer interfraktionellen Zusammenarbeit bereit? Sind Sie zur gemeinsamen Entwicklung des Gesetzentwurfs bereit? Sind Sie zur gemeinsamen Diskussion und Veränderung im Parlament bereit? Wir sind gerne dazu bereit, wenn Sie auch dazu bereit sind.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat einen Antrag eingebracht, der einer Open Petition entspricht, die gerade im Netz ist. Sie führen unserer Meinung nach eine gute Diskussion an; wir glauben aber, dass uns dieser Antrag nicht tatsächlich viel weiterbringt.
Wenn wir über das Thema Einschulung sprechen, sollten wir vielleicht doch einen kurzen Blick in die Stoiber-Zeit werfen – Kollege Piazolo hat sie schon angesprochen. Damals ist tatsächlich gedacht worden, es sei klug, den Einschulungstag, den Stichtag der Vollendung des sechsten Lebensjahres, vom 30. Juni auf den 31. Dezember sukzessive vorzuverlegen. Das war in der Zeit, als CSU-Bildungspolitik hieß: jung, schnell, effektiv. Das heißt, die meisten Kinder wären mit fünf Jahren in die Schule gekommen. Man muss der letzten Staatsregierung und Herrn Minister Spaenle anrechnen, dass sie das gestoppt haben. Ich habe Herrn Spaenle damals auch gelobt. Eigentlich sieht man, dass wir uns, aber auch
Sie, die CSU-Fraktion, sich von all den Stoiber-Themen befreit haben, ob das die Einschulung ist, ob das das G 8 ist, ob das die Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer ist und andere Dinge mehr. Das heißt, eigentlich wurde die Bildungspolitik dieser Ära wieder völlig zurückgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht sollten Sie sich einmal überlegen, wem von Ihren Altvorderen Sie zuhören, wenn sie Ihnen momentan Ratschläge geben. Ich würde Stoiber nicht zuhören; ich wüsste andere, denen man zuhören sollte.
Der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER will den Stichtag praktisch durch einen Einstellungskorridor ersetzen. Es gibt andere Bundesländer, die schon in diese Richtung gehen, zum Beispiel Bremen und Niedersachsen. Ein Stück weit ist das aber nach wie vor eine starre Regelung, die durch eine andere ersetzt wird. Wir stellen fest, dass, egal wie die Regelungen sind, die Zahl der Zurückstellungen steigt und dass es für viele Eltern ein großes Thema ist, ob sie ihrem Kind noch Zeit geben sollen, bevor es in die Schule geht, oder ob sie ihr Kind rechtzeitig oder zu früh in die Schule schicken. Da ist viel Unsicherheit und Sorge vorhanden. Dies hat nichts mit der konkreten Regelung zu tun, sondern mit dem Bild, das Eltern von der Grundschule in Bayern haben.
Die Grundschulzeit ist zu kurz. Nach nur vier Jahren steht der Übertritt an. Dadurch entsteht Druck. Die Eltern haben oft Sorge, dass ihr Kind diesen vier Jahren nicht gerecht wird und den Übertrittsdruck nicht aushält. Deswegen sagen viele Eltern, dass sie den Kindern mehr Zeit geben müssen, da die Kinder weiterkommen müssen. Sie wollen ihnen die Einschulung deswegen ersparen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste Schultag ist ein wirklich toller Tag. Er ist ein toller Tag im Leben eines Menschen. Er sollte uns mit Freude erfüllen, nicht mit Sorge. An diesem Beispiel sieht man sehr gut, dass wir im bayerischen Bildungssystem einen großen Veränderungsbedarf haben.
Herr Kollege Lederer hat sehr genau darauf hingewiesen, wo der Punkt ist. Er hat beim Einschulungsalter zwischen Flexibler Grundschule und der Regelgrundschule unterschieden. Das zeigt tatsächlich das Bild von Grundschule, das vermittelt wird. Die Flexible Grundschule bringt mehr. Wir können das Kind an seinem Standort abholen; wir können ihm die individuelle Zeit geben, die es zum Lernen braucht. Damit verändert sich das Verhalten der Eltern.
Das zeigt: Wir müssen unsere Bildungspolitik verändern. Wir müssen die Grundschule reformieren. Wir brauchen mehr Zeit, mehr individuelle Förderzeit. Wir müssen den Übertrittsdruck herausnehmen. Dann bekommen wir mehr Gelassenheit im Bildungssystem.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch die Schule, die wir uns wünschen: mit glücklichen Kindern, unterstützten Lehrkräften und entspannten Eltern. Wenn wir eine solche Grundschule haben, werden wir über das Thema Einschulungszeitpunkt oder korridor nicht mehr diskutieren müssen. Lassen Sie uns deswegen diese Themen angehen. Lasst uns die Bildungspolitik in Bayern verändern. Lasst uns diesen Übertrittsdruck abbauen. Dann werden wir in Bayern eine bessere Schule und vor allem entspanntere Eltern haben.
Dem Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER können wir nicht zustimmen. Wie gesagt: Es ist ein gutes Thema. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. – Danke schön.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist es jetzt das zweite Mal, dass ich in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe an einem Gesetzentwurf mitarbeite. Wir haben es schon bei der Inklusion so gemacht. Damals sprach man von einer Sternstunde des Parlaments. Jetzt geht es aber nicht darum, diese interfraktionelle Zusammenarbeit zu feiern, sondern ich will in drei Punkten deutlich machen, warum es notwendig war, dieses Thema interfraktionell zu bearbeiten.
Erstens. Die Erwachsenenbildung wird zwar in Sonntagsreden von allen Politikern gern erwähnt, im politischen Alltag spielt sie aber leider eine untergeordnete Rolle. Das zeigt sich am Haushalt, das zeigt sich an der Abteilung für Erwachsenenbildung in einem großen Ministerium, das zeigt sich auch bei uns, weil wir in diesem Hause in der Regel nicht über Erwachsenenbildung reden. Das zeigt sich auch an der öffentlichen Wahrnehmung dieses Themas. Deshalb war es
wichtig, die Erwachsenenbildung gemeinsam stärker zu machen. Die Bedeutung von Erwachsenenbildung ist aktueller denn je. Wir haben Teile aus dem Gesetz von 1974 übernommen. Die Gründe für die Notwendigkeit der Erwachsenenbildung, die schon 1974 formuliert wurden, stehen jetzt in Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes. Sie sind aktueller denn je. Danach hat die Erwachsenenbildung das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen, die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu fördern, zum Abbau von Vorurteilen zu führen und zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns zu befähigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wann waren diese Sätze jemals aktueller?
Wir haben auf die neuen Herausforderungen hingewiesen, denen die Erwachsenen heute gegenüberstehen. Das sind die globalen Veränderungen wie etwa der Klimawandel, die demografische Veränderung und die Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche. Uns war es wichtig, dass ein niederschwelliger Zugang zur Erwachsenenbildung möglich ist. Das hat auch etwas mit den Formaten der Veranstaltungen zu tun. Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiographien muss es ermöglicht werden, an der Erwachsenenbildung teilzunehmen. Uns war es auch wichtig, das ehrenamtliche Engagement in der Erwachsenbildung zu stärken. Wenn die Durchführungsbestimmungen vorliegen, werden wir sehr genau hinschauen, wie Niederschwelligkeit und Ehrenamtlichkeit auch realisiert werden.
