Otto Lederer

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Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieses Dringlichkeitsantrags "Den Kindern zuliebe – spätere Einschulung ermöglichen!" erweckt fast den Eindruck, dass eine
spätere Einschulung derzeit nicht möglich sei. In der Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER heißt es sogar, dass eine rechtliche Möglichkeit zur späteren Einschulung geschaffen werden solle. Der Begründung des Antrags ist jedoch zu entnehmen, dass die Zahl der Zurückstellungen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen hat. Herr Kollege Piazolo, wenn es überhaupt keine rechtliche Möglichkeit der Zurückstellung gibt, weil man diese erst einführen muss, wie kann dann die Zahl der Zurückstellungen steigen? – Ihr Dringlichkeitsantrag enthält einen logischen Fehler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen wir zunächst einmal klar, worum es eigentlich geht: Die FREIEN WÄHLER möchten mit ihrem Dringlichkeitsantrag einen Einschulungskorridor einführen, der die drei Monate vor dem Einschulungsstichtag, dem 30. September, umfasst. Innerhalb dieses Korridors soll es den Eltern möglich sein, durch einfache Erklärung zu bestimmen, dass die Einschulung ihres Kindes erst ein Jahr später erfolgt. So habe ich den Antrag verstanden.
In der Pressemitteilung wiederum schreiben die FREIEN WÄHLER, dass der Einschulungsstichtag auf den 30. Juni zurückverlegt werden solle.
So heißt es in der Pressemitteilung, Herr Kollege. Das entspricht aber nicht dem, was in Ihrem Antrag steht. Wenn der Einschulungsstichtag tatsächlich auf den 30. Juni zurückverlegt werden soll – wieso soll man dann nach dem 30. Juni noch einen Antrag stellen, um das Kind zurückstellen zu lassen? Das, was Sie in Ihrer heutigen Pressemitteilung verkündet haben, ist völliger Unsinn, und zwar an mehreren Stellen. Es ist wichtig, dass wir darüber diskutieren, um die Menschen aufzuklären, was eigentlich Sinn dieses Antrags ist. Dazu ist es vielleicht nicht ganz schlecht zu wissen, wie die derzeitige Regelung ist. Wie wird das Ganze an den Schulen umgesetzt?
Das Kriterium für die Einschulung ist die Schulfähigkeit des Kindes. Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Diese Entscheidung trifft der jeweilige Schulleiter, aber nicht allein, im stillen Kämmerlein. Zunächst einmal werden natürlich die Erziehungsberechtigten eingebunden. Auch die Aussagen des Kindergartens interessieren; die dortigen Betreuerinnen und Betreuer haben das Kind zum Teil über Jahre begleitet. Darüber hinaus überprüft eine erfahrene Lehrkraft im Rahmen des Screenings bei der Schulanmeldung die
Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können der Schularzt, Psychologen, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste einbezogen werden. Erst dann trifft die Schulleitung eine Aussage darüber, ob die Schulfähigkeit gegeben ist oder nicht.
Herr Kollege Piazolo, in Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie aber, Zurückstellungen würden oft verweigert, obwohl Eltern und Schule zu der Erkenntnis kämen, dass das Kind noch nicht schulfähig sei. Moment! Wenn die Schule zu der Erkenntnis kommt, dass das Kind nicht schulfähig ist, dann wird einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Die zustimmungsfähigen Partner sind doch die Schule und die Eltern. Wenn beide der Meinung sind, dann wird das Kind natürlich zurückgestellt. In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie genau das Gegenteil. Mit Ihrer Pressemitteilung verunsichern Sie die Menschen draußen. Sie behaupten Dinge, die überhaupt nicht zutreffen. Das finde ich nicht besonders redlich, Herr Kollege.
Gehen wir das Ganze noch einmal systematisch an: Klarzustellen ist, dass das jetzige System längst flexibel ist. 2 % der Kinder eines Jahrgangs werden vorzeitig eingeschult. Diese Kinder sind jünger als sechs Jahre. Das geschieht natürlich auf Antrag der Eltern und muss geprüft werden; das ist klar. Rund 13 % der Kinder werden zurückgestellt. Rund 13 %! Das zeigt doch, dass das jetzige System einen atmenden Deckel hat und flexibel ist.
Wichtig ist auch, dass die Eltern mit ihrer Meinungsbildung nicht alleingelassen werden. Eine Vielzahl von Professionen – ich habe sie vorhin genannt: Erzieherinnen, Lehrkräfte, Schulleitung, möglicherweise Schulpsychologen, Schulärzte – kann mit ihrem Wissen dazu beitragen, dass die richtige Entscheidung getroffen wird.
Interessant wird es, wenn man sich die Situation an der Flexiblen Grundschule anschaut. Die Eltern, deren Kinder dieses Schulmodell nutzen, stellen deutlich seltener zurück als Eltern, deren Kinder nicht an diesem Schulmodell teilnehmen. Während es sonst 13 % sind, liegt die Zurückstellungsquote an der Flexiblen Grundschule bei nur 4 %. Zwar kann ein Kind drei Jahre in der Eingangsstufe verweilen; aber auch das sind nur 4 %. Insgesamt liegt der Anteil derjenigen, die zurückgestellt werden oder ein Jahr länger brauchen, an der Flexiblen Grundschule bei nur rund 8 %, während an der normalen Grundschule im Durchschnitt 13 % die Zurückstellung wünschen. Was heißt das? Wenn die Kinder erst einmal im Schulsystem sind, dann merken die Eltern sehr schnell, dass das Kind vielleicht doch ein Stück weit schulfähig war und sie die Schulfähigkeit möglicherweise ein Stück weit falsch eingeschätzt haben. Deswegen ist es sinn
voll, die Eltern in der Zeit der Entscheidung nicht alleinzulassen, sondern durch entsprechende Beratung von verschiedenen Seiten zu begleiten.
Herr Piazolo, Sie behaupten in Ihrer Antragsbegründung, statt der Zustimmung zu dem Zurückstellungsantrag werde häufig sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Beides ist völlig unabhängig voneinander. Auch mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist man nicht automatisch zurückgestellt; natürlich ist auch in diesem Fall die Einschulung möglich. Der sonderpädagogische Förderbedarf hat völlig andere Hintergründe; dabei geht es um Maßnahmen der Inklusion oder Ähnliches. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Dann propagieren Sie, die spätere Einschulung erhöhe die Wahrscheinlichkeit des Übertritts an das Gymnasium und führe deswegen zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Ich hatte gehofft, dass wir diese Diskussion hinter uns haben und stattdessen die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung erkannt haben.
Es mag sein, dass einige Eltern darauf schielen, dass ihr Kind nach der vierten Jahrgangsstufe vielleicht doch den Weg auf das Gymnasium finden kann. Die Einführung eines Einschulungskorridors ist jedoch nicht der geeignete Weg. Über die Diskussion, die Bildungsgerechtigkeit durch mehr Übertritte an das Gymnasium zu erhöhen, sollten wir doch hinweg sein. Das wäre nicht zielführend.
Wir wissen, dass die Zurückstellung von vielen verschiedenen Punkten abhängt, zum Beispiel vom Stadt-Land-Gefälle, vom Migrationshintergrund und davon, ob es sich um ein Mädchen oder einen Jungen handelt. Es gibt viele Parameter; der Übertritt an das Gymnasium ist nicht der ausschlaggebende. Über Bildungsgerechtigkeit wird in unserem differenzierten Schulsystem anders entschieden, lieber Kollege. Aus diesem Grund werden wir dem vorliegenden Antrag nicht nähertreten.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schulze, wie gute Sicherheitspolitik gemacht wird, sieht man an den Daten in Bayern. Bayern ist nach wie vor das sicherste Bundesland in Deutschland. Wir verzeichnen die niedrigste Kriminalitätsrate und die höchste Aufklärungsquote. Die Daten, die uns unser Innenminister erst vor Kurzem für das Jahr 2017 übermittelt hat, zeigen klar, dass die bereinigte Häufigkeitszahl um über 5 % gesunken ist und wir somit die niedrigste Kriminalitätsrate seit 30 Jahren erreicht haben.
Gleichzeitig haben wir eine sehr hohe Aufklärungsquote; diese ist um 0,7 Prozentpunkte gestiegen.
Das Ganze zeigt, dass der bayerische Weg – Sicherheit durch Stärke – der richtige ist; denn mit über 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamten und sonstigen Mitarbeitern bei der Polizei haben wir den höchsten Personalstand, den wir je hatten. Wir werden ihn weiter erhöhen, Jahr für Jahr um 500 Stellen.
Aber um unseren Bürgern auch in Zukunft diesen hohen Sicherheitsstandard bieten zu können, müssen wir unserer Polizei die Möglichkeit geben, auf die sich stets verändernde Sicherheitslage zu reagieren.
Liebe Kollegin Schulze, ich möchte Ihre Anregung sehr ernst nehmen: Wir sollten in der Tat auf die Mahnungen von Experten hören. Ich erinnere an die Ex
pertenanhörung vom 21. März 2018 im Bayerischen Landtag. In der Anhörung hat Prof. Dr. Schwarz gesagt: Wenn die aktuellen Regelungen im PAG-Neuordnungsgesetz nicht erlassen werden würden, bestünde eine Gefahr für die Voraussetzungen dieses Verfassungsstaates. Das heißt, Grundgesetz und Bayerische Verfassung messen dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zentrale Bedeutung zu. Der Staat ist zur Risikovorsorge und zur Risikominimierung verpflichtet. Das heißt, der Schutz der Bevölkerung im Vorfeld der Begehung schwerster Straftaten ist ein wesentlicher Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens. Liebe Kollegin Schulze, in dieser Situation die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, ist vollkommen verfehlt und kontraproduktiv.
