Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 13. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, eines verstorbenen ehemaligen Kollegen zu gedenken.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am 12. März verstarb im Alter von 70 Jahren nach langer, schwerer Krankheit Herr Albert Schmid. Er gehörte dem Bayerischen Landtag 25 Jahre von 1978 bis 2003 an und vertrat für die CSU-Fraktion den Stimmkreis Augsburg-Stadt-West. Während seiner Abgeordnetentätigkeit war Albert Schmid unter anderem Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, im Ausschuss für Sozial-, Gesundheitsund Familienpolitik während aller sechs Legislaturperioden sowie in verschiedenen Untersuchungsausschüssen. Von 1994 bis 1998 hatte er das Amt des Schriftführers im Präsidium inne. Albert Schmid war nicht nur einer der profiliertesten Sozialpolitiker hier im Haus, sondern auch in vielen Verbänden und Organisationen ehrenamtlich aktiv – ein Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich.

Auch beim Bayerischen Roten Kreuz hat er sich in schwierigen Zeiten der Herausforderung gestellt und die Präsidentschaft übernommen. Neben all diesen Funktionen und den damit verbundenen Belastungen hat er sich darüber hinaus als Stadtrat in Augsburg für seine Heimatstadt engagiert. Der Einsatz für die gute Sache und für unser Land war ihm am wichtigsten. Die Bürgerinnen und Bürger von Augsburg und Bayern haben Albert Schmid viel zu verdanken; er hat sich in besonderer Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht. Der Bayerische Landtag wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren und trauert mit seiner Familie.

Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch einige Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Am 7. März feierte Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel einen runden Geburtstag, ebenso Frau Kollegin Angelika Weikert, die am 10. März Geburtstag hatte. Halbrunde Geburtstage feierten Herr Kollege Jürgen Heike am 9. März und Herr Kollege Professor Dr. Peter Bauer am 10. März. Ich wünsche Ihnen im Namen

des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und viel Erfolg für Ihre parlamentarischen Aufgaben.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 17/1012) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Bildung und Kultus überwiesen werden.

Gibt es zu der Ausschusszuweisung irgendwelche Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Bildung und Kultus einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Enthaltungen? – Enthaltungen auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den genannten Ausschuss zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Stärkung der Bürgerbeteiligung in Bayern Erleichterungen bei Volksbegehren (Drs. 17/1028) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Professor Dr. Piazolo für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am vergangenen Sonntag, dem 16. März, gab es in Bayern Kommunalwahlen. Sie haben für alle Parteien teils gute, teils schlechte Ergebnisse gebracht. Sie haben aber für uns alle ein schlechtes Ergebnis gezeitigt, nämlich die Wahlbeteiligung. Eine Wahlbeteiligung dieser Höhe halte ich für bedenkenswert – in München war sie knapp über 40 % –, wenn es darum geht, einen neuen Oberbürgermeister nach 20 Jahren Ude zu wählen. Wenn nur knapp mehr als 40 % zu einer solchen Wahl gehen, dann ist das nicht nur eine Enttäuschung, sondern ein Alarmzeichen für die Demokratie. Dann steht es uns, meine Damen und Herren, als Politikern, als Abgeord

neten gut an, darüber nachzudenken, wie man das Volk für die Demokratie besser erwärmen und gewinnen kann.

Im letzten Jahr gab es ein Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, weil ich nicht ganz unbeteiligt war. Bei diesem Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren haben sich in Bayern 1,4 Millionen Menschen in Listen in den Rathäusern eingetragen, so viele Menschen wie noch nie vorher in der Geschichte Bayerns. Das ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, ein aufmunterndes Zeichen.

Das heißt, man kann Menschen mit Themen animieren, man kann Menschen dazu bringen mitzugestalten. Und sie wollen das auch. Aus diesen Zahlen kann man auch einiges lernen, wie wir Demokratie in Zukunft besser aufstellen können. Menschen wollen mitgestalten, sie wollen sich in Themen einbringen, sie wollen Projekte voranbringen, sie wollen Veränderungen spüren. Manchmal ist es ihnen eben zu wenig, nur zwischen zwei Parteien, zwischen zwei Personen zu entscheiden, deren Unterschiede vielleicht gar nicht so deutlich herauskommen.