Zweitens. Es geht um mehr Geld für die Erwachsenenbildung. Die Zusage von mehr Geld ist ein Versprechen für die nächste Legislaturperiode und für den nächsten Haushalt. Wir müssen für die institutionelle Förderung mehr Geld zur Verfügung stellen. Dabei ist es wichtig, dass alle Fraktionen zusammenstehen und gemeinsam dieses Versprechen abgeben. Bayern steht bei der Erwachsenenbildung momentan auf einem der hintersten Plätze in der Bundesrepublik. Da wollen wir besser werden und deswegen gemeinsam mehr Mittel zur Verfügung stellen.
Zusätzliches Geld wird es auch für die Projektförderung geben müssen. Bestimmte Schwerpunktthemen sollen extra gefördert werden. Auch dafür werden wir zusätzliche Mittel brauchen.
Drittens. Kollegin Petersen hat schon die Situation angesprochen, die wir nach den Berichten des Rechnungshofes vorfanden. Damals lag die pluralistische
Erwachsenenbildungslandschaft in Bayern zertrümmert am Boden. Der Pluralismus war nicht mehr gegeben. Uns war es aber wichtig, dass wir eine pluralistische Erwachsenenbildung haben; denn jede Institution erreicht die Menschen auf ihre besondere Art und Weise, auf die sie andere Institutionen nicht erreichen würden, seien es die Kirchen, der Bauernverband, die Volkshochschulen oder die bayerische Wirtschaft und die Gewerkschaften. Notwendig war es, die Technik der Förderung so zu gestalten, dass es eine klare Verantwortung für Bildung gibt, wenn staatliches Geld gegeben wird. Die Unterschiedlichkeit der Träger muss dabei aber beachtet werden, und sie müssen auch in ihrer Unterschiedlichkeit wahrgenommen werden. Diesem Ziel haben wir uns gemeinsam zu nähern versucht.
Ich darf mich auch bei den Trägern für die Zusammenarbeit bedanken. Jetzt sind noch einmal einige Hinweise gekommen. Wir müssen einige Fragen in der Diskussion noch präzisieren. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir einen interfraktionellen Antrag einbringen werden, in dem wir unsere Ideen und die Philosophie dieses Gesetzes noch einmal formulieren und klare Zusagen für die finanziellen Mittel machen werden. Deswegen halte ich es für toll, dass wir hier zusammenarbeiten. Ich finde, wir sollten als ganzes Haus zeigen, dass nicht nur vier Abgeordnete bei diesem Thema gut zusammengearbeitet haben. Es sollte ein klares Zeichen des ganzen Hauses kommen, dass wir uns bei der Erwachsenenbildung auf den Weg machen wollen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 7. Februar haben wir hier in Erster Lesung über diesen Gesetzentwurf miteinander geredet. Es geht nicht immer so schnell. Genau vier Monate später bei der Zweiten Lesung ist das, was ich damals angedeutet habe und was unser Gesetzentwurf auch ausdrückt und zur Konsequenz hat, in Bayern eigent
lich schon Realität geworden. Jetzt ist es eigentlich nur notwendig, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, damit verwirklicht werden kann, was verwirklicht werden muss.
Ich habe damals gesagt – und das hat sich bestätigt –, dass das Handyverbot, das über elf Jahre bestanden hat, sich nicht bewährt hat. Das Handy ist trotzdem Realität an den Schulen, und es muss Realität bleiben. Es hilft nicht, diese Realität auszusperren. Man muss das Thema Handy in den Schulen aufnehmen und vor Ort an den Schulen regeln, wie damit umzugehen ist.
Ich darf auf eine Aussage der CSU-Landesgruppe im Bundestag verweisen. Da hieß es: In der modernen Schule gehört das Smartphone auf den Tisch zum Lernen und nicht unter den Tisch für WhatsApp. Wir brauchen tatsächlich Regelungen für den Umgang mit dem Handy an den Schulen. Schule heißt nicht nur Klassenzimmer, sondern auch Pausenhof, weil dort die pädagogische Verantwortung nicht aufhört. Deswegen muss das geregelt werden.
Warum muss die Handynutzung an der einzelnen Schule geregelt werden? – Schulen sind sehr unterschiedlich. Wir brauchen an Grundschulen andere Regeln als an beruflichen Schulen oder an Gymnasien. Wichtig ist die Beteiligung aller, also der Eltern, der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler. Hinter der Handynutzung muss ein pädagogisches Konzept stehen. Pädagogik findet, wie schon gesagt, auch auf dem Schulhof statt. Letztendlich hat eine Regelung, die gemeinsam getroffen wird, eine höhere Verbindlichkeit für alle als ein Gesetz, das niemand mehr beachtet oder niemand mehr akzeptiert.
Ich habe damals, am 7. Februar, gesagt: Wenn es einen Runden Tisch im Kultusministerium gibt, dann zeigt das meistens, dass ein Gesetz nicht mehr lange hält, dass bestehende Regelungen fallen werden und dass eine Neuregelung kommen wird. Wie oft habe ich recht gehabt? – Tatsächlich ist es so. Die alten Regelungen fallen, und es wird neue Regelungen geben.
Anfang Mai hat der Kultusminister gesagt, der Runde Tisch habe ergeben, dass wir schulinterne Regelungen auch für den privaten Gebrauch des Handys brauchen. Das müsse über das Schulforum geregelt werden. Auch die private Nutzung an den Schulen müsse auf ein breites Fundament gestellt werden. Das Handy gehöre zur Lebenswirklichkeit unserer Schülerinnen und Schüler. Wenn vor Ort entschieden werde, stärke das die Akzeptanz in der Schulfamilie. Das klingt so ähnlich, wie ich es damals gesagt habe.
Tatsächlich brauchen wir jetzt diese Regelungen. Deswegen muss das Handyverbot abgeschafft werden. In dem bisher bestehenden Gesetz heißt es, dass das Handy ausgeschaltet bleiben muss, bis die Lehrkraft in Ausnahmefällen das Einschalten gestattet. Wenn wir aber Regelungen dafür haben wollen, wann das Handy zum privaten Gebrauch genutzt werden kann und wann es im Unterricht eingesetzt werden kann, dann wird die Ausnahme zur Regel. Das Handy wird tatsächlich viel im Unterricht eingesetzt. Damit ist das bisherige Gesetz obsolet.
Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem Gesetzentwurf zustimmen werden. Damit machen wir den Weg frei für moderne Regelungen über den Umgang mit dem Handy an den Schulen. Für eine moderne Schule brauchen wir die Regelungen, die notwendig sind. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Abschaffung des Handyverbots in eine digitale Zukunft der Schulen gehen werden, die von der ganzen Schulfamilie getragen wird. Das ist ein guter Weg. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, machen Sie den Weg frei!