Im Gegenteil: Zur Gewährleistung der Sicherheit benötigt die Polizei Befugnisse, die auf der Höhe der Zeit sind; denn die Polizei muss bei den modernen Kommunikationstechniken mit den Tätern Schritt halten. Die neuen Befugnisse stellen eine technische Parität her. Und das ist das Ziel der Neufassung des PAG. Indem die Opposition dem Staat präventive Mittel verweigern möchte, macht sie den Staat und die Gemeinschaft wehrlos.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorwurf einer Totalüberwachung des Bürgers ist in keinster Weise gerechtfertigt; denn die gesetzlichen Neuregelungen beachten die rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben. Es gibt keine Vorschrift im bayerischen Polizeirecht, die sich nicht auch in unterschiedlicher Form in anderen Polizeigesetzen der Länder und des Bundes wiederfindet. Noch nie gab es ein Polizeiaufgabengesetz mit so umfassenden Datenschutzvorschriften und so umfassenden rechtsstaatlichen Garantien, wie das hier der Fall ist. Das heißt, mit dem Gesetzentwurf werden die Bürgerrechte an zahlreichen Stellen gestärkt. Durch die zügige Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind wir bundesweit Vorreiter bei der Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Dies wird zum einen durch strengere Datenschutzvorschriften erreicht, zum anderen aber auch durch andere Regelungen. Zum Beispiel wird der Schutz der Bürgerrechte dadurch verstärkt, dass verdeckte Ermittler erst eingesetzt werden können, wenn vorher ein unabhängiger Richter zugestimmt hat. Auch eine längerfristige Observation steht künftig unter Richtervorbehalt. Daten aus besonders sensiblen Maßnahmen werden künftig vorab durch eine unabhängige Stelle auf Betroffenheit des Kernbereichs privater Lebensgestaltung geprüft. Hierfür wird extra
eine unabhängige Zentralstelle für Datenprüfung beim Polizeiverwaltungsamt geschaffen. Es trifft also nicht zu, dass Daten, die irgendwo gespeichert werden, dann auch ausgewertet werden. Nein, hierfür gibt es zentrale Stellen, die darüber wachen. Deswegen erhöht das neue PAG nicht nur den Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern es erhöht auch den Schutz unserer Bevölkerung vor schweren Straftaten. Ich denke, das ist der Sinn und Zweck eines Polizeiaufgabengesetzes.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sport ist nicht nur eine schöne Angelegenheit; Sport ist auch noch gesund. Deshalb ist es gut, dass in Bayern über 4,5 Millionen aktive Sportlerinnen und Sportler in den 12.000 Vereinen des BLSV organisiert sind. Genau deshalb fördert der Freistaat Bayern den Sport mit rund 115 Millionen Euro allein im Doppelhaushalt 2017/2018. Darüber hinaus wurden zum 1. Januar 2017 neue Sportförderrichtlinien eingeführt, mit denen die Bürokratie Gott sei Dank verringert werden konnte, sodass wir von den Sportvereinen draußen eine sehr positive Rückmeldung über die Unterstützung der Vereine durch den Freistaat Bayern bekommen.
Nicht nur die Sportvereine, auch die Kommunen werden vom Staat gefördert. Denken Sie nur an den kommunalen Finanzausgleich mit einem Spitzenwert von 9,5 Milliarden Euro. Das bedeutet, fast jeder achte Euro des bayerischen Haushalts geht an die Kommunen. Neben den Schlüsselzuweisungen gibt es auch Stabilitätshilfen. Dennoch gibt es Vereine und Kommunen, für die die Sanierung einer Sportstätte ein Problem darstellt. Deshalb haben wir von der CSU den Antrag gestellt, zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um vereinseigenen Sportstättenbau in strukturschwachen Räumen zu unterstützen. Wir wollen hierzu einen Bericht sowohl im Innen- als auch im Finanzausschuss. Dieser Antrag wurde im Innenausschuss einstimmig angenommen. Ich hoffe, dass dies auch heute der Fall sein wird; denn ich gehe davon aus, dass wir mit dem Bericht Vorschläge bekommen werden, die dann in den parlamentarischen Prozess einfließen können. Dafür können dann die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Dem Antrag der SPD-Fraktion können wir in der jetzigen Form leider nicht zustimmen. Er ist einerseits sehr unbestimmt gehalten, andererseits wiederum viel zu speziell. Ich möchte das kurz ausführen: An welcher Stelle ist der Antrag unbestimmt? – Das beginnt schon bei dem Begriff "Konsolidierungsgemeinden".
Was sind "Konsolidierungsgemeinden"? Sind das Gemeinden, die Stabilisierungshilfen erhalten?
Frau Kollegin Biedefeld, wenn das diese Gemeinden sein sollten, dann muss ich Ihnen widersprechen. Auch Kommunen, die Stabilisierungshilfen erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Leistungen gewähren. Dass dies nicht die Regel ist, ist klar. Dass dies aber grundsätzlich ausgeschlossen sei, wie Sie das gesagt haben, entspricht nicht den Tatsachen. Die Frage ist auch, ob bei dem Begriff "Konsolidierungsgemeinden" nicht andere Aspekte wie Steuerkraft, Verschuldung oder Bevölkerungsentwicklung gesehen werden könnten. Dies wird jedoch im Antrag nicht näher ausgeführt.
Sie haben gefragt: Was soll denn hier geprüft und untersucht werden? Es sollen keine Eimer gezählt werden. Die Frage lautet: Mit welchem Bedarf ist zu rechnen? – Denn nur wenn wir den Bedarf kennen, können wir auch die Kosten abschätzen, mit denen wir bei einem solchen Förderprogramm rechnen müssen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage, wie das Ganze gegenfinanziert werden soll. Zu all diesen Punkten werden in dem SPD-Antrag leider keine Vorschläge gemacht. Aus diesem Antrag geht auch nicht klar hervor, ob nur die Kommunen gefördert oder auch die Vereine unterstützt werden sollen.
Auf der anderen Seite: Wo ist der Antrag der SPD zu speziell? – Sie legen sich in Ihrem Antrag allein auf Vereinsturnhallen fest. Was aber ist mit Sportstätten, die keine Halle brauchen? Werden die ausgeklammert? Was ist mit Hallen, in denen nicht geturnt, sondern in denen andere Sportarten betrieben werden? Werden die nicht gefördert? – Wir haben in unserem Prüfantrag deshalb auf Sportstätten abgestellt. Ich denke, das ist der passendere Begriff.
Das Zweite ist die Förderhöhe von rund 90 %, die Sie in der Begründung Ihres Antrags angeben. Ich finde, das ist sehr hoch gegriffen. Es gibt nämlich viele Kommunen, die in Ihrem Sinne keine Konsolidierungsgemeinden sind, die aber dennoch die Vereine nicht so hoch fördern, dass zum Schluss nur noch 10 % Eigenleistung bei den Vereinen bleibt.
Ein Drittes ist zu bedenken: Es ist schwierig, eine Abgrenzung zu finden, wenn auf der einen Seite Konsoli
dierungsgemeinden bis zu 90 % gefördert werden und auf der anderen Seite Kommunen, die gerade nicht mehr unter diesen Begriff fallen, nur noch die herkömmlichen Fördermöglichkeiten bis zu 30 % bekommen. Hier besteht ein unglaublich großes Gefälle. Das wäre sehr, sehr hart, fast unverhältnismäßig. Man muss sich deshalb überlegen, ob ein differenzierteres Vorgehen in diesem Falle nicht sinnvoller wäre. Aus diesen Gründen sind wir für unseren Prüfantrag. Wir würden uns freuen, wenn wir heute wieder einstimmige Unterstützung erhalten würden. Den SPD-Antrag müssen wir leider ablehnen.
Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Sie stimmen mit mir in der Auffassung überein: Das Gymnasium in Bayern ist hoch anerkannt und sehr erfolgreich und eine starke Säule des differenzierten Schulsystems.
Das differenzierte Schulsystem wiederum ist ein Markenzeichen des bayerischen Bildungssystems, weil es sehr gut auf die Neigungen, Fähigkeiten und Talente der Schüler eingeht und diese bestmöglich fördert. Deshalb ist es meines Erachtens wichtig, alle Schularten des differenzierten Schulsystems zu stärken. Aus diesem Grund haben sich die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Fraktion für ein Bildungspaket eingesetzt, das sowohl die berufliche Bildung als auch die Themen Inklusion und Förderzentren oder Mobile und Integrierte Lehrerreserve stärkt. Im Rahmen dieses Bildungspakets sollen auch Schulleitungen entlastet werden; darüber hinaus sollen zusätzlich 150 Stellen für Verwaltungsangestellte geschaffen werden. Ein Bereich dieses Bildungspakets ist die Weiterentwicklung des achtjährigen Gymnasiums zu einem neuen neunjährigen bayerischen Gymnasium.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist Ausfluss eines Teils dieses Bildungspakets. Mit ihm wollen wir ein grundständig neunjähriges Gymnasium mit einer Überholspur etablieren, aber unter Beibehaltung der pädagogischen Errungenschaften des achtjährigen Gymnasiums. Dadurch wollen wir einen Dreiklang generieren, nämlich mehr Qualität, mehr Zeit und mehr Individualisierung.
Die Eckpunkte dieses Konzepts fußen auf sechs Schwerpunkten.
Erstens. Wir wollen ein Gymnasium aus einem Guss, das gleichzeitig mit dem LehrplanPLUS, der dafür konzeptionell ausgearbeitet wurde, aufwächst. Wir wollen die Fremdsprache in der sechsten Jahrgangsstufe etablieren. Wir wollen die Profile in den Ausbildungsrichtungen in der achten Jahrgangsstufe belassen, und wir wollen den mittleren Schulabschluss nach einer erfolgreichen zehnten Jahrgangsstufe verleihen.
Der zweite Schwerpunkt ist die individuelle Lernzeit. Wir wollen die individuelle Verkürzung der Lernzeit in einer institutionell verankerten Überholspur anbieten. Das ist deutschlandweit einzigartig; hierauf werden die Schülerinnen und Schüler zwei Jahre lang in ent
sprechenden Förder- und Begleitangeboten vorbereitet.
