Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der uns heute von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wurde, ist nicht ganz neu. Er wurde fast identisch bereits 2010 schon einmal gestellt. Der Gesetzentwurf sieht diverse Änderungen der Gemeinde-, Landkreisund Bezirksordnung vor. Dabei soll jedem Gremiumsmitglied ein individuelles Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gewährt werden. Darüber hinaus sollen den jeweiligen Tagesordnungen die notwendigen sitzungsvorbereitenden Unterlagen beigefügt werden. Zuletzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Plenarsitzung am 02.07.2013 abgelehnt. Auch ein ähnlich gearteter Antrag der SPD-Fraktion scheiterte vergangene Woche im zuständigen Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport.
Seitdem hat sich meines Erachtens die Sachlage nicht verändert. Lieber Kollege Mistol, nicht nur nach Auffassung der CSU, sondern auch nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die gültige Rechtslage ausreichend für die Gremiumsmitglieder, um sich für eine Entscheidung hinreichend kundig machen zu können. Ich zitiere aus der Begründung des Antrags der SPD auf Drucksache 17/791 folgenden Satz:
Die Notwendigkeit einer sorgfältigen Sitzungsvorbereitung erfordere nicht, dass die Gemeindeverwaltung jedem einzelnen Gemeinderatsmitglied Akteneinsicht zu gewähren habe.
Ich stelle fest, dass die unabhängige Gerichtsbarkeit dies so sieht. Auch andere Institutionen sehen das ähnlich. Ich nenne hier den Bayerischen Gemeindetag, der nicht parteipolitisch geprägt ist. Auch dieser sieht keine zwingende Notwendigkeit, die derzeitige Regelung zu ändern, zumal es jeder Gemeinde jederzeit möglich ist, in der Geschäftsordnung entsprechende Regelungen dahin gehend zu treffen, dass diese Auskunftsansprüche jeweils den Bedürfnissen der einzelnen Kommune entsprechend zugeschnitten werden können. Als langjähriger Bürgermeister ist mir die kommunale Selbstverwaltung sehr wichtig. Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass wir den Kommunen den größtmöglichen Gestaltungsspielraum geben bzw. belassen sollten. Eine Einengung der gegenwärtigen Rechtslage durch den Landtag würde diesen Spielraum für die Kommunen beschneiden und damit eine flexible Regelung entsprechend den unterschiedlichen Situationen vor Ort unterbinden.
Bezüglich eines individuellen Akteneinsichtsrechts, wie es auch hier gefordert wird, haben sich neben dem Bayerischen Gemeindetag auch der Verband der
Bayerischen Bezirke und der Landesbeauftragte für den Datenschutz in der Vergangenheit ablehnend geäußert. Als Gründe wurden mangelnde Praktikabilität und datenschutzrechtliche Bedenken angeführt.
Datenschutzrechtliche Bedenken habe ich auch bei der Forderung, den Gremiumsmitgliedern für wirklich jeden Tagesordnungspunkt vorab Sitzungsunterlagen zukommen zu lassen. In Ihrem Gesetzentwurf wird nicht zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen unterschieden. Wenn ich das richtig verstehe, würden Sie den Gremiumsmitgliedern also auch die Unterlagen zu nichtöffentlichen Sitzungen zuschicken. Hier geht es um Personalangelegenheiten, Grundstücksgeschäfte oder Stundungsanträge. Das sind Unterlagen mit höchst sensiblen und oftmals persönlichen Daten.