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2010 haben wir uns zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Thema Inklusion zusammengefunden. Im Juni 2011 haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Das ist ein wichtiges Datum. Die bisherige Zeit war ebenfalls wichtig, weil wir den Weg gemeinsam gegangen sind. Damit war das Signal ganz klar: Es gibt einen Weg zu einer inklusiven Schulentwicklung. Dieser wird von allen Fraktionen des Bayerischen Landtags getragen. Dieses Signal nach außen hin war wichtig und ist weiterhin wichtig. Wir haben auf diesem Weg bereits wichtige Schritte gemacht.
Ich möchte den Kollegen Eisenreich erwähnen, da er anwesend ist. Herr Eisenreich hat dieses Thema in der letzten Legislaturperiode vonseiten der CSU glänzend moderiert und unterstützt. Jetzt macht das der Kollege Dünkel von der CSU-Seite. Natürlich gab es am gemeinsamen Weg auch Kritik. Es wurde kritisiert, dass die Entwicklung zur Inklusion viel zu langsam vor sich gehe und nicht konsequent genug sei. Aber die Botschaft, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen und es keine Zweifel daran gibt, war wichtig. Dadurch können und konnten wir diese Kritik auch ertragen. Das gilt auch heute noch.
Ein Erfolg war das gemeinsame Schulprofil Inklusion zunächst für alle Regelschulen. Damit ist die Inklusion als Aufgabe aller Schularten beschrieben. Es gibt das Wahlrecht der Eltern. Jährlich sind 100 Stellen, insgesamt 700 Stellen, vor allem für die Schulen mit dem Schulprofil Inklusion hinzugekommen. Zum Ende dieser Legislaturperiode sollten wir in diesem Haus in irgendeiner Form Bilanz ziehen. Wir sollten auch zeigen, wohin diese gemeinsame Entwicklung führen soll. Außerdem muss die gemeinsame Arbeitsgruppe beim Thema Inklusion wieder lauter werden, sowohl im Haus als auch nach außen.
Das sage ich auch im Hinblick auf die Regierungserklärung des neuen Ministerpräsidenten von letzter Woche. In dieser Erklärung sind viele Details erwähnt und ist über viel Geld gesprochen worden, aber das Wort Inklusion ist kein einziges Mal gefallen. Das zeigt den Nachbesserungsbedarf. Alle Fraktionen müssen beim Thema Inklusion tatsächlich lauter werden.
Wir haben das Schulprofil Inklusion zunächst für die Regelschulen gemeinsam geschaffen. Ich halte das nach wie vor für einen wirklich wichtigen Schritt und eine wichtige Innovation. Eine Sonderpädagogin oder ein Sonderpädagoge wird an eine Regelschule, die eine bestimmte Anzahl von Kindern mit Förderbedarf hat, im Umfang von mindestens einer halben Stelle kommen. Das ist eine Veränderung gegenüber den bisherigen Systemen wie den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten – MSD –, bei denen Sonderpädagogen nur stundenweise und kindbezogen an die Schulen kommen. Sonderpädagogen sind Teil des Kollegiums, gehören zur jeweiligen Schule und kümmern sich auch um die Schulentwicklung als Ganzes und nicht nur um einzelne Kinder. Das war eine wichtige und erfolgreiche Entscheidung. Das zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit war. Die Rückmeldung der Schulen, mit denen wir sprechen, lautet: Ja, das war richtig. Das Voneinander-Lernen und das Miteinander-Arbeiten haben uns weitergebracht. Natürlich brauchen wir mehr Ressourcen, und es gibt noch viel zu tun.
Im zweiten Schritt haben wir uns über das Profil Inklusion für Förderschulen und die Öffnung dieser Schulen für Kinder ohne Förderbedarf Gedanken gemacht. Ich halte diesen Schritt für wichtig. Unabhängig davon, wie sich die Förderschullandschaft entwickeln wird: Sie wird sich verändern müssen und verändern. Davon bin ich überzeugt. Regelschulen und Förderschulen werden enger zusammenkommen und stärker kooperieren müssen. Vielleicht werden sie zum Teil auch verschmelzen müssen. Auf lange Sicht wird es sicherlich immer Förderschulen für Kinder mit hohem Förderbedarf geben. Es ist gut, wenn wir diese Schulen für Kinder ohne Förderbedarf öffnen.
Deshalb geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Wir zweifeln bisher lediglich daran, dass der Schritt tatsächlich in diese Richtung führt. Wir befürchten, dass es vielleicht bloß eine "Inklusion light" wird. Wir zweifeln daran, dass der Veränderungsprozess der Förderschulen durch diesen Schritt vorankommt. Darüber müssen wir in den Beratungen diskutieren. Wir müssen uns auch noch einmal über die Rahmenbedingungen Gedanken machen. Wir müssen auch über die Einschränkungen in den Erläuterungen sprechen.
Wenn wir beim Thema Inklusion noch lauter werden, dann können wir mit diesem Gesetzentwurf insgesamt noch einen guten Schritt dieser Entwicklung gehen. Diese haben wir gemeinsam begonnen, und wir werden den Weg auch weiterhin gemeinsam beschreiten.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Blume, sind Sie sich sicher, dass Sie diese Debatte so führen wollen, wie Sie sie gerade geführt haben?
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sind Sie sich sicher, dass wir hier anfangen sollen, Bekenntnisse abzulegen? Ich bin katholisch, aber ich habe keinen Grund, hier ein Bekenntnis abzulegen, ob ich es bin oder ob ich es nicht bin. Das ist nicht die Rolle dieses Landtags, das ist nicht die Rolle dieses Parlamentes und auch nicht die Rolle von uns Abgeordneten.
Wollen Sie uns wirklich Heuchelei vorwerfen für diesen Antrag? Werfen Sie das auch dem Landesbischof Bedford-Strohm vor? Werfen Sie das auch Herrn Burkhard Hose vor, Leuten aus der Kirche, die sich sehr dezidiert gegen diese Kreuz-Aktion Ihres Ministerpräsidenten geäußert haben? Es kann doch nicht sein, dass wir hier im Bayerischen Landtag als bayerische Abgeordnete über Bekenntnisse und Heuchlertum reden. Was ist denn das für ein Staatsverständnis?
Dann reden Sie von unserer Verfassung. Ja, der christliche Einfluss, die christliche Prägung sind wichtig. Aber nach dem Christentum kam die Aufklärung in unser Land, nach dem Christentum kam der Humanismus. Das beruht zum Teil auf christlichen Wurzeln, aber natürlich auch auf der Auseinandersetzung vor
allem auch mit der Rolle der Kirchen und der tagtäglichen Praxis des Christentums in unserem Land. Sie wissen genauso gut wie ich, dass in diesen 2.000 Jahren unter dem Zeichen des Kreuzes leider auch schlimme Dinge gemacht worden sind, nicht zuletzt von den Kreuzfahrern, die unter dem Kreuz Krieg geführt haben. Deswegen sind Symbole immer etwas, was wir belegen, indem wir Symbolen etwas geben.
Unser Zusammenleben in dieser Gesellschaft und unsere Verfassung macht doch aus, dass wir zusammenleben, egal, welchen Glauben wir haben, dass wir uns auf das Zusammenleben verpflichtet haben, ob wir an das Kreuz glauben oder nicht, ob wir es als Symbol sehen oder als kulturelles Symbol. Das müssen wir betonen.
