Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Der Entwurf der Staatsregierung hat überhaupt keine Substanz. Wo waren denn die klügsten Köpfe der Staatskanzlei und des Innenministeriums, als dieser Gesetzentwurf erarbeitet worden ist? Die müssen alle im Urlaub gewesen sein. Mit Verlaub, das hätte jeder Hilfsreferent in jeder unserer Fraktionen viel besser aufschreiben können.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Dies gilt unabhängig von dem Inhalt, mit dem Sie meinen, das Volk hinters Licht führen zu können.

Aber jetzt komme ich zu dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Wir haben im Herbst letzten Jahres fünf Verfassungsänderungen beschlossen, und in den vergangenen wenigen Monaten der neuen Wahlperiode sind von Ihnen schon zwei weitere Vorschläge zur Änderung der Verfassung eingebracht worden. Ich verhehle nicht, dass mir das nicht gefällt, Herr Professor Piazolo. Wenn Sie es ernst meinten, müssten Sie Ihren Vorschlag mit anderen Fraktionen abstimmen. Man muss es ja vorbereiten, um vielleicht doch Konsens in diesem Haus zu finden. Aber sei’s drum – so haben Sie es nun einmal gemacht.

In der Sache möchte ich Folgendes sagen: Über die Senkung des Unterschriftenquorums von gegenwärtig 10 auf 8 % kann man reden; allerdings erscheint mir diese Zahl etwas willkürlich. Kollege Zellmeier hat, wie ich meine, richtigerweise darauf hingewiesen, dass die in der Vergangenheit gescheiterten Volksbegehren im Regelfall gerade nicht 8 % erreicht haben; lediglich zwei Volksbegehren in der langen Geschichte unserer Volksgesetzgebung seit 1946 wären erfolgreich gewesen, wenn es schon damals ein 8-ProzentQuorum gegeben hätte: das von der FDP initiierte Volksbegehren zur Gemeinschaftsschule und das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald". Beide erreichten jeweils 9,3 %. Alle anderen wären dennoch gescheitert. Das kann man in einer Tabelle nachlesen, die das Innenministerium dazu aufgestellt hat.

Im Übrigen stimmt es nicht, dass in Bayern die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders hoch seien. Wenn man genau hinschaut, stellt man fest: Es gibt auch in anderen Bundesländern Unterschriftenquoren von 10 %; einige haben wohl 8 % oder sogar nur 5 %. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass in diesen Ländern jeweils auch ein Beteiligungs-, ja sogar ein Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden vorgesehen ist. Es ist doch gerade der Vorteil hier in Bayern, dass beim Volksentscheid, wenn es nicht um

eine Änderung der Verfassung geht, die Mehrheit entscheidet. Letztlich können zwei Leute entscheiden, wie ein Volksentscheid ausgeht.

Wer die Senkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren vorschlägt, muss sich darauf einstellen, dass jemand auf die Idee kommt, eine Nachbesserung auch an anderer Stelle zu fordern. Wenn wir, was das Quorum angeht, bei der Legitimation für die Änderung eines Gesetzes nachgeben – darum geht es in einem Volksbegehren -, dann muss man, um die Legitimation wiederherzustellen, auch beim Volksentscheid ein bestimmtes Quorum einführen. Das wollen wir nicht!

Noch eine Anmerkung, was Haushaltsgesetze, Abgabengesetze usw. betrifft: Sie haben im Prinzip recht, auch wir kritisieren den gegenwärtigen Zustand. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs geht auch uns viel zu weit. Allerdings wissen Sie auch, dass es insoweit Bewegung gibt. Das hat sich gerade im Zusammenhang mit dem letzten Volksbegehren zur Abschaffung von Studienbeiträgen gezeigt. Es war erstaunlich. Ich muss gestehen, dass ich mich insoweit völlig getäuscht habe, weil ich das nicht erwartet hatte. Da ist Bewegung im Spiel.

Die von den FREIEN WÄHLERN vorgeschlagene Regelung zur Finanzwirksamkeit – Begrenzung auf 1 % des Staatshaushalts – ist schwer zu erklären. Warum soll es nicht ein halbes Prozent sein, warum nicht 2 oder 3 %? Es geht darum, dass finanzwirksame Volksbegehren künftig nicht mehr deswegen scheitern, weil sie in irgendeiner Weise finanzwirksam sind. Übrigens sind solche Volksbegehren schon zugelassen worden, wenn auch nur mit geringer Auswirkung auf den Staatshaushalt. Die Richtung stimmt jedenfalls. Wir müssten über die Budgethoheit des Landtags ebenso reden wie über die Änderungsfestigkeit, von der der Bayerische Verfassungsgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeht.