Diese Sichtweise halte ich für sehr problematisch. Vor diesem Hintergrund sehe ich der Diskussion im Ausschuss und insbesondere den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des Datenschutzbeauftragten mit Spannung entgegen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon mehrfach gehört, dass das Anliegen dieses Gesetzentwurfs nicht neu ist. Leider sind die GRÜNEN schon 2001 und 2010 mit einem entsprechenden Gesetzentwurf gescheitert. Nicht besser ging es uns am 20. Februar dieses Jahres mit unserem Antrag, mit dem wir erreichen wollten, dass der Landtag die Staatsregierung auffordert, im Zuge der in dieser Legislaturperiode ohnehin anstehenden Überarbeitung kommunalrechtlicher Vorschriften auch eine Änderung der Gemeinde- und Bezirksordnung vorzunehmen. Dabei haben wir uns, um es den Kolleginnen und Kollegen der CSU leichter zu machen, dem Antrag zuzustimmen, auf das Ziel beschränkt, dem einzelnen Gemeinderatsmitglied und dem einzelnen Bezirkstagsmitglied das gleiche Auskunftsrecht wie dem Kreisrat gegenüber dem Landratsamt nach Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 der Landkreisordnung einzuräumen, um endlich dem Anachronismus entgegenzutreten, dass auf kommunaler Ebene unterschiedliche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der kommunalen Mandatsträger bestehen. Was eigentlich selbstverständlich ist, nämlich die Mandatsträger auf kommunaler Ebene hinsichtlich ihres Rechts auf Auskunft gegenüber dem Bürgermeister, dem Landrat oder dem Bezirkstagspräsidenten gleich zu behandeln, wurde
im Kommunalausschuss mit einer eher dürftigen, keineswegs aber überzeugenden Argumentation abgelehnt.
Weil wir uns in dieser Frage mit den GRÜNEN einig sind, bringen wir deren Gesetzentwurf, den wir heute in Erster Lesung behandeln, viel Sympathie entgegen. Das gilt grundsätzlich auch für die Forderung der Überlassung von sitzungsvorbereitenden Unterlagen. Angesichts der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Ausübung eines kommunalen Mandats inzwischen stellt, müsste es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Gemeinderatsmitglieder, Stadtratsmitglieder und Bezirkstagsmitglieder angemessen aussagekräftige Sitzungsunterlagen zur Vorbereitung bekommen.
Es ist leider so: Gesetze werden in der Regel für diejenigen gemacht, die sich an Selbstverständlichkeiten nicht halten und Selbstverständliches nicht als solches betrachten. Leider ist es draußen im Land nicht überall selbstverständlich, dass die Sitzungsunterlagen aussagekräftig und ausreichend sind. Viele Beratungen in kommunalen Gremien scheitern bzw. können nicht zu Ende gebracht werden, sondern müssen unterbrochen werden. Dies liegt daran, dass sich Ratsmitglieder aufgrund unzureichender Informationen, die nur mündlich oder auf Basis von Tischvorlagen erfolgen und wegen ihres Umfangs in der Sitzung gar nicht alle angeschaut werden können, nicht in der Lage sehen, eine Entscheidung zu treffen. Das könnte durch die Überlassung aussagekräftiger Sitzungsunterlagen vermieden werden.
In die Ausschussberatungen werden wir selbstverständlich gerne auch die noch einzuholenden aktuellen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände einbeziehen, und in den Beratungen werden wir Gelegenheit zum Austausch von Argumenten haben. Die Aussagen der kommunalen Spitzenverbände zu den bisherigen Gesetzentwürfen waren übrigens nicht sehr stichhaltig. Der Verband der Bezirke hat nur mitgeteilt, die Einräumung eines individuellen Auskunftsrechts des Bezirkstagsmitglieds gegenüber der Bezirksverwaltung sei nicht zwingend erforderlich. Das ist aber etwas ganz anderes als eine Ablehnung. Zu den datenschutzrechtlichen Bedenken, die der Gemeindetag geäußert hat, will ich mich nicht ausführlich äußern; denn hier wird schlicht und einfach den Gemeinderats- und Stadtratsmitgliedern unterstellt, dass sie nicht ordentlich mit den ihnen obliegenden Verschwiegenheitspflichten umgehen. Ich weiß nicht, wie man hier zwischen Mitgliedern eines Stadtrats und Mitgliedern eines Bezirkstags auf der einen und Mitgliedern der Kreistage auf der anderen Seite differen
zieren will, die diese Auskunftsrechte selbstverständlich haben. Lieber Herr Kollege Lederer, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, draußen im Land versteht kein Mensch, warum ein Gemeinderatsoder Stadtratsmitglied oder ein Mitglied des Bezirkstags kein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung hat, aber ein Kreistagsmitglied schon. Da fallen Ihnen wirklich keine guten Argumente ein. Verstecken hinter dem Datenschutz hat mit Vertrauen gegenüber den Mandatsträgern im kommunalen Bereich gar nichts zu tun.
Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und hoffe, dass es uns vielleicht doch noch gelingt, dass Sie nach 13 oder 14 Jahren endlich ein Einsehen haben und sich den besseren Argumenten, die wir bisher vorgebracht haben, anschließen. Insofern hoffe ich auf eine konstruktive Diskussion. Bürgermeisterliche Erfahrung bringen wir alle miteinander genügend mit ein. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kollegin Eva Gottstein von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stimmt es, dass dieser Gesetzentwurf bereits in der letzten Legislaturperiode eingereicht und abgelehnt wurde. Das heißt aber nicht, dass er deswegen schlecht wäre. Leider wurde in der vergangenen Woche ein vergleichbarer Antrag der SPD im Innenausschuss behandelt und abgelehnt. Ich denke, jetzt ist ein guter Zeitpunkt, diesen Gesetzentwurf wieder vorzulegen. Wir erleben gerade einen Neustart in den Kommunen. Am kommenden Sonntag werden die Kommunalwahlen endgültig hinter uns liegen. Wir starten Anfang Mai in die neuen Gemeindegremien mit neuen Geschäftsordnungen usw. Da ist es genau richtig, hier diesen Gedanken aufzugreifen, weil die bisherige Situation ein Manko darstellt.
Im Übrigen ist, wie man der Presse entnehmen kann, die kommunale Landschaft vielfältiger und bunter geworden. Das heißt, wir haben in den zukünftigen Gemeindegremien sehr wohl viele kleine Gruppierungen, die oft keinen Fraktionsstatus haben und sich daher oft sehr schwer tun werden, ihre Informationsrechte in Anspruch zu nehmen. Wenn mein Vorredner sagt, das wurde abgelehnt und die Sachlage hat sich nicht geändert, muss ich sagen: Die Sachlage hat sich hier im Haus oft nicht geändert, und dennoch wurden die
Es geht um zwei wesentliche Dinge, nämlich das individuelle Auskunftsrecht und die individuelle Akteneinsicht. Natürlich funktioniert das in vielen Kommunen. Aber es gilt ganz klar: Wo Menschen sind, menschelt es. Da gibt es Sympathien und Antipathien, die bis in diese Gremien hineinreichen. Wo Mehrheiten sind, werden sie auch genutzt. Mehrheiten dürfen genutzt werden. Sie werden in diesem Zusammenhang manchmal auch missbraucht. Der Herr Vorredner sagte, dafür macht man sich vor Ort eine Geschäftsordnung. Da frage ich: Wie blauäugig ist man denn? Ich habe - und das wünsche ich jedem hier, der das anspricht - über 15 Jahre Stadtratsmandat mit einer absoluten Mehrheit hinter mir, die nicht bei meiner Fraktion lag. Eine Geschäftsordnung spiegelt doch als Allererstes die Mehrheitsverhältnisse wider. Wenn jemand sagt, das sind immer vernünftige Geschäftsordnungen, dann muss ich dem aus eigener Erfahrung widersprechen. Da bin ich bestimmt nicht allein. Es gibt Mehrheiten, die sich auch in der Geschäftsordnung widerspiegeln. Dann werden Rechte eben doch sehr eingeschränkt. Ich habe es öfter erlebt – nicht ich persönlich, aber andere in diesem Gremium -, dass das Auskunftsrecht ganz knallhart verweigert wurde. Das kann doch nicht sein. Wir haben alle Mandate in diesen Gremien, die wir korrekt ausüben können müssen, wie der Bürger es gewollt hat.