Mit dem Aufhängen des Kreuzes betreiben Sie tatsächlich Symbolpolitik. Wenn Sie das nur zum kulturellen Werkzeug herabwürdigen, dann wird das folkloristisch, und dann reden wir nicht über Glaube. Wir müssen hier aber auch nicht über Glaube reden.
(Vom Redner nicht auto- risiert) – Einen Satz noch! – Wenn Sie uns hier Antisemitismus vorwerfen oder dass wir uns nicht klar dagegen bekennen,
fordere ich Sie auf, sich dafür zu entschuldigen. Das ist nicht die Position der GRÜNEN. Gestern hat sich Cem Özdemir sehr deutlich dazu geäußert. Ich fordere Sie auf, sich dafür zu entschuldigen.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Modell "Unterrichtsgarantie" ist nicht neu. Es ist schon angesprochen worden, dass wir die Diskussion darüber aus anderen Ländern kennen, aus Hessen, NordrheinWestfalen, Thüringen, Bremen und Schleswig-Holstein, wo momentan darüber diskutiert wird. Wir sind uns im Ziel einig, wir brauchen eine gute Unterrichtsversorgung. Dass diese nicht genügend ist, haben wir im letzten Jahr erfahren. Ich denke nur an die Unterrichtsausfälle wegen der Grippewelle. Gerade in Niederbayern mussten Kinder nach Hause geschickt werden. Dagegen müssen wir etwas tun. Wir brauchen eine andere und bessere Politik der Unterrichtsversorgung, als es bisher in Bayern der Fall ist.
Ich habe jedoch Zweifel daran, welche Wirkung Ihr Gesetz haben wird und ob es tatsächlich das richtige Instrument ist. Ich glaube, dass mit Ihrem Gesetz das passieren wird, was auch in anderen Bundesländern geschieht, was Sie selber von den bayerischen Verhältnissen geschildert haben. Es wird getrickst werden. Der Mathematiklehrer wird dann Englischunterricht erteilen. Filme werden gezeigt oder sogenanntes eigenverantwortliches Arbeiten wird durchgeführt werden. Ich sehe keine Chance, dass Sie mit Ihrem Ge
setzentwurf die Unterrichtsversorgung tatsächlich verbessern können.
Zum Geld sagen Sie überhaupt nichts. Für die Unterrichtsversorgung brauchen wir Personalmittel. Schule ist nun einmal personalintensiv. Auf dem Vorblatt unserer Gesetzentwürfe haben wir eine eigene Rubrik mit dem Titel "Kosten". Unter dieser Rubrik steht bei Ihnen lediglich: "Kosten entstehen …". Darüber müssen wir schon ein bisschen reden, und wir reden bei den Personalmitteln im Einzelplan 05 für das Kultusministerium über eine Dimension von 9,5 Millionen Euro. Über diese Größenordnung reden wir. Wenn wir über eine hundertzehnprozentige Lehrerversorgung reden, dann reden wir über eine knappe Milliarde Euro. Da können Sie nicht so tun, als könnten Sie das nicht berechnen. Darüber müssen wir uns Gedanken machen.
Wie kommen wir zu diesen 110 %? Haben wir dafür, wie wir das in den nächsten Haushalten aufbauen wollen, einen Stufenplan? Nachdem dieser Gesetzentwurf keine Aussagen zur Finanzierung enthält, halte ich ihn für nicht sehr tauglich. Der Gesetzentwurf ist nur ein gut gemeinter Versuch, der leider nicht weiterführt.
Wir haben viel zu tun, und ich habe dem neuen Kultusminister letzte Woche eine ganze Reihe von Hausaufgaben zu diesem Thema mitgegeben. Dabei geht es um Geld, aber auch um intelligente Maßnahmen. Wir müssen schauen, warum der Unterricht ausfällt und was dagegen getan werden kann. Sie haben die Mobilen Lehrerreserven angesprochen, die meistens schon ausgeschöpft sind, wenn das Schuljahr beginnt. Ein Grund dafür sind bei den Lehrerinnen Schwangerschaften. Schwangerschaft ist keine Krankheit, und deshalb freuen wir uns über jede Schwangerschaft. Es kann aber nicht sein, dass eine Mobile Reserve für eine schwangere Lehrkraft ein halbes oder ein ganzes Jahr eingesetzt wird, und dann, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer krank wird, niemand mehr für die Vertretung da ist.
An den Grundschulen passiert heute immer mehr das, was schon an den Kindergärten passiert ist: Schwangere Lehrerinnen werden vom Unterricht abgezogen, und dann muss sofort Ersatz vorhanden sein. Deswegen schlagen wir eine eigene Mobile Reserve für Schwangerschaften vor. Statistisch kann man berechnen, wie viele Schwangerschaftsvertretungen wir jedes Jahr in Bayern brauchen. Die Schwangerschaftsvertretungen dürfen nicht von der Mobilen Reserve für Krankenvertretungen abgezogen werden. Das wäre unser erster Vorschlag.
Wir haben auch ein Problem damit, dass nicht nur Geld, sondern auch Personen fehlen. Gerade an den Grundschulen haben wir zu wenige Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Deshalb brauchen wir gute Maßnahmen. Zum Beispiel sollten wir Lehrerinnen oder Lehrer in Elternzeit fragen, ob sie stundenweise etwa als Lotsen an die Gymnasien oder die Realschulen zurückkommen wollen. Wir müssen überlegen, ob wir auch erfahrene Gymnasiallehrer, die in der Unterstufe unterrichtet haben, an den Grundschulen einsetzen, damit sie dort aushelfen. Wir müssen auch überlegen, wie wir für die Lehrerinnen und Lehrer die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Deren Fehlen ist ein Grund dafür, dass viele nicht mehr in die Vollzeit zurückkehren und in der Teilzeit bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, momentan sehen wir in der Lehrerversorgung auch das Problem, dass der schulartübergreifende Einsatz nicht möglich ist. Wir haben viele Gymnasiallehrer und Realschullehrer, die keine Stelle bekommen. An den Grundschulen haben wir aber einen riesigen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern. Deswegen brauchen wir eine Veränderung in der Lehrerausbildung. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den wir diskutieren werden. Beim Nachtragshaushalt haben wir schon darüber geredet. Falls ein neuer Nachtragshaushalt kommen sollte, werden wir darüber auch noch einmal reden. Wir werden im Zusammenhang mit den Anträgen der Fraktionen und dem Lehrerbildungsgesetz über eine ganze Reihe von Maßnahmen diskutieren, die konkreter sind als dieser Gesetzentwurf, der uns heute vorgelegt worden ist.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben immer wieder über das Thema der befristeten Stellen für Lehrer diskutiert, vor allem im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Immer wieder gab es dazu die Erklärung: Ja, das ist ein Problem. Wir wollen mehr Verträge entfristen. Angesichts der Zahl der Lehrerinnen und Lehrer, die befristete Verträge haben, muss ich sagen, es sind viel zu viele.
Alle pädagogischen Experten und Untersuchungen sagen uns, dass Lernen vor allem eine Frage der Beziehung ist. Kann ich zu jemandem eine Beziehung aufbauen? Bekomme ich da Halt? Wenn diese Beziehung ständig gestört wird und mehrmals im Jahr eine neue Lehrerin in eine Grundschulklasse kommt, ist dieser Beziehungsaufbau nicht möglich. Aus diesem Grund müssen wir die Befristungen von Lehrkräften unbedingt reduzieren.