Der langen Rede kurzer Sinn – ich bin schon wieder am Ende meiner Redezeit -: Wir prüfen diesen Vorschlag der FREIEN WÄHLER sehr sorgfältig. Wir waren und sind dafür, alles zu unterstützen, was zu höherer Beteiligung der Bürger in Bayern führt. Auch wir haben entsprechende Gesetzentwürfe in der Schublade. Ob wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen werden, weiß ich noch nicht; das wird die Debatte ergeben.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Schindler. Sie waren im Eifer des Gefechts; deswegen habe ich Sie überziehen lassen. – Als Nächste hat Frau Kollegin Katharina Schulze

von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Herrn Kollegen Piazolo für die Vorlage des Gesetzentwurfs danken, über den wir diskutieren. Aber gleich am Anfang möchte ich sagen: Der Satz "Man muss nur an etwas glauben, dann passiert es" ist mir etwas zu wenig. Glauben allein reicht mir nicht.

Ich möchte dass das Hohe Haus die Bürgerbeteiligung endlich ernst nimmt und nicht immer nur Lippenbekenntnisse von sich gibt. Da muss ich vor allem in Richtung CSU-Fraktion schauen: Kollege Zellmeier sagte, die CSU nehme die Bürgerbeteiligung wahnsinnig wichtig. Angesichts dessen stelle ich die Frage, wieso die Petition zur dritten Startbahn aus fadenscheinigen Gründen von der Tagesordnung des Petitionsausschusses genommen wurde. Das wäre eine gute Möglichkeit aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger gewesen, über die Problematik zu diskutieren. Wenn Sie von der CSU Bürgerbeteiligung so ernst nehmen, wieso lassen Sie die Diskussion morgen nicht zu? Haben Sie Angst vor den Stichwahlen am Sonntag?

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN – Widerspruch bei der CSU)

Ich komme zu dem schwierigen Thema Volksbefragung, das die CSU ständig durch die Medien treibt. Die Volksbefragung hätte einen Placeboeffekt; es fehlt die Bindungswirkung. Damit macht man das wichtige Instrument der Bürgerbeteiligung nur lächerlich. In meinen Augen ersetzt die Demoskopie nicht die Demokratie.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Schließlich möchte ich noch kurz erwähnen: Der Satz "Es hat sich bewährt!" regt mich einfach auf.

(Beifall und Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Es gibt nämlich keine Veränderung und keine Verbesserung, wenn Sie immer alles beim Alten belassen. Wenn auch die CSU-Fraktion der Meinung ist, sie wolle mehr Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger, wieso machen wir uns dann nicht genau an diese Gesetze, zum Beispiel an das Gesetz zum Thema Volksentscheid, und verändern dort etwas, wenn wir herausgefunden haben, dass es Verbesserungsmöglichkeiten gibt?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt komme ich zum Inhalt des Gesetzentwurfs der FREIEN WÄHLER. Viele Punkte davon gefallen uns GRÜNEN sehr gut, zum Beispiel die briefliche Eintragung. Das ist höchst überfällig in der heutigen Zeit. Es ist gut, wenn die Eintragungsfrist auf vier Wochen verlängert wird - im Moment sind es zwei - und wenn man sich zumindest an einem Wochenende eintragen kann. Wie Sie richtig ausgeführt haben, ist das absolut sinnvoll. Es gibt so viele Menschen, die berufstätig sind und nicht ständig Zeit haben. Aber wir wollen doch, dass sie sich beteiligen. Also ist es sinnvoll, diese Dinge zu ändern. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso sich die CSU gegen so etwas sträubt. Da bin ich auf sinnvolle Argumente gespannt.