Drittens. Anstatt ein Schuljahr auszulassen, nämlich die elfte Jahrgangsstufe, können die Schülerinnen und Schüler auch das Thema Internationalisierung vorantreiben und stattdessen zum Beispiel ein Auslandsjahr in Anspruch nehmen, um so der Globalisierung Rechnung zu tragen.
Vierter Schwerpunkt: Wir wollen mit dieser neuen Konzeption unter anderem Vertiefung, zusätzliche Wiederholung, neue Inhalte für einen vertieften Kompetenzerwerb ermöglichen und politische Bildung und Persönlichkeitsbildung wie auch Digitalisierung und Berufs- und Studienorientierung stärken.
Fünfter Schwerpunkt: Durch innovative Konzepte wollen wir eine neue elfte Jahrgangsstufe kreieren, in der die Propädeutik verstärkt vermittelt wird und in der Digitalisierung und politische Bildung Schwerpunkte sind. Zudem soll hier die berufliche Bildung durch die Vorverlegung des P-Seminars neu akzentuiert werden.
Sechstens. Das Ganze soll durch eine neue Stundentafel gestaltet werden; denn in diesem neunjährigen Gymnasium haben wir insgesamt 19,5 Wochenstunden zusätzlichen Pflichtunterricht. Gleichzeitig wollen wir den Nachmittagsunterricht bis zur neunten Jahrgangsstufe im Vergleich zum achtjährigen Gymnasium reduzieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das stellt uns alle natürlich vor Herausforderungen; denn hier müssen Kompromisse geschlossen werden. Wer Kompromisse machen möchte, braucht natürlich Schwerpunkte. Die Schwerpunkte legen wir auf Digitalisierung, Berufsbildung, politische Bildung. Deswegen haben wir als Prämissen festgelegt:
Erstens. Jedes Fach soll mindestens die Stundenausstattung erhalten, die es schon im achtjährigen Gymnasium gehabt hat.
Zweitens. Wir wollen die Kernfächer stärken.
Drittens. Wir wollen die Intensivierungsstunden in einem bestimmten Umfang erhalten.
Das Ganze geht natürlich nicht zum Nulltarif. Wir haben vor, die Stellenäquivalente im Gymnasium in einer Größenordnung von 1.000 zusätzlichen Lehrerstellen anzuheben. Wir wollen natürlich auch die Privatschulen unterstützen, um in diesem Bereich tätig werden zu können. Selbstverständlich müssen auch die Kommunen im Rahmen des Konnexitätsprinzips unterstützt werden, insbesondere wenn es darum
geht, schulische Rahmenbedingungen vor Ort zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer intensiven Dialogphase unter Einbindung aller relevanten Akteure, die zu einem aus meiner Sicht sehr guten Konsens geführt hat. Deshalb gilt mein großer Dank allen Verbänden, allen voran der Landeselternvereinigung, dem Philologenverband, dem Direktorenverband und dem Landesschülerrat und den Vertretern unseres Ministeriums, allen voran unserem Kultusminister Ludwig Spaenle.
Wir haben heute auch eine Reihe von Anträgen zu behandeln. Da möchte ich eines vorausschicken: Die Erfolge, die unsere Schülerinnen und Schüler bei internationalen Bildungsstudien oder auch in nationalen Wettbewerben immer wieder erreichen, zeigen, dass die Ausrichtung des bayerischen Schulsystems, des bayerischen Gymnasiums grundsätzlich stimmt. Dennoch sollten wir uns Optimierungsmöglichkeiten nie verschließen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Gymnasiums und im Hinblick auf eine neunjährige Lernzeit ist es meines Erachtens jedoch unabdingbar, dass wir hier ein abgestimmtes Gesamtkonzept auf den Weg bringen. Viele der Anträge, die wir heute zu behandeln haben, thematisieren Einzelaspekte, die für sich genommen zwar durchaus wünschenswert sind, die aber in einem sinnvollen Gesamtkonzept kaum realisiert werden können. Ich bin im Bildungsausschuss intensiv auf die einzelnen Themen eingegangen und möchte hier stichpunktartig noch einmal den einen oder anderen Antrag nennen.
Wenn ich mir vor Augen führe, dass in den Anträgen gefordert wird, Fächer wie Chemie, Biologie, Geografie oder auch Sozialkunde zu stärken, ist das ein Anliegen, das ich grundsätzlich unterstütze. Wenn ich aber weiß, dass ich insgesamt 19,5 zusätzliche Wochenstunden habe, weiß ich auch, dass ich hier Kompromisse machen möchte, dass hier Kompromisse unabdingbar sind. Ich möchte auch ins Gedächtnis rufen, dass es gar nicht so lange her ist, dass die Opposition geschlossen einem Gesetzentwurf zugestimmt hat, bei dem insgesamt nur fünf zusätzliche Wochenstunden geplant gewesen wären. Bei diesem Gesetzentwurf hätte man die Prämissen, die ich vorher genannt habe, schon rein rechnerisch nicht erfüllen können, nämlich dass kein Fach schlechtergestellt wird, dass jedes Kernfach verstärkt wird und dass man die Intensivierungsstunden aufrechterhalten möchte. Selbst bei 19,5 Wochenstunden können wir nicht alle Wünsche erfüllen. Ich bitte, dies einfach zu berücksichtigen.
Andere Anträge berühren Themen, die aus meiner Sicht bereits in das Konzept mit eingeflossen sind, Themen wie digitale Lernformen oder Berufsvorbereitungsmodule, die wir ja im neuen bayerischen Gymnasium als Schwerpunkte gesetzt haben und die deswegen unseres Erachtens bereits erfüllt sind.
Dann gibt es Anträge, die Forderungen enthalten, die wir als bildungspolitisch völlig falsch einschätzen. Ich kann keinen Antrag unterstützen, der beabsichtigt, die Stundentafel nicht jetzt festzulegen, sondern damit zu warten. Wenn wir die Stundentafel nicht über kurz oder lang festlegen, können wir auch den Lehrplan nicht entsprechend ausbauen. Die Schulbuchverlage können dazu keine Schulbücher kreieren, und wir hätten einen Start des neuen bayerischen Gymnasiums, der nicht nur holprig wäre, sondern der meines Erachtens auch dem nicht angemessen wäre, was wir unseren Schülerinnen und Schülern bieten möchten. Aus diesem Grund müssen wir derartige Anträge ablehnen.
Ein anderer Antrag würde zum Beispiel Kontingentstundentafeln einführen, das heißt, den einzelnen Schulen Raum geben, um selbst zu bestimmen, ob zwei, drei oder vier Stunden Mathematik unterrichtet werden. Aus meiner Sicht wäre das der völlig falsche Weg; denn was wir am Gymnasium wollen, ist eine vertiefte Allgemeinbildung, die eine entsprechende Breite und eine entsprechende Tiefe aufweist. Deswegen ist eine Stundenverteilung, die von Schule zu Schule unterschiedlich ist, aus meiner Sicht ganz klar kontraproduktiv.
Ein anderes Ansinnen, nämlich pro Schultag 90 Minuten selbstgesteuertes Lernen mit aufzunehmen, ist nicht nur pädagogisch fragwürdig, sondern aus meiner Sicht in der Umsetzung völlig unrealistisch. Pro Schultag zwei Schulstunden wären der Umfang von etwa einem Drittel der Gesamtstundenzahl. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht nicht durchführbar. Vor diesem Hintergrund werden wir uns vonseiten der CSU-Fraktion den Anträgen nicht anschließen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Aiwanger, wenn man Sie so reden hört, hat man fast den Verdacht, dass Sie ein wenig an Gedächtnisverlust leiden; denn das, was die FREIEN WÄHLER noch vor zwei Jahren gesagt haben, widerspricht in weiten Teilen dem, was Sie heute sagen. Darauf werde ich gleich zurückkommen.
Wir haben uns in diesem Hohen Hause schon sehr oft mit dem Kommunalabgabengesetz – KAG – beschäftigt. Im Sommer 2015 hat der Innenausschuss eine Expertenanhörung zum Erschließungs- und Beitragsrecht durchgeführt. Alle vier Fraktionen haben hierzu jeweils einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Diese waren in den Kernaussagen aber identisch. Alle vier Fraktionen wollten die Beitragsfinanzierung beim Straßenausbau beibehalten. – Heute hören wir von den FREIEN WÄHLERN ganz andere Töne.
Wir haben am 25. Februar 2016 in diesem Hohen Hause eine Neuregelung zu diesem Thema beschlossen. Wir haben am 22. Februar dieses Jahres beschlossen, hierzu eine Evaluierung durchzuführen. Doch noch bevor die Erkenntnisse aus der Evaluierung vorliegen, preschen nun die FREIEN WÄHLER vor und fordern – das ist aus meiner Sicht völlig unverständlich – die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Sie verlassen damit den Konsens, den wir vor eineinhalb bis zwei Jahren gefunden haben, und natürlich entsteht Unruhe draußen bei den Bürgern, aber auch bei den Kommunen.
Als Begründung führen die FREIEN WÄHLER an: Das System sei ungerecht. Der dem System zugrunde liegende Vorteilsbegriff sei veraltet. Außerdem sei das Verhältnis zwischen den Einnahmen durch die Ausbaubeiträge und dem Erhebungsaufwand völlig unwirtschaftlich, und deshalb müssten die Beiträge abgeschafft werden.
Bei der Expertenanhörung und bei den entsprechenden Gesetzentwürfen aller Fraktionen kam man zu einem ganz anderen Ergebnis. Bei der Expertenan
hörung haben wir uns intensiv über andere Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel über Steuerfinanzierung, unterhalten. Wir haben festgestellt, dass das Beitragssystem wohl am gerechtesten ist. Der Vorteilsbegriff, der als veraltet dargestellt wird, ist höchstrichterlich und auch in der Fachliteratur anerkannt.
Mich stört besonders, dass die FREIEN WÄHLER selbst sagen: Beim Erschließungsrecht brauchen wir all diese Begriffe natürlich, aber beim Straßenausbau ist das alles Schnee von gestern.