Dieses Problem betrifft vor allem junge Lehrkräfte, junge Leute, die am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Sie befinden sich in der Familienphase und überlegen, ob sie irgendwo sesshaft werden oder eine Immobilie erwerben sollen. Diese Leute können sich nicht darauf verlassen, dass sie in den nächsten Jahren noch einen guten Job haben. Wir haben diese Situation vor allem an den Fachoberschulen und den Beruflichen Oberschulen, wo viele Leute, nachdem diese Verträge ein- bis zweimal verlängert worden sind, nicht mehr an einer anderen Schule arbeiten konnten. Deswegen müssen wir diese Stellen entfristen.
Betroffen sind vor allem Lehrkräfte, die bei Trägern der Berufsintegrationsklassen beschäftigt sind. Unsere Nachfragen haben ergeben, dass sich das Kultusministerium dazu überhaupt nicht verhält. Das Kultusministerium sagt: Das ist Angelegenheit des Trägers. Das kann es aber nicht sein; denn das Geld, das diese Träger bekommen, kommt auch aus dem Kultushaushalt. Diese Leute brauchen feste Anstellungen. Das sind vor allem Lehrkräfte, die über die Kompetenz Deutsch als Zweitsprache verfügen, die wir in unserem Schulsystem unbedingt brauchen. Wir müssen deswegen diesen Leuten eine feste Stelle geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schule braucht Kontinuität. Lehrkräfte müssen eingestellt werden. Wir müssen diese Stellen entfristen. Außerdem muss es möglich sein, faire Verträge abzuschließen. Solange es Verträge gibt, die im September geschlossen und Ende Juli beendet werden, bei denen dann sechs Wochen Pause herrscht und die Leute dann im September wieder eingestellt werden, muss man sagen: Solche Verträge sind eines Freistaates Bayern nicht würdig.
Sie sind eines Freistaates Bayern auch dann nicht würdig, wenn diese Personen bei Trägern angestellt sind, bei denen das Geld vom Freistaat kommt. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir diesem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vergangene Freitag war ein guter Tag für das Riedberger Horn. Er war ein guter Tag für die Birkhühner am Riedberger Horn, und er war ein guter Tag für die Menschen in der Region und bayernweit, die gegen die Bergbahnpläne und die Verletzung des Alpenschutzes gekämpft haben.
Danke den Verbänden, dem Bund Naturschutz, dem Landesbund für Vogelschutz und dem Alpenverein, für ihre Arbeit. Dank dem Freundeskreis Riedberger Horn, der innerhalb kürzester Zeit rund 4.000 Unterstützer im Allgäu gefunden hat und schon bei der
Festwoche in Kempten machtvoll demonstriert hat, dass die Menschen in der Region wie auch in ganz Bayern gegen diese Verletzung des Alpenschutzes und gegen dieses Liftprojekt und für den Schutz unserer Alpen sind.
Es ist ein Erfolg für uns GRÜNE, hier für die Arbeit im Parlament und vor Ort, und es ist auch ein Erfolg für die SPD-Fraktion, die mit uns an einem Strang gezogen hat.
Der vergangene Freitag war ein blamabler Tag für die CSU-Fraktion – von den FREIEN WÄHLERN will ich jetzt einmal nicht sprechen. Es war ein blamabler Tag, an dem Ihre Argumente, die Sie hier im Haus mehrmals vorgetragen haben, Lügen gestraft worden sind. Was haben Sie uns nicht alles erzählt, um zu kaschieren, dass diese Veränderung des Alpenplans, das Herauslösen aus der Schutzzone C, ein politischer Frevel am Alpenschutz war? Sie haben dem Schutz unserer Alpen und dem Naturschutz dauerhaften Schaden zugefügt.
Erst am 1. März ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms mit dieser Veränderung der Alpenschutzzone C in Kraft getreten. Fünf Wochen später macht der Ministerpräsident die Kehrtwende und schließt jetzt den Bau der Bergbahn und der Pisten für die nächsten zehn Jahre aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so schön es ist, es war nicht Einsicht, sondern es war die nahende Landtagswahl. Sie haben gemerkt, dass dieses Thema bei den Menschen im Allgäu und in ganz Bayern Unverständnis, Abscheu und Protest hervorruft. So kurz vor der Landtagswahl wollte der neue Ministerpräsident das abräumen. Man kann es so sagen: Da hat der Ministerpräsident Söder den "Drehhofer" gegeben und das für falsch erklärt, was ihm der Heimatzerstörungsminister Söder eingebrockt hatte.
Ich habe mich oft gefragt, warum der frühere Heimatzerstörungsminister und spätere Ministerpräsident Söder nicht früher den Ausstieg aus dieser Entwicklung gefunden hat, zum Beispiel dann, als klar geworden ist, dass der Antrag auf Zielabweichung, der von den Gemeinden gestellt worden ist, abgelehnt werden muss. Warum hat er nicht früher gesagt, dass wir diese Entwicklung stoppen müssen und den Alpenplan nicht verändern dürfen? – Das liegt erstens daran, dass der frühere Heimatzerstörungsminister und heutige Ministerpräsident keine Haltung zum
Thema Naturschutz und Alpenschutz hatte. Er hatte diesen Themen keinen Wert zugemessen.
Zweitens liegt es daran, dass er zu sehr auf die CSUKollegen aus dem Allgäu gehört hat, die ihm weisgemacht haben, dass die Menschen in der Region das so wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab eine Art Umfrage, eine Bürgerbefragung in zwei Gemeinden. Wer aber auf einem Berggipfel wie dem Riedberger Horn steht, sieht, dass es mindestens vier Himmelsrichtungen gibt, in die man schauen muss. Herr Söder, oder liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn Sie mich gefragt hätten, hätte ich Ihnen gesagt: Ich bin dort vor Ort und habe festgestellt, dass dieses Projekt die Menschen bewegt und dass immer mehr Menschen in der Region dagegen sind. Immer mehr Menschen haben mich angesprochen. Sie haben bei mir an der Haustür geklingelt oder mich auf einer Bergtour, im Wirtshaus oder auf der Straße angesprochen. Immer mehr Menschen haben gesagt: Wir sind gegen dieses naturzerstörerische Projekt. – Deswegen müssen Sie nach der Entscheidung vom Freitag, dieses Projekt auszusetzen, jetzt den Schaden, den Sie dem Alpenschutz und dem Alpenplan zugefügt haben, wieder heilen und die Alpenschutzzone wieder instand setzen.
Das ist kein Schmarrn, und das ist auch nicht albern, sondern es ist ernst gemeint, dass Sie die Alpenschutzzone C wieder instand setzen. Das hat etwas mit ernsthafter Politik zu tun.