(Beifall des Abgeordneten Thomas Gehring (GRÜNE))

Auch wir GRÜNEN möchten keine Volksbegehren und Volksentscheide über das Haushaltsgesetz als Ganzes. Jedoch muss ich diesbezüglich dem Kollegen Schindler von der SPD zustimmen. Ich finde es etwas schwierig, dass finanzwirksame Volksbegehren nur zugelassen werden sollen, wenn davon weniger als 1 % des Staatshaushalts betroffen ist. Ich finde das deswegen schwierig, weil es zum einen nicht leicht ist, das zu berechnen, und weil es zum anderen schwierig ist, damit umzugehen, wenn man zum Beispiel per Volksentscheid Einsparungen vornehmen möchte. Das sind alles Dinge, die man diskutieren muss. Wir GRÜNEN möchten finanzwirksame Volksbegehren generell zulassen.

(Beifall des Abgeordneten Thomas Gehring (GRÜNE))

Dann unterscheiden wir uns sehr bei einem Punkt, den Sie, Herr Piazolo, angesprochen haben. Bisher ist es so, dass sich beim Volksbegehren 10 % eintragen müssen, damit es zu einem Volksentscheid kommt. Sie möchten das auf 8 % senken. Wir plädieren für 5 %. Warum 5 %? - 5 % deswegen, weil wir möchten, dass sich mehr Menschen beteiligen können. Man kann sich dazu anschauen, an welchen Hürden die letzten Volksbegehren gescheitert sind. Wir hätten fünf Volksentscheide mehr gehabt, wenn wir die Fünf-Prozent-Hürde gehabt hätten. Das ist eine Zahl, mit der man gut arbeiten kann. Sie ist nicht so niedrig, dass sozusagen jedes Thema drankommt, aber keine so unüberwindbare Hürde wie 10 oder 8 %.

Die CSU braucht dabei auch keine große Angst zu haben. Es geht doch zunächst nur darum, das Quorum zu erreichen, damit es zu einem Volksentscheid kommt. Aber dann ist immer noch nicht gesagt, dass

der auch durchgeht. Wie wir alle wissen, kommt dann noch die zweite Stufe.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir uns auf die weitere Debatte freuen. Prinzipiell finden wir viele Punkte in diesem Gesetzentwurf sehr gut. Wir haben in der letzten Legislaturperiode einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Da herrscht ein absoluter Konsens. Über ein paar Punkte können wir uns vielleicht noch einigen. Ich würde mich vor allem freuen, wenn die Herren und Damen von der CSU-Fraktion ihren Worten Taten folgen ließen und sich an der inhaltlichen Debatte konstruktiv beteiligen würden, wenn sie also nicht ein Placeboinstrument der Volksbefragung einführen wollten, das die Volksbeteiligung nicht wirklich stärkt.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Professor Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER))

Danke schön, Frau Kollegin. Weitere Redner sind nicht gemeldet. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Stärkung der kommunalen Demokratie Informationsrechte der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte (Drs. 17/1031) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erster Redner ist Kollege Jürgen Mistol vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele, die in Kommunalparlamenten tätig waren oder sind und der Opposition angehörten oder angehören, kennen das Problem: mangelnde Information seitens der Verwaltung und der Verweis auf die Gemeindeordnung, wonach nur der Stadtrat oder der Gemeinderat als Ganzes solche Informationen einfordern kann. Neu ist dieses Problem nicht. Wir GRÜNEN haben bereits in der 14. Legislaturperiode und zuletzt 2010 entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, um die einzelne Stadträtin oder den einzelnen Gemeinderat und die kommunale Demokratie insgesamt zu stärken.

Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, haben das mit gewohnter Hartnäckigkeit regelmäßig abgelehnt. Aber vielleicht lassen Sie sich heute eines Besseren belehren. Bedenken Sie, nach der Kommunalwahl am 16. März befinden sich auch viele Ihrer Parteifreundinnen und -freunde vielleicht in der Opposition, und diese wären sicherlich dankbar, wenn Sie zu einer anderen Auffassung kämen.

Unabhängig davon halten wir es eine gute Woche nach den Kommunalwahlen für absolut angebracht, über die Stärkung der kommunalen Demokratie im Allgemeinen und speziell über die Auskunftsrechte der Frauen und Männer, die nun in die Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und vor einem halben Jahr in die Bezirkstage gewählt wurden, zu diskutieren. Schließlich ist für uns die Forderung nach starken und souveränen Kommunen nicht nur ein Lippenbekenntnis, das nach Verkünden der Wahlergebnisse bis zur nächsten Wahl wieder in der Schublade verschwindet. Kolleginnen und Kollegen, nur so kann eine gleichberechtigte Mandatsausübung gewährleistet werden.