Herr Kollege Aiwanger, zu der Aussage, dass der Straßenzustand in den Kommunen wegen der Straßenausbaubeiträge schlecht sei, kann ich Folgendes sagen: Ich war Bürgermeister. Der Zustand der Gemeindestraßen in meiner Gemeinde ist gut, obwohl wir seit Jahrzehnten eine entsprechende Satzung haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER weist auch einige handwerkliche Fehler auf. Ich möchte nur ein paar nennen.
Zuerst zur Stichtagsregelung: Der Gesetzentwurf tritt irgendwann in Kraft – zumindest aus Sicht der FREIEN WÄHLER –, und ab dann sind alle Satzungen nichtig. Ich frage deshalb die FREIEN WÄHLER: Wie sollen denn die Gemeinden die Fälle abwickeln, bei denen die Beitragspflicht vorher entstanden ist, bei denen vielleicht sogar schon Vorausleistungen erhoben wurden, aber bei denen noch keine endgültige Abrechnung vorliegt? Wie gehen wir damit um? Oder: Sind Beiträge, die festgesetzt wurden, auch nach dem Stichtag noch einzufordern? Wie sollen wir mit denjenigen Bürgerinnen und Bürgern umgehen, die gerade eben Beiträge bezahlt haben?
Zahlen wir diesen Leuten das Geld zurück, und den Leuten vom Vorjahr auch? Wie gehen wir damit um? – Davon steht kein einziges Wort im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER.
Weitere handwerkliche Mängel hat der Gesetzentwurf beim Thema Finanzausgleichsgesetz. Das FAG wird in Absprache mit den Verbänden festgesetzt. Aus meiner Sicht können die FREIEN WÄHLER das FAG gar nicht über einen Gesetzentwurf verändern. Das wäre ein Eingriff in das Haushaltsrecht. Ich glaube sogar, dass dazu ein Nachtragshaushalt notwendig sein wird. Eine weitere Frage wird mit dem Gesetzent
wurf überhaupt nicht beantwortet: Nach welchem Schlüssel sollen denn die Gelder, die die FREIEN WÄHLER den Kommunen geben wollen, auf die Kommunen verteilt werden, damit sie dort auch richtig ankommen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am meisten stört mich bei dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER der Umgang mit den Kommunen. In dem Gesetzentwurf heißt es auf der einen Seite, dass die Gemeinden erhebliche Vorteile durch Mieter, Gewerbetreibende und Lieferanten hätten, die alle die Straßen nutzten und zu nicht unerheblichen Steuereinnahmen der Gemeinden beitrügen. Damit wären die Gemeinden die Nutznießer. Auf der anderen Seite werden den Kommunen aber Fehlorganisation und wirtschaftlich schlechte Planung vorgeworfen, die immer zulasten der angrenzenden Eigentümer gingen. Zum einen werfen Sie den Kommunen Misswirtschaft vor, zum anderen, dass sie die Anlieger abzocken würden. Meines Erachtens geht das viel zu weit!
Herr Aiwanger, vor diesem Hintergrund kann ich Ihre Aussagen nur so deuten, dass Sie wohl die kommunale Selbstverwaltung ein Stück weit eingrenzen wollen. In einer Pressemeldung vom 8. November dieses Jahres haben Sie nämlich gesagt, ich zitiere: "Vater Staat darf seine Kinder, die Kommunen, nicht weiter bei den Bürgern zum Betteln schicken, sondern muss ihnen selbst genügend Geld geben."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer den Kommunen das Recht auf eigenständige Erhebung von Einnahmen wie zum Beispiel Steuern oder Gebühren abspricht und sie stattdessen an den Tropf des Staates hängen will, der schränkt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. Wir von der CSU möchten das nicht.
Wir möchten den Kommunen nicht die Einnahmequellen, die sie haben, wegnehmen.
Wir möchten die kommunale Selbstverwaltung stärken. Mit dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER würde dies nicht erreicht. Deshalb werden wir von der CSU dieses Thema selbst aufgreifen.
Herr Kollege Aiwanger, wir werden die Entscheidungsfreiheit der Kommunen im KAG stärken und nicht einschränken,
und zwar durch eine Kann-Regelung, die den Gemeinden ein echtes freies Ermessen einräumt.
Über die genaue Ausgestaltung werden wir bei der Gesetzesberatung diskutieren. Ich freue mich schon auf die Diskussion der entsprechenden Gesetzentwürfe im federführenden Ausschuss.
Herr Kollege Pohl, Sie sind derjenige, der diesen Konsens verlassen hat. Wir haben uns vor zwei Jahren im Konsens darauf geeinigt, dass wir den Kommunen die Möglichkeit geben wollen, Beiträge zu erheben.
Wir haben uns fraktionsübergreifend darauf geeinigt. Sie sind diejenigen, die diesen Pfad verlassen haben. Das ist der Grund, warum wir heute noch einmal darüber diskutieren. Sie haben den Pfad verlassen.
Zu Ihrer zweiten Feststellung: Ich habe gesagt, dass die Verbände bisher immer beim FAG dabei waren. Über das FAG wird im Rahmen des Haushaltsgesetzes diskutiert. Deshalb wird aus meiner Sicht ein Nachtragshaushalt dazu notwendig sein. Davon gehe ich aus. Ich sage das nur. Sie haben bislang nur einen Gesetzentwurf eingereicht. Sie werden das auch in den Nachtragshaushalt bringen müssen.
Das Wort "soll", das vor zwei Jahren im Gesetzestext festgelegt wurde, bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet werden kann. Das war auch den FREIEN WÄHLERN bewusst. Das ist nichts Neues.
Ich möchte Ihnen einen schönen Ausspruch des Vertreters der FREIEN WÄHLER vom 25. Februar 2016 zitieren: "Die Soll-Regelung, die wir in allen vier Gesetzentwürfen haben, gibt aber nach Ansicht aller an der Diskussion Beteiligten nur dann Sinn, wenn ‚soll‘ so gehandhabt wird, wie das die Juristen verstehen." Jetzt beschweren Sie sich, dass die Juristen genau sagen, was das "soll" heißt. Herr Kollege Pohl, das ist schon sehr verdächtig.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Einführung eines Stufenlehrers eingereicht. Ihnen zufolge soll es vier verschiedene Arten von Stufenlehrern geben: für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die Sekundarstufe II und die Inklusion. Sie sehen außerdem die Abschaffung der schulartspezifischen Lehrerausbildung vor, wie wir sie in Bayern haben. Darüber hinaus soll eine Regelstudienzeit für alle Lehrämter eingeführt werden, die gleich ist und maximal zehn Semester beträgt; das heißt, für manche Lehramtsstudiengänge hätten wir eine Verlängerung um mehrere Semester. Dazu kommt noch, dass die GRÜNEN die erste Staatsprüfung abschaffen möchten. Dafür wollen sie Bachelor- und Masterstudiengänge einführen.
Der Vorbereitungsdienst soll von 24 auf 18 Monate verkürzt werden. Betreuung und Bewertung während des Referendariats sollen strikt getrennt werden. Ich gehe davon aus, dass auch eine personelle Trennung gemeint ist, wenn Sie von strikter Trennung sprechen.
Dem Titel dieses Gesetzentwurfs "Auf die Lehrkräfte kommt es an", liebe Kolleginnen und Kollegen, kann
ich zustimmen. Aber der Anspruch, den dieser Titel stellt, wird dann von dem, was im Gesetzestext steht, aus meiner Sicht nicht gedeckt. Im Gegenteil: Der Anspruch dieses Titels und das, was im Gesetzestext steht, klaffen weit auseinander. Ich bin davon überzeugt, dass das jetzige Lehrerbildungssystem diesem Anspruch viel besser gerecht wird.
Der Kollege Gehring hat es vorher angesprochen: In der Pressekonferenz haben die GRÜNEN die IQBStudie 2016 zitiert, in der Bayern sehr gut abgeschnitten hat. Diese Studie belegt, dass das differenzierte bayerische Schulsystem, aber auch die Lehrerbildung, die wir in Bayern haben, den aktuellen Herausforderungen bestens genügen. Das Ergebnis zeigt, dass sich das bisherige System, die bisherige Struktur bewährt hat und eben nicht abgeschafft werden sollte. Bayern bildet Lehrer gemäß den Anforderungen in der Praxis aus, entsprechend den Schularten, in denen die Lehrer unterrichten. Das differenzierte Schulwesen bietet zum einen Schülern unterschiedlichster Begabung eine optimale Bildungslandschaft und stellt zum anderen unterschiedlichste Anforderungen an die Lehrerpersönlichkeit in puncto Pädagogik, Fachlichkeit und Didaktik.
Wir haben zum Beispiel an den Grund- und Mittelschulen das Klassenleiterprinzip. Lehrer unterrichten ihre Schüler in mehreren Fächern, verbringen deswegen sehr viele Stunden mit den Schülern gemeinsam im Unterricht und stehen hier als Ansprechpartner zur Verfügung. Deswegen werden speziell auf dieses Angebot in weiten Teilen die Pädagogik, die Didaktik und die Psychologie ausgerichtet.
An Realschulen und Gymnasien ist es anders. Deswegen werden hier die Schwerpunkte anders gelagert, ohne diese Bereiche wie Pädagogik, Fachlichkeit oder Didaktik zu vernachlässigen. Sie möchten das zu weiten Teilen ändern.
Anders als im Gesetzentwurf dargestellt, ist die jetzige Lehrerausbildung nicht starr und zementiert; im Gegenteil: Sie wird natürlich weiterentwickelt, und Themen wie Integration und Inklusion sind selbstverständlich Ausbildungsstand.