Es geht um die Ernsthaftigkeit der Ankündigung, dass die Bahn nicht gebaut wird, und zwar für alle Zeiten, was die Bürgermeister mittlerweile auch akzeptieren. Das muss auch unter Beweis gestellt werden. Deswegen muss die Veränderung der Schutzzone C wieder rückgängig gemacht werden. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit der bayerischen Alpenschutzpolitik wieder herzustellen. Die Veränderung der Schutzzone an diesem Berg hat zu einem Glaubwürdigkeitsverlust in ganz Bayern geführt. Mit der Verletzung des Alpenschutzes wurde ein Präzedenzfall geschaffen, dem weitere folgen werden. Deswegen ist es notwendig, diese Veränderung der Alpenschutzzone C rückgängig zu machen und die Schutzzone wieder instand zu setzen.
Mit der Ankündigung, die Bergbahn am Riedberger Horn nicht zu bauen, sind den beiden Gemeinden
unter anderem Fördermittel für einen naturverträglichen Tourismus in Aussicht gestellt worden. Wir werden uns genau anschauen, wie naturverträglich die angekündigten Maßnahmen sind. Grundsätzlich sind sie aber zu begrüßen.
Ich muss aber schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Willkommen im Club! Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es einen Plan B für diese Liftverbindung geben muss. Dieser Plan B muss naturverträglicher und naturschonender Tourismus heißen. Gerade in Balderschwang sind die idealen Voraussetzungen dafür gegeben.
Jetzt ist es notwendig – vielleicht hat die Geschichte des Riedberger Horns damit auch etwas Gutes –, über diese beiden Gemeinden hinauszudenken und uns klarzumachen, dass wir für die bayerischen Alpen insgesamt eine Gesamtstrategie für einen naturverträglichen und naturfreundlichen Tourismus brauchen, für einen Tourismus, der die Alpen schützt und sie nicht zerstört. Dafür müssen wir sicherlich eine Tourismuspolitik machen, die die Natur schützt, die den Tourismus fördert, ohne die Natur zu zerstören, die den Menschen die Natur nahebringt, ihnen aber auch den Respekt vor der Natur abverlangt. Dazu müssen wir uns die Fördermaßnahmen anschauen, wir müssen uns die Seilbahnförderung anschauen, ob sie wirklich so sein muss, wie sie heute konstruiert ist. Ich will hier keinen Feldzug gegen Schneekanonen führen, aber eine weitere Förderung von Schneekanonen hat nichts mit naturverträglichem Tourismus in den bayerischen Alpen zu tun.
Wenn wir die gesamten Alpen betrachten, müssen wir auch danach schauen, wo es Flächen gibt, die vielleicht noch in die Schutzzone C aufgenommen werden müssen, um sie zu schützen; denn unsere bayerischen Alpen sind uns viel wert. Der Naturschutz in Bayern muss Priorität haben. Ich hoffe, dass diese lange Auseinandersetzung, der lange Kampf um das Riedberger Horn, der letztlich von den Naturschützern gewonnen wurde, dazu führt, die bayerischen Alpen zu einem Naturschutzgebiet und zu einem naturverträglichen Tourismusgebiet zu machen, das allen nützt. Lasst uns diese Maßnahmen gemeinsam in Angriff nehmen!
Liebe Frau Kollegin, tatsächlich waren diese Volksbefragungen keine richtigen Bürgerentscheide. Diese Bürgerbefragungen haben nur suggeriert, dass sie demokratisch seien. Letztlich sind die Bürgerinnen und Bürger und auch die Bürgermeister missbraucht worden. Jahrelang wurde ihnen vonseiten der Allgäuer CSU suggeriert, dass man dieses Projekt durchbringt. Bei jedem Termin des Herrn Söder waren die Bürgermeister und mit ihnen im Schlepptau honorige CSU-Kollegen aus der Region unterwegs. Dabei wurde ihnen suggeriert, dass man das Projekt in München schon irgendwie durchbringt, dass es so hingedreht wird, dass es möglich wird, obwohl allen klar war, dass das rechtmäßig so nicht möglich war. Dass es jetzt nicht so ist, ist gut, und ich glaube, die Bürger dieser beiden Gemeinden, aber auch die Bürger im gesamten Allgäu sind jetzt froh darüber, dass diese Kiste weg ist, dass diese Sache entschieden ist und dass jetzt mit einer neuen Entwicklung begonnen werden kann. Der Flurschaden für den Naturschutz, aber auch für die demokratische Mitbestimmung ist trotzdem enorm.
Herr Kollege Holetschek, ich komme noch einmal auf die Alpenschutzzone C zu sprechen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Naturschutzzone, in der bestimmte Pflanzen wachsen. Der Charakter der Alpenschutzzone C zeichnet sich dadurch aus, dass dort Infrastrukturprojekte bis auf landwirtschaftliche Maßnahmen tabu sind. Die Zone wird dort eingerichtet, wo potenziell Infrastrukturprojekte möglich, aber tabu sind. Selbstverständlich kann man Alpenschutzzonen in Gebieten ausweisen, in denen nie jemand daran denken würde, dort Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen, weil es dort beispielsweise gar keinen Hang für eine Skiabfahrt gibt. Das ist bei einigen Gebieten, die jetzt ausgewiesen worden sind, der Fall. Dabei handelt es sich nicht um Gebiete nach der Alpenschutzzone C im eigentlichen Sinne. Das sind Schutzgebiete. Deshalb ist es sinnvoll, die ursprüngliche Alpenschutzzone C wiederherzustellen, um deutlich zu machen, dass dort für alle Zeiten kein Infrastrukturprojekt umgesetzt wird.
Das Zweite: Sie reden jetzt von "neuem Tourismus". Diese Bergbahn wurde von Ihnen, insbesondere aber von Herrn Kollegen Kreuzer als das Leitprojekt für den Tourismus generell dargestellt. Es hieß, der Tourismus im Allgäu könne einpacken, wenn dieser Lift, diese Bergbahn nicht gebaut werde. Diese Behauptung war absurd; aber so haben Sie es dargestellt.
Eigentlich müssten Sie doch jetzt sagen: Nach dieser Entscheidung vom vergangenen Freitag brauchen wir einen Paradigmenwechsel in der bayerischen Tourismuspolitik und der Alpenpolitik, auch und vor allem, was den Wintertourismus betrifft. – Wenn Sie das so sagen, bin ich gern dabei. Dann lassen Sie uns miteinander Konzepte entwickeln!
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl ich einen Sinn dafür habe, muss man sich von so manchen alten Volksweisheiten verabschieden. Manches Sprichwort stimmt einfach nicht mehr, weil sich die Zeiten ändern. Auch die politische Zeit verändert sich, sodass auch da manche Weisheit nicht mehr gilt. Dieser alte Satz "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr", ist grundfalsch. Dieser Satz stimmt nicht mehr. Wir müssen uns tatsächlich von ihm verabschieden.
Tatsächlich muss Hans – oder auch Johanna – heute lernen, was er oder sie in der Schulzeit nicht gelernt hat, weil vielleicht keine Chance bestand, es zu lernen. Hans oder Johanna muss später vielleicht sehr vieles lernen, was neu ist, und vielleicht manches lernen, von dem Hänschen noch gar nicht träumen oder sich davor fürchten konnte.