Zu dem Hinweis auf die Vertraulichkeit sage ich: Jeder Stadtrat und Gemeinderat hat einen Eid abzulegen und schwört dabei, dass er vertrauliche Dinge vertraulich behandelt. Da ist es doch egal, ob ihm eine Unterlage digital oder während oder vor der Sitzung zugestellt wird. Wenn er eine Angelegenheit nicht vertraulich behandeln will, findet er Wege und verstößt dann gegen seinen Eid. Das kann kein Argument sein. Die Schaffung klarer Regelungen darf nicht den Mehrheitsverhältnissen vor Ort überlassen werden, weil es nicht von Mehrheiten abhängen darf, ob jemand sein Mandat korrekt ausüben kann.
Es geht natürlich auch um die Glaubwürdigkeit in der Politik. Wir merken doch alle: Wenn Politik nicht transparent ist, wird sie vom Bürger als nicht glaubwürdig wahrgenommen. Der Bürger vertraut dieser Politik dann nicht mehr. Dann ist es doch in unser aller Interesse, die angestrebten Regelungen so zu schaffen. Der Herr Kollege vorher hat es gesagt: Kann mir einer erklären, was in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen einem Kreisrat und einem Stadtrat ist? Dann seien Sie konsequent und schaffen Sie dieses Recht auch für die Kreisräte ab. Dann ergibt es wieder Sinn. Aber so ist es völlig unlogisch. Ich bitte Sie, das in den Beratungen noch einmal zu überle
gen. Es ist in unserem Interesse als Politiker und im Interesse der Demokratie, hier für klare Verhältnisse, für klare Rechte für jeden Einzelnen zu sorgen.
Danke schön, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2014) (Drs. 17/875) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Staatsregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014) (Drs. 17/876) - Erste Lesung
Das Wort hierzu hat zunächst der Herr Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Herr Dr. Markus Söder. – Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Haushalt, ob Nachtrags- oder Doppelhaushalt, ist nicht nur ein bloßes Zahlenwerk. Ein Haushalt ist immer Ausdruck der Stärke und Leistungsfähigkeit eines Landes. Deswegen reden wir heute nicht nur über einzelne Zahlen, sondern über das Spiegelbild einer starken oder schwächeren Gemeinschaft. Wir reden nicht über Zahlen, wir reden über Bayern, und wir werden erleben, dass wir gut über Bayern reden können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die bayerische Haushaltspolitik wurde dieser Tage zweifach bewertet. Die eine Bewertung wurde im Rahmen von Pressekonferenzen von Frau Stamm und Herrn Halbleib vorgenommen. Dort wurde vorgebracht, der bayerische Haushalt sei ein Armutszeugnis, er sei Trickserei, er sei unseriös, er sei im Grunde genommen in seiner Zeit völlig falsch. - Daneben gab
es eine weitere Bewertung des bayerischen Haushalts. Das Haushaltsrecht und die Haushaltsstruktur wurden von einer international bedeutenden Ratingagentur, nämlich Moody’s, auf Herz und Nieren geprüft. Danach ergibt sich ein anderes Bild. Moody’s macht eines deutlich: Bayern wird im internationalen Kontext ausdrücklich dafür gelobt, dass wir ein kluges, umsichtiges Haushaltsmanagement betreiben. Wir werden für unsere Politik, keine Schulden zu machen, sondern Schulden sogar abzubauen, gelobt. Wir werden ausdrücklich anerkennend dafür erwähnt, dass wir es schaffen, sogar im laufenden Haushalt Überschüsse zu erwirtschaften.
Deswegen hat Moody’s in seiner Bewertung Bayerns die international beste Note vergeben, nämlich "Triple A". So sieht es aus: SPD und GRÜNE kritisieren, Finanzexperten loben, meine Damen und Herren. Wir erfahren regionale Kritik, nationalen Respekt und werden international sogar geachtet. Wenn ich wählen kann, was für Bayern wichtiger ist, komme ich zu dem Ergebnis, dass nicht das Lob der Opposition, sondern die Anerkennung für Bayern und die Zukunft dieses Landes durch Moody’s wichtig ist.