Jetzt kommen wir zum ersten Punkt, an dem dieses Gesetz krankt: Mit der ersten Staatsprüfung haben wir über die Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I – Steuerungsmöglichkeiten vonseiten des Ministeriums. In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie: Wir machen einen Bachelorstudiengang mit einer Länge von sechs bis acht Semestern; dann hängen wir einen Masterstudiengang mit zwei bis vier Semestern an;
und die Universitäten legen die Studien- und Prüfungsordnung fest. Lieber Kollege Gehring, Sie haben dann keinerlei Möglichkeiten mehr, auf das einzuwirken, was in der Prüfungsordnung steht, und es ist den Universitäten überlassen, inwieweit sie auf die eine oder andere Herausforderung eingehen oder nicht. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eigentlich initiieren wollten: Sie lassen sich Instrumente der Steuerung aus der Hand nehmen. Das ist der völlig falsche Weg.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Angleichung der Studienzeit für das Studium aller Lehrämter vor. Für die Studiengänge der Lehrämter Grund- und Mittelschule soll es eine Verlängerung geben, für die anderen soll die Studiendauer gleich bleiben, bei gleichzeitiger Reduzierung der Länge des Referendariats. Dabei habe ich doch in Ihrem Gesetzentwurf zum Referendariat Folgendes gelesen:
… das Referendariat … stellt eine entscheidende Phase in der gesamten Lehrkräfteausbildung dar, denn hier sollen Theorie und Praxis verknüpft und die Lehrkräftepersönlichkeit weiterentwickelt und gestärkt werden.
Obwohl Sie das Referendariat als so wichtig erachten und vorher noch den Praxisschock angesprochen haben, wollen Sie seine Länge um 25 % verringern. Ich denke, das ist der verkehrte Weg.
Ihr Gesetzentwurf bleibt auch in vielen Bereichen unglaublich vage, unklar und ist manchmal sogar etwas wirr. So soll zum Beispiel – ich zitiere wieder – "eine neue Balance von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften" entstehen. Aber welche? Ich habe im Gesetzentwurf dazu nichts gelesen. Wer legt das fest, wenn Sie aufgrund der Bachelor- und Masterstudiengänge die Lehramtsprüfungsordnung nicht mehr als Regulativ haben, sondern nur noch die Universitäten das bestimmen?
Des Weiteren steht im Gesetzentwurf, im Masterstudiengang, der zwei bis vier Semester dauere, soll eine Schwerpunktsetzung nach Schularten vorgenommen werden. Andererseits möchten Sie aber, dass diese Lehrkräfte in allen Schularten unterrichten – zumindest gibt es einige Schularten, in denen wohl alle vier Lehrerausbildungsrichtungen unterrichten werden. Das heißt, Sie nehmen eine Spezialisierung vor, werfen dann aber die Leute ins kalte Wasser, weil sie überall unterrichten können müssen.
Ein weiterer Punkt, der mir Rätsel aufgibt, ist die Lehrerbildung an beruflichen Schulen. Es wird ausgeführt, dass das Lehramt für berufliche Schulen den Schwerpunkt bei einem Unterrichtsfach hat und eine berufliche Fachrichtung vertieft studiert werden soll. Gleich
zeitig sagen Sie aber, dass an der Wirtschaftsschule zum Beispiel auch ein Lehrer unterrichten kann, der für die Sekundarstufe I ausgebildet ist. Was gilt denn jetzt für die beruflichen Schulen?
Das Einzige, das wirklich klar formuliert wird, sind die Kosten. Sie wollen die Ausgaben pauschal verdoppeln, nämlich pro Student von 2.000 Euro auf 4.000 Euro
Entschuldigung, von 4.000 auf 8.000 Euro –, unabhängig davon, ob die Universitäten diese Ausgaben tatsächlich haben oder nicht. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von einem Volumen, von einer Größenordnung von über einer Viertelmilliarde Euro pro Jahr. Ich denke, es ist schon sehr, sehr sportlich, was Sie hier vorgelegt haben.
Ich freue mich auf die Diskussionen im Bildungsausschuss und bin schon sehr gespannt auf Ihre Antworten zu meinen Fragen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen nicht erst seit Hattie, dass es bei gutem Unterricht ganz wesentlich auf den Lehrer ankommt. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir bei den hohen Anforderungen, denen die Lehrerpersönlichkeit gerecht werden muss, die Lehrerinnen und Lehrer auch entsprechend fortbilden. Um die Ausbildung möglichst passgenau zu gestalten, setzen wir auch zukünftig auf eine schulspezifische Lehrerausbildung in drei Phasen.
Nicht jeder ist für den Lehrerberuf geeignet. Es ist deswegen ganz wichtig, die Eignung der jungen Menschen festzustellen. Hierzu wurden extra Onlineprogramme wie SeLF entwickelt. Außerdem gibt es allgemeine Eignungstests, zum Beispiel auf der Homepage des Kultusministeriums. Darüber hinaus gibt es natürlich auch vor und während des Studiums Möglichkeiten, die Lehramtsstudenten zu begleiten. Dies geschieht zum Beispiel durch die Zentrale Studienberatung oder durch das Münchener Zentrum für Lehrerbildung. Hier werden entsprechende Trainings
maßnahmen angeboten, um bei den jungen Menschen Defizite auszugleichen.
In der ersten Phase setzen wir auf verpflichtende Orientierungspraktika. Natürlich fließen in die Ausbildung auch immer wieder Änderungen ein, sei es bezüglich der Inklusion, der Integration oder der Digitalisierung. Diese Änderungen können wir über die Lehramtsprüfungsordnung I festlegen.
In der zweiten Phase geht es hauptsächlich um Praxiserfahrung. Das ist ein unglaublich wichtiger Schritt. Wir sind deswegen fest davon überzeugt, dass es dazu die zweijährige Referendarzeit braucht. Herr Gehring, wenn Sie sagen, Sie möchten für alle die gleiche und gleich lange Ausbildung, dann sage ich: Über gleich lang können wir sprechen, aber nicht über gleich kurz. Ich möchte hier nicht einer Verkürzung der Referendarzeit das Wort reden.
In der dritten Phase der Lehrerausbildung geht es um Weiterbildung, Vertiefung und Höherqualifizierung. Ich glaube, auch hier sind wir in Bayern mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung – ALP –, mit der regionalen Lehrerfortbildung und mit der schulhausinternen Fortbildung sehr gut aufgestellt. Wir versuchen, den jungen Lehrerinnen und Lehrern das Rüstzeug mitzugeben, um auch im Beruf aktiv mitgestalten und die jungen Menschen begeistern zu können.
Das heutige Thema heißt "Lehrerberuf attraktiver gestalten". Herr Piazolo, natürlich spielen hierbei Gehalt und Geld eine Rolle. Geld und Gehalt sind aber nicht alles. Wichtig sind auch die Anerkennung und Wertschätzung des Berufs. Herr Güll, hier hat ausgerechnet ein Kollege aus Ihrer Partei vor einigen Jahren eine Äußerung gemacht, die kein Ruhmesblatt ist. Er war nämlich der Meinung, Lehrer seien faule Säcke. – Ich möchte mich bei allen Lehrerinnen und Lehrern für ihr großes Engagement bei uns in Bayern bedanken.
Es hört sich natürlich gut an, wenn man auch an der Unterrichtspflichtzeit das eine oder andere verändert. Dazu muss man aber wissen, wie sich die Unterrichtspflichtzeit bemisst. Sie orientiert sich natürlich an der allgemeinen Dienstzeit der Beamten. Außerdem spielt nicht nur die Unterrichtszeit, sondern spielen auch Vor- und Nachbereitung eine Rolle. Interessanterweise ist die Unterrichtspflichtzeit nahezu in allen Bundesländern gleich. Dort, wo es aber Abweichungen gibt, ist die Unterrichtspflichtzeit der Lehrerinnen und Lehrer in Bayern im mittleren oder sogar nur im unteren Bereich. Wenn ich nun von den verschiedenen Akteuren der Oppositionsfraktionen höre, was sie alles ändern würden, frage ich: Warum fangen Sie
nicht in den Bundesländern an, in denen Sie an der Regierung sind oder waren?
Wir versuchen in Bayern nicht nur, die Unterrichtspflichtzeit im mittleren oder unteren Bereich zu halten, sondern versuchen im Gegensatz zu anderen Bundesländern auch, die Besoldung anzuheben. Darüber hinaus gibt es ab dem 58. Lebensjahr Ermäßigungen in Form von zusätzlichen Anrechnungsstunden, die sich auch am möglichen Grad der Behinderung orientieren.
Wir setzen vor diesem Hintergrund auf weitere und andere Maßnahmen, indem wir zum Beispiel die Klassengrößen reduzieren. Im Grund- und Mittelschulbereich lag 1970 die durchschnittliche Klassengröße bei über 37 Schülern. Jetzt sind wir bei gut 20 Schülern.
Die Lehrer-Schüler-Relation hat sich in dieser Zeit mehr als halbiert. Das heißt, hier sind zusätzliche Stellen geschaffen worden. Das stellt für die Lehrerinnen und Lehrer natürlich eine Erleichterung dar. Darüber hinaus werden auch die Beratung und die Betreuung der Lehrkräfte verbessert. Dies geschieht insbesondere durch neun staatliche Beratungsstellen, in denen die Schulleitungen und Lehrer durch Supervision, Fortbildung, kollegiale Fallbesprechung und Coaching betreut werden.
Ich denke, vor diesem Hintergrund sind wir in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern Gott sei Dank sehr gut aufgestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Piazolo, ich stimme Ihnen zu: Dieses Thema ist wichtig. – Genau deshalb verstehe ich nicht, dass Sie dieses wichtige Thema heute per Dringlichkeitsantrag ins Plenum bringen.
Ich bin der Meinung, dass dieses Thema sehr breit diskutiert werden sollte. Ich sehe auch keinen Grund, warum man nicht eine Woche oder zwei Wochen warten konnte, um das Thema im Bildungsausschuss intensiv und breit zu diskutieren.
Aber vielleicht gibt uns das heute die Gelegenheit, auf die Historie des Ganzen einzugehen.
Das Fünf-Fächer-Abitur wurde damals nicht nach Beschluss zu einem Dringlichkeitsantrag eingeführt, sondern sehr viele Menschen haben sich sehr intensiv damit beschäftigt.
Eine Bildungskommission wurde ins Leben gerufen, in der neben Schülern und Lehrern, die Sie bereits angesprochen haben, auch Schulleiter, Eltern sowie Vertreter von Hochschulen und Wissenschaft mit am Tisch saßen. Sie waren nach eingehenden Überlegungen der Meinung, dass man die Stärkung der allgemeinen Studierfähigkeit eher als die Fachlichkeit und die individuelle Wahlfreiheit in den Mittelpunkt stellen sollte; denn man wollte die Grundlagenfächer stärken und deswegen in Deutsch, in Mathematik und
in Fremdsprachen eine schriftliche Abiturprüfung haben.
2006 wurde die entsprechende Reform dazu durchgeführt. Seit dieser Zeit wird die Frage "Leistungskurs: ja oder nein?" immer wieder diskutiert. Die Frage lautet: Wie geht man mit diesem Thema um?
Dazu hat die Bayerische Staatsregierung einen ganz klaren Fahrplan. Nachdem das Gesetz demnächst beschlossen und festgelegt sein wird, wie die bayerischen Gymnasien mit Blick auf die Stundenzahl und auf die Schuljahre ausgestattet sind, wird zuerst eine Stundentafel festgelegt, auf der dann der Lehrplan aufgebaut wird. Angedacht ist – so wurde es auch kommuniziert –, dass bis Mitte oder Ende nächsten Jahres die Stundentafel für die Unterstufe und für die Mittelstufe steht. Darauf kann der Lehrplan aufgebaut werden. Bis Mitte oder Ende 2019 soll die Oberstufe konzipiert werden.
Dabei muss ich sagen: Das ist voraussichtlich so der Fall. Warum?
Das ist der Fall, weil sich die KMK-Verhandlungen derzeit mit der Oberstufe beschäftigen. Wie Sie wissen, existieren in Deutschland unterschiedliche Vorgaben für das Abitur. Einige Länder haben das VierFächer-Abitur mit Grund- und Leistungskursen. Andere Länder haben das Fünf-Fächer-Abitur mit einer breiten Allgemeinbildung. In der KMK stellen sich diese Fragen: Will man auf eine dieser beiden Möglichkeiten mehr Wert legen? Soll der Trend in eine einzige Richtung gehen, oder soll man diese beiden Systeme irgendwie zusammenführen? – Solange das noch nicht geklärt ist, ist es wenig sinnvoll, dass wir in Bayern eine Entscheidung treffen, die davon völlig losgelöst ist.
Ich warne davor, eine Entscheidung unabhängig von den KMK-Diskussionen zu treffen. Vielmehr sollte zu gegebener Zeit eine Entscheidung im Einklang mit der KMK getroffen werden.
Das bisherige Verfahren beim bayerischen Gymnasium, den Dialog mit Sachverständigen aus den Ver
bänden zu suchen, hat sich meines Erachtens bestens bewährt. Wir haben eine sehr hohe Akzeptanz. Dieser Weg des Dialogs mit den Fachverbänden sollte weitergeführt werden; denn aus meiner Sicht gilt auch hierbei: Qualität geht vor Schnelligkeit.
Eine Vorfestlegung heute, wie die Oberstufe auszusehen hat, würde diesen Dialogprozess torpedieren. Die Verbände wären vor den Kopf gestoßen. Das, glaube ich, wäre ein falsches Signal. Aus diesem Grund können wir dem Dringlichkeitsantrag nicht folgen. Aber, Herr Kollege, das Thema wird sicherlich zu gegebener Zeit aufgegriffen und diskutiert werden.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2014 haben uns alle Experten unisono bei einer Anhörung zum Thema Gymnasium gesagt: Ob G 8 oder G 9 sei die völlig falsche Frage; wichtiger sei, zunächst die Inhalte festzulegen und aufgrund derer dann die Struktur. – Wir haben uns daraufhin bereits 2014 in Banz mit den Inhalten beschäftigt. Ich bin der Meinung, dass das achtjährige Gymnasium in Bayern gut aufgestellt ist.
Das zeigen uns verschiedenste Dinge:
die Abiturdurchschnitte, die gesunkene Wiederholerquote, die seit vielen Jahren stabile Übertrittsquote. Das zeigen uns aber insbesondere auch nationale Vergleichsstudien wie die IQB-Studie 2015.
Aber: Wie wir alle wissen, des Guten Feind ist das Bessere. Wir alle wissen, dass wir im 21. Jahrhundert große Herausforderungen, insbesondere im Schulsystem, speziell im Gymnasium, zu bewältigen haben. Wir haben eine gestiegene Heterogenität, wir haben gestiegene Anforderungen in puncto Studium und Beruf. Ich denke an die Internationalisierung und den ganzen technischen Bereich, der unglaublich forciert wird. Die Digitalisierung ist eine große Herausforderung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Neben der Technik spielen zunehmend auch die Werte eine Rolle, sodass wir hier auch die gesellschaftliche Entwicklung im Auge haben müssen.
Wir haben auch eine ganze Reihe von Wünschen vonseiten der Eltern und der Schüler, zum Beispiel den Wunsch nach mehr Zeit für Persönlichkeitsentwicklung oder den Wunsch nach mehr Zeit für inner- und außerschulisches Engagement. Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden, hat Kultusminister Dr. Spaenle einen Dialog mit der Schulfamilie ins Leben gerufen. Am Ende dieses Dialoges steht Gott sei Dank ein breiter Konsens, nämlich das Bildungspaket, das wir in Bayern auf den Weg bringen. Darin ist das neue bayerische Gymnasium enthalten: ein neunjähriges Gymnasium aus einem Guss.
In der Verbände-Anhörung und in vielen Gesprächen haben wir ein sehr positives Echo erhalten. Herr Kollege Güll, es ist mitnichten so, dass der Schulfrieden in Gefahr ist, sondern wir werden von den Verbänden und von den Eltern und Schülern bestärkt.
Ziel des neuen bayerischen Gymnasiums ist es nicht, zurück zu einem alten G 9 zu gehen, ist es nicht, Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 ab der 5. Jahrgangsstufe zu initiieren. Ziel ist es nicht, ein G 9 light zu etablieren, so wie dies zum Beispiel die SPD in ihrem ersten Entwurf vorgeschlagen hat, bei dem keine einzige Stunde mehr im Gymnasium unterrichtet worden wäre. Wir unterfüttern unsere Aussagen mit mehr Stunden im System.
Bitte am Ende eine Zwischenbemerkung. – Wir möchten auch kein neunjähriges Gymnasium, das die KMK-Anforderungen missachtet, sondern wir wollen ein neues bayerisches Gymnasi
um, dass dreimal mehr bietet, nämlich mehr Qualität, mehr Zeit und mehr Individualisierung.
Zu Punkt eins, mehr Qualität. Oberste Richtschnur ist nach wie vor die vertiefte Allgemeinbildung, die Reflexionsfähigkeit, das Verantwortungsbewusstsein und dadurch insgesamt auch die Studierfähigkeit, nicht nur die Studierberechtigung. Ein zusätzliches Schuljahr heißt in etwa 17 bis 19 zusätzliche Wochenstunden. Damit wollen wir die digitale Bildung und die politische Bildung stärken. Wir wollen die Studien- und Berufsorientierung stärken. Wir wollen die Kernfächer stärken, ohne dass andere Fächer schlechtergestellt werden. Wir wollen Fremdsprachen und den MINTBereich fördern. Deswegen wollen wir auch die zweite Fremdsprache ab der 6. Jahrgangsstufe beibehalten. Wir wollen die Profilbildung in der Ausbildungsrichtung ab der 8. Jahrgangsstufe beibehalten, damit diese Bereiche von diesem zusätzlichen Lernjahr profitieren.
Wir wollen den mittleren Schulabschluss nach der 10. Jahrgangsstufe. Wir möchten die 11. Jahrgangsstufe so konzipieren, dass sie als Einführungsphase für die Oberstufe gilt und dass propädeutisch gearbeitet werden kann. Das Ganze wird unterfüttert mit einem Lehrplan, der auf neun Jahre ausgelegt ist und der Kompetenzsteigerungen zum Beispiel durch zusätzliche Inhalte in digitaler Bildung, in politischer Bildung und im Hinblick auf Berufs- und Studienorientierung vorsieht.
Zweitens wollen wir mehr Zeit, mehr Zeit für inner- und außerschulisches Engagement. Beim innerschulischen Engagement kommen uns diese 17 bis 19 zusätzlichen Wochenstunden zugute: Es gibt mehr Zeit für Kompetenzerwerb durch Vertiefung, durch Wiederholung, aber auch mehr Zeit für zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel um der Globalisierung oder der technischen Entwicklung gerecht zu werden; mehr Zeit für die Berufsorientierung; mehr Zeit für Internationalisierung, und zwar nicht nur im Unterricht, sondern vielleicht auch dadurch, dass während der Schulzeit wieder das eine oder andere Auslandsjahr genommen wird, zum Beispiel in der 11. Jahrgangsstufe. Dies wollen wir auch durch Stipendien weiter fördern und unterstützen.
Durch die Reduzierung des verpflichtenden Nachmittagsunterrichts wollen wir mehr Zeit für nichtverpflichtende Angebote in der Schule: Musik, Theater, Schulgarten, Sport usw. Aber auch das außerschulische Engagement der Schüler kann dadurch erhöht werden, indem sie am Nachmittag mehr Zeit haben, um sich in Vereinen, Organisationen usw. zu entwickeln. Das trägt auch zur Persönlichkeitsbildung bei.
Drittens wollen wir mehr Individualisierung. Kultusminister Spaenle sagt schon seit Jahren: G 8 für alle ist genauso überholt wie G 9 für alle. Deswegen wollen wir eine einzigartige Überholspur etablieren. Durch das individuelle Auslassen der 11. Jahrgangsstufe bieten wir eine echte achtjährige Alternative an. Die Schüler sollen gezielt informiert, gefördert und durch Begleitmodule bis zu vier Wochenstunden pro Schuljahr unterstützt werden. Dabei ist das Auslassen aber nicht zwingend. Zum Beispiel kann man auch das Auslandsjahr in Anspruch nehmen oder eben das Ganze als zusätzliche Förderung in Anspruch nehmen. Dennoch wollen wir am bewährten System der Intensivierungsstunden festhalten und diese nicht abschaffen, sondern entsprechend weiterentwickeln.
Ich meine, auch der Zeitplan für die Einführung ist sinnvoll gewählt, sodass ich fest davon überzeugt bin, dass das neue bayerische Gymnasium einen sehr guten Weg nimmt. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Liebe Kollegin Stamm, ich sage es jetzt einmal so: Wenn Sie meinen Ausführungen gelauscht haben, werden Sie sehr viel dessen erkannt haben, was auch der Minister ausgeführt hat. Darüber
hinaus kann ich Ihnen empfehlen, wenn Sie nicht alles wortwörtlich verstanden haben, einfach das Protokoll nachzulesen.
Ansonsten können wir uns auch gerne im Anschluss noch einmal intensiv über das neue bayerische Gymnasium unterhalten.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis zur Bundestagswahl sind es weniger als vier Wochen.
Entschuldigung. Es sind weniger als vier Monate. Danke. – Viele Parteien haben die Eckpunkte ihres Wahlprogramms kundgetan und haben darin das Thema Bildung entdeckt. Alle Parteien räumen der Bildung einen besonders hohen Stellenwert ein. Das freut uns alle als Bildungspolitiker. Oberflächliche Betrachter könnten meinen, dass alle Parteien in puncto Bildung dasselbe wollen, nämlich eine qualitativ möglichst hochwertige Bildung. Aber die einzelnen Parteien haben unterschiedliche Auffassungen darüber, was qualitativ hochwertige Bildung ist. Die einen empfinden das Bildungssystem als gut, wenn man eine rela
tiv hohe Abiturientenquote hat. Andere wiederum sind der Auffassung, dass eine hohe Bildungsqualität erreicht werden kann, wenn sehr viel Geld in das Bildungssystem investiert wird. Vor diesem Hintergrund bin ich eigentlich froh, dass Bildung Ländersache ist. Ich hoffe, dass das auch zukünftig so bleibt.
Für mich ist neben sehr gut ausgebildeten Lehrern, einem zukunftsorientierten Lehrplan und einer am Schüler ausgerichteten Pädagogik vor allem das differenzierte und durchlässige Schulsystem ein Markenzeichen der hohen Bildungsqualität in Bayern.
Das Bildungspaket, das die CSU-Fraktion und die Staatsregierung ins Rollen gebracht haben, ist nach meinem Wissen bundesweit einmalig.
Mit diesem Bildungspaket stärken wir den Bildungsstandort Bayern.
Ein Teil des Bildungspakets ist das neue bayerische Gymnasium. Das wird nach einem intensiven Bildungsdialog nun auf den Weg gebracht. Das neue bayerische Gymnasium wird in der Fachwelt sehr positiv aufgenommen. Im Gegensatz dazu stehen heute die zwei Gesetzentwürfe vonseiten der SPD und der GRÜNEN, die man aus meiner Sicht nur mit dem Motto "Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht" überschreiben kann.
Lieber Kollege Güll, Sie haben vorher gesagt, wir ändern jetzt das Gesetz und dann müssen sich die Fachleute intensiv einbringen und die Details ausarbeiten. – Vielleicht wäre es in diesem Fall sinnvoll gewesen, die Fachleute vorher einzubinden.
Die Gesetzentwürfe enthalten nämlich meines Erachtens grobe handwerkliche Fehler, die eigentlich nicht hätten passieren dürfen.
Lieber Kollege Gehring, wir haben hier im Plenum und im Ausschuss diskutiert. Natürlich hat sich die CSU dieser Diskussion gestellt. Wir weisen während dieser Diskussion auf diese Fehler hin, und Sie werden in Gesprächen mit Fachleuten auf diese Fehler hingewiesen. Daher verstehe ich nicht, weshalb Sie dieses
Gesetzgebungsverfahren nicht dazu genutzt haben, Änderungsanträge einzubringen, um diese Fehler zu korrigieren. Das haben Sie nicht gemacht.
Deswegen können wir Ihren Gesetzentwürfen nicht zustimmen. Mir bleibt nicht erspart, diese Fehler auch heute klar zu benennen, um zu dokumentieren, weshalb es nicht damit getan ist, einfach in das Gesetz reinzuschreiben: Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen fünf bis dreizehn. – Damit ist nicht alles erledigt, sondern es steckt mehr dahinter.
Gehen wir zum Gesetzentwurf der GRÜNEN zum "G 9 neu". Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf erstens dieses "G 9 neu" gleichzeitig in der Jahrgangsstufe fünf und in der Jahrgangsstufe acht einführen. Das heißt, Sie müssen eine Stundentafel, einen Lehrplan und die entsprechenden Lehrmaterialien für ein Gymnasium entwickeln, das die Jahrgangsstufen fünf bis dreizehn umfasst, und gleichzeitig eine Stundentafel, einen Lehrplan und das entsprechende Lehrmaterial für ein Gymnasium, das die Jahrgangsstufen acht mit dreizehn umfasst; denn Sie wollen es ja gleichzeitig in der fünften und in der achten Jahrgangsstufe einführen.
Das werden nur drei Schülerjahrgänge sein; denn dann wächst das Gymnasium von unten her an. Diese drei Schülerjahrgänge wachsen dann wie eine Baumscheibe durch das Gymnasium hindurch. Es wird wohl so sein, dass es für diese drei Jahrgänge keine Lehrmaterialien geben wird, weil es sich nicht rentiert, nur für drei Jahrgänge Lehrmaterialien zu entwickeln. Diese drei Jahrgänge haben dann einfach Pech. Deswegen werde ich sie im weiteren Verlauf "Pechvogeljahrgänge" nennen.
Das muss man sich praktisch vorstellen: Wenn dieses Gymnasium, das G 9 der GRÜNEN, eingeführt wird, dann unterrichten wir in der fünften Jahrgangsstufe nach der Stundentafel des neunjährigen Gymnasiums, in der sechsten und siebten Jahrgangsstufe nach der Stundentafel und dem Lehrplan des G 8,
in der achten Jahrgangsstufe den Pechvogeljahrgang und in den Jahrgangsstufen neun bis dreizehn wieder G 8.
Das möchten Sie an jedem Gymnasium umsetzen. Ich wünsche nicht nur den Lehrern, sondern auch den Schülern und Eltern sehr viel Spaß dabei.
Das Zweite ist die Frage, wann dieses "G 9 neu" eingeführt werden soll. Das Inkrafttreten ist zum 01.08.2017 vorgesehen, also in rund zwei Monaten. Wann soll es umgesetzt werden? Wann wird es an den Gymnasien eingeführt? – In dreieinhalb Monaten, nämlich Mitte September. Bis dahin muss nicht nur die Gymnasialschulordnung – GSO – geändert werden, sondern es müssen auch zwei Stundentafeln entwickelt werden und zwei Lehrpläne gemacht werden. Die Lehrer sollen in diese Lehrpläne eingewiesen werden, damit sie in dreieinhalb Monaten entsprechend unterrichten können.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schulbuchverlage innerhalb von dreieinhalb Monaten die entsprechenden Schulbücher auf den Markt bringen werden, geschweige denn, dass die Kommunen überhaupt die Möglichkeit hätten, diese zu erwerben. Die Vorlaufzeit von zwei bzw. dreieinhalb Monaten ist viel zu kurz. Herr Kollege Gehring, ich sage Ihnen das eine: Wer diesem Gesetzentwurf heute zustimmt, hat aus meiner Sicht das moralische Recht verloren, die Einführung des G 8 noch zu kritisieren. Das muss ich Ihnen ganz offen sagen.
Ein dritter Punkt: Der mittlere Schulabschluss soll nach dem Gesetzentwurf nach der zehnten Jahrgangsstufe erreicht werden. Die SPD hat wenigstens hineingeschrieben, dass dies nach erfolgreichem Besuch der zehnten Jahrgangsstufe der Fall sein soll. Sie haben einfach gesagt, dass dieser Abschluss nach der zehnten Jahrgangsstufe erreicht wird.
Jetzt schauen wir uns diesen Pechvogeljahrgang an. Dieser hat in der fünften, sechsten und siebten Jahrgangsstufe das G 8, in der achten, neunten und zehnten Jahrgangsstufe Ihren neuen Lehrplan. Trotzdem soll dieser Jahrgang die KMK-Bestimmungen für die mittlere Reife nach der zehnten Klasse erfüllen. Wir haben es bei der Mittelstufe Plus nicht geschafft. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie uns vorstellen, wie Sie hier die KMK-Bestimmungen erfüllen. Das war wohl
der Grund, weshalb die SPD zumindest im Ausschuss nicht zugestimmt hat, Herr Kollege Güll, und auch die FREIEN WÄHLER nicht. Sie von den GRÜNEN waren die Einzigen, die den Gesetzentwurf positiv begleitet haben.
Nun komme ich zum Gesetzentwurf der SPD zum neunjährigen Gymnasium in Bayern. Meine Damen und Herren, wenn man tiefgreifende Eingriffe in die Gymnasialstruktur macht, hat das natürlich erhebliche Auswirkungen. Beachtet man dies nicht, dann kann es passieren, dass man Vorgaben macht, die sich gegenseitig ausschließen. Zum Beispiel wurde die Pflichtwochenstundenzahl vonseiten der SPD auf 270 Wochenstunden festgelegt. Im G 8 haben wir 265 Wochenstunden, hier hätten wir 270. Wir bekommen 12,5 % mehr an Jahren, aber nicht einmal 2 % mehr an tatsächlich unterrichteten Stunden. Ob das der große Qualitätssprung ist, Herr Güll, den Sie vorher angepriesen haben, wage ich zu bezweifeln; denn durchschnittlich haben die einzelnen Klassen rund 30 Wochenstunden. Das sind weniger Stunden, als die Schüler an der Mittelschule haben. Gleichzeitig möchten Sie aber die Erhöhung der Wochenstundenzahl in den Kernfächern, die Beibehaltung der Intensivierungsstunden,
die Stärkung der politischen Bildung, mehr Lernzeit, verstärkte Allgemeinbildung, mehr Entschleunigung und verstärkte Persönlichkeitsbildung. Das alles wollen Sie mit ganzen fünf Wochenstunden mehr.
Wer sich jemals mit dem Thema Stundentafel beschäftigt hat, wird Ihnen bestätigen, dass das bei bestem Willen nicht realisierbar ist. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf eine Mogelpackung. Wer dennoch daran festhält, lügt sich aus meiner Sicht in die eigene Tasche.
Sie haben weiter festgelegt, dass in jeder Stufe – Ober-, Mittel- und Unterstufe – 90 Wochenstunden unterrichtet werden. Das heißt, dass auch in der Oberstufe 90 Wochenstunden unterrichtet werden.
Das ist nicht die Regel. Das steht in Ihrem Gesetzestext drin.
90 Wochenstunden für drei Schuljahre, das heißt, durchschnittlich 30 Wochenstunden je Schuljahr. Das ist der Umfang, in dem auch die vierte Jahrgangsstufe an der Grundschule Unterricht hat. Damit reduzieren Sie automatisch die bestehende Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase. Wir haben aber KMKBestimmungen, die erfüllt werden müssen. Das heißt, dank der Festlegung des Umfangs der Stundenzahl in der Oberstufe, nämlich deutlich niedriger als jetzt, nehmen Sie automatisch in Kauf, dass wir eine Reduzierung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächerbelegung in der Qualifikationsphase haben. Gleichzeitig machen Sie aber die Vorgabe, die politische Bildung zu stärken. Das ist ein Widerspruch. Darüber hinaus sagen Sie, dass Sie in der Q-Phase zwei Leistungskurse einführen wollen. Das geht leider nicht zusammen. Das sind Vorgaben, die nicht kompatibel sind.
Darüber hinaus machen Sie in Ihrem Gesetzentwurf keinerlei Aussagen zur Mittelstufe Plus, obwohl Sie das von uns bis vor Kurzem noch vehement verlangt haben.
Herr Kollege Gehring, Sie haben die Kosten angesprochen. Angeblich haben Sie etwas von einer Milliarde Euro gesagt. Die CSU ist bei einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Aber in Ihrem Gesetzentwurf stehen allein für die Kosten der Konnexität nicht eine Milliarde Euro, sondern 1,5 Milliarden Euro.
Das ist die Hälfte mehr, als Sie uns vorher in Ihrer Rede – ich hätte fast gesagt: untergejubelt haben – hier an diesem Tisch gesagt haben. Eine halbe Milliarde Euro ist sehr viel Geld. Deshalb würde ich sagen: Bleiben wir doch bei den Fakten. Bleiben wir bei den Zahlen, die Sie in Ihren Entwürfen genannt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich richtig zusammengezählt habe, haben wir in den letzten Jahren zehn verschiedene Vorschläge zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums vonseiten der Oppositionsfraktionen bekommen und darüber diskutiert. Deswegen mein Rat: nicht Masse statt Klasse, sondern Qualität vor Quantität!
Aus diesem Grund können wir beide Gesetzentwürfe nicht mittragen.
Herr Kollege Gehring, zum einen möchte ich ganz klar feststellen, dass das G 8 nicht gescheitert ist.
Sie waren doch selbst bei den Anhörungen in den Jahren 2012 und 2014 dabei. Ich muss doch nicht wiederholen, dass 2012 im Bildungsausschuss – Sie waren damals dabei, ich nicht – ganz klar festgestellt wurde, das G 8 sei nicht totgelaufen. Im Gegenteil, es wurde akzeptiert.
Dass der Rahmen des achtjährigen Gymnasiums für die Weiterentwicklung, für das, was wir in Zukunft machen wollen, sehr eingeschränkte Möglichkeiten bietet, während ein neunjähriges Gymnasium weitere Möglichkeiten bietet, darin sind wir uns ganz einig.
Herr Kollege Gehring, auf die Frage, ob ich in der Auseinandersetzung mit Ihrem Gesetzentwurf sehr viel gelernt habe, kann ich Ihnen eine Antwort geben. Das, was Sie gerade alles gesagt haben, kann ich nicht beurteilen. Ob Sie eine ähnliche Stundentafel entworfen haben wie das, was wir geplant haben, weiß ich nicht; denn ich habe von Ihnen noch kein einziges Wort über eine Stundentafel oder einen Lehrplan gehört; überhaupt noch nichts habe ich davon gehört.
Das ist eben der große Unterschied zwischen dem, was wir, die CSU, gemacht haben, und dem, was Sie als Oppositionspartei gemacht haben. Sie haben es sich sehr einfach gemacht und ein Gesetz in die Wege geleitet, in dem neun Jahre als Lernzeit festgelegt werden. Dazu, wie diese neun Jahre ausgefüllt werden sollen, welche Stundentafel dahintersteckt und welche Gedanken Sie sich über den Lehrplan gemacht haben, haben wir gar nichts gehört, auch nicht in der Diskussion im Ausschuss. Deswegen konnte ich leider sehr wenig lernen, weil zu diesen Fragen nichts vorhanden war.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Herr Kollege Rabenstein hat es ge sagt: Seit 2014 beschäftigt uns das Thema "Studien kolleg für Nordbayern". Wir haben es bereits in mehreren Sitzungen des Bildungsausschusses be sprochen. Bei der letzten Sitzung haben wir uns ei gentlich auf ein weiteres Vorgehen festgelegt. Wes halb nun dieser Antrag im Plenum behandelt wird, ist mir, sehr geehrter Herr Kollege Rabenstein, unver ständlich. Unrühmlich ist eher das, was Sie gesagt haben, und nicht das, was vonseiten der CSU in der Vergangenheit gesagt wurde.
Aber vielleicht mal grundsätzlich zu dem Ganzen: Man muss wissen, dass rund 95 % der vielen aus ländischen Studenten an Bayerns Universitäten einen direkten Hochschulzugang haben. Wir sprechen also von etwa 5 % der ausländischen Studierenden, die dann über ein Studienkolleg kommen. Davon gibt es zwei: eines für die Universitäten in München, eines für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordbayern, nämlich in Coburg. Hier gibt es also be reits eine Aufteilung Nord – Süd: das eine Studienkol leg für die Universitäten, das andere für die Hoch schulen. So ist es derzeit.
Am Studienkolleg in München werden derzeit unge fähr 300 Studierende aus 60 Ländern mit ausgebildet. Wie funktioniert das Ganze? – Ein ausländischer Stu dierwilliger bewirbt sich an einer Universität. Wenn seine Bewerbung dort akzeptiert wird, wird der Stu dierwillige zu einem Aufnahmetest eingeladen. Im Vorfeld kann man sich online schon einen Mustertest herunterladen, um zu checken, ob die eigene Ein schätzung mit der übereinstimmt, die vonseiten des Studienkollegs abgeprüft wird. Die Erfahrung zeigt, dass in manchen Bereichen über 50 % der Studierwil ligen allein bei diesem Mustertest schon erkennen, dass ihre eigene Einschätzung wohl falsch war, und sich gar nicht mehr zum Aufnahmetest bewegen.
Wer am Aufnahmetest teilnimmt, muss diesen beste hen, bevor er dann aufgenommen werden kann. Bis lang haben alle Studierwilligen, die den Test bestan den haben, sofort einen Platz erhalten – für Universitäten in München, für Hochschulen in Coburg. Bislang wurde kein einziger nach bestandenem Auf nahmetest abgewiesen, nicht einer.
Nun gut. Die Studierwilligen haben nach dem Aufnah metest zwei Semester die Möglichkeit, sich in Deutsch und anderen Fächern an diesem Studienkol leg weiterzubilden und anschließend eine Feststell
ungsprüfung zu machen. Rund 95 % der Studierwilli gen bestehen diese Feststellungsprüfung und haben dann einen fachgebundenen Hochschulzugang.
Wie gesagt: Bislang haben alle Studierwilligen, die den Aufnahmetest bestanden haben, auch einen Platz erhalten. Das heißt: Derzeit wird vonseiten des Ministeriums kein Bedarf für ein zusätzliches Studien kolleg gesehen. Das hat nichts mit Arroganz zu tun, sondern mit Kapazitäten, Herr Kollege.
Dennoch haben wir uns in der Sitzung im Juni letzten Jahres darauf verständigt, eine Stellungnahme von allen Universitäten aus Nordbayern einzuholen. Zwei Universitäten, Bamberg und Regensburg, haben ge sagt, sie sähen keinen Bedarf für ein weiteres Studi enkolleg; drei Universitäten, Bayreuth, ErlangenNürn berg und Würzburg, haben Bedarf gesehen, die einen eher im Raum Nürnberg, die andere eher in Unter franken, im Raum Würzburg. Die Stellungnahme der Universität ErlangenNürnberg war sehr, sehr ausführ lich, sehr detailliert und sehr aufschlussreich. Den noch wurde seitens des Ministeriums angemerkt, dass hier nicht unbedingt immer zwischen Studierwilli gen und Studierfähigen unterschieden wurde und dass ein sehr hoher Anspruch an die Qualität im Stu dienkolleg gestellt wird.
Die Internationalisierungsstrategie hängt übrigens nicht unbedingt einzig und allein an den Absolventen der Studienkollegs; denn in den letzten Semestern kamen in Bayreuth durchschnittlich pro Semester genau einer, in ErlangenNürnberg elf und in Würz burg dreizehn ausländische Studierwillige aus dem Studienkolleg.
Wir reden hier von elf, dreizehn oder einem. Diese Zahlen werden die Internationalisierungsstrategie nicht bewegen, sind aber ein Mosaikstein darin.