Der Lernbedarf unserer Gesellschaft ist riesig. Das wird beim Thema Digitalisierung sehr deutlich. Wir wissen, dass die Digitalisierung sehr viel verändern wird, wissen aber nicht immer recht, wohin die Reise geht. Das bedeutet umso mehr, dass wir uns beim Lernen auf Veränderungen einstellen müssen. Nach einer Umfrage von TNS Infratest bei den in Betrieben für das Personal Verantwortlichen sagen 74 % der Befragten, dass durch die Digitalisierung der Weiterbildungsbedarf im Prinzip für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich für alle freiberuflich Tätigen äußerst stark steige. Das Bundeswirtschaftsministerium prophezeit, dass allein bei den Gesundheitsberufen der Weiterbildungsbedarf beim Thema "Digitale Kompetenzen" um über 70 % zunehmen wird.
Wir haben auch deshalb einen großen Lernbedarf bei Erwachsenen, weil wir in einer Migrationsgesellschaft leben. Ich hatte heute eine Besuchergruppe einer Sonderberufsschule. In dieser Gruppe waren zwei 16 bzw. 17 Jahre alte Frauen aus Äthiopien, die sehr gut Deutsch gesprochen und einen sehr intelligenten, auf
geschlossenen Eindruck gemacht haben. Es muss in unser aller Interesse sein, dass diese jungen Frauen in unserer Gesellschaft einmal ihre Frau stehen, dass sie eine Berufsausbildung machen, sich beruflich weiterbilden und hier eine Familie gründen können. Das bedeutet natürlich, dass sie manches, was andere in der Schule gelernt haben und sie in der Schule nicht lernen konnten, später als Erwachsene lernen können müssen. Deswegen ist lebenslanges Lernen keine Drohung, sondern eine Notwendigkeit. Wir müssen alles tun, um die Menschen dabei zu unterstützen.
Erwachsene lernen also weiter. Sie lernen vielleicht anders als Jugendliche und schließen mit ihrem Lernen mehr an das an, was sie schon wissen, und an Erfahrungen. Sie orientieren sich beim Lernen viel mehr an dem, was sie tatsächlich brauchen. Lernen als Erwachsener dient oft auch einer persönlichen Orientierung, vielleicht auch als persönliche Neuorientierung. Dafür muss Zeit gegeben werden, und dafür brauchen wir eine Bildung für Erwachsene.
Alle, auch Erwachsene, brauchen Zeit zum Lernen. Deswegen fordern unser Gesetzentwurf und der Gesetzentwurf der SPD eine Bildungsfreistellung, die es Erwachsenen ermöglichen soll, für fünf Tage pro Jahr oder für zehn Tage alle zwei Jahre freigestellt zu werden. Diese Zeit ist notwendig, um zu lernen, und zwar zusätzlich zu dem im Berufsleben ohnehin vorhandenen Weiterbildungsbedarf. Gerade dann, wenn man sich neu orientieren muss, muss Gelegenheit gegeben sein, etwas zu lernen.
Es gibt nichts Falscheres als den Begriff "Bildungsurlaub", weil es hier tatsächlich um eine Bildungsfreistellung geht. Im Übrigen kann man natürlich seinen Urlaub unterschiedlich gestalten. Man kann vier Wochen am Strand liegen. Ich denke aber, die CSU-Kollegen werden alle Bildungsreisen machen und sich so weiterbilden. Es geht hier nicht um Urlaub, sondern tatsächlich um Bildungsfreistellung, also darum, Zeit für Bildung zur Verfügung zu haben.
In beiden Gesetzentwürfen ist der Anlass klar definiert. In unserem Gesetzentwurf geht es um die berufliche Weiterbildung, die der Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von berufsbezogenen Kenntnissen dient, ferner um die politische Weiterbildung, wobei es nicht um Parteiarbeit geht, und um die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Das Ehrenamt wird hier immer hochgehalten. Wir müssen aber auch die beim Ehrenamt vorhandenen Veränderungen sehen; denn die Anforderungen werden immer komplexer. Diese Dinge macht man nicht nebenher, sondern bringen oft
eine große rechtliche Verantwortung. Darauf muss man gut vorbereitet sein.
In unserem Gesetzentwurf ist klar definiert, was nicht unter den Begriff "Bildungsmaßnahmen" fällt, sondern was mit einem eher lockeren Weiterbildungsbegriff zu tun hat, nämlich gesundheitliche Bildung, Fitness, touristischer Charakter. All das ist von diesem Gesetz ausgenommen. Daher kann man beiden Gesetzentwürfen weder eine Beliebigkeit noch eine Ausweitung des Urlaubs oder Ähnliches unterstellen. Hier geht es wirklich um sehr ernsthafte, am Leben orientierte Weiterbildungen.
Ich hatte diese Woche ein Gespräch mit Leuten aus der Wirtschaft. Ich denke, in der Wirtschaft sind einige weiter als die CSU-Fraktion. Dort wird immer mehr darüber nachgedacht, den Mitarbeitern die Gelegenheit zur Weiterbildung zu geben. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir bald Zustimmung zu einem solchen Gesetzentwurf bekommen würden. Der Gesetzentwurf regelt Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Ich hoffe, das Licht im Plenarsaal geht nicht deswegen aus, weil wir über das lebenslange Lernen reden. Sonst müssen wir lernen, im Dunkeln miteinander zu kommunizieren. Aber auch das werden wir schaffen.
Das Gesetz soll sich auch an den Realitäten der Betriebe orientieren. Das gilt insbesondere für die Belange kleinerer Betriebe, die nicht jederzeit eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zur Weiterbildung schicken können. Das ist mit dem Gesetzentwurf berücksichtigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, Herr Kollege Unterländer hat im Rahmen der Ersten Lesung zu diesem Thema gesprochen. Leider ist er heute nicht da. Er hat zugesagt, über den Gesetzentwurf offen und konstruktiv zu diskutieren. Wenn das im Sozialausschuss nicht der Fall war, tut mir das leid. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns zunächst an der grün-roten und jetzt an einer grün-schwarzen Regierung orientiert. Baden-Württemberg wird von einer schwarzen Kultusministerin verwaltet – durchaus mit Erfolg. Vielleicht könnten Sie sich an anderen Bundesländern orientieren. Es muss nicht sein, dass Bayern beim Thema Weiterbildung auf dem letzten Platz ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesen beiden Gesetzentwürfen. Lebenslanges Lernen ist entscheidend und wichtig. Erwachsene
können lernen. Ich vertraue auch auf Ihre Lernkompetenz. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD auch zustimmen.
Herr Kollege, Sie haben vom "Leben-und-leben-lassen" und von Freiheit gesprochen. Das ist ein Bildungsfreistellungsgesetz. Es bietet dem Menschen die Freiheit, zu lernen, und die Freiheit, ihn lernen zu lassen. Das ist ein Ermöglichungsgesetz und kein Gesetz, das reguliert und einschränkt. Dieses Gesetz gibt Menschen Freiheit. Diese Freiheit brauchen die Menschen, auch zum Lernen.
Wir sind uns einig, dass das nur ein Baustein unter vielen anderen für die Verbesserung der Erwachsenenbildung ist. Wir sollten uns auch darüber einig sein, dass Bayern bei der Erwachsenenbildung im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht richtig gut ist. Nach wie vor profitieren von der Erwachsenenbildung diejenigen, die formal gut gebildet sind. Die Schere, die wir im Bildungswesen haben und die kleiner zu machen wir bemüht sind, wird bei Erwachsenen größer. Genau das wollen wir nicht. Wir müssen gerade den Menschen, die nicht so viel Bildung mitbekommen haben, die Chance geben, Bildung nachzuholen. Dafür kann ein solches Gesetz die Tür öffnen.