Der Entwurf, der heute vorgelegt und dann im Haushaltsausschuss diskutiert wird, ist tatsächlich Ausdruck einer modernen Finanzarchitektur. Wir erfüllen auf der einen Seite unsere fiskalischen Haushaltsziele und beleben auf der anderen Seite das Wachstumsland Bayern und versorgen die bayerische Wirtschaft und Gesellschaft mit Treibstoff, damit sie weiter aktiv wachsen können; denn die Grundüberlegung hinter unserem Haushalt lautet: Unsere Gesellschaft, unser Land wächst - zum Glück. Andere Länder schrumpfen; wir bauen auf. Das heißt: mehr Menschen, mehr Wirtschaft, mehr Zukunft. Das zeigt sich auch in unserem Haushalt. Er wächst symmetrisch mit der Stärke des Landes. Im Übrigen wäre es geradezu absurd, wenn der Haushalt an derselben Stelle schrumpfen würde, obwohl Bayern wächst – mehr Menschen, mehr Wirtschaft, mehr Leben, mehr Aktivität. Deswegen ist dieser Nachtragshaushalt ein echtes Wachstums- und Konjunkturbarometer, das national seinesgleichen sucht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das Volumen des bayerischen Haushalts wächst mit dem Nachtrag auf insgesamt knapp 50 Milliarden Euro. Entscheidend ist, dass es sich nicht um ein unkontrolliertes Wachstum handelt. Unsere Ausgaben steigen letztendlich um 5,3 %, die Einnahmen steigen
jedoch mehr an, nämlich um 5,8 %. Alle Ausgaben, die der Freistaat Bayern tätigen muss, werden also mit selbst erwirtschaftetem Geld bestritten. Meine Damen und Herren, in anderen Bundesländern muss jedes Mal fremdes Geld verwendet werden. Das Geld, das wir ausgeben, haben wir uns selbst verdient.
Denn zu den Einnahmen gehören nicht nur Rekordsteuereinnahmen, sondern auch Haushaltsüberschüsse, die wir durch kluges Bewirtschaften des Haushalts in allen Ministerien, in allen Institutionen erreichen. Sogar die BayernLB wird in diesem Jahr trotz der Schwierigkeiten, die es im letzten Jahr mit Ungarn gab, nach eigenen Aussagen ihren Beitrag leisten können. Wir schaffen es also, notwendige Ausgaben zu finanzieren, aber gleichzeitig Schuldentilgung auf höchstem Niveau fortzusetzen und die Stabilisierung und Stärkung der Reserven zu erreichen. Das Plus, über das wir verfügen, geben wir nicht vollständig aus. Dieses Plus an Steuermehreinnahmen und Haushaltsüberschüssen wird nicht nur für notwendige Ausgaben verwendet, sondern wir legen auch Geld für schlechte Zeiten zurück. Unsere Rücklage wächst insgesamt auf über drei Milliarden Euro, damit wir in schlechten Zeiten stark genug sein können. Eines muss ich Ihnen schon sagen: Ausgaben bezahlen, Schulden tilgen, die Rücklage stärken, das sind keine Bilanztricks, das ist fast schon Finanzpoesie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das muss man erst einmal schaffen.
Machen wir nicht nur schöne Worte, sondern fragen wir auch, ob wir unsere Worte belegen beziehungsweise hinterlegen können. Lassen Sie uns den Faktencheck, der aus einer Sendung im deutschen Fernsehen bekannt ist, zu den wesentlichen Finanzzahlen eines Haushalts machen; machen wir zum Beispiel den Faktencheck zur Zinsquote: Die Zinsquote belegt, wie stark bzw. schwach ein Land ist; denn je höher die Zinsquote, desto mehr Schulden, desto weniger Zukunftsfähigkeit. Wie sieht es aus? Für den Vergleich ziehe ich keine Länder heran, deren Nennung unfair wäre. Ich rede also nicht zum Beispiel von Bremen oder Berlin, sondern von strukturell vergleichbaren Ländern. Die Zinsquote liegt in Bayern bei 1,8, in Baden-Württemberg bei 4,2, in Nordrhein-Westfalen bei 5,9 %. Bayern ist besser, meine sehr verehrten Damen und Herren; Bayern ist besser als die anderen.