Eine der Konsequenzen aus diesem Befund ist für mich, dass wir die direkte Demokratie stärken und es schaffen müssen, dem Volk ein Stück der Souveränität, die es alleine in unserer Demokratie hat, wieder deutlich vor Augen zu führen. Mehr direkte Demokratie ist das Gebot der Stunde, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber direkte Demokratie funktioniert nur dann, wenn die Menschen auch mitentscheiden dürfen. Was wir im Moment aus der CSU-Fraktion hören – sie plant eine Befragung ohne Verbindlichkeit –, wird die Menschen nicht begeistern; da bin ich sicher. Es wird sie nicht von den Hockern reißen. Eine bloße Befragung der Menschen, ohne dass sie eine Entscheidungsbefugnis haben, ist eine Instrumentalisierung des Volkes. Das ist keine Demokratie, sondern das ist ein Regieren von oben. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Deshalb schlagen wir eine Volksabstimmung vor. Das haben wir schon vor einigen Wochen getan. Darüber werden wir hier auch noch intensiver diskutieren. Aber wir schlagen aufgrund der Erfahrung, die wir gemacht haben, auch eine Stärkung der Volksbegehren und der Volksentscheide vor. Wir schlagen fünf konkrete Verbesserungen für die Bevölkerung vor. Das Erste ist eine Senkung der Unterschriftsquoren beim Volksbegehren von 10 auf 8 %. Das ist immer noch eine erkleckliche Zahl von beinahe 800.000 Menschen in Bayern, die unterschreiben müssen.

Das Zweite ist eine Verlängerung der Eintragungsfrist; denn für viele, die berufstätig sind, ist es schwierig, innerhalb von zwei Wochen den Weg in die Rathäuser zu finden.

Das Dritte ist eine Vereinfachung der Eintragung. Wir haben in den letzten Monaten, aber auch bei den Volksbegehren bemerkt, dass die Öffnungszeiten für Berufstätige keineswegs geeignet sind. Wenn die Eintragungsstellen schon um 17 Uhr schließen, was meistens der Fall ist, haben diejenigen, die arbeiten, kaum die Möglichkeit, sich einzutragen. Deswegen wollen wir, insbesondere in Krankheitsfällen und bei körperlicher Behinderung, die Briefwahl ermöglichen.

Dann fordern wir – das wird sicher umstritten sein, aber wir fordern es trotzdem –, dass auch in beschränktem Maße finanzwirksame Volksbegehren möglich sein müssen. Das entspricht der Konkretisierung und Auslegung von Artikel 73 der Bayerischen Verfassung, der aus meiner Sicht von vielen Verfassungsgerichten zu weit ausgelegt wird. Wenn man sich die neue Verfassungsgerichtsbarkeit anschaut, merkt man hier einen Änderungsbedarf und auch eine Änderung. Wir sind dafür, dass ein Volksbegehren auch dann zulässig sein sollte, wenn es in geringem Maße in den Landeshaushalt eingreift. Wir schlagen 1 % pro Volksbegehren und nicht mehr als 3 % pro Haushaltsjahr vor. Dadurch wird es keine Störung des Haushalts geben, und die Legislativgewalt des Bayerischen Landtags wird auch nicht angetastet. Vergleichbare Regelungen sind schon in Bremen, Hamburg und Berlin verabschiedet worden, übrigens alle unter Mitwirkung der dortigen SPD. In dieser Richtung gibt es auch Entscheidungen der Verfassungsgerichtshöfe in Sachsen und Berlin.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Einzelheiten können und werden wir intensiv, auch gerne streitig, diskutieren. Das werden die nächsten Wochen zeigen.

Worum geht es uns in dieser Debatte nicht nur bei den Volksbegehren, sondern auch bei den Volksabstimmungen? Ich darf hier – ich tue das nicht zum ersten Mal – den berühmt gewordenen Satz "Mehr Demokratie wagen" von Willy Brandt zitieren. Ich glaube, wir sollten das tun. Natürlich gibt es immer Bedenken – sie werden sicher auch in der Debatte kommen, auch Bezugnahmen auf den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und seine Urteile –, dass man Volksbegehren nicht zu sehr ausweiten sollte. Aber unser Entwurf entspricht in allen Teilen der Bayerischen Verfassung, und wir geben der bayerischen Bevölkerung mehr Chancen mitzugestalten.

Als Parlamentarier darf man auch durchaus einmal mehr Demokratie wagen. Wagen bedeutet auch immer, ein Wagnis einzugehen, ohne vorher alles zu wissen. Ich zitiere Peter Pan: Wenn Träume fliegen lernen. Demokratie lebt manchmal auch von Träumen. Man darf nicht zu viel träumen. Ein Bundeskanzler sagte einmal: Wenn man zu viele Visionen hat, gehört man auf die Couch. Ich glaube, es ist anders: Man sollte Visionen haben und sie verwirklichen. Demokratie lebt vom Wandel, sie lebt von der Erneuerung. Demokratische Vorstellungen leben auch von Ideen und Träumen. Ich habe Peter Pan zitiert. In Neverland passiert etwas, wenn man nur daran glaubt. In der Opposition hat man vielleicht ein bisschen verlernt, daran zu glauben, dass etwas gleich passiert, wenn man nur daran glaubt. So ist es auch im Landtag nicht. Aber wir sollten uns schon ein Stück Fantasie bewahren. Wir sollten auch mehr Demokratie wagen. Denn nur wenn man etwas wagt, kann man auch etwas gewinnen. Gerade die Parteien, die schon ein erkleckliches Alter erreicht haben – bei der SPD sind es 150 Jahre,

(Zuruf von der SPD: 151!)

151 Jahre –, haben bewiesen, dass man etwas wagen muss. Hätte die SPD auch in dunklen Zeiten nichts gewagt und keine Risikobereitschaft gezeigt, wäre sie nicht dort, wo sie heute ist.

Insofern plädiere ich dafür, etwas zu wagen, auch in der Politik manchmal zu träumen und Fantasie zu haben. Dann werden wir es schaffen, Bürger für die Demokratie zu gewinnen. Auf diesem Wege würde ich Sie alle ganz gerne mitnehmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat der Kollege Josef Zellmeier von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist das Bundesland mit der größten Bürgerbeteiligung, zum einen wenn es um die Gesetzgebung geht, aber auch wenn es um die Verwaltung und Gestaltung unserer Kommunen geht. Darauf sind wir als die große Volkspartei stolz. Wir freuen uns, dass die Bürger in Bayern mitbestimmen wollen und das auch immer wieder zum Ausdruck bringen. Deshalb verbessern wir die Einbindung unserer Bevölkerung mit der Volksbefragung; denn wir wollen die Bürger außerhalb der Möglichkeiten, die wir bisher hatten, befragen, gerade zu Themen, die bayernweit wichtig und entscheidend sind. Das ist in Deutschland einzigartig.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Volksbegehren und beim Volksentscheid sehen wir keinen Änderungsbedarf. Die Regelung hat sich doch bewährt. In den letzten 47 Jahren gab es 19 Volksbegehren. Davon waren acht mit deutlich über 10 % der Unterschriften erfolgreich, und nur zwei derjenigen, die gescheitert sind, hatten eine Beteiligung zwischen 8 und 10 %. Das heißt, die gescheiterten Volksbegehren sind in der Regel deutlich gescheitert. Deshalb wollen wir an den 10 % festhalten, auch deswegen, weil der Bürgerwille klar zum Ausdruck kommen muss.

Lieber Kollege Piazolo, Sie wissen, dass wir bei dem Volksbegehren zum Nichtraucherschutz eine hohe Eintragungsquote von fast 14 % hatten. Aber die Zahl derjenigen, die zur Abstimmung gingen, war nicht einmal dreimal so hoch; nur 37,7 % gingen zur Abstimmung. Das heißt, fast 40 % der Abstimmenden hatten sich schon vorher eingetragen. Da ist die Wahlbeteiligung in München wie in vielen anderen Städten doch noch etwas höher, wenn sie uns auch viel zu niedrig ist. Wir von der CSU haben eine Umfrage in Auftrag gegeben, deren Ergebnis in Kreuth veröffentlicht wurde. Die Bürger haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie Beteiligung wollen, aber nur zu wichtigen Themen. Insofern ist die 10-Prozent-Hürde genau das richtige Instrument, um festzustellen, was den Bürgern wichtig ist.

Wir wollen nicht, dass im Zusammenhang mit Volksbegehren oder Volksentscheiden ein Dauerwahlkampf entsteht. Werden die Hürden gesenkt, erhält die Opposition ein Instrument, mit dem sie das Ergebnis verlorener Wahlen "aufmotzen" kann. Ein Dauerwahlkampf ist jedoch weder im Sinne der Bürger noch im Sinne unserer Partei, die die große Mehrheit der Bevölkerung hinter sich weiß.

(Beifall bei der CSU)

- Da kann man durchaus klatschen.

Die Regelung zur Auslegung der Eintragungslisten hat sich ebenfalls bewährt. Listenauslegungen am Wochenende sind bereits vorgesehen. Es gibt auch die Möglichkeit der Eintragung für einen anderen Stimmberechtigten, falls eine Bescheinigung über dessen Behinderung bzw. Krankheit vorgelegt wird. Die Eintragung ist zudem in ganz Bayern möglich, nicht nur in der zuständigen Gemeinde.

Ein weiterer Punkt in dem Gesetzentwurf betrifft Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeit der Finanzwirksamkeit von Volksbegehren. Nach Meinung der FREIEN WÄHLER sollen finanzwirksame Volksbegehren möglich sein, wenn nicht mehr als 1 % des Staatshaushalts betroffen ist. Liebe Kolleginnen und Kolle

gen, das wären aktuell fast 500 Millionen Euro, und das in der Regel jährlich! Wenn drei oder mehr Volksbegehren stattfinden, soll laut Gesetzentwurf die Auswirkung auf maximal 3 % des Staatshaushalts begrenzt sein – 1,5 Milliarden Euro! Stellen Sie sich vor, was das in Zeiten knapper Finanzen bedeuten würde; möglicherweise kommen solche Zeiten wieder. Bedenken Sie auch, wie eingeschränkt der Entscheidungsspielraum unseres Hauses wäre, wenn wir so hohe Ausgaben einplanen müssten.

Angesichts all dessen sind wir der Meinung: Lassen wir es, wie es ist! Die geltende gesetzliche Regelung hat sich bewährt; sie ist gut. Wir sind damit führend in Deutschland und werden es auch bleiben.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Franz Schindler von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Piazolo, zunächst einmal vielen Dank für Ihre netten Worte über die SPD. Sie haben korrekterweise darauf hingewiesen, dass die SPD in ihrer Geschichte viel gewagt hat. So hat sie dafür gesorgt, dass wir in Bayern seit 1946 die Möglichkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden haben. Das ist mitnichten ein Erfolg der CSU. Ich freue mich aber, dass sich mittlerweile auch die CSU darüber freut, dass wir Weltmeister in Sachen Bürgerbeteiligung sind. Tatsache ist, dass sowohl Volksbegehren als auch Volksentscheide, insbesondere aber Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, gegen den vehementen Widerstand der CSU vom Volk beschlossen werden mussten.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Wenn Sie schlauer geworden sind, umso besser.

Bevor ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER eingehe, noch ein Wort zu Ihnen, Kollege Zellmeier: Gestern haben wir von dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung von Volksbefragungen in Bayern Kenntnis erlangt. Sie kennen sowohl den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als auch den Vorschlag der FREIEN WÄHLER. Vergleiche ich sie mit dem, was die Staatsregierung und möglicherweise die CSU-Fraktion diesem Haus vorlegen möchten, dann muss ich sagen: Ich würde mich schämen, wenn ich dem Hohen Haus so etwas vorlegen würde.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)