Wenn wir diese Tür öffnen, müssen wir natürlich noch weitere Anreize schaffen. Sie haben die Hochschulen genannt. Gut wäre es, wenn die Leute einmal für eine Woche an die Hochschule zurückkämen und dort einen Kurs bei den alten Professoren belegten. Auch die Professoren würden von einem Input aus der Praxis profitieren. Davon sind wir aber noch weit entfernt.
Insgesamt müssen wir feststellen, dass sich Bayern, was die staatlichen Zuschüsse für die Erwachsenenbildung betrifft, auf dem letzten oder vorletzten Platz in Deutschland befindet. Das ist kein Ruhmesblatt. Sie wissen, dass es momentan eine Arbeitsgruppe zum Erwachsenenbildungsförderungsgesetz gibt. Selbst wenn Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen sollten, möchte ich dafür werben, unseren gemeinsamen Anstrengungen wohlwollend gegenüberzustehen und diese zu unterstützen. Wir wollen in Zukunft mehr Erwachsenenbildung in Bayern. Da
haben wir viel zu tun. Dieser Gesetzentwurf ist ein kleiner Schritt. Es wäre schön gewesen, wenn Sie diesen Schritt mitgegangen wären. Es gibt aber noch viele weitere Schritte. Ich würde bei diesem Thema keine Entspannung, sondern eher größeres Engagement empfehlen.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage gemäß § 106 Absatz 1 die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt "Aktuelle Stunde" mit dem Titel "Für saubere Luft sorgen, Gerichtsurteile umsetzen, Zwangshaft vermeiden". Anlass für den Antrag ist, dass die CSU-Fraktion schon mehrfach ihr Recht auf eine Aktuelle Stunde hat verfallen lassen. Aber eigentlich ist es Aufgabe dieses Parlaments, hier aktuelle Fragen zu diskutieren. Ich kann aus dem Verhalten der CSU-Fraktion nur schließen, dass sie in diesem Hause nichts zu sagen hat.
Aber es ist doch unsere Aufgabe, die Aufgabe eines Parlamentes, die aktuellen Fragen, die die Menschen bewegen, zu diskutieren, Antworten auf die Fragen zu suchen und miteinander um Lösungen zu ringen. Das ist doch Aufgabe des Parlamentes, der es nachkom
men soll. Ich kann nicht verstehen, dass Sie dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen.
Wenn das Parlament die Herzkammer der Demokratie ist, kann ich nur sagen: Auf der rechten Seite hat diese Herzkammer erhebliche Rhythmusstörungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell haben wir heute eine Inversionswetterlage. Das bedeutet, Autoabgase können nicht abfließen. Das heißt, wir werden heute in München, zum Beispiel an der Landshuter Allee, aber auch an anderen Orten in unserer Nähe Stickoxidwerte haben, die die höchsten in Deutschland sein werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer über Grenzwerte diskutiert, dem schlage ich vor, sich einmal eine Viertelstunde auf die Leitplanke an der Donnersbergerbrücke zu setzen und zu schauen, ob die Grenzwerte eingehalten werden oder nicht.
Wenn Sie dort sitzen, seien Sie gewahr, dass Sie auf Kinderhöhe sind. Kindernasen befinden sich auf Auspuffhöhe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Stickoxide belasten Menschen.
Ich rede zur Sache. Ich rede darüber, warum wir hier darüber sprechen müssen.
Stickoxide belasten Menschen, führen zu Atemwegserkrankungen und führen zur Reizung der Atmungsorgane.
Sie führen dazu, dass Menschen krank werden.
Darüber müssen wir reden.
Wir müssen hier darüber reden – und das ist sehr dringlich –, dass der Schutz von Menschen dem Schutz von Autos vorgeht. Wir müssen heute darüber reden – das ist sehr dringlich –, dass heute eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht stattfindet.
Ich weiß, Herr Kreuzer. Trotzdem können Sie mir ruhig zuhören.
Das ist eine Frage des Anstands.
Ich möchte darüber reden, dass es heute vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Verhandlung gibt, in der es um Diesel-Verbote geht.
Da wird es zu einer weitreichenden Entscheidung kommen, und dieses Thema wird heute eine größere mediale Präsenz haben als die Olympischen Spiele; da bin ich mir sicher. Wir müssen auch heute darüber reden, dass wir ein Urteil des Verwaltungsgerichts München haben, das die Staatsregierung nicht umsetzen will, dass Zwangsgeld gegen die Staatsregierung verhängt worden ist und dass hier unser Rechtsstaat in Gefahr ist, weil die Staatsregierung die Rechtsstaatlichkeit nicht beachtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen heute tatsächlich über dieses Thema reden. Deswegen beantrage ich, dass Sie unserem Geschäftsordnungsan
trag zustimmen, damit wir heute über das Thema: "Für saubere Luft sorgen, Gerichtsurteile umsetzen, Zwangshaft vermeiden" reden können.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolle
gen! Die gesetzliche Regelung zum Handyverbot im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz hat sich nicht bewährt. Das Gesetz hat seine Ziele nicht erreicht, es ist nicht zeitgemäß, es wird der Realität an den Schulen und der Realität der Digitalisierung nicht gerecht. Die Praxis an den Schulen ist vielfach weiter.
Übrigens ist Bayern das einzige Bundesland, das diese Regelung hat. Warum hat das Gesetz seine Ziele nicht erreicht, sondern das Gegenteil bewirkt? Anlass für die Einführung des Gesetzes waren damals Vorfälle von Mobbing und vom Zeigen nicht jugendgemäßer Inhalte auf Schulhöfen. Obwohl es das Gesetz gibt, gibt es nach wie vor Mobbing über die neuen Medien, und der Schutz der Kinder vor Inhalten, die nicht jugendgemäß sind, ist bei Weitem nicht gegeben, im Gegenteil.
Das Mobbing von Schülerinnen und Schülern über die sozialen Netzwerke nimmt zu, und auch das Mobbing von Lehrerinnen und Lehrern über die sozialen Netzwerke ist präsent. Internet-Mobbing, das Bloßstellen, das In-die-Ecke-Drängen und die psychische Gewalt, die da ausgeübt wird, sind Alltag. Lehrerinnen und Lehrer erzählen, welche Inhalte, die wirklich nicht jugendgemäß sind, von Schülerinnen und Schülern auf den Smartphones angeschaut werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Gesetz, das die digitale Verwahrlosung der Kinder und Jugendlichen nicht verhindert, sondern die Augen davor verschließt, ist kein gutes Gesetz.
Das Handyverbot gilt für die verschiedenen Schularten, für die Grundschule wie für die Berufsschule, gleichermaßen. An den Schulen bestehen aber zum Beispiel entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Bedürfnisse, und der Regelungsbedarf ist unterschiedlich. Wir müssen deshalb einen differenzierten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit dem Handy an der Schule haben. Aber das ist durch dieses generelle Gesetz ausgeschlossen.