Deswegen haben wir GRÜNEN auch dem Antrag der SPD vergangene Woche im Innenausschuss zugestimmt. Aber nicht einmal dieser Initiative, die der Staatsregierung noch viel Zeit und auch viel Handlungsspielraum gelassen hätte, wollte eine Mehrheit der CSU-Kollegen im Ausschuss zustimmen. Deswegen wollen wir GRÜNEN mit unserem Gesetzentwurf jetzt erneut die Debatte in Gang bringen. Mit dieser Initiative wollen wir die Demokratie vor Ort stärken und die Kommunalverfassungen angleichen; denn ein individuelles Auskunftsrecht besteht bislang nur auf Landkreisebene. Warum dann nicht auch auf Gemeinde- und auf Bezirksebene?

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Zudem wollen wir ein individuelles Akteneinsichtsrecht auf allen drei kommunalen Ebenen verankern. Drittens wollen wir, dass die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf allen Ebenen neben den Tagesordnungen auch die sitzungsvorbereitenden Unterlagen bekommen. Solche Selbstverständlichkeiten gelten – das erfahre ich immer wieder – für einige Bürgermeister offensichtlich leider nicht.

Das Informationsrecht und die Kontrolle der Verwaltung gehören zu den Kernelementen des unmittelbar demokratisch legitimierten Mandats. Da reicht es einfach nicht, wenn der Gemeinderat oder der Bezirkstag nur als Kollegialorgan die Überwachung der jeweiligen Verwaltung wahrnehmen kann. Das kann zwar alles bislang schon auf kommunaler Ebene geregelt werden, doch wäre es sinnvoll, diese Vorgaben auch gesetzlich zu zementieren. Dann müssten bei stritti

gen Fragen nicht ständig die Rechtsaufsichtsbehörden eingeschaltet werden.

Gerade Minderheiten bzw. kleine Gruppierungen sind oftmals von Informationen ausgeschlossen und geraten so in eine Zwickmühle. Einerseits sind sie zu einer gewissenhaften Mandatsausübung und zur Abstimmung verpflichtet, andererseits haben sie keinen Anspruch darauf, Informationen zu erhalten, wie es eine gewissenhafte Vorbereitung eigentlich erfordern würde. Wenn sie dann auf Auskunft bestehen, werden sie regelmäßig durch Mehrheitsbeschlüsse einfach überstimmt. Kolleginnen und Kollegen, ein individuelles Auskunftsrecht ist doch auch für uns im Landtag zur Ausübung unseres Mandates so selbstverständlich wie unbestritten, auch wenn man die Staatsregierung immer wieder einmal daran erinnern muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, üben selbst ein Kommunalmandat aus oder sind als Kommunalpolitiker in die Politik eingestiegen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber aus meiner eigenen Erfahrung als Kommunalpolitiker gerade aufseiten der Opposition kann ich ein Lied davon singen, dass das Auskunftsrecht oftmals zu wünschen übriglässt und oft vom Goodwill des einzelnen Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin abhängig ist.

Verbindliche Auskunftsrechte sind deshalb auf kommunaler Ebene ebenso sinnvoll und notwendig, auch wenn es sich bei den jeweiligen Gremien im engeren Sinne nicht um Parlamente, sondern um Verwaltungsorgane handelt. Umso wichtiger ist es, dass bei diesen Selbstverwaltungskörperschaften vergleichbare legislative Maßstäbe angesetzt werden. Selbstverständlich begrüßen wir es, wenn im Laufe der Verhandlungen auch noch die kommunalen Spitzenverbände – das ist auch im Ausschuss angesprochen worden – ihre Positionen einbringen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden: Es geht um die Stärkung der Oppositionsrechte, die endlich auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden müssen. Demokratie braucht Transparenz. Im Sinne der Informationsfreiheit müsste ein umfassendes Auskunftsrecht kommunaler Mandatsträger ohnehin Ausdruck unseres demokratischen Selbstverständnisses sein. Ich bin gespannt, wie wir heute und im Anschluss im Ausschuss darüber diskutieren werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Als Nächster hat der Kollege Otto Lederer von der CSU das